Autor Thema: Pentagon und CIA spähen auch US-Bürger aus  (Gelesen 20825 mal)

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US-Repräsentantenhaus gegen Straffreiheit für NSA-Lauschgehilfen
« Antwort #60 am: 18 November, 2007, 11:03 »
Das Abgeordnetenhaus des US-Kongresses hat am Donnerstagabend einen von den Demokraten gestützten Entwurf zur Novelle des Gesetzes zum Abhören internationaler Telekommunikation zur Terrorabwehr verabschiedet. Der entsprechende Restore Act zur heftig umstrittenen Neuregelung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) sieht vor, dass privaten Schnüffelhelfern von Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) keine pauschale Straffreiheit gewährt werden soll. Zugleich sind größere Kontrollmöglichkeiten der Abhörmaßnahmen durch das FISA-Sondergericht geplant. Die Abgeordneten wollen so "unschuldige US-Amerikaner" vor nicht gerichtlich kontrollierter Überwachung schützen. Allerdings sollen weiterhin für die Kommunikationsüberwachung zwischen zwei Personen außerhalb der USA keine gerichtlichen Anordnungen nötig sein.

Das Gesetz helfe dabei, die "Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wiederherzustellen", erklärte Silvestre Reyes, der den Demokraten angehörende Vorsitzende des Geheimdienstausschusses des US-Repräsentantenhauses nach der Verabschiedung des Entwurfs. Das Weiße Haus, das seit längerem auf eine Immunität für die privaten Hilfssheriffs im Auftrag des Staates sowie auf eine deutliche Ausweitung der Überwachungsbefugnisse drängt, drohte dagegen erneut ein Veto der Initiative an. Diese "würde unsere Fähigkeit zum Schutz der Nation vor fremden Bedrohungen gefährlich schwächen", hieß es aus dem Sitz von US-Präsident George W. Bush. Auch der republikanische Abgeordnete Lamar Smith aus dem Justizausschuss des Repräsentantenhauses monierte, dass das Gesetz "Terroristen in Übersee mehr Rechte gibt als Individuen in den USA". Das sei "schlicht absurd".

Die Aufmerksamkeit der Beobachter des Gesetzgebungsvorhabens richtet sich nun auf den Senat, in dem eine endgültige Entscheidung über die FISA-Reform noch aussteht. Der Geheimdienstausschuss dieser zweiten Kammer des US-Kongresses befürwortete im Oktober eine breite Immunitätsregel. Diese soll sich neben klassischen Telcos auch etwa auf Internetzugangsanbieter, Host- oder E-Mail-Provider, Suchmaschinenbetreiber oder sogar Wohnungsverwalter und Hotelmanager beziehen. Vertreter des Rechtsausschusses des Senats sahen die "Amnestie-Regelung" dagegen bislang sehr skeptisch. Die TK-Anbieter sollen nach Ansicht der Rechtspolitiker nicht einfach so "von der Angel" gelassen werden.

Ebenfalls am Donnerstag beschloss der Rechtsausschuss nun eine Fassung entlang dem Restore Act des Abgeordnetenhauses. Das Thema der möglichen Rechtsverfolgung privater Schnüffelhelfer klammerte das Gremium in einer ungewöhnlichen Wendung aber komplett aus. Es soll nun erst bei der Endabstimmung des Entwurfs im Senatsplenum erneut und abschließend behandelt werden.

Generell geht es in den Debatten um eine Nachfolgeregelung für die derzeitige, im Februar auslaufende FISA-Überarbeitung in Form des Protect America Act. Diese erfordert keinen Richterbeschluss für Abhöraktionen außerhalb der USA, enthält aber auch keine Klausel zur Straffreiheit der Überwachungsgehilfen. US-Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatten nach dem Bekanntwerden erster Details über das NSA-Lauschprogramm rasch Klagen gegen größere US-Telcos eingereicht. Sie werfen den Firmen die Verletzung von Datenschutzbestimmungen vor. Die Bush-Regierung hat die Überwachungsaffäre dagegen als Staatsgeheimnis deklariert und will die Klagen auch auf diesem Weg ins Leere laufen lassen.

Ein US-Berufungsgericht hat diese Argumentation Washingtons sowie die damit verknüpfte Aufforderung zur Klageabweisung nun aber in einem ersten Fall zurückgewiesen. Die vielen Versuche der Regierung zur Beschwichtigung der Ängste von Bürgern, dass sie nicht doch überwacht worden seien, widersprechen laut dem Urteil (PDF-Datei) des 9th. US Circuit Court of Appeals in San Francisco geradezu der Behauptung Washingtons, dass der Kern der Untersuchung – die Frage nach der Existenz eines ungerechtfertigten Überwachungsprogramms – aufgrund des Staatsgeheimnisprivilegs nicht näher erforscht werden dürfe. Schon zuvor hatten die Richter bei der mündlichen Verhandlung dieses Argument der US-Regierung in Frage gestellt.

In dem konkreten Fall geht es um eine Klage der Al-Haramain Islamic Foundation gegen Bush. Aus einem als vertraulich eingestuften Dokument, welches das US-Finanzministerium versehentlich der Stiftung ausgehändigt hatte, geht hervor, sie sei Ziel nicht richterlich genehmigter Überwachung gewesen. Daraufhin hatte die islamische Einrichtung auf Basis des FISA den Rechtsweg eingeschlagen. Die erste Instanz hatte die Klage aufgrund der Geheimniskrämerei der US-Regierung abgewiesen. Nun muss sie sich doch mit der Frage des illegalen Abhörens beschäftigen. Das belastende Schriftstück, das der Stiftung mehr oder weniger per Zufall in die Hände gespielt wurde, darf die Klägerseite dabei laut dem Berufungsgericht aber nicht verwenden. Diese Ansage hat bei Rechtsprofessoren Verwunderung ausgelöst, da die urteilenden Richter in San Francisco von Demokraten ausgewählt und als liberal gelten. Es sei besorgniserregend, dass diese trotzdem der Regierungsansicht teilweise gefolgt und das ausschlaggebende Beweismittel nicht zugelassen hätten.

Quelle : www.heise.de

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US-Senator sucht Kompromiss bei Verfolgung der NSA-Lauschaffäre
« Antwort #61 am: 06 Dezember, 2007, 14:58 »
Der US-Senat arbeitet weiter mit Hochdruck an seinem Entwurf zur Novelle des Gesetzes zum Abhören internationaler Telekommunikation im Rahmen der Terrorabwehr. Hauptstreitpunkt bei der Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) ist nach wie vor, ob und wie weit privaten Schnüffelhelfern von Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) im Nachhinein und künftig Straffreiheit zugesichert werden soll. Der republikanische Senator Arlen Specter glaubt nun, einen gangbaren Kompromissansatz gefunden zu haben. Gemäß seinem Vorschlag für einen Foreign Intelligence Surveillance Substitution Act sollen sich Klagen gegen eine Ausschnüffelung von US-Bürgern nicht gegen die privaten Hilfssheriffs richten können, sondern stattdessen – quasi als Ersatz – nur gegen die US-Regierung.

Specter hat mit dieser Forderung nach einer indirekten Immunität etwa für Telekommunikationsanbieter eine Kehrtwende vollzogen. Bislang hatte er gemeinsam mit Vertretern der Demokraten im Rechtsausschuss des Senats eine "Amnestie-Regelung" für Lauschhelfer der Sicherheitsbehörden äußerst skeptisch beäugt. Die Diensteanbieter dürften nicht einfach so "von der Angel gelassen werden", lautete bislang sein Credo. US-Bürgern müsste es weiter möglich sein, gegen eine illegale Verletzung ihrer Privatsphäre rechtlich vorzugehen. Dies wäre mit Specters Kompromissansatz faktisch aber kaum mehr möglich, da die US-Regierung bisher sämtliche gegen sie gerichtete Verfahren mit dem pauschalen Verweis auf zu schützende "Staatsgeheimnisse" zu blockieren versucht hat. Bislang hat erst ein US-Berufungsgericht diese Argumentation Washingtons zurückgewiesen.

Im Senat gibt es bislang zwei Voten zur FISA-Reform. Der Geheimdienstausschuss dieser zweiten Kammer des US-Kongresses befürwortete im Oktober eine breite Immunitätsregel. Diese soll sich neben klassischen Telcos auch etwa auf Internetzugangsanbieter, Host- oder E-Mail-Provider, Suchmaschinenbetreiber oder sogar Wohnungsverwalter und Hotelmanager beziehen. Der Rechtsausschuss hat das heiße Eisen der möglichen Rechtsverfolgung privater Schnüffelhelfer dagegen überraschend Mitte November aus seiner Beschlussempfehlung komplett ausgeklammert. Es wird daher im Vorfeld der Endabstimmung des Entwurfs im Senatsplenum, die bis zum Ende des Jahres erfolgen soll, nun besonders kontrovers diskutiert.

Das US-Repräsentantenhaus hat ebenfalls Mitte November dagegen den so genannten Restore Act für die FISA-Novelle bereits verabschiedet. Er enthält keine Immunitätsbestimmung für die Hilfssheriffs. Zugleich sind größere Kontrollmöglichkeiten der Abhörmaßnahmen durch das FISA-Sondergericht geplant. Die Abgeordneten wollen so "unschuldige US-Amerikaner" vor nicht gerichtlich kontrollierter Überwachung schützen. Allerdings sollen weiterhin für die Kommunikationsüberwachung zwischen zwei Personen außerhalb der USA keine gerichtlichen Anordnungen nötig sein. Das Weiße Haus sieht mit dem Votum der Abgeordneten aber die innere Sicherheit gefährdet. US-Präsident George W. Bush hat wiederholt seine Veto gegen ein entsprechendes Gesetz aus beiden Kammern angekündigt.

Specters Kompromisspapier wird von Bürgerrechtsvereinigungen aber entschieden abgelehnt. Die Bemühungen des Republikaners, den Rechtsweg zumindest prinzipiell offen zu halten, hat die Electronic Frontier Foundation (EFF) zwar anerkannt. Der Entwurf enthalte aber "schwere Fehler" und unterlaufe das Ziel der gerichtlichen Klärung, ob die Telcos und der Präsident mit der über fünf Jahre lang erfolgten Überwachung ohne Richterbeschlüsse das Recht gebrochen haben. Bevor die legitimen Ansprüche vieler Millionen US-Bürger "aus dem Gericht verbannt" würden, schulde der Kongress den Wählern ferner zumindest ein transparentes Gesetzgebungsverfahren. Eine einzige Anhörung im federführenden Ausschuss sei da nicht genug. Die EFF vertritt in etwa 40 anhängigen Gerichtsverfahren Kläger gegen große Telekommunikationsanbieter wegen Beteiligung am NSA-Lauschprogramm.

Auch die American Civil Liberties Union (ACLU) hat den Vorschlags Specters zurückgewiesen. Damit könnten die Fakten der Lauschaffäre unter den Teppich gekehrt werden, argwöhnen die Bürgerrechtler. Solange Hürden für Klagen wie die Berufungsmöglichkeit der Regierung auf Staatsgeheimnisse und Exekutivprivilegien nicht gleichzeitig beseitigt würden, handle es sich nur um eine Straffreistellung in einem anderen Gewand. Die US-Bürger hätten inzwischen lange genug auf eine Aufklärung über den Umfang der Spionagetätigkeiten gewartet.

Quelle : www.heise.de

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Happy Slapping beim Geheimdienst?
« Antwort #62 am: 07 Dezember, 2007, 19:22 »
Die CIA vernichtete gefilmte Verhöre

Nachdem ihm die New York Times einen Bericht angekündigt hatte, gab CIA-Direktor Hayden in einer internen Stellungnahme zu, dass im November 2005 Videoaufnahmen von Verhören vernichtet wurden. Angeordnet haben soll diese Vernichtung Jose A. Rodriguez, der damaligen Leiter der Abteilung für geheime Operationen. Während laut New York Times in der internen Stellungnahme behauptet wird, dass der Kongress vorab über die Vernichtung informiert wurde, wiesen dies der Sprecher des damaligen Ausschussvorsitzenden im Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses, Peter Hoekstra, und seine Kollegin Jane Harman auf Nachfrage der Zeitung von sich. Kurz vor der Vernichtungsaktion hatte das US-Justizministerium in dem Prozess gegen Zacharias Musawi vor Gericht behauptet, dass die CIA über keine Videoaufnahmen von Verhören verfügen würde.

Warum die CIA die Befragungen filmte ist noch nicht ganz klar: Einiges deutet darauf hin, dass man neben den protokollierten verbalen Aussagen auch die nonverbalen Signale dokumentieren und studieren wollte. Auch an einen Einsatz für Schulungszwecke könnte gedacht worden sein. Möglicherweise wurde mit solchen Argumenten aber auch nur die Lust an der Dokumentation der eigenen Grausamkeit rationalisiert, die sich von präkolumbianischen Stelen bis hin zu den Aufnahmen in Abu Ghraib zieht, die 2004 an die Öffentlichkeit gelangten und dafür sorgten, dass die durchführenden Fachkräfte Ärger bekamen. Ein gutes Jahr später vernichtete die CIA die Videos, um die es jetzt geht – möglicherweise nicht ganz unbeeindruckt von den Folgen der Abu-Ghraib-Aufnahmen. Zu dieser Zeit gelangte auch das geheimen Entführungsprogramm der CIA, die "extraordinary renditions" immer stärker ins Visier der Öffentlichkeit, weshalb sich auch amerikanische Gerichte und der Kongress dafür zu interessieren begannen und zunehmend kritische Fragen an die Bush-Administration und die CIA stellten.

Der seit Mai 2006 amtierende CIA-Chef Michael Hayden rechtfertigte die Vernichtung laut New York Times damit, dass auf die Familien der Agenten erhebliche Gefahren zukämen, wenn gewaltbereite Islamisten die Aufnahmen zu Gesicht bekämen. Von anderen CIA-Mitarbeitern will die Zeitung jedoch erfahren haben, dass die Vernichtung deshalb erfolgte, weil in Langley die Angst umging das die Videos nach außen dringen und die darauf zu sehenden Geheimagenten nicht nur identifiziert, sondern auch vor Gericht gestellt werden könnten. Allerdings scheint es, dass die CIA ihr Videoarchiv auch bisher relativ dicht verschlossen halten konnte – auf YouTube finden sich mit entsprechenden Stichwörtern jedenfalls nur >offensichtliche Scherze.

Was auf den Bändern zu sehen ist, darüber lässt sich in einer Medienöffentlichkeit, die gerade die sechste Staffel 24 hinter sich hat, natürlich trefflich spekulieren: "Die Videos zeigten die ganze Härte der US-Agenten" schreibt etwa der Spiegel – freilich ohne, dass dort jemand die Aufnahmen gesehen hätte.
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Relativ gesichert ist, dass es um mindestens zwei Aufnahmen geht, die um das Jahr 2002 bei Verhören entstanden. Angeblich verwendete die CIA noch die damals schon relativ obsoleten Magnetbänder – ein bei Behörden gängiger technologischer Rückstand, obwohl man von der CIA doch etwas anderes erwartet hätte (oder vielleicht auch gerade nicht). Bei den Verhörten soll es sich um Personen gehandelt haben, von denen die CIA vermutete, dass sie al-Qaida-Terroristen seien. Einer davon soll Abu Subaidah gewesen sein, der angeblich engen Kontakt mit Osama bin Laden pflegte.

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"Ein Schritt in die orwellsche Hölle"
« Antwort #63 am: 23 Dezember, 2007, 18:08 »
Biometrie-Pässe, Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung - Datensammeln wird für die Polizeibehörden der westlichen Welt zur Passion und Obsession. Nun baut das FBI die größte Fahndungs-Datenbank der Welt auf. Verlassen Sie sich drauf, Sie landen auch darin.

Bei allem Sachverstand, bei aller Akribie gibt es doch in jeder Folge der US-TV-Serie "CSI" einen Punkt, an dem uns die Handlung in Richtung Science-Fiction abzudriften scheint: Dann setzt sich TV-Held Gil Grissom oder einer seiner Mitstreiter, bewaffnet nur mit dem Fragment eines Fingerabdrucks, an einen Computer und startet die Suche. Fingerabdrücke huschen mit der Geschwindigkeit eines Diskotheken-Stroboskops über den Bildschirm, und nach spätestens vier, fünf Sekunden folgt das "Bingo!": "Wir haben ihn."

Fingerabdrücke sind das biometrische Kennzeichen, mit dem Fahnder die meiste Erfahrung haben. Die US-Behörden sammeln ihre Fingerabdrücke seit geraumer Zeit in einheitlichen Datenbanken, führen sie auf den Festplatten des FBI zusammen. Schon jetzt verfügen die US-Fahnder über 55 Millionen Datensätze, die einst mit der Erfassung von Straffälligen begonnen wurden.

Inzwischen landen dort die Fingerabdrücke von allen Amerikanern, die Kinder adoptieren wollen, für Behörden arbeiten, einen neuen Pass oder ein Visum beantragen. Dazu kommen die Fingerabdrücke aller Menschen, die aus was für Gründen auch immer in die USA einreisen wollen. Der Datenbestand wächst jede Minute, und mindestens sekündlich greift eine Behörde darauf zu - bis zu 100.000 Mal am Tag. Und ja: Es gibt die Blitzrecherche nach dem Fingerabdruck.

Das ist der Stand der Dinge, und er ist beispiellos in der Welt. Das FBI hat sehr konkrete Pläne, dass das auch so bleibt: In eine "Next Generation Database" (NGD), berichtete am Freitag die "Washington Post", sollen noch weit mehr Daten einfließen. Eine Milliarde Dollar will sich das FBI den Ausbau in den nächsten Jahren kosten lassen.

In einem ersten Schritt sollen neben Fingerabdrücken auch Handabdrücke, Iris-Scans und Gesichtsmuster in den Datenbestand einfließen. Entwickelt werden dazu auch Techniken zur Bewegungsmuster-Erkennung, und natürlich fließen auch DNA-Daten ein. Durch die Kombination aller Techniken, sagen die FBI-Entwickler, wüchsen die Möglichkeiten, Gesuchte mit biometrischen Methoden zu erkennen.

Mein Körper, mein Ausweis

Das alles geschieht im Kampf gegen Kriminalität und Terror - und wird dem Bürger als Mehr an Sicherheit und Bequemlichkeit schmackhaft gemacht: Wäre es nicht toll, an der Flughafen-Kontrolle einfach hindurchmarschieren zu können, weil ein Iris-Scan den Reisenden aus fünf Meter Distanz erkennt? Wäre es nicht phantastisch, wenn eine Überwachungskamera den nächsten Kofferbomber bereits an der Art und Weise erkennen würde, wie der seinen rechten Fuß leicht nachzieht?

So soll der Körper des Menschen selbst zu seinem Ausweis werden. Nutzbar für alle US-Behörden, aber nicht nur für die: Längst ausgemacht ist angeblich der Datenaustausch mit den Behörden befreundeter Nationen, die so zu Daten kämen, die sie daheim je nach Rechtslage gar nicht erst erheben dürften. Orwell durch die Hintertür?

Das Echo auf die ambitionierten Pläne der Amerikaner ist durchwachsen. Während die indische "Money Times" darin einen "einmaligen Weg, Kriminelle und Terroristen zu identifizieren" entdeckt, sich die angelsächsische Presse um nüchterne Berichterstattung bemüht, warnt das Blogger News Network: "Ein Schritt weiter in die orwellschen Hölle."

FBI-Service für Arbeitgeber

Die Befürchtung ist verständlich. Es gibt Aspekte des geplanten FBI-Projektes, die auf gespenstische Weise an düstere Zukunftsutopien erinnern. So soll der Umgang mit biometrischen Daten, die dem FBI von Arbeitgebern zwecks Überprüfung von Bewerbern übermittelt werden, verändert werden: Bisher werden die nach der Prüfung vernichtet. Zukünftig sollen auch sie in die Datenbank einfließen - auf dass der Arbeitgeber benachrichtigt werde, wenn sein Angestellter auffällig oder straffällig werden sollte. Aus Perspektive der deutschen Rechtstradition, die im Gegensatz zum Amerikanischen über ein eigenes Wort für "Datenschutz" verfügt, ist das ein Alptraum.

Vor allem aber ist es ein vernetzter Alptraum, hüben wie drüben.

Was in den USA die FBI-Datenbank ist, sind hier die Datenbestände des Schengener Informations- und Fahndungssystem (SIS). Zwischen den Datenverbünden gibt es Schnittstellen und Informationsflüsse, wenn auch bisher in reglementiertem Maß. Doch das System hat unendlich viele potenzielle Lücken: Im Rahmen der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble forcierten verbesserten Zusammenarbeit europäischer Fahndungsbehörden bastelt die EU mit dem Ausbau von Europol an ihrem eigenen FBI. Grenzüberschreitende Fahndung soll erleichtert werden - natürlich auch durch Datenzugriff.

Was an Daten in Richtung USA fließt und was nicht, ist aber bisher nicht nur eine Sache von Verhandlungen zwischen EU und USA, sondern vor allem auch Ländersache. So hatte sich das EU-Parlament im Juni 2007 sogar ausdrücklich dagegen ausgesprochen, den US-Behörden Gen-Daten europäischer Bürger zugänglich zu machen. Zur gleichen Zeit beschlossen die Innenminister der EU, ihre Datenbestände zusammenführen zu wollen.

Zugang zu EU-Daten auf Umwegen?

In diesem Kontext bekam die Erklärung des EU-Parlaments mahnenden Charakter: Sie erfolgte nicht zuletzt, weil Innenminister Schäuble noch im Januar öffentlich und sehr laut darüber nachdachte, mit den USA in bilateralen Verhandlungen die gegenseitige Öffnung der Gen-Datenbanken diskutieren zu wollen.

Österreich signalisierte, da nicht hintenanstehen zu wollen - und preschte im Oktober 2007 vor: Bei einem Besuch in Washington vereinbarte Innenminister Günther Platter mit den Amerikanern die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die die Modalitäten des Datenaustausches organisieren soll. Quasi auf Umwegen könnten die Amerikaner so dann auch an deutsche Daten gelangen, denn der Abgleich der DNA-Datenbanken zwischen Österreich und Deutschland wurde bereits 2006 vollzogen.

Polizei spielt P2P

So wächst der internationale Datenverbund der Fahnder Schritt für Schritt zu einer Art Polizei-P2P-Börse heran: Kooperationen zwischen verschiedenen Partnern sorgen für Schnittmengen, die Schnittstellen schaffen, die auf dem politischen Weg möglicherweise nicht durchsetzbar wären.

Die Schnittstelle zu Europa ist für die Amerikaner, wie so oft zuvor, Großbritannien: Auch in dieser Hinsicht herrscht dank "special relationship" ein reger "free flow of information".

So soll die Next Generation Database in einem technischen Standard umgesetzt werden, der kompatibel zu entsprechenden Systemen in Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland ist. Genau diese englischsprachigen Nationen haben eine lange Tradition im Datentausch: In trauter Eintracht betrieben sie seit Mitte des letzten Jahrhunderts gemeinsam das Echelon-Spionagesystem - in dessen Rahmen Großbritannien den Amerikanern zeitweilig den Zugang zu Europa zwecks Industriespionage ermöglichte.

In der Welt der Netze ist ein Phänomen wie der Aufbau der NGD-Datenbank also nicht isoliert zu sehen: Daten werden fließen, wenn nötig über Umwege. Dass manche der vom FBI angedachten Techniken noch meilenweit von einer Realisierbarkeit entfernt scheinen, bietet da noch ein wenig Trost: automatisierte Gesichtsmustererkennung beispielsweise verwarfen deutsche Polizeibehörden nach einer breit angelegten Studie von Oktober 2006 bis Januar 2007. Die Technik versagte bei gutem Licht in 40 Prozent aller Fälle, unter nicht optimalen Konditionen stieg die Durchfall-Quote auf 80 bis 90 Prozent. Das aber könnte schon im nächsten Jahr ganz anders aussehen.

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FBI-Abhörleitungen wegen offener Rechnungen gekappt
« Antwort #64 am: 11 Januar, 2008, 12:16 »
Ein Prüfbericht des US-Justizministeriums hat diverse Fälle von Missmanagement beim FBI enthüllt. Besonders schwer betroffen ist davon demnach das Feld verdeckter Überwachungsmaßnahmen, wo es bei der Finanzkontrolle hapere. Laut dem Report über die Auditmaßnahme haben so etwa mehrere Telekommunikationsanbieter Abhörboxen der bundesweit operierenden Polizeibehörde vom Netz genommen, nachdem die Leitungsgebühren nicht bezahlt worden waren.

Bei einer Analyse von fünf nicht näher identifizierten FBI-Stationen ist dem Bericht nach herausgekommen, dass über die Hälfte der angelaufenen 990 Telefonrechnungen für Abhörleitungen nicht rechtzeitig beglichen wurden. Allein in einem der Büros sollen sich die ausstehenden Kosten für eine Telefongesellschaft auf 66.000 US-Dollar summiert haben. In einem anderen Fall hat es die mangelnde Aufsicht über die Staatsgelder dem Bulletin zufolge einer Angestellten ermöglicht, 25.000 US-Dollar aus der Kasse für die Ausgleichzahlungen für die privaten Hilfssheriffs zu entwenden. Erst im Nachhinein sei bei einem Kassensturz der Fehlbetrag entdeckt worden.

Der Generalinspekteur des Justizministeriums zeigte sich empört über den mangelhaften Umgang mit Steuergeldern beim FBI. Dadurch seien auch Beweise verschwunden, die auch beim Abhören der internationalen Telekommunikation auf Basis des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) zur Terrorabwehr erhoben werden sollten. Das FBI räumte Fehler ein und zeigte sich zuversichtlich, dass ein neues einheitliches Finanzmanagementsystem Abhilfe bringen dürfte. Überwachungsmaßnahmen seien durch die Versäumnisse aber in den aufgezählten Fällen nie "entscheidend beeinflusst" worden.

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Debatte um neues US-Lauschgesetz verschärft sich
« Antwort #65 am: 27 Januar, 2008, 14:17 »
Am Montagnachmittag Ortszeit steht in Washington eine wichtige Vorentscheidung im Streit um die Novelle des US-Gesetzes zum Abhören internationaler Telekommunikation zum Zwecke der Terrorabwehr an. Der Senat soll dann nach dem Willen der Republikaner über den Entwurf des Geheimdienstausschusses zur Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) abstimmen. Dieser will private Schnüffelhelfern von Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) im Nachhinein und künftig Straffreiheit zusichern. Die umkämpfte Regelung soll sich nicht nur auf klassische Telcos, sondern etwa auf Internetzugangsanbieter, Host- oder E-Mail-Provider, Suchmaschinenbetreiber und sogar Wohnungsverwalter sowie Hotelmanager beziehen. Änderungsanträge von Demokraten, die unter anderem zumindest ein Geheimgericht zur Kontrolle der durchgeführten Überwachungsmaßnahme eingeschaltet wissen wollen, sollen nach den Republikanern zufolge gar nicht mehr für Voten offen stehen.

Führenden Demokraten im Senat wäre es am liebsten, die gegenwärtige Übergangslösung in Form des so genannten Protect America Act zunächst zu verlängern und mit Muße über eine "Amnestieregelung" für die Hilfssheriffs zu verhandeln. Das Gesetz war im August vergangenen Jahres unter großem Druck von US-Präsident George W. Bush erlassen worden, da dieser die nationale Sicherheit gefährdet sah. Dennoch verkündete das Weiße Haus nun, dass es sich jeglicher Verlängerung des Protect America Act entgegenstellen und auf eine umfassendere Lösung pochen würde. Der US-Kongress habe monatelang Zeit gehabt, um über die Novelle zu debattieren. Offensichtlich will Bush in seiner traditionellen Neujahrsansprache an die Nation am Montagabend entweder seiner Freude über den Senatsbeschluss zur Straffreiheit für Lauschgehilfen Ausdruck verleihen – oder die Demokraten als Sicherheitsrisiko darstellen.

Die derzeitige FISA-Fassung, die keine richterliche Genehmigung für Bespitzelung internationaler Telefongespräche oder E-Mails erforderlich macht, läuft offiziell am 1. Februar aus. Es bestehe aber kein Grund zur Panik, gibt die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) zu Bedenken. So könnten alle darauf basierenden Überwachungsanordnungen prinzipiell ein ganzes Jahr lang laufen, sodass mindestens bis Ende Juli von einer Lücke nicht zu reden sei. Auch danach stehe es der Regierung offen, Verlängerungen durch den speziellen FISA-Gerichtshof zu beantragen.

Sollte der Senat sich am Montag auf eine Linie einigen können, müssten Verhandlungsführer noch einen Kompromiss mit dem Abgeordnetenhaus auf die Beine stellen. Dieses hatte Mitte November den so genannten Restore Act für die FISA-Novelle verabschiedet. Er enthält keine Immunitätsbestimmung für die Schnüffelgehilfen. Zugleich sind größere Kontrollmöglichkeiten der Abhörmaßnahmen durch das FISA-Sondergericht geplant, die dem Weißen Haus ebenfalls nicht schmecken. Die Abgeordneten wollen "unschuldige US-Amerikaner" vor nicht gerichtlich kontrollierter Überwachung schützen. Für die Kommunikationsüberwachung zwischen zwei Personen außerhalb der USA soll aber weiterhin keine gerichtliche Anordnung nötig sein.

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NSA soll Netze von US-Behörden vor Angriffen schützen
« Antwort #66 am: 27 Januar, 2008, 18:34 »
US-Präsident George W. Bush hat diesen Monat eine als vertraulich eingestufte Direktive an die Geheimdienste ausgegeben, den Internetverkehr der Bundesbehörden zu überwachen. Das berichtet die Washington Post. Ziel der Anordnung, die insbesondere an die National Security Agency (NSA) erging, ist der Schutz vor Cyber-Attacken. Systeme von US-Behörden und -Ministerien seien in den vergangenen Monaten bis zurück ins Jahr 2005 Ziel solcher Angriffe gewesen. Diese sollen mitunter chinesischen Ursprungs sein wie zum Beispiel ein Hackerangriff auf ein Nuklearforschungslabor.

Die NSA, CIA und das FBI sollen Angriffe untersuchen und auch Daten sammeln, heißt es. Das Verteidigungsministerium plant Gegenangriffe für den Fall, dass ein Server in einem fremden Land als Ausgangspunkt eines Angriffs ausgemacht wird. Die Anordnung stößt auf Kritik beispielsweise bei Bennie Thompson, Vorsitzender des Ausschusses für Innere Sicherheit im US-Repräsentantenhaus. Er meint, Geheimdienste, die hauptsächlich im Ausland tätig sind, sollten nicht Computersysteme im Inland überwachen. Thompson verlangt von der Regierung mehr Informationen zu der Anordnung. Von anderer Seite wie dem SANS Institute heißt es hingegen, die Anordnungen griffen zu kurz, da nicht der private Sektor einbezogen werde, auf den die größte Zahl der Angriffe ausgeübt werde.

Die Bürgerrechtler des Center for Democracy and Technology sind besorgt darüber, dass die NSA eine herausragende Stellung bei der Überwachung haben soll. Der Geheimdienst arbeite grundsätzlich verdeckt, das sei nicht notwendig und auch nicht effizient beim Schutz der Systeme. Ein Vorschlag des White House Homeland Security Council vom vergangenen Jahr, die Initiative in die Hände des Department of Homeland Security zu legen, stieß bei den nationalen Geheimdiensten auf Widerstand, da das 2003 gegründete Ministerium zu wenig Erfahrung in solchen Dingen habe.

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FBI plant umfassende Datenbank mit biometrischen Merkmalen
« Antwort #67 am: 05 Februar, 2008, 16:26 »
Das US-amerikanische Federal Bureau of Investigation (FBI) will in den kommenden Tagen einen Auftrag für den Aufbau einer Datenbank zur Erfassung einer Reihe von biometrischen Merkmalen erteilen. Dieser über zehn Jahre laufende Auftrag hat laut einem Bericht auf CNN.com einen Umfang von 1 Milliarde US-Dollar (rund 670 Millionen Euro). Erfasst werden sollen über die bisher schon vorhandenen 55 Millionen Fingerabdrücke hinaus unter anderem Iris-Scans, Abbildungen von Handabdrücken, Tätowierungen, Narben und Gesichtsformen.

Mit den Daten strebt das FBI an, Kriminelle und Terroristen besser identifizieren zu können. Bei US-amerikanischen Bürgerrechtlern ernten die Pläne hingegen massive Befürchtungen. Barry Steinhardt, Direktor des Technology and Liberty Project der American Civil Liberties Union (ACLU) sieht die USA sich zu einer Überwachunsgesellschaft wandeln. Jeder Mensch könne zu jeder Zeit an jedem Ort überwacht werden. Den Überwachern entgingen keine Bewegungen der US-Bürger.

Quelle : www.heise.de

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Der milliardenschwere Geheimhaushalt der US-Geheimdienste
« Antwort #68 am: 15 Januar, 2009, 15:13 »
Wie teuer die vielen Geheimdienste und ihre technische Ausstattung dem US-Steuerzahler kommen, weiß dieser normalerweise nicht, weil das Budget geheim gehalten wird. Die Begründung dafür lautet, dass durch die Bekanntgabe der Zahlen mögliche Gegner etwas über "wichtige Quellen und Methoden" erfahren könnten, auch wenn überhaupt keine detaillierte Zahlen, sondern nur die Gesamtsumme genannt werden. Zudem wird auf den Erlass von Bill Clinton (Executive Order 12958) hingewiesen, der – trotz der damals zum Ende des Kalten Kriegs verkündeten Schritte auf ein "open government" hin – die Geheimhaltung regelte und dabei "intelligence activities (including special activities), intelligence sources or methods, or cryptology" einschloss.

Steven Aftergood von der Federation of American Scientists (FAS) hatte 2008 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) bei der obersten Geheimdienstbehörde DNI eingereicht, um Einblick in das Gesamtbudget der Geheimdienste für das Jahr 2006 zu erhalten. Das wurde nun am 14. Januar 2009 aus den oben genannten Gründen wiederum endgültig abgelehnt, obgleich die Zahlen von 2006 kaum mehr wichtige Informationen liefern dürften.

Seit 2007 ist die oberste Geheimdienstbehörde nach Section 601 of the Implementing Recommendations of the 9/11 Commission Act of 2007 allerdings verpflichtet, dem Kongress jährlich die Gesamtmenge mitzuteilen, die die Geheimdienste – das National Intelligence Program – für ein Haushaltsjahr erhalten. Wer wie viel oder gar für was erhält, bleibt jedoch Geheimnis. Ab 2009 – mit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten – kann diese Offenlegung jedoch wieder eingestellt werden. So bleibt also das Budget für 2006 unter Verschluss, während die Finanzierung für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vorliegt. Wie es 2009 weitergeht, wird man abwarten müssen. Obama hat eigentlich eine transparentere Regierungsführung angekündigt.

Im Haushaltsjahr 2007 erhielten die Geheimdienste insgesamt 43,5 Milliarden Dollar, 2008 wuchs das Budget schon auf 47,5 Milliarden Dollar an. 1998, wo das Budget einmal sogar freiwillig bekannt gegeben wurde, erhielten die Geheimdienste erst 26,7 Milliarden. Nicht enthalten sind die Ausgaben für die militärischen Geheimdienste, die sich nach Aftergood 2008 noch einmal auf 10 Milliarden Dollar zusätzlich belaufen können. Das meiste Geld, wie letztes Jahr aus einer versehentlich einmal kurz im Internet veröffentlichten Präsentation hervorging, fließt an Privatfirmen, weil die Geheimdienste unter der Bush-Regierung massiv Privatisierung und Outsourcing betrieben haben. Vermutlich fließen also weitaus mehr Gelder in die Geheimdienste und deren Aktivitäten als die offiziellen Zahlen erkennen lassen.

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Ein US-Berufungsgericht hat den inzwischen ausgelaufenen "Protect America Act" (PAA) für rechtmäßig erklärt. Das Überwachungsgesetz gestattete der National Security Agency (NSA) und anderen US-Sicherheitsbehörden das Abhören der internationalen Telekommunikation ohne Richtererlaubnis. Es handelte es sich dabei um eine Übergangslösung zur Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), die von August 2007 bis Februar 2008 in Kraft war. Ein US-Telekommunikationskonzern hatte gegen die darin enthaltenen Auflagen zur Mithilfe bei der Beschattung auch von US-Bürgern geklagt, da er verfassungswidrige Verstöße gegen die Rechte seiner Kunden fürchtete. Der weitgehend im Geheimen agierende FISA Court of Review (FISCR) befand in seinem jetzt veröffentlichten Urteil (PDF-Datei) vom August vergangenen Jahres zu dem Fall aber, dass die Regierung ausreichend Schutzvorkehrungen gegen eine willkürliche Beschnüffelung von Nutzern im Anti-Terrorkampf getroffen habe.

Der Gesetzgeber habe "mehrere Ebenen handhabbarer Sicherungen" in den PAA eingebaut, schreibt Bruce Selya, Chefrichter des Berufungsgerichts, in der Begründung der Entscheidung. Damit würden Individuen ausreichend vor ungerechtfertigtem Schaden bewahrt. Einzelne gestattete Eingriffe in die Grundrechte seien im Streben nach dem Schutz der inneren Sicherheit verhältnismäßig. Auf diesem Weg sollte die Regierung nicht unnötig "frustriert" werden durch die Gerichte, befand Selya und wies die Klage ab. Die Argumente des Klägers tat die Kammer als "Lamento über das Risiko" ab, "dass Regierungsvertreter nicht nach Treu und Glauben handeln". Diese Gefahr aber bestehe auch, wenn eine Richtergenehmigung vorgeschrieben wäre.

Das Urteil bezieht sich zwar zunächst allein auf ein nicht mehr aktuelles Gesetz. Inzwischen gilt eine weitere, aber nicht weniger umstrittene Ergänzung des Abhörgesetzes, die den Hilfssheriffs der US-Sicherheitsbehörden Straffreiheit zusichert. Bürgerrechtler haben gegen die entsprechende Immunitätsklausel Klage erhoben. Der Beschluss dreht sich auch nicht direkt um das Abhörprogramm der Bush-Regierung, das schon vor der gesetzlichen Regelung im PAA der NSA einen Freibrief für das Abhören der Telefon- und Internetkommunikation ohne Richtererlaubnis ausstellte. Dennoch feiert die auslaufende republikanische Administration das Urteil als Bestätigung ihrer harten Linie bei der Terrorismusbekämpfung.

Die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) ist besorgt, dass erstmals grundlegende Datenschutzbestimmungen der US-Verfassung "eliminiert" worden seien. Stattdessen habe das Gericht der Geheimniskrämerei der Bush-Regierung bei Überwachungsfragen die Absolution erteilt. Dass dabei auch Unverdächtige und Begleitpersonen ins Fangnetz der Geheimdienste geraten, habe bei den Richtern offensichtlich nicht die Alarmglocken schrillen lassen. Stattdessen werde eine Theorie des reinen Vertrauens in Regierungshandeln gepredigt, was für künftige Gerichtsentscheidungen im Streit um das Abhörprogramm wenig Gutes bedeuten könnte.

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Neue Details zum NSA-Lauschprogramm enthüllt
« Antwort #70 am: 23 Januar, 2009, 19:28 »
Russel Tice, früherer Mitarbeiter der National Security Agency (NSA), hat im US-Sender MSNBC die Öffentlichkeit Mitte der Woche über weitere Einzelheiten des umstrittenen Abhörprogramms der Bush-Regierung aufgeklärt. Demnach hatte beziehungsweise hat der technische Geheimdienst Zugang zu sämtlicher elektronischer Kommunikation aller US-Bürger. Telefongespräche, Faxe, E-Mails und andere computervermittelte Nachrichten würden prinzipiell rund um die Uhr 365 Tage im Jahr überwacht. Es sei zwar auch für die großen und leistungsstarken Rechnersysteme der NSA nicht möglich, alle dabei anfallenden Daten längere Zeit aufzubewahren. Aus dem Netz seien aber die kompletten Kommunikationsströme einzelner Organisationen wie insbesondere von Fernsehsendern oder Verlagen herausgefischt und in umfangreichen Datenbanken gespeichert worden.

Auf die Frage, ob etwa die E-Mails aller Reporter der New York Times aufgezeichnet und archiviert würden, entgegnete Tice, dass bei einer von dem Lauschprogramm anvisierten Einrichtung tatsächlich die gesamte aufnehmbare Kommunikation erfasst worden sei. Selbst Kreditkartendaten und andere Zahlungsinformationen seien mit gespeichert worden, legte der bereits 2005 und 2006 als Whistleblower in Erscheinung getretene Ex-Spion in einem zweiten Interview am gestrigen Donnerstag nach.

Auch die Kommunikation zehntausender völlig unverdächtiger US-Bürger ist laut Tice mit in die Datenberge gewandert. Dazu habe es etwa schon gereicht, ein vergleichsweise kurzes Telefongespräch zu führen, da auch Terroristen bei Anschlagsvorbereitungen nur in ein oder zwei Minuten das Nötigste austauschen würden. Die im Raster hängen gebliebenen Bits und Bytes seien mithilfe von Data-Mining-Verfahren durchforstet worden. Die Idee dahinter sei gewesen, im Falle eines potenziellen Terroristen rückverfolgen zu können, ob er etwa ein Flugticket oder andere Sachen gekauft habe. Die Ursprünge dieser Datensammelwut sieht der von der NSA entlassene ehemalige Staatsangestellte im "Total Information Awareness"-Konzept aus dem Pentagon. Dieses Programm stoppte der US-Kongress 2003 offiziell, es soll aber in verschiedenen Varianten weitergeführt worden sein. Ob der Geheimdienst nach wie vor diese Form der Rundum-Beschattung durchführt, wusste Tice nicht zu sagen.

Die Ausmaße des Überwachungsprojekts hielt die US-Regierung nach Angaben des Insiders durch eine Art Hütchenspiel in betrügerischer Weise geheim. So seien einschlägige Akten bei Anforderungen aus Geheimdienstkomitees als Sache des US-Verteidigungsministeriums deklariert worden, über die man keine Auskunft geben könne. Falls Verteidigungsausschüsse aus dem Abgeordnetenhaus oder dem Senat nachgefragt hätten, seien die Informationen wiederum als Geheimdienstsache verkauft worden. James Risen, einer der frühen Berichterstatter über das Beschnüffelungsprogramm bei der New York Times, machte gegenüber MSNBC den Erklärungsversuch, dass mit dem "Big Brother"-Projekt vor allem mögliche Quellen und Whistleblower in der Verwaltung abgeschreckt werden sollten.

Von der neuen US-Regierung unter dem Demokraten Barack Obama gibt es derweil trotz aller Wandel-Versprechen keine Anzeichen für ein Abrücken von der Geheimniskrämerei rund um die gerichtliche Behandlung des Abhörprogramms. So haben die Anwälte des US-Justizministeriums laut Wired auch unter geänderter Flagge am Donnerstag in einer Gerichtseingabe im Streit über die illegale Beschattung der Al-Haramain Islamic Foundation gefordert, den Fall nicht weiter zu verfolgen. Der in San Francisco zuständige Bezirksrichter Vaughn Walker hatte zuvor entschieden, dass das von der islamistischen Stiftung angestrengte Verfahren fortzusetzen sei. Zugleich hatte er angeordnet, dass der Kammer Einsicht in ein als geheim eingestuftes, versehentlich an Al-Haramain geschicktes Fax der Regierung zu gewähren sei, wonach die Organisation Ziel einer richterlich nicht gestatteten Überwachungsmaßnahme war. Auch die Obama-Administration will dieser Auflage nun aber nicht Folge leisten. Die kafkaeske gerichtliche Untersuchung der NSA-Schnüffeleien dürfte sich so weiter hinziehen.

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Verfahren gegen Abhörprogramm der US-Regierung wird fortgesetzt
« Antwort #71 am: 28 Februar, 2009, 17:23 »
Das umstrittene Abhörprogramm der US-Regierung, das Ex-Präsident George W. Bush unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung anstieß, steht weiter auf dem rechtlichen Prüfstand. So hat ein US-Berufungsgericht jetzt entschieden, dass die von der Al-Haramain Islamic Foundation angestrengte Klage gegen den früheren republikanischen Regierungschef ihren weiteren Gang durch die Mühlen der Justiz nehmen kann.

Die Berufungsrichter bestätigten damit einen Beschluss des Bezirksrichters Vaughn Walker aus San Francisco von Anfang Januar. Zugleich wiesen sie den Widerspruch des US-Justizministeriums zurück, den dieses bereits unter dem neuen, aus den Reihen der Demokraten stammenden US-Präsidenten Barack Obama eingelegt hatte. Der Antrag der Regierung auf einen Stopp des Verfahrens sei "irrelevant", betont der zuständige Ninth Circuit Court of Appeals in seiner knappen Anordnung (PDF-Datei).

Die Anwälte des US-Justizministeriums hatten zuvor auch unter geänderter Flagge die Argumentationslinie der Bush-Regierung übernommen, wonach ein als geheim eingestuftes, versehentlich an die islamische Stiftung geschicktes Fax der Regierung nicht als Beweis dienen könne. Die Pflicht zum Schutz von Staatsgeheimnissen würde hier Vorrang haben vor einer weiteren gerichtlichen Untersuchung und möglichen Aufklärung des Falls.

Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) begrüßte in einer ersten Reaktion die Klarstellung der Berufungsinstanz, dass auch den in das Lauschprogramm verwickelten Regierungsstellen und Geheimdiensten, die ohne Richtergenehmigungen Verdächtige abgehört und ihre Verbindungsdaten ausgewertet haben sollen, weiter der Prozess gemacht werden dürfe.

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Bush-Regierung stellte NSA-Lauschprogramm über die US-Verfassung
« Antwort #72 am: 03 März, 2009, 19:58 »
Die neue US-Regierung unter Barack Obama hat eine Reihe bislang geheim gehaltener Dokumente der Vorgängeradministration aus den Jahren 2001 bis 2003 über Befugnisse staatlicher Stellen im "Krieg" gegen Al-Qaida und den islamistischen Terrorismus veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Analysen des rechtswissenschaftlichen Dienstes (Office of Legal Counsel) des US-Justizministeriums. Teil des freigegebenen Materials ist eine Studie (PDF-Datei) vom Oktober 2001 für den damaligen Ressortchef Alberto Gonzales und den früheren US-Präsidenten George W. Bush zu den Einsatzmöglichkeiten des Militärs zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten. Tenor der 37-seitigen Untersuchung ist es, dass militärische Operationen gegen Terroristen nicht dem Grundrechtsschutz der US-Verfassung unterlägen.

Solange bewaffnete Kräfte eine militärische Funktion ausüben, heißt es in der Schlussfolgerung der erst im Oktober 2008 in Regierungskreisen hinterfragten Einschätzung, müssten sie die Beschränkungen des 4. Zusatzartikels zur Verfassung nicht im Auge behalten. Es geht darin um das verbriefte Schutzrecht für US-Bürger vor staatlichen Übergriffen etwa in Form von Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen. Sollten Gerichte zu der entgegen gesetzten Auffassung kommen, dass der Zusatzartikel doch greife, wären die meisten Militäroperationen laut der Analyse gegen Mitglieder von Terrornetzwerken und US-Bürger trotzdem durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerechtfertigt und damit rechtmäßig. Die militärischen Einsätze dürften dabei ausdrücklich auch "elektronische Überwachungsmethoden" umfassen, die "mächtiger und ausgefeilter" sind als die den Strafverfolgern offen stehenden Mittel.

Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) oder die American Civil Liberties Union (ACLU) sehen damit ihre Befürchtungen bestätigt, dass sich die US-Regierung unter Bush Blanko-Schecks für Eigenermächtigung ausgefertigt und ihre Überwachungsaktivitäten über die Verfassung gestellt habe. Dies beziehe sich vor allem auf das umstrittene, auf Richtergenehmigungen verzichtende Lauschprogramm der National Security Agency (NSA), da der technische US-Geheimdienst dem Pentagon untergeordnet sei. Schon 2006 läuteten bei der EFF etwa die Alarmglocken, als das Justizministerium öffentlich erklärte, dass es sich beim Abhören der Kommunikation "des Feindes" ohne richterliche Anordnung in bewaffneten Konflikten um ein klassisches Beispiel für den verfassungsgemäßen Einsatz militärischer Gewalt zur Bekämpfung des Terrorismus handele.

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Das Weiße Haus soll US-Computersicherheit überwachen
« Antwort #73 am: 22 März, 2009, 21:03 »
Die Aufgabe, staatswichtige Netzwerke im Falle eines Cyber-Angriffs vom Internet abzuklemmen, obliegt nach aktueller US-Rechtslage dem von George W. Bush geschaffenen Department of Homeland Security. Nach den Vorstellungen des Demokraten John Rockefeller und der Republikanerin Olympia Snowe soll sie aber auf einen neu zu ernennenden National Cybersecurity Advisor im Executive Office des US-Präsidenten übergehen.

Das sogenannte Rockefeller-Snowe-Bill sieht außerdem vor, regionale und bundesstaatenweite Cybersecurity-Zentren sollten Wirtschaftsunternehmen bei deren Sicherheitsmaßnahmen zur Hand gehen. Als Grundlage soll die nationale Standard-Behörde NIST überprüfbare Standards für Regierungsinstanzen und Unternehmen schaffen, berichtet das Magazin nextgov.

Nach Meldung von CNET stimmt der Vorschlag zwar mit den Empfehlungen des Zentrums für Strategie und Internationale Studien aus dem Dezember 2008 an den damals designierten US-Präsidenten Obama überein, stößt aber auf vehementen Widerspruch von Seiten des Department of Homeland Security. Letzteres verfolgt seinen Schutzauftrag mittels des National Cybersecurity Center, dessen bisheriger Chef Rod Beckstrom allerdings Anfang März unter massiver Klage über Einmischung der NSA seinen Hut genommen hatte (PDF). Beckstrom hatte geltend gemacht, die Geheimdienst-Kultur der NSA sei ganz verschieden von seinen Vorstellungen zur Netzwerk-Organisation und -Abschirmung. Außerdem sei es eine signifikante Bedrohung der Demokratie, wenn alle Maßnahmen zur Netzwerk-Absicherung und -Überwachung bei ein und derselben Regierungsbehörde zusammenliefen.

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NSA lauscht mehr als erlaubt
« Antwort #74 am: 16 April, 2009, 12:57 »
Die National Security Agency (NSA) soll die Telekommunikation von US-Bürgern in den vergangenen Monaten stärker überwacht haben, als es die gesetzlichen Regelungen zulassen. Dies berichtet die New York Times unter Verweis auf Regierungskreise. Mehrere Geheimdienstexperten und Rechtsanwälte haben demnach bemängelt, dass der technische US-Geheimdienst zu viele Daten sammle und auch beim Mitschneiden von E-Mails und Telefongesprächen über die rechtlich gesetzten Grenzen hinausschieße. Dabei habe es sich um eine systematische Praxis gehandelt, auch wenn zumindest einer der Informanten eine böse Absicht hinter den ungebührlichen Beschnüffelungstätigkeiten ausschließen wollte.

Der US-Kongress gestattete im Sommer 2007 der NSA und anderen US-Sicherheitsbehörden mit dem umstrittenen "Protect America Act" das Abhören der internationalen Telekommunikation ohne Richtererlaubnis. Es handelte es sich dabei um eine mittlerweile erneut novellierte Übergangslösung zur Neufassung des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), die von August 2007 bis Februar 2008 in Kraft war. Der weitgehend im Geheimen agierende FISA Court of Review (FISCR) befand im August 2008, dass die Regierung ausreichend Schutzvorkehrungen gegen eine willkürliche Überwachung von US-Bürgern im Anti-Terrorkampf getroffen habe. Beim Beschatten der eigenen Bevölkerung sei teils erst eine Richtergenehmigung einzuholen.

Dem Bericht nach sollen die Probleme aber genau bei der Unterscheidung zwischen der Telekommunikation liegen, an der US-Bürger beteiligt sind, und bei der sie außen vor bleiben. Da sich die NSA direkt bei den Glasfaserleitungen von US-Providern einklinke und mit ihren eigenen Spionagesatelliten Millionen von Anrufen, Faxen und E-Mail-Nachrichten einsauge, könne sie kaum zwischen einem rein in Übersee stattfindenden Informationsaustausch und einem solchen unter Einschluss von US-Bürgern unterscheiden.

Die rechtlichen und operativen Schwierigkeiten des NSA-Abhörprogramms werden in jüngster Zeit verstärkt durch die US-Regierung, Geheimdienstausschüsse im Kongress und das FISA-Sondergericht untersucht. Dabei soll ein FBI-Agent NSA-Mitarbeitern "schweres Missverhalten" vorgeworfen haben. So würden auch Amerikaner ohne ausreichenden Terrorverdacht ins Überwachungsnetz geraten. Anderen Erkenntnissen nach wollte der Geheimdienst selbst ein Mitglied des Kongresses ohne richterliche Anordnung abhören, das an einer Delegation in den Mittleren Osten teilgenommen und dabei Kontakt zu Extremisten gehabt habe. Das Vorhaben sei aber in letzter Minute gestoppt worden.

Das US-Justizministerium hat mittlerweile zugegeben, dass Aktivitäten der NSA "Bedenken erregt" hätten. Es seien aber umfassende Schritte zur Bereinigung der Situation unternommen worden, um das Lauschprogramm wieder auf den Boden der rechtlichen Möglichkeiten zurückzuführen. Die NSA selbst betonte, dass ihre Aufklärungsoperationen "strikt in Übereinstimmung mit US-Gesetzen und Bestimmungen" ausgeführt würden. Die Untersuchungen der Abhörpraktiken im Kongress und in Regierungsbehörden dauern dennoch weiter an.

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