Autor Thema: Bundesnetzagentur ...  (Gelesen 3926 mal)

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Bundesnetzagentur ...
« am: 27 November, 2005, 18:59 »
Die Bundesnetzagentur stellte auf dem sechsten Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten" in Bad Godesberg die Grundzüge für die Überwachung von Voice-over-IP vor. Hintergrund ist die rechtliche Vorgabe, dass Anbieter für Internet-Telefonie bis Ende des Jahres technische Vorkehrungen treffen müssen, um die Verbindungsdaten ihrer Kunden an Strafverfolgungsbehörden übermitteln zu können.

In der Praxis gibt es allerdings noch Probleme. So bleibt das Abhören von Telekommunikationsinhalten ausgenommen, wenn Voice-over-IP nomadisierend oder wenn eine Um- und Weiterleitung verwendet wird. Bei der nomadisierenden Nutzung wird über den VoIP-Provider nur die Information ausgetauscht, ob ein Nutzer online ist. Der Aufbau des Gesprächs erfolgt dann unabhängig. Die Gesprächsdaten werden wie alle Daten im Netz über diverse Wege übermittelt. An Strafverfolgungsbehörden werden daher vorläufig nur die Ereignisdaten beziehungsweise die Verbindungsdaten übermittelt. Werden die Voice-over-IP-Gespräche über feste Endgeräte geführt, ist das Abhören unproblematisch, da es an den bekannten Endschnittstellen ansetzen kann.

Wollen die Strafverfolger auch die Gesprächsinhalte abhören, müssen sie sich an die Internet-Zugangsprovider wenden. Wenn das Gespräch über einen Media Gateway erfolgt, also an einem bestimmten Punkt von einem analogen Gespräch in Datenpakete umgewandelt wird, soll die Abhöreinrichtung direkt am Gateway ansetzen. Dort werden dann zwei ISDN-Leitungen für den Hin- und Rückkanal eingerichtet. Dies sieht der Entwurf der ETSI NGN vor, den Arbeitsgruppe "Next Generation Network" der europäischen Standardisierungsbehörde ETSI bis Anfang 2006 erarbeiten will. Anfang 2007 soll dieser dann in die Technische Richtlinie für die Telekommunikationsüberwachung integriert werden. Die Umsetzung ist für Anfang 2008 geplant.

Ob das Abhören aber auch bei Voice-over-IP-Diensten wie Skype möglich sein wird, ist zu bezweifeln. Skype verschlüsselt die Gespräche komplett von Endpunt zu Endpunkt einer Kommunikationsverbindung. Vor einen Monat ventilierte Skype ein Gutachten des IT-Sicherheitsexperten Thomas A. Berson, der Partner der International Association for Cryptologic Research ist. Demnach benutzt Skype kryptographische Methoden, um die Nutzer zu authentifizieren und den Gesprächsinhalt, der über das P2P-Netzwerk übermittelt wird, zu schützen. Berson stellte fest: "Das kryptografische System, das für diese Zwecke aufgesetzt wurde, wurde gut entworfen und korrekt implementiert." Dass Skype-Gespräche nicht abhörbar sind, bemerkten auch schon die chinesischen Behörden. Bis zu diesen Sommer sollen Skype-Telefonate laut Nutzerberichten zwischen Deutschland und China problemfrei funktioniert haben. Seither werden sie nach wenigen Minuten unterbrochen oder kommen nur nach mehreren Versuchen zu Stande.

Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass die chinesische Telecom eine Software der US-Firma Verso Technologies testet, um Skype-Gespräche auszufiltern. Verso-Technologies-Manager Yves Desmet stellte fest, dass immer mehr Länder der chinesischen Marschrichtung folgten. Es gäbe nicht nur "ernste Sicherheitsprobleme", da P2P-Kommunikationsmittel auch für ungesetzliche Zwecke benutzt werden könnten, die Carrier würden auch Umsatzeinbußen erleiden .

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66653

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Bundesnetzagentur sperrt 66.000 Dialer
« Antwort #1 am: 01 März, 2006, 16:59 »
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von 47 Dialer-Rufnummern aus dem Vorwahlbereich 09009 angeordnet und insgesamt 66.000 Dialern rückwirkend zum 15. August die Registrierung entzogen. Außerdem sprach die Behörde gleichzeitig ein Inkasso- und Abrechnungsverbot aus. Verbraucher müssen demnach die Rechnungen nicht bezahlen. Der Geschäftsführer des betroffenen Anbieters Intexus kündigte laut eines Berichts von Dialerschutz.de an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

Grund für die Entscheidung der Bundesnetzagentur war offenbar das Fehlen der Wegsurfsperre. Über eine Dialer-Verbindung dürfen ausschließlich kostenpflichtige Inhalte zu sehen sein; ein Zugriff aufs Internet ist jedoch in den Zulassungsrichtlinien ausdrücklich verboten.

Die Dialer, deren Registrierung jetzt entzogen wurde, nutzten die Rufnummern 09009-000-1241, 1243-1261, 1613-1629, 1631, 1679, 1713, 1715-1721 und 1724. Betroffene Verbraucher können theoretisch ihr Geld zurückfordern, in der Praxis hilft der nachträgliche Entzug der Registrierung aber meist nur Kunden, die mit den Anbietern noch im Streit um Dialer-Einwahlgebühren liegen.

Quelle : www.heise.de

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Bundesnetzagentur macht Mobilfunk billiger
« Antwort #2 am: 08 November, 2006, 18:02 »
Terminierungsentgelte um rund 16 Prozent gesenkt

Anrufe vom Festnetz auf das Handy dürften deutlich billiger werden, denn die Bundesnetzagentur hat die Entgelte für die Anrufzustellung in den Mobilfunknetzen, die so genannten "Terminierungsentgelte", um ca. 16 Prozent gesenkt. Stichtag ist der 23. November 2006.
Entschieden wurde zunächst nur über die Terminierungsentgelte von T-Mobile, E-Plus und O2. Eine Entscheidung über die Terminierungsentgelte der Vodafone D2 GmbH wird aufgrund der gesetzlichen Fristvorgaben erst später erfolgen. Daher gelten alle gesenkten Entgelte auch erst ab dem 23. November 2006.

Im Einzelnen betragen die Entgelte 8,78 Cent für T-Mobile bzw. jeweils 9,94 Cent für E-Plus und O2. Bislang kassieren T-Mobile und Vodafone 11 Cent, E-Plus und O2 12,4 Cent.

Eine "Schieflage im Wettbewerb" werde durch die Entscheidung korrigiert, meint der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Seine Behörde wich dabei zum Teil deutlich von den Anträgen ab, die die Netzbetreiber eingereicht hatten: "Die eingereichten Kostenunterlagen konnten nicht als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt werden". Ihre Entscheidung traf die Behörde daher "auf der Basis eines internationalen Tarifvergleichs".

Die Tarifspreizung zwischen den Entgelten für die Terminierung im D-Netz der T-Mobile und den beiden E-Netzen ist trotz der vorgenommenen Absenkung prozentual gleich geblieben und trägt den auf der unterschiedlichen Frequenzausstattung basierten Kosten zwischen den 900-MHz-und den 1800-MHz-Mobilfunknetzen, dem späteren Markteintritt sowie den geringeren Marktanteilen und den daraus resultierenden ungünstigeren Skaleneffekten der E-Netzbetreiber in angemessener Weise Rechung, so die Bundesnetzagentur. Die beiden kleinen Netzbetreiber hatten sich für eine größere Spreizung der Preise stark gemacht.

Im Laufe des nächsten Jahres will die Bundesnetzagentur nun einigen Grundsatzfragen nachgehen, "die angesichts ihrer Komplexität und infolge der unzureichenden Kostenunterlagen in dem 10-wöchigen Verfahren nicht geklärt werden konnten". Dabei sollen auch Erfahrungen anderer Regulierer einbezogen werden.

Die entscheidende Frage sei, wie der Einfluss der UMTS-Lizenzkosten, die Bedeutung der Endgerätesubvention und die Verteilung der Kosten auf Terminierung und interne Nutzung sowie Datendienste bei der Kostenermittlung berücksichtigt werden. Diese könne man keinem Gutachten überlassen, denn dabei handle es sich um wertende Vorgaben, die zur Kernkompetenz der europäischen Regulierungsbehörden gehören, meint Matthias Kurth.

Die Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 30. November 2007. Sie waren erforderlich geworden, nachdem die Bundesnetzagentur Ende August 2006 entschieden hatte, dass die Terminierungsentgelte der vier Mobilfunknetzbetreiber künftig der Vorabgenehmigung nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterliegen. Hiergegen gerichtete Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit denen sie die Durchführung der Entgeltgenehmigungsverfahren verhindern wollten, waren gescheitert.

Unzufrieden mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem einige Telekommunikationsanbeiter mit eigener Infrastruktur zusammengeschlossen sind. Breko-Präsident und Versatel-Chef Peer Knauer bezeichnete die heutige Entscheidung als herbe Enttäuschung: "Alles sprach eigentlich dafür, auf eine Größenordnung von 5 Cent herunterzugehen: der europäische Vergleichsmarkt, das Gutachten von E-Plus und zuletzt die öffentliche Ankündigung von Regulierungschef Matthias Kurth, rund 6 Cent seien realistisch. Was wir hier jetzt sehen, ist ein völlig unnötiger Kniefall vor den großen Mobilfunkbetreibern und eine Missachtung ökonomischer Notwendigkeiten."

Festnetzbetreiber erhalten in der Regel nur 0,69 Cent je Minute, während sie an die Mobilfunker das 14fache zahlen sollen, kritisiert der Breko. Der Verband hatte zumindest auf die Einführung eines so genannten "Absenkungspfades" gehofft, also der Festlegung eines Zeithorizonts, bis zu dem eine weitere Reduzierung vollzogen sein muss. Österreich habe beispielsweise eine Frist bis Ende 2008 gesetzt, um ein Entgelt von 6,79 Cent je Minute zu erreichen.

Quelle : www.golem.de

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Die Bundesnetzagentur hat ihre Statistik für die im Jahr 2006 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt. Danach wurden von den Gerichten im letzten Jahr 35.329 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7432 Verlängerungsanordnungen erlassen. Von den Überwachungsmaßnahmen waren 35.816 Handy-Nummern und 5099 Festnetzanschlüsse betroffen.

Der Trend geht zum Handy - auch bei den Abhörspezialisten.

 Während die Anzahl der überwachten Festnetznummern in den vergangenen Jahren vergleichsweise wenig zugenommen hat, wurden immer mehr Handys abgehört. Doch hat sich dieser Trend im vergangenen Jahr wieder abgeschwächt. Trotz anhaltender Zuwächse bei den Mobiltelefonanschlüssen im Jahr 2006 nahm die Zahl der Überwachungen in diesem Bereich nur geringfügig zu. Im Festnetzbereich konnte ein leichter Rückgang der Überwachungsmaßnahmen verzeichnet werden.

Die Betreiber von Telekommunikationsanlagen sind verpflichtet, den berechtigten Stellen die Überwachung der Telekommunikation zu ermöglichen, eine Jahresstatistik über die nach der Strafprozessordnung durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordnung.

Die Pläne der Bundesregierung, die Regeln zur Telefonüberwachung im Rahmen weit reichender anderer Maßmahmen konkreter zu fassen und damit die Zunahme bei durchgeführten Maßnahmen einzudämmen, sind allerdings auf Skepsis gestoßen. Die gleichzeitige Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um Betrugstatbestände könne wieder zu mehr Überwachungssaktionen führen, fürchten Kritiker. Die nächste Jahresstatistik der Bundesnetzagentur wird es zeigen.

Quelle : www.heise.de

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Regulierer legt Terminierungsentgelte im Mobilfunk neu fest
« Antwort #4 am: 02 Februar, 2009, 22:28 »
Die Anträge sind gestellt, jetzt ist der Regulierer am Zug: Bis Ende März muss die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte für Mobilfunknetze neu festlegen. Die Gebühren, die sich die Netzbetreiber für die Vermittlung von Gesprächen untereinander berechnen, sollen nach Informationen des Focus weiter sinken. Die Regulierungsbehörde plane eine Absenkung um 10 Prozent, berichtet das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe ohne nähere Quellenangabe.
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Zuvor hatten die Netzbetreiber ihre Anträge für neue Entgelte eingereicht. Die Vorstellungen der vier Mobilfunker liegen dabei weit auseinander. Während sich E-Plus als einziger der Netzbetreiber für eine schrittweise Absenkung der Gebühren bis 2012 ausspricht, forderte O2 eine kräftige Erhöhung.

Derzeit berechnen die Branchenführer T-Mobile und Vodafone 7,92 Cent pro Minute, E-Plus und O2 dürfen 8,8 Cent in Rechnung stellen. Dem E-Plus-Antrag zufolge sollen die Terminierungsentgelte von zunächst 8,4 Cent bis 2012 schrittweise auf 6,8 Cent sinken. O2 hingegen wünscht sich ab April 16,43 Cent pro Minute, die bis 2012 auf 14,43 Cent sinken sollen. T-Mobile und Vodafone beantragen eine leichte Erhöhung auf 8,39 respektive 8,23 Cent pro Minute.

Der Unterschied der Entgelte für die Großen und die Kleinen – im Regulierungsjargon "Spreizung" genannt – soll zum Beispiel Nachteile ausgleichen, die den beiden kleineren Netzanbietern aus dem späteren Marktstart entstehen. Die EU-Kommission, die das Terminierungsregime am liebsten europaweit harmonisieren würde und damit auf erbitterten Widerstand der Branche und der nationalen Regulierungsbehörden stößt, will die Gebühren weiter senken und die Spreizung aufheben.

Schon 2007 waren die Mobilfunknetzbetreiber mit ihrem Antrag auf Gebührenerhöhung gescheitert und auch mit einer Beschwere beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Die neuen Anträge werden nun in einer öffentlichen Verhandlung am 12. Februar erörtert. Die Bundesnetzagentur wird dann bis Ende März entscheiden. Alles spricht dafür, dass der Regulierer auch diesmal eine moderate Senkung verordnet. Wie sich die mögliche Senkung auf den Endkundenpreis auswirkt, liegt dann in der Hand der Anbieter. (vbr/c't)

Quelle: http://www.heise.de
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Bundesnetzagentur treibt entbündeltes DSL voran
« Antwort #5 am: 05 Juni, 2009, 17:49 »
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom eine Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang übermittelt. Der Konzern wurde aufgefordert, eine Gebührenübersicht vorzulegen, hieß es.

Die Entscheidung sei erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 28. Januar die in einer Regulierungsverfügung von 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Mit der heutigen Verfügung wird deshalb die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt, teilte die Behörde mit.

Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine besondere Relevanz, da die Telekom den Wettbewerbern hier entbündelte DSL-Anschlüsse ohne zusätzlichen Festnetzanschluss überlässt. Kleinere Wettbewerber brauchen so nur eine relativ kleine eigene Infrastruktur aufbauen.

Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber der Telekom damit in die Lage, Endkunden pure breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Bundesnetzagentur hat die Telekom aufgefordert, nunmehr innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.

Quelle : http://winfuture.de

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1&1 will Regulierung der TV-Kabelnetze
« Antwort #6 am: 14 Juni, 2009, 17:04 »
Die United-Internet-Tochter 1&1 fordert beim Ausbau des schnellen Internets in Deutschland eine Regulierung der TV-Kabelnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur. "Im Sinne der Verbraucher sollte es Ende des Jahres Wettbewerb auch auf den TV-Kabelnetzen geben", sagte 1&1-Chef Robert Hoffmann der Tageszeitung Die Welt. Am morgigen Montag wolle Hoffmann dem Beirat der Bundesnetzagentur in Berlin ein Positionspapier präsentieren, das der Zeitung vorliege.

United Internet schlage vor, dass sich die Wettbewerber am Ausbau des Breitbandnetzes finanziell beteiligen. "Am liebsten wäre uns eine Deutsche Breitbandgesellschaft, an der alle ihren Anteil hätten", sagte Hoffmann. Die Entscheidung dürfe nicht bis zur Bundestagswahl im September aufgeschoben werden, mahnte Hoffmann: "Wir brauchen bis Mitte des Jahres eine Einigung, um nicht den Anschluss im europäischen Wettbewerb zu verpassen."

Die Bundesregierung strebt eine flächendeckende Versorgung mit Breitband-Verbindungen an. Sie will bis Ende 2010 schnelles Surfen im Internet in ganz Deutschland ermöglichen. Bis 2014 sollen drei Viertel der Bundesbürger über besonders leistungsfähige Verbindungen von mindestens 50 MBit/s ins Internet gehen können. Dafür werden vor allem Glasfasernetze (VDSL) und TV-Kabelnetze benötigt. Derzeit wird nach Regeln gesucht, wie Glasfasernetze künftig reguliert werden sollen. Bisher hat nur die Deutsche Telekom in nennenswertem Umfang VDSL-Netze angelegt, sie ist mit ihnen bislang in gut 50 deutschen Städten präsent.

Quelle : www.heise.de

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Netzagentur legt Schaltverteiler-Entgelte fest
« Antwort #7 am: 15 Juni, 2009, 15:36 »
Um schnelles Internet auch in ländlichen Gebieten möglichst vielen Nutzern zur Verfügung stellen zu können, muss die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern auch über so genannte Schaltverteiler Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) gewähren. Festgelegt wurde das schon im März. Jetzt hat die Bundesnetzagentur auch die Entgelte für diesen Zugang festgelegt.

Entgelt variiert

Das monatliche Schaltverteiler-Überlassungsentgelt, das von Wettbewerbern an die Deutsche Telekom gezahlt werden muss, fällt je nach Länge der TAL bis zum Schaltverteiler unterschiedlich hoch aus. Der Berechnung liegt von Fall zu Fall eine komplexe Gleichung zugrunde. Ferner wurde mit der Entscheidung vom Montag festgelegt, welche festen Entgelt-Obergrenzen bei der Errichtung eines neuen Schaltverteilers für die wesentlichen Komponenten berechnet werden dürfen.

In der Regel muss die Telekom Schaltverteiler am Ortseingang von noch nicht erschlossenen Orten errichten. Der Vorteil für die alternativen Anbieter: die Leitungslänge zwischen ihrer DSL-Technik und dem Endkunden wird erheblich verkürzt. Durch die zentrale Bündelung der DSL-Technik erübrigen sich zudem auch aufwändige Tiefbauarbeiten. Eine Versorgung ländlicher Gebiete mit schnellen Internetzugängen wird somit leichter.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, forderte die Telekom auf, durch zügige Zugangsgewährung "den von allen gewünschten Breitbandausbau zu unterstützen". Es lägen mit der neuen Entgeltgenehmigung alle Voraussetzungen vor, "um den Breitbandausbau auch in bisher nicht oder nur unzureichend versorgten ländlichen Gebieten voranbzutreiben." Kurth appelliert an alle Wettbewerber von der neuen Möglichkeit des TAL-Zugangs Gebrauch zu machen.

Quelle : www.onlinekosten.de

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EU rügt Bundesnetzagentur - Verfahren eingeleitet
« Antwort #8 am: 25 Juni, 2009, 14:37 »
Im Streit um mehr Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten leitet die Europäische Kommission erneut ein Verfahren gegen Deutschland ein. Die zuständige deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, habe vor der jüngsten Änderung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte nicht die Kommission und die anderen nationalen Regulierungsbehörden konsultiert, begründeten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Donnerstag die Entscheidung.
   
Vorwurf: Mangel an Transparenz

Die Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden hätten überhaupt keine Gelegenheit gehabt, sich zur Höhe der neuen Entgelte zu äußern, kritisierte die Brüsseler Behörde. Dieser Mangel an Transparenz sei ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 Mitgliedstaaten, hieß es. Die Gefahr seien Wettbewerbsverzerrungen. Damit droht der Bundesregierung erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist bereits ein Verfahren wegen Sonderregeln für die Deutsche Telekom anhängig. Strafgelder drohen aber erst am Ende eines zweiten Verfahrens. Berlin hat jetzt zunächst zwei Monate Zeit, zu reagieren.

Die Bundesnetzagentur hatte am 31. März eine deutliche Absenkung der sogenannten Terminierungsentgelte zwischen den deutschen Mobilfunknetzbetreibern beschlossen. Diese berechnen sich Unternehmen gegenseitig, wenn Kunden in einem fremden Netz angerufen werden. Die Gebühren sanken für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und o2 um knapp 19 Prozent.

Bessere Abstimmung zwischen den Mitgliedsstaaten gefordert

Die Kommission erklärte zur weiteren Begründung, dass Entgelte und Methoden zu ihrer Festsetzung sich innerhalb der EU ganz erheblich unterschieden. Deshalb dringe man auf eine bessere Abstimmung. Zudem wirke sich die Höhe der Zustellungsentgelte darauf aus, inwiefern die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Betreiber in der Lage sind, ihre Dienste in einem anderen EU-Land anzubieten.

Medienkommissarin Viviane Reding bekräftigte die Haltung der Kommission und verwies auf den Binnenmarkt. Konsultationen seien wichtig und auch europarechtlich vorgeschrieben, so Reding. Leider sei die Bundesnetzagentur trotz "intensiver Gespräche" mit der Kommission anderer Meinung gewesen. "Dies stellt nicht nur eine Verletzung von EU-Recht dar, sondern widerspricht auch dem Geiste des EU-Binnenmarkts", sagte die Politikerin.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Telekom klagt gegen Entscheidung der Bundesnetzagentur
« Antwort #9 am: 29 Juni, 2009, 13:59 »
Die Deutsche Telekom hat beim Verwaltungsgericht Köln Eilklage gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern (von der Telekom Kabelverzweiger genannt) eingereicht. Mit dem Beschluss der Regulierungsbehörde müsse die Telekom Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötige, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns vom Montag. Die daraus entstehenden Kosten bekomme die Telekom aber wegen einer vom Regulierer eingeführten Kappungsgrenze nicht in voller Höhe erstattet. "Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wurde Telekom-Finanzvorstand Tim Höttges zitiert.

Im März hatte die Netzagentur entschieden, die Telekom müsse den Konkurrenten künftig den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung, die sogenannte "letzte Meile", bereits am Schaltverteiler gewähren. Damit verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik der Telekom-Konkurrenten und dem Kunden. Die Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortszugang für das Netz aufbauen. Mitte Juni legte der Regulierer die Entgelte für den Zugang fest. Mit der Eilklage trete der Beschluss der Bundesnetzagentur zunächst nicht in Kraft, erklärte ein Telekom-Sprecher. Das Eilverfahren könne noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.

Bereits im April hatte die Telekom gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur protestiert, die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung zu senken. Damals hatte der Bonner Konzern angekündigt, in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro weniger als bislang geplant in den Breitbandausbau investieren zu wollen.

Quelle : www.heise.de

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Gewinnversprechen: Bundesnetzagentur sperrt 16 Rufnummern
« Antwort #10 am: 30 Juli, 2009, 15:57 »
Die Bundesnetzagentur hat auf eine neue Welle von telefonischen Gewinnversprechen reagiert und die Abschaltung von 16 Rufnummern angeordnet. Zugleich hat die Bundesnetzagentur entsprechende Rechnungslegungs- und Inkassoverbote ausgesprochen.
Seit Mitte Juni 2009 werden Verbraucher bundesweit verstärkt mit unerwünschten Gewinnanrufen belästigt. Eine Bandansage informiert den Angerufenen darüber, dass die Nummer des Telefonanschlusses ausgelost worden sei. Der Angerufene sei "der glückliche Gewinner eines Audi Cabriolets im Wert von 25.000 Euro", heißt es unter anderem. Für die Zustellung des Gewinns wird der Angerufene aufgefordert, eine 0900er Rufnummer zu wählen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur verstoßen diese Gewinnanrufe gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und sind damit rechtswidrig. Darüber hinaus werden in den vorliegenden Fällen 0900er Rufnummern beworben, ohne dass der bei einem Anruf dieser Nummer zu zahlende Preis angegeben ist.

Drei Unternehmen verantwortlich

Dabei seien für die aktuellen Gewinnanrufe drei Unternehmen verantwortlich, von denen zwei ihren Firmensitz im Ausland haben. Da sich das Vorgehen der Bundesnetzagentur vorrangig gegen die deutschen Netzbetreiber beziehungsweise die Rechnungsersteller richtet, spielt es keine große Rolle, wo die Anbieter ihren Sitz haben. Im konkreten Fall wurden alle beanstandeten Rufnummern bei demselben Netzbetreiber geschaltet.

16 Rufnummern abgeschaltet

Um das Vorgehen zu unterbinden, hat die Bundesnetzagentur insgesamt 16 Rufnummern abschalten lassen, im Einzelnen sind das: (0)9003 030 120, (0)9003 080 110, (0)9003 080 810, (0)9003 101 331, (0)9003 101 335, (0)9003 131 010, (0)9005 120 530, (0)9005 120 540, (0)9005 120 550, (0)9005 120 570, (0)9005 120 580, (0)9005 120 590, (0)9005 703 410, (0)9005 703 420, (0)9005 703 430 und (0)9005 703 440.

Zudem wurde ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für diese Rufnummern verhängt. Das bedeutet, dass Anrufe auf diese Rufnummern für den Zeitraum des Verbots nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Inkassoverbot, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingetrieben werden. Schwieriger wird es, wenn die Verbindungsentgelte bereits bezahlt wurden: In diesen Fällen, so rät die Behörde, sollte gegebenenfalls mit Unterstützung der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwalts versucht werden, das Geld vom Netzbetreiber zurückzufordern.

Quelle : www.golem.de

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Die Bundesnetzagentur kann nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung am morgigen Dienstag Verstöße mit Bußgeldern ahnden und bittet um Unterstützung durch die Verbraucher. "Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung" zu, erläuterte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, im Vorfeld. Erfolge ein Werbeanruf ohne Einverständnis des Betroffenen, sollte dieser der Bundesnetzagentur Datum und Uhrzeit des Anrufs, den Namen des Anrufers und – falls möglich – dessen Rufnummer, den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und den Grund des "Cold Calls" nennen.

Der Einfachheit halber hat die Regulierungsbehörde ein Formblatt auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt, das Belästigte nach dem Ausfüllen an die Agentur zurücksenden sollen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden könnten Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufgedeckt und Bußgeldverfahren einleitet werden, heißt es zur Begründung. "Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs", betonte Kurth. Daher könne nur der belästigte Bürger selbst "zum Erfolg unserer Arbeit beitragen". Zugleich appellierte der Behördenchef an die Vermarkter, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen.

Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Erst jetzt hat die Bundesnetzagentur vom Gesetzgeber aber Mittel in die Hand bekommen, um Verstöße gegen die Bestimmungen zu ahnden. Zuwiderhandlungen stellen nun eine Ordnungswidrigkeit dar, welche die Bundesnetzagentur mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegen kann. Laut einer zugleich erfolgenden Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes darf ein Werbeanrufer seine Rufnummer künftig auch nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Regulierungsbehörde Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.

Anrufer können sich zudem nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang etwa durch die Teilnahme an Gewinnspielen oder nachträglich erteilt hat. "Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer", hat Kurth trotzdem noch einen allgemeinen Tipp parat.

Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) freut sich über die neuen Regeln: "Schwarzen Schafen in der Branche drohen empfindliche Sanktionen, wenn sie Verbraucher mit unerwünschten Anrufen behelligen." Ferner könne sich "ein jeder besser gegen untergeschobene Verträge wehren". Verbraucher können vom 4. August an Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen genauso widerrufen wie es heute schon bei allen anderen Rechtsgeschäften möglich ist, die am Telefon abgeschlossen wurden. Oppositionspolitiker und Verbraucherschützer hatten aber strengere Vorgaben gefordert.

Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat. Sie beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform etwa als E-Mail oder per Telefax erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat. Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll insgesamt erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas etwa muss in Zukunft der alte Vertrag ebenfalls in Textform gekündigt werden. Das Justizministerium hat ebenfalls eine Informationsseite zu den Gesetzesänderungen erstellt.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 03 August, 2009, 17:36 von SiLæncer »

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Bundesnetzagentur überprüft Callcenter-Klingelterror
« Antwort #12 am: 09 September, 2009, 10:16 »
Die Bundesnetzagentur prüft in einem Musterverfahren, ob Predictive Dialer legal sind. Die Software führt dazu, dass tausende Menschen durch häufiges, kurzes Anklingeln ihrer Telefone belästigt werden.

Callcenter benutzen immer häufiger Predictive Dialer, eine Software, die bis zu hundert Menschen gleichzeitig anruft und die Verbindung schnell wieder beendet, sobald einer der Angerufenen abhebt. Verbraucherbeschwerden darüber nehmen deutlich zu. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob die Verwendung von Predictive Dialern legal ist.

"Viele große Callcenter verwenden sogenannte Predictive Dialer, mit deren Hilfe automatisch bis zu hundert Nummern gleichzeitig angerufen werden können", sagte Bundesnetzagentursprecher Rudolf Boll dem Kölner Stadt-Anzeiger. Seiner Ansicht nach ist das eine Belästigung. Es gebe Fälle, in denen Menschen bis zu 250-mal am Tag angeklingelt würden, so Boll. In einem Musterverfahren will die Behörde klären, ob sich das Problem im Rahmen des bestehenden Rechts lösen lässt, oder ob eine Gesetzesänderung notwendig ist.

Predictive-Dialer-Hersteller werben damit, dass Callcenter-Agenten kontinuierlich Kundengespräche zugeführt würden. Die Funktionalität wird meist On-Demand zur Verfügung gestellt. "Dabei werden mittels eines ausgeklügelten Algorithmus bereits vor Ende der effektiven Bearbeitungszeit eines Gespräches durch den Dialer neue Anrufe im Hintergrund aufgebaut." Der Angerufene, der als Erster abhebt, wird vom Dialer mit einem freien Callcenter-Mitarbeiter verbunden. Die anderen Anrufe gehen ins Leere und werden nach kurzem Anklingeln abgebrochen.

Quelle : www.golem.de

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Ping-Abzocker werden in Hannover nicht belangt
« Antwort #13 am: 09 September, 2009, 17:56 »
Die Ping-Abzocke ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Ein automatisches System ruft auf vielen parallelen Leitungen zahlreiche Anschlüsse nach dem Zufallsprinzip an und trennt die Verbindung sofort nach dem ersten Klingeln wieder. Dabei wird dem Angerufenen eine Mehrwertdienste-Rufnummer angezeigt. Wer irrtümlich davon ausgeht, dass er einen für ihn bestimmten Anruf verpasst habe, und die angegebene Nummer zurückruft, tappt in die Falle und muss einen erhöhten Anrufpreis berappen, der zum Großteil an den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer geht. Der Betreiber des Anrufsystems und der des Mehrwert-Dienstes sind dabei entweder identisch oder machen gemeinsame Sache.

Für diese Masche setzen die Abzocker bevorzugt 0137-Rufnummern ein. Die sehen für den flüchtigen Betrachter nämlich ähnlich wie Mobilfunknummern aus, die ebenfalls mit den Ziffern 01 beginnen, gefolgt von einer 5, 6 oder 7. Die Absicht dabei ist offensichtlich: Der Nutzer soll dem Irrtum erliegen, von einem Mobilfunknutzer nicht erreicht worden zu sein, zurückrufen und dadurch um einen kleinen Betrag gebracht werden. Wenn nur ein kleiner Teil der "Angepingten" im Sinne der Täter reagiert, machen diese damit erheblichen Gewinn, denn das Anrufsystem verursacht nur geringe Kosten, der Erlös aus den Anrufen ist im Vergleich dazu groß.

Die Bundesnetzagentur reagiert auf solche Abzock-Versuche konsequent und hart: Betroffene Rufnummern werden gesperrt, das Inkasso verboten. Auch bei den Strafverfolgern handeln sich die Ping-Abzocker im Allgemeinen Ärger ein. Das Landgericht Hildesheim beispielsweise urteilte in einem vergleichbaren Fall, dass es sich um Betrug handle, denn die Täter hätten den Opfern "ein nicht vorhandenes Kommunikationsanliegen vorgespiegelt". Auch andernorts gehen die Staatsanwaltschaften gegen die Ping-Betrüger vor.

Bei der Staatsanwaltschaft Hannover sieht man die Sache laut einer Pressemeldung des Verbraucherschutzvereins Antispam indes lockerer – oder man hat dort nicht verstanden, wie die Ping-Masche funktioniert. Ein Verfahren gegen einen namentlich bekannten Abzocker wollte die Behörde nicht eröffnen. "Diesem Anruf allein kann kein Erklärungsinhalt beigemessen werden, insbesondere keine Aufforderung zu einem -kostenlosen- Rückruf" schreibt der Staatsanwalt in einem Bescheid an einen Anzeigeerstatter. Die Opfer seien selbst schuld, schlussfolgert er: "Wenn sie sich dafür entscheiden, eine unbekannte Rufnummer zurückzurufen, ohne dass sie wissen, welche Gebühren für dieses Telefonat anfallen könnten, anstatt gegebenenfalls einen erneuten Anrufversuch abzuwarten, ist dies ihr eigenes Risiko."

Rückendeckung erhält die Staatsanwaltschaft Hannover von der vorgesetzten Dienststelle, der Generalstaatsanwaltschaft Celle, bei der der Anzeigeerstatter Beschwerde einlegte. Der angefochtene Bescheid entspreche der Sach- und Rechtslage befand man dort. Das einmalige Anklingeln unter Hinterlegung einer Rufnummer sei "keine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB". Im Übrigen dürften die gängigen Mehrwertrufnummern mittlerweile allgemein bekannt sein, führt der Oberstaatsanwalt weiter aus. Es sei nicht Aufgabe des Strafrechts, den Mitbürger vor einer groben Sorgfaltspflichtverletzung zu schützen.

Quelle : www.heise.de

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IP-Bitstrom - DSL ohne Telefonanschluss wird billiger
« Antwort #14 am: 14 September, 2009, 17:57 »
Die Bundesnetzagentur hat neue Preise für das Vorleistungsprodukt "IP Bitstrom Zugang" festgelegt. Wettbewerber müssen der Telekom für die monatliche Überlassung der Standalone-Variante künftig 18,32 Euro statt bisher 19,15 Euro zahlen.

Mit einem Preis von 18,32 Euro bleibt die Bundesnetzagentur leicht unter dem von der Telekom beantragten Entgelt von 18,62 Euro. Dies gilt für die sogenannten Standalone-Variante eines IP-Bitstromzugangs, bei der der Endkunde neben dem DSL Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt.

Bei diesen Anschlüssen überlässt die Telekom ihren Konkurrenten DSL-Anschlüsse und wickelt den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz ab, um den Datenstrom am zugehörigen Point of Presence (POP) an den Wettbewerber zu übergeben.

Die Entgeltgenehmigung ist bis zum 30. November 2010 befristet. Bis dahin will die Bundesnetzagentur eine neue Marktanalyse vornehmen und eine darauf basierende Regulierungsverfügung für den IP Bitstrom Zugang erlassen.

Quelle : www.golem.de

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