Autor Thema: Verbraucherschützer ...  (Gelesen 5141 mal)

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Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops
« Antwort #15 am: 03 Oktober, 2007, 15:02 »
Nach Ansicht von Verbraucherschützern dürfen Internet-Versandhändler bei ihren Preisangaben nicht die zusätzlich anfallenden Versandgebühren oder die Mehrwertsteuer unterschlagen. "Wenn ein Anbieter diese Zusatzkosten versteckt und der Kunde sie erst mühsam suchen muss, dann dürfen sie nicht gelten", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Bundesgerichtshof verkündet an diesem Donnerstag ein Urteil zu der Frage, ob Einzelhändler solche Angaben auch in ihrer Internet-Werbung auf den ersten Blick kenntlich machen müssen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte das Fehlen dieser Daten bei den Verkaufspreisen in einer früheren Entscheidung beanstandet.

Castelló forderte Online-Anbieter von Produkten wie Büchern, Kleidung oder Unterhaltungselektronik auf, für mehr Transparenz zu sorgen: "Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auf eventuelle Nebenkosten hinzuweisen." Die derzeitige Rechtslage verpflichte die Versandhändler zur Einhaltung entsprechender Deklarationspflichten. "Wenn die geltende Preisangabenverordnung eingehalten wird, führt sie schon dazu, dass der Kunde sich gut über die Endpreise informieren kann." Die Verbraucherschützerin bemängelte aber, dass die zugesagten Preise oft nicht eingehalten würden, etwa bei Kreditgeschäften, Reiseangeboten oder Handwerkerleistungen.

Hinter versteckten Gebühren und unerwarteten Preisaufschlägen nach der Bestellung im Internet steckt laut Castelló häufig eine gezielte Strategie. "Dass es die Preisangabenverordnung gibt und dass Preise klar sein müssen, weiß eigentlich jeder Anbieter. Aber die Verlockung ist groß, den eigentlichen Preis aus Wettbewerbsgründen klein zu halten und hinterher mit höheren Zusatzkosten zu kommen." Nicht Unkenntnis über die korrekte Auszeichnung, sondern Geschäftemacherei sei die Ursache: "Das ist schon so gesteuert und gewollt."

Um sich vor unlauteren Preisangaben zu schützen, müssten geprellte Verbraucher indes nicht unbedingt vor Gericht ziehen. "Als Kunde muss man einfach stur bleiben und sagen: 'Ich habe das gekauft zu diesem Preis. Mehr Forderungen sind nicht drin'", sagte Castelló. Falls der Anbieter dennoch mehr Geld verlange, müsse er es seinerseits auf eine Klage ankommen lassen. "Der Kunde hat ganz gute Karten, wenn er auf der vertraglichen Vereinbarung über den Kaufpreis besteht."

Quelle : www.heise.de

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BGH: Onlinehändler müssen deutlich auf Lieferkosten hinweisen
« Antwort #16 am: 04 Oktober, 2007, 10:47 »
Verbraucher müssen bei Bestellungen über das Internet deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hingewiesen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen diese Angaben aber nicht auf derselben Internetseite wie Warenangebot und Preis stehen. Es reiche aus, dass die Informationen "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" auf einer gesonderten Seite zu finden seien, die der Käufer noch vor der Abgabe seiner Bestellung aufrufen müsse, entschied das Karlsruher Gericht am heutigen Donnerstag.

Dennoch gab der BGH einer Klage von Media Markt gegen ein Konkurrenzunternehmen statt: Dort waren die Angaben hinter diversen Menüpunkten versteckt. Kaufinteressenten mussten von sich aus die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowie den Menüpunkt "Service" durchsuchen, um zu erfahren, wie teuer der Versand ist und ob der Preis Umsatzsteuer enthalte. (Az: I ZR 143/04 vom 4. Oktober 2007)

Zwar wurde der Käufer über Steuer und Zusatzkosten informiert, sobald er die Ware in den virtuellen Warenkorb einstellte. Das ist jedoch aus Sicht des BGH zu spät: Aus der "Preisangabenverordnung" folge die Pflicht, den Verbraucher vor seiner Bestellung zu informieren.

Einen noch stärkeren Verbraucherschutz hält der BGH in solchen Fällen allerdings nicht für erforderlich, anders als zuvor das Oberlandesgericht Hamburg, nach dessen Urteil die Angaben direkt neben dem Preis oder der Warenbeschreibung stehen sollten. Dem Internetnutzer, urteilte der BGH, sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis auch Lieferkosten anfielen und der Preis Umsatzsteuer enthalte. Deswegen reiche es aus, wenn er vor Einleitung des Bestellvorgangs informiert werde.

Quelle : www.heise.de

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Focus: Tele2 zahlt Strafe wegen Werbeanrufen
« Antwort #17 am: 15 Oktober, 2007, 09:32 »
Der wegen verbotener Telefonwerbung seit längerem in der Kritik stehende Telekommunikationsanbieter Tele2 hat sich nach einem Bericht des "Focus" außergerichtlich mit der Verbraucherschutzzentrale Bayern geeinigt.
   
Hohe Vertragsstrafe

Demnach zahlt das Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 240.000 Euro an die Verbraucherschutzzentrale. Tele2 sieht darin laut "Focus" dennoch kein Schuldeingeständnis. "Es wurden immer nur Kunden angerufen, die vorher auch ihre Zustimmung gegeben hatten", sagte Unternehmenschef Hermann Riedl dem Blatt.

Bereits im Juni hatte das Landgericht Düsseldorf zwei Ordnungsstrafen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro gegen Tele2 verhängt. Dagegen legte das Unternehmen Widerspruch ein. Tele2 sieht sich im Recht, weil es die Daten der angerufenen Kunden von Adressanbietern bezogen habe, die vertraglich garantiert hätten, dass es eine Einwilligung der Adressaten zur Telefonwerbung gebe.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Offline dvb_ss2

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Re: Focus: Tele2 zahlt Strafe wegen Werbeanrufen
« Antwort #18 am: 15 Oktober, 2007, 11:39 »
Zitat
"Es wurden immer nur Kunden angerufen, die vorher auch ihre Zustimmung gegeben hatten"
Witz lass nach!!! Du bist umzingelt!!! ;)

dvb_ss2
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Offline Jürgen

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Re: Focus: Tele2 zahlt Strafe wegen Werbeanrufen
« Antwort #19 am: 15 Oktober, 2007, 14:30 »
Die Zustimmung hat wohl mein Anrufbeantworter allein erteilt...
Ich selbst jedenfalls niemals!
Habe zwar 'mal deren Dienste für CbC benutzt, aber zu der Zeit war noch keine entsprechende Klausel in deren AGB zu finden...
Seit solcher unaufhörlichen Belästigungen (trotz heftiger Proteste) können sie sich gepflegt gehackt legen, da zahle ich Anderen lieber einige Zehntel Cent mehr pro Minute.
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
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Unerlaubte Telefonwerbung kostet Tele2 240.000 Euro
« Antwort #20 am: 23 November, 2007, 14:36 »
Der schwedische Telekommunikationsanbieter Tele2 zahlt wegen unerlaubter Telefonwerbung in Deutschland eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro. Auf diese Summe habe sich das Unternehmen außergerichtlich mit der Verbraucherzentrale Bayern geeinigt, teilten die Verbraucherschützer am heutigen Freitag mit. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", sagte Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.

Zuvor war Tele2 vom Landgericht Düsseldorf unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 100.000 Euro untersagt worden, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Dennoch seien weiterhin Beschwerden zu "Cold Calls" des Unternehmens bei der Verbraucherzentrale eingegangen. Die Verbraucherschützer leiteten daraufhin ein Ordnungsgeldverfahren ein, gegen das Tele2 aber Widerspruch einlegte.

Aufgrund neuer Fälle startete die Verbraucherzentrale dann ein zweites Verfahren, in dem Tele2 eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe drohte. Angesichts dieser Entwicklung habe sich der Anbieter mit den Verbraucherschützern nun außergerichtlich geeinigt, heißt es. Laut Verbraucherzentrale verpflichtete sich Tele2 gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge, eine Vertragsstrafe an sie zu zahlen. Allerdings betreffe diese Zahlung nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit.

"Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können", erklärte der Justiziar der Verbraucherzentrale, Markus Saller. Pikant bei der Geschichte: Obwohl bereits mehrmals abgemahnt, belästigten Tele2-Mitarbeiter ausgerechnet den Juristen Saller, dessen Kontaktdaten Tele2 offenbar von einem Adresshändler gekauft hatte. Tele2 äußerte sich bislang nicht zu der Einigung mit der Verbraucherzentrale Bayern.

Quelle : www.heise.de

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Re: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
« Antwort #21 am: 30 November, 2007, 12:22 »
In Wirklichkeit ist deren Verhalten noch dreister.
Noch vor kurzem haben die sich angemasst, Leute anzurufen, bloss weil die 'mal deren Vor-Vorwahl genutzt haben. Die sich also niemals sonst irgendwie mit denen befasst haben, weder telefonisch, noch über's Web...
Auf Nachfrage haben die einfach behauptet, dass allein durch Nutzung derer Call-by Call-Dienste eine Geschäftsbeziehung zustandegekommen sei, die per se Anrufe zur Kundenpflege erlaube. Man möge doch vor jeder Nutzung solcher Dienste deren AGB sorgfältig lesen...  >:(

Mir fällt dazu noch ein, dass erstens AGB für Endverbraucher keinerlei überraschenden Klauseln enthalten dürfen, und zweitens ganz sicher viele Telefon-Kunden immer noch gar kein Internet nutzen, sondern die Einwahl-Nummer schlicht aus der Zeitung oder dem Videotext haben.
Somit müssten die Anbieter die (aktuellen) AGB eigentlich allgemein verfügbar machen, nicht nur für Internet-Nutzer und ganz bestimmt nicht sonst nur z.B. auf ein Anschreiben hin.
Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dazwischengeht, oder zumindest die Regulierungsstellen!

Glaubt nicht dass Nur Tele2 sowas macht.
Ich finde Anbieter wie ARCOR viel dreister!
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

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Verbraucherschützer fordert "Zehn Gebote" fürs Internet
« Antwort #22 am: 13 Februar, 2008, 09:28 »
Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), hat für eine stärkere Begrenzung des Datenhungers der Wirtschaft im Internet plädiert. "Wir müssen klare Regeln definieren, wer welche Daten sammeln, auswerten und nutzen kann", erklärte er auf der gemeinsamen Konferenz "Sicherung der Identität in der digitalen Welt" vom Verbraucherschutzministerium und Bitkom am heutigen Dienstag in Berlin. Konkret nannte er etwa staatliche Vorgaben für ein Datenschutzaudit mit einem entsprechenden Gütesiegel.

"Das Internet steht vor dem Auszug aus dem Paradies", führte Billen aus. Die anfängliche naive Euphorie sei verflogen, erste Sündenfälle würden sichtbar. Da sei es "jetzt an der Zeit, die Zehn Gebote zu definieren" und die im Vorjahr vorgestellte "Charta der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt" Schritt für Schritt umzusetzen.

Besonders ins Visier nahm der Verbraucherschützer neben Konzernen wie Amazon oder Google soziale Netzwerke. Was sei das für ein Zustand, fragte Billen, wenn ein Konzern wie Holtzbrinck über die von ihm kontrollierten Plattformen StudiVZ oder SchülerVZ Millionen intimster Daten junger Menschen in Deutschland sammele. Man müsse ja fast schon damit rechnen, dass überall, wo man sich bewege, heimlich Profile angelegt würden. Die davon ausgehenden Risiken durch einen unzureichenden Datenschutz seien erheblich. Besonders ärgerlich sei, dass in virtuelle Gemeinschaften eingegebene Informationen weiter verfügbar seien, auch wenn man sein Profil deaktiviere. Um ein Exempel zu statuieren habe der vzbv daher StudiVZ "in umfangreicher Weise abgemahnt".

Aufgrund des Plans des Anbieters, über eine Änderung der Geschäftsbedingungen eine Nutzung persönlicher Daten für personenbezogene Werbung durchzusetzen, rief Billen ferner nach dem Gesetzgeber. "Soziale Netzwerke, die sich vor allem an Jugendliche wenden, müssen werbefrei sein", forderte er. Wenn die Wirtschaft sich zum Betreiben einer entsprechenden Plattform nicht in der Lage sehe, müssten solche "Lernorte" für das Verhalten in der digitalen Welt in "öffentlich-rechtliche Systeme" überführt werden.

Zugleich machte der Verbraucherschützer seinem Unmut über bestehende Vermarktungspraktiken in der Branche für Informations- und Kommunikationstechnik Luft. Einerseits würden die Konsumenten "mit intransparenten Tarifen traktiert". Dabei werde es immer schwieriger, "sich ständig verändernde Angebote zu vergleichen". Zudem seien die TK-Firmen sehr aktiv dabei, mit "Cold Calls" gleichsam "elektronische Drückerkontrollen" loszuschicken. Angesichts eines solchen klaren Verstoßes gegen Recht und Sitte durch ein telefonisches Eindringen in die Privatsphäre der Verbraucher sollten sich die Unternehmen nicht wundern, wenn das Vertrauen verloren gehe. Dazu käme, dass die Verbraucher ihre Beschwerden bei den Firmen selbst nicht platzieren könnten. Billen konnte sich angesichts der Masse der Eingaben bei den Verbraucherzentralen nicht des Eindrucks erwehren, "dass wir den Kundenservice von Firmen wie Freenet oder 1&1 mit Steuergeldern übernehmen".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzte sich dafür ein, "Sicherheit vor einer unmäßigen Erfassung personenbezogener Daten" im Netz zu schaffen. Dabei hatte er vor allem den Datenhunger des Staats im Visier, wie er etwa mit dem "dramatischen Perspektivenwechsel" bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten einhergehe. Wichtig beim Identitätsmanagement sei, dass dadurch in vielen Bereichen weiter unbeobachtetes Handeln erlaubt sein müsse: "Ich will beim Websurfen nicht, dass mir ein großer Bruder über die Schulter guckt." Die entsprechende Beobachtungsfreiheit sei auch ein wichtiger Aspekt des Schutzes gegen Identitätsdiebstahl. Daten, die nicht vorhanden seien, könnten schließlich auch nicht geklaut werden.

Generell dürfe keine intransparente Zusammenführung von Daten gestattet werden, die größtmögliche Kontrolle des Betroffenen müsse gewahrt bleiben. Zugleich sprach sich Schaar gegen einen "großen zentralen Kommunikationsserver" beim ID-Management sowie konkret gegen den Einbau der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer in das geplante zentrale Bundesmelderegister aus. Mit seiner Forderung nach einer Trennung zwischen hoheitlichen und privaten Zwecken wandte er sich weiter erneut gegen das Vorhaben der großen Koalition, den elektronischen Personalausweis mit der Abgabe von Fingerabdrücken zu verknüpfen.

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Offline spoke1

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Sicherheit vs. Freiheit - ein neues Internet soll her
« Antwort #23 am: 16 Februar, 2009, 13:40 »
Die Stanford University macht sich Sorgen um ihr berühmtestes Kind: „Wenn wir nicht dazu bereit sind, das heutige Internet grundlegend zu überdenken, warten wir geradezu auf eine Serie von Katastrophen” so Nick McKeown, Entwickler an jener Universität, an der die grundlegenden Protokolle für das Internet geschaffen wurden.

Das jüngste Beispiel des Conficker-Wurms zeigte abermals die großen Schwächen der Infrastruktur des WWW auf: 12 Millionen Computer infizierte der Wurm innerhalb kürzester Zeit, darunter auch militärische Netzwerke, die teilweise tagelang abgeschaltet werden mussten.

Conficker verfügt jedoch nicht einmal über eine Schadroutine, sein immenser Verbreitungsdrang allein reicht aus um Netzwerken gehörig zuzusetzen. Dabei infizierte der Wurm die Rechner über eine Sicherheitslücke in Microsofts Windows, die eigentlich schon vor Monaten mit einem Update geschlossen wurde. Ein solches Virus könnte bisher unvorstellbaren Schaden anrichten, wenn er für gezielte Attacken eingesetzt würde. Die Kontrolle über 12 Millionen Rechner sollte ausreichen, um ganze Bereiche des Internets in die Knie zwingen.

Sicherheit stand bei der rasanten Erfolgsgeschichte des Internet stets im Hintergrund: Das Forschungs- und Militärnetzwerk wurde für einen begrenzten Userkreis entwickelt – dass das WWW dereinst die Last der weltweite Kommunikation tragen sollte, schien schlichtweg utopisch. Im Gegensatz zu Sicherheitsfragen kam dem Austausch zwischen verschiedenen Netzwerken die höchste Priorität zu.

In den vergangenen Jahren sollten verschiedene Maßnahmen die Sicherheit verbessern, allerdings mit bescheidenem Erfolg. Nun arbeitet man in Stanford an einem neuen Versuch, das Internet vor anonymen Attacken zu schützen: Nach und nach soll das Netz mit einem fortgeschritteneren System unterlegt werden. Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt auf Sicherheit und Unterstützung moderner Internet-Anwendungen und mobiler Plattformen.

Dementsprechend kann das Projekt der Universität alle bisherigen Sicherheitsprobleme des Internets nicht umgehend lösen. Vielmehr sollen neue Werkzeuge geschaffen werden, die es Software- und Hardwaredesignern erleichtern, Sicherheit zu einem integralen Bestandteil ihrer Produkte zu machen.

Die User dürften die Entwicklung nicht gerade begeistert aufnehmen – denn höhere Sicherheit lässt sich meist nur auf Kosten individueller Freiheiten herstellen. Ein sichereres Netzwerk bietet auch weniger Anonymität und Privatsphäre. Unter den zahlreichen Vorschlägen findet sich auch das Konzept, erst nach einer Registrierung einen fixen Zugang zum Netz zu bekommen – ein Führerschein für den Datenhighway sozusagen.
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Quelle: New York Times / www.rooster24.com/?p=7599
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
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Politiker besorgt über private Daten im Internet
« Antwort #24 am: 24 Februar, 2009, 10:08 »
Der Begriff Privatsphäre erhält im Internet eine neue Dimension. Junge Menschen offenbaren dort in sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ zunehmend Details aus ihrem Leben. Einer Umfrage des Instituts Forsa zufolge veröffentlichen zwei Drittel der 14- bis 29-Jährigen Bilder und Texte über sich im Internet. Doch was geschieht mit privaten Daten, wenn sich jemand aus einem Netzwerk wieder abmeldet? Die Facebook-Nutzer protestierten in der vergangenen Woche erfolgreich gegen eine Änderung der Nutzungsbedingungen. Danach hätte das Unternehmen solche Daten weiter speichern dürfen. Aus der Politik kommen nun erste Forderungen nach einem strikteren Schutz der Privatsphäre in solchen Netzwerken.

Bereits 23 Prozent der Menschen in Deutschland sind laut der Umfrage im Internet mit persönlichen Informationen vertreten. Vor einem Jahr waren es noch 18 Prozent. Überwiegend junge Nutzer stellen Steckbriefe in die sozialen Netzwerke ein. Viele bedenken dabei nicht, dass diese Informationen für künftige Arbeit- oder Kreditgeber sehr aufschlussreich sein können. Auch Unternehmen profitieren von dieser Datenfülle: Sie können individuell zugeschnittene Werbung bei den Nutzern platzieren.

Mit einer Abmeldung werden "der Account des Nutzers und alle personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht", zitiert eine Sprecherin von StudiVZ die Geschäftsbedingungen ihres Unternehmens. 13 Millionen Mitglieder tummeln sich auf den drei Portalen der Firma. Der Sprecher von RTL interactive, Thomas Bodemer, sagt über das Netzwerk wer-kennt-wen.de mit 5,6 Millionen Mitgliedern, das Profil jedes Nutzers werde "bei der Abmeldung unwiderruflich gelöscht" und könne von anderen Nutzern nicht mehr abgerufen werden.

Damit entsprechen die beiden größten sozialen Netzwerke in Deutschland zwar einer Forderung zur Änderung des Datenschutzgesetzes, die die Grünen Anfang März in den Bundestag einbringen wollen. Ein Qualitätssiegel für soziale Netzwerke wäre aber "ein erster Schritt", um den Nutzern mehr Sicherheit zu bieten, sagt die Grünen-Abgeordnete Nicole Maisch. "Viele Kinder und Jugendliche sind sich nicht darüber bewusst, dass das Netz nichts vergisst." Der Antrag ihrer Fraktion sieht zudem vor, dass Daten von Mitgliedern "nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung" an Dritte weitergegeben werden dürften.

Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz gibt zu bedenken, dass viele Anbieter im Ausland ansässig seien. Für diese entfalte "eine Änderung deutscher datenschutzrechtlicher Bestimmungen ohnehin keine Wirkung". Piltz plädiert dafür, den deutschen Netzwerken eine "erweiterte Informationspflicht" aufzuerlegen. Wie ein Unternehmen mit den Daten seiner Kunden umgeht, sollte noch vor der Anmeldung in einem "ausdrücklichen Hinweis" zu erfahren sein.

"Wir machen die Beobachtung, dass gerade junge Menschen immer mehr sehr sensible Inhalte ins Netz stellen", sagt Datenschutzexperte Kai Kuhlmann vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Seiner Ansicht nach müssen Bestimmungen geschaffen werden, mit denen Kinder und Jugendliche schon in der Schule "mit mehr Medienkompetenz ausgestattet" werden. Das fordern auch die Grünen in ihrem Antrag.

Allerdings hält Kuhlmann die Diskussion über eine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe von persönlichen Daten für "überbewertet", denn meist würden Daten an Werbekunden gar nicht erst ausgegeben. Die Betreiber von sozialen Netzwerken erhielten von ihren Kunden auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Werbung, die sie dann selbst bei den entsprechenden Mitgliedern platzierten.

"Ein einheitliches Siegel für Datenschutz" wie es die Grünen fordern, ist Kuhlmann zufolge dennoch "sicher sinnvoll". 17 internationale Netzwerke haben bereits auf europäischer Ebene eine Selbstverpflichtung für einen besseren Datenschutz unterschrieben, darunter auch die deutschen Betreiber von StudiVZ. Facebook gehört auch zu den Unterzeichnern. Die Daten ihrer abgemeldeten Nutzer wollte es aber dennoch gespeichert behalten.

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Anonymisierte Daten aus sozialen Netzwerken sind oft verräterisch
« Antwort #25 am: 28 März, 2009, 17:59 »
Weil sich immer mehr Menschen an sozialen Netzwerken beteiligen, wird es zunehmend leichter, aus anonymisierten Daten auf die Identität der zugehörigen Person zu schließen. Das wollen zwei Wissenschaftler der Universität in Texas, Austin durch ihre Forschungsergebnisse zu statistischen Verfahren beweisen, wie die britische Rundfunkanstalt BBC auf ihrer Webseite berichtet.

In einem fünfseitigen PDF mit dem Titel "Robust De-anonymization of Large Sparse Datasets" fassen Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov ihre Erkenntnisse zusammen. Es geht dabei um sogenannte Mikrodaten, das sind Sammlungen von Datensätzen aus statistischen Erhebungen, die von einzelnen Individuen stammen und vor der Weitergabe an Firmen oder Marktforschungsunternehmen anonymisiert wurden. Die Wissenschaftler haben einen Algorithmus entwickelt, mit dem es in vielen Fällen möglich ist, einen anonymisierten Datensatz wieder dem Namen und der Adresse der zugehörigen Person zuzuordnen. Der Algorithmus verwendet dazu Informationen über die Beziehung von Mitgliedern sozialer Netzwerke zueinander. Die Forscher analysierten beispielsweise die anonymen grafischen Beziehungs-Darstellungen in Twitter, Flickr und Live Journal und fanden heraus, dass etwa ein Drittel der Personen, die sowohl Flickr als auch Twitter nutzten, aufgrund ihres Twitter-Graphs erkannt werden konnten.

Ihre Forschungsergebnisse sollten nicht nur Fans sozialer Netzwerke zu denken geben, so die Wissenschaftler. Auch die Betreiber der Netzwerke, die Mitglieder-Daten in anonymisierter Form verkaufen, müssten diese Praxis überdenken, erklärten Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov gegenüber der BBC. Sie dürften ihren Anonymisierungs-Mechanismen nicht länger blind vertrauen und sollten Mitgliedern die Möglichkeit einräumen, selbst die Weitergabe von anonymisierten Daten zu ihrer Person zu untersagen.

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ICH habe nichts zu verbergen! - Abschied vom Privatleben
« Antwort #26 am: 05 April, 2009, 17:53 »
Der Bereich, der alle Einzelheiten des persönlichen Lebens und Treibens einschließt und nur die betreffende Person selbst etwas angeht, wird Privatleben oder Privatsphäre genannt. Dieser private (Lebens-)Raum steht dem öffentlichen Raum und seinen (Gemeinschafts-)Interessen gegenüber. Der Bereich des Privatlebens ermöglicht der Person, sich frei und ungezwungen in den eigenen "Räumen" bewegen und entfalten zu können, ohne dabei befürchten zu müssen, dass andere Personen Kenntnis und Einfluss auf das Verhalten ausüben können. Hierzu zählen auch die Freiheit des Denkens und des Fühlens, sowie der Bereich der Sexualität. Das Preisgeben der innersten, intimsten und persönlichsten Dinge geschieht in der Regel nur in einer Umgebung äußerster Vertrautheit und gegenüber denjenigen Personen, die dem Kreis der "Vertrauten" angehören. Ihnen gewähren wir freiwillig Einblicke in Interessen, Sorgen, Wünsche und andere Angelegenheiten unserer Lebensführung- und Planung und erlauben die Teilnahme daran. So verstanden hat das Privatleben des Einzelnen einen hohen Stellenwert und Verletzungen der Privat- und Intimsphäre werden meistens als besonders kompromittierend und schmerzlich empfunden.

Inzwischen ist jedoch in unserer Gesellschaft zu beobachten, dass die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Leben immer mehr nivelliert wird. Personen sind zunehmend bereit, Privat- und Intimsphäre der öffentlichen Allgemeinheit zu opfern: Es scheint keine schützenswerten persönlichen Angelegenheiten (mehr) zu geben, wenn Menschen sich freiwillig "veröffentlichen" und einer anonymen Gemeinschaft gestatten, ihr Privatleben einer legalen "Belästigung" durch unbekannte Fremde auszusetzen.

Die veröffentlichte Person

Nicht nur in (anonymen) Chatrooms und Foren im Internet darf man sich über so manche Offenheit und Vertraulichkeit im Umgang der jeweiligen Nutzer und Teilnehmer untereinander wundern. Auch in Talk-, Live- und Gameshows, "Reality-Soaps" und anderen Unterhaltungssendungen im Fernsehen sind inzwischen regelmäßig Verhaltensweisen der jeweiligen Studiogäste, Darsteller und Mitwirkenden zu beobachten, die bei Zuschauern unterschiedliche Reaktionen hervorrufen.

Gemeint sind hier nicht-prominente Personen, die ganz selbstverständlich private Streitigkeiten mit ihrem Partner vor laufender Kamera austragen, persönliche Schicksalsschläge einer anonymen Öffentlichkeit preisgeben, über seltene Krankheiten bereitwillig Auskunft erteilen, mit tränenüberströmten Gesichtern Einblicke in menschliche Abgründe gewähren und vieles mehr. Ganz offen und tabulos wird dem Zuschauer und breiten Publikum signalisiert, dass man "nichts zu verbergen" hat und willig ist, über so ziemlich alles zu reden.

Ebenso vielfältig und vielgestaltig wie die jeweiligen Offenbarungen, sind auch die unterschiedlichen Zuschauerreaktionen. Während der eine Betrachter teilnahmsvoll seiner mitfühlenden Betroffenheit bezüglich des senderechtlich übertragenen Leids Ausdruck verleiht, empfindet ein anderer Zuschauer vielleicht gerade diesen Mangel an dezenter Zurückhaltung als ungenierte Schamlosigkeit und Zumutung.

Man könnte es auch so formulieren, dass sich der eine Betrachter mit dem konfrontierten fremden Kummer identifizieren kann und den sich mutig und selbst offenbarenden "ehrlichen" Bürger dafür bewundert. Ein anderer Zuschauer kann eine völlig konträre Reaktion auf denselben Sachverhalt zeigen, indem er diese "Offenheit" als geschmacklose Selbstinszenierung empfindet, sozusagen als Provokation durch die allgemein zur Schau gestellte Intimität.

Schauplatz der Selbst-Inszenierung

Private, wie auch öffentlich-rechtliche Sende- und Rundfunkanstalten bieten als Medien zahlreiche Inszenierungsmöglichkeiten für ganz persönliche Auftritte unterschiedlicher Menschen. Bürger, deren Biographie bis dahin in den Medien völlig unbekannt war, werden ganz plötzlich im Fernsehen zu Studiogästen (und nicht selten auch zu Stars), denen für eine gewisse Zeit die Bühne als "Raum der Aufmerksamkeit" zur Verfügung gestellt wird. Die Auftrittsmotive und Beweggründe dieser nicht-prominenten Gäste sind unterschiedlicher Art. Besondere Talente, Begabungen oder schauspielerisches Geschick sind keine notwendige Voraussetzung oder Bedingung für eine Einladung: Eine beispielsweise konventionelle Erscheinung mit jedoch spektakulärem, besorgniserregendem, tragisch-dramatischem Erlebnishintergrund ist oftmals ausreichend.

Sich selbst vor anderen Personen möglichst positiv darzustellen, ist sicher eine generelle Tendenz in Auftrittssituationen in der Öffentlichkeit. Vom Publikum umringt, bringt der ambitionierte Studiogast mitteilungsfreudig und meist von starkem Gefühlsausdruck begleitet, seine eigene Person zur Aufführung. In der redseligen Selbstkundgabe und Selbstbezogenheit bietet ihm dabei das Publikum den Resonanzboden für seine offenbarten Alltagserfahrungen.

Neben dem Unterhaltungs- und Informationswert eines solchen Auftritts darf auch das Geltungs- und Klatschbedürfnis nicht unterschlagen werden: Belanglosigkeiten können ebenso zur amüsanten Kurzweil beitragen wie inszenierte Übertreibungen persönlicher Grenzerfahrungen. Den Varianten phantasievollen Auftretens werden dabei von Seiten des Senders kaum Grenzen gesetzt, sodass Komponenten emotionalen Erlebens und/oder persönlichkeitsspezifischen Befindlichkeitsstörungen, nebst Einblicken in die Intimsphäre des jeweiligen Studiogasts, so gut wie jede Ausdrucksmöglichkeit gestattet wird.

Solange Profanisierung und Intimisierung publikumswirksam aufbereitet werden und die unterschiedlichen und oftmals fragwürdigen Bedürfnisse der Zuschauer befriedigen, ist die intentionale Bemühung des Studiogasts, seine "Augenblicksberühmtheit" zu feiern, gestattet und willkommen. Diesem Gast, der ganz damit beschäftigt ist, seine wie auch immer gearteten "Besonderheiten" in den Mittelpunkt der Sendung zu stellen, ist dabei nicht unbedingt bewusst, dass das Publikum um ihn herum - wie auch die Zuschauer vor ihren Fernsehgeräten - wichtige, jedoch wechselnde und grundsätzlich austauschbare Adressaten sind.

Das ICH im Mittelpunkt

Es wird vorausgesetzt, dass sich der Studiogast oder Teilnehmer freiwillig, d.h. ohne Einwirkung durch äußeren Zwang bereit erklärt, über seine Person, Persönlichkeit, Probleme, Krankheiten, Erlebnisse und vieles mehr Auskunft zu erteilen. Diese Handlung bietet ihm Chance und Möglichkeit, Aufmerksamkeit für die dargebotene Form des Sich-selbst-Ausdrückens und Selbst-Darstellens zu erhalten. Eventuell erfährt er durch die ihm entgegengebrachte Aufmerksamkeit ein Gefühl der Wertschätzung, Bestätigung, Zusammengehörigkeit, Erleichterung, des Trostes, Mutes oder Ähnliches.

Ungeachtet dessen, ob der Inhalt seiner Darstellung und Übermittlung als spektakulär oder langweilig, banal oder außergewöhnlich originell von den jeweiligen Zuschauern empfunden wird, steht der Studiogast als "Akteur" im Mittelpunkt des momentanen Geschehens. Diese Veranstaltung ist in der Regel ein Erlebnis besonderer Art für ihn, da sie die Alltäglichkeit und Routine des üblichen Lebens unterbricht und durch den Reiz der Besonderheit, bzw. der Einmaligkeit glänzt. Mit Hilfe und Unterstützung der Medienwelt (hier dem Fernsehen) kann man sozusagen aus einem persönlichen Erlebnis ein Ereignis kreieren, dass durch seinen geschickten "Inszenierungswert" zum sensationellen Event avanciert, auch wenn in diesem Bemühen lediglich die einmalige Faszinationskraft des Augenblicks fixiert wird.

Aber immerhin hat man trotz der leichtflüchtigen Vergänglichkeit dieser Situation erreicht, den Status der "Wichtigkeit" durch zigtausende Zuschaueraugen einzunehmen und zu genießen. Es geht um Gesehen- und Wahrgenommenwerden von der Umwelt, seinen Mitmenschen und der Gesellschaft, um (endlich) als herausragende, einzigartige Persönlichkeit anerkannt zu werden. Die bis dahin anonyme "Durchschnittsbürger-Vita" löst sich im Rampenlicht auf und gewährt (hoffentlich) den Durchbruch zum gesellschaftlichen und/oder persönlichen Aufstieg. Sicher ist die Sehnsucht danach nicht wesentlich größer als die Angst davor, nach diesem Auftritt wieder von der "Bühne des Bewusstseins" zu verschwinden, ohne eine Spur der Erinnerung beim Publikum hinterlassen zu haben.

Gewährt der Studiogast tiefe Einblicke in sein Privatleben, indem er über persönliche Probleme, Schicksalsschläge oder Nöte öffentlich Zeugnis und Beichte ablegt, so geschieht dies sicher auch der psychischen Erleichterung wegen. Er bricht das Siegel der Verschwiegenheit, hebt die Privatsphäre aus ihrer Isolierung und vertraut all dies dem Kollektiv der Öffentlichkeit an. Vielleicht spielt auch die Hoffnung dabei eine nicht unwesentliche Rolle, dass seine geständige Offenbarung die bisherige (Lebens-) Last verringert, weil "geteiltes Leid halbes Leid" sein soll!?

Je nach Aufbau der jeweiligen Sendung stehen Berater und Diskussionspartner in Echtzeit oder im Anschluss an die Sendung mit Hilfestellungen und Handlungsanleitungen persönlich zum Gespräch bereit. Auf der Suche nach Problemlösungsstrategien werden Wege aus der jeweiligen Krise angeboten, die beispielsweise zur Genesung, Behebung des negativen Zustands, zur sehnsüchtigen Wunscherfüllung oder zum Glücklichwerden führen sollen. Verbesserungsvorschläge und Risikoabschätzung in Sachen Lebensführung, sowie Beratungsformen jedweder Art, dienen somit nicht nur dem Studiogast und seiner situationsspezifischen "Selbstplatzierung", sondern können auch vom sensibilisierten Publikum als Orientierungshilfe und Wegweiser verstanden werden.

Exhibitionismus und Ego-Trip

Im medizinischen Bereich definiert man Exhibitionismus als wiederkehrende oder anhaltende Neigung, die eigenen Genitalien vor meist gegengeschlechtlichen Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen, ohne dabei zu einem näheren Kontakt aufzufordern, jedoch um eine gewisse Befriedigung aus diesem Verhalten zu ziehen. Dieses Verhalten gehört nach WHO-Definition in den Bereich der Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat der Begriff des Exhibitionismus eine Erweiterung erfahren, sodass man darunter auch eine übertriebene intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit versteht, die sich nicht nur auf rein sexuelle Aspekte beschränkt. Das übersteigerte ich-bezogene Zur-Schau-Stellen und Preisgeben von charakterlichen Eigenschaften, Gefühlen, Fertigkeiten, Überzeugungen und Schwächen, wird ebenfalls zum Exhibitionismus gezählt. Die Motivationen dafür sind vielfältig und liegen u. a. im Erregen von Aufmerksamkeit und/ oder Mitleid, sowie im Kokettieren mit Besonderheiten. Für exhibitionistisch veranlagte Menschen steht das Bedürfnis nach (körperlicher) Beachtung und Bestätigung ihrer Person im Vordergrund. Aus dieser Beachtung von Seiten der Öffentlichkeit können sie eine gewisse Anerkennung, Zustimmung und Genugtuung ziehen.

Es scheint in unserer derzeitigen Gesellschaft einen allgemeinen Trend zum Exhibitionismus zu geben, denn der Wunsch und Wille, die privatesten Dinge offen darzulegen, ist auffällig und inzwischen weit verbreitet. Die Neigung, seine eigene Lebensweise, das Denken und Verhalten übertrieben in den Vordergrund zu stellen, kann ebenso als "Ego-Trip" betrachtet werden.

Im Rahmen diverser Shows und anderer Unterhaltungssendungen werden unterschiedliche und auffällige "Imponiertechniken" der jeweiligen Studiogäste und Teilnehmer zum Besten gegeben, die scheinbar ganz selbstverständlich dazugehören. Das zur Verfügung stehende Repertoire zur Selbstinszenierung erschöpft sich nämlich längst nicht in extrem übertriebenen Gesten des Sich-Aufspielens, Sich-Produzierens, des Eindruck-schinden-Wollens oder in Form von maßloser "Selbst-Beweihräucherung". Den zahlreichen Handlungsoptionen stehen je nach Veranlagung kreative Demonstrationsmöglichkeiten zur Verfügung, die nicht selten Niveau und "Geschmack" auf das Peinlichste vermissen lassen.

Als Werbende in "eigener Sache" ist diesen Selbstdarstellern offensichtlich jedes Mittel recht, sich ihrer Umwelt gegenüber in Szene zu setzen. Diese Entblößung und Überwindung des Privatlebens verlangt großen persönlichen Einsatz. Die Hoffnung auf Belohnung für die Veröffentlichung seiner selbst beinhaltet aber bei nicht gänzlich eliminierter Selbstreflexion dennoch eine beunruhigende Befürchtung:

Zitat
"Könnte man sich mit den Augen der anderen sehen, man würde sogleich spurlos verschwinden."

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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EU drängt auf mehr Datenschutz für Internet-Nutzer
« Antwort #27 am: 16 April, 2009, 06:42 »
Internet-Nutzer sollen nach dem Willen der EU- Kommission besser vor unerwünschter personalisierter Werbung geschützt werden. Telekommunikationskommissarin Viviane Reding dringt auf die lückenlose Durchsetzung bereits bestehender EU-Vorgaben auf nationaler Ebene.

Beschwerden britischer Nutzer

"Ich werde nicht tatenlos zusehen, wenn ein EU-Staat seinen Pflichten in diesem Bereich nicht nachkommt", sagte Reding in einer am Dienstag veröffentlichten Videobotschaft. Wegen Datenschutz-Mängeln hat Brüssel laut Mitteilung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien eingeleitet. Anlass waren mehrere Beschwerden britischer Internet-Nutzer.

Mangelnder Datenschutz und Klageandrohung

Ein nationaler Festnetzbetreiber hatte das Ausspäh-Verfahren getestet, ohne die betroffenen Kunden vorher zu informieren. Reding forderte deshalb die britische Regierung auf, Lücken in der Datenschutz-Gesetzgebung zu schließen und die Vorschriften besser durchzusetzen. Anderenfalls könnte der Fall den Angaben zufolge vor den Europäischen Gerichtshof kommen.

Unternehmen erhoffen sich von solchen Daten Rückschlüsse auf persönliche Interessen, um Verbraucher anschließend gezielt mit Werbung ansprechen zu können. Nach EU-Recht ist das nicht verboten - der Internet-Nutzer muss aber seine Einwilligung erteilt haben. Die Mitgliedstaaten sind deshalb verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand unbemerkt überwacht wird, und Verstöße entsprechend zu ahnden.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Datenschutz - Social-Networks behalten Bilder
« Antwort #28 am: 21 Mai, 2009, 22:08 »
Eine aktuelle Untersuchung der Universität von Cambridge gelangt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Soziale Netzwerke Bilder für einen längeren Zeitraum behalten, obwohl diese bereits gelöscht sein sollten.

Die bekannte Social-Network-Website Facebook behauptet, dass Bilder nach einer Löschung durch den User unverzüglich von ihren Servern verschwinden würden. Wie eine Untersuchung der Universität von Cambridge jedoch zeigt, scheint dem nicht so.

Die Tester luden einige Fotos auf 16 bekannte und populäre Websites und löschten diese anschließend wieder. Zuvor notierten sie sich jedoch die direkte URL zu dem Bild. Nach 30 Tagen prüfte man, ob die Bilder unter der URL noch aufrufbar waren. Das Ergebnis erschütterte die Studenten. Auf 7 von 16 Seiten waren die Bilder über die URL noch direkt aufrufbar. Eine der Seiten war Facebook, welche nach wie vor behaupten, dass die Bilder direkt gelöscht werden. Nach den Erhebungen der Untersuchung haben Flickr und Googles Picasa erheblich besser abgeschnitten, auf Platz eins landete Microsofts Windows Live Space, bei welchem die Bilder wirklich unverzüglich gelöscht wurden. Joseph Bonneau, einer der Studenten, der an der Untersuchung beteiligt war, hielt die Situation treffend fest: "Dies zeigt, dass Social-Network Websites sich oftmals nur schwerlich um die Privatsphäre ihrer Nutzer kümmern, weil sie eher das tun, was einfacher ist, anstatt das, was richtig ist."

Ein Sprecher von Facebook verteidigte indes die Löschpraktiken bei Bildern: "Wenn ein User ein Bild von Facebook löscht, wird es sofort von unseren Servern geworfen. Jedoch können die URLs zu Bildern auf unserem Content Delivery Network (CDN) weiter existieren, auch nachdem ein User die Datei zur URL von Facebook gelöscht hat, bis diese Adresse überschrieben wird. Das Überschreiben geschieht für gewöhnlich in einer sehr kurzen Zeitspanne."

Wenn man eine Erreichbarkeit von 30 Tagen als kurze Zeitspanne betrachtet, darf man sich getrost fragen, wo solche Portale die Privatsphäre ihrer Nutzer einordnen. Wobei die Antwort eigentlich vorab klar ist.

Quelle : www.gulli.com

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Tele2-Werbung mit Freiminuten irreführend
« Antwort #29 am: 25 Mai, 2009, 17:27 »
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationsunternehmen Tele2 untersagt, mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" zu werben.

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine "echten Freiminuten" gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem angebotenen Mobilfunktarif das Startgeschenk bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.

Die Deutsche Telekom hatte gegen die Tele2-Werbung geklagt. Nur in einer Fußnote der Anzeige war darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe - das sei zu wenig Aufklärung, so die Klägerin.

Das Landgericht Düsseldorf hatte das bereits in erster Instanz am 8. Februar zur Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg. Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten bejaht.

Die Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass Telefonkosten anfielen. Tatsächlich könnten die Kunden jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren.

Im Kern werde daher mit einer Gutschrift von 4,18 Euro und nicht mit Freiminuten geworben. Auch der Hinweis in der Fußnote ändere hieran nichts, weil schon die blickfangmäßige Werbung objektiv unrichtig gewesen sei. Außerdem verwirre die Fußnote mit der weiteren Formulierung "Die Freiminutengutschrift kann auch zu anderen Zeiten und Zielen genutzt werden" und verstärke sogar noch die Irreführung, so das Gericht. Eine erneute Berufung wurde nicht zugelassen.

Quelle : http://winfuture.de

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