Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 25117 mal)

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Urteil bestätigt Existenz der "analogen Lücke" im Urheberrecht
« Antwort #60 am: 18 Juli, 2006, 12:26 »
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 31.5.2006 (Az. 2-06 O 288/06) die Existenz der  so genannten "analogen Lücke" im Kopierschutzrecht des Urheberrechtsgesetzes bestätigt. Danach stellen Softwareprogramme, die digitale Musikdateien am Audioausgang der Soundkarte aufnehmen, keinen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) dar.

Im konkreten Fall wurde die Franzis Verlag GmbH aber dennoch verurteilt, den Vertrieb der Software "napster DirectCut" einzustellen. Dabei handelt es sich um ein Programm, das die DRM-geschützten Dateien des Online-Musikanbieters Napster von den eingesetzten Restriktionen befreit. Napster bietet als Nachfolger des legendären P2P-Netzwerks inzwischen ein Musikabonnement an, das gegen eine monatliche Nutzungsgebühr den Download von Musiktiteln ermöglicht. Durch ein Digital-Rights-Management-System (DRM), das mit den Dateien verbunden ist, ist eine Nutzung der Musikstücke nur so lange möglich, so lange das Abonnement besteht. Hierzu müssen sich die Nutzer des Aboservices auch per AGB verpflichten.

Die Software "napster DirectCut" fing die analogen Signale an der Soundkarte auf und wandelte diese wieder in digitale (Musik-)Dateien um. Dadurch wurde das DRM-System von Napster "herausgefiltert". Eine Nutzung der einzelnen Musikstücke war somit auch nach Ablauf des Abonnements möglich.

Das Gericht sieht bei derartigen Softwareprogrammen keinen Verstoß gegen das UrhG. Es liegt insbesondere kein Verstoß gegen den umstrittenen § 95a UrhG vor, der das Umgehen von "wirksamen technischen Maßnahmen" zum Kopierschutz verbietet. Denn das verwendete DRM-System sei keine wirksame technische Maßnahme, um analoge Kopien zu vermeiden. Es ziele eben gerade nicht darauf ab, eine analoge Kopie der Dateien zu verhindern, sondern wolle lediglich die digitalen Dateien "verwalten". Ein Kopierschutz mit dem Ziel, eine analoge Kopie zu verhindern, wäre letztlich auch nicht realisierbar, da das analoge Signal zumindest mit einem externen Gerät, etwa einem Mikrophon, aufgefangen werden kann. Für Geräte innerhalb des PC müsse deshalb dasselbe gelten.

Das Gericht verurteilte die Franzis Verlag GmbH allerdings dennoch auf Basis des Wettbewerbsrechts (UWG) zur Unterlassung des Vertriebs der Software. Die Software sei eine gezielte Behinderung von Napster, da sie einen unberechtigten kostlosen Zugang zum Leistungsangebot von Napster auch nach Vertragsende biete. Hierin liege zudem ein indirekter Aufruf zum Vertragsbruch.

Zwar sei es auf den ersten Blick widersprüchlich, das die Software nach dem Urhebergesetz erlaubt sei, aber im konkreten Einsatz aber gegen das UWG verstoße. Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Musikdateien seitens Napster auf die Dauer des Abonnements sei jedoch zulässig. Insbesondere bestünde nach den Vorschriften des UrhG auch kein Anspruch auf die Erstellung einer Privatkopie.

Quelle : www.heise.de

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Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"
« Antwort #61 am: 21 Juli, 2006, 20:08 »
UNESCO-Studie warnt vor Umsetzung des WIPO-Broadcasting-Treaty

Die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für einen Vertrag über exklusive Rechte für Sendeunternehmen würde die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit bedrohen, indem der Zugang zu freien Wissensressourcen verschlossen wird. Auch nationale Urheberrechtsgesetze in Europa würden unterlaufen, wenn der Schutz der Sendeunternehmen Vorrang vor urheberrechtlichen Ausnahmebestimmungen bekäme. Diese Schlüsse zieht die britische Urheberrechtsexpertin Patricia Akester, die im Auftrag der UNESCO eine Studie über den aktuellen Vertragsentwurf erstellt hat.

In der Studie wurde untersucht, welche Ziele der Vertragsentwurf verfolgt, wer zu den Begünstigten gehört, wie breit die vorgesehenen Schutzrechte ausfallen, welche Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind, welche Rolle "technischen Schutzmaßnahmen" - also Digital Rights Management (DRM) - zugedacht ist, und welche Konflikte sich daraus für Urheberrecht und Meinungsfreiheit ergeben.

Der geplante Vertrag soll die WIPO-Verträge von 1996 über Urheberrechte (WCT) sowie über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ergänzen. Er würde an die Stelle des Rom-Abkommens "über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen" von 1961 treten und dessen Bestimmungen erheblich erweitern.

Der Vertragsentwurf besteht aus zwei Teilen: einem verbindlichen Teil, der die Rechte für Sendeunternehmen regelt, und einem unverbindlichen Anhang, in dem Rechte für Webcaster berücksichtigt werden. Die Unverbindlichkeit des Anhangs ist das Ergebnis der 14. Tagung des WIPO-Urheberrechtskomitees von Anfang Mai, auf der die Mehrheit der vertretenen Länder den Vorschlag der USA zurückgewiesen hatten, Rechte für Webcaster in den Vertrag aufzunehmen. Im Juni hatte auch ein Zusammenschluss europäischer Podcaster gegen den Vertragsentwurf protestiert.

Die Autorin der Studie kritisiert bereits zu Beginn die mangelnde Genauigkeit im Wortlaut des Vertragsentwurfs. Dort würden Exklusivrechte für die Sender von "Signalen" festgelegt, ohne dass genau definiert sei, was denn genau gemeint ist - nur das "Signal", oder auch der Inhalt der Sendung. Verschiedene Bestimmungen ließen sich überhaupt nur auf Inhalte von Sendungen anwenden, stellt Akester fest. Insgesamt sei der Vertragsentwurf in dieser Hinsicht widersprüchlich und bedürfe dringend der Klarstellung.

Zusammenfassend hält Akester vier Punkte für besonders kritikwürdig: Der Vertrag würde Sendeunternehmen und anderen Begünstigten weitergehende Rechte als bisher einräumen; er würde den Zugang zu frei zugängliche Wissensressourcen einschränken; der vorgeschlagene Schutz technischer Schutzmaßnahmen würde Ausnahmen im Urheberrecht unterlaufen; die vorgesehene Schutzdauer von 50 Jahren nach der "Sendung" geht zu weit und ist nicht mit einem Investitionsschutz zu begründen.

So, wie er derzeit auf dem Tisch liegt, gewährt der Vertragsentwurf den begünstigten Sendeunternehmen exklusive Rechte, die in direktem Konflikt mit den meisten nationalen Urheberrechtsbestimmungen stehen und dort vorgesehene Ausnahmebestimmungen aushebeln, kritisiert die Studie. Diese dienten aber auch zum Schutz der Meinungsfreiheit, wie er in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dort heißt es in Artikel 10: "Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben." Akester vertritt die Auffassung, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte "die aus der Umsetzung des Vertragsentwurfes resultierende Einschränkung der Meinungsfreiheit für in einer demokratischen Gesellschaft unnötig" befinden könnte. In der Folge würden die Vertragsparteien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. In vergleichbaren Fällen hat das Gericht schon mehrfach zugunsten der Menschenrechte entschieden.

Zur Lösung der Konflikte unterbreitet die Autorin vier Vorschläge. Denen zufolge sollte der vorgesehene Schutzumfang eingeschränkt und Ausnahmen im Sinne der nationalen Urheberrechte vorgesehen werden. Die vorgesehene Schutzdauer sollte verkürzt und insbesondere sollte ausgeschlossen werden, dass Begünstigte durch einfaches Wiederholen einer Sendung die Schutzfrist wieder "auffrischen" können. Schließlich sollte der Schutz für technische Schutzmaßnahmen sehr eng gefasst und das Verbot "auf solche Geräte beschränkt werden, deren einziger oder hauptsächlicher Zweck die Umgehung solcher Maßnahmen ist."

Quelle : www.golem.de

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Konsternation nach französischem Grundsatzurteil zum Urheberrecht
« Antwort #62 am: 01 August, 2006, 10:07 »
Die Grundsatzentscheidung des französischen Verfassungsrates zum Urheberrecht hat bei Beobachtern auf allen Seiten Verwunderung ausgelöst. Während sich Verbände der Rechtehalter und Inhalteproduzenten überrascht zeigen, mit welcher Entschlossenheit die Richter geistige Eigentumsrechte juristisch zu schützen versuchen, empören sich Vereinigungen von Internetnutzern und Verbrauchern über ein ihrer Ansicht nach weltfremdes Urteil. Bei der seit langem umstrittenen französischen Urheberrechtsnovelle handle es sich angesichts des Beschlusses nun "um das härteste Internetgesetz, das jemals in der Welt verabschiedet wurde", beklagt Jean-Baptiste Soufron, Rechtsexperte der Audionauten. Aziz Ridouan, der Präsident des Vereins, der angeklagten Tauschbörsennutzern rechtlichen Beistand erteilt, sieht viel Arbeit auf seine Organisation zukommen. Künftig müssten mehr Leute und Firmen mit strafrechtlicher Verfolgung aufgrund von Urheberrechtsvergehen rechnen als je zuvor.

Verbände wie die Filmproduzenten und -autorenvertretung ARP sowie die Verwertungsgesellschaft SACD begrüßen prinzipiell, dass der Verfassungshof "den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt hat". Auch sie "bedauern" allerdings die Abschaffung des abgestuften Strafkatalogs fürs illegale Filesharing, bei dem P2P-Nutzer, die sich nicht lizenzierte Musik zum rein privaten Gebrauch herunterladen, mit einem anfänglichen Bußgeld von 38 Euro davongekommen wären. Das nun drohende System der "massiven Repression", in dem auf die illegale Tauschbörsennutzung im nicht-gewerblichen Umfeld künftig bis zu drei Jahre Haft und Geldbußen bis zu 300.000 Euro steht, schießt ihrer Ansicht nach über das Ziel hinaus. "Zehn Millionen Surfer stehen wieder mit einem Bein im Gefängnis", zeigt sich auch Lionel Thoumyre von der Verwertungsgesellschaft Spedidam "konsterniert" über die potenziellen Folgen des nicht mehr anfechtbaren Urteils.

Der französische Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres schiebt die Schuld am Scheitern der von ihm hauptsächlich vorgeschlagenen Bagatellstrafregelungen dagegen der Opposition in die Schuhe, die vor dem Verfassungsgericht gegen den abschließenden Entwurf für die Gesetzesnovelle geklagt hatte. Die linken und liberalen Fraktionen haben seiner Ansicht nach mit ihrer Beschwerde den Surfern "Schaden zugefügt". Er wolle sich aber beim Justizministerium dafür stark machen, dass die möglichen Haftstrafen nur "in den schwersten Fällen angewendet werden".

Generell hat der Verfassungsrat laut Donnedieu de Vabres das parlamentarische Verfahren trotz der kassierten Passagen "komplett" und "im Sinne der angestrebten Balance bestätigt". Die Privatkopie bleibe im Prinzip genauso erhalten wie die Interoperabilitätsklausel. Der Kulturminister vergaß dabei allerdings zu erwähnen, dass mit dem Gesetz künftig auch in Frankreich das Umgehen von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) verboten wird. Eine eigenständige Behörde soll zwar nach wie vor über Ausnahmen etwa für Privatkopien entscheiden. Die Zahl der legalen Vervielfältigungen könnte dabei aber insbesondere bei kopiergeschützten DVDs auf Null gesetzt werden. Auch die Bestimmung, dass Nutzer gekaufte digitale Werke notfalls in andere Formate übertragen und nicht nur auf proprietären Playern abspielen können, hat nach dem Urteil endgültig ihren Zahn verloren. Schließlich war den Verfassungsrichtern die Definition des Schlüsselbegriffs Interoperabilität im Gesetz als zu vage erschienen, sodass sie diesen für inoperabel erklärten.

Christian Vanneste, ein Abgeordneter der konservativen Regierungspartei UMP, gibt zu, dass die Internetnutzer "ein paar ihrer Vorteile verloren haben". Gemäß dem Sozialisten Christian Paul hat das Verfassungsgericht das Gesetz dagegen "inakzeptabel und unanwendbar" gemacht. Das Parlament müsse den Fall spätestens nach den Neuwahlen im kommenden Jahr wieder aufmachen und neu verhandeln. Bis dahin hätten die Richter gemeinsam mit der Regierung einen "eisernen Käfig" für die Nutzer gebaut. Man sei letztlich mit der Entscheidung der Richter wieder an den Punkt gelangt, an dem die parlamentarische Debatte begonnen hatte, ergänzt Bruno Ory-Lavollée von der Verwertungsgesellschaft Adami.

Für Christophe Espern von der Informationskampagne EUCD.info ist das Urteil die "logische Fortsetzung der Entgleisung unserer demokratischen Institutionen rund um das Gesetzgebungsverfahren". Gestärkt worden seien allein die Rechtehalter und ihr Kurs, auf proprietäre Verfahren etwa beim legalen Anbieten von Inhalten über Plattformen wie Apples iTunes zu setzen. Ein Reverse Engineering der geschlossenen Formate sei nicht mehr gestattet. Besorgte Anwender freier Software wie des Multimedia-Players VLC haben sich derweil in einem offenen Brief an den französischen Präsidenten Jacques Chirac gewandt. Sie fordern ihn auf, das "absurde" Gesetz nicht zu unterzeichnen. Die Open-Source-Anhänger fürchten, dass Software wie VLC einer besonders umstrittenen Klausel zum Opfer fallen könnte. Demnach soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten.

Quelle : www.heise.de

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Österreichische Piratenpartei kämpft für Privatkopie
« Antwort #63 am: 03 August, 2006, 13:40 »
Auch in Österreich hat sich jetzt nach schwedischem Vorbild eine "Piraten Partei" (PPÖ) gegründet. Die taufrische politische Vereinigung hat sich zum Ziel gesetzt, Grundwerte wie Freie Kultur, Schutz der Privatsphäre und eine Reform des Patentsystems in der Alpenrepublik zu vertreten. Um in der großen Politik ein Wörtchen mitreden zu können, bitten die Parteivorsitzenden um Unterstützung aus der Netzgemeinde ihres Heimatlandes. Da sie an den kommenden Nationalratswahlen teilnehmen wollen, brauchen sie bis zum 25. August dieses Jahres 2600 Unterschriften Gleichgesinnter.

Die im Januar ins Leben gerufene schwedische Piratpartiet hat den Österreichern zufolge den Nerv der Zeit getroffen und angesichts eines immer restriktiveren Vorgehens gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen als "politische Strömung ganz Europa erfasst". Erst Mitte Juli schlossen sich im skandinavischen Raum zivilgesellschaftliche Organisationen und Websites zu einer Interessensvertretung zusammen, die für freies Kopieren in P2P-Netzen und gegen Internetzensur aktiv werden will. Die "Piraten-Lobby" reagierte konkret vor allem auf die Razzia gegen den schwedischen BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org Ende Mai.

Im Schwerpunkt der Arbeit der PPÖ soll eine nutzerfreundliche Reform des Urheberrechts stehen. Sie strebt eine "ausgewogene Balance zwischen den allgemeinen Anforderungen der Verfügbarkeit und Verbreitung" von Inhalten auf der einen und "den Forderungen des Schaffenden nach Anerkennung und Vergütung auf der anderen Seite" an. Die Schutzdauer für Werke soll daher drastisch auf fünf Jahre nach einer Veröffentlichung gekürzt werden. Andernfalls laufe die Gesellschaft Gefahr, "dass immer größere Teile unseres Kulturerbes in den Händen einiger Konzerne privatisiert sind." Darüber hinaus sollen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) pauschal verboten, Filesharing dagegen auch als Werbung für die Künstler begrüßt werden. So fordert die PPÖ eine allgemeine "Straffreiheit für Kopien zu privaten, nichtkommerziellen Zwecken".

Weiter spricht sich die Piratenpartei gegen den "fieberhaften" Kampf von Konzernen um den Rekord bei der Anzahl gehaltener Patente aus. Die gewerblichen Schutzrechte würden dann aber oft nur "dazu verwendet, um Kleinunternehmer gar nicht in der Riege der großen Firmen mitspielen zu lassen." Die zunehmende Monopolisierung führe zu keinerlei Verbesserung des Kundennutzens sowie des Preises oder der Qualität von Produkten. Generell halten die Parteigründer das gegenwärtige Patentsystem im Bereich von Trivial- und Softwarepatenten für problematisch, bei Monopolansprüchen im Pharmasektor für "unmoralisch" bis hin zu "unnütz" für die etablierten Industrien. Die Schutzdauer von Patenten müsse daher eingeschränkt werden.

Generell sorgt sich die PPÖ, dass die Informationsgesellschaft eine "Kontroll- und Überwachungsgesellschaft" geworden sei, "in der jeder erfasst und beobachtet wird." Demokratie benötige aber einen starken Schutz der Grundrechte als Voraussetzung, um den Bürgern auch eine wirklich freie Meinungsäußerung zu ermöglichen. Konkret will sich die Piratenpartei daher etwa gegen die Einführung einer verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten in Europa, gegen die E-Mail-Überwachung sowie Wirtschaftsspionage der USA auf dem alten Kontinent stark machen.

In Deutschland laufen die Vorbereitungen zur Gründung einer Piratenpartei ebenfalls auf Hochtouren. In einem offenen Forum machen sich Interessierte momentan Gedanken über die politischen Grundsatzforderungen zu Bereichen wie Urheber- und Patentrecht, Datenschutz oder Informationsfreiheit. Auch verwaltungstechnische Fragen und Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit werden heiß diskutiert. Laut dem Wiki der geplanten basisdemokratischen Organisation will sich die PiratenPartei Deutschland (PPD) dann Anfang September offiziell formieren.

Quelle : www.heise.de

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Kritik an Berichtsentwurf der EU-Arbeitsgruppe für geistiges Eigentum
« Antwort #64 am: 20 September, 2006, 10:28 »
Ein Berichtsentwurf der Arbeitsgruppe "Geistige Eigentumsrechte" der IT-Task-Force der EU-Kommission ist bei Mittelstands- und Verbraucherschutzverbänden auf scharfe Kritik gestoßen. Die Interessensvertreter halten bereits den Ansatz des Papiers für verfehlt, einen stärkeren Schutz geistigen Eigentums mit der Förderung von Innovation gleichzusetzen. Schwer besorgt zeigen sie sich zudem über die Empfehlung, der weit gehenden Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes (EPA) den Rücken zu stärken und für eine bessere Durchsetzbarkeit der erteilten Monopolansprüche zu plädieren. Gleichzeitig beklagen die Organisationen, dass ihre Eingaben für den Report ganz oder teilweise unter den Tisch gefallen seien.

Die "Sherpas" der sechs Arbeitsgruppen trafen sich am heutigen Dienstag in Brüssel, um ihre Ergebnisse abzusprechen. Der endgültige Report mit den Empfehlungen an die Kommission soll Ende November fertig gestellt werden. Die Zusammensetzung der gesamten Task-Force zu Informations- und Kommunikationstechnologien war im Juli bereits von Mittelstandsvereinigungen als zu industrielastig bemängelt worden. Nun gibt es vor allem gegen das Dokument zum Themenkomplex "geistiges Eigentum, Wettbewerbskraft und Innovation" heftigen Widerspruch. Es entstand unter der Leitung des SAP-Patentanwalts Bernhard Fischer.

Der heise online vorliegende Entwurf des Papiers sieht im Patentschutz ein Antriebsmittel der Wirtschaft. Oft sei ein gewerbliches Schutzrecht das "Schlüsselelement", um das herum ein Startup "sein gesamtes Geschäft organisiert", heißt es in der aktuellen Fassung. Eine von der Lobbyvereinigung Business Software Alliance (BSA) bezahlte Studie wird angeführt, wonach der IT-Sektor in Osteuropa in den vergangenen vier Jahren weltweit am schnellsten gewachsen sei. Dass dies zusammenfalle mit dem gleichzeitigen Aufbau von "Regimes" zum Schutz geistigen Eigentums in diesem Gebiet, interpretiert der Bericht als Beleg für die innovationsfördernde Kraft von Patenten und Urheberrechten.

Das Papier räumt ein, dass Fragen zur Aufrechterhaltung der Interoperabilität im Kontext geistiger Eigentumsrechte auftauchten und sich die Industrievertreter nicht auf eine einheitliche Definition "offener Standards" und eventuell anfallende Lizenzkosten einigen konnten. Es hält auch fest, dass kleine und mittlere Unternehmen die Kosten, die schwere Zugänglichkeit und die Komplexität des Patentwesens fürchten und diese Bedenken nicht allein mit Hilfe "verbesserter Kommunikation" ausgeräumt werden könnten. Darüber hinaus müssten die "Defizite" bei der Patentvergabe in anderen Rechtssystemen in Europa vermieden werden, also etwa Schutzvorkehrungen gegen die "so genannten Patent-Trolle" getroffen werden. Derlei Systemmissbrauch hält das Papier aber für ein rein US-amerikanisches Problem, da nur das US-Patentwesen "Elemente" etwa zur Erlangung einstweiliger Verfügungen oder zur einfachen Durchsetzung von Patentansprüchen auch vor Gericht enthalte.

Nichtsdestoweniger ruft die Arbeitsgruppe zu "dringenden institutionellen Reformen" der Patentgerichtsbarkeit in der EU auf. Zu mehr Rechtssicherheit und zur Kostenreduzierung würden vor allem eine rasche Annahme des Londoner Übereinkommens zur Reduzierung der erforderlichen Übersetzungen von Anträgen sowie des umstrittenen European Patent Litigation Agreement (EPLA) führen. Eine damit einhergehende einheitliche Patentgerichtsbarkeit löste in den USA die "amerikanischen Verhältnisse" einschließlich der Durchsetzung von Patenten auf Software und Geschäftsmethoden erst mit aus.

Das Papier erwähnt Bedenken dritter Seite bezüglich einer zu engen Verbindung zwischen den Beschwerdekammern des EPA und den künftigen EPLA-Gerichten. Allgemein will es die Münchner Patentbehörde als "Türsteher" bei der Patentvergabe erhalten wissen und lobt ihre "strengen" Prüfverfahren. Die vom EPA praktizierte Umsetzung des Europäischen Patentabkommens nebst der Vergabe von Monopolansprüchen auf "computerimplementierte Erfindungen" funktioniere gut.

Die Mittelstandsinitiative patentfrei.de hatte dagegen vergangene Woche fristgemäß gefordert, dass das EPLA zurückgewiesen werden sollte. Gemeinsam mit dem Brüsseler Dachverband der Verbraucherschützer BEUC gaben die Unternehmer ihrer Besorgnis Ausdruck, dass das Streitregelungsabkommen eine ähnlich schädliche "Harmonisierungswirkung" entfalten könnte wie die vom EU-Parlament zurückgewiesene Softwarepatent-Richtlinie. Weiter setzte sich patentfrei.de dafür ein, dass Schutzansprüche auf Computerprogramme in dem Bericht verurteilt werden sollten. Wichtig sei auch ein Aufruf, das EPA endlich der Kontrolle einer demokratischen Institution zu unterstellen. Festgeschrieben sollte ferner werden, dass Software-Entwickler in der Regel das Urheberrecht als ausreichenden Schutz für ihre Arbeit betrachten würden.

BEUC machte sich überdies dafür stark, dass im Bericht das öffentliche Interesse an der Nutzung geschützter Werke und Erfindungen nicht komplett vernachlässigt und auf die Gefahr einer "Kriminalisierung von Konsumenten" durch eine ausufernde Verfolgung von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte aufmerksam gemacht werden sollte. Die Verbraucherschützer fürchten, dass mit zunehmenden Patentstreitfällen das System insgesamt schädliche Auswüchse für den Mittelstand, den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher entfalten könnte. Insbesondere die Bedenken von patentfrei.de integrierte der Arbeitsgruppenleiter allerdings nicht mehr in das Papier. Die Unternehmergruppe beklagt daher eine "bewusste Unterdrückung ihrer Ansicht". Wegen Verletzung der Task-Force-Prinzipien hat sie einen Kommissionsbeauftragten eingeschaltet.

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Popkomm: Staatsminister beklagt Internetpiraterie
« Antwort #65 am: 20 September, 2006, 18:17 »
Der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung, Bernd Neumann, hält Urheberrechtsverstöße im Netz nach wie vor für eines der größten Probleme der Musikwirtschaft. "Nach den Verlusten der vergangenen Jahre sinkt der CD-Verkauf in diesem Jahr Gott sei Dank nicht mehr", erklärte der Staatsminister am heutigen Mittwoch bei der Eröffnung der Musikmesse Popkomm in Berlin. Dies mache Hoffnung, dass das viel beschworene "Tal der Tränen" noch doch bald durchschritten sei. Gleichzeitig betonte Neumann, dass trotz zunehmender Verkaufszahlen von Songs über Online-Plattformen "das Ausmaß der Internetpiraterie noch immer dramatisch hoch ist". Allein 2005 seien Titel im Wert von rund 20 Milliarden Euro online getauscht oder heruntergeladen worden. Der Staatsminister stellte klar: "Dies kann nicht so bleiben".

Neumann beklagte, dass es bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen nach wie vor "kein Unrechtsbewusstsein gibt". Der CDU-Politiker zeigte sich daher erfreut, dass es ihm gelungen sei, die so genannte Bagatellklausel aus dem Entwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform zu streichen. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zuvor vorgeschlagen, dass illegale Musikdownloads für den rein privaten Gebrauch "in geringer Zahl" straffrei bleiben sollten. Neumann hatte diese Regelung gemeinsam mit der Unterhaltungsindustrie scharf kritisiert.

Der Staatsminister fordert weitere Verschärfungen bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern im Internet. Firmen aus der Musik- und Filmwirtschaft "muss auch ein Auskunftsanspruch gegenüber Providern eingeräumt werden", stützte er erneut einen Referentenentwurf von Zypries, der eine entsprechende weitgehende Regelung vorsieht. Content-Anbieter soll es mit dem Informationsanspruch einfacher gemacht werden, in zivilrechtlichen Verfahren gegen illegales Filesharing vorzugehen. Rechteinhaber könnten damit leichter erfahren, wer hinter einer IP-Adresse steckt. Neumann, der sich als "Anwalt der Künstler und der Kreativwirtschaft" versteht, rief die Zugangsanbieter ferner dazu auf, "endlich selbst der illegalen Nutzung entschiedener entgegenzutreten."

Auch die diesjährige Popkomm steht so trotz Aufbruchsignalen erneut im Zeichen der Dauerkrise der Musikindustrie. Die Deutschen haben nach Zahlen des Branchenverbandes IFPI im ersten Halbjahr 2006 zwar 36 Prozent mehr Musik legal im Netz erworben und insgesamt 10,6 Millionen Einzelsongs gekauft. Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, beschwert sich aber weiterhin über eine "ausufernde private Vervielfältigung" aus illegalen Online-Quellen. Als einen Ausweg verwies Feargal Sharkey, ehemaliger Sänger der Undertones und Vorsitzender des britischen Live Music Forums, auf das brummende Geschäft mit Konzerten. Dabei handle es sich nicht nur in Großbritannien um den "am stärksten wachsenden Sektor" in der Musikindustrie. Auch das Interesse an eigener kreativer Betätigung sei riesig. Allein im Vereinigten Königsreich hätten sich im vergangenen Jahr eine Million Briten eine Gitarre gekauft.

Die Popkomm bietet selbst in diesem Jahr ein gewachsenes Live-Programm im Rahmen eines gesonderten Festivals in der Kulturbrauerei am Prenzlauer Berg. Dort werden über 400 Auftritte von mehr als 2000 Künstlern aus 26 Ländern in vier Nächten geboten. Auf der bis zum Freitag gehenden Messe unter Funkturm, deren Partnerland dieses Mal Brasilien ist, sind in diesem Jahr erstmals mehr als 800 Aussteller in vier Hallen vertreten. Kleine und unabhängige Firmen machen den größten Teil der Stände aus. Neben der Warner Music Group und Universal Music ist in diesem Jahr als weiteres großes Plattenlabel erstmals nach dem Umzug der Messe nach Berlin Sony BMG wieder auf der Popkomm dabei. Online- und mobile Musikvertriebe sind stärker als je zuvor in den Messehallen zu finden. So präsentiert sich dort neben Yahoo Music, mp3.de und net mobile etwa auch Jamba Music.

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Urheberrechtsnovelle: GEMA intensiviert Lobbying
« Antwort #66 am: 06 November, 2006, 19:16 »
Deckelung der Geräteabgabe für Musiker existenzbedrohend?

Zusammen mit dem Deutschen Tonkünstlerverband protestiert die GEMA gegen den Entwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes (2. Korb), über den am 8. November der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird. Dem Branchenverband der IT-Industrie (BITKOM) wirft die GEMA vor, mit falschen Zahlen zu operieren.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Absicht, die urheberrechtlichen Geräteabgaben auf höchstens fünf Prozent des Verkaufspreises zu begrenzen, den Unmut der Musikerverbände auf sich gezogen. Sie befürchten unter Berufung auf Berechnungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Rückgang der Einnahmen aus der Geräteabgabe um 54,3 Millionen € beziehungsweise 58 Prozent. Das sei nach Aussage von Dirk Hewig, Vizepräsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes, nicht hinnehmbar: "Die Kreativität der Musikurheber ist eine Grundlage unseres Musiklebens. Die 7000 Mitglieder in unserem Berufsverband für Musiker fordern die Politik dazu auf, die soziale Existenz vieler Musiker- und Komponistenkollegen nicht zu gefährden. Wir werden uns gemeinsam für nachhaltige Änderungen des Entwurfs stark machen, um Schaden von den kreativen Musikern abzuwenden."

Die vom Gesetzgeber vorgesehene 5-Prozent-Grenze muss in Zukunft noch nicht einmal ausgeschöpft werden. Vielmehr würde es die Bundesregierung den betroffenen Parteien, also Geräteherstellern und Interessenvertretern der Musikschaffenden, überlassen, die tatsächlichen Vergütungssätze untereinander auszuhandeln. Zugleich würden die bisher vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vergütungssätze abgeschafft werden. Das hält Harald Heker, Vorstandsmitglied der GEMA, für nicht akzeptabel. Seiner Meinung nach müssen die Urheber "jede Anknüpfung der Vergütungen an das Preisniveau von Geräten und Speichermedien kategorisch ablehnen". Gefragt seien vielmehr "objektiv messbare Kriterien", an denen die Vergütungshöhe auszurichten sei. So gesehen kommt laut Heker "allein das Kriterium der Angemessenheit in Frage, das den geldwerten Vorteil der urheberrechtlich relevanten Nutzung in den Vordergrund stellt."

Anders als die GEMA sieht der Branchenverband BITKOM die Kreativen als Gewinner der vorgesehenen Neuregelung der Geräteabgabe. "Wenn das für alle Geräte so kommt, können die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen fast verfünffachen", hat Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms ausgerechnet. Die vorgesehene Deckelung der Geräteabgaben sei aber unverzichtbar, um die Abwanderung von Kunden ins Ausland zu verhindern. In den meisten anderen europäischen Ländern existiert eine vergleichbare Geräteabgabe nicht.

Angesichts der BITKOM-Zahlen äußerte Harald Heker scharfe Kritik: "Wenn BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms wenige Tage vor der Beratung der Gesetzesentwurfs im Rechtsausschuss des deutschen Bundestages den Eindruck erweckt, als profitierten die Musikautoren von den geplanten Regelungen, so ist dies der durchsichtige Versuch, von der drohenden Umverteilung zu Gunsten der Industrie und zu Lasten der Kreativen abzulenken."

Die Bundesregierung könnte für ihre Pläne allem Anschein nach auf die Unterstützung der EU-Kommission zählen. Laut einem Bericht von mediabiz will auch die EU-Kommission eine Deckelung von Urheberrechtsabgaben für Geräte. In dem zitierten Entwurf für eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten heißt es: "Die Tatsache, dass private Kopierabgaben auf Geräte und leere Datenträger erhoben werden, bedeutet eine Vielzahl von Hindernissen für den freien Handel mit diesen Produkten." Dem will die EU-Kommission durch die Minimierung der Abgaben begegnen. Zur Kompensation möglicher Einnahmeausfälle sollen die Urheber unter Verwendung von digitalem Rechte-Management (DRM) die Nutzung ihrer Werke individuell abrechnen.

Dem würde der ehemalige Manager von Pink Floyd und Generalsekretär des Internationalen Musik-Manager-Forums, Peter Jenner, wohl nicht zu stimmen. In einem Interview, das der britische News-Dienst The Register am vergangenen Freitag veröffentlicht hat, erklärte Peter Jenner DRM für tot. Er rechnet stattdessen damit, dass in "zwei oder drei Jahren in den meisten Ländern Pauschallizenzen eingeführt werden".

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G8-Gipfel: geistiges Eigentum vs. Entwicklung und Verbraucherinteressen?
« Antwort #67 am: 30 November, 2006, 15:23 »
Vor den negativen Folgen einer fortschreitenden Verschärfung der Rechte am geistigen Eigentum warnten heute die Vertreter von Verbraucherschutz-, Entwicklungshilfe- und Bürgerrechtsorganisationen in Berlin. Das Hauptziel der Tagung von insgesamt 19 Nichtregierungsorganisation sei es, "der einseitigen Agenda der Bundesregierung beim geplanten G8-Gipfel im kommenden Jahr entgegenzusetzen, dass die Verschärfung dieser Rechte negative Folgen für Entwicklungsländer hat", sagte Oliver Moldenhauer von ATTAC.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte das Thema "geistiges Eigentum" zu einem Schwerpunktthema des Gipfels in Heiligendamm erklärt. Deutschland übernimmt im kommenden Jahr die G8-Präsidentschaft und hat daher das Vorschlagsrecht für die Agenda beim Gipfel der acht Industriestaaten, die sich im Rahmen der G8-Gruppe regelmäßig konsultieren.

Damit das Thema "geistiges Eigentum" nicht nur unter dem Blickwinkel der Industrie- und Standortförderung diskutiert werde, sondern Verbraucherinteressen berücksichtigt würden, planen die NGOs mehrere eigene Veranstaltungen beim Gegengipfel in Rostock und eine Demonstration am Rande des Gipfels. Mit von der Partie sind unter anderem medico international, Ärzte ohne Grenzen, das Forum Umwelt und Entwicklung, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die AIDS-Kampagne, das Netzwerk Freies Wissen und die Verbraucherzentrale Bundesverband – "eine breite Koalition vom Bauern bis zum Computerfreak", meinte Moldenhauer.

Bei der Veranstaltung am heutigen Donnerstag in Berlin, die mit einer abendlichen Podiumsdiskussion schließt, geht es unter anderem um die Probleme und Alternativlösungen in den Bereichen Filesharing sowie Pharma- und Agropatente. "Es ist eben schon etwas anderes, ob eine CD schwarz gebrannt wird oder ob der Patentschutz umgangen wird, um ein Generikum herzustellen", sagt Christian Wagner von der BUKO Pharmakampagne. Generika seien hochwertige und aus Sicht der armen Länder unverzichtbare Produkte. "Unser Eindruck aber ist, dass das politisch ganz gezielt durcheinander geworfen wird, um günstige Medikamente zu diskreditieren." Dabei sei längst klar, dass der Patentschutz in vielen, finanziell aufgrund der potenziellen Empfänger nicht attraktiven Bereichen keinen Anreiz darstelle.

So genannte "Armenkrankheiten" werden daher kaum erforscht. Im Bereich der "vernachlässigten Krankheiten" werde inzwischen mehr und mehr auf so genannte Produktpartnerschaften gesetzt, bei der Industrie- und öffentliche Forschungsinsitute sich zusammenschließen und versuchen, auch öffentliche Gelder zu bekommen, meinte Wagner. Die Weltgesundheitsorganisation habe mit ihrer Erklärung vom vergangenen Mai auch anerkannt, dass die Arnzeimittelforschung eine öffentliche Aufgabe sei und angekündigt, dabei eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Mehr Gelder könnten auch flüssig werden, wenn aufgrund einer möglichen höchstrichterlichen Entscheidung in den USA künftig strenger auf die Originalität von Patentanmeldungen geachtet werde. "Nur 10 Prozent der Medikamente, die auf den Markt kommen, bringen einen neuen, therapeutischen Effekt."

Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst verwies auf Partner seiner Organisation in Afrika, die im Kampf gegen Aids dringend auf billige Medikamente angewiesen seien. Zwar habe die Welthandelsorganisation 2003 erstmals Regeln für den Handel mit Generika verabschiedet. "Aber diese Regeln sind so kompliziert, dass in den letzten drei Jahren fast niemand in den Genuss von Generika kommen konnte", betonte Frein. Er kritisiert, dass die EU nun in bilateralen Abkommen etwa die karibischen Staaten auf die wenig hilfreichen WTO-Regeln festnageln wollte. Auch im Bereich der Agropatente, mit denen Bauern dauerhaft von großen Saatgutkonzernen abhängig gemacht werden, weil ihnen die Wiederaussaat verboten wird, sieht Frein große Probleme.

"Laut Zahlen der Weltbank bedeutet eine vollständige Umsetzung von TRIPS [Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights] Mehrkosten für die Entwicklungsländer von rund 60 Milliarden US-Dollar. Soviel müssen die Entwicklungsländer jährlich für Lizenzen an die Industrieländer bezahlen", meinte Frein. Deutschland erziele einen Gewinn von 6,8 Millionen Euro. "Wir profitieren also bereits gewaltig von dem System. Die Debatte um eine Stärkung des geistigen Eigentums, so wie sie Frau Merkel führt, finden wir, mit Verlaub, etwas einseitig." Man könne nicht so tun, als wären gefälschte Luxusgüter und Lacoste-T-Shirts das einzige Problem.

Bei all der Debatte um Piraterie dürfe man nicht vergessen, dass etwa die Schweizer Pharmaindustrie berühmt gewesen sei für das "Kopieren" von Medikamenten, fügte Frein hinzu. Erst 1978 seien in der Schweiz Pharmapatente eingeführt worden; "bis dahin hatte man gelernt, wie man Forschung und Entwicklung von Medikamenten betreibt." Über Jahrhunderte hätten die Industriestaaten in vielen Bereichen selbst kopiert und darüber eigenes Wissen generiert. "Das erreicht man übrigens nicht, wenn man ein Markenzeichen auf ein Handtäschchen klebt", kommentierte Frein. Die Botschaft für den Gipfel müsse folglich die sein, dass man den Entwicklungsländern nicht die Möglichkeit nehmen dürfe, durch Kopieren auch zu lernen.

Quelle : www.heise.de

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Tauziehen um europäisches Patentwesen
« Antwort #68 am: 02 Dezember, 2006, 11:32 »
Softwarepatente durch die Hintertür?

Mittelstandsvereinigungen werfen einer EU-Arbeitsgruppe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) falsches Spiel und Zensur vor. EU-Binnenmarktkommissar McCreevy verfolgt seinen softwarepatentfreundlichen Kurs weiter. Und das europäische Patentamt geht seine eigenen Wege.

Der Ablauf der Ereignisse beschleunigt sich. Im Sommer 2006 hatte die Europäische Kommission eine Arbeitsgruppe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT Taskforce) ins Leben gerufen, in der Vertreter aus "der IT-Industrie, den Gewerkschaften, von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), der Handelskammern, der Verbraucher, der Investoren und aus der Wissenschaft" gemeinsam über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen IT-Industrie beraten sollten. Diese Arbeitsgruppe hat Ende November ihren Abschlußbericht vorgelegt - und der sorgt für Ärger.

Im Bericht wird in der Patentfrage eine zwiespältige Position eingenommen. "In einigen Bereichen sind gewisse Formen des Schutzes für geistiges Eigentum der Innovation und dem Wirtschaftswachstum förderlich", heißt es da, und weiter: "in anderen Bereichen haben andere Formen einen schädlichen Einfluss auf die Innovation, insbesondere mangelnde Qualität von Patenten oder ein Missbrauch des Schutzsystems für geistiges Eigentum."

Es wird im Bericht offensichtlich, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe zum Teil völlig gegensätzliche Positionen in derlei Fragen vertraten: "Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass einige Punkte zum gegenwärtigen Zeitpunkt so umstritten sind, dass kein Konsens erreicht werden kann." Die Schlussfolgerung aus dieser Feststellung liest sich dann jedoch - überraschenderweise - ganz anders: "Um die Rechtssicherheit, Qualität und Zugänglichkeit des Schutzsystems für geistiges Eigentum zu verbessern, befürwortet die Arbeitsgruppe [...] die Umsetzung des Londoner Protokolls zu beschleunigen und [...] Fortschritte beim Europäischen Abkommen zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) zu machen ..."

Nicht zuletzt wegen dieser Schlussfolgerung werden schwere Vorwürfe gegen die Arbeitsgruppe erhoben. Die Initiative patentfrei.de, getragen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, kritisiert die Empfehlungen als "einseitige Vorschläge im Interesse von Grossunternehmen". Patenfrei.de "sieht im erdrückenden Übergewicht von Großunternehmen in der Taskforce die Ursache für die unausgewogene Darstellung der Branchenmeinung über das Patentproblem im Softwarebereich". Die "Bedenken von KMU über die Auswüchse des Patentsystems durch Softwarepatentierung" seien ebenso wenig berücksichtig worden, wie "Kritik an den kursierenden Vorschlägen zur Reform des Patentsystems". Am Ende "wird ein Konsens über die angeblich von der Arbeitsgruppe gewünschte Etablierung des EPLA vorgetäuscht, der in Wahrheit unter den Teilnehmern der Gruppe nicht existiert." Um die Kritik zu untermauern, hat patentfrei.de eine Dokumentation über die Arbeit der ICT Taskforce zusammengestellt.

Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur, FFII, spricht angesichts der Vorgänge von "starker Zensur". FFII-Vorstand Pieter Hintjens sagte, "der Vorsitzende von SAP nutzte seine Position aus, um sicher zu stellen, dass reformorientierte Kommentare ausgeschlossen und Auseinandersetzungen vermieden wurden. Insgesamt gibt der Bericht nur die Meinung einer kleinen [...] Minderheit wieder, aber ganz sicher nicht die Positionen der KMUs. Dabei nimmt er in Anspruch, repräsentativ zu sein."

Die Tragweite der Empfehlungen der Arbeitsgruppe kann kaum unterschätzt werden. Würden sie umgesetzt werden, würde die Ausgestaltung des Patentrechts dem Einfluss der EU-Staaten und des EU-Parlaments weitgehend entzogen werden.

Weder das im Oktober 2000 beschlossene Londoner Protokoll ("Übereinkommen über die Anwendung von Artikel 65 EPÜ") noch das EPLA sind Bestandteil des EU-Rechts. Vielmehr gehören sie zum Europäischen Patentabkommen (EPÜ), das die Grundlage für die Aktivitäten des Europäischen Patentamts (EPA) bildet. Anders als der Name nahe legt, ist das EPA eine Institution außerhalb der EU und unterliegt nicht deren Kontrolle.

Gegenstand des Londoner Protokolls ist ein vereinfachter Patentprozess. Demnach müssten europäische Patente nur noch in einer der drei EU-Amtssprachen Englisch, Französisch oder Deutsch veröffentlicht werden, um in allen Unterzeichnerstaaten des EPÜ durchsetzbar zu sein. Damit werden für Patentinhaber die Kosten für Patentverletzungsklagen deutlich reduziert. Bisher haben Großbritannien, Deutschland und acht weitere Mitlieder des EPÜ, nicht jedoch Frankreich, das Londoner Protokoll unterzeichnet.

Die Initiative für die Schaffung eines Europäischen Abkommen zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) ging von einer Pariser Regierungskonferenz im Juni 2000 aus. Damals wurde eine "Arbeitsgruppe Streitregelung" ins Leben gerufen, die mit zwei Aufgaben betraut wurde: "Den Entwurf eines fakultativen Protokolls zum Europäischen Patentübereinkommen [vorzulegen], mit dem sich die Unterzeichnerstaaten auf ein integriertes Gerichtswesen mit einheitlichen Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht einigen würden", und "die Modalitäten für die Schaffung und Finanzierung einer gemeinsamen Einrichtung [festzulegen], auf die die nationalen Gerichte im Rechtsstreit als Gutachter zurückgreifen könnten, soweit es um Rechtsgültigkeit oder Verletzung eines Patents geht".

Kurz gesagt: Es soll eine Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten außerhalb des EU-Rahmens geschaffen werden, die als höchstes Gericht über allen nationalen Gerichten stehen würde. Ein solches Gericht wäre nicht dem Europäischen Gerichtshof unterstellt, da das EPÜ nicht Bestandteil des EU-Rechts ist. Die Position des Europäischen Patentamtes, das eine sehr softwarepatentfreundliche Rechtsprechung verfolgt, würde damit erheblich gestärkt. Da ein solches Gericht in Patentfragen über den nationalen Gerichten stehen soll, wäre Softwarepatenten Tür und Tor geöffnet.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sieht zwar Verbesserungsbedarf beim Entwurf für das EPLA, nichtsdestotrotz befürwortet er dessen Grundsätze. In seiner Rede vor dem JURI-Kommittee des EU-Parlaments vom 21. November heißt es dazu: "Das Gemeinschaftspatent und das EPLA schließen sich nicht gegenseitig aus und es sollte unser Ziel sein, dass beide am Ende im Gemeinschaftspatent aufgehen."

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SPD-Berichterstatter für Lizenz zum privaten Kopierschutz-Knacken
« Antwort #69 am: 14 Dezember, 2006, 16:47 »
Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Manfred Zöllmer hat sich im  Streit um die weitere Reform des Urheberrechts dafür stark gemacht, das "Recht auf Privatkopie" auch gegen Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar zu machen. "Es muss für den Eigengebrauch möglich sein, die Lieblings-CD auch in kopierter Form im Auto, auf dem Handy oder im MP3-Player zu hören", erklärt der für die Novelle zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. "Daraus folgt aber, dass dieses Recht nicht durch unangemessenen Kopierschutz der Anbieter vereitelt wird, der nicht umgangen werden darf. Hier brauchen wir eindeutig nutzerorientierte Lösungen." Generell gefragt sei ein Urheberrecht, das "neben den Rechten der Urheber auch die berechtigten Interessen der Nutzer nicht vergisst".

Zöllmer setzt sich weiter auf Basis der Ergebnisse eines Anhörungsmarathons im federführenden Rechtsausschuss des Bundestags für die Wiedereinführung der so genannten Bagatellklausel in den Gesetzesentwurf ein. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in ihrem Referentenentwurf für den "2. Korb" der Revision des Urheberrechtsgesetzes vorgeschlagen, dass das illegale Naschen an Tauschbörsen für rein private Zwecke von der Strafverfolgung freigestellt werden sollte. Nach Protesten vor allem aus Reihen der CDU strich sie die umstrittene Passage aus dem Regierungsentwurf. Zöllmer sieht aber nach wie vor Bedarf für eine gesetzliche Klarstellung. Damit solle eine Kriminalisierung "wirksam verhindert" werden, wenn geistige Werke nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. "Die durchschnittlichen Nutzer – gerade Kinder und Jugendliche – können oftmals nur schwer erkennen, ob sie einen Urheberrechtsverstoß begehen", begründet der SPD-Mann den erneuten Vorstoß. Ohne die Klausel werde zunächst von den staatlichen Behörden ermittelt, die Einstellung der Verfahren läge erst im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft.

Weiter unterstützt Zöllmer das unter anderem von den deutschen Phonoverbänden kritisierte Ansinnen von Zypries, die Anwaltsgebühren bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu begrenzen. Es sei nicht hinnehmbar, "dass Rechtsanwaltskanzleien aufgrund professionell betriebener Abmahnungsgeschäfte ganze Familien in den Ruin treiben, weil die Kinder im Internet aus Versehen ein geschütztes Werk heruntergeladen haben". Trotz aller energischer Bekämpfung der "Piraterie von geistigem Eigentum" dürfe der Gesetzgeber hier nicht über das Ziel hinausschießen und die Nutzer mit überhöhten Abmahnkosten konfrontieren. Zuvor hatten sich bereits Zöllmers SPD-Fraktionskollegen Jörg Tauss und Ulrich Kelber für Nachbesserungen am Regierungsentwurf ausgesprochen.

Der Deutsche Kulturrat hat den Bundestag derweil aufgefordert, die bei den Anhörungen geäußerte Kritik der Experten ernst zu nehmen. Eingriffe bei den Regelungen zur Privatkopie hält er noch nicht für erforderlich. Die Spitzenorganisation verschiedener Kulturverbände begrüßt zudem, dass ihre Forderung nach dem parallelen Fortgelten des Systems der pauschalen Kopiervergütung und der individuellen Abrechung via DRM weitgehend aufgenommen wurde. Die Notwendigkeit der pauschalen Urheberabgabe bleibe für die weiterhin mögliche private Vervielfältigung von Werken aus ungeschützten Quellen erforderlich.

Die Expertenbefragung förderte laut dem Kulturrat aber auch zu Tage, dass die vorgeschlagene Regelung zur Deckelung der Vergütungsansprüche aller Berechtigten bei fünf Prozent es Verkaufspreises "in die falsche Richtung weist". Dabei würden nicht angemessene Entschädigungen der Urheber, sondern die Umsätze und Gewinne der Geräte- und Speichermedienindustrie im Mittelpunkt stehen. Dies würde das Urheberrecht auf den Kopf stellen. Ebenso sei deutlich geworden, dass eine Vergütungspflicht nicht erst greifen dürfe, wenn auf einem Gerätetyp zu mindestens 10 Prozent urheberrechtsrelevante Kopien gefertigt werden. Ein solche Regelung würde dazu führen, "dass zukünftig noch mehr als bisher über das Ob der Vergütungspflicht gestritten wird." Insgesamt müssten die Abgeordneten "die Künstler vor der mächtigen Computerindustrie in Schutz zu nehmen".

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Musikindustrie pocht weiter auf Eingrenzung der Privatkopie
« Antwort #70 am: 18 Januar, 2007, 13:24 »
Bei einem Treffen mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann haben führende Vertreter der Musikwirtschaft am gestrigen Mittwoch erneut Verschärfungen beim Urheberrecht gefordert. "Das Urheberrecht muss endlich im digitalen Zeitalter ankommen", forderte Michael Haentjes, Vorstandsvorsitzender der deutschen Phonoverbände nach der Zusammenkunft. Darunter versteht die Musikindustrie vor allem, dass im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle die Privatkopie weiter eingegrenzt werden soll. Die großen Plattenfirmen wollen erreichen, dass Kopien nur noch vom eigenen Original und nicht durch Dritte erlaubt werden. Außerdem soll so genannte intelligente Aufnahmesoftware für die gezielte Aufnahme einzelner Titel aus Internetradios verboten werden. Ferner fordert die Musikwirtschaft ein exklusives Senderecht. Ebenso wie Filmhersteller sollten ihrer Ansicht nach Künstler und Tonträgerhersteller endlich entscheiden können, wann und wo ihre Musik gespielt wird.

Laut IFPI besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem rechtmäßigen Erwerb digitaler Songs und unerlaubten Vervielfältigungen. "Die Zahl der kopierten CDs ist mit über 439 Millionen Stück rund viermal höher als die der verkauften Musik", monierte Haentjes. Die Zahl der illegal heruntergeladenen Songs sei mit 412 Millionen in 2005 sogar 20-mal höher gewesen. Diese nicht näher erläuterten Berechnungen der Musikindustrie würden zeigen, dass es in Deutschland "kaum Bewusstsein für den Schutz geistigen Eigentums" gebe. Es sei aber der falsche Weg, dass die Gesetzgebung vor der digitalen Entwicklung kapituliere.

Neumann selbst äußerte sich nicht zu den Wünschen der Plattenverkäufer, nachdem er sich auf dem Neujahrstreffen im vergangenen Jahr noch vehement für den Fall der so genannten Bagatellklausel zur strafrechtlichen Freistellung des Naschens an Tauschbörsen eingesetzt hatte. Der CDU-Politiker stellte den Branchenvertretern stattdessen ein neues Projekt zur Förderung von Pop-, Rock- und Jazzmusik vor. Unter dem Titel "Initiative: Musik" setzt das Vorhaben auf die drei Schwerpunkte Nachwuchs, Export sowie kulturelle Integration und ist als beispielhafte Public-Private-Partnership von Musikwirtschaft und Kulturpolitik angelegt. Dafür sind im Haushalt des Kulturstaatsministers in diesem Jahr eine Million Euro eingestellt.

Eine vor Kurzem veröffentlichte, von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie (PDF-Datei) rät zur Umgestaltung des Urheberrechts und benachbarter Rechte für die Wissensgesellschaft des Instituts für Informationsrecht der Universität Amsterdam. Demnach kann von einem fehlenden Bewusstsein bei den Verbrauchern für Urheberrechtsfragen nicht die Rede sein. Verschiedene Entwicklungen wie das Aufkommen von Online-Geschäften mit Inhalten, die mit Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) versehen sind, lebhafte Debatten über Gesetzesvorhaben wie die Novelle des Urheberrechts in Frankreich oder Kampagnen der Rechtehalter hätten das allgemeine Wissen über Kopierregeln deutlich erhöht.

Allerdings sei dies nicht verbunden mit einer undifferenzierten Akzeptanz des Urheberrechts in der Bevölkerung, halten die Autoren der umfangreichen Analyse weiter fest. Vielmehr würden häufig die Vor- und Nachteile des Herunterladens geschützter Werke aus Tauschbörsen mit dem legalen Kauf entsprechender Kopien im Einzelfall abgewogen. "Wenn ein kommerzieller Inhalteanbieter einem Verbraucher einen 'schlechten Handel' offeriert, also die Verfügbarkeit eingrenzt oder hohe Preise oder restriktive Nutzungsbedienungen (zum Beispiel bei der Übertragbarkeit) festsetzt, dann wird es der Konsument nicht unethisch finden, dem das Filesharing via P2P vorzuziehen", heißt es in der Studie. Politiker und EU-Einrichtungen könnten gleichzeitig wenig dabei helfen, das Verhalten der Bürger mit den Urheberrechtsgesetzen in Einklang zu bringen. Die Gesetzgeber sollten demnach von Vornherein darauf achten, dass auch die Verbraucherinteressen bei der Neugestaltung des Urheberrechts angemessen berücksichtigt und so die entsprechenden Gesetze besser akzeptiert werden.

Mehr Zurückhaltung fordert die Untersuchung zudem bei den Bemühungen der EU-Kommission zur Vereinheitlichung der Rechte für Online-Lizenzierungen von Musikstücken. Es sei unumgänglich, dass die Verkäufer hier zunächst eine Vielzahl von Lizenzen einholen müssten. Brüssel sollte sich darauf beschränken, allen Seiten zur Einrichtung von "One-Stop"-Shops zur einfacheren Rechteabklärung zuzureden. Strikt wendet sich die Studie ferner gegen die von der Musikindustrie geforderte EU-weite Ausdehnung der Urheberrechtsschutzfrist für einzelne Songs auf 95 Jahre. Momentan liegt sie in Mitgliedsstaaten wie Großbritannien bei 50 Jahren. Schon vor der Veröffentlichung der Analyse hatte der Studienleiter, Bernt Hugenholtz, die EU-Urheberrechtspolitik scharf kritisiert. Bislang sei immer nur die Schutzrechtschraube hochgedreht worden, was immense Umsetzungskosten für die Mitgliedsstaaten ohne echte Harmonisierung des Urheberrechts mit sich gebracht habe.

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Offline Chrisse

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Re: Musikindustrie: Privatkopie am besten ganz abschaffen
« Antwort #71 am: 19 Januar, 2007, 18:21 »
Einfach mal ne zeitlang nix mehr kaufen! Was ich nicht so benutzen kann wie ich will kauf ich nicht.
Wozu zahl ich dann eigentlich die Recorder- und Datenträgerabgabe???

Über deren Abschaffung hat in diesem Zusammenhang noch niemand was verlauten lassen.

Das ist wohl wie mit der Weinsteuer, diese Flotte gibts auch nimmer.......
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

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Drucker bleiben vorerst von Urheberrechtsabgabe befreit
« Antwort #72 am: 24 Januar, 2007, 11:58 »
Die Geräteindustrie hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen juristischen Zwischensieg im lang anhaltenden Streit mit der VG Wort um die Zahlung von Urheberechtsabgaben erzielt. Die Richter entschieden am gestrigen Dienstag, dass für Computerdrucker weiterhin keine Pauschalvergütung für damit erstellte Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke fällig ist. Sie wiesen damit eine Klage der in München angesiedelten Verwertungsgesellschaft gegen Canon, Epson, Kyocera und Xerox ab. Diese hätten sonst über 400 Millionen Euro zahlen müssen, schätzt der Anwalt Markus Wirtz von der Kanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf, der die Hersteller und Importeure vertritt.

Die VG Wort hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden können. Die Verwertungsgesellschaft hatte rückwirkend von 2001 an eine Urheberabgabe zwischen zehn und 300 Euro für Drucker je nach Geschwindigkeit und Farbfähigkeit verlangt. Die Richter folgten aber offensichtlich der Auffassung der Konzerne, dass die Computerperipherie-Geräte nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung, sondern vielmehr für die reine Ausgabe von am Rechner erstellten Werken genutzt werden. "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", freut sich Wirtz über die möglicherweise Bahn brechende Wirkung der Düsseldorfer Entscheidung.

Zu einer gänzlich anderen Auffassung kam Mitte 2005 allerdings das Oberlandesgericht Stuttgart, dass eine entsprechende Entscheidung einer untergeordneten Instanz bestätigte und Drucker zum Leidwesen des Branchenverbands Bitkom für abgabepflichtig erklärte. Ein Ende der Auseinandersetzung ist somit nicht abzusehen, da bereits in diesem Fall eine Revision vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist.

Die Augen beider Parteien richten sich mit dem neuen, noch nicht vorliegenden Schiedsspruch auch wieder verstärkt auf den Gesetzgeber. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform eine Neuausrichtung der Kopiervergütung vorgeschlagen. Erfasst werden sollen demnach nur noch Geräte, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Ob Drucker unter diese Regelung fallen, müsste zunächst in aufwendigen Marktuntersuchungen geklärt werden. Zudem ist eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Ein Aktionsbündnis der Urheber sowie die von zahlreichen Journalistenvereinigungen gestützte Initiative Urheberrecht laufen gegen diese Vorschläge Sturm, da sie einen "Raubbau" an der Vergütungspauschale befürchten. Die Industrie geht dagegen davon aus, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften auch mit der geplanten Kappung der Abgabe auf 596 Millionen Euro im Jahr 2007 hochschnellen. Sie hat daher vergangene Woche mit der Aktion "Teuerland" vor ihrer Ansicht nach überzogenen und standortpolitisch gefährlichen Forderungen von Vertretern der Kreativen zu neuen Urheberrechtsabgaben gewarnt.

[Update]:
VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar bezeichnete die Nachricht über die Düsseldorfer Entscheidung gegenüber heise online in einer ersten Reaktion als "Hammer". Er könne sich aber erst nach Vorlage der Begründung des Urteils ausführlich dazu äußern. Alles andere sei reine Spekulation. So oder so habe der Bundesgerichtshof das letzte Wort, da er natürlich auch in diesem Fall angerufen werde. Melichar hofft in diesem Zusammenhang auf ein baldiges Grundsatzurteil nach den beiden Stuttgarter Entscheidungen, um endlich Rechtssicherheit zu erhalten.

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Verbraucherschützer gegen Online-Abzocke und für digitale Rechte
« Antwort #73 am: 15 März, 2007, 15:55 »
Verbraucher in Deutschland werden zunehmend von dubiosen Internet-Anbietern mit Geldforderungen überzogen. In den vergangenen vier Wochen seien bundesweit 22.000 Beschwerden bei den Verbraucherschützern eingegangen, schätzte die Verbraucherzentrale NRW am heutigen Donnerstag in Düsseldorf. "Das Problem gewinnt enorm an Bedeutung", sagte Vorstand Klaus Müller der dpa. Die zwielichtigen Anbieter werben mit Model-Castings, Intelligenztests, Ahnenforschung, Hausaufgabendiensten oder Gratis-SMS. Hinter den vermeintlich kostenlosen Angeboten steckten im Kleingedruckten vieler Internet-Seiten teure Dienste oder sogar Abonnements mit zwei Jahren Laufzeit.

Die Opfer sollten die Zahlung der Rechnungen verweigern und sich weder von Inkasso-Büros noch von Anwälten einschüchtern lassen, rieten Verbraucherschützer und Medienwächter am heutigen Weltverbrauchertag in Düsseldorf. "In den meisten Fällen ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen", erläuterten die Juristen der Verbraucherzentrale. So müssten Kunden schriftlich über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Binnen zwei Wochen kann der angebliche Vertragsabschluss rückgängig gemacht werden. Verträge mit Minderjährigen seien ohnehin nichtig. Auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentralen ist eine Informationsbroschüre (PDF-Dokument) abrufbar.

Unterdessen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die am heutigen Donnerstag von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer vorgestellte neue Charta der digitalen Verbraucherrechte begrüßt. Die Charta definiert Grundrechte der Verbraucher in der digitalen Welt. Dazu gehöre das Recht auf Datensicherheit, der Datenschutz im Internet, das Recht auf Privatkopien bei digitalen Inhalten sowie der Anspruch auf Interoperabilität, also auf einheitliche technische Standards bei Hard- und Software. "Verbraucherrechte dürfen nicht zu virtuellen Rechten verkommen", sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Die Charta bildet das Fundament für ein verbraucherpolitisches Gesamtkonzept, um starke Bürger- und Verbraucherrechte auch in der digitalen Welt durchzusetzen."

Die Charta der digitalen Verbraucherrechte war auf Initiative des Europäischen Verbraucherverbands BEUC im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeitet worden. "Die Charta muss eine Leitplanke darstellen für die künftige politische Debatte über das Urheberrecht, Datenschutz und den Kampf gegen Spamming und Phishing", sagte Müller. Sollte die Charta bestimmend für die künftige EU-Politik werden, müssten die Anbieter von Hard- und Software sich künftig weitaus stärker als bisher auf offene Technologiestandards einstellen. "Verschiedene Systeme sollten miteinander kommunizieren und interagieren können und die Nutzung von Inhalten sollte nicht an bestimmte Endgeräte oder Betriebssysteme gebunden werden", heißt es im Text. Sprengkraft enthält dieser Passus angesichts der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Apple und Verbraucherorganisationen in mehreren europäischen Ländern. Hierbei geht es um die bislang eingeschränkte Möglichkeit, beim Musikportal iTunes gekaufte Inhalte auch auf MP3-Playern anderer Anbieter abspielen zu können.

In der Charta wird der Einsatz von umstrittenen DRM-Systemen an bestimmte Bedingungen gekoppelt. So dürfen zum Beispiel Funktion und Sicherheit von Hard- und Software beim Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Außerdem dürften aus Datenschutzgründen "keine Nutzerprofile erstellt werden, und die Anonymität der Nutzer muss gewahrt bleiben". Darüber hinaus spricht sich die Charta gegen eine zu weit gehende "Strafverfolgung nicht kommerziell begründeter Urheberrechtsverletzungen" aus. Sie folge damit einer Forderung des vzbv, der sich gegen eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" wendet.

Noch am heutigen Donnerstag befasst sich eine Expertenrunde aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen einer zweitägigen Konferenz in Berlin mit den Möglichkeiten und Risiken beim Einsatz moderner digitaler Technologien sowie die notwendigen Konsequenzen für die Verbraucherpolitik. Angesichts der Durchdringung nahezu aller Bereiche des täglichen Lebens mit digitalen Technologien wachse auch die Bedeutung von Sicherheit und Transparenz.

Quelle : www.heise.de

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IT-Verband bietet pauschale Urheberrechtsabgabe an
« Antwort #74 am: 21 März, 2007, 13:01 »
In seiner Rede zur CeBIT-Eröffnung konnte es sich Bitkom-Präsident Willi Berchtold nicht verkneifen, pauschale Urheberrechtsabgaben zu kritisieren, woraufhin er von der anwesenden Bundeskanzlerin eine indirekte Abfuhr erhielt. Nun bietet der IT-Branchenverband laut Handelsblatt im Namen seiner Mitgliedsverbände eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro an. Das gehe aus einem Brief von Bitkom-Geschäftsführer Thomas Mosch an Bundestagsabgeordnete hervor.

Im Gegenzug solle der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht mehr zu Lasten der Gerätehersteller verändert werden. Diese begrüßte laut Handelsblatt die Gesprächsbereitschaft des Verbandes. Dirk Manzewski, der zuständige Berichterstatter der Fraktion im Rechtsausschuss, meinte demnach hingegen, der Bitkom-Vorstoß sei "nicht akzeptabel": "Man kann doch nicht sagen, wir geben euch 50 Millionen und jetzt haltet den Mund, und wir als Gesetzgeber sollen da mitmachen."

Quelle : www.heise.de

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