Autor Thema: Pentagon und CIA spähen auch US-Bürger aus  (Gelesen 20735 mal)

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WELTWEIT KONTODATEN AUSSPIONIERT
« Antwort #15 am: 23 Juni, 2006, 21:33 »
Banken schweigen, Verbraucherschützer alarmiert

Die CIA hat mit Hilfe der Transaktions-Gesellschaft Swift weltweit Tausende Kontendaten durchleuchtet. Auch deutsche Bankkunden sind vermutlich betroffen. Doch die Banken schweigen beharrlich zur der umstrittenen Anti-Terror-Aktion der USA. Verbraucherschützer sprechen von einem Skandal.

Hamburg - Für den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) ist die Lage eindeutig: "Aus Sicht der Verbraucher ist das ein Skandal", sagte vzbz-Wirtschaftsexperte Patrick von Braunmühl gegenüber SPIEGEL ONLINE. Die Aktion der US-Behörden "schafft ganz neue Dimensionen und bestätigt, dass sich die USA in ihrem Anti-Terrorkampf nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlen".

US-Zeitungen hatten aufgedeckt, dass die US-Regierung seit dem 11. September 2001 systematisch Millionen von Geld-Transaktionen durchwühlt und ausgewertet hat. Ziel der geheimen Aktion war, die Geldquellen von Terrorverdächtigen trocken zu legen und weitere finanzielle Verbindungen aufzuspüren. Ausgeführt hat die Aktion der US-Geheimdienst CIA, beteiligt war aber auch das US-Finanzministerium. Es habe geholfen, Terroristen zu finden, rechtfertigte sich Finanzmininister John Snow. So sei es gelungen, al-Qaida-Terroristen und ihre Finanziers auszuschalten und "Leben zu retten".

Die US-Behörden verlangten umfangreiche Finanzdaten von dem Anbieter Swift in Brüssel: Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" verwaltet jeden Tag rund elf Millionen Transaktionen - die meisten davon grenzüberschreitend. Man habe nach den Anschlägen vom 11. September 2001 einer verbindlichen Anordnung aus dem US-Finanzministerium Folge geleistet, heißt es bei Swift lapidar. Mehr wollte eine Swift-Sprecherin gegenüber SPIEGEL ONLINE dazu nicht sagen.

Swift gehört 2200 Organisationen

Auch deutsche Banken, Börsen und Finanzinstitute nutzen Swift - darunter die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Dresdner Bank sowie die Deutsche Bundesbank. Über den Swift-Code können sich die Kreditinstitute untereinander bei Buchungen identifizieren, Kontoauszüge, Zahlungen und andere Geschäfte abwickeln.

Das Netzwerk fungiert als eine Art Kommunikationsanbieter und bietet Informationen zu Transfers zwischen rund 7800 Institutionen weltweit. Im Jahr 2005 wurden bei Swift rund 2,5 Milliarden Mitteilungen verschickt. Deutschland lag mit 245 Millionen Transaktionen hinter Großbritannien und den USA auf Rang drei. Die Finanzinstitute sind nicht nur Nutzer, sondern auch Träger der Gesellschaft: Swift wurde vor 30 Jahren gegründet und gehört 2200 Organisationen, darunter fast jede große Geschäftsbank der Welt.

Zu den Folgen der US-Regierungs-Aktion halten sich die Kreditinstitute hierzulande lieber bedeckt. So heißt es beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin, "dass wir uns zu diesem Thema nicht äußern können". Auch die Großbanken selbst lassen verlauten, dass "es keine Notwendigkeit gibt, zu reagieren". Sie wollen sich "auch weiterhin darauf verlassen, dass bei Swift der Datenschutz und alle Regeln eingehalten werden".

Potentiell auch deutsche Kunden betroffen

Auch die Deutsche Bundesbank spielt den Vorfall herunter. Schließlich stehe immer noch nicht fest, welche Kundendaten überhaupt an die USA geliefert worden seien. Dabei ist die Bundesbank nicht nur Nutzer des Swift-Systems, sondern gehört gemeinsam mit anderen Nationalbanken in Europa auch zur Überwachungs-Instanz von Swift. Ob und wann die Deutsche Bundesbank über die Schnüffel-Aktion der US-Amerikaner informiert wurde, wollen die Zentralbanker jedoch nicht preisgeben.

Verbraucherschützer kritisieren hingegen, wie unterwürfig sich Swift gegenüber den US-Behörden verhalten hat. "Potentiell könnte auch eine große Menge an Deutschen betroffen sein", sagt vzbz-Experte von Braunmühl. Ihn erregt außerdem das Vorgehen der USA, denn für Organisationen wie Swift würde immer noch europäisches Datenschutzrecht gelten.

Auch der Bundesbauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sieht die US-Aktion kritisch: "Das ist ein gravierender Vorwurf, der aufklärungsbedürftig ist", sagte Sprecherin Ira von Wahl gegenüber SPIEGEL ONLINE. Nun gelte es schleunigste zu prüfen, inwieweit auch deutsche Bankkunden ausgeforscht wurden.

Quelle : www.spiegel.de

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AUSSPIONIERTE KONTODATEN

Cheney attackiert Presse wegen Veröffentlichung des Geheimprogramms

Von schlechtem Gewissen keine Spur: Nachdem bekannt wurde, dass die USA über Jahre in Tausenden internationalen Kontodaten schnüffelte, hat US-Vizepräsident Cheney die Presse scharf attackiert. Durch die Veröffentlichung des Geheimprogramms werde der Anti-Terror-Kampf schwieriger.

Washington - Vizepräsident Dick Cheney verteidigte das geheime Programm, mit dem sich die CIA kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Zugang zum weltweiten Nervenzentrum des internationalen Finanzverkehrs verschafft hatte, vehement. Die Medien, die zum Bekanntwerden des Programms beigetragen hatten, kritisierte Cheney scharf für die Veröffentlichung einer Operation, die er als legal und "absolut notwendig" im Kampf gegen den Terrorismus bezeichnete.

...

Bürgerrechtler zweifeln die Legalität des Programms an. Der Direktor der American Civil Liberties Union, Anthony D. Romero, sprach gegenüber der "New York Times" von einem "weiteren Beispiel des Machtmissbrauchs der Bush-Regierung". Deutsche Verbraucherschützer bezeichneten die Operation als Skandal. Die Aktion der US-Behörden "schafft ganz neue Dimensionen und bestätigt, dass sich die USA in ihrem Anti-Terrorkampf nicht an Recht und Gesetz gebunden fühlen", sagte Patrick von Braunmühl vom Bundesverband der Verbraucherzentralen

Quelle: www.spiegel.de

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Die Überwachung tausender Konten durch die USA war offenbar weniger geheim als angenommen. Zeitungsberichten zufolge war die belgische Regierung über die Schnüffelei informiert. Auch die belgische und die niederländische Nationalbank sollen davon gewusst haben.

Brüssel/Den Haag - Belgiens Finanzminister Didier Reynders und Justizministerin Laurette Onkelinx seien über die Maßnahme im Rahmen des US-Anti-Terror-Kampfs auf dem Laufenden gewesen, berichteten die Zeitungen "Het Volk" und "De Standaard" heute. Reynders sei im April vom Chef der belgischen Nationalbank, Guy Quaden, informiert worden. Quaden sei bereits mehrere Monate im Bilde gewesen, dass die im Brüsseler Vorort La Hulpe sitzende internationale Finanzdatenbank "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (Swift) im Anti-Terror-Kampf Daten nach Washington übermittelte, hieß es.

Der belgische Ministerpräsident Guy Verhofstadt bestritt dagegen, von den Praktiken der USA gewusst zu haben. Er will erst aus der Presse von den Vorgängen erfahren haben. Weder die betroffenen Minister noch die Nationalbank waren heute für eine Stellungnahme erreichbar. Laut dem niederländischen Radiosender NOS wusste auch die niederländische Zentralbank über die Spionage-Maßnahmen Bescheid.

Gestern war bekannt geworden, dass die US- Regierung nach den Anschlägen des 11. September 2001 systematisch Millionen von Geldtransfers in der ganzen Welt kontrollierte. Dafür verschafften sich die US-Behörden Presseberichten zufolge Zugang zur Swift-Datenbank. Dort werden jeden Tag rund elf Millionen Transaktionen registriert, die meisten grenzüberschreitend. Die Gesellschaft gehört rund 2200 Organisationen, darunter fast jede große Geschäftsbank der Welt. Die niederländische Zentralbank sitzt mit im Aufsichtsrat von Swift.

Das Weiße Haus hatte das Programm als legal und eines der wichtigsten Werkzeuge im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verteidigt. US- Vizepräsident Dick Cheney kritisierte die Medien, die an der Veröffentlichung der geheimen Operation beteiligt waren scharf. Es werde damit schwieriger, künftige Angriffe auf das amerikanische Volk zu verhindern.

Quelle : www.spiegel.de

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Surf- Schnüffelei: PC- Schnelltest führt auf Spur der NSA
« Antwort #18 am: 29 Juni, 2006, 19:22 »
Nach den Terroranschlägen des 11. September installierten US-Geheimdienste beim Telekomgiganten AT&T Überwachungstechnik. Bürgerrechtler haben AT&T deshalb bereits verklagt. Ein ehemaliger Hacker glaubt nun, Spuren der NSA-Schnüffler bei einer Traffic-Analyse gefunden zu haben.

Wenn wirklich stimmt, was Kevin Poulsen auf der Website des Magazins "Wired" schreibt, dann gehen die Computerspezialisten des Geheimdienstes NSA wohl etwas dilettantisch vor. Ein simpler Traceroute-Befehl soll reichen, um herauszufinden, ob die Schnüffler der NSA den Internetverkehr eines Betroffenen überwachen können.

Mit Traceroute lassen sich die einzelnen Router ermitteln, über die ein Datenpaket im Internet zu seinem Ziel gelangt. Im Internet hangeln sich Daten von Knotenpunkt zu Knotenpunkt, was das Abhören prinzipiell an jedem einzelnen Punkt erlaubt. Poulsen wählte als Ziel einfach nsa.gov, den Server der NSA, und tippte in ein DOS-Fenster den Befehl

    tracert nsa.gov

ein. Das Ergebnis, eine Auflistung diverser Router, erschien zunächst unauffällig. Doch eine bestimmte Adresse, und zwar

    tbr2-p012201.sffca.ip.att.net

machte Poulsen hellhörig. Steht sffca nicht für jenen bestimmten AT&T-Router, von dem der ehemalige Firmentechniker Mark Klein berichtet hatte, er diene zum Abzweigen des Traffics an die NSA?

Klein hatte mehr als 22 Jahre beim Telekomriesen AT&T gearbeitet. Als im Januar 2003 plötzlich ein neuer Raum in der Firmendependance San Francisco eingerichtet wurde, zu dem nur ein NSA-Agent Zutritt bekam, wurde Klein hellhörig. Eine Weile nahm der das Schnüffeln der Geheimdienstler noch hin - doch dann packte er aus.

Mysteriöser Abhörraum bei AT&T

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation reichte auf Basis von Kleins Aussagen im Januar Klage gegen AT&T ein. Der Konzern soll Gespräche und E- Mails von Kunden an den Geheimdienst weitergeleitet haben. Dreh- und Angelpunkt des noch laufenden Prozesses ist jener mysteriöse Abhörraum bei AT&T in San Francisco.

Weil Klein auch interne Unterlagen des Unternehmens veröffentlichte, nahmen Cyber-Aktivisten den heimlich von Präsident George W. Bush genehmigten Lauschangriff genauer unter die Lupe.

Kevin Poulsen, Journalist bei "Wired" und einst schillernde Figur der Hacker-Community, analysierte den Datenverkehr zwischen seinem Rechner und dem Server der NSA und fand dabei die Signatur jenes Routers, der angeblich zum Abzweigen der Datenpakete durch die NSA genutzt wird.

Über den ominösen Router wurden nicht etwa nur AT&T-Kunden angezapft, sondern sämtlicher Internetverkehr, der das AT&T-Netz tangierte, selbst wenn es sich nur um reinen Transit handelte. Dies hatte zuvor bereits Scott Marcus, ein alter Internetpionier und ehemaliger Berater der Behörder FCC, herausgefunden.

"Ironischerweise surften AT&T-Kunden, die bei AT&T gehostete Seiten besuchten, am sichersten", schreibt Poulsen. Denn die Abhör-Router seien an jenen Stellen positioniert, wo das Netz mit dem Rest der Welt verbunden ist. Der interne Datenverkehr blieb so unbehelligt.

Jeder AT&T-Router ein schlechtes Zeichen?

Mit der simplen tracert-Abfrage kann man laut Poulsen leicht prüfen, ob die NSA über ihren Router in San Francisco mithört oder nicht. Poulson stützt sich dabei auf Kleins Aussagen und Dokumente.

"Aus einem bestimmten Routernamen zu schließen, dass die eigene Verbindung abgehört wird, ist grundsätzlich möglich", sagte Daniel Bachfeld, Security-Experte der Computerzeitschrift "c't". Wenn bereits der DNS-Name oder die IP-Adresse des Routers bekannt seien, dessen Verkehr an die NSA weiterleitet wird wie in diesem Fall laut Poulsen sffca.ip.att.net, dann stimme die Aussage. "Aber das Abhören kann im Prinzip jeder beliebige Router im AT&T-Netz auch machen", erklärte Bachfeld.

Genau das betonte auch Poulson: Wenn es zutrifft, dass AT&T solche Abhörräume überall im Land installiert habe, dann sei jeder AT&T-Router, über den Traffic abgewickelt wird, ein schlechtes Zeichen.

Eine tracert-Abfrage von der Hamburger SPIEGEL-ONLINE-Redaktion aus ergab, dass die Datenpakete auf dem Weg zu nsa.gov zwar nicht über eine sffca.ip.att.net-Adresse laufen, sehr wohl aber über andere Router von AT&T. Möglicherweise hört also auch hier die NSA mit.

Bachfeld hält es ohnehin für unwahrscheinlich, dass der Routername sffca.ip.att.net weiterhin benutzt wird: "Nachdem nun der beteiligte Router 'verbrannt' ist, wird AT&T sicherlich einen anderen Router diese Arbeit erledigen lassen."

Quelle : www.spiegel.de

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Der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) hat den Telecom-Riesen AT&T angeblich bereits sieben Monate vor den Terroranschlägen des 11. September 2001 um Hilfe bei der Überwachung der Telefonverbindungen gebeten. Das geht laut einem Bericht der Finanznachrichtenagentur Bloomberg aus Dokumenten hervor, die Verbraucheranwälte bei Gericht eingebracht haben. Sie klagen gegen Verizon Communications und BellSouth, da sie Datenschutzgesetze verletzt haben sollen, und wollen die Klage auf AT&T ausweiten. Dabei stützten sie sich auf Aussagen eines AT&T-Mitarbeiter, heißt es in dem Bericht.

Die drei Unternehmen sollen der NSA in großem Stil Verbindungsdaten über die inländische Kommunikation von US-Bürgern übergeben haben, hatte im Mai USA Today berichtet. Bereits im Dezember vorigen Jahres schrieb die New York Times, dass der US-Präsident die NSA mit der Erarbeitung eines Programms zur Überwachung der internationalen Kommunikation der US-Bürger ohne richterliche Erlaubnis beauftragt hatte. Bisher rechtfertigte sich die US-Regierung damit, die Bespitzelung sei nach den Terroranschlägen des 11. September notwendig geworden. Diese Darstellung werde durch die nun bekannt gewordenen Dokumente untergraben, zitiert Bloomberg einen der Anwälte.

Auf seiner Website habe die NSA im Juni 2000 Angebote für ein Projekt ersucht, bei dem die Infrastruktur seiner Informationstechnologie modernisiert werden sollte und das Teil der Initiative "Pioneer Groundbreaker" gewesen sei. Das Projekt habe auch die Privatisierung von Aufgaben vorgesehen, die "keiner konkreten Mission" zuzuordnen seien, schreibt Bloomberg. Laut einem AT&T-Mitarbeiter sei sein Unternehmen mit diesem Plan konfrontiert worden. Die NSA habe sich mit der Bitte an AT&T Solutions gewandt, eigens für den Geheimdienst das Netzbetriebszentrum in Bedminster, New Jersey nachzubauen. Von dem Plan sei man abgekommen, stattdessen habe die NSA die für die Überwachung nötige Technik selbst beschafft, heißt es weiter in dem Bericht.

Quelle : www.heise.de

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Kompromiss in der Affäre um NSA-Lauschangriffe vereinbart
« Antwort #20 am: 14 Juli, 2006, 15:45 »
Die US-Regierung hat dem Kongress nach monatelangen Verhandlungen einen Kompromiss im Streit um die Untersuchung von Lauschangriffen der National Security Agency (NSA) gegen Bürger im eigenen Land vorgeschlagen. Danach soll ein Sondergericht für Geheimdienstangelegenheiten, der Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC), das umstrittene Telefon- und E-Mail-Abhörprogramm der NSA unter die Lupe nehmen dürfen, wenn der Kongress im Gegenzug ein Gesetz verabschiedet, das der Regierung künftig mehr Freiraum bei der Anordnung von geheimen Lauschoperationen einräumt.

Präsident George W. Bush hatte im Dezember vergangenen Jahres zugegeben, der NSA schon Anfang 2002 die Erlaubnis für Lauschangriffe gegeben zu haben, ohne dafür die verfassungsmäßig vorgeschriebene richterliche Genehmigung zu besitzen. Weil er dabei den für die Erteilung von Abhörgenehmigungen zuständigen Foreign Intelligence Surveillance Court übergangen hatte, wurde Bush selbst von Parteifreunden scharf kritisiert. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen hatten Klagen eingereicht, weil sie in den Handlungen einen Missbrauch präsidialer Macht sehen.

Bush betonte hingegen, die Abhörmaßnahmen gegen Terrorverdächtige in den USA seien durch den Patriot Act legitimiert, weshalb man keine zusätzliche Genehmigung des FISC für solche Maßnahmen benötige. Auch weigerte sich die US-Regierung zunächst, Einzelheiten des Abhörprogramms bekannt zu geben. Erst nach massivem Druck auch aus den eigenen Reihen informierten Justizminister Alberto Gonzales und Geheimdienstberater Michael Hayden im Februar 2006 zumindest Mitglieder des Geheimdienste-Ausschusses im Repräsentantenhaus über einige Details der Lauschangriffe gegen US-Bürger, die im Verdacht stehen, Verbindungen zu Terror-Organisationen zu unterhalten.

Der republikanische Vorsitzende des Justizausschusses im Senat, Arlen Specter, erklärte am gestrigen Donnerstag in Washington, die Einwilligung Bushs in eine Untersuchung der Vorgänge zeige, dass der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika "keinen Blanko-Scheck" für die Anordnung von Anti-Terror-Maßnahmen besitze. Bürgerrechtsvertreter wie die American Civil Liberties Union (ACLU) kritisierten die Vorgehensweise unterdesssen: "Mit dem im Gegenzug zu verabschiedenden Gesetz würde festgeschrieben, dass der Präsident künftig nicht mehr gesetzlichen Regelungen unterliegt, die von Abgeordnetenhaus und Senat verabschiedet werden." Dies sei ein fauler Kompromiss.

Auch das Center for National Security Studies (CNSS) bezeichnete das Angebot der US-Regierung als Augenwischerei. Zum einen wisse niemand, wie das künftige Gesetz genau aussehen wird – derzeit existieren mindestens sechs unterschiedliche Gesetzesvorschläge – zum anderen habe Bush zusätzliche Bedingungen ausgehandelt, die ihm jederzeit einen Rückzug von der Offerte einräumen, sollten bestimmte Gesetzespassagen nicht verabschiedet werden. "Wenn ihr alles das macht, was ich euch sage, dann mache ich das, was ich sowieso hätte machen müssen" – so fasst der demokratische Senator Patrick Leahy aus Vermont die Position Bushs in dieser Frage zusammen.

Quelle : www.heise.de

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Unterlaufen die USA auch das deutsche Bankgeheimnis?
« Antwort #21 am: 18 Juli, 2006, 10:51 »
ULD ermittelt bei Banken wegen Datenweitergabe an CIA

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) versucht herauszufinden, ob der US-amerikanische Auslandsgeheimdienst CIA auch bei Banken in Deutschland unerlaubt Daten sammelt. Die CIA beschafft sich seit 2001 weltweit Daten über internationale Banktransaktionen und rechtfertige dies mit der Ermittlung "terroristischer Geldströme", heißt es seitens des ULD, das auch eine Gefährdung deutscher Unternehmen sieht.
Diese Daten würden seit Ende 2001 bis heute über den belgischen Bankdienstleister "Society for Worldwide Telecommunications" (SWIFT) bezogen. Die ULD habe in ihrer Rolle als staatliche Aufsichtsbehörde umgehend nach Bekanntwerden der US-Maßnahme mit einer Datenschutzkontrolle bei den größten elf Banken des Landes begonnen, um zu klären, inwieweit hier gegen Bankgeheimnis und Datenschutz verstoßen wurde und wird.

"Die ersten Informationen, die uns als staatlicher Aufsichtsbehörde von Bankenvertretern zur Verfügung gestellt wurden, waren nichtssagend und blendeten das Bankgeheimnis vollständig aus", rügt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Dr. Thilo Weichert. "Unseres Wissens findet die Weitergabe der teilweise sensiblen Transaktionsdaten von unverdächtigen Bank-Kundinnen und -Kunden an US-Behörden unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik weiter statt, ohne dass uns bisher ein Verantwortlicher eine plausible Rechtfertigung hierfür nennen konnte."

Für die Wahrung des Bankgeheimnisses sind Weichert zufolge in erster Linie die Banken selbst verantwortlich. Diese könnten und müssen dafür sorgen, dass der "millionenfache Vertrauensbruch sofort gestoppt wird", mahnt der ULD-Leiter. Weichert geht davon aus, dass auch die deutsche Wirtschaft größtes Interesse an dem Thema hat, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die US-Behörden die erlangten Daten von der europäischen Konkurrenz an die US-Wirtschaft weitergebe.

"Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei so genannten verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren", so Weicherts scharfe Kritik in einer Pressemitteilung.

Mehr Informationen zur US-amerikanischen Kontrolle internationaler SWIFT-Banktransaktionsdaten bietet das ULD auf seiner offiziellen Website an.

Quelle und Links : http://www.golem.de/0607/46566.html

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Datenschützer auf den Spuren von S.W.I.F.T.
« Antwort #22 am: 18 Juli, 2006, 17:40 »
Nachdem im Juni bekannt wurde, dass die US-Regierung das S.W.I.F.T.-System überwachen lässt, gibt es in Europa Widerstände gegen diese Form der Datenspionage. Denn neben dem gängigen Argument, dass die Überwachung nur der Ermittlung terroristischer Geldströme dient, gibt es das Nebenargument der Wirtschaftsspionage. Vor diesem Hintergrund hat sich das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) daran gemacht, zu klären, ob gegen das Bankgeheimniss und gegen den Datenschutz verstoßen wurde.

Die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications S.W.I.F.T., scheut das Licht der Öffentlichkeit. Fotos sind nur von dem Verwaltungs-Hauptquartier im belgischen La Hulpe erlaubt, die beiden Rechenzentren im holländischen Zoeterwoude und im amerikanischen Culpeper sind absolut tabu. Gleiches gilt für die deutschen S.W.I.F.T.-Konzentratoren, die in Hanau und Frankfurt am Main in Bank-Rechenzentren versteckt sind. Die S.W.I.F.T. betreibt nach dem EQUANT-Netz der Fluggesellschaften das zweitgrößte private Netz der Welt. Schon die Nummer drei unter den Privatnetzen, das ANX-Netz der Autobauer, ist nicht einmal halb so groß wie die S.W.I.F.T.-Installation. Im S.W.I.F.T.-System läuft das größte Banken-Clearing-System der Welt mit bis zu 10 Millionen Transaktionen am Tag. Clearingsysteme sind ein Sammelbegriff für den Zahlungsausgleich von Überweisungen und Abbuchungen, bei dem nur der Überschuss der Forderungen über die Verbindlichkeiten als Zahlung erfolgt. Außerdem verarbeitet S.W.I.F.T. die Transfers vieler Wertpapierbörsen und die Daten des Through Transport Club, mit dem der Containerverkehr in allen Häfen der Welt abgewickelt wird. Wer Einblick darin haben will, wie die Welt handelt und wirtschaftet, braucht nur S.W.I.F.T. anzuzapfen.

"Es kann und darf nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht zu Recht den deutschen Sicherheitsbehörden klare Grenzen bei so genannten verdachtsunabhängigen Jedermannkontrollen setzt und dass dann über den Umweg eines belgischen Dienstleisters der US-Regierung erlaubt wird, im Trüben zu fischen und Freiheiten und Bürgerrechte zu ignorieren", erklärt nun Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, der auf der Homepage des Datenschutzzentrums ausführliche Hintergrundinformationen bereithält.

In dem Bericht über die Ermittlungen bei den 11 größten Banken von Schleswig-Holstein lassen die Datenschützer Unzufriedenheit erkennen. Die Auskünfte seien nichtssagend gewesen, das Vertrauen in das Bankgeheimnis sei dementsprechend. "Unseres Wissens findet die Weitergabe der teilweise sensiblen Transaktionsdaten von unverdächtigen Bank-Kundinnen und -Kunden an US-Behörden unbeeindruckt von der öffentlichen Kritik weiter statt, ohne dass uns bisher ein Verantwortlicher eine plausible Rechtfertigung hierfür nennen konnte", kommentiert Weichert.

Die Überprüfung der Banken durch die schleswig-holsteinischen Datenschützer ist die erste Aktion dieser Art in Deutschland. Eine weitere Aktion läuft in Belgien, wo die belgischen Datenschützer direkt von der Artikel 29-Gruppe der EU-Datenschützer gebeten wurde, direkt vor Ort bei der S.W.I.F.T. das Ausmaß der Datenweitergabe an US-Behörden zu prüfen.

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US-Richter fassen Klagen wegen NSA-Abhörmaßnahmen zusammen
« Antwort #23 am: 11 August, 2006, 11:52 »
In den USA sind 17 Klagen gegen US-amerikanische Telecom-Unternehmen wegen der von US-Präsident George W. Bush nach dem 11. September 2001 angeordneten Abhörmaßnahmen zusammengefasst worden. Das Gremium The Judicial Panel on Multidistrict Litigation reicht die Klagen an den US-Bezirksrichter Vaugn Walker weiter. Das aus fünf Richtern bestehende inter-bundesstaatliche Gremium entschied sich für den District Court for the Northern District of California, an dem Walker arbeitet, weil der hier vorliegende Fall am weitesten fortgeschritten war. Das berichtet das Wall Street Journal. Es wird damit gerechnet, dass ihm noch 26 weitere ähnliche Klagen zugestellt werden.

Neben AT&T gehören zu den Beklagten auch die Telecom-Unternehmen Verizon und BellSouth sowie deren Tochterunternehmen. Sie werden beschuldigt, durch ihre Beteiligung an der vom US-Geheimdienst National Security Agency ohne richterliche Erlaubnis durchgeführten Überwachung des Telefon- und Internetverkehrs unter anderem gegen Datenschutzgesetze verstoßen zu haben. Im Juli hatte Walker ein Ansinnen der US-Regierung abgelehnt, eine Klage gegen sie und AT&T abzuweisen, um die Aufdeckung von Staatsgeheimnissen zu vermeiden. Der Richter war damit anderer Meinung als ein Bezirksrichter in Chicago, der eine Klage der American Civil Liberties Union gegen AT&T abwies.

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Die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung ACLU (American Civil Liberties Union) hat im Verfahren wegen umstrittener Abhörmaßnahmen der National Security Agency (NSA) einen Erfolg erzielt. Ein Gericht in Detroit, Michigan erklärte die von Präsident George W. Bush angeordneten Bespitzelungen am heutigen Donnerstag für verfassungswidrig (PDF-Datei). Bush hatte eingeräumt, die NSA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angewiesen zu haben, Kommunikationsvorgänge von US-Bürgern zu belauschen, ohne dafür einen gerichtlichen Beschluss zu besitzen.

Die Überwachung von Telefongesprächen ohne richterliche Genehmigung verstoße gegen das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf freie Rede, befand die zuständige Bundesrichterin Anna Diggs Taylor. "Es war nie im Sinn der Verfassung der Vereinigten Staaten, dass der Präsident eine uneingeschränkte Macht erhält, insbesondere dann nicht, wenn seine Handlungen derart offensichtlich die Rechte der Bürger verletzen", heißt in der Urteilsbegründung. Taylor erließ zudem eine Einstweilige Verfügung gegen die Fortsetzung des Terrorist Surveillance Program. Update: Hingegen folgte die Richterin nicht dem Antrag der ACLU gegen das Sammeln und Durchstöbern von Verbindungsdaten. Diesen Anspruch zu verhandeln hätte bedeutet, dass wichtige Staatsgeheimnisse offengelegt werden müssten.

Die ACLU hatte im Januar Klage gegen die NSA eingereicht und parallel dazu versucht, die Federal Communications Commission (FCC) und die in vielen Bundesstaaten für die Telekommunikation zuständigen Aufsichtsbehörden zu einer Untersuchung der Vorgänge bei den Telekommunikationsunternehmen anzustoßen. Das Argument, es stehe allein dem Präsidenten zu, die Bespitzelung von Amerikanern ohne Gerichtsbeschluss zu veranlassen, sei in höchstem Maße unamerikanisch und widerspreche fundamental den Vorstellungen der Gründer der US-amerikanischen Demokratie, erklärte die ACLU.

2. Update: Die New York Times, die das NSA-Programm im Dezember 2005 an die Öffentlichkeit gebracht hatte, schreibt, der Rechtsstreit werde sich nach Meinung von Beobachtern noch weiter hinziehen. Das Justizministerium sei bereits dabei, eine Antwort auf die Entscheidung der Richterin zu erarbeiten. Es werde erwartet, dass die US-Regierung einen Aufschub des Vollzugs der Entscheidung beantragt. Über diesen müsse entweder Taylor selbst oder ein Berufungsgericht entscheiden.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 18 August, 2006, 08:52 von SiLencer »

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US-Regierung ficht Urteil gegen NSA-Bespitzelungsprogramm an
« Antwort #25 am: 18 August, 2006, 09:10 »
Das US-Justizministerium hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, nach dem die Abhörmaßnahmen des Geheimdienstes NSA verfassungswidrig sind. Das Ministerium sieht laut Mitteilung in dem Terrorist Surveillance Program ein wichtiges Werkzeug der Geheimdienste im Krieg gegen den Terror: "Im anhaltenden Konflikt mit Al Qaeda und ihren Alliierten ist der Präsident nach der Verfassung verpflichtet, das amerikanische Volk zu schützen. [...] Wir glauben, das Programm ist rechtmäßig und schützt die bürgerlichen Freiheiten." Wie erwartet will die US-Regierung einen Aufschub der Einstweiligen Verfügung gegen die Abhörmaßnahmen erreichen, solange das Verfahren noch anhängig ist.

Die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union (ACLU), die im Namen von Journalisten, Muslimen und Studenten geklagt hatte, feiern dennoch das Urteil der Richtern Anna Diggs Taylor als einen weiteren "Nagel in den Sarg für die Alleingänge" der US-Regierung. ACLU-Direktor Anthony Romero sagte laut New York Times, Richterin Taylor habe bestätigt, dass die Regierung illegal gehandelt habe. Sie habe gegen den Foreign Intelligence Surveillance Act und gegen den vierten Verfassungszusatz verstoßen, der das Recht auf Privatsphäre garantiert.

Der Foreign Intelligence Surveillance Act war 1978 vom US-Kongress verabschiedet worden. Er sieht unter anderem vor, dass ein Gericht über Abhörmaßnahmen entscheiden müsse und regelte das Vorgehen für bestimmte Fälle, für die keine richterliche Anordnung erforderlich sind. Die ACLU sieht dies Gesetz in seiner bisherigen Fassung in Gefahr, nachdem Vizepräsident Dick Cheney und der republikanische Vorsitzende des Senats-Justizausschusses, Arlen Specter, einen Gesetzentwurf (PDF-Datei) vorgelegt haben, der dem US-Präsidenten bei Bespitzelungsmaßnahmen mehr Vollmachten einräumt. Auch in dem Entwurf werden die nach dem 11. September 2001 von George W. Bush genehmigten Abhörmaßnahmen damit gerechtfertigt, dass der US-Präsident direkt für den Schutz der USA verantwortlich sei. Da der Feind über moderne Technologien verfüge, müsse der Präsident darauf antworten können.

Quelle : www.heise.de

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US-Bürgerrechtskoalition gegen Erweiterung der Abhörbefugnisse
« Antwort #26 am: 07 September, 2006, 16:42 »
Die US-amerikanischen Bürgerrechtler rufen die Abgeordneten des US-Parlaments dazu auf, Gesetzesentwürfe abzulehnen, die dem US-Präsidenten mehr Befugnisse zum Veranlassen von Abhöraktionen ohne richterliche Erlaubnis einräumen. Das Vorgehen der Republikaner, die den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) aufweichen wollten, sei rückgratlos, fuße lediglich auf einer Wahlkampfstrategie und bedenke nicht die massiven Konsequenzen für fundamentale bürgerliche Freiheiten. Das schreibt die ACLU in einer Mitteilung. Die Bürgerrechtler rufen zusammen mit anderen Organisationen wie der Electronic Frontier Foundation und dem American-Arab Anti-Discrimination Committee zu einer Online-Petition auf.

Im kommenden November werde in den USA das Repräsentantenhaus neu gewählt und 33 der 100 Senatorensitze neu verteilt. Nach jüngsten Umfragen verzeichnen die Demokraten leichte Zugewinne. Beobachter schätzen, die Republikaner könnten versuchen, durch demonstrative Schritte im "Kampf gegen den Terrorismus" Boden zurückzugewinnen. Dazu gehören auch mögliche taktische Erwägungen im Zusammenhang mit dem Eingeständnis des US-Präsidenten George W. Bush, die CIA unterhalte geheime Gefängnisse.

Noch vor der nun endenden Parlamentssommerpause fand vor dem Justizausschuss des US-Senats eine Anhörung zu einer eventuellen Überarbeitung des FISA statt. Die Chefs der Geheimdienste CIA und NSA, Michael Hayden und Keith Alexander, traten dabei für eine Erweiterung der Befugnisse des US-Präsidenten ein, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können. Dazu liegt ein Gesetzentwurf des republikanischen Senators Arlen Specter vor sowie neuerdings auch von der Repräsentantenhausabgeordneten Heather Wilson (H.R.5825), der diese Tage im Kongress beraten wurde.

Falls der seit 1978 bestehende FISA derart überarbeitet würde, könne dies auch einen Einfluss auf die laufenden Klagen von Bürgerrechtlern gegen die NSA und beteiligte Telecom-Unternehmen haben, schätzen Beobachter. In einem aufsehenerregenden Urteil hatte jüngst eine Bundesrichterin dem Ansinnen der ACLU stattgegeben, die Bespitzelungsaktionen der NSA gegen Telefonate von US-Bürgern mit dem Ausland als verfassungswidrig einzustufen. Das gleichzeitig verhängte Bespitzelungsverbot wurde nicht sofort vollstreckt, die US-Regierung hat mittlerweile einen Aufschub beantragt, der für die Dauer des bereits beantragten Berufungsverfahren gelten soll.

Quelle : www.heise.de

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US-Kongressausschuss befürwortet Erweiterung der Abhörbefugnisse
« Antwort #27 am: 21 September, 2006, 19:10 »
Der Justizausschuss des US-amerikanischen Repräsentantenhauses befürwortet ein Gesetz, mit dem die Befugnisse des US-Präsidenten erweitert werden sollen, Geheimdienste mit Abhöraktionen zu beauftragen. Der Electronic Surveillance Modernization Act fand die Zustimmung von 20 republikanischen Abgeordneten, alle 16 demokratischen Mitglieder stimmten dagegen. Voraussichtlich kommende Woche wird sich laut Mitteilung (PDF-Datei) das Repräsentantenhaus mit dem Gesetz H.R. 5825 befassen.

Die Befürworter des Gesetzes, das den seit 1978 bestehenden Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) modernisieren soll, meinen, die Geheimdienste könnten damit künftig flexibler und agiler gegen den Terroismus vorgehen. Das Gesetz betrifft alle elektronischen Kommunikationswege. Die Geheimdienste müssen die für eine Genehmigung von Bespitzelungen zuständigen Richter mit weniger Informationen als zuvor versorgen.

Die Bürgerrechtler von der American Civil Liberties Union (ACLU) kritisieren, dem Präsidenten werde damit eine beispiellose Macht verliehen. Zudem solle so das nicht von Gerichten abgesegnete, nach dem 11. September 2001 von US-Präsident George W. Bush veranlasste Abhörprogramm des Geheimdienstes NSA nachträglich legitimiert werden.

Der Geheimdienstausschuss des Repräsentantenhauses habe zwar eine andere Version des Gesetzes verabschiedet, doch in beiden Versionen fehlten geeignete Kontrollmittel für die Veranlassung von Abhöraktionen, schreibt die ACLU in einer Mitteilung. Der Gesetzgeber gehöre in eine nationale "Hall of Shame" dafür, die Interessen der Partei über die der Bürger gestellt zu haben. Der Justizausschuss des Senats hat das Gesetz bereits vergangene Woche verabschiedet.

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Belgische Datenschützer tadeln SWIFT für Datenweitergabe an US-Behörden
« Antwort #28 am: 30 September, 2006, 11:28 »
Der Finanzdienstleister Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications (SWIFT) hat gegen grundlegende EU-Datenschutzprinzipien verstoßen, als er auf Veranlassung des US-Finanzministeriums Transaktionsdaten über den Auslandszahlungsverkehr von EU-Bürgern an US-Behörden übergeben hat. Zu diesem Schluss kommt die belgische Datenschutzkommission in einem ausführlichen Bericht. SWIFT hat nach eigenem Eingeständnis jahrelang die Transaktionsdaten des Auslandszahlungsverkehrs der angeschlossenen 7800 Banken ohne deren Wissen an die US-Behörden weitergereicht. Diese Praxis war im Juni nach Presseberichten in den USA aufgeflogen.

Zwar gestehen die belgischen Datenschützer in ihrem Bericht SWIFT zu, dass es sich in einem Konflikt zwischen gesetzlichen Anforderungen der USA und Europas befunden hätte. Dennoch sei die schlichte Unterwerfung unter US-Gesetze ein gravierender Fehler gewesen. SWIFT hätte europäische Datenschutzgrundsätze einhalten müssen. Dazu zählen die belgischen Datenschützer die Verhältnismäßigkeit, die Befristung der Speicherung von Daten, die Transparenz der Datenweitergabe und die Anforderung nach einer unabhängigen Kontrolle. Bei der Weitergabe persönlicher Daten gilt es die Einhaltung dieser Grundsätze zu überprüfen. Die zuständigen Behörden – EU-Datenschutzbehörden und auch die EU-Kommission – hätten zudem von Beginn an über die Vorgänge informiert werden müssen. Damit hätte der Weg für eine offizielle Vereinbarung über die Datenweitergabe offen gestanden, wie auch im Fall der Weitergabe von Passagierdaten durch Fluggesellschaften.

Die belgische Datenschutzkommission erklärt in ihrem Bericht, dass man den Kampf gegen den Terrorismus natürlich unterstütze. Die belgische Regierung und die EU-Kommission werden daher aufgefordert, eine Lösung für das Problem zu suchen. Der belgische Premierminister Guy Verhofstadt bestätigte laut Presseberichten, dass er sich mit seinen EU-Kollegen verständigen wolle. Es müssten Gespräche mit den USA geführt werden. SWIFT reagierte auf den Bericht mit dem Hinweis, dass man Gespräche zwischen den EU und den USA unterstütze.

Verworfen haben die belgischen Datenschützer die Rechtsauffassung, SWIFT falle gar nicht unter die Datenschutzbestimmungen, da es selbst nur als technischer Dienstleister tätig sei. SWIFTs Rolle und Entscheidungskompetenzen gingen sehr wohl über die Rolle eines solchen technischen Dienstleisters hinaus, immerhin habe das Konsortium auch ohne Wissen vieler Banken dem Datentransfers zugestimmt. Mit der Frage, inwieweit belgische Banken sich einer Verletzung des belgischen Datenschutzgesetzes schuldig gemacht haben, hat sich die Kommission bislang nicht beschäftigt. Die belgische Nationalbank gehört zu den Banken, die über den Datentransfer informiert waren. Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein hatte demgegenüber die Banken in Schleswig-Holstein zu einer Stellungnahme aufgefordert. Bislang stellten diese sich auf den Standpunkt, sie hätten nicht gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

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Bundesdatenschützer: SWIFT-Datenweitergabe verstößt gegen EU-Recht
« Antwort #29 am: 04 Oktober, 2006, 14:30 »
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist zu der Auffassung gekommen, dass die Übermittlung von Transaktionsdaten durch den Finanzdienstleister SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an US-Behörden größtenteils nicht mit rechten Dingen zugeht. Die durch die EU-Datenschutzrichtlinie definierten Garantien für einen Datentransfer in einen Drittstaat sind seiner Ansicht nach bei der Weitergabe in wesentlichen Punkten nicht gewährleistet gewesen. Dies gelte insbesondere für die unzureichende Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das Fehlen einer effektiven Datenschutzkontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Nichtbeachtung des Rechts der Betroffenen auf Information über die Verwendung ihrer Daten. Vor allem bei Zahlungsüberweisungen, in die ausschließlich europäische Bankkunden involviert waren, bestand Schaar zufolge im EU-Recht keine Rechtsgrundlage für die Praxis des in Belgien beheimateten Servicezentrums.

Der Datenschützer fordert, mit dem Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger zu vereinbarende international verbindliche Lösungen zu finden. Es sei darüber nachzudenken, ob es Alternativen zu dem derzeit von SWIFT abgewickelten Verfahren zur Übermittlung von Zahlungsdaten gebe. Zuvor hatte die belgische Datenschutzkommission die heimliche Abwanderung der Finanzdaten gen USA scharf kritisiert. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht Banken gar in der Pflicht, den Finanzdatentransfer baldmöglichst zu stoppen. Auch laut der Bundesregierung bewegt sich SWIFT in einer "juristischen Grauzone". Das Bundesfinanzministerium habe erst gleichzeitig mit Medienberichten über den Skandal durch eine E-Mail des US-Finanzministeriums vom 22. Juni erfahren, dass das internationale Nachrichtensystem über den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr Daten an US-Behörden übermittle. Schon 2002 sei aber der damalige Bundesbankpräsident über die Herausgabe von "Swift"-Daten informiert worden.

Nach Auffassung der Regierung ist die rechtliche Situation in der EU nicht kompatibel mit der in den USA, sodass es zu "Verwerfungen" komme. Der Vorwurf der Wirtschaftsspionage stehe im Raum und sei mit Vertretern des US-Finanzministeriums besprochen worden. Von US-Seite werde diese Gefahr aber nicht gesehen. Die Abfragen bezögen sich nur auf Personen, bei denen ein terroristischer Hintergrund vermutet werde. Umfang und Art der Abfragen würden transparent gemacht. Über SWIFT werden täglich Transfers mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Etwa 7800 Kreditinstitute aus rund 200 Ländern sind an das Netzwerk angeschlossen.

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