Autor Thema: Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"  (Gelesen 25115 mal)

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Kurz vor der Abstimmung der Länderchefs über die Stellungnahme des Bundesrats zum heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform am morgigen Freitag hat sich der Streit um die Vergütungspauschale fürs private Kopieren noch einmal zugespitzt. "Die Panik- und Stimmungsmache der Verwertungsgesellschaften entbehrt jeder seriösen Grundlage", empört sich Jörg Menno Harms, Vizepräsident beim IT-Branchenverband Bitkom. Insbesondere Behauptungen der Verwertungsgesellschaften, die Urheber würden "enteignet", seien "irreführend und falsch".

Zuvor hatten die GEMA und ver.di die Länderkammer aufgefordert, die "die urheberfeindlichen Regelungen" im Novellierungsvorschlag des Bundeskabinetts zurückzuweisen. Die beiden Einrichtungen sind Teil eines umfassenden Aktionsbündnisses "Urheber und Verlage" gegen die geplante Neufassung der Urheberrechtsabgabe.

Nach Berechnungen des Bitkom werden abgabepflichtige Gerätearten und steigende Absatzzahlen bei alten Gerätetypen auch bei der Verabschiedung des Gesetzesvorschlags zu einer "mindestens stabilen Gesamtvergütung" führen. Derzeit erhalten die Verwertungsgesellschaften rund 100 Millionen Euro pro Jahr allein für Kopierer, Scanner, Faxgeräte, Brenner sowie Ton- und Bildaufzeichungsgeräte. Hinzu kommen zusätzlich rund 77 Millionen Euro für Speichermedien wie DVD-Rohlinge. Bei der Hochrechnung mit einer von der Regierung als noch wirtschaftlich angemessen angesehenen Abgabenhöhe, die fünf Prozent des jeweiligen Gerätepreises entspricht, ergibt sich anhand der 2005 verkauften Gerätezahlen laut der Industrielobby eine Abgabensumme von 106 Millionen Euro. Hinzu könnten Abgaben für Multifunktionsgeräte in Höhe von rund 25 Millionen Euro kommen. Um die Vergütungshöhe der Tausendsassas wird derzeit vor Gericht gestritten. Dass sie grundsätzlich abgabepflichtig sind, wird laut Bitkom jedoch allgemein akzeptiert.

Zudem geht die Regierung in der Gesetzesbegründung angesichts einschlägiger Gerichtsentscheidungen davon aus, dass auch PCs und Drucker zusätzlich abgabepflichtig werden. Das künftige Gesamtvolumen der Vergütungspauschalen könnte demnach sogar 595 Millionen Euro pro Jahr betragen, sorgt sich der Bitkom "Wer behauptet, der aktuelle Gesetzentwurf würde zu sinkenden Abgaben führen, hat entweder Probleme mit den Grundrechenarten oder informiert bewusst falsch", greift Harms die Mitglieder des Aktionsbündnisses daher an. "Maßlosen Abgabenforderungen" würden letztlich nur zur Umgehung der Abgaben durch Online-Käufe und zu Grauimporten aus dem Ausland verleiten, wo es in der Regel keine oder niedrigere Abgaben gebe. Der Verband plädiert generell für einen Systemwechsel, bei dem Vergütungen mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) individuell abgerechnet werden.

Dem Aktionsbündnis missfällt dagegen insbesondere, dass die Pauschalen künftig nicht mehr durch den Gesetzgeber festgelegt und die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp fünf Prozent des Verkaufspreises nicht übersteigen soll. Ausschüsse des Bundesrates haben sich in ihren Empfehlungen für die Position der Länderkammer den Ängsten der Urhebervertreter größtenteils angeschlossen. Eine Vorsondierung im Bundesrat am gestrigen Mittwoch hat aber ergeben, dass sich nicht für alle Vorschläge der Fachreferenten eine Mehrheit im Plenum finden lassen dürfte.

Der Deutsche Kulturrat hat derweil an die Länderchefs appelliert, tatsächlich vor allem die Streichung der Fünf-Prozent-Deckelung zu verlangen. Damit wäre "schon einiges gewonnen", betonte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Sauer stößt ihm aber noch auf, dass auch der Bundesrat an einer Bestimmung festhalten will, wonach die Vergütungsabgabe die Computerindustrie nicht zu sehr belasten soll. Angesichts stetig sinkender Preise für Computer und Speichermedien wären damit die Urheber die Leidtragenden einer Preisspirale nach unten. "Der Wert ihres geistigen Eigentums darf nicht in Abhängigkeit des Preiskampfs von Einzelhandelsketten stehen", fordert Zimmermann. "Wenn der Computerhandel Geiz geil findet, dann soll er auch selbst die Zeche dafür bezahlen."

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat rügt Regierung bei der Urheberrechtsnovelle scharf
« Antwort #46 am: 19 Mai, 2006, 15:30 »
Die Länderchefs haben den umstrittenen Plänen der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechts einen deutlichen Rüffel erteilt. Auf der Plenarsitzung des Bundesrats am heutigen Freitag beschlossen sie eine umfangreiche Stellungnahme, die kaum ein gutes Haar an dem Reformvorhaben lässt und sich insbesondere für ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht" einsetzt. Die Novelle müsse "den Erfordernissen der durch das Grundgesetz besonders geschützten und nicht kommerziell ausgerichteten Einrichtungen in Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Grundrecht auf Informationsfreiheit der Bürger weit stärker als bisher Rechnung" tragen, fordert die Länderkammer unmissverständlich. Der Bundesrat bittet zudem, die vorgeschlagene Begrenzung der Urheberrechtsabgabe fürs private Kopieren auf fünf Prozent des Gerätepreises zu überprüfen.

Wie groß die Unzufriedenheit der Länder mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist, zeigt vor allem, dass die Vollversammlung des Bundesrats den Empfehlungen der Fachausschüsse fast vollständig folgte. Wichtigste Abweichung: In Gänze wollten die Länderchefs den Neuregelungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur letztlich doch nicht ihre Zustimmung verweigern. Die allgemeine Kritik bleibt dennoch scharf. So stellt die Position klar: "Regelungen, die rasch zu einer Verknappung und Verteuerung des Zugangs zu Wissen führen und damit Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums behindern, müssen vermieden werden".

Konkret drängt der Bundesrat erstmals auf eine Prüfung, wie bei der Ausgestaltung des Urheberrechts "den Besonderheiten von 'Open Access'- und 'Open Source'-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden kann". Das dabei entstehende "neue Interessen- und Schutzgefüge zwischen Urhebern, Verwertern und Endnutzern" müsse berücksichtigt werden. Autoren sollen daher etwa das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen".

Die Fachinformationsversorgung durch Bibliotheken will die Länderkammer zeitgemäßer ermöglichen. So sollen Lieferdienste wie subito Zeitschriftenartikel und Auszüge aus Büchern auch dann als grafische Datei elektronisch verschicken dürfen, wenn Verlage ein eigenes Online-Angebot bereithalten. Die Erlaubnis, elektronische Leseplätze einzurichten, will der Bundesrat auf alle nichtgewerblichen Bildungseinrichtungen ausgeweitet wissen. Eine Klarstellung, dass zur gleichen Zeit nur die Anzahl der im Bestand einer Einrichtung vorgehaltenen Werksexemplare zugänglich gemacht werden dürfen, hält er aber für erforderlich. Ferner besteht er auf einer Verlängerung der Intranet-Klausel für die Bereithaltung geschützter Werke für Unterrichtszwecke bis 2009.

Im Streit um die Urheberabgabe legen die Länder nahe, die Vergütungspflicht auf alle Geräte und Speichermedien zu beziehen, die für Privatkopien benutzt werden. Verwertungsgesellschaften müssten eine "nennenswerte Nutzung" von CD-Brennern, Druckern, PCs oder Multifunktionsgeräten demnach nicht mehr erst einzeln nachweisen. Eine Begrenzung der Pauschale auf fünf Prozent des Gerätepreises sei abzulehnen, da diese verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Den Interessen der Gerätehersteller sei bereits ausreichend Genüge getan, da die Vergütung die produzierenden Unternehmer "in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts stehen muss". Die Stellungnahme enthält aber auch eine Klausel, wonach "keine Pauschalabgaben für Kopien aus dem Internet abgeführt werden müssen". Demnach würden Kreative, die ihre Werke ohne den Einsatz von Systemen zum digitalen Rechtekontroll-Management (DRM) ins Netz stellen, nicht von der Urheberrechtsabgabe profitieren. Verlage müssten ihre gesamten Online-Angebote mit Kopierschutztechniken aufrüsten, falls sie ihre Autoren für Privatkopien entschädigt wissen wollen.

Bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die für die Novelle federführend verantwortlich zeichnet, ist die Schelte aus dem Bundesrat auf taube Ohren gestoßen. "Die Bundesregierung garantiert den Schutz der Urheber und gestaltet einen fairen Rahmen für Nutzer und Verwerter im digitalen Zeitalter", wiederholt die SPD-Politikerin ihre Ansicht. Der Entwurf sehe gerade bei der Reform des pauschalen Vergütungssystems für die Urheber Verbesserungen vor. Auch die Belange von Bildung und Wissenschaft seien eingehend erwogen worden. Der Entwurf komme hier den Interessen von Forschung und Lehre "so weit wie möglich entgegen", respektiere aber auch die ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen der Urheber und Verlage.

Quelle : www.heise.de

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Britische Musikindustrie sieht Recht auf Privatkopie
« Antwort #47 am: 08 Juni, 2006, 08:26 »
Der Chef des Interessenverbandes der britischen Musikindustrie, Peter Jamieson, hat sich bei einer Anhörung vor dem Komitee für Kultur, Medien und Sport im britischen Unterhaus dafür ausgesprochen, die in Großbritannien geltende Fünfzigjahresfrist für Urheberrechtsansprüche auf Musikaufnahmen auf 95 Jahre auszudehnen. "Britische Musik ist einer der wichtigsten Botschafter Großbritanniens", erklärte Jamieson. Versäume man es, die Schutzfrist auszudehnen, könne sich der Exportschlager Musik eines Tages zu einem Import-Artikel entwickeln und es würde kaum noch Geld aus dem Musikgeschäft in das Vereinigte Königreich zurückfließen.

Befragt zu der Tatsache, dass die von der UK-Musikindustrie praktizierte "All rights reserved"-Regelung impliziert, dass jede Übertragung von CD-Musikdaten etwa in das MP3-Format in Großbritannien einer Urheberrechtsverletzung gleich kommt, sagte Jamieson: "Wir denken, dass es an der Zeit ist, öffentlich klar zu stellen, dass es einen Unterschied zwischen der Kopie für den Eigengebrauch und der Weitergabe von CD-Kopien an andere Personen gibt". Während Letzteres von der British Phonographic Industry (BPI) auch weiterhin verfolgt werde, müssten Kunden, die Musik-CDs für private Zwecke kopieren und die Songs auf PCs oder MP3-Playern speichern, nicht damit rechnen, belangt zu werden.

Bei der Anhörung, die das Unterhaus-Komitee zum Thema "New Media and the Creative Industries" anberaumt hatte, forderte Jamieson zudem Apple auf, die iTunes-Software so zu ändern, dass sie kompatibel zu den Geräten anderer Hersteller ist. Zwar habe der kalifornische Computerhersteller viel zur Entwicklung des digitalen Musik-Download-Geschäfts beigetragen, die derzeitige Marktdominanz von Apple auf diesem Gebiet sei aber "nicht besonders gesund", sagte Jamieson. Das umstrittene russische Download-Portal AllofMP3.com will die BPI verklagen, weil das Web-Angebot nach britischem Recht illegal sei. Weder Künstler noch Platten-Labels würden Zahlungen von den Betreibern erhalten.

Quelle : www.heise.de

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Urheberrecht: Bundesregierung kontra Bundesrat
« Antwort #48 am: 19 Juni, 2006, 18:19 »
Bundesregierung hält an industriefreundlichen Regelungen fest

Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Urheberrechts geht es weiter in kleinen Schritten voran. Mitte März 2006 hatte das Kabinett seinen Regierungsentwurf vorgestellt. Der Bundesrat kritisierte Mitte Mai 2006 den Ewntwurf in einer Stellungnahme als wissenschafts- und standortfeindlich. Dennoch hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme weitreichende Änderungen am Entwurf gefordert, denn er sieht "die Gefahr, dass die Bundesrepublik Deutschland durch ein weit über die berechtigten Interessen der Rechteinhaber hinaus ausgerichtetes Urheberrecht hinter den Möglichkeiten zurückbleibt, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und insbesondere in den USA über das Prinzip des 'fair use' für Bildung und Wissenschaft bestehen, und dadurch erhebliche Nachteile erleidet."

Die Länderkammer drängt auf ein "bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht", das nicht nur Bibliotheken, Museen und Archive in ihrer Arbeit unterstützt, sondern auch dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Informationsfreiheit Geltung verschafft. Ein solches Urheberrecht würde nach Auffassung des Bundesrates "Standortvorteile im globalen Wettbewerb" verschaffen. Eine Verknappung und Verteuerung des Informationszugangs behindere im Gegensatz dazu "Innovationen als Grundlage wirtschaftlichen Wachstums" und müsse vermieden werden.

Die Kritik am Gesetzentwurf war von Justizministerin Brigitte Zypries noch am selben Tag in einer Pressemitteilung zurückgewiesen worden. Ihrer Auffassung nach würde der Gesetzentwurf die Interessen und Rechtspositionen aller Beteiligten angemessen berücksichtigen. Der Entwurf suche den Kompromiss, weshalb "gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100 Prozent durchgesetzt werden können".

In ihrer jetzt veröffentlichten Antwort weist die Bundesregierung die Änderungsforderungen des Bundesrates im Großen und Ganzen zurück und vertritt weiterhin eine deutlich industriefreundliche Linie. Zu ihrer Rechtfertigung beruft sich die Regierung sowohl auf den grundgesetzlich garantierten Schutz des Eigentums als auch auf die Vorgaben der EU- Urheberrechts-Richtlinie von 2001, deren weiterer Umsetzung der "2. Korb" dient.

Beispielsweise hatte der Bundesrat die vorgesehene Regelung zum Kopienversand auf Bestellung kritisiert. Laut Gesetzentwurf soll der Kopienversand nur dann und ausschließlich in Form einer Grafikdatei zulässig sein, wenn die Verlage nicht selbst Download-Angebote machen. Die Preise der Verlage für den Download eines wissenschaftlichen Artikels bewegen sich in der Regel zwischen 20,- und 50,- Euro - Preise, die sich kaum jemand leisten kann oder will. Der Bundesrat sieht dadurch die Arbeitsfähigkeit von Bibliotheken und Wissenschaftlern gefährdet und hatte gefordert, Bibliotheken - gegen angemessene Vergütung - den Faksimile-Versand unabhängig von einem bestehenden Verlagsangebot zu gestatten.

Das hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt: "Die Bundesregierung geht, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, im Übrigen davon aus, dass der Vorrang des Angebots der Verlage nur dann eingreift, wenn dieses Angebot auch zu angemessenen Konditionen erfolgt" Es werde daher im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen "angemessen" auszugestalten. Was in den Augen der Bundesregierung "angemessene Konditionen" wären, bleibt offen.

Ein zweiter Kritikpunkt des Bundesrates betraf die Publikation von Forschungsarbeiten, die mit öffentlichen Geldern gefördert worden waren. In Übereinstimmung mit verschiedenen Initiativen aus Universitäten und Wissenschaftsorganisationen hatte der Bundesrat gefordert, Wissenschaftlern nach Ablauf einer sechsmonatigen ausschließlichen Verwertungsfrist für die Verlage das Recht auf eine Zweitveröffentlichung einzuräumen, "soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgt."

Auch diese Forderung weist die Bundesregierung zurück und setzt vielmehr auf einseitige Maßnahmen der Verlage. Zur Begründung für die Rückweisung des Bundesratsforderung führt die Regierung unter anderem an, sie würde "befürchten, dass der Vorschlag gerade den deutschen Wissenschaftlern mit internationalem Renommée, die ihre Forschungsergebnisse in internationalen Zeitschriften mit hoher Reputation veröffentlichen wollen, Publikationswege verstellen könnte."

Die Wissenschaftler selbst haben solche Befürchtungen offensichtlich nicht. In der Berliner Erklärung von Oktober 2003 bekennen sich Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Deutscher Forschungsrat und weitere Vertreter aus der Wissenschaft zum Ziel eines "offenen Zugang" zu wissenschaftlichen Publikationen: "Unsere Aufgabe, Wissen zu verbreiten, ist nur halb erfüllt, wenn die Information für die Gesellschaft nicht breit gestreut und leicht zugänglich ist. Neue Möglichkeiten der Wissensverbreitung nicht ausschließlich in der klassischen Form, sondern zunehmend auch nach dem Prinzip des 'offenen Zugangs' über das Internet, müssen gefördert werden."

Die Bereitstellung von geschützten Werken in Intranets stellt einen anderen Streitpunkt zwischen Bundesrat und Bundesregierung dar. Nach derzeit geltendem Recht dürfen etwa Universitäten einzelne urheberrechtlich geschützte Werke in begrenztem Umfang für geschlossene Benutzergruppen zur Verfügung stellen, wenn dieses Unterricht und Forschung dient. Die Bestimmung ist bis Ende 2006 befristet und gilt nicht für Schulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen.

Der Bundesrat hatte gefordert, den entsprechenden Paragraphen unbefristet zu verlängern und seine Geltung auf "Bildungseinrichtungen, wie etwa die nicht öffentlich zugänglichen Bibliotheken an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Schulen" zu erweitern. Diese Forderung wurde mit dem Verweis auf den Auftrag der Bildungseinrichtungen, "die Medienkompetenz zu fördern und gerade den Schülerinnen und Schülern sowie den Studierenden, die nicht selbst über die erforderlichen Geräte verfügen, die Nutzung digitaler Medien nahe zu bringen."

Nach Meinung der Bundesregierung ist das nicht möglich: "Gegen eine noch weitere Ausdehnung sprechen die auch verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Verlage." Allerdings deutet die Bundesregierung zumindest für Schulen einen Ausweg an, wenn sie darauf verweist, "dass es sich bei Schulbibliotheken, jedenfalls soweit sie der Gesamtheit der Lehrer und Schüler einer Schule offen stehen, um 'öffentlich' zugängliche Bibliotheken handelt."

In etlichen weiteren Punkten beharrt die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat auf ihren Positionen aus dem Gesetzentwurf. Das betrifft unter anderem die Wiedergabe von Archivwerken, die Pauschalvergütung für Internetpublikationen ohne DRM, die gedeckelte Höhe der Kopierabgaben auf Geräte wie Drucker und Scanner sowie die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten.

Die weitgehend kompromisslose Haltung der Bundesregierung macht die Verhandlungen mit dem Bundesrat nicht einfacher. An eine Verabschiedung des 2. Korb noch in diesem Jahr glaubt die Bundesregierung daher selbst nicht: "Da nicht sichergestellt ist, dass das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vor Ablauf des 31. Dezember 2006 bereits in Kraft getreten sein wird", heißt es auf Seite 10. Der "2. Korb" wird also wohl noch eine Weile für Diskussionen sorgen.

Quelle : www.golem.de

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Die Bundesregierung weist die scharfe Kritik des Bundesrats am Entwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsreform größtenteils zurück. Wie aus ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei) zur Position der Länderkammer hervorgeht, hält sie an der geplanten Neuregelung der Vergütungspauschale für Privatkopien und am eingeschränkten Versand von Fachinformationen durch Bibliotheken fest. Auch dem von den Ländern geforderten "Paradigmenwechsel" hin zu einem "Open Access"-Publikationsmodell für öffentlich geförderte wissenschaftliche Arbeiten steht das Bundeskabinett sehr skeptisch gegenüber. Als tatsächlich prüfungsbedürftig hält es letztlich nur Randforderungen der Länder. Diese wollten vor allem erreichen, dass die Novelle den Bedürfnissen von Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Informationsfreiheit der Bürger stärker Rechnung trägt.

Im Streit um die Urheberrechtsabgabe etwa will die Bundesregierung nach wie vor sehr weit den Forderungen der Geräteindustrie entgegenkommen. Die erhobenen Bedenken gegen die vorgesehene Koppelung einer Vergütungspflicht an die Nutzung von Vervielfältigungsgeräten und Speichermedien zum Erstellen von Kopien "in nennenswertem Umfang" erscheinen ihr als "diskussionswürdig"; streichen will sie die Einschränkung gleichwohl nicht, da sie "sinnvoll und angemessen" sowie "unter dem Aspekt der Bürokratievermeidung erforderlich" sei. Die Regelung gewährleiste, dass Geräte, deren Vergütungsfreiheit bislang außer Diskussion stand, nicht mit neuen Abgaben belegt würden. Den angeführten Nutzungsumfang in Höhe von zehn Prozent will die Regierung aber nicht als "absolute Fixgröße" verstanden wissen. Verwertungsgesellschaften fürchten, dass sie künftig auch wegen der bislang unbestrittenen Vergütungspflicht für bereits abgabenpflichtige Geräte bis zum Bundesgerichtshof gehen müssen.

Der in den Raum gestellten Begrenzung der Pauschalvergütung auf fünf Prozent vom Gerätepreis hält die Regierung weiter die Stange. Diese sei "vernünftig", da sie "die von der Praxis geforderte unternehmerische Planungssicherheit" gewährleiste. Um das "urheberfreundliche System der Abgaben, das es in anderen EU-Staaten nicht oder nicht so weitgehend gibt, zukunftsfähig zu erhalten", müssten "ökonomische Grundtatsachen des Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt respektiert werden". Sonst würden die Käufer auf Nachbarstaaten oder das Internet ausweichen und so den "Produktions- und Handelsstandort" Deutschland gefährden.

Die Bundesregierung begrüßt dagegen den Ansatz des Bundesrates, die bisher in ihrem Entwurf vorgesehene Pflicht zur Erstellung von empirischen Untersuchungen, mit denen das Ausmaß der tatsächlichen Nutzung bestimmt werden soll, zu relativieren und diese etwa erst im Stadium der Schlichtung vor der vorgesehenen Schiedsstelle zur Geltung zu bringen. Prüfen will sie zudem generell die Anregung der Länder, dass Kopien von im Internet mit dem Segen des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemachten Werken nicht nach den Vorschriften über die pauschale Vergütungspflicht für Privatkopien vergütungspflichtig sind. Online-Autoren würden demnach bei der Ausschüttung der Urheberabgaben durch die Verwertungsgesellschaften leer ausgehen. Die VG Wort plant momentan aber noch, erstmals vom kommenden Jahr an auch Online-Publikationen mitzuvergüten.

Hart bleibt die Regierung beim elektronischen Versand von Fachinformationen durch Bibliotheksdienste wie subito. So sperrt sie sich gegen die Forderung des Bundesrats, diesen auch dann für zulässig zu erklären, wenn Verlage selbst online den Zugang zu den Werken mittels vertraglicher Vereinbarung ermöglichen. Es werde aber im eigenen Interesse der Verlage liegen, ihre Konditionen "angemessen" auszugestalten, da der vorgesehene Schutz ihrer Online-Verwertung sonst nicht mehr greife. Andererseits widerspricht die Regierung dem Ansinnen der Länder, dass Bibliotheken an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig nur die Anzahl der Bände zugänglich machen dürfen, die sie im Bestand haben. Andernfalls könnte die Medienkompetenz der Bevölkerung nicht gefördert werden und es seien auch "keine angemessene Bedingungen für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort sicherzustellen."

Den "Open Access"-Vorstoß der Länderkammer lehnt die Regierung mit der Begründung ab, dass "wegen der dadurch aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen insgesamt noch erheblicher Erörterungsbedarf bestehe". Es sei auch zu klären, ob es sich bei dem Vorschlag nicht um eine europarechtlich unzulässige Einschränkung der Verwerterrechte handle. Zudem würden sich die internationalen Großverlage derzeit selbst um "praktikable vertragliche Lösungen" bemühen, denen nicht mit einer "übereilten" Gesetzesänderung vorgegriffen werden sollte. Es sei auch zu befürchten, dass renommierten deutschen Wissenschaftlern mit der kostenlosen Netzveröffentlichung Publikationswege in Zeitschriften mit hoher Reputation verstellt werden könnten. Laut Bundesrat sollen Autoren das Recht erhalten, den Inhalt eines Fachwerks im nicht-kommerziellen Umfeld und in einer gesonderten Formatierung nach Ablauf einer Mindestfrist von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung "anderweitig öffentlich zugänglich zu machen".

Die Kritik am Regierungsentwurf dürfte auch mit der Verteidigung durch das Kabinett nicht geringer werden. So haben etwa die Grünen am gestrigen Montag einen Parteiratsbeschluss verabschiedet, der mit der Reform hart ins Gericht geht. "Die Bundesregierung wird das Ziel eines fairen Interessenausgleichs verfehlen", heißt es in dem Papier. Der Entwurf stärke einseitig die Position der Verwerter geistigen Eigentums. Statt die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, würde der Zugang zu Informationen und Wissen erschwert und die Nutzung neuer Technik eingeschränkt. Auch Verbraucherrechte würden missachtet.

Im Einzelnen fordern die Grünen etwa ein Recht auf die Durchsetzung der Privatkopie auch gegen technische Kopierschutzmaßnahmen und die Wiedereinführung der umstrittenen P2P-Bagatellklausel in das Gesetz, mit dem das Bundesjustizministerium ursprünglich den illegalen Download nicht lizenzierter Quellen etwa in Tauschbörsen straffrei stellen wollte, solange dies nur in geringem Umfang geschieht. Änderungsvorschläge im Sinne des Bundesrats haben überdies Medien- und Forschungspolitiker aus der Großen Koalition vorgebracht. Angesichts der anhaltenden Proteste zeigt sich die Regierung inzwischen skeptisch, ob die Novelle noch in diesem Jahr verabschiedet werden kann.

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Urheberrechtsreform: "Zweiter Korb" in Nachteulen-Lesung
« Antwort #50 am: 29 Juni, 2006, 10:21 »
Politiker werden erst nachts über Gesetzesänderung debattieren

Am heutigen Donnerstag, dem 29. Juni 2006, soll der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle in die erste Lesung im Bundestag gehen. Allerdings wird das Thema als Punkt 27 in der Tagesordnung erst sehr spät, nämlich in der Nacht zum Freitag behandelt. Kritiker befürchten deshalb, dass es - wenn überhaupt - nur zu einer müden statt zu einer ernsthaften Diskussion kommen wird.

Die erste Lesung des "Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft", wie die Gesetzesvorlage im vollständigen Titel heißt, ist in der Sitzung unter Tagesordnungspunkt 27 anberaumt, so dass die Diskussion erst in der Nacht von Donnerstag zu Freitag gegen 2:30 Uhr beginnen wird. Wie viele Abgeordnete zu diesem Zeitpunkt noch im Plenarssaal des Bundestags zugegen sein werden und wie gesprächsfreudig sie um diese Uhrzeit noch sind, bleibt abzuwarten.

Die Pressestelle des Deutschen Bundestages sieht darin nichts Ungewöhnliches. Diejenigen Abgeordneten, die sich mit dem Thema beschäftigen, würden anwesend sein, hieß es auf telefonische Anfrage seitens Golem.de. Im Übrigen ginge es bei der ersten Lesung sowieso nur darum, die Gesetzesvorlagen an die Ausschüsse zu überweisen; für eine Diskussion über den Gesetzesentwurf sei auch in der zweiten und dritten Lesung noch Zeit.

Genau das aber bezweifelt der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), der schon im März 2006 eine E-Mail-Kampagne gegen die Reform startete. Die Geschäftsführerin des BJV, Frauke Ancker, kritisiert die Terminlegung: "Aller Voraussicht nach wird eine Diskussion nicht stattfinden und das Gesetz ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. In den Ausschüssen aber sitzen die Experten, die erfahrungsgemäß den Regierungsentwurf mehrheitlich absegnen werden."

Deshalb startete der BJV Anfang dieser Woche eine E-Mail-Kampagne, in der er seine Mitglieder dazu auffordert, ihren lokalen Bundestagsabgeordneten zu schreiben, um ihnen die Wichtigkeit des Gesetzesvorhabens deutlich zu machen. Der BJV kritisiert vor allem drei Punkte: die Beschränkung der Geräteabgabe, die Regelung zu unbekannten Nutzungsarten und die Ausgleichsentschädigung bei Urheberrechtsverletzungen.

Im neuen Entwurf schlägt die Bundesregierung eine Beschränkung der Geräteabgaben auf fünf Prozent des Verkaufspreises vor. Bisher gab es feste Sätze für die Abgaben, über die die Urheber einen Ausgleich dafür erhielten, dass zum Beispiel im Rahmen der Privatkopie und der Schrankenregelungen für Bibliotheken Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken angefertigt werden durften. Die Abgabe wird auf Leermedien, wie CDs und DVDs, und auf Geräte wie Fotokopierer und CD-Brenner erhoben. Nicht nur der Journalistenverband sieht in der Beschränkung auf fünf Prozent eine "Enteignung der Urheber", während das Justizministerium von einen Ausgleich zwischen den Interessen der Geräte- und Leermedienindustrie und den Urhebern spricht.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die unbekannten Nutzungsarten. Bisher konnte ein Urheber die Verwertungsrechte für unbekannte Nutzungsformen nicht im Voraus an Verlage oder andere Verwerter abtreten. Wenn zum Beispiel ein Fotograf in den achtziger Jahren ein Foto an eine Zeitung verkauft hat, muss die Zeitung, wenn sie dieses Foto heute auf einer CD-ROM veröffentlichen will, den Fotografen ausfindig machen, ihn um Erlaubnis bitten und entsprechend vergüten. Durch die neue Regelung würde diese Prozedur entfallen und der Zeitungsverlag könnte das Foto gleich auf die CD packen.

Dadurch soll es möglich werden, so die Bundesregierung, dass Inhalte, die ansonsten in Archiven verstauben würden, weil die Urheber nicht mehr aufzufinden sind, veröffentlicht werden könnten. Urheber hätten das Recht, der Verwendung zu widersprechen, allerdings haben die Verwerter nicht die Pflicht, den Urheber vorher von der neuen Nutzung in Kenntnis zu setzen. Hier setzt die Kritik des BJV an, da ein Widerspruchsrecht ohne Kenntnis wenig Wirkung zeigt.

Der Journalisten-Verband veranstaltete mit der Aktion schon zum dritten Mal im Jahr 2006 eine E-Mail-Kampagne, bei der die Mitglieder gegen die Novelle protestieren. Nach Angaben von Claudia Petrik, Fachgruppenvorsitzende Freie des BJV, zieht der Protest weite Kreise: "Die Zahl geht in die Hunderte, wenn nicht Tausende." Auch von der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin hat der Verband aufmunternde Worte erhalten.

Die Verwertungsgesellschaft GEMA, die für die Zweitverwertung der Rechte von Musikern und Komponisten zuständig ist, nutzt ebenfalls die Gelegenheit, um erneut auf ihre Kritik zur Urheberrechtsnovelle aufmerksam zu machen. Sie erwartet "nach jüngsten Berechnungen einen Rückgang von annähernd 60 Prozent", wenn die Fünf-Prozent-Regelung für Geräte- und Leermedien eingeführt wird, meldet die GEMA in einer Pressemitteilung, die sie gemeinsam mit der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und dem Deutschen Musikrat herausgebracht hat.

Der Sprecher des GEMA-Vorstandes, Jürgen Becker, nahm eine Äußerung der Bundeskanzlerin Angela Merkel als Anlass, um den Bundestag aufzufordern, "im eigenen Land mit gutem Beispiel voranzugehen und den Schöpfern musikalischer Werke den ihnen zustehenden Schutz nicht zu versagen". Die Bundeskanzlerin hatte während ihrer China-Reise angekündigt, beim Urheberrechtsschutz "hart und klar" zu bleiben.

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Lobby-Stakkato vor der ersten Lesung der Urheberrechtsnovelle
« Antwort #51 am: 29 Juni, 2006, 19:16 »
Diverse Interessenvereinigungen haben sich im Umfeld der Ersten Lesung des umstrittenen Regierungsentwurfs zur weiteren Anpassung des Urheberrechts am frühen Freitagmorgen gegen eine Neuregelung der Vergütungspauschale und für wissenschaftsfreundlichere Maßnahmen stark gemacht. "Die Bundesregierung kann nicht Deutschland als 'Land der Ideen' feiern und gleichzeitig die kreativen und innovativen Berufsstände nachhaltig finanziell schwächen", warnt Ferdinand Melichar, Vorstand VG Wort, im Namen des Aktionsbündnisses für eine angemessene Kopiervergütung. Der Zusammenschluss zahlreicher Organisationen von Autoren und Verlegern fürchtet, dass Einnahmen ihrer Mitglieder über die Urheberrechtsabgabe durch die geplante Reform deutlich zurückgehen. Es fände ein "schleichender Ausverkauf des Kreativen in unserem Lande statt".

Das Aktionsbündnis der Urheberrechtsvertreter will die Privatkopie weiter erhalten, fordert im Gegenzug dafür aber weiterhin eine faire Entschädigung. Künftig soll die Vergütungspflicht dem Vorhaben der Regierung nach nur noch fünf Prozent des Verkaufspreises von Geräten betragen, die in "nennenswertem Umfang" fürs private Vervielfältigen genutzt werden. Dabei müsse "obendrein in einem bürokratischen Verfahren zunächst aufwendig festgestellt werden", beklagt sich die Lobby-Gruppierung weiter, "dass diese Geräte der Vergütungspflicht überhaupt unterfallen." Der Kulturausschuss des Bundesrates habe in seiner Stellungnahme von Anfang Mai deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die geplanten Änderungen "den Interessen der Computerindustrie höheres Gewicht beimessen als einer gesicherten Rechtsposition der schöpferisch Tätigen" und daher abzulehnen seien. Die Ministerpräsidenten der Länder schwächten die scharfe Kritik in der endgültigen Position der Kammer allerdings leicht ab.

Das Aktionsbündnis will auf einer eigens zur Begleitung der parlamentarischen Beratung eingerichteten Homepage über die Urheberabgabe aufklären. Dabei geht es ihm etwa um die Widerlegung der Behauptung der Bundesregierung und der Geräteindustrie, dass eine Vergütung der Urheber in der bisherigen Höhe für die Nutzung ihrer Werke durch private Kopien den Wirtschaftsstandort Deutschland schädige. Ein ausführliches Weißbuch zu diesem Thema soll im Herbst vorgestellt werden. Die Mitglieder der GEMA haben derweil auf ihrer Jahreshauptversammlung in Berlin einstimmig eine Resolution gegen die "urheberfeindlichen Regelungen" in der geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform verabschiedet.

Auch das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" hat sich im Rahmen der Lesung an die Bundestagsabgeordneten gewandt und sie aufgefordert, sich für ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht einzusetzen. Die Forscher kommen nicht umhin, der Bundesregierung "eine gewisse Arroganz" zu unterstellen, nachdem diese die umfassenden Einwände des Bundesrates an in so gut wie allen Punkten zurückgewiesen hat. Dies sei besonders bemerkenswert, da vor allem die Länder in ihrer Zuständigkeit für Bildung und Wissenschaft die auch finanziellen Konsequenzen für die "Verknappungspolitik der Bundesregierung" zu tragen hätten.

Auf Wissenschaftler und gerade auch auf die Studierenden "werden demnächst nach den Studiengebühren nun auch noch erhebliche Informationskosten zukommen", fürchten die Bildungsexperten. Sie wenden sich damit vor allem gegen eine Passage im Regierungsentwurf, mit welcher der öffentliche, zunächst umfänglich mit Steuermitteln unterstützte und breit akzeptierte wissenschaftliche Informationslieferdienst subito "durch das Geschenk eines Monopolrechts an die internationalen Zeitschriftenverlage" im Bereich elektronischer Dokumente letztlich "abgeschafft" werde.

Trotz des Lobbygetöses ist die erste Aussprache der Parlamentarier zum Regierungsentwurf nach wie vor als einer der letzten Punkte auf der Tagesordnung für die Nacht von Donnerstag auf Freitag. Die Sitzungszeit ist inzwischen bis 7.30 Uhr morgens verlängert worden, sodass Frühaufsteher unter den Abgeordneten die Debatte schon wieder ausgeschlafen führen könnten. Vermutlich werden die vorgesehenen Redebeiträge allerdings nur zu Protokoll gegeben, während die Vorlage in die Fachausschüsse überwiesen wird. Die Agenda zeugt laut Katja Husen, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, von der Geringschätzung des Themas. Dabei arbeite die Bundesregierung auf nichts weniger "als die Kriminalisierung einiger Millionen hauptsächlich junger Menschen" hin. Die Hamburgerin erinnert mit dieser Ansage daran, dass eine geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf gestrichen wurde. Mit dieser wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ursprünglich das illegale Naschen an Tauschbörsen straffrei halten.

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Bundestag startet lebhaft in die Debatte der Urheberrechtsreform
« Antwort #52 am: 30 Juni, 2006, 16:25 »
Die Neufassung der Vergütungspauschale für Privatkopien und die künftigen Kopierregeln für die Wissenschaft waren die Hauptstreitpunkte bei der 1. Lesung des heftig umkämpften Entwurfs der Bundesregierung zur zweiten Reformstufe des Urheberrechts. Die Debatte fand in den frühen Morgenstunden des heutigen Freitags statt. Trotz der ungewöhnlichen Zeit für die Aussprache gab allein Luc Jochimsen von der Linkspartei ihre Rede zu Protokoll. Die Vertreter der anderen Fraktionen entschlossen sich für persönliche Vorträge, nachdem im Vorfeld mehrere andere Tagesordnungspunkte nicht ausführlich verhandelt worden waren. Der Ältestenrat des Parlaments musste sich aber Kritik für seine Entscheidung gefallen lassen, das Thema überhaupt erst so weit hinten auf die Agenda zu setzen.

Alle Redner gingen mit der Bundesregierung aufgrund ihrer Pläne zu Gericht, die Höhe der Urheberabgabe auf Kopiergeräte und Speichermedien nicht mehr selbst vorzugeben und die Vergütungspauschale deutlicher als bisher zu begrenzen. Vertreter der Geräteindustrie und Urheberorganisationen liefern sich bereits seit Monaten eine heftige Lobbyschlacht rund um die aufgeworfenen Vorschläge. Der Streit zwischen beiden Seiten ließ daher auch bei Abgeordneten der Regierungskoalition wie Günter Krings von der CDU Zweifel aufkommen, "ob es wirklich sinnvoll ist, die Verhandlungen über die Höhe einer dem Grunde nach staatlich angeordneten Pauschalvergütung in die Hände der Betroffenen zu legen". Dass der Entwurf die Vergütungspflicht an die Bedingung knüpfe, dass das betroffene Gerät "in nennenswertem Umfang" für Vervielfältigungen eingesetzt wird, hielt Krings gemeinsam mit den meisten anderen Vortragenden ebenfalls für problematisch. Dadurch seien Gerichtsverhandlungen vorprogrammiert, betonte der Sprecher der Unionsfraktion und hielt dagegen: "Wir brauchen keine zusätzliche Vergütung für Rechtsanwälte, sondern eine kalkulierbare Vergütung für die Urheber."

Mit ähnlichen Argumente wandte sich Dirk Manzewski, rechtspolitischer Experte der SPD-Fraktion für Urheberrecht, gegen die vorgeschlagene Neugestaltung der Abgabe: "Ich möchte nicht, dass den Urhebern letztendlich zugemutet wird, hinter ihren Ansprüchen herzulaufen", stellte er klar. Wie Vertretern der anderen Fraktionen ist ihm schleierhaft, wie die so genannte tatsächliche Nutzung gerade bei neuen Gerätetypen festgestellt werden soll. Nicht nachvollziehen kann Manzewski ferner, warum "eine Vergütungsobergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises eingeführt werden soll". "Wenn es bei dieser Regelung bliebe, würde es zu einem wirklich deutlichen Einnahmeverlust bei den Urhebern kommen", empörte sich auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP. Im Gegensatz zu ihrem Fraktionskollegen Hans-Joachim Otto brach sie zudem eine Lanze für die Beibehaltung der pauschalen Geräteabgabe.

Weniger Einigkeit unter den Parlamentariern herrschte bei der Frage, ob der Regierungsentwurf bereits den Anforderungen an ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht gerecht wird. Neben dem Bundesrat hatten an dieser Stelle auch bereits Jörg Tauss sowie Carsten Müller, Forschungs- und Bildungsexperten der SPD beziehungsweise CDU, deutliche Nachbesserungen zugunsten des wissenschaftlichen Informationsaustauschs gefordert. Manzewski sprach sich allerdings nun dagegen aus, "weitere Spielräume" zulasten "der Urheber" zu schaffen. Deutlicher noch in seiner Kritik wurde Krings: "Wissenschaftsfreundlich – passen Sie genau auf – heißt dabei ganz unmissverständlich auch wissenschaftsverlagsfreundlich." Die privaten Verlage seien integraler Bestandteil unseres Wissenschaftsbetriebes. und würden bei der Verbreitung von neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung eine unverzichtbare Filterfunktion erfüllen, schloss sich der CDU-Politiker der Argumentation der Fachverleger an. Leutheusser-Schnarrenberger befand, dass die Regierung bei den Wissenschaftsregeln "über das Ziel hinausgeschossen" sei.

Letztlich kompromissbereit im Wissenschaftsbereich zeigte sich auch Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen: "Ich wäre sogar damit einverstanden, den wissenschaftlichen Verlagen die Möglichkeit zu eröffnen, den Kopienversand komplett in die eigenen Hände zu nehmen, wenn dies zu fairen Bedingungen geschähe." Ein solches Aus für den Fachinformationslieferanten subito sei aber nur zu tolerieren, wenn das Gesetz deutliche Vorgaben für die Verlage festschreibe. Als einziger Abgeordneter sprach er zudem von einem faktischen "Recht" der Nutzer auf die Privatkopie, das auch gegen die gesetzlich geschützten Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) durchsetzbar sein sollte. Zudem hielt er als Einzelkämpfer der schon im Regierungsentwurf gestrichenen P2P-Bagatellklausel die Stange, mit dem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den illegalen Download einzelner Dateien aus Tauschbörsen straffrei stellen wollte.

Insgesamt machten die Abgeordneten großen Änderungsbedarf an der Regierungsvorlage aus und erachteten so die Vorarbeit des Bundeskabinetts als nicht ausreichend. "Für dieses Gesetz gilt in ganz besonderer Weise, dass es nicht so aus dem Rechtsausschuss und dem Deutschen Bundestag hinausgehen wird, wie es vom Justizministerium eingebracht worden ist", betonte Krings im Vorfeld der nach der Sommerpause folgenden vertieften Beratungen des Entwurfs in Fachausschüssen. Der federführende Rechtsauschuss wird dazu im Herbst auch eine umfangreiche Expertenanhörung durchführen.

Um Gesetzgeber weltweit stärker auf Gefahren zur Einschränkung der Informationsfreiheit hinzuweisen, hat sich die Initiative DefectiveByDesign.org derweil eine besondere Aktion einfallen lassen: Sie möchte U2-Sänger Bono als Vorreiter einer internationalen Anti-DRM-Bewegung gewinnen. Die von der Free Software Foundation (FSF) ins Leben gerufene Kampagne will dazu über eine Petition mindestens 10.000 Unterschriften besorgter Nutzer sammeln. Sobald die Zahl erreicht ist, wollen die Aktivisten an Bono herantreten und zur Mitarbeit bewegen. Ausgewählt haben sie den Sänger, weil dieser sich bereits vielfältig sozial engagiere und eine Führungsrolle innerhalb der Musikindustrie einnehme. So habe er mit seiner Unterstützung für Apples iTunes und den iPod etwa die legalen Distributionsmöglichkeiten für digitale Musik mit bekannt gemacht. Das Problem dabei sei nur, dass alle so erstandenen Dateien mit "DRM-Handschellen" ausgeliefert würden. Es gehe um die Befreiung der Musik von diesen Fesseln.

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Französisches Parlament verabschiedet neues Urheberrecht
« Antwort #53 am: 01 Juli, 2006, 11:34 »
Nur eine Woche, nachdem der Vermittlungsausschuss von Senat und Parlament in Paris den endgültigen Entwurf für die französische Urheberrechtsreform festgezurrt hat, billigte das französische Parlament am Freitag ein Gesetz zum Schutz der Autorenrechte im Internet, das einen abgestuften Strafkatalog für illegales Kopieren vorsieht. Es schreibt dabei vor, dass alle digitalen Formate miteinander kompatibel sein müssen. Allerdings verweigert das Gesetz den Verbrauchern die Möglichkeit, diese Forderung durchzusetzen.

Wichtig ist diese Bestimmung insbesondere für den US-Konzern Apple und seinen Online-Musikladen iTunes. Denn bei iTunes kann man nur Musik im iPod-eigenen Format erwerben. Umgekehrt laufen Titel aus Online-Shops auf Windows-Basis nicht auf iPods. Nach langer Debatte schrieben die Abgeordneten nun in das Gesetz, dass eine Behörde die Kompatibilität der Formate durchsetzen kann. Sie schränkten aber ein, dass dazu ein Antrag aus der Branche selbst kommen muss. In der Debatte hatte Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres erklärt: «Ein Verbraucher, der ein Werk legal erworben hat, muss es auf jedem beliebigen Gerät abspielen können.»

Privatleute, die Musik illegal nur zum Eigenbedarf herunterladen, müssen künftig mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Wer Software zum Raubkopieren vertreibt, den erwarten bis zu sechs Monate Haft und 30 000 Euro Bußgeld. Auf Personen, die den Kopierschutz knacken, aber nur den Eigenbedarf decken, kommen maximal 3750 Euro Buße zu. Das Gesetz wurde nur mit Stimmen der Neogaullisten gegen die Stimmen der Zentrumspartei UDF und der linken Opposition angenommen.

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Heftiger Widerstand gegen neues französisches Urheberrecht
« Antwort #54 am: 02 Juli, 2006, 16:58 »
Nach der Verabschiedung der französischen Urheberrechtsnovelle, die eine abgeschwächte DRM-Interoperabilitätsklausel enthält, wollen die Sozialisten Verfassungsbeschwerde einlegen. Auch eine Piratenpartei hat sich gegründet.

Die Verabschiedung der französischen Urheberrechtsnovelle am letzten Sitzungstag der Nationalversammlung vor der Sommerpause hat heftige Reaktionen ausgelöst. Patrick Bloche, Abgeordneter der oppositionellen Sozialisten, spricht von einem "wackeligen, anachronistischen und unverständlichen Text, der nicht an die technologischen Entwicklungen angepasst ist." Die großen Verlierer der über sechs Monate hart umkämpften Reform seien die Bürger ebenso wie Forscher, Erfinder, Autoren und Künstler. Bloche bestätigte, dass seine Partei Verfassungsbeschwerde gegen das neue Urheberrechtsgesetz einlegen werde. Die prinzipiell schon in den nächsten beiden Wochen mögliche Unterzeichung der Novelle durch den französischen Präsidenten könnte sich daher verzögern. Sogar einzelne Abgeordnete der konservativen Regierungspartei UMP hatten dagegen gestimmt.

Auch von zivilgesellschaftlicher Seite hagelt es Kritik. Die in der Auseinandersetzung immer wieder aktiv gewordene Informationskampagne EUCD.info wettert über "das schlimmste Urheberrechtsgesetz in Europa". Es sei sowohl "unakzeptabel als auch nicht durchsetzbar". Das Gesetz sei auf unverhältnismäßig hohen Druck und Drohungen von Lobbygruppen der Unterhaltungsindustrie sowie der proprietären Softwarewirtschaft entstanden, beklagt Christophe Espern, Mitinitiator der Aktivistenvereinigung. Ziel der Reform sei es, Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) in den Markt zu drücken. Damit werde "der Profit einiger weniger erhöht, aber die Freiheit von Millionen von Menschen aufs Spiel gesetzt". Espern zufolge hat "die französische Regierung und die Parlamentsmehrheit die Freiheit der französischen Bürger an Vivendi, Microsoft und Apple verkauft".

Die Schlacht sei verloren, "aber der Krieg ist nicht vorbei", ergänzt Frédéric Couchet von der Free Software Foundation Frankreich, welche EUCD.info ins Leben gerufen hat. Zu einem Zeitpunkt, in dem immer mehr Unternehmen auf freie Software setzen, sei es falsch, diese Entwicklung durch ein unklares und die Verbreitung von Programmen mit offenem Quellcode gefährdendes Gesetz zu behindern.

Vom Beginn einer "Ära der Kriege um die Information" geht mit dem Abnicken der Urheberrechtsreform auch die neu gegründete französische Piratenpartei aus. Im Gegensatz zu ihrer schwedischen Schwester, die bereits über 7000 Mitglieder hat, kann die junge Vereinigung nach eigenen Angaben zwar erst auf 150 aktive Unterstützer bauen. Bis zu den Präsidentschaftswahlen im Mai 2007 hoffen die Gründer der Partei aber, mindestens 12000 Personen mittelbar zu erreichen. Die Forderungen der politischen Gruppe sind recht radikal: Sie fordert nicht nur eine Abschaffung des Urheberrechts, sondern letztlich einen kostenlosen Internetzugang. Zudem will sie das Recht auf die anonyme Nutzung von Informationstechnologien und den freien Informationsfluss gestärkt sehen. Aktuell ruft die Partei zum "digitalen Widerstand" gegen das erlassene Gesetz auf. Dieses habe deutlich gemacht, dass die Interessen der Internetnutzer sich grundlegend von denen der "versteckten Mächte unterscheiden, die dieses Land beherrschen".

Urheberrechtsvereinigungen wie die Filmproduzenten und -autorenvertretung ARP oder die Verwertungsgesellschaft SACD zeigten sich dagegen am Freitag erleichtert darüber, dass das neue Urheberrecht endlich in trockenen Tüchern ist. Die europäische Lobby-Abteilung der US-amerikanischen Branchenvereinigung CompTIA lobte, dass der Vermittlungsausschuss zwischen Parlament und Senat "die Kernelemente der ersten Entwürfe abgeschwächt hat." Das französische Urheberrecht sei so "marktorientierter" geworden.

Ursprünglich hatten sich die Abgeordneten für die Einführung einer "Kulturflatrate" zur Legalisierung des Austauschs auch geschützter Werke in P2P-Netzen stark gemacht, ihre Haltung mit der Mehrheit der konservativen Regierungspartei aber revidiert. Das Vermittlungskomitee nahm fern der vom Parlament verabschiedete Interoperabilitätsklausel für DRM die größten Spitzen. Nutzern sollte es ursprünglich möglich sein, gekaufte digitale Werke notfalls in andere Formate übertragen und nicht nur auf proprietären Playern abspielen zu können. Im Prinzip geht es um die Herausgabe von technischen Informationen, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind.

Laut dem abgenickten Gesetzestext soll eine neu einzurichtende, mit Vertretern der Regierung und mehrerer Interessensgruppen besetzte Kommission über die Schnittstellen- und Formatinformationen wachen. Konsumenten oder Verbraucherschutzverbände können nicht mehr direkt bei der geplanten Kontrollinstanz vorsprechen, sondern nur Unternehmen und ihren Lobby-Gruppen. Dazu kommt eine vom Senat eingefügte Hintertür für die Rechtehalter und DRM-Produzenten: Diese müssen ihre proprietären Verschlüsselungsformate nicht herausrücken, wenn sich Urheber oder Verwerter mit den Anbietern von Musikplattformen über den DRM-Einsatz einig sind.

Für Rechtsunsicherheiten in der Praxis dürfte zudem ein besonders umstrittener Artikel im Gesetz sorgen. Demnach wird mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt, wer "wissentlich" und öffentlich Software verbreitet, die "offensichtlich darauf ausgerichtet ist", den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Open-Source-Anbieter fürchten, dass Basisprogramme aus der freien Softwarewelt unter dieses Verbot fallen.

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Kritik an Position des Bundestags zur Urheberrechtsnovelle
« Antwort #55 am: 03 Juli, 2006, 15:51 »
Die Geräteindustrie, zivilgesellschaftliche Gruppen und Wissenschaftler sind mit der Positionierung der Abgeordneten zur weiteren Reform des Urheberrechts in der 1. Lesung unzufrieden. Weit auseinander gehen die Kritiker allerdings bei ihren Therapievorschlägen. So fordert die eine Seite eine rasche Verabschiedung des heftig umstrittenen Regierungsentwurfs ohne große Änderungen. Forscher- und Nutzervertretungen drängen dagegen auf umfangreiche Nachbesserungen, wie sie etwa auch der Bundesrat zuvor bereits angemahnt hatte.

Alarm schlägt etwa der Branchenverband Bitkom: Der "mühsam mit allen Beteiligten errungene und im Grundsatz vernünftige Kompromiss des Bundesjustizministeriums" dürfe nicht infrage gestellt werden, heißt es bei der Lobby-Vereinigung. Andernfalls bleibe "die deutsche Informationstechnologiebranche nicht wettbewerbsfähig". Im Auge hat der Bitkom insbesondere die geplante Neufassung der Vergütungspauschale auf Kopiergeräte und Speichermedien fürs private Kopieren: "Die strikte Begrenzung der Abgabenhöhe auf maximal fünf Prozent des Verkaufspreises ist eine unverzichtbare Notwendigkeit, denn sie markiert die äußerste Grenze der Belastbarkeit unserer Mitgliedsunternehmen", betont Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Bei einigen Geräten müsse der Prozentsatz sogar deutlich niedriger liegen.

"Der weitere Missbrauch des pauschalen Abgabensystems durch die Verwertungsgesellschaften muss verhindert werden", stemmt sich Harms gegen ein Aktionsbündnis von Urhebern und Verlagen für die Urheberrechtsabgabe. Deren Behauptung, die Urheber würden durch den Regierungsentwurf "enteignet", hält der Bitkom für "irreführend und falsch". Darüber hinaus muss das Pauschalsystem dem Verband zufolge "zum Auslaufmodell werden". Inhalte aus dem Internet können seiner Ansicht nach mit der flächendeckenden Einführung von Systemen zum Digital Rights Management (DRM) geschützt beziehungsweise ihre Nutzung kann individuell vergütet werden. Sie dürften deshalb nicht mit pauschalen Abgaben belegt werden.

Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" trommelt derweil für eine weitere Ausgestaltung der Kopierregeln für Schulen und Forschungseinrichtungen. "Politik kann nicht auf Dauer gegen Bildung und Wissenschaft gemacht werden", konstatieren die Befürworter nutzerfreundlicherer Regelungen für wissenschaftliche Informationsdienste und Bibliotheken. Das Urheberrecht dürfe das aktuelle Informationsverhalten und die grundlegenden Informationsbedürfnisse von Bildung und Wissenschaft nicht länger "unter Missachtung der Potenziale der elektronischen Räume schlicht ignorieren".

Unterstützung erhält das Bündnis von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Die darin vertretene Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer Gesellschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat befürchten, dass mit dem Regierungsentwurf "die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden".

Enttäuscht zeigt sich die Attac-AG Wissensallmende, dass in der ersten Beratung des "2. Korbs" der Urheberrechtsreform die millionenfache Kriminalisierung von Nutzern von Internet-Tauschbörsen weitgehend ausgeklammert wurde." Die ursprünglich vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene P2P-Bagatellklausel "hätte die schlimmsten Auswüchse der Kriminalisierung eindämmen können", fiel aber Protesten aus der CDU noch vor der Einbringung des Entwurfs ins Parlament zum Opfer. "Die Debatte macht die Kurzsichtigkeit des Bundestages deutlich", kritisiert Oliver Moldenhauer von der Attac-AG Wissensallmende. "Wir bräuchten eine grundlegende Überarbeitung des Urheberrechts in Richtung Kulturflatrate, die die Möglichkeiten der kostenlosen Vervielfältigung über das Netz konsequent nutzt und gleichzeitig den Kreativen eine faire Vergütung ermöglicht". Für eine Ausweitung der Vergütungspauschalen im Gegenzug zu einer Legalisierung des Austauschs auch geschützter Werke über P2P-Netze macht sich auch die Initiative privatkopie.net stark.

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Re: Wachsender Widerstand gegen die geplante Urheberrechtsnovelle
« Antwort #56 am: 03 Juli, 2006, 16:05 »
Eine Regierung, die den Konsum von Wissen so verkompliziert, bzw. schwieriger und teuer macht, schädigt das eigene Land. Diese Regierung zerschlägt die einzige Zukunft, die wir haben. Mehr Bildung!!!

Die deutsche Regierung ist das Krebsgeschwür dieses Landes.

Offline Jürgen

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Re: Wachsender Widerstand gegen die geplante Urheberrechtsnovelle
« Antwort #57 am: 04 Juli, 2006, 02:12 »
Ein grosse Koalition der Wahl-Verlierer...
Und leider kann man sie nicht wegen Wahlbetrugs anzeigen, "bloss" weil sie sich in keiner Weise an ihre Versprechen halten.
Aber hat jemand ernstlich Anderes erwartet ? ? ?
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Piraten zeigen Flagge in Frankreich
« Antwort #58 am: 09 Juli, 2006, 13:49 »
Partei will Urheberrecht abschaffen

In Frankreich wächst zeitgleich mit der Verabschiedung des "iTunes-Gesetzes" der Widerstand gegen ein schärferes Urheberrecht. Mit der Gründung der "Parti Pirate Français" formiert sich eine ernstzunehmende Opposition. Zu ihren Zielen gehört die Abschaffung des klassischen Urheberrechts und die Freigabe von nicht kommerziellem Filesharing.

Die Schweden haben mit der Pirat-Partiet den Anfang gemacht; ihrem Beispiel folgend gründeten schon Italiener, Belgier, Briten und US-Amerikaner "Piraten-Parteien". Nun haben auch die Franzosen nachgezogen. Statt der zunehmenden Verschärfung der Urheberrechtsgesetze bloß den trotzigen Download entgegen zu setzen, will man die kritisierten Übel mit den Mitteln der Demokratie und des Rechtsstaates an der Wurzel packen. Zu diesem Zweck wurde Ende Juni 2006 eine eigene Piraten-Partei gegründet.

In der Erklärung zur Gründung der französischen Piraten-Partei in englischer Sprache vom 25. Juni 2006 heißt es: "Wir, die französischen Internauten, beobachten gegenwärtig die Besetzung des französischen Internets durch einige wenige Parteigänger und Interessengruppen zum Nachteil der großen Mehrheit der Internauten." Das will man nicht länger hinnehmen: "Wir fordern die Aufhebung aller Gesetze, die das geistige Eigentum auf französischem Boden definieren und wir fordern alle Internauten auf, diese Gesetze im Alltag zu ignorieren."

Der Plan der Internauten sieht sechs Reformen vor, die der Umsetzung der Parteiziele dienen sollen: Die Herstellung der vollständigen, uneingeschränkten Redefreiheit, die Abschaffung des Urheberrechts wie es derzeit existiert, die Einführung des Rechts auf Anonymität im Internet, die Legalisierung von Peer-to-Peer-Netzwerken für nicht kommerzielle Zwecke, die Abschaffung von Abgaben und Steuern für Hardware und einen kostenlosen Internet-Zugang für alle.

Mit Stand vom 7. Juli 2006 hat die französische Piraten-Partei 2.474 Mitglieder.

Die Partei wurde nach eigener Aussage der Gründer durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrechtlinie "DADSVI" (Loi sur le droit d'auteur et les droits voisins dans la société de l'information), in der Presse oft kurz als "iTunes-Gesetz" bezeichnet, inspiriert. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf Bestimmungen vor, die Online-Anbieter von Medieninhalten zu Interoperabilität verpflichten sollten. Nach Intervention des Marktführers Apple mit Unterstützung aus der US-Administration wurde der Gesetzentwurf deutlich entschärft.

Apple hatte im März mit dem Rückzug vom französischen Markt gedroht, sollte der Entwurf nicht verändert werden, da er "eine staatlich geförderte Kultur der Piraterie" legitimieren würde.

In den vergangenen Wochen wurde der Entwurf zu Gunsten von Apple und anderen Online-Anbietern überarbeitet. Zwar sollen die Anbieter unter bestimmten Umständen immer noch verpflichtet werden können, technische Informationen herauszugeben, die für die Interoperabilität notwendig sind. Allerdings wurde Künstlern und Rechteinhabern die Möglichkeit eingeräumt, Exklusivverträge mit Online-Anbietern zu schließen, um den Vertrieb ihrer Werke nur für bestimmte Abspielgeräte zu gestatten. Mit solchen Exklusivverträgen verliert jedwede Interoperabilität an Bedeutung.

Nachdem Senat und Nationalversammlung den Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird das Gesetz in Kraft treten, sobald es von Präsident Chirac unterzeichnet wurde.

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Schutz für Privatkopierer gefordert
« Antwort #59 am: 13 Juli, 2006, 16:12 »
"Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum", so Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Bei digitalen Medien seien Verbraucher nahezu ohne Rechte – dieses Ergebnis einer aktuellen Studie, die heute in Berlin vorgestellt wurde, hat aufgerüttelt. Jetzt gehen die Ritter des Verbraucherschutzes in die Offensive für ein nutzerfreundliches Urheberrecht: Führende Anbieter digitaler Medien – unter anderem iTunes, T-Com, Nero und ciando – haben gestern Abmahnungen des vzbv erhalten. Zusätzlich sollen eine Brief- und Mailaktion sowie ein Forderungskatalog die Politiker zum Handeln bewegen.
   
Nutzer hilflos ausgeliefert

Nach Ansicht Braunmühls sind die Nutzer den Vorgaben der Anbieter hilflos ausgeliefert. Über das Recht auf Privatkopie entscheide nicht der Gesetzgeber, sondern faktisch die anbietenden Unternehmen, kritisiert der stellvertretende vzbv-Vorstand. Auch der Entwurf zur Novellierung des Urheberrechts sei alles andere als geeignet, die Missstände abzustellen. Die Verbraucherschützer befürchten vielmehr eine weitere Verschlechterung der Situation für Nutzer. Sie warnen vor einer "Klagewut der Anbieter und hohen Anwaltsrechnungen für die Eltern minderjähriger Internetnutzer". "Die Kriminalisierung harmloser Nutzer unter dem Vorwand der Pirateriebekämpfung muss endlich aufhören", so von Braunmühl.

Privatkopierer keine Verbrecher

Auch Bundesverbraucherminister Horst Seehofer bekommt vom vzbv sein Fett weg. Sein Job als Bundesverbraucherminister sei es, die Diskussion über dieses Thema anzustoßen. Statt harmlose Privatleute zu kriminalisieren, solle die Bundesregierung überlegen, wie die kriminelle Raubkopierer-Industrie wirksam zu stoppen sei. Die Verbraucherzentralen wollen daher auf ihre Weise für Aufmerksamkeit der Abgeordneten wecken: "Wir fordern alle Verbraucher auf, sich mit einem Protestbrief an die zuständigen Minister und an die Abgeordneten ihres Wahlkreises zu wenden", so Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Einen entsprechenden Musterbrief erhalten Interessierte in den bundesweiten Verbraucherzentralen oder online beim vzbv.

Außerdem beantwortet der vzbv die befürchtete Klagewelle von Rechteinhabern mit eigenen rechtlichen Maßnahmen in Form von Abmahnungen gegen die Nutzungs- und Lizenzbedingungen bestimmter Anbieter. iTunes wird unter anderem dafür kritisiert, dass Songs nicht auf MP3-Playern der Konkurrenz abgespielt werden können, sondern nur auf dem iPod. Außerdem sei die Weitergabe oder der Wiederverkauf von Dateien nicht gestattet und Bedingungen könnten jederzeit einseitig zu Lasten des Nutzers geändert werden. Beispiel T-Com: sie hat aus Sicht des vzbv völlig unverständliche und verwirrende Vertragsbedingungen.

Ein zusätzlicher Forderungskatalog geht an die Bundesregierung und verlangt, bei der Reform des Urheberrechts die Rechte der Verbraucher nicht noch weiter einzuschränken. Die Details finden sich online beim vzbv.

http://www.vzbv.de/go/urheberrechtskampagne/index.html

Quelle : www.onlinekosten.de

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