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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 29 Oktober, 2004, 09:34

Titel: Verbraucherschützer ...
Beitrag von: SiLæncer am 29 Oktober, 2004, 09:34
Die deutsche Tochter der schwedischen Tele2-Konzerns startet heute den neuen Internet-by-Call-Tarif 24Profi, der Internetsurfen für 0,89 Cent pro Minute rund um die Uhr ohne weitere Anmelde- und Einwahlgebühr ermöglicht. Die Nummer, unter der sich Surfer einwählen können, lautet 0193-6844, Benutzername und Passwort "24profi". Kunden, die für TELE2 Preselection oder Call-by-Call angemeldet sind, erhalten eine gemeinsame Rechnung für ihren Internet-Zugang und ihre Telefonanrufe. Für alle, die den Internet-Tarif ohne Anmeldung für sich nutzen, erfolgt die Abrechnung wie beim offenen Call-by-Call über die Rechnung der Deutschen Telekom.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Tele2 startet neuen 24-Stunden-Internet-Tarif
Beitrag von: Jürgen am 31 Oktober, 2004, 15:46
Man muss allerdings wohl Tele2-Kunde sein, um den Zugang nutzen zu können, wie mir scheint. Egal, ob per Modem oder Telephon angewählt, gibt's sonst nur eine Ansage a la "Die angewählte Rufnummer ist über Tele2 nicht erreichbar, bitte wählen sie 01033 vorweg...".
Zumindest habe ich das so festgestellt, mit meinem Telefonanschluss bei der Telekom, ohne irgendwelche Preselection (wegen CbC).
Titel: Verbraucherzentrale: T-Com auf Kundenfang für Optionstarife
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2004, 13:57
Kunde wider Willen bei der T-Com
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So mancher Kunde der Deutschen Telekom kann sich derzeit nicht erklären, weshalb die T-Com ihm Leistungen in Rechnung stellt, die er gar nicht vereinbart hat, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen. Auf der Telefonrechnung der Betroffenen tauche plötzlich zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag für den Telefonanschluss ein monatlicher Grundpreis für eine Tarifoption auf, wie zum Beispiel für AktivPlus, für Calltime 120 oder den XXL-Tarif. Manchen Verbrauchern flattert zuvor eine Auftragsbestätigung ins Haus für einen Auftrag, den sie nach eigenem Bekunden gar nicht ausgelöst hatten.

Etliche Betroffene erinnern sich nach Angaben der Verbraucherschützer dunkel an einen Anruf, in welchem die T-Com ihnen die neuen Optionstarife schmackhaft machen wollte. Aber sie hatten entweder dankend abgelehnt oder, um nicht unhöflich zu sein, lediglich gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet.

"Offensichtlich wurden einige Kunden trotzdem auf einen anderen Tarif umgestellt. Das muss man nicht hinnehmen", rät Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. Solchermaßen getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich per Einschreiben an die T-Com klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn bereits ein monatlicher Grundbetrag für eine Tarifoption auf der Telefonrechnung auftaucht, sollte die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Falle obliegt es der T-Com, den angeblichen Vertragsschluss wie auch die daraus folgenden Zahlungsansprüche nachzuweisen, wenn sie Geld dafür haben will.

Die sächsischen Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass sich insbesondere hochbetagte Verbraucher kaum in der Lage sehen, sich gegen die Marketing-Methoden der T-Com wie auch anderer Anbieter am Telefon und an der Haustür erfolgreich zur Wehr zu setzen. Oft kommen dann die Angehörigen oder die Nachbarn zu den sächsischen Verbraucherschützern, um Rat und Hilfe zu holen. "Mit solch rüden Methoden gewinnen die Firmen ganz gewiss keine begeisterten Kunden" meinte Evelin Voß. "Im Gegenteil, damit wird ihr Ruf geschädigt und Misstrauen auch gegen ihre Produkte geweckt."

Quelle : www.golem.de
Titel: Verbraucherzentrale kritisiert Kosten für Anrufe ins Leere
Beitrag von: SiLæncer am 28 April, 2005, 13:20
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehren sich dort Kundenbeschwerden über einen neuen Anruf-Service des Mobilnetzbetreibers O2. Ist das Handy eines O2-Kunden ausgeschaltet oder befindet es sich in einem Funkloch und zugleich die Mailbox deaktiviert, erhält der Handynutzer Kurzmitteilungen mit den Rufnummern verpasster Anrufe, sobald sein Handy wieder ins Netz eingebucht ist. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass für diesen Service diejenigen bezahlen sollen, die versuchen, ein Handy anzurufen. So kostet etwa ein Anruf im Vodafone-Prepaid-Vertrag CallYa-Club zu einer O2-Nummer ganztägig 79 Cent je Minute -- beziehungsweise je erfolglosem Anrufversuch.

Den Informationsdienst für Anrufe in Abwesenheit startete O2 bei seinen Kunden mit Laufzeitverträgen seit Ende März, ab 17. Mai soll der neue Service auch generell für Prepaid-Kunden geschaltet werden. Gegenüber heise online erklärte ein O2-Sprecher, dass sein Unternehmen diesen Dienst für alle Kunden einführe, "da wir wissen, dass unter unseren Kunden die Nachfrage nach diesem Service vorhanden ist." Für O2 ist der neue Service, bei dem der erfolglose Anrufer eine Bandansage hört, dass das Handy derzeit nicht ereichbar ist, aus Sicht des Anrufers genauso zu betrachten, als ob eine Verbindung -- zum Handy oder zur Mobilbox -- zustandekommt. Insoweit sei es auch naheliegend, dass der Anrufer etwas bezahlt.

Wer öfter versuchen muss, häufig ausgebuchte Handys mit deaktivierter Mobilbox anzurufen, kann durch Vorwählen von #31# seine Rufnummer unterdrücken und so eine Kostenfalle umgehen. Wie hoch die Kosten für vergebliche Anrufversuche ausfallen, hängt natürlich vom Telefontarif des Anruffenden ab: Gerade bei Prepaid-Mobilfunkverträgen können beim Übergang in fremde Mobilfunknetze erhebliche Kosten entstehen.

O2 Laufzeit-Kunden, die den neuen Service nicht wünschen, können ihn per kostenlosem Anruf mit ihrem Handy an die 01 79/55 222 abschalten lassen. Prepaid-Kunden werden voraussichtlich dafür zahlen müssen (Hotline für Loop-Kunden 01 79/55 282, für Tchibo 01 79/64 242). Nicht nur bei O2 werden Anrufer ungefragt für die Anrufinfo per SMS zur Kasse gebeten - auch erfolglosen Anrufern bei Vodafone-Kunden entstehen die ungewollten Kosten. Wesentlich kundenfreundlicher sind hier T-Mobile und E-Plus. Sie bieten diese Netzfunktion für beide Seiten kostenlos.

Die Verbraucherschützer kritisieren weiter, dass nicht nur O2, sondern auch Vodafone D2 erfolglose Anrufer ungefragt für die Anrufinfo per SMS zur Kasse bittet. Auch hier wird pro erfolglosem Anruf eine Gesprächseinheit (gemäß Tarif des Anrufenden) fällig. Wesentlich kundenfreundlicher seien die Netzbetreiber T-Mobile und E-Plus, die diese Netzfunktion für beide Seiten kostenlos anböten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Verbraucherzentrale kritisiert Kosten für Anrufe ins Leere
Beitrag von: Jürgen am 29 April, 2005, 04:40
Das ist ein dringender Fall für die RegTP.
Es kann nicht sein, dass für überhaupt nicht zustandegekommene Gespräche kassiert wird. Vor Allem, wenn die Anrufer das garnicht erfahren, da sie die AGB des Handy-Inhabers nicht kennen können.
Auch ist die Handy-Nummer ja nicht mehr eindeutig einem Provider zuzuordnen.
Insofern sind Erkenntnisse nur über solche Abrechnungen nur deutlich später aus der Telefonrechnung zu ziehen, falls man nicht zustandegekommene Gespräche dann überhaupt noch nachvollziehen kann.
Wer aber der Provider des Angerufenen ist, geht auch daraus nicht hervor.

Im Grunde kann davon ausgegangen werden, dass der Anrufer hier ahnungslos ist, einen Auftrag zu irgendeinem Informationsdienst hat der nicht erteilt, weil er den nicht kennen kann...
Insofern kann er eigentlich überhaupt nicht zahlungspflichtig sein. Solche Beträge sollte man, falls möglich, einfach nicht bezahlen.  

Für mich riecht das ganz stark nach übler Abzocke!
Titel: Re:Verbraucherzentrale kritisiert Kosten für Anrufe ins Leere
Beitrag von: SiLæncer am 30 April, 2005, 15:38
o2 kündigt Anruf-Info per SMS an
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Nach Schelte durch Verbraucherschützer geht o2 in die Offensive

Am Donnerstag dieser Woche klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über einen neuen Anruf-Service bei o2. Gehen Anrufe ein, wenn das Handy nicht erreichbar ist, werden o2-Kunden über die Rufnummer per SMS informiert - zahlen müssen aber die Anrufer. Nun geht o2 mit dem "Dienst" offensiv in die Öffentlichkeit.

Seit März 2005 bietet o2 den Dienst "Anruf-Info per SMS" bereits an. Wird ein Kunde von o2 angerufen, dessen Mailbox nicht aktiviert ist und dessen Handy nicht ins Mobilfunknetz eingebucht ist, so erhält er eine SMS-Benachrichtigung über den entgangenen Anruf und ein Rückruf ist später problemlos möglich. Die SMS enthält die Rufnummer sowie Zeit und Datum des Anrufs.

Für den Kunden von o2 ist der Dienst kostenlos, der Anrufer zahle lediglich so viel wie bei einem kurzen Anruf auf der Mailbox, verkauft o2 seinen Dienst. Anrufern, die nicht wollen, dass eine Nachricht gesendet wird und für sie Kosten entstehen, könnten schließlich ihre Rufnummernübertragung unterdrücken, so o2.

Die eigenen Kunden müssten dazu nur vor der Rufnummer "#31#" eingeben. Immerhin können die Kunden von o2, die eine Anruf-Info per SMS nicht wünschen, den Dienst per Hotline-Anruf oder per E-Mail kostenlos abschalten lassen.

Bis Ende Juni 2005 soll die Anruf-Info nun für alle Kunden von o2 sukzessive frei geschaltet werden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Verbraucherschützer kritisieren DSL-Anbieter
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juni, 2006, 18:29
Anbieter von DSL-Internetanschlüsse treiben wechselwillige Kunden nach Angaben von Verbraucherschützern oft an den Rand der Verzweiflung. Die Beschwerden über endlose Warteschleifen, teure Bandansagen und dreistes Abwimmeln häuften sich, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Düsseldorf. Oft seien Verbraucher wochenlang ohne Internet und Telefon, weil die Abstimmung zwischen den Anbietern und dem Netzbetreiber nicht funktioniere.

Über elf Millionen DSL-Anschlüsse gibt es inzwischen bundesweit. So rasant das Tempo auf der Datenautobahn sei, so langwierig sei es, den Anbieter zu wechseln. Namentlich nannten die Verbraucherschützer das Unternehmen 1&1. Dieses habe in einem Fall wochenlang den Anschluss eines Kunden blockiert, der wegen nicht eingehaltener Zusagen zu einem anderen Anbieter wechseln wollte.

Oft schöben sich die DSL-Anbieter die Schuld gegenseitig in die Schuhe, kritisierte die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale, Anke Kirchner. Für die Kunden sei das Kompetenz- Gewirr kaum zu durchschauen. Firmen wie Arcor würden ihren Kunden inzwischen immerhin keine festen Termine mehr versprechen und sie mit Gutscheinen entschädigen, wenn die Schuld für eine Verzögerung beim eigenen Unternehmen liege.

Siehe zu dem Thema auch:

    * Der ganz normale Wahnsinn, DSL-Kunden in der Warteschleife, c't 17/05, S. 80
    * Vorsicht Kunde! – Warten auf den DSL-Anschluss, Sendung von c't magazin.tv vom 10.9.2005

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/74831
Titel: Verbraucherschützer warnen vor Vertragsabschlüssen am Telefon
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2007, 08:59
Verbraucherschützer haben davor gewarnt, Verträge am Telefon mit Call-Center-Mitarbeitern abzuschließen. "Viele Firmen ignorieren ganz bewusst das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das das Anbahnen von Vertragsabschlüssen am Telefon gegen den Willen der Menschen verbietet", sagte die Telekommunikations- und Haushaltsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Brigitte Sievering-Wichers, in einem dpa-Gespräch. "Dass Firmen ihre Bestellungen oder Informationsdienste auslagern, ist ja in Ordnung. Es gibt bei diesem zunehmenden Trend aber auch erhebliche Schattenseiten."

Die Call-Center-Mitarbeiter würden oftmals nicht klar machen, dass sie lediglich im Auftrag einer Firma arbeiten. Außerdem arbeiteten viele Beschäftigte auf Provisionsbasis, erklärte Sievering-Wichers. "Da ist für Manche die Versuchung offenbar schon sehr groß, zu schummeln." Die Verantwortung liege aber eigentlich bei den Unternehmen. "Für viele Firmen ist das ein leichter Weg, zu neuen Kunden zu kommen", sagte die Expertin. Beim Rechtsbewusstsein der Unternehmen müsse daher der Hebel angesetzt werden, sich mit diesen Telefonaktionen nicht einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Als Sanktionsmöglichkeit könne die Verbraucherzentrale eine Abmahnung aussprechen, erklärte Sievering-Wichers. Den Verbrauchern rät die Expertin, einfach den Hörer bei sich anbahnenden Vertragsgesprächen aufzulegen. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfen so genannte Wettbewerbsverhandlungen nicht vorgenommen werden, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
Beitrag von: SiLæncer am 16 Februar, 2007, 19:02
Verbraucherschützer haben den Telekommunikationsanbieter Tele2 wegen unlauterer Telefonwerbung ins Visier genommen. Die Beschwerden von Kunden wegen unerbetener Werbeanrufe häuften sich, erklärten Sprecher der Verbraucherzentralen von Nordrhein-Westfalen und Bayern am Freitag. Kein anderer Anbieter sei im vergangenen Jahr so negativ mit Telefonwerbung aufgefallen wie Tele2, hieß es in München.

Bei einem dieser Werbeanrufe hatten die Telefonwerber ausgerechnet den Juristen der bayerischen Verbraucherschützer am anderen Ende der Leitung. Der zog vor das Düsseldorfer Landgericht und erwirkte gegen Tele2 eine Unterlassungsverfügung (Aktenzeichen: 38 O 145/06). "Das Unternehmen ist hier ein Dauerkunde und schon häufiger abgemahnt worden", sagte ein Gerichtssprecher. Im vorliegenden Fall hatte sich Tele2 darauf berufen, das Direktmarketing nicht selbst durchzuführen. Zudem habe der Kläger an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei sein Einverständnis für Telefonwerbung erklärt.

"Solche Klauseln im Kleingedruckten von Gewinnspielen reichen nicht aus für ein generelles Einverständnis", befand dagegen das Gericht. "Wenn Tele2 das aggressive Marketing fortsetzt, werden wir auch weitere Fälle konsequent verfolgen", kündigte die Verbraucherzentrale Bayern an. Betroffene sollen sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden.

Tele2 wies darauf hin, dass Werbeanrufe nicht an sich rechtswidrig seien. Im vorliegenden Fall habe Tele2 die Adressdaten von einem renommierten Adress-Lieferanten. Dieser habe vertraglich zugesichert, dass für jede Adresse eine wirksame Einwilligungserklärung des Verbrauchers vorliege, ihn telefonisch kontaktieren zu dürfen. Da sich die Erklärung im Fall als unwirksam erwiesen habe, müsse nun der Adressbroker mit Konsequenzen rechnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
Beitrag von: Jürgen am 17 Februar, 2007, 02:34
In Wirklichkeit ist deren Verhalten noch dreister.
Noch vor kurzem haben die sich angemasst, Leute anzurufen, bloss weil die 'mal deren Vor-Vorwahl genutzt haben. Die sich also niemals sonst irgendwie mit denen befasst haben, weder telefonisch, noch über's Web...
Auf Nachfrage haben die einfach behauptet, dass allein durch Nutzung derer Call-by Call-Dienste eine Geschäftsbeziehung zustandegekommen sei, die per se Anrufe zur Kundenpflege erlaube. Man möge doch vor jeder Nutzung solcher Dienste deren AGB sorgfältig lesen...  >:(

Mir fällt dazu noch ein, dass erstens AGB für Endverbraucher keinerlei überraschenden Klauseln enthalten dürfen, und zweitens ganz sicher viele Telefon-Kunden immer noch gar kein Internet nutzen, sondern die Einwahl-Nummer schlicht aus der Zeitung oder dem Videotext haben.
Somit müssten die Anbieter die (aktuellen) AGB eigentlich allgemein verfügbar machen, nicht nur für Internet-Nutzer und ganz bestimmt nicht sonst nur z.B. auf ein Anschreiben hin.
Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dazwischengeht, oder zumindest die Regulierungsstellen!
Titel: Tele2 geht gegen ZDF-Beitrag vor
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2007, 20:57
Nachdem Verbraucherschützer den Telekommunikationsanbieter Tele2 in der vergangenen Woche wegen unlauterer Telefonwerbung an den Pranger gestellt hatten, war das Thema "Cold Calls" – also der Abschluss von Verträgen nach Initiativ-Anrufen durch Unternehmen – am Montag auch dem ZDF-Verbrauchermagazin Wiso einen Beitrag wert. Das TV-Magazin griff den Fall eines Ehepaares auf, das vor der Kamera angab, Tele2 habe ihren Telefonanschluss ohne Auftrag auf die Vorwahl 01013 umgestellt.

Tele2 teilte am heutigen Mittwoch nun aber mit, der Wiso-Bericht basiere auf falschen Aussagen, da in dem geschilderten Fall nachweislich ein Auftrag vorliege. Als Beweis verschickte das Unternehmen den Link zu einer MP3-Datei, die Ausschnitte eines Gesprächs zwischen der Ehefrau und einer Call-Center-Mitarbeiterin enthalte. Dieser Tonbandmitschnitt beweise deutlich, dass die Ehefrau ihr explizites Einverständnis zur Voreinstellung des Telefonanschlusses auf Tele2 gegeben habe, heißt es in einer Erklärung.

Zu hören ist in dem Ausschnitt tatsächlich, wie die Ehefrau auf die Frage, ob die eigene Telefonnummer künftig über Tele2 geführt werden soll, mit einem deutlichen "Ja" antwortet. Gegenüber heise online wollte sich das Ehepaar aus Oberbayern dazu jedoch nicht äußern. Man wisse nichts von dem Tonbandmitschnitt, erklärte der Ehemann. Er jedenfalls habe mit Tele2 keinen Vertrag abgeschlossen. Bevor ihm der Mitschnitt nicht auf postalischem Weg zugestellt worden sei, sage er dazu gar nichts.

"Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu verantworten haben", erklärte der Geschäftsführer von Tele2-Deutschland, Hermann Riedl. "Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt sind." Die Vorwürfe des Ehepaares, keinen Auftrag erteilt zu haben, trotzdem aber auf die Tele2-Vorwahl voreingestellt worden zu sein und grundlos Rechnungen von Tele2 erhalten zu haben, seien falsch. Man habe bereits rechtliche Schritte gegen das Verbrauchermagazin Wiso eingeleitet und auch das Ehepaar abgemahnt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherschützer warnen vor "Schuldnerverzeichnis"
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juli, 2007, 13:01
Verbraucherschützer warnen vor einer Masche, bei der mit einem "Schuldnerverzeichnis" offensichtlich Druck ausgeübt werden soll. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einem Fall, in dem ein Inkasso-Unternehmen einem Mann mitgeteilt hatte, er sei im Internet in einem solchen Verzeichnis eingetragen worden. Zuvor hatte der Mann von einem dubiosen Internetanbieter eine Rechnung bekommen, die er auf Anraten der Verbraucherschützer nicht beglichen hatte.

Der Eintrag im Verzeichnis, so habe die Firma weiter mitgeteilt, sei Anbietern aus dem "Internet- und Teledienstbereich" einsehbar. Nach Recherchen der Verbraucherschützer ist dies aber eine inhaltslose Drohung: Vielmehr sehe es danach aus, als solle mit dem an die Schufa erinnernden Verzeichnis lediglich zusätzlicher Druck auf den Verbraucher ausgeübt werden, die ausstehende Rechnung zu begleichen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Verbrauchern, die ein vergleichbares Schreiben erhalten, dem Listeneintrag "unter Hinweis auf die rechtlich unbegründete Forderung" zu widersprechen. Damit verbundenen Aufforderungen zur Zahlung sollte nicht Folge geleistet werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentrale wirft T-Com "dreistes Verhalten" vor
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juli, 2007, 16:51
Umstrittene Vertragsänderungen bei der Telekom haben die Verbraucherzentrale Bayern auf den Plan gerufen. Schilderungen von Verbrauchern zufolge versuche die Festnetzsparte T-Com mit fraglichen Methoden, Verlängerungen von Vertragslaufzeiten für Festnetzanschlüsse durchzusetzen, sagte die Rechtsexpertin Petra von Rhein heute. T-Com wies dies zurück. Man versuche nicht, Kunden gegen deren Willen Vertragsänderungen aufzuzwingen, betonte Unternehmenssprecher Frank Domagala.

Wie die Verbraucherzentrale unter Berufung auf die Schilderung Betroffener ausführte, werden Kunden zunächst von Vertriebsmitarbeitern der T-Com angerufen. Auch wenn sie sich am Angebot nicht interessiert zeigten, sende man ihnen eine "Auftragsbestätigung" für eine Tarifumstellung zu. Damit verbunden sei eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten statt bisher 12 Monaten.

Die Festnetzsparte T-Com hat im vergangenen Jahr mehr als zwei Millionen Kunden verloren. Möglicherweise solle nun versucht werden, Kunden länger an das Unternehmen zu binden, vermutete von Rhein. Offenbar hoffe T-Com, dass Betroffene die Änderung nicht bemerkten oder sich nicht wehrten. Das Unternehmen versuche zudem, die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen zu umgehen, indem es den angeblichen Auftrag sofort ausführe.

Von Rhein sprach von einem "dreisten Verhalten". Die Verbraucherschützerin empfahl betroffenen Kunden, Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs zu erstatten. Der T-Com gegenüber sollten Betroffene darauf hinweisen, dass sie nie einen Vertrag abgeschlossen haben. Ein Widerruf sei nicht notwendig, da man nur einen abgeschlossenen Vertrag widerrufen könne. Telekom sei beweispflichtig für das Zustandekommen eines Vertrags.

T-Com-Sprecher Domagala sagte dagegen: "Das ist nicht Praxis der Deutschen Telekom." Die angebotene Tarifumstellung bedeute eine Verbesserung für den Kunden, da damit eine Internet-Flatrate verbunden sei. In umstrittenen Einzelfällen liege möglicherweise ein "Missverständnis" vor, das man bedaure, sagte der Unternehmenssprecher. "Wir versuchen auch im scharfen Wettbewerb nicht, die Kunden über den Tisch zu ziehen."

Deshalb werde man auch bei nachträglichem Widerruf im Sinne des Kunden entscheiden und den Auftrag zurücknehmen. Nach Domagalas Worten werden Vertriebsmitarbeiter der Telekom oder von beauftragten Call Centern nicht nach der Zahl der Abschlüsse bezahlt. Mitarbeiter, bei denen es besonders viele Stornierungen gebe, schaue man sich sogar besonders genau an. "Bei einer hohen Storno-Quote kann etwas nicht stimmen", sagte er.

Quelle : www.heise.de
Titel: Strafe für Tele2
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2007, 16:11
Der schwedische Telefonie- und Internet-Provider Tele2 ist vom Landgericht Düsseldorf zu einem Ordnungsgeld von 100.000 Euro verpflichtet worden (Aktenzeichen 38 O 145/06). Das Unternehmen steht wegen seiner Telefonakquise ("Cold Calls") seit geraumer Zeit in der Kritik, da nach Ansicht von Verbraucherschützern oft kein Einverständnis des Angerufenen zum Akquisegespräch vorliegt.

Nach mehreren einschlägigen Abmahnungen erwischten die Tele2-Mitarbeiter ausgerechnet den Juristen der Verbraucherzentrale Bayern, Markus Saller. Dessen Kontaktdaten hatte Tele2 von einem Adresshändler gekauft. Saller erwirkte am 2. Februar vor Gericht ein Verbot ungebetener Werbeanrufe durch Tele2. Das Gericht stellte fest, dass ein allgemeines Einverständnis, das etwa im Kleingedruckten eines Gewinnspiels eingeholt wurde, keine Werbeanrufe durch Drittfirmen rechtfertigt.

Nachdem sich seit Februar nachweislich mehr als 70 Fälle häuften, in denen Tele2 mit Cold Calls Leute belästigte, setzten die Verbraucherschützer das Ordnungsgeld wegen permanenter Missachtung des Urteils durch. Tele2 konnte in keinem einzigen Fall eine gültige Einverständniserklärung zu den Werbeanrufen nachweisen. Saller begrüßte die Entscheidung, hätte sich aber ein noch höheres Ordnungsgeld gewünscht.

Das aggressive Telefonmarketing von Tele2 hatte auch deshalb schon häufig gerichtliche Konsequenzen, weil der Telco-Konzern Anschlüsse umstellte, ohne dass die Angerufenen ihrer Ansicht nach einen Vertrag mit Tele2 geschlossen hatten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 08 Juli, 2007, 11:30
Arcor ist da nicht besser oder schlechter.

Da ich mal deren Vorwahl benutzt hatte bekam ich neulich (ca. 1 Woche später) einen Anruf:
O-TON:
"Ich bin Frau xxx von Arcor und ich möchte ihren Telefonanschluß jetzt ganz schnell auf ARCOR umstellen, am Besten sofort."

Ich habe sofort wieder aufgelegt!    :P  :-E
Titel: Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops
Beitrag von: SiLæncer am 03 Oktober, 2007, 15:02
Nach Ansicht von Verbraucherschützern dürfen Internet-Versandhändler bei ihren Preisangaben nicht die zusätzlich anfallenden Versandgebühren oder die Mehrwertsteuer unterschlagen. "Wenn ein Anbieter diese Zusatzkosten versteckt und der Kunde sie erst mühsam suchen muss, dann dürfen sie nicht gelten", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Bundesgerichtshof verkündet an diesem Donnerstag ein Urteil zu der Frage, ob Einzelhändler solche Angaben auch in ihrer Internet-Werbung auf den ersten Blick kenntlich machen müssen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte das Fehlen dieser Daten bei den Verkaufspreisen in einer früheren Entscheidung beanstandet.

Castelló forderte Online-Anbieter von Produkten wie Büchern, Kleidung oder Unterhaltungselektronik auf, für mehr Transparenz zu sorgen: "Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auf eventuelle Nebenkosten hinzuweisen." Die derzeitige Rechtslage verpflichte die Versandhändler zur Einhaltung entsprechender Deklarationspflichten. "Wenn die geltende Preisangabenverordnung eingehalten wird, führt sie schon dazu, dass der Kunde sich gut über die Endpreise informieren kann." Die Verbraucherschützerin bemängelte aber, dass die zugesagten Preise oft nicht eingehalten würden, etwa bei Kreditgeschäften, Reiseangeboten oder Handwerkerleistungen.

Hinter versteckten Gebühren und unerwarteten Preisaufschlägen nach der Bestellung im Internet steckt laut Castelló häufig eine gezielte Strategie. "Dass es die Preisangabenverordnung gibt und dass Preise klar sein müssen, weiß eigentlich jeder Anbieter. Aber die Verlockung ist groß, den eigentlichen Preis aus Wettbewerbsgründen klein zu halten und hinterher mit höheren Zusatzkosten zu kommen." Nicht Unkenntnis über die korrekte Auszeichnung, sondern Geschäftemacherei sei die Ursache: "Das ist schon so gesteuert und gewollt."

Um sich vor unlauteren Preisangaben zu schützen, müssten geprellte Verbraucher indes nicht unbedingt vor Gericht ziehen. "Als Kunde muss man einfach stur bleiben und sagen: 'Ich habe das gekauft zu diesem Preis. Mehr Forderungen sind nicht drin'", sagte Castelló. Falls der Anbieter dennoch mehr Geld verlange, müsse er es seinerseits auf eine Klage ankommen lassen. "Der Kunde hat ganz gute Karten, wenn er auf der vertraglichen Vereinbarung über den Kaufpreis besteht."

Quelle : www.heise.de
Titel: BGH: Onlinehändler müssen deutlich auf Lieferkosten hinweisen
Beitrag von: SiLæncer am 04 Oktober, 2007, 10:47
Verbraucher müssen bei Bestellungen über das Internet deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hingewiesen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen diese Angaben aber nicht auf derselben Internetseite wie Warenangebot und Preis stehen. Es reiche aus, dass die Informationen "leicht erkennbar und gut wahrnehmbar" auf einer gesonderten Seite zu finden seien, die der Käufer noch vor der Abgabe seiner Bestellung aufrufen müsse, entschied das Karlsruher Gericht am heutigen Donnerstag.

Dennoch gab der BGH einer Klage von Media Markt gegen ein Konkurrenzunternehmen statt: Dort waren die Angaben hinter diversen Menüpunkten versteckt. Kaufinteressenten mussten von sich aus die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowie den Menüpunkt "Service" durchsuchen, um zu erfahren, wie teuer der Versand ist und ob der Preis Umsatzsteuer enthalte. (Az: I ZR 143/04 vom 4. Oktober 2007)

Zwar wurde der Käufer über Steuer und Zusatzkosten informiert, sobald er die Ware in den virtuellen Warenkorb einstellte. Das ist jedoch aus Sicht des BGH zu spät: Aus der "Preisangabenverordnung" folge die Pflicht, den Verbraucher vor seiner Bestellung zu informieren.

Einen noch stärkeren Verbraucherschutz hält der BGH in solchen Fällen allerdings nicht für erforderlich, anders als zuvor das Oberlandesgericht Hamburg, nach dessen Urteil die Angaben direkt neben dem Preis oder der Warenbeschreibung stehen sollten. Dem Internetnutzer, urteilte der BGH, sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis auch Lieferkosten anfielen und der Preis Umsatzsteuer enthalte. Deswegen reiche es aus, wenn er vor Einleitung des Bestellvorgangs informiert werde.

Quelle : www.heise.de
Titel: Focus: Tele2 zahlt Strafe wegen Werbeanrufen
Beitrag von: SiLæncer am 15 Oktober, 2007, 09:32
Der wegen verbotener Telefonwerbung seit längerem in der Kritik stehende Telekommunikationsanbieter Tele2 hat sich nach einem Bericht des "Focus" außergerichtlich mit der Verbraucherschutzzentrale Bayern geeinigt.
   
Hohe Vertragsstrafe

Demnach zahlt das Unternehmen eine Vertragsstrafe in Höhe von 240.000 Euro an die Verbraucherschutzzentrale. Tele2 sieht darin laut "Focus" dennoch kein Schuldeingeständnis. "Es wurden immer nur Kunden angerufen, die vorher auch ihre Zustimmung gegeben hatten", sagte Unternehmenschef Hermann Riedl dem Blatt.

Bereits im Juni hatte das Landgericht Düsseldorf zwei Ordnungsstrafen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro gegen Tele2 verhängt. Dagegen legte das Unternehmen Widerspruch ein. Tele2 sieht sich im Recht, weil es die Daten der angerufenen Kunden von Adressanbietern bezogen habe, die vertraglich garantiert hätten, dass es eine Einwilligung der Adressaten zur Telefonwerbung gebe.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Re: Focus: Tele2 zahlt Strafe wegen Werbeanrufen
Beitrag von: dvb_ss2 am 15 Oktober, 2007, 11:39
Zitat
"Es wurden immer nur Kunden angerufen, die vorher auch ihre Zustimmung gegeben hatten"
Witz lass nach!!! Du bist umzingelt!!! ;)

dvb_ss2
Titel: Re: Focus: Tele2 zahlt Strafe wegen Werbeanrufen
Beitrag von: Jürgen am 15 Oktober, 2007, 14:30
Die Zustimmung hat wohl mein Anrufbeantworter allein erteilt...
Ich selbst jedenfalls niemals!
Habe zwar 'mal deren Dienste für CbC benutzt, aber zu der Zeit war noch keine entsprechende Klausel in deren AGB zu finden...
Seit solcher unaufhörlichen Belästigungen (trotz heftiger Proteste) können sie sich gepflegt gehackt legen, da zahle ich Anderen lieber einige Zehntel Cent mehr pro Minute.
Titel: Unerlaubte Telefonwerbung kostet Tele2 240.000 Euro
Beitrag von: SiLæncer am 23 November, 2007, 14:36
Der schwedische Telekommunikationsanbieter Tele2 zahlt wegen unerlaubter Telefonwerbung in Deutschland eine Vertragsstrafe von 240.000 Euro. Auf diese Summe habe sich das Unternehmen außergerichtlich mit der Verbraucherzentrale Bayern geeinigt, teilten die Verbraucherschützer am heutigen Freitag mit. "Eine derart hohe Konventionalstrafe hat für Verbraucherorganisationen einen absoluten Seltenheitswert", sagte Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern.

Zuvor war Tele2 vom Landgericht Düsseldorf unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 100.000 Euro untersagt worden, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Dennoch seien weiterhin Beschwerden zu "Cold Calls" des Unternehmens bei der Verbraucherzentrale eingegangen. Die Verbraucherschützer leiteten daraufhin ein Ordnungsgeldverfahren ein, gegen das Tele2 aber Widerspruch einlegte.

Aufgrund neuer Fälle startete die Verbraucherzentrale dann ein zweites Verfahren, in dem Tele2 eine weitere Strafe in ähnlicher Höhe drohte. Angesichts dieser Entwicklung habe sich der Anbieter mit den Verbraucherschützern nun außergerichtlich geeinigt, heißt es. Laut Verbraucherzentrale verpflichtete sich Tele2 gegen Rücknahme der Vollstreckungsanträge, eine Vertragsstrafe an sie zu zahlen. Allerdings betreffe diese Zahlung nur unerlaubte Werbeanrufe in der Vergangenheit.

"Das erwirkte Urteil hat nach wie vor Rechtskraft, so dass künftige Verstöße wiederum von uns verfolgt und geahndet werden können", erklärte der Justiziar der Verbraucherzentrale, Markus Saller. Pikant bei der Geschichte: Obwohl bereits mehrmals abgemahnt, belästigten Tele2-Mitarbeiter ausgerechnet den Juristen Saller, dessen Kontaktdaten Tele2 offenbar von einem Adresshändler gekauft hatte. Tele2 äußerte sich bislang nicht zu der Einigung mit der Verbraucherzentrale Bayern.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 30 November, 2007, 12:22
In Wirklichkeit ist deren Verhalten noch dreister.
Noch vor kurzem haben die sich angemasst, Leute anzurufen, bloss weil die 'mal deren Vor-Vorwahl genutzt haben. Die sich also niemals sonst irgendwie mit denen befasst haben, weder telefonisch, noch über's Web...
Auf Nachfrage haben die einfach behauptet, dass allein durch Nutzung derer Call-by Call-Dienste eine Geschäftsbeziehung zustandegekommen sei, die per se Anrufe zur Kundenpflege erlaube. Man möge doch vor jeder Nutzung solcher Dienste deren AGB sorgfältig lesen...  >:(

Mir fällt dazu noch ein, dass erstens AGB für Endverbraucher keinerlei überraschenden Klauseln enthalten dürfen, und zweitens ganz sicher viele Telefon-Kunden immer noch gar kein Internet nutzen, sondern die Einwahl-Nummer schlicht aus der Zeitung oder dem Videotext haben.
Somit müssten die Anbieter die (aktuellen) AGB eigentlich allgemein verfügbar machen, nicht nur für Internet-Nutzer und ganz bestimmt nicht sonst nur z.B. auf ein Anschreiben hin.
Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dazwischengeht, oder zumindest die Regulierungsstellen!

Glaubt nicht dass Nur Tele2 sowas macht.
Ich finde Anbieter wie ARCOR viel dreister!
Titel: Verbraucherschützer fordert "Zehn Gebote" fürs Internet
Beitrag von: SiLæncer am 13 Februar, 2008, 09:28
Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), hat für eine stärkere Begrenzung des Datenhungers der Wirtschaft im Internet plädiert. "Wir müssen klare Regeln definieren, wer welche Daten sammeln, auswerten und nutzen kann", erklärte er auf der gemeinsamen Konferenz "Sicherung der Identität in der digitalen Welt" vom Verbraucherschutzministerium und Bitkom am heutigen Dienstag in Berlin. Konkret nannte er etwa staatliche Vorgaben für ein Datenschutzaudit mit einem entsprechenden Gütesiegel.

"Das Internet steht vor dem Auszug aus dem Paradies", führte Billen aus. Die anfängliche naive Euphorie sei verflogen, erste Sündenfälle würden sichtbar. Da sei es "jetzt an der Zeit, die Zehn Gebote zu definieren" und die im Vorjahr vorgestellte "Charta der Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt" Schritt für Schritt umzusetzen.

Besonders ins Visier nahm der Verbraucherschützer neben Konzernen wie Amazon oder Google soziale Netzwerke. Was sei das für ein Zustand, fragte Billen, wenn ein Konzern wie Holtzbrinck über die von ihm kontrollierten Plattformen StudiVZ oder SchülerVZ Millionen intimster Daten junger Menschen in Deutschland sammele. Man müsse ja fast schon damit rechnen, dass überall, wo man sich bewege, heimlich Profile angelegt würden. Die davon ausgehenden Risiken durch einen unzureichenden Datenschutz seien erheblich. Besonders ärgerlich sei, dass in virtuelle Gemeinschaften eingegebene Informationen weiter verfügbar seien, auch wenn man sein Profil deaktiviere. Um ein Exempel zu statuieren habe der vzbv daher StudiVZ "in umfangreicher Weise abgemahnt".

Aufgrund des Plans des Anbieters, über eine Änderung der Geschäftsbedingungen eine Nutzung persönlicher Daten für personenbezogene Werbung durchzusetzen, rief Billen ferner nach dem Gesetzgeber. "Soziale Netzwerke, die sich vor allem an Jugendliche wenden, müssen werbefrei sein", forderte er. Wenn die Wirtschaft sich zum Betreiben einer entsprechenden Plattform nicht in der Lage sehe, müssten solche "Lernorte" für das Verhalten in der digitalen Welt in "öffentlich-rechtliche Systeme" überführt werden.

Zugleich machte der Verbraucherschützer seinem Unmut über bestehende Vermarktungspraktiken in der Branche für Informations- und Kommunikationstechnik Luft. Einerseits würden die Konsumenten "mit intransparenten Tarifen traktiert". Dabei werde es immer schwieriger, "sich ständig verändernde Angebote zu vergleichen". Zudem seien die TK-Firmen sehr aktiv dabei, mit "Cold Calls" gleichsam "elektronische Drückerkontrollen" loszuschicken. Angesichts eines solchen klaren Verstoßes gegen Recht und Sitte durch ein telefonisches Eindringen in die Privatsphäre der Verbraucher sollten sich die Unternehmen nicht wundern, wenn das Vertrauen verloren gehe. Dazu käme, dass die Verbraucher ihre Beschwerden bei den Firmen selbst nicht platzieren könnten. Billen konnte sich angesichts der Masse der Eingaben bei den Verbraucherzentralen nicht des Eindrucks erwehren, "dass wir den Kundenservice von Firmen wie Freenet oder 1&1 mit Steuergeldern übernehmen".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzte sich dafür ein, "Sicherheit vor einer unmäßigen Erfassung personenbezogener Daten" im Netz zu schaffen. Dabei hatte er vor allem den Datenhunger des Staats im Visier, wie er etwa mit dem "dramatischen Perspektivenwechsel" bei der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten einhergehe. Wichtig beim Identitätsmanagement sei, dass dadurch in vielen Bereichen weiter unbeobachtetes Handeln erlaubt sein müsse: "Ich will beim Websurfen nicht, dass mir ein großer Bruder über die Schulter guckt." Die entsprechende Beobachtungsfreiheit sei auch ein wichtiger Aspekt des Schutzes gegen Identitätsdiebstahl. Daten, die nicht vorhanden seien, könnten schließlich auch nicht geklaut werden.

Generell dürfe keine intransparente Zusammenführung von Daten gestattet werden, die größtmögliche Kontrolle des Betroffenen müsse gewahrt bleiben. Zugleich sprach sich Schaar gegen einen "großen zentralen Kommunikationsserver" beim ID-Management sowie konkret gegen den Einbau der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer in das geplante zentrale Bundesmelderegister aus. Mit seiner Forderung nach einer Trennung zwischen hoheitlichen und privaten Zwecken wandte er sich weiter erneut gegen das Vorhaben der großen Koalition, den elektronischen Personalausweis mit der Abgabe von Fingerabdrücken zu verknüpfen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Sicherheit vs. Freiheit - ein neues Internet soll her
Beitrag von: spoke1 am 16 Februar, 2009, 13:40
Die Stanford University macht sich Sorgen um ihr berühmtestes Kind: „Wenn wir nicht dazu bereit sind, das heutige Internet grundlegend zu überdenken, warten wir geradezu auf eine Serie von Katastrophen” so Nick McKeown, Entwickler an jener Universität, an der die grundlegenden Protokolle für das Internet geschaffen wurden.

Das jüngste Beispiel des Conficker-Wurms zeigte abermals die großen Schwächen der Infrastruktur des WWW auf: 12 Millionen Computer infizierte der Wurm innerhalb kürzester Zeit, darunter auch militärische Netzwerke, die teilweise tagelang abgeschaltet werden mussten.

Conficker verfügt jedoch nicht einmal über eine Schadroutine, sein immenser Verbreitungsdrang allein reicht aus um Netzwerken gehörig zuzusetzen. Dabei infizierte der Wurm die Rechner über eine Sicherheitslücke in Microsofts Windows, die eigentlich schon vor Monaten mit einem Update geschlossen wurde. Ein solches Virus könnte bisher unvorstellbaren Schaden anrichten, wenn er für gezielte Attacken eingesetzt würde. Die Kontrolle über 12 Millionen Rechner sollte ausreichen, um ganze Bereiche des Internets in die Knie zwingen.

Sicherheit stand bei der rasanten Erfolgsgeschichte des Internet stets im Hintergrund: Das Forschungs- und Militärnetzwerk wurde für einen begrenzten Userkreis entwickelt – dass das WWW dereinst die Last der weltweite Kommunikation tragen sollte, schien schlichtweg utopisch. Im Gegensatz zu Sicherheitsfragen kam dem Austausch zwischen verschiedenen Netzwerken die höchste Priorität zu.

In den vergangenen Jahren sollten verschiedene Maßnahmen die Sicherheit verbessern, allerdings mit bescheidenem Erfolg. Nun arbeitet man in Stanford an einem neuen Versuch, das Internet vor anonymen Attacken zu schützen: Nach und nach soll das Netz mit einem fortgeschritteneren System unterlegt werden. Der Schwerpunkt der Entwicklung liegt auf Sicherheit und Unterstützung moderner Internet-Anwendungen und mobiler Plattformen.

Dementsprechend kann das Projekt der Universität alle bisherigen Sicherheitsprobleme des Internets nicht umgehend lösen. Vielmehr sollen neue Werkzeuge geschaffen werden, die es Software- und Hardwaredesignern erleichtern, Sicherheit zu einem integralen Bestandteil ihrer Produkte zu machen.

Die User dürften die Entwicklung nicht gerade begeistert aufnehmen – denn höhere Sicherheit lässt sich meist nur auf Kosten individueller Freiheiten herstellen. Ein sichereres Netzwerk bietet auch weniger Anonymität und Privatsphäre. Unter den zahlreichen Vorschlägen findet sich auch das Konzept, erst nach einer Registrierung einen fixen Zugang zum Netz zu bekommen – ein Führerschein für den Datenhighway sozusagen.
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Quelle: New York Times / www.rooster24.com/?p=7599
Titel: Politiker besorgt über private Daten im Internet
Beitrag von: SiLæncer am 24 Februar, 2009, 10:08
Der Begriff Privatsphäre erhält im Internet eine neue Dimension. Junge Menschen offenbaren dort in sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ zunehmend Details aus ihrem Leben. Einer Umfrage des Instituts Forsa zufolge veröffentlichen zwei Drittel der 14- bis 29-Jährigen Bilder und Texte über sich im Internet. Doch was geschieht mit privaten Daten, wenn sich jemand aus einem Netzwerk wieder abmeldet? Die Facebook-Nutzer protestierten in der vergangenen Woche erfolgreich gegen eine Änderung der Nutzungsbedingungen. Danach hätte das Unternehmen solche Daten weiter speichern dürfen. Aus der Politik kommen nun erste Forderungen nach einem strikteren Schutz der Privatsphäre in solchen Netzwerken.

Bereits 23 Prozent der Menschen in Deutschland sind laut der Umfrage im Internet mit persönlichen Informationen vertreten. Vor einem Jahr waren es noch 18 Prozent. Überwiegend junge Nutzer stellen Steckbriefe in die sozialen Netzwerke ein. Viele bedenken dabei nicht, dass diese Informationen für künftige Arbeit- oder Kreditgeber sehr aufschlussreich sein können. Auch Unternehmen profitieren von dieser Datenfülle: Sie können individuell zugeschnittene Werbung bei den Nutzern platzieren.

Mit einer Abmeldung werden "der Account des Nutzers und alle personenbezogenen Daten dauerhaft gelöscht", zitiert eine Sprecherin von StudiVZ die Geschäftsbedingungen ihres Unternehmens. 13 Millionen Mitglieder tummeln sich auf den drei Portalen der Firma. Der Sprecher von RTL interactive, Thomas Bodemer, sagt über das Netzwerk wer-kennt-wen.de mit 5,6 Millionen Mitgliedern, das Profil jedes Nutzers werde "bei der Abmeldung unwiderruflich gelöscht" und könne von anderen Nutzern nicht mehr abgerufen werden.

Damit entsprechen die beiden größten sozialen Netzwerke in Deutschland zwar einer Forderung zur Änderung des Datenschutzgesetzes, die die Grünen Anfang März in den Bundestag einbringen wollen. Ein Qualitätssiegel für soziale Netzwerke wäre aber "ein erster Schritt", um den Nutzern mehr Sicherheit zu bieten, sagt die Grünen-Abgeordnete Nicole Maisch. "Viele Kinder und Jugendliche sind sich nicht darüber bewusst, dass das Netz nichts vergisst." Der Antrag ihrer Fraktion sieht zudem vor, dass Daten von Mitgliedern "nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung" an Dritte weitergegeben werden dürften.

Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz gibt zu bedenken, dass viele Anbieter im Ausland ansässig seien. Für diese entfalte "eine Änderung deutscher datenschutzrechtlicher Bestimmungen ohnehin keine Wirkung". Piltz plädiert dafür, den deutschen Netzwerken eine "erweiterte Informationspflicht" aufzuerlegen. Wie ein Unternehmen mit den Daten seiner Kunden umgeht, sollte noch vor der Anmeldung in einem "ausdrücklichen Hinweis" zu erfahren sein.

"Wir machen die Beobachtung, dass gerade junge Menschen immer mehr sehr sensible Inhalte ins Netz stellen", sagt Datenschutzexperte Kai Kuhlmann vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Seiner Ansicht nach müssen Bestimmungen geschaffen werden, mit denen Kinder und Jugendliche schon in der Schule "mit mehr Medienkompetenz ausgestattet" werden. Das fordern auch die Grünen in ihrem Antrag.

Allerdings hält Kuhlmann die Diskussion über eine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe von persönlichen Daten für "überbewertet", denn meist würden Daten an Werbekunden gar nicht erst ausgegeben. Die Betreiber von sozialen Netzwerken erhielten von ihren Kunden auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Werbung, die sie dann selbst bei den entsprechenden Mitgliedern platzierten.

"Ein einheitliches Siegel für Datenschutz" wie es die Grünen fordern, ist Kuhlmann zufolge dennoch "sicher sinnvoll". 17 internationale Netzwerke haben bereits auf europäischer Ebene eine Selbstverpflichtung für einen besseren Datenschutz unterschrieben, darunter auch die deutschen Betreiber von StudiVZ. Facebook gehört auch zu den Unterzeichnern. Die Daten ihrer abgemeldeten Nutzer wollte es aber dennoch gespeichert behalten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Anonymisierte Daten aus sozialen Netzwerken sind oft verräterisch
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2009, 17:59
Weil sich immer mehr Menschen an sozialen Netzwerken beteiligen, wird es zunehmend leichter, aus anonymisierten Daten auf die Identität der zugehörigen Person zu schließen. Das wollen zwei Wissenschaftler der Universität in Texas, Austin durch ihre Forschungsergebnisse zu statistischen Verfahren beweisen, wie die britische Rundfunkanstalt BBC auf ihrer Webseite berichtet.

In einem fünfseitigen PDF mit dem Titel "Robust De-anonymization of Large Sparse Datasets" fassen Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov ihre Erkenntnisse zusammen. Es geht dabei um sogenannte Mikrodaten, das sind Sammlungen von Datensätzen aus statistischen Erhebungen, die von einzelnen Individuen stammen und vor der Weitergabe an Firmen oder Marktforschungsunternehmen anonymisiert wurden. Die Wissenschaftler haben einen Algorithmus entwickelt, mit dem es in vielen Fällen möglich ist, einen anonymisierten Datensatz wieder dem Namen und der Adresse der zugehörigen Person zuzuordnen. Der Algorithmus verwendet dazu Informationen über die Beziehung von Mitgliedern sozialer Netzwerke zueinander. Die Forscher analysierten beispielsweise die anonymen grafischen Beziehungs-Darstellungen in Twitter, Flickr und Live Journal und fanden heraus, dass etwa ein Drittel der Personen, die sowohl Flickr als auch Twitter nutzten, aufgrund ihres Twitter-Graphs erkannt werden konnten.

Ihre Forschungsergebnisse sollten nicht nur Fans sozialer Netzwerke zu denken geben, so die Wissenschaftler. Auch die Betreiber der Netzwerke, die Mitglieder-Daten in anonymisierter Form verkaufen, müssten diese Praxis überdenken, erklärten Arvind Narayanan und Vitaly Shmatikov gegenüber der BBC. Sie dürften ihren Anonymisierungs-Mechanismen nicht länger blind vertrauen und sollten Mitgliedern die Möglichkeit einräumen, selbst die Weitergabe von anonymisierten Daten zu ihrer Person zu untersagen.

Quelle : www.heise.de
Titel: ICH habe nichts zu verbergen! - Abschied vom Privatleben
Beitrag von: SiLæncer am 05 April, 2009, 17:53
Der Bereich, der alle Einzelheiten des persönlichen Lebens und Treibens einschließt und nur die betreffende Person selbst etwas angeht, wird Privatleben oder Privatsphäre genannt. Dieser private (Lebens-)Raum steht dem öffentlichen Raum und seinen (Gemeinschafts-)Interessen gegenüber. Der Bereich des Privatlebens ermöglicht der Person, sich frei und ungezwungen in den eigenen "Räumen" bewegen und entfalten zu können, ohne dabei befürchten zu müssen, dass andere Personen Kenntnis und Einfluss auf das Verhalten ausüben können. Hierzu zählen auch die Freiheit des Denkens und des Fühlens, sowie der Bereich der Sexualität. Das Preisgeben der innersten, intimsten und persönlichsten Dinge geschieht in der Regel nur in einer Umgebung äußerster Vertrautheit und gegenüber denjenigen Personen, die dem Kreis der "Vertrauten" angehören. Ihnen gewähren wir freiwillig Einblicke in Interessen, Sorgen, Wünsche und andere Angelegenheiten unserer Lebensführung- und Planung und erlauben die Teilnahme daran. So verstanden hat das Privatleben des Einzelnen einen hohen Stellenwert und Verletzungen der Privat- und Intimsphäre werden meistens als besonders kompromittierend und schmerzlich empfunden.

Inzwischen ist jedoch in unserer Gesellschaft zu beobachten, dass die Grenze zwischen privatem und öffentlichem Leben immer mehr nivelliert wird. Personen sind zunehmend bereit, Privat- und Intimsphäre der öffentlichen Allgemeinheit zu opfern: Es scheint keine schützenswerten persönlichen Angelegenheiten (mehr) zu geben, wenn Menschen sich freiwillig "veröffentlichen" und einer anonymen Gemeinschaft gestatten, ihr Privatleben einer legalen "Belästigung" durch unbekannte Fremde auszusetzen.

Die veröffentlichte Person

Nicht nur in (anonymen) Chatrooms und Foren im Internet darf man sich über so manche Offenheit und Vertraulichkeit im Umgang der jeweiligen Nutzer und Teilnehmer untereinander wundern. Auch in Talk-, Live- und Gameshows, "Reality-Soaps" und anderen Unterhaltungssendungen im Fernsehen sind inzwischen regelmäßig Verhaltensweisen der jeweiligen Studiogäste, Darsteller und Mitwirkenden zu beobachten, die bei Zuschauern unterschiedliche Reaktionen hervorrufen.

Gemeint sind hier nicht-prominente Personen, die ganz selbstverständlich private Streitigkeiten mit ihrem Partner vor laufender Kamera austragen, persönliche Schicksalsschläge einer anonymen Öffentlichkeit preisgeben, über seltene Krankheiten bereitwillig Auskunft erteilen, mit tränenüberströmten Gesichtern Einblicke in menschliche Abgründe gewähren und vieles mehr. Ganz offen und tabulos wird dem Zuschauer und breiten Publikum signalisiert, dass man "nichts zu verbergen" hat und willig ist, über so ziemlich alles zu reden.

Ebenso vielfältig und vielgestaltig wie die jeweiligen Offenbarungen, sind auch die unterschiedlichen Zuschauerreaktionen. Während der eine Betrachter teilnahmsvoll seiner mitfühlenden Betroffenheit bezüglich des senderechtlich übertragenen Leids Ausdruck verleiht, empfindet ein anderer Zuschauer vielleicht gerade diesen Mangel an dezenter Zurückhaltung als ungenierte Schamlosigkeit und Zumutung.

Man könnte es auch so formulieren, dass sich der eine Betrachter mit dem konfrontierten fremden Kummer identifizieren kann und den sich mutig und selbst offenbarenden "ehrlichen" Bürger dafür bewundert. Ein anderer Zuschauer kann eine völlig konträre Reaktion auf denselben Sachverhalt zeigen, indem er diese "Offenheit" als geschmacklose Selbstinszenierung empfindet, sozusagen als Provokation durch die allgemein zur Schau gestellte Intimität.

Schauplatz der Selbst-Inszenierung

Private, wie auch öffentlich-rechtliche Sende- und Rundfunkanstalten bieten als Medien zahlreiche Inszenierungsmöglichkeiten für ganz persönliche Auftritte unterschiedlicher Menschen. Bürger, deren Biographie bis dahin in den Medien völlig unbekannt war, werden ganz plötzlich im Fernsehen zu Studiogästen (und nicht selten auch zu Stars), denen für eine gewisse Zeit die Bühne als "Raum der Aufmerksamkeit" zur Verfügung gestellt wird. Die Auftrittsmotive und Beweggründe dieser nicht-prominenten Gäste sind unterschiedlicher Art. Besondere Talente, Begabungen oder schauspielerisches Geschick sind keine notwendige Voraussetzung oder Bedingung für eine Einladung: Eine beispielsweise konventionelle Erscheinung mit jedoch spektakulärem, besorgniserregendem, tragisch-dramatischem Erlebnishintergrund ist oftmals ausreichend.

Sich selbst vor anderen Personen möglichst positiv darzustellen, ist sicher eine generelle Tendenz in Auftrittssituationen in der Öffentlichkeit. Vom Publikum umringt, bringt der ambitionierte Studiogast mitteilungsfreudig und meist von starkem Gefühlsausdruck begleitet, seine eigene Person zur Aufführung. In der redseligen Selbstkundgabe und Selbstbezogenheit bietet ihm dabei das Publikum den Resonanzboden für seine offenbarten Alltagserfahrungen.

Neben dem Unterhaltungs- und Informationswert eines solchen Auftritts darf auch das Geltungs- und Klatschbedürfnis nicht unterschlagen werden: Belanglosigkeiten können ebenso zur amüsanten Kurzweil beitragen wie inszenierte Übertreibungen persönlicher Grenzerfahrungen. Den Varianten phantasievollen Auftretens werden dabei von Seiten des Senders kaum Grenzen gesetzt, sodass Komponenten emotionalen Erlebens und/oder persönlichkeitsspezifischen Befindlichkeitsstörungen, nebst Einblicken in die Intimsphäre des jeweiligen Studiogasts, so gut wie jede Ausdrucksmöglichkeit gestattet wird.

Solange Profanisierung und Intimisierung publikumswirksam aufbereitet werden und die unterschiedlichen und oftmals fragwürdigen Bedürfnisse der Zuschauer befriedigen, ist die intentionale Bemühung des Studiogasts, seine "Augenblicksberühmtheit" zu feiern, gestattet und willkommen. Diesem Gast, der ganz damit beschäftigt ist, seine wie auch immer gearteten "Besonderheiten" in den Mittelpunkt der Sendung zu stellen, ist dabei nicht unbedingt bewusst, dass das Publikum um ihn herum - wie auch die Zuschauer vor ihren Fernsehgeräten - wichtige, jedoch wechselnde und grundsätzlich austauschbare Adressaten sind.

Das ICH im Mittelpunkt

Es wird vorausgesetzt, dass sich der Studiogast oder Teilnehmer freiwillig, d.h. ohne Einwirkung durch äußeren Zwang bereit erklärt, über seine Person, Persönlichkeit, Probleme, Krankheiten, Erlebnisse und vieles mehr Auskunft zu erteilen. Diese Handlung bietet ihm Chance und Möglichkeit, Aufmerksamkeit für die dargebotene Form des Sich-selbst-Ausdrückens und Selbst-Darstellens zu erhalten. Eventuell erfährt er durch die ihm entgegengebrachte Aufmerksamkeit ein Gefühl der Wertschätzung, Bestätigung, Zusammengehörigkeit, Erleichterung, des Trostes, Mutes oder Ähnliches.

Ungeachtet dessen, ob der Inhalt seiner Darstellung und Übermittlung als spektakulär oder langweilig, banal oder außergewöhnlich originell von den jeweiligen Zuschauern empfunden wird, steht der Studiogast als "Akteur" im Mittelpunkt des momentanen Geschehens. Diese Veranstaltung ist in der Regel ein Erlebnis besonderer Art für ihn, da sie die Alltäglichkeit und Routine des üblichen Lebens unterbricht und durch den Reiz der Besonderheit, bzw. der Einmaligkeit glänzt. Mit Hilfe und Unterstützung der Medienwelt (hier dem Fernsehen) kann man sozusagen aus einem persönlichen Erlebnis ein Ereignis kreieren, dass durch seinen geschickten "Inszenierungswert" zum sensationellen Event avanciert, auch wenn in diesem Bemühen lediglich die einmalige Faszinationskraft des Augenblicks fixiert wird.

Aber immerhin hat man trotz der leichtflüchtigen Vergänglichkeit dieser Situation erreicht, den Status der "Wichtigkeit" durch zigtausende Zuschaueraugen einzunehmen und zu genießen. Es geht um Gesehen- und Wahrgenommenwerden von der Umwelt, seinen Mitmenschen und der Gesellschaft, um (endlich) als herausragende, einzigartige Persönlichkeit anerkannt zu werden. Die bis dahin anonyme "Durchschnittsbürger-Vita" löst sich im Rampenlicht auf und gewährt (hoffentlich) den Durchbruch zum gesellschaftlichen und/oder persönlichen Aufstieg. Sicher ist die Sehnsucht danach nicht wesentlich größer als die Angst davor, nach diesem Auftritt wieder von der "Bühne des Bewusstseins" zu verschwinden, ohne eine Spur der Erinnerung beim Publikum hinterlassen zu haben.

Gewährt der Studiogast tiefe Einblicke in sein Privatleben, indem er über persönliche Probleme, Schicksalsschläge oder Nöte öffentlich Zeugnis und Beichte ablegt, so geschieht dies sicher auch der psychischen Erleichterung wegen. Er bricht das Siegel der Verschwiegenheit, hebt die Privatsphäre aus ihrer Isolierung und vertraut all dies dem Kollektiv der Öffentlichkeit an. Vielleicht spielt auch die Hoffnung dabei eine nicht unwesentliche Rolle, dass seine geständige Offenbarung die bisherige (Lebens-) Last verringert, weil "geteiltes Leid halbes Leid" sein soll!?

Je nach Aufbau der jeweiligen Sendung stehen Berater und Diskussionspartner in Echtzeit oder im Anschluss an die Sendung mit Hilfestellungen und Handlungsanleitungen persönlich zum Gespräch bereit. Auf der Suche nach Problemlösungsstrategien werden Wege aus der jeweiligen Krise angeboten, die beispielsweise zur Genesung, Behebung des negativen Zustands, zur sehnsüchtigen Wunscherfüllung oder zum Glücklichwerden führen sollen. Verbesserungsvorschläge und Risikoabschätzung in Sachen Lebensführung, sowie Beratungsformen jedweder Art, dienen somit nicht nur dem Studiogast und seiner situationsspezifischen "Selbstplatzierung", sondern können auch vom sensibilisierten Publikum als Orientierungshilfe und Wegweiser verstanden werden.

Exhibitionismus und Ego-Trip

Im medizinischen Bereich definiert man Exhibitionismus als wiederkehrende oder anhaltende Neigung, die eigenen Genitalien vor meist gegengeschlechtlichen Fremden in der Öffentlichkeit zu entblößen, ohne dabei zu einem näheren Kontakt aufzufordern, jedoch um eine gewisse Befriedigung aus diesem Verhalten zu ziehen. Dieses Verhalten gehört nach WHO-Definition in den Bereich der Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat der Begriff des Exhibitionismus eine Erweiterung erfahren, sodass man darunter auch eine übertriebene intime Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit versteht, die sich nicht nur auf rein sexuelle Aspekte beschränkt. Das übersteigerte ich-bezogene Zur-Schau-Stellen und Preisgeben von charakterlichen Eigenschaften, Gefühlen, Fertigkeiten, Überzeugungen und Schwächen, wird ebenfalls zum Exhibitionismus gezählt. Die Motivationen dafür sind vielfältig und liegen u. a. im Erregen von Aufmerksamkeit und/ oder Mitleid, sowie im Kokettieren mit Besonderheiten. Für exhibitionistisch veranlagte Menschen steht das Bedürfnis nach (körperlicher) Beachtung und Bestätigung ihrer Person im Vordergrund. Aus dieser Beachtung von Seiten der Öffentlichkeit können sie eine gewisse Anerkennung, Zustimmung und Genugtuung ziehen.

Es scheint in unserer derzeitigen Gesellschaft einen allgemeinen Trend zum Exhibitionismus zu geben, denn der Wunsch und Wille, die privatesten Dinge offen darzulegen, ist auffällig und inzwischen weit verbreitet. Die Neigung, seine eigene Lebensweise, das Denken und Verhalten übertrieben in den Vordergrund zu stellen, kann ebenso als "Ego-Trip" betrachtet werden.

Im Rahmen diverser Shows und anderer Unterhaltungssendungen werden unterschiedliche und auffällige "Imponiertechniken" der jeweiligen Studiogäste und Teilnehmer zum Besten gegeben, die scheinbar ganz selbstverständlich dazugehören. Das zur Verfügung stehende Repertoire zur Selbstinszenierung erschöpft sich nämlich längst nicht in extrem übertriebenen Gesten des Sich-Aufspielens, Sich-Produzierens, des Eindruck-schinden-Wollens oder in Form von maßloser "Selbst-Beweihräucherung". Den zahlreichen Handlungsoptionen stehen je nach Veranlagung kreative Demonstrationsmöglichkeiten zur Verfügung, die nicht selten Niveau und "Geschmack" auf das Peinlichste vermissen lassen.

Als Werbende in "eigener Sache" ist diesen Selbstdarstellern offensichtlich jedes Mittel recht, sich ihrer Umwelt gegenüber in Szene zu setzen. Diese Entblößung und Überwindung des Privatlebens verlangt großen persönlichen Einsatz. Die Hoffnung auf Belohnung für die Veröffentlichung seiner selbst beinhaltet aber bei nicht gänzlich eliminierter Selbstreflexion dennoch eine beunruhigende Befürchtung:

Zitat
"Könnte man sich mit den Augen der anderen sehen, man würde sogleich spurlos verschwinden."

Quelle : http://www.heise.de/tp/
Titel: EU drängt auf mehr Datenschutz für Internet-Nutzer
Beitrag von: SiLæncer am 16 April, 2009, 06:42
Internet-Nutzer sollen nach dem Willen der EU- Kommission besser vor unerwünschter personalisierter Werbung geschützt werden. Telekommunikationskommissarin Viviane Reding dringt auf die lückenlose Durchsetzung bereits bestehender EU-Vorgaben auf nationaler Ebene.

Beschwerden britischer Nutzer

"Ich werde nicht tatenlos zusehen, wenn ein EU-Staat seinen Pflichten in diesem Bereich nicht nachkommt", sagte Reding in einer am Dienstag veröffentlichten Videobotschaft. Wegen Datenschutz-Mängeln hat Brüssel laut Mitteilung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien eingeleitet. Anlass waren mehrere Beschwerden britischer Internet-Nutzer.

Mangelnder Datenschutz und Klageandrohung

Ein nationaler Festnetzbetreiber hatte das Ausspäh-Verfahren getestet, ohne die betroffenen Kunden vorher zu informieren. Reding forderte deshalb die britische Regierung auf, Lücken in der Datenschutz-Gesetzgebung zu schließen und die Vorschriften besser durchzusetzen. Anderenfalls könnte der Fall den Angaben zufolge vor den Europäischen Gerichtshof kommen.

Unternehmen erhoffen sich von solchen Daten Rückschlüsse auf persönliche Interessen, um Verbraucher anschließend gezielt mit Werbung ansprechen zu können. Nach EU-Recht ist das nicht verboten - der Internet-Nutzer muss aber seine Einwilligung erteilt haben. Die Mitgliedstaaten sind deshalb verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand unbemerkt überwacht wird, und Verstöße entsprechend zu ahnden.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Datenschutz - Social-Networks behalten Bilder
Beitrag von: SiLæncer am 21 Mai, 2009, 22:08
Eine aktuelle Untersuchung der Universität von Cambridge gelangt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Soziale Netzwerke Bilder für einen längeren Zeitraum behalten, obwohl diese bereits gelöscht sein sollten.

Die bekannte Social-Network-Website Facebook behauptet, dass Bilder nach einer Löschung durch den User unverzüglich von ihren Servern verschwinden würden. Wie eine Untersuchung der Universität von Cambridge jedoch zeigt, scheint dem nicht so.

Die Tester luden einige Fotos auf 16 bekannte und populäre Websites und löschten diese anschließend wieder. Zuvor notierten sie sich jedoch die direkte URL zu dem Bild. Nach 30 Tagen prüfte man, ob die Bilder unter der URL noch aufrufbar waren. Das Ergebnis erschütterte die Studenten. Auf 7 von 16 Seiten waren die Bilder über die URL noch direkt aufrufbar. Eine der Seiten war Facebook, welche nach wie vor behaupten, dass die Bilder direkt gelöscht werden. Nach den Erhebungen der Untersuchung haben Flickr und Googles Picasa erheblich besser abgeschnitten, auf Platz eins landete Microsofts Windows Live Space, bei welchem die Bilder wirklich unverzüglich gelöscht wurden. Joseph Bonneau, einer der Studenten, der an der Untersuchung beteiligt war, hielt die Situation treffend fest: "Dies zeigt, dass Social-Network Websites sich oftmals nur schwerlich um die Privatsphäre ihrer Nutzer kümmern, weil sie eher das tun, was einfacher ist, anstatt das, was richtig ist."

Ein Sprecher von Facebook verteidigte indes die Löschpraktiken bei Bildern: "Wenn ein User ein Bild von Facebook löscht, wird es sofort von unseren Servern geworfen. Jedoch können die URLs zu Bildern auf unserem Content Delivery Network (CDN) weiter existieren, auch nachdem ein User die Datei zur URL von Facebook gelöscht hat, bis diese Adresse überschrieben wird. Das Überschreiben geschieht für gewöhnlich in einer sehr kurzen Zeitspanne."

Wenn man eine Erreichbarkeit von 30 Tagen als kurze Zeitspanne betrachtet, darf man sich getrost fragen, wo solche Portale die Privatsphäre ihrer Nutzer einordnen. Wobei die Antwort eigentlich vorab klar ist.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Tele2-Werbung mit Freiminuten irreführend
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2009, 17:27
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationsunternehmen Tele2 untersagt, mit dem Slogan "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" zu werben.

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Werbung irreführend, weil das Unternehmen keine "echten Freiminuten" gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem angebotenen Mobilfunktarif das Startgeschenk bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.

Die Deutsche Telekom hatte gegen die Tele2-Werbung geklagt. Nur in einer Fußnote der Anzeige war darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe - das sei zu wenig Aufklärung, so die Klägerin.

Das Landgericht Düsseldorf hatte das bereits in erster Instanz am 8. Februar zur Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg. Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten bejaht.

Die Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass Telefonkosten anfielen. Tatsächlich könnten die Kunden jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren.

Im Kern werde daher mit einer Gutschrift von 4,18 Euro und nicht mit Freiminuten geworben. Auch der Hinweis in der Fußnote ändere hieran nichts, weil schon die blickfangmäßige Werbung objektiv unrichtig gewesen sei. Außerdem verwirre die Fußnote mit der weiteren Formulierung "Die Freiminutengutschrift kann auch zu anderen Zeiten und Zielen genutzt werden" und verstärke sogar noch die Irreführung, so das Gericht. Eine erneute Berufung wurde nicht zugelassen.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: "Besondere Herausforderung" soziale Netzwerke
Beitrag von: SiLæncer am 03 Juni, 2009, 18:57
Wer nicht drin ist, gehört nicht dazu. Soziale Netzwerke sind aus dem Leben der meisten Kinder und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Plattformen wie SchülerVZ oder Facebook haben Sportplätze und Cafés als Treffpunkte der Heranwachsenden längst abgelöst. Wer etwas auf sich hält, trifft sich mit seinen Freunden online. Ein Trend ist für viele aber besorgniserregend. Immer mehr Schüler kennen in ihren Profilen kaum noch Tabus, auch persönlichste Informationen und Bilder werden ins Netz gestellt und damit für jedermann zugänglich gemacht. Vielfach aus Gruppenzwang: Wer das nicht tut, mache sich unbeliebt, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium, Ursula Heinen-Esser (CDU), am heutigen Mittwoch in Berlin.

Jüngere Menschen gingen viel zu sorglos mit ihren Daten um, bemängelte Heinen-Esser. Mit "einem einfachen Mausklick" ließen sich Informationen problemlos von Dritten herausfinden. Deshalb stünde man vor einer "besonderen Herausforderung", sagte Heinen-Esser. Kinder und Jugendliche müssten noch mehr sensibilisiert werden.

Wie sorglos Teenager mit ihren Daten umgehen, zeigt eine Studie der Universität Leipzig. 90 Prozent der über 6500 befragten Schüler im Alter von 12 bis 19 Jahren wissen danach, dass es bei den Online-Netzwerken eine Zugriffskontrolle auf persönliche Daten gibt – nur 55 Prozent schränkten den Zugriff aber tatsächlich ein. Schlechte Erfahrungen mit der Veröffentlichung ihrer Daten hätten die Befragten kaum gemacht, weiß Medienpädagogin Maren Würfel, nur 4 Prozent haben sich laut Umfrage darüber beschwert. Deutlich mehr User (23 Prozent) haben dagegen Erfahrungen mit Beleidigungen und Mobbing, 17 Prozent mit sexueller Belästigung gemacht.

Dass "wir uns ohne erhobenen Zeigefinger ein Wertegerüst schaffen", fordert Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender des Vereins "Deutschland sicher im Netz", in dem Mediengrößen wie Microsoft, Ebay und SAP, aber auch StudiVZ Mitglieder sind. Mit rund fünf Millionen Nutzern ist SchülerVZ Europas größtes Online-Netzwerk für Schüler ab 12 Jahren. Laut Geschäftsführer Markus Berger de León bewegt es sich in einem täglichen Spannungsfeld zwischen Nutzern, Datenschutz, Werbekunden und Sicherheit/Jugendschutz. An Kinder und Eltern appellierte er, Verstöße oder Mobbing auf der Seite zu melden.

Dass dazu Unterstützung und Aufklärung auch von der Politik kommen müsse, betont auch Dieter Kempf. Im "Cybermobbing" registriere man eine wachsende Anzahl von Opfern. Trotzdem ist Kempf gegen ein "allgemeines Miesmachen" und fordert vielmehr ein gemeinsames Bewusstsein aller Beteiligten, auch von Kindern. Nicht alles, was möglich ist, sollte auch gestattet werden. Denn eine Gefahr des Internets hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) schon im März in der "Berliner Morgenpost" betonte: "Was einmal im Netz steht, kriegt man dort nicht mehr raus."

Quelle : www.heise.de
Titel: Gut versteckte Privacy
Beitrag von: SiLæncer am 12 Juni, 2009, 17:21
Soziale Netzwerke im Web sind eine zweischneidige Angelegenheit. Einerseits ermuntern sie Nutzer dazu, möglichst viele persönliche Informationen mit der Online-Welt zu teilen, also Fotos, Videos, Nachrichten und Links. Andererseits müssen sie dafür sorgen, dass diese Informationen auch vor Missbrauch geschützt sind und nur diejenigen erreichen, die ein Nutzer als vertrauenswürdig ausgewählt hat. Dazu gehören nicht unbedingt Verwandte, Vorgesetzte oder andere Firmen.

Leider verstecken Betreiber sozialer Netzwerke die Privacy-Einstellungen nicht selten in den Labyrinthen ihrer Site-Architektur, wie eine britische Studie feststellt, die Ende Juni auf dem achten Workshop der Economics of Information Security in London vorgestellt wird. Zwar würden soziale Netzwerke schon jetzt von Datenschutzgruppen unter Druck gesetzt, den Nutzern bessere Kontrollmöglichkeiten zu geben. Aber die Betreiber hätten kein Interesse daran, die Nutzer mit der Nase darauf zu stoßen.

„Für ein soziales Netzwerk steigt Ihr Wert als Nutzer mit der Datenmenge, die Sie zur Verfügung stellen“, sagt Joseph Bonneau von der Universität Cambridge, einer der beiden an der Untersuchung beteiligten Forscher. Mehr Nutzerdaten ermöglichten die gezielte Schaltung von Onlinewerbung. Zudem steigerten sie das Gemeinschaftsgefühl im Netzwerk. „Die Betreiber wollen eine Onlineumgebung schaffen, in der Informationen ungehindert zwischen den Nutzern hin und her fließen und geteilt werden“. Das erreiche man am besten, indem man das Thema Privacy nicht allzu hoch hänge.

Bonneau und sein Kollege werteten 45 soziale Netzwerke aus aller Welt anhand von 200 Kriterien aus. Dazu gehörten die Datenmenge, die bei der Registrierung erhoben wird, die Voreinstellungen hinsichtlich Privacy oder die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte. Am besten schnitten die Netzwerke Bebo, LinkedIn und GaiaOnline ab, am schlechtesten Badoo, CouchSurfing und MyLife. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass gerade die Dienste, die mit Privacy-Schutz werben, häufig die geringsten Kontrollmöglichkeiten anbieten. Die Riesennetzwerke Facebook und MySpace rangieren zwar in der Mitte, aber weil sie ihren Nutzern mehr Anwendungen bieten, sei ein aktiver Datenschutz seitens des Users schwieriger als anderswo.

Insgesamt schnitten die populären Netzwerke allerdings besser ab. Die beiden Wissenschaftler führen dies darauf zurück, dass die großen Dienste mehr Ressourcen hätten, um sich des Problems anzunehmen, und dass sie einem stärkeren öffentlichen Druck ausgesetzt seien. Bonneau glaubt, dass der Druck noch erhöht werden könne, wenn die Privacy-Praktiken aller Netzwerke offen gelegt würden, um zu zeigen, was möglich ist. Als Beispiel nennt er die Plattform Xing, die den Datenaustausch zwischen Nutzern verschlüsselt, um Inhalte vor unerwünschten Lauschern zu schützen.

Bonneaus Kollege Sören Preibusch plädiert dafür, Privacy-Standards für die gesamte Branche zu etablieren. Die könnten Nutzern helfen, zu verstehen, was überhaupt mit all den Informationen geschieht und wie sie sie kontrollieren. Undurchsichtige Privacy-Bestimmungen, verwirrende Voreinstellungen und Anreize, möglichst viel von sich preiszugeben, würden genau das jedoch verhindern. „Obwohl Verbraucher immer wieder angeben, dass Datenschutz wichtig sei, vergessen sie ihre Bedenken, wenn man ihnen einen Bonus anbietet“, sagt Preibusch. Selbst Schokoriegel oder ein paar Cent genügten oft schon.

Für Vitaly Shmatikov, Privacy-Forscher an der Universität von Texas in Austin, kommen die Ergebnisse der Studie zur rechten Zeit, da die Betreiber sozialer Netzwerke immer besser darin werden, Nutzerdaten zu Geld zu machen. „Es wird ein deutliches Spannungsverhältnis zwischen der monetären Verwertung und der Privatheit der Daten geben“, erwartet Shmatikov.

Vorfälle wie das „Beacon-Fiasko“ bei Facebook – der Dienst wollte die Offline-Einkaufsgewohnheiten seiner Nutzer im Netzwerk verbreiten – zeigen, welches Konfliktpotenzial vorhanden ist. Shmatikov glaubt, dass die Dinge sich eher zum Schlechteren wenden, weil die existierenden sozialen Netzwerke ihre Strategie ändern. Es gehe zunehmend darum, nicht noch mehr neue Nutzer anzuziehen, sondern an den vorhandenen Geld zu verdienen.

Der freie Fluss der Informationen sei ja gerade der Zweck sozialer Netzwerke, sagt Michael Zimmer von der Universität Wisconsin-Milwaukee, und entsprechend seien sie konstruiert. Deshalb würden die Betreiber nur widerwillig auf ihre Privacy-Optionen hinweisen. „Facebook hat mit die weitreichendsten Einstellungen, bietet aber so gut wie keine Hilfe an, wie man sie nutzt“, moniert Zimmer.

Ein Ausweg aus dieser verfahrenen Situation sei, den Nutzern Unterstützung anzubieten, wie sie sich in den Privacy-Optionen zurechtfinden. Zimmer hat deshalb auf seiner Webseite eine kleine Gebrauchsanweisung veröffentlicht, wie man die entsprechenden Einstellungen bei Facebook konfiguriert.

Laut Sören Preibusch seien die Nutzerprofile oft so angelegt, dass sie zu fast 100 Prozent öffentlich zugänglich sind, wenn der Nutzer nicht selbst Hand anlegt. „Sie sollten die Privacy-Voreinstellungen nicht übernehmen“, rät er. Und Joseph Bonneau fügt hinzu: „Der sicherste Umgang mit sozialen Netzwerken ist, davon auszugehen, dass am Ende alles, was man an Informationen einstellt, in der Öffentlichkeit landen wird.“

Quelle : http://www.heise.de/tr/ (http://www.heise.de/tr/)
Titel: Warnung vor falschen "Verbraucherschützern"
Beitrag von: SiLæncer am 30 Juni, 2009, 08:57
Die bundesweit vor Ort aktiven Verbraucherzentralen sind häufige Anlaufstellen für Konsumenten, die beispielsweise Probleme mit Verträgen ihres Internetproviders oder anderen Dienstleistungen haben. Dreisterweise nutzt eine fragwürdige Organisation derzeit offenbar den bekannten Namen der Verbraucherzentrale für dubiose Angebote.
   
Schutz vor Anrufen für 89 Euro?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hätten sich falsche Verbraucherschützer telefonisch bei Verbrauchern gemeldet. Sie gaben sich als "Verbraucherschutzzentrale" oder als "Verbraucherschutzzentrale Koblenz" aus. Am Telefon werde dann versucht, Menschen einen fragwürdigen Schutz vor "Anrufen und Abbuchungen von Lottogesellschaften" anzubieten. Demnach wollten die falschen Verbraucherschützer einer Frau aus dem Raum Trier 89 Euro von ihrem Konto abbuchen. Für diesen Betrag wollte die Organisation angeblich alle weiteren Schritte zum Schutz der Verbraucherin einleiten. Die offizielle Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz distanziert sich eindeutig von derartigen Geschäften.

Verbraucherzentrale stellt Musterbrief bereit

Sie rät Betroffenen sich gegen diese Organisation zu wehren, wenn sie gegen ihren Willen einen Willkommensbrief von dieser Firma erhalten sollten. Dem Unternehmen müsse mitgeteilt werden, dass kein Vertrag geschlossen worden sei und auch kein Vertragsabschluss beabsichtigt sei. Innerhalb von zwei Wochen sollten Verbraucher zudem vorsichtshalber widersprechen. Zugleich müsse die Firma zur Löschung aller gespeicherten, persönlichen Daten aufgefordert werden. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass die Verbraucher ausdrücklich auch Abbuchungen und zukünftige Werbeanrufe untersagen sollten. Zu diesem Zweck wurde im Internet auch einen Musterbrief zum Download (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/78081A.rtf) bereitgestellt.

Persönliche Daten sollten nach einer Empfehlung der Verbraucherzentrale zudem nur äußerst sparsam herausgegeben werden. Gerade bei Gewinnspielen oder Werbeanrufen sollten Telefonnummer oder Kontoverbindung nicht angegeben werden. Der einfachste Weg: Direkt wieder auflegen. Unberechtigte Abbuchungen vom Konto können innerhalb von sechs Wochen durch die Bank wieder zurückgebucht werden.

Quelle : www.onlinekosten.de (http://www.onlinekosten.de)
Titel: Verbraucherschützer greifen Social Networks an
Beitrag von: SiLæncer am 14 Juli, 2009, 13:07
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, Lokalisten.de, Wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein.

"Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Die Aktion wird koordiniert vom neuen Projekt des Verbandes "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt".

In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus.

"Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher bleibt das Schlechte: Nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", so Billen über die bisher analysierten Netzwerke. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet."

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. "Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen", erklärte Carola Elbrecht, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen.

Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen - zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen, oder Profildaten Dritten zugänglich machen. Der VZBV fordert die Anbieter daher auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten.

"Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt", so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.

Auch beim Urheberrecht liegt nach Angaben des VZBV einiges im Argen: Verschiedene Anbieter lassen sich laut den Geschäftsbedingungen vom Nutzer umfangreiche Rechte an den von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder gar "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" den Zugang für Mitglieder zu sperren.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Xing folgt Forderungen von Verbraucherschützern
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2009, 15:32
Nach der Forderung der Verbraucherzentralen nach mehr Datenschutz bei einigen Social Networks hat das Karriere-Portal Xing sofortige Veränderungen angekündigt. So würden zum Beispiel Forenbeiträge von Ex-Mitgliedern gelöscht, sagte Xing-Sprecher Thorsten Vespermann heute der dpa. "Wir unterstützen alle Änderungsvorschläge", sagte der Vorstandschef der Xing AG, Stefan Groß-Selbeck, in Hamburg. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden umgehend bei den Punkten aktualisiert, die aus Sicht der Verbraucherzentrale eine Verbesserung darstellten. "Dafür sind nur kleinere Anpassungen notwendig."

Xing sei bei den Forenbeiträgen bislang davon ausgegangen, dass es nützlicher sei, sie im Netz zu belassen, sagte Vespermann. Das entsprechende Diskussionsforum sollte nicht inhaltlich durchlöchert werden. Löschen sei aber auch möglich und werde nun unverzüglich technisch umgesetzt.

Die Verbraucherzentralen hatten mehrere Social Networks wegen Datenschutzmängeln abgemahnt. Die Plattformen Facebook, Lokalisten, MySpace, Wer-kennt-wen und Xing benachteiligten ihre Nutzer, hieß es.

Xing betonte, die Kundendaten lägen schon heute getrennt vom Firmensitz verteilt auf mehreren Servern. Xing sei darüber hinaus voll verschlüsselt. Mitglieder hätten stets die Kontrolle über ihre Daten und Privatsphäre. Die Mitgliederzahl stieg zuletzt um rund eine halbe Million auf mehr als 7,5 Millionen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Falsche Datenschützer - Verbraucherzentrale warnt
Beitrag von: SiLæncer am 23 Juli, 2009, 16:34
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat vor einer neuen Masche zweier Telefon-Abzocker gewarnt. Es betrifft die beiden Anbieter "Verbraucher Werbeschutzbund" und "Raus da".

Die Firmen versuchen per unerwünschtem Anruf, gutgläubigen Menschen mit ihren dubiosen Angeboten Geld aus der Tasche zu ziehen, teilten die Verbraucherschützer mit. Der "Verbraucher Werbeschutzbund" bietet für 89,95 Euro telefonisch ein angebliches "Datenschutz-Paket" an, das vor unlauterer Werbung und gegen Datenmissbrauch schützen soll.

Etliche Menschen haben sich bereits bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil der Betrag vom Konto abgebucht wurde, obwohl sie wissentlich keinen Vertrag abgeschlossen haben. Die Firma "Raus da" versucht mit einer ganz ähnlichen Masche an Geld zu kommen.

"Um zukünftig unerwünschte Telefonwerbung einzuschränken" kann man sich von diesem Unternehmen auf Telefonwerbesperrlisten setzen lassen und erhält Musterbriefe, um Abonnements oder teure Handytarife zu widerrufen. Die Unterlagen werden für 49,95 Euro per Nachnahme zugestellt. Das heißt, man kauft die Katze im Sack bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde, warnt die Verbraucherzentrale.

Schon mit ihren unerwünschten Werbeanrufen verstoßen diese Firmen demnach gegen geltendes Recht. Die vermeintlichen Verbraucherschützer ziehen arglose Nutzer mit der gleichen Masche über den Tisch, gegen die sie scheinbar vorgehen wollen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sie selbst nie unerwünscht bei Verbrauchern anruft.

Sie empfiehlt, sich nicht auf Geschäfte mit selbst ernannten Verbraucherschützern einzulassen, Kontobewegungen sorgfältig zu kontrollieren und unberechtigte Abbuchungen schnellstmöglich zurückbuchen zu lassen. Sind durch die Telefonanrufe Verträge unlauter zustande gekommen oder untergeschoben worden, sollten sich Betroffene wehren und der Firma mitteilen, dass sie keinen Vertrag geschlossen haben oder schließen wollten. Zudem sollte man vorsorglich widerrufen und die Firma zur Löschung aller gespeicherten Daten auffordern.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: StudiVZ gibt Datenschutzversprechen
Beitrag von: SiLæncer am 28 Juli, 2009, 12:53
Der Betreiber sozialer Netzwerke hat ein "Manifest" vorgestellt, mit dem er die Hoheit der Nutzer über ihre persönlichen Daten stärker betonen und gleiche Spielregeln für alle hierzulande aktiven Online-Communities fordert.

Das Social Network StudiVZ hat ein "Manifest" vorgestellt, mit dem die Hoheit der Nutzer über ihre persönlichen Daten stärker betont und die Konkurrenz zur Übernahme von mehr Verantwortung ermahnt wird. "Wir fordern alle auf, sich an einheitliche Spielregeln zu halten", betonte Markus Berger de Lèon, Geschäftsführer von StudiVZ, am heutigen Dienstag in Berlin. User sollten sich darauf verlassen können, "dass sie überall gleich behandelt werden". Das soziale Netzwerk selbst habe auf seiner Plattform die Aktion "Deine Daten gehören dir" gestartet. Damit verknüpft sei das Datenschutzversprechen, dass alle personenbezogenen Informationen tatsächlich im eigenen Besitz bleiben sollen. Jedes Mitglied könne jederzeit bestimmen, wann die Daten wieder verschwinden. Sie seien "einfach zu löschen" und "tauchen nicht in Suchmaschinen auf".

Das neue Gelöbnis vollzieht die Anforderungen des hierzulande generell geltenden Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach. Das sei "inhaltlich keine neue Forderung", räumte Berger de Lèon ein. "Aber wir haben gesehen, dass die Dinge, die wir für einen Industriestandard halten, nicht selbstverständlich sind." Man habe das Manifest daher bewusst an die Wettbewerber versendet und sehe darin einen "Gesamtaufruf an die Industrie". Auch seien die Datenschutzvorkehrungen vielen Nutzern noch nicht bekannt, erläuterte der Geschäftsführer die weiteren Hintergründe des Manifests. Ihnen solle klarer gemacht werden: "Das Internet vergisst nicht, aber VZ kann vergessen."

Neben der Zusicherung, dass Daten auch bei StudiVZ und den Ablegern SchülerVZ sowie MeinVZ persönliches Eigentum sind, enthält das Manifest drei weitere Punkte. "Nutzer brauchen Transparenz", heißt es an zweiter Stelle. Es dürfe keine "Blankovollmachten" über die Verwendung persönlicher Informationen geben, lautet die Erläuterung. Wer keine personalisierte Werbung wolle, müsse die Option haben, diese Funktion abzuschalten. Wer etwas im Netzwerk verkaufe, müsse die Kosten offen legen.

Weiter postuliert die Deklaration unter der Überschrift "Gleiches Recht für alle", dass die Regeln für soziale Netzwerke gemäß der E-Commerce-Richtlinie nicht davon abhängen dürften, in welchem Land die Server eines Betreibers stehen. Wer hierzulande Dienste anbiete, müsse sich ohne Tricks und Ausnahme an die hiesigen strengen Daten-, Verbraucher- und Jugendschutzbestimmungen halten. "Andere dürfen sich nicht hinter 'Safe Harbor'-Bestimmungen verstecken", verlangte Berger de Lèon und schielte dabei offenbar vor allem in Richtung des US-Konkurrenten Facebook. Abschließend setzt sich das Manifest für eine klare Verpflichtung von Anbietern ein, Jugendlichen "Sicherheit" zu verschaffen und sie "in ihrer Sprache und gemäß ihren Bedürfnissen" über Chancen und Risiken virtueller Kommunikation aufzuklären.

Viele der angesprochenen Bereiche decken sich mit der Selbstverpflichtungserklärung, die neben StudiVZ auch die Lokalisten und wer-kennt-wen.de unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) im März eingegangen sind. Neben der besseren Kommunikation dieser Verpflichtungen nach innen und außen über das Manifest will sich StudiVZ seine Datenschutzpraktiken auch vom TÜV und vom Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zertifizieren lassen.

Bereits überarbeitet hat die Betreiberfirma die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei SchülerVZ. Die Texte seien nun von der jugendlichen Zielgruppe einfacher zu verstehen und übersichtlicher gestaltet. Bei Neuregistrierten sind die Standardeinstellungen ferner künftig so ausgerichtet, dass die Profile für Dritte geschlossen und nur ein Startfoto und der Nutzername sichtbar sind. Als vorteilhaft gegen Cybergrooming in Form des Heranpirschens Pädophiler an junge Nutzer sieht Berger de Lèon zugleich die Abtrennung von SchülerVZ von den anderen beiden Netzwerken im eigenen Haus. Nur nach einer Einladung sei eine Neuanmeldung möglich.

Das Manifest war laut dem StudiVZ-Chef schon lange vor den Abmahnungen von Mitbewerbern durch Verbraucherschützer geplant. Deren juristisches Vorgehen "spielt uns in die Hände", begrüßte Berger de Lèon aber den Schritt. Es sei damit umso wichtiger, selbst Verantwortung zu übernehmen und Farbe zu bekennen. Sonst gehe das Vertrauen der Nutzer in die Branche verloren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte im Februar 2008 aber auch bereits gegen StudiVZ rechtliche Schritte eingeleitet, falls es seine damals als intransparent bemängelten Geschäftsbedingungen nicht ändern würde.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Kabel Deutschland erhält Rüge von Verbraucherzentrale
Beitrag von: SiLæncer am 31 Juli, 2009, 14:24
Saarbrücken - Die Verbraucherzentrale des Saarlandes beklagt, Kabel Deutschland würde seine Kunden bewusst benachteiligen.

Der Anlass für die Rüge seien etliche Beschwerden, berichtet das Online-Portal "Sol.de". So würden Kündigungen oder Widerrufe von Kunden nicht bearbeitet. In Auftragsbestätigungen fänden sich zudem Vertragsbestandteile, die die Kabel-Kunden nicht beantragt hätten. Zudem würden Bezieher von falscher und irreführender Beratung berichten.

Bei den genannten handle es sich jedoch nur um einen Teil der registrierten Probleme. Oft erhalte die Verbraucherzentrale auf Reklamationen keine Antwort.

Quelle : http://www.digitalfernsehen.de (http://www.digitalfernsehen.de)
Titel: Verbraucherzentrale Saarland rügt Mitfahr-Verein.de wegen Abofalle
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2009, 17:57
Das Portal für Mitfahrgelegenheiten wirbt mit kostenloser Registrierung. Erst nach der Abfrage persönlicher Daten muss eine Checkbox angeklickt werden, um fortfahren zu können. Allein dadurch wird ein Zweijahresabonnement abgeschlossen.

Die Verbraucherzentrale Saarland warnt in einer aktuellen Mitteilung vor dem Onlineportal w+w.mitfahr-verein.de. Dort werde zwar mit einem Siegel "kostenlose Registrierung" geworben, tatsächlich werde jedoch ein Zweijahresvertrag geschlossen, in dessen Rahmen pro Monat 10 Euro Gebühren anfallen.

Das Portal wirbt für sich als Organisationsplattform für Mitfahrgelegenheiten. Interessenten müssen auf der Homepage Abfahrt- und Zielort eingeben sowie auf "Registrierung" klicken. Um das Angebot nutzen zu können, sind anschließend Adressdaten und einige persönliche Angaben in ein Formular einzutragen. Begründet wird dies damit, nur so die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleisten zu können. Außerdem versichert der Portalbetreiber, der Umgang damit erfolgte ausschließlich nach den Datenschutzbestimmungen.

Die Verbraucherzentrale Saarland bemängelt, dass Nutzer dadurch dazu verleitet würden, bedenkenlos ihre Daten einzutragen. Außerdem ist ein Häkchen bei den Datenschutzbestimmungen und der Bestätigung der AGBs zu setzen. Allein durch dieses Häkchen wird aber anscheinend ein Zweijahresvertrag geschlossen. Pro Monat werden laut den Verbraucherschützern 10 Euro berechnet.

Silke Schröder von der Verbraucherzentrale bemängelt, dass so viel bestimmt niemand auf der Suche nach einer einmaligen Mitfahrgelegenheit ausgeben würde. Surfern empfiehlt sie, erhaltene Rechnungen nicht bedenkenlos zu bezahlen, sondern sich vorher bei der Verbraucherzentrale zu informieren.

Für ZDNet war der Site-Betreiber "Verein Service Online VSO GmbH" heute telefonisch nicht zu sprechen - angeblich sind bei der kostenpflichtigen Hotline ständig alle Plätze belegt. Seit Mittag ist außerdem die Site nur unregelmäßig erreichbar.

(http://www.zdnet.de/i/news/200903/0803/mitfahr-verein-screenshot-v6.jpg)

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Saarland täuscht das große Siegel "kostenlose Registrierung" auf der Site w+w.mitfahr-verein.de Nutzer darüber hinweg, dass im weiteren Verlauf ein Zweijahresvertrag mit monatlichen Gebühren von zehn Euro abgeschlossen wird


Quelle : www.ZDNet.de
Titel: Verbraucherschützer erfolgreich gegen Mobilfunker
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2009, 10:50
Mehrere Mobilfunkanbieter müssen auf Druck des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) rechtswidrige Klauseln aus ihren Verträgen streichen. Fast 200 Bestimmungen hielten einer rechtlichen Bewertung nicht stand.

Die Vertragsbedingungen für Handynutzer werden sich dadurch unter anderem bei Kündigungsfristen oder dem Datenschutz verbessern, teilte der Verband mit. "Unternehmen sollten einen fairen Umgang mit ihren Kunden pflegen. Daran haben wir die Anbieter mit unseren Abmahnungen erinnert", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Die Firmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren, hieß es. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben.

Auch einer weiteren fragwürdigen Praxis schoben die Gerichte einen Riegel vor: Viele Unternehmen kündigten einseitig den Vertrag mit solchen Kunden, die gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegten. Die Richter entschieden, dass der Verbraucher nicht vor die Alternative gestellt werden darf, entweder die veränderten Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder ihm wird der Vertrag gekündigt.

Das so genannte Kleingedruckte von insgesamt 19 Mobilfunkanbietern stand in der im Sommer 2008 gestarteten Abmahnaktion auf dem Prüfstein. Darin legten die Anbieter beispielsweise Bedingungen zur Sperrung oder Kündigung des Anschlusses fest: Teilweise reichte ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro für eine vollständige Sperrung aus.

In anderen Fällen drohte bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung die fristlose Kündigung - ohne dass der Vertrag geklärt hätte, was in diesem Zusammenhang missbräuchlich heißt. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung.

Wegen weiterer Klauseln zog der Verbraucherzentrale Bundesverband vor Gericht. Die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig. Sie orientierten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese schränkt die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen deutlich ein. Urteile ergingen unter anderem gegen T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Congstar.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Verbraucherzentrale Hessen warnt vor www.wahlinfo2009.de
Beitrag von: SiLæncer am 15 September, 2009, 16:40
Die Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch wahlinfo2009.de. Wer sich dort anmelde, um sich wegen der Bundestagswahl über Parteiprogramme zu informieren, erhalte wenig später eine Rechnung über 60 Euro von Belleros Premium Media Limited.

Bekannt ist Belleros Premium Media Ltd. - mit offiziellem Unternehmenssitz in Großbritannien und Zweigniederlassung Hamburg - bereits für 99Downloads.de. Auf wahlinfo2009.de sollen Besucher 36 Fragen beantworten, um eine persönliche Auswertung zu erhalten. Nach den ersten sechs Fragen erscheint eine Anmeldemaske, in der persönlichen Daten eingetragen werden müssen. Die Preisangabe der 60 Euro befindet sich laut den hessischen Verbraucherschützern im Kleingedruckten am unteren Rand der Anmeldemaske innerhalb eines Fließtextes.

(http://scr3.golem.de/screenshots/0909/wahlinfo2009/thumb480/wahlinfo2009.jpg)

"Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens in Fällen wie diesen nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde", so Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. "Wie auch bei anderen derartig gestalteten Seiten raten wir Betroffenen, die bereits in die vermeintliche Falle getappt sind, keinesfalls zu zahlen und sich auch nicht einschüchtern zu lassen".

Im Zweifel beraten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Grundsätzlich sollten Verbraucher immer vor der Preisgabe persönlicher Daten das Angebot auf Kostenhinweise sorgsam durchforsten und auch den Anbieter kritisch prüfen, so die Verbraucherzentrale Hessen.

Zu den seriösen Wahlhilfen zählen www.verbraucher-entscheiden.de, ein Informationsportal des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), und der von der Bundeszentrale für politische Bildung (BDP) unterstützte Wahl-o-Mat. Parteibeschreibungen und Wahlprogramme fasst das BDP-Informationsangebot Wer steht zur Wahl übersichtlich zusammen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Verbraucherschützer gehen gegen Kinder-Websites vor
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2010, 15:28
"Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung." Das ist das Fazit, die deutsche Verbraucherschüzter nach einer Überprüfung von Kinderportalen mit Spiele-Webseiten ziehen. Betreiber von Kinder-Internetseiten trennen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Werbung nicht klar genug von Inhalten. Die Verbraucherschützer wollten mit ihrer stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung nach eigenen Angaben "Probleme identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind". Auch sollte festgestellt werden, ob die Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet.

Ein Ergebnis: Elf Anbieter von Kinderportalen wurden wegen "unlauterer Praktiken" abgemahnt. Laut dem Verbraucherschützer-Verband wurden in sechs Fällen Unterlassungserklärungen abgegeben. In zwei Fällen werde Klage eingereicht;  drei Fälle befänden sich noch im "außergerichtlichen Verfahrensstadium".

"Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", erklärt Carola Elbrecht, beim vzbv Leiterin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Bei Kinderwerbung im Netz müsse ein strengerer Maßstab gelten als bei Reklame für Erwachsene, betonten die Verbraucherschützer. Häufig sei sie direkt in den Inhalt eingebunden und von den Jüngsten nicht zu erkennen; teilweise sei es sogar für Erwachsene schwierig gewesen, zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt zu unterscheiden. Betreiber sollten Kinder nicht durch als Spiele getarnte Werbung täuschen und auf Links zu nicht altersgerechten Seiten verzichten.

Der vzbv hat als weiteres Ergebnis der Untersuchung einen Forderungskatalog (PDF-Datei) speziell für Kinder-Spielewebsites aufgestellt. Darin heißt es unter anderem, Angebote für Kinder sollten grundsätzlich werbefrei sein, keine Popup-Werbung enthalten und keine als Spiel getarnte Werbung. Auch seien Werbeinhalte, auch von Drittanbietern, vom Betreiber der Kinder-Site "stets auf ihre Inhalte und Alterstauglichkeit und nach den Maßstäben des Trennungsgebotes zu prüfen".

Dass die Werbewirtschaft den Vorwürfen erst einmal widerspricht und die Sache anders sieht, verwundert nicht: Der Sprecher des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates, Volker Nickel, hält die Aufregung um Kinderwerbung für übertrieben. "Wenn Kinder etwas kaufen wollen, sind immer noch die Eltern dazwischen", betonte er laut dpa. Wer Kinderwerbung dämonisiere, stelle die Jüngsten als naiv dar. Es sei Aufgabe von Eltern, Kindergärten und Schulen, die Minikonsumenten über Funktionen von Werbung aufzuklären.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden gegen unerwünschte Telefonwerbung
Beitrag von: SiLæncer am 23 März, 2010, 10:00
Nie wieder lästige Telefonwerbung – dafür setzt sich die Verbraucherzentrale Niedersachsen (http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/) ein. Um Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren, möchte sie mit Hilfe der Angerufenen Beweise sammeln. "Sie brauchen dazu nur die unerlaubten Anrufe zu dokumentieren und ein Online-Formular (http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ126933263230752/link678291A.html) auszufüllen", teilte eine Sprecherin in Hannover mit.

Vom Gesetzgeber fordert sie, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Seit August 2009 müssen Firmen, die zu Werbezwecken Verbraucher ohne ihre ausdrückliche Einwilligung anrufen, mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Verbraucherschützer warnen vor geplanten Datenschutzbestimmungen bei Facebook
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2010, 15:57
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die geplanten Änderungen der Datenschutzbestimmungen im Social Network Facebook  begutachtet und einige "negative Überraschungen" entdeckt. Da die meisten Nutzer von solchen Änderungen nichts mitbekämen, fordert der vzbv sie nun zum Protest gegenüber den Facebook-Betreibern auf und dazu, ihre Kontakte über die von den Verbraucherschützern herausgearbeiteten Klauseln in den neuen Bestimmungen zu informieren. Nicht alle der Regelungen seien neu, aber alle seien "höchst problematisch".

Den Status quo hatte vorige Woche bereits die Stiftung Warentest als "mangelhaft" befunden. Die Verbraucherschützer kritisieren nun an den geplanten Bestimmungen, dass ungefragt und ohne Zustimmung  Standortdaten erhoben und verarbeitet werden können. Das sei nach Paragraph 98 des Telekommunikationsgesetzes unzulässig. Facebook wolle auch nach eigenem Belieben Daten aus seinem Netzwerk anderen Anbietern zur Verfügung stellen. Diese Regelung sei rechtlich nicht in Ordnung, meinen die Verbraucherschützer. Auch warnen sie zum wiederholten Male davor, das Adressbuch des Handys mit dem in Facebook zu synchronisieren. Facebook könne dadurch an Daten von Dritten gelangen, die dazu nicht um ihre Zustimmung gefragt würden. Auch sei es unzulässig, dass Facebook so gewonnene Daten 180 Tage nicht anonymisiert speichern wolle.

Da Facebook keine Datenschutzeinstellungen für Namen und Profilbild vorsieht, empfehlen die Verbraucherschützer, keinen Realnamen und kein Profilbild zu verwenden. Schlecht sei auch, dass Nutzer Markierungen auf Fotos erst entfernen können, wenn diese schon sichtbar seien. Besser sei eine Lösung wie im VZ-Netz, das Nutzer zunächst darüber benachrichtige, dass sie markiert wurden. Eine Markierung werde erst nach Zustimmung sichtbar.

Als "grob datenschutzfeindlich" sehen es die Verbraucherschützer an, dass Facebook für Nutzer nur ein Opt-out, als ein Widerspruchsrecht gegen die Weiterverwendung von E-Mail-Adressen vorsieht. Besser wäre es, wenn das Social Network zunächst eine Erlaubnis einholen müsse (Opt-in). In diesem Zusammenhang erwähnt er vzbv die Datenpanne bei Facebook, durch die für eine halbe Stunde die E-Mail-Adressen aller öffentlich zugänglich gewesen sind.

Weiter bemängeln die Verbraucherschützer die Weitergabe von Daten auch von Dritten über die Verknüpfung mit einer Anwendung oder Website. Juristisch unhaltbar sei die Änderungsklausel in den Nutzungsbedingungen. Danach kann Facebook die Bedingungen verändern, wenn der Betreiber die Nutzer darüber informiert und Kommentare ermöglicht. Nutzer bekommen Kenntnis von Änderungen, wenn sie "Fan" der entsprechenden Facebook-Seite werden. Nach geltender Rechtslage müsse Facebook aber sämtliche Nutzer, unabhängig davon, ob sie eine Seite abonniert haben, rechtzeitig informieren und eine Widerspruchsmöglichkeit einräumen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Angaben beim Internethandel teilweise irreführend
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2010, 15:01
Viele Internet-Händler halten die Vorgaben des Verbraucherschutzes nicht in vollem Umfang ein. Zu diesem Schluss kommt eine in Stuttgart veröffentlichte bundesweite Studie unter 50 großen Online-Shops im Auftrag des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg. Bei 39 Händlern wurden Mängel festgestellt. Doch die Verbraucher werden aus Sicht des Ministeriums nicht mit Absicht hinters Licht geführt.
 
"Wir gehen nicht davon aus, dass die Verstöße darauf abzielen, Verbraucher bewusst zu schädigen. Vielmehr gehen wir von mangelnder Rechtskenntnis aus", sagte Verbraucherminister Rudolf Köberle (CDU). In der Erhebung wurden das Impressum der Händler, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die sonstigen notwendigen Informationen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überprüft. Bei elf Internet-Händlern kam es zu keiner Beanstandung. Dazu zählten unter anderem Lidl, Tschibo, Arlt, Breuninger, Heine oder auch Sportscheck.
 
Die Autoren der Studie bemängeln unter anderem unzulässige Angaben zu den Lieferfristen. Formulierungen wie "in der Regel", "meistens" oder "unverbindlich" seien nicht statthaft. Denn: Der Kunde könne von einer sofortigen Lieferung ausgehen, wenn keine Fristen angegeben seien. Ansonsten müssten Lieferfristen verbindlich genannt und eingehalten werden. Teilweise habe es aber auch unverständliche Formulierungen gegeben. Vereinzelt existierte laut Ministerium keine oder nur eine unvollständige Widerrufsbelehrung.
 
Bei den über das Internet abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um sogenannte Fernabsatzverträge. In diesen Fällen haben Kunden dem Ministerium zufolge grundsätzlich das Recht, binnen zwei Wochen den Vertrag zu widerrufen. Sofern es sich um die Bestellung von Waren handelt hat der Verbraucher innerhalb dieses Zeitraums ein Rückgaberecht.
 
Köberle erklärte weiter: "Das Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland ist im internationalen Vergleich hoch. Das betrifft auch den Handel im Internet." Das Ministerium kommt zu dem Schluss, dass es vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen oft schwer sei, ohne fachkundige Hilfe alle Verbraucherrechtsbestimmungen im Online- Handel zu erfüllen.

Quelle : www.heise.de
Titel: iShareGossip im gulli:Interview: die dunklen Seiten im Netz
Beitrag von: ritschibie am 11 Juni, 2011, 14:41
(http://static.gulli.com/media/2011/06/thumbs/370/cyber-bullying-by-xnightmares-exist.jpg)
Der Pressesprecher spricht erstmals offen über das Fernsehinterview von Akte 2011 mit dem vermeintlichen Betreiber von ISG, der daraufhin verhaftet wurde. Wir fragten uns: Geht es bei ISG wirklich um Meinungsfreiheit, wie dies von den Betreibern betont wird? Oder stehen dabei ganz andere Motive im Vordergrund? Viele Opfer leiden seit den Beschimpfungen unter Depressionen und Angstzuständen.

Nicht wenige Betroffene wurden in der Vergangenheit von ihren Mitschülern bereits über diese Seite beleidigt und haltlose Gerüchte über sie gestreut. Das Portal eignet sich hervorragend für Cybermobbing, weil es von vielen Jugendlichen besucht wird. Wer auch immer seine Beleidigungen im Internet hinterlässt, sucht nach Aufmerksamkeit. Er oder sie will, dass seine Diffamierungen den Empfänger erreichen. Zudem findet dort keine Zensur statt und es ist juristisch unmöglich sich dagegen zu wehren. Die damit verbundene Ohnmacht der Opfer führte bereits zu Gewalt an Schulen, weil die Freunde der Betroffenen glaubten, sich mit tätlichen Angriffen rächen zu müssen.

Nachdem dieses Portal im Laufe der letzten Monate sehr häufig in zahlreichen Medien auftauchte, hatten wir uns schon überlegt, ob wir iShareGossip (ISG) wegen eines Interviews ansprechen sollten. Der überaus schlechte Ruf der Seite hat uns anfangs dazu bewogen, wieder Abstand davon zu nehmen. Nach der Verhaftung des angeblichen Machers der Seite kamen die Betreiber auf uns zu um klarzustellen, dass die Staatsanwaltschaft den Falschen erwischt hat. Die Frage nach einem Interview stand dadurch wieder im Raum. Wir haben uns letztlich dafür entschieden, weil man sich anhand der ausführlichen Antworten ein besseres Urteil über dieses Angebot machen kann. Als Journalist haben wir vor allem die Aufgabe über Dinge zu berichten und nicht, sie zu bewerten. Das überlassen wir lieber jedem einzelnen Leser, der anhand des langen Gesprächs über ausreichend viele Informationen verfügt, um sich ein eigenes Bild zu machen.

Lars Sobiraj: Vielleicht magst du erstmal vorstellen, wie viele Personen hinter diesem Projekt stehen und welche für Aufgaben sie haben.

iShareGossip: Das Kernteam setzt sich zusammen aus einem Community Manager, Programmierern, einem Administrator und mir, dem "Pressesprecher" und Geschäftsführer, wenn man es so nennen mag.
Darüber hinaus können wir auf das Know-How vieler Unterstützer zurückgreifen. Außerdem haben wir an die 200 Moderatoren.

Lars Sobiraj: Magst Du uns Informationen über Zugriffszahlen geben? Wie viele Personen halten sich täglich bei euch auf und wie viele Seiten werden aufgerufen?

iShareGossip: Wir haben rund eine halbe Million bis eine Mio. Besucher pro Monat und rund 10 Pages per Visit.

Lars Sobiraj: Wie seid ihr auf die Idee mit iSharegossip gekommen und warum glaubst du, funktioniert die Seite so gut?

iShareGossip: Wir haben iShareGossip übernommen, da wir viel Potential in dem Projekt sehen. Ich denke die Seite befriedigt das Bedürfnis der Menschen auch mal ehrlich zu sein. Im Gegensatz zu facebook und Co. bieten wir den Usern einen Raum, wo sie sich frei von Überwachung und gesellschaftlicher Repression aufrichtig austauschen können. Es gibt einfach in Deutschland keine Plattform, wo im lokalem Kontext anonym kommuniziert werden kann. Überhaupt ist Anonymität und freie Meinungsäußerung im Internet in Zeiten von allumfassendem Datamining und florierendem Abmahnwesen mittlerweile ein sehr rares Gut.

iShareGossip gibt auch Otto-Normalsurfer die Möglichkeit anonym Nachrichten zu veröffentlichen und zu kommentieren, ohne zu wissen wie man TOR oder ähnliche Technologien verwendet.

Lars Sobiraj: Ihr habt einige Moderatoren aber offenbar löschen sie bei weitem nicht alles, was in anderen Foren entfernt wird. Nach welchen Kriterien werden denn überhaupt Einträge dem Mülleimer übergeben?

iShareGossip: Im Prinzip sind Moderatoren dazu angehalten Spam und Pornographie zu entfernen, alles andere liegt in ihrem Ermessensspielraum.

Lars Sobiraj: Und warum werden üble Beleidigungen und Beschimpfungen nicht entfernt? Weil man die Aussagen nicht überprüfen kann?

IshareGossip: Nein, wir wollen einfach nicht in vorauseilenden Gehorsam verfallen und anfangen Zensur zu betreiben. Wie glaubwürdig ist denn eine Webseite die sich für absolut freie Meinungsäußerung einsetzt, aber bereits Content löscht der ggf. eine böse Mail mit haltlosen Drohungen nach sich ziehen könnte?

Es ist ja auch nicht so, dass wir jegliche Posts im Vorfeld überprüfen.

Lars Sobiraj: Das wäre ja auch unmöglich. Nach welchen Kriterien werden neue Moderatoren überhaupt ausgesucht? Das gulli:board ist in Deutschland ja das zweitgrößte Forum und wir haben selbst sehr viel Erfahrung mit dem Thema.

iShareGossip: Jeder kann sich als Moderator für jede Kategorie bewerben, allerdings ist eine anständige Bewerbung Voraussetzung um freigeschaltet zu werden. Wir befördern auch Moderatoren aus kleinen Kategorien, wenn sie gezeigt haben das sie verantwortungsbewusst mit ihrer Position umgehen. Momentan ist das Moderatoren Team jedoch ausreichend besetzt, weshalb wir kaum noch Bewerbungen annehmen.

 
15.000 Bewerbungen für Moderatorposten eingegangen
 

Lars Sobiraj: Was bedeutet verantwortungsbewusst in dem Zusammenhang? Wie muss ich das verstehen?

ishareGossip: Verantwortungsbewusst heißt in dem Kontext das der Moderator frei seines Gewissens handelt, genauso wie ein Bundestagsabgeordneter.

Es heißt aber auch, dass die Person nicht anfängt Content zu blockieren indem er alles als Spam markiert. Bei uns sind ca. 15.000 Bewerbungen für einen Moderatorposten eingegangen, die wenigsten werden freigeschaltet, noch weniger meinen es ernst und wollen uns nicht infiltrieren.

(http://static.gulli.com/media/2011/06/thumbs/370/isharegossip-screenshot.jpg)
Lars Sobiraj: Wie reagiert ihr auf Löschwünsche, die Euch per E-Mail etc. vorgetragen werden? Hat jemand die Möglichkeit, Einträge löschen zu lassen?

ishareGossip: Prinzipiell kann sich jeder per Email an abuse@isharegossip.com wenden. Wir entscheiden dann von Fall zu Fall. Es handelt sich dabei aber nur um Kulanz, wenn jemand die Löschung erzwingen möchte, so muss er dies durch ein schwedisches Gericht erwirken. Davon ausgenommen ist selbstverständlich Kinderpornographie. Abusemails und Abmahnungen die an unseren Hoster PRQ gehen werden ignoriert und auch nicht an uns weitergeleitet. Lustigerweise erfuhren wir erst ein paar Wochen nach der Indizierung, dass die BPjM die Unterlagen bzgl. der Zensur von iSG (wir sollten dazu Stellung nehmen) postalisch an PRQ und nicht an unsere Geschäftsadresse geschickt hatte. PRQ entsorgte den Papierstapel umweltgerecht, da sie nichts damit anzufangen wussten.

Lars Sobiraj: Eine Zensur kann nicht stattfinden, weil sich die Daten im Ausland befinden, schon klar. Aber nach welchen Kriterien wird denn entschieden, ob ein Posting entfernt werden soll oder nicht? Wie oft erreichen euch solche Mails und hoch ist in etwa die Quote der Löschungen?

ishareGossip: Sorry, aber dazu könne wir keine generellen Aussagen machen, dazu unterscheiden sich die Fälle zu sehr, es erreichen uns aber weniger Mails als man annehmen würde.

Da es sich aber um Kulanz unsererseits handelt ist eine sachliche Formulierung der E-Mail stets von Vorteil, leere Drohungen (DDoS/Mord und Co.) in Kombination mit Beschimpfungen kommen bei uns dagegen nicht so gut an.

Lars Sobiraj: Das ist nachvollziehbar. Wie weit geht bei euch das Thema Meinungsfreiheit. Darf jeder alles über jeden ablassen, was ihm gerade in den Sinn kommt?

IshareGossip: “I may not agree with what you say, but I will defend to the death your right to say it.”

Wir wollen iSG im Laufe der Zeit zu einer Plattform transformieren auf der Leute auch Microleaks veröffentlichen können. Darunter verstehen wir Leaks, die zu klein sind um nationale Beachtung zu erhalten, jedoch relevant für eine kleine bis mittelgroße Gemeinschaft sind. So ein Leak könnte beispielsweise Korruption in einem Dorf aufdecken. Alternativ können frustrierte Arbeitnehmer über illegale Praktiken in einem Unternehmen berichten.

Beispiel: Hier berichtet jemand über seine Stasi Peiniger. Und noch ein Beispiel.

 
ISG plant einen eigenen Abkömmling von Wikileaks.
 

Lars Sobiraj: Entspricht ein ähnliches Konzept wie Wikileaks denn eurer bisherigen Zielgruppe? Die sind doch im Durchschnitt weitaus jünger, oder?

ishareGossip: Ja sicherlich ist unserer aktuelle Zielgruppe jünger, aber das ist vor allem den Medien geschuldet. Mittelfristig versuchen wir den Schaden den die Presse angerichtet hat zu beheben und neue Zielgruppen zu erschließen. Eines hat allerdings der Mediale Hype gezeigt:

iShareGossip knickt nicht ein.

Kaum eine andere Seite ist (unberechtigter weise) so verhasst wie ISG. Auf alle Partner (Hoster und Affiliates) wird ein unglaublicher Druck ausgeübt. Als wir einen Banner einer karitativen Organisation bzgl. des Unglücks in Fukushima schalteten wurden wir dazu aufgefordert diesen zu entfernen, da ein Spender sich bei den Bundespräsidenten (und damit dem Stifftungsherren) beschwert hatte.

Wir haben übrigens auch einen LulzSecurity.com Mirror eingerichtet unter lulzsec.ishareprivacy.com.

An dieser Stelle gegrüßt seien auch die zahlreichen anonymen Unterstützer. Wir haben auch schon aufmunternde Worte von Schülern/Studenten, Beamten und Geschäftsführern erhalten. Das sind nur die Personengruppen die wir anhand der benutzen Mailserver/Domain einordnen konnten. Viel mehr schreiben uns von anonymen/pseudonymisierten Email Adressen. Die Unterstützerfront von ISG ist breiter als man glaubt, bloß traut sich keiner das in der Öffentlichkeit zu sagen.

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ars Sobiraj: Wie steht ihr dazu, dass Betroffene teils sehr darunter gelitten haben wenn jemand anderes falsche Informationen über sie verbreitet hat. Inwieweit seht ihr euch diesbezüglich in der Haftung?

ishareGossip: Grundsätzlich lässt sich sagen, dass iShareGossip nur das Medium ist. Ich möchte aber in Anbetracht der stets einseitigen Berichterstattung folgendes zu bedenken geben:

Man kann genauso gut falsche Informationen in sozialen Netzwerken verbreiten, wobei dort diejenigen die im realen Leben keinen großen Freundeskreis haben benachteiligt werden. Was iSG aber grundsätzlich von anderen sozialen Netzwerken unterscheidet ist das jeder Post erst einmal gleich viel Wert ist. Auf iSG gibt es keine Freunde, es gibt nur Meinungen, dadurch können Leute die im realen leben ggf. "unbeliebt" sind ihre Peiniger konfrontieren. Wenn andere diese Ansicht teilen, so treffen sie damit dementsprechend auch auf Anklang, unabhängig von ihrem Status im realem Leben. Es gibt wohl kein anderes soziales Netzwerk das derartig vom sozialem Geflecht losgelöst ist.

Dass sich der ein oder andere dadurch vor den Kopf gestoßen fühlt, liegt auf der Hand.

Natürlich ist das nicht immer der Fall, jedoch wird diese Seite der Medaille oft ausgeblendet.

Allgemein sind wir nicht in der Position Aussagen von Usern zu verifizieren, dementsprechend nehmen wir keine Wertung und Zensur vor, es ist den anderen Usern überlassen, ob sie eine Aussage für glaubwürdig erachten.

Lars Sobiraj: Ein anderer Unterschied ist sicher auch, dass unerwünschte oder anstössige Postings sofort vom Betreiber entfernt werden, oder findest du nicht? Facebook reagiert beispielsweise sehr sensibel auf derartige Hinweise.

ishareGossip: Facebook hat ja auch eine ganz andere Ausrichtung, bei Facebook geht es vor allem darum die Daten anderer Benutzer zu sammeln um einen möglichst hohen Marktwert zu erzielen. Deswegen sind negative Emotionen bei Facebook auch unerwünscht. Exemplarisch dafür ist die Abstinenz eines Dislike Buttons. ISG dagegen zielt darauf ab eine Plattform für anonyme und unzensierte Kommunikation zu sein.

 
Der Bericht von Akte 2011 ist an den Haaren herbeigezogen.
 

Lars Sobiraj: Wir sammeln keine Daten und löschen trotzdem bei Beleidigungen oder obszönen Aussagen etc. Aber mal ein anderes Thema: Wie ist es eigentlich zu diesem peinlichen Interview bei Akte 2011 gekommen? Warum hat derjenige behauptet, er würde hinter der Seite stecken? Befindet er sich noch in Untersuchungshaft?

iShareGossip : Ich weiß ehrlich gesagt nicht was Akte 2011 da geritten hat. Das war ein Fehlschlag sondergleichen. Manuel steht in keinerlei Verbindung zu iSG, das was Akte da recherchiert hat ist also komplett an den Haaren herbeigezogen.

Es ist auch höchst suspekt das die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf Grund eines Fernsehberichtes jemanden verhaftet. Es konnten überhaupt keine Beweise vorgelegen haben, lediglich ein anonymer Tipp und ein miserabler Fernsehbericht.

Wer also jemandem in seinem Bekanntenkreis einen Streich spielen möchte: Einfach einen Brief an die Staatsanwaltschaft Frankfurt schicken und behaupten man habe Person XYZ darüber reden gehört, dass er der Betreiber von iSG sei. Hausdurchsuchung und Festnahme folgen dann in rund 24 Stunden.

Lars Sobiraj: Na, die werden sich aber sehr über solche "Hinweise" freuen.

ishareGossip: Der Fall zeigt wie leichtfertig die deutsche Justiz heutzutage mit strafrechtlichen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Festnahmen umgeht. Offenbar haben Richter und Staatsanwälte verlernt was das Wort "Verhältnismäßigkeit" bedeutet.

Was Manuel angeht:

Er wollte wohl bloß seine Story verkaufen, da er finanziell schlecht dastand. Mittlerweile ist er auf freiem Fuß, sein PC wird wohl aber noch gegenwärtig weiter untersucht.

Lars Sobiraj: Aber an anderer Stelle wurde doch erwähnt, er wäre früher mal Moderator bei euch gewesen, oder? Gar keine Verbindung kann so ja nicht stimmen. Warum hat man seinen Angaben denn ungeprüft Glauben geschenkt? Seriösen Journalismus muss man sich wohl anders vorstellen.

ishareGossip: Eigentlich war uns von Anfang an klar, dass er überhaupt keinen Bezug zu ISG hatte, allerdings war es für uns (aus ermittlungstaktischen Gründen (©) ) interessant zu sehen, wie die Staatsanwaltschaft darauf reagieren würde. Andererseits wollten wir auch nicht die User verunsichern.

Jetzt wo Herr Wittig erkannte das es sich bei Manuel T. um jemanden handelt der überhaupt nichts mit ISG zu tun hatte, können wir es auch noch einmal verkünden:

Manuel ist unschuldig und hat nicht einmal ansatzweise etwas mit ISG zu tun.

Wir haben uns diese Aussage exklusiv für ein Interview aufgespart, das war auch der Grund warum wir die anfängliche Mail unter anderem an Gulli verschickt haben. Akte 2011 hat also komplett falsch recherchiert. Eine Blamage für den sogenannten Investigativjournalismus in den deutschen Mainstream Medien.

Lars Sobiraj: Inwiefern versuchten die Behörden bereits euch habhaft zu werden? Wie habt ihr euch dagegen geschützt?

ishareGossip: Dazu möchte ich mich aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern ;) (an dieser Stelle schöne Grüße an Herrn Oberstaatsanwalt Wittig)

Interessenten bieten wir allerdings unter http://exit.gulli.com/url/http://ishareprivacy.com Komplettpakete an. Darin ist alles enthalten was benötigt wird um eine anonyme Webseite zu betreiben.

Lars Sobiraj: Hatte die Entfernung von den Ergebnissen der Suchmaschinen einen negativen Einfluss auf euren Traffic?

ishareGossip: Kurzfristig, mittlerweile sind wir ja auch wieder in Index, siehe hier.

Es zeigt, dass Zensur nichts bringt. Wir sind schon seit einiger Zeit wieder im Index und die Öffentlichkeit hat nichts davon mitbekommen. Es wird immer eine Möglichkeiten geben Zensur zu umgehen.

Auch der Fall Kino.to in Österreich hat gezeigt, dass Zensurmaßnahmen in der Regel wirkungslos verpuffen. ISG wurde von den Medien durch bewusste Falschdarstellung in eine Ecke gedrängt und dann aufgrund der reißerischen Berichterstattung zensiert. Besonders der Fall Joel polarisiert die Öffentlichkeit. Joel brachte sich aufgrund einer Facebook Nachricht um, aufgrund von Medienberichten ist davon auszugehen, dass sie einen Link zu joel.homo.com enthielt. In den Medien allerdings wird der Fall so dargestellt als trage iShareGossip die alleinige Schuld an Joels Suizid. Anhand von E-Mails und Kommentaren auf ISG konnten wir auch feststellen das dies tatsächlich auch so von einigen Menschen wahrgenommen wurde. Versteh mich bitte nicht falsch, der Fall Joel ist tragisch, allerdings hat er überhaupt nichts mit ISG zu tun. Mal ganz davon abgesehen: Man muss kein Sigmund Freud sein um zu verstehen das die Gründe für den Selbstmord eines 13-Jährigen nicht nur im Internet, sondern vor allem im realem sozialem Umfeld des Jungen zu suchen sind.

Anstatt sich nun mit den zugrunde liegenden gesellschaftlichen Problemen zu befassen, streicht man es durch Zensur aus dem Bewusstsein der Gesellschaft.

(http://static.gulli.com/media/2011/06/thumbs/370/Bullying-Poster-by-Boonski.jpg)
Lars Sobiraj: Wie steht ihr zur Verurteilung der Macher von The Pirate Bay? Und natürlich dazu, dass Gottfrid Svartholm im Ausland untergetaucht ist?

IShareGossip: Der Fall TPB zeigt eigentlich nur das was sowieso jeder weiß:  Geld regiert die Welt, insbesondere die Gerichte.

Das jemand sich genötigt fühlt wegen des Betriebs eines Torrenttrackers sein Heimatland zu verlassen ist tragisch und lächerlich zugleich. Offensichtlich hat Gottfrid Svartholm die Hoffnung auf ein gerechtes Verfahren aufgegeben, was ihm keiner verübeln kann.

An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass uns von PRQ mitgeteilt wurde das Svartholm sich gegenwärtig in Schweden aufhält und seine angebliche Flucht nur ein Hoax sei.

Lars Sobiraj: Habt ihr Angst, wo ein anderer Anbieter jetzt auch lokalisiert werden konnte? Kürzlich wurden 13 Personen festgenommen, die in Verbindung mit Kino.to stehen.

 
Es ist unklar ob die Verhafteten wirklich die Macher von Kino.to waren.
 

ishareGossip: "Kino.to Ltd. & Co KG" war eine relativ komplexe Organisation mit Millionengewinnen, die schon über Jahre existierte und lange Zeit von der GVU untersucht wurde. Dass die Verhaftung der angeblichen Täter erst Jahre später erfolgte, zeigt doch nur das die deutschen Ermittlungsbehörden lange keine auch nur ansatzweise verwertbaren Beweise sichern konnten, denn wäre dies der Fall so wären sie früher eingeschritten. Vielleicht haben sie wie im Fall Manuel T. nur anonyme Tipps bekommen und haben auf gut Glück zugegriffen. Was von den "Beweisen" wirklich verwertbar und stichhaltig ist wird sich vor Gericht zeigen. Eine Hausdurchsuchung und Verhaftung/U-Haft kann auch nur höchst spekulativ sein. Vielleicht erhofft man sich ja auch, dass eine der dreizehn Personen aus Panik die anderen Verrät, gesetzt das die Beschuldigten in Verbindung mit Kino.to stehen. Die Verhaftung von Manuel T. hat gezeigt:

Heutzutage kann man sich offensichtlich nicht mehr sicher sein ob die Inhaftierten tatsächlich die Kino.to Betreiber sind.

Lars Sobiraj: Welche Zukunftspläne habt ihr? Wie wird sich eure Seite weiter entwickeln?

iShareGossip: Videos sind nicht geplant, dafür aber die Möglichkeit PDF Dokumente zensursicher zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind noch Funktionen in der Pipeline:

- Suchfunktion für Kategorien

- geographische Zuordnung von Kategorien via Google Maps

- Hashtags zwecks Katalogisierung von Posts

- anonyme Posts via E-Mail sharen

- sicheres Postformular mit doppelter Verschlüsselung (SSL + Clientside AES).

Lars Sobiraj: Wurden bereits Hinweise auf wilde Sexparties gegeben, zumal euer bisheriges Publikum ja weitaus jünger ist?

iShareGossip: Nein, wir zensieren jeden Hinweis auf Sexpartys. Im Gegenzug erhalten wir von den Veranstaltern massenhaft Einladungen zu derartigen Veranstaltungen ;)

Lars Sobiraj: Na dann viel Spaß, wenn man das so sagen kann. ;-)

ishareGossip: Übrigens habe ich im gulli:board den Account iSharePrivacy angelegt. Es handelt sich dabei um den offiziellen ISG/ISP Account. Darüber sind wir auch im g:b direkt erreichbar.

Bild-Quellen: http://xnightmares-exist.deviantart.com http://Valardaughter.deviantart.com http://Boonski.deviantart.com

Quelle: www.gulli.com
Titel: Illegale Downloads beschäftigen Verbraucherschützer
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juni, 2011, 12:52
In Thüringen bekommen nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale immer mehr Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen Post von Rechtsanwälten. Die Zahl der mit hohen finanziellen Forderungen verbundenen Abmahnungen sei sprunghaft gestiegen, sagte Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale in Erfurt, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. "Vor fünf Jahren war das überhaupt noch kein Thema, jetzt haben wir jährlich einige hundert Beratungen dazu." Überwiegend würden Eltern als Inhaber des Internetanschlusses zur Rechenschaft gezogen, weil ihre minderjährigen Kinder Musiktitel, Filme oder Computerspiele aus dem Netz herunterladen. Dies geschehe fast immer ohne Wissen der Eltern, die im Umgang mit dem Internet meist weniger fit seien als ihre Kinder, sagte Reichertz. "Die Eltern sind meist bass erstaunt, was man im Internet so alles illegal runterladen kann und dass das gegen das Urheberrecht verstößt."

Zweite große Gruppe unter den Abgemahnten sind Internetnutzer, über deren drahtlosen Netzanschluss (WLAN) unberechtigte Dritte Musik herunterladen. Nach Darstellung des Verbraucherberaters kommt dies auch in verschlüsselten Netzen vor. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem vergangenen Jahr haften die Inhaber von ungesicherten WLAN-Anschlüssen, wenn Fremde darüber illegal Musiktitel ziehen.

In den Abmahnungen werden die Betroffenen in der Regel unter Strafandrohung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Reichertz sieht dies zwiespältig. "Keine Frage, der Internettausch von Musiktiteln verletzt das Urheberrecht." Allerdings seien die finanziellen Forderungen oft unverhältnismäßig. «Ein Schuss vor den Bug ist okay, aber man soll doch bitte die Familien nicht ruinieren." Allein für einen einzelnen MP3-Musiktitel liege der gerichtliche Streitwert bei bis zu 10 000 Euro, was auf Anwaltskosten von 1500 Euro hinauslaufe. "Man kann sich ausrechnen, was das für Summen bei einer kompletten Musik-CD sind." Die Verbraucherzentrale könne maximal eine Schadensbegrenzung erreichen.

Die Musikbranche klagt über massive Umsatzverluste durch die Internetpiraterie. Aus Sicht der Verbraucherzentrale fehlt es Internetnutzern, die Musik illegal herunterladen, oftmals an Unrechtsbewusstsein. "Früher störte sich niemand dran, wenn Musik oder Filme auf Kassetten überspielt wurden – und das steckt bei den Leuten noch drin", sagte Reichertz. Handlungsbedarf sieht er vor allem bei den Schulen. "Urheberrecht ist eigentlich Stoff für den Ethik-Unterricht." Zudem sei es wichtig, Jugendlichen seriöse Alternativen zur Internetpiraterie aufzuzeigen. "Es gibt schließlich preisgünstige Tauschplattformen und Bands, die ihre Musik kostenlos ins Netz stellen."

Quelle : www.heise.de
Titel: Groupon, Dailydeal: Verbraucherschützer warnen vor unechten Sonderangeboten
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2011, 15:43
Gruppenrabattplattformen wie Groupon und Googles Dailydeal werben mit heißen Deals, die oft gar keine sind. Das haben die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen herausgefunden.

Verbraucherschützer warnen vor unechten Sonderangeboten bei Groupon und Dailydeal. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 30 Angebote der Gruppenrabattplattformen getestet. Danach gab es bei den Restaurants, Cafès, Trainern und Elektronikhändlern im regulären Angebot dieselben "Deals" oft günstiger oder zu besseren Konditionen.

Dazu kamen gesetzte Fristen, in denen der Gutschein eingelöst werden muss. Wer den Zeitraum verpasst, bekommt oft sein Geld nicht zurück, oder es wird ein Teilbetrag bei einer weiteren Bestellung angerechnet.

Um die Gutscheine für ein Frühstück im Cafè einzulösen, waren Terminvereinbarung und Reservierung oft obligatorisch, fanden die Konsumentenschützer heraus. Bestimmte Zeiten, Wochenenden, Feiertage oder Ferien wurden ausgenommen, einzelne Filialen vorgeschrieben. Bei Onlinekäufen kamen bei jeder zweiten Bestellung noch Versandkosten hinzu, oder es war ein Mindestbestellwert zu beachten.

Bei den Rabatten fiel die versprochene Ersparnis weit geringer aus.. So wurden 71 Prozent Nachlass bei einem "Coaching für berufliche und private Probleme" versprochen. Für das Angebot kürzten die Trainer jedoch die Beratungszeit von 75 Minuten auf 60 Minuten.

Für Anusara Yoga sollte die Fünferkarte 26 Euro statt 65 Euro kosten. Doch derselbe Anbieter hatte eine "4er-Kennenlernkarte" für nur 25 Euro im regulären Angebot.

"Nicht blind zuschlagen sollten Interessenten auch bei reinen Produktdeals. Denn vieles gibt es auf dem Markt zum selben Preis oder gar billiger, ganz ohne Gutschein-Brimborium. etwa ein portables Ladegerät für Handys und MP3-Player für 29,99 Euro", erklärten die Warenschützer.

Ein "Romantik-Urlaub im Allgäu für 2 Personen" sollte 298 Euro statt 498 Euro kosten. Ähnlich viel zahlte, wer einfach das gleichnamige Paket direkt beim Hotelier buchte.

Ein Testkauf von Golem.de zeigte: Eine einstündige Massage wurde in Berlin mit 19 Euro statt 50 Euro tatsächlich sehr preisgünstig angeboten. Doch der Anbieter war nicht in der Lage, den Kundenansturm zu bewältigen. Nach rund 50 vergeblichen Versuchen einer telefonischen Terminabsprache für die Massage erfolgte die Absage: "Wir schaffen das nicht. Lassen Sie sich das Geld zurückgeben."

Die von Groupon zugesagte Erstattung plus 3 Euro Ausgleich für die Telefonkosten traf auch rund zwei Wochen später noch nicht ein. "Computerfehler", hieß es zur Begründung im Groupon-Callcenter bei einem weiteren Anruf. Danach erfolgte der Versand einer Bestätigungs-E-Mail für die Rückzahlung.

Google hatte das Berliner Startup Dailydeal im September 2011 gekauft. Dailydeal hat dasselbe Geschäftsmodell wie Groupon.

Das Schnäppchenportal Groupon hatte bei seinem Börsengang einen großen Kurssprung erzielt. Zum Handelsstart an der Nasdaq schaffte die Groupon-Aktie Anfang November 2011 gegenüber dem Ausgabepreis von 20 US-Dollar einen Kursgewinn von rund 40 Prozent auf 28 US-Dollar. Der Emissionserlös betrug 700 Millionen US-Dollar.

Quelle : www.golem.de
Titel: Verbraucherschutz warnt vor Datensammlung der Deutschen Post
Beitrag von: SiLæncer am 28 Januar, 2012, 18:00
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt aktuell vor strittigen Geschäftsmethoden einer Tochter der Deutschen Post. Diese gibt auf ihrer Internetseite bekannt, dass man Adressen der Postkunden für Werbezwecke frei verkaufe. Die angepriesene Datenbank werde überdies durch die Analyse von Anschriftenüberprüfungen und Umzugsmeldungen aktuell gehalten. Über 37 Millionen Adressen sollen im Datenpool enthalten sein.

In einer Pressemitteilung vom Freitag beurteilt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen Adressenhandel im derartigen Rahmen als äußert problematisch. Insbesondere der Umfang der angebotenen Datensätze wirkt bedrohlich. So wirbt die Post öffentlich damit, Informationen über die Lebensweise und Vorlieben der jeweiligen Kunden zu besitzen, damit die Werbung neuer Kunden möglichst erfolgreich verläuft. Dies deutet darauf hin, dass zur Zusammenstellung der Datenbank nicht nur auf die bloße Überprüfung der jeweiligen Adressen geachtet wurde. Denn Daten, die beispielsweise Auskunft über die PKW-Interessen einer Person beinhalten sollen, wären aus derartigen Quellen kaum extrahierbar.

Das Angebot ist an Privatpersonen und Unternehmen gerichtet, die mit sogenannten Postwurfsendungen ihren Bekanntheitsgrad erhöhen möchten. Ein von einigen Medien zitiertes Prospekt enthält den Satz: „Als Full-Service-Anbieter können wir Ihnen genau die Adressen liefern, die Ihre Anforderungen erfüllen: Wir verfügen über eine Vermietdatenbank mit circa 37 Millionen Consumer-Adressen, decken mit rund 5 Millionen Business-Adressen nahezu den gesamten Markt ab, bieten Lifestyle- und Listbroking-Adressen sowie internationale und elektronische Potenziale.“ Genau dies halten die Verbraucherschützer in Zeiten der ungewollten Werbung und untergeschobenen Verträgen, für fraglich.

Zum Schutz der betroffenen Bürger wurde im Rahmen der Stellungnahme ein Musterschreiben (http://www.verbraucherzentrale-sh.de/mediabig/186961A.rtf) verfasst, mit dem Postkunden der Speicherung ihrer Daten für werbliche Zwecke widersprechen können. Der Brief enthält überdies eine Forderung nach Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes, die einer Herausgabe aller gespeicherten Daten vorsieht. Weiter empfiehlt die Verbraucherzentrale die Verwendung eines Aufklebers mit der Aufschrift „Keine Werbung“. Würde die Post diese Aufforderung missachten, bestünden laut Pressemitteilung zivilrechtliche Abwehrsprüche.

Quelle: www.gulli.com
Titel: Verbraucherzentrale warnt vor Amazon-Abzockern: Nie Geld überweisen
Beitrag von: SiLæncer am 21 September, 2015, 18:59
Online-Käufer sollten sich möglichst nicht auf Vorkasse-Überweisungen einlassen. Denn stimmt etwas mit dem Angebot oder dem Händler nicht, ist das Geld auf Nimmerwiedersehen weg. Aktuell haben es Kriminelle auf Amazon-Marketplace-Shops abgesehen.

Abzocker kapern derzeit verstärkt seriöse Onlineshops auf dem Amazon-Marketplace. Mit ins Sortiment eingeschleusten Technikartikeln zu vermeintlichen Sensationspreisen versuchen sie, Käufer in die Überweisungsfalle zu locken, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Stutzig werden sollte man, wenn in der Artikelbeschreibung dringend die Kontaktaufnahme vor dem Kauf über eine E-Mail-Adresse gefordert wird. Denn dabei handelt es sich um den Versuch, den Käufer vom abgesicherten Marktplatz wegzulocken.

Wer darauf eingeht, bekommt eine gefälschte, oft in schlechtem Deutsch verfasste Bestellbestätigung und wird aufgefordert, den Kaufpreis als Vorkasse-Überweisung zu entrichten – mitunter sogar ins Ausland. Darauf darf man sich den Verbraucherschützern zufolge keinesfalls einlassen, weil dann das Geld weg ist. Auch Marketplace-Käufe sollten nur direkt über Amazon-Einkaufswagen und -Kasse bezahlt werden.

Dubiose Verkaufs-Seminare

Hintergrund der aktuellen Betrügereien sind dubiose Amazon-Verkaufs-Seminare, die betroffene Marketplace-Händler gebucht hatten, und in deren Rahmen sich die Kriminellen den Zugang zu den Shops erschlichen haben. Verkäufern rät die Verbraucherzentrale deshalb zur Vorsicht beim Besuch vermeintlicher Verkaufsseminare – zumal Amazon selbst und kostenlos diverse Videos und Tutorials zur Verkaufsförderung zur Verfügung stelle. Zum anderen sollten Händler ihr Sortiment derzeit sicherheitshalber doppelt kritisch auf vielleicht eingeschleuste Fake-Angebote hin durchschauen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutsche Verbraucherschützer klagen erneut gegen Facebook
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2015, 19:08
Der Streit um die Facebook-AGB kommt in Deutschland vor Gericht: 19 Abmahnungen der Verbraucherzentrale hatte das Netzwerk zuvor nicht akzeptiert. Nun reichen die Verbraucherschützer eine Klage ein.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagt zum dritten Mal gegen Facebook. Das berichtet der Spiegel in seiner aktuellen Ausgabe. Im aktuellen Fall wollen die deutschen Verbraucherschützer demnach den Werbeslogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" verbieten lassen. "Wo kostenlos drauf steht, sollte auch kostenlos drin sein", sagte Klaus Müller, Vorstand des VZBV. Die Verbraucher zahlten für ihren Facebook-Account zwar nicht in Euro, aber mit ihren Daten. "Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung ist aus unserer Sicht ganz klar irreführend."

Außerdem halten die Verbraucherschützer 19 Punkte in den Nutzungsregeln (AGB) von Facebook für rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. "Bei Facebook müssen sogar Nichtnutzer damit rechnen, dass ihre Daten beim Besuch der Facebook-Seite gespeichert und in die USA weitergegeben werden", kritisierte Müller. Der Verband hatte deswegen bereits im Februar 2015 das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook habe aber keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Deswegen habe der Verband nun Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, sagte eine Sprecherin. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei "im Laufe des Jahres 2016" zu erwarten. (Aktenzeichen 116 O 341/15)

"Keine bewusste Einwilligung"

Der Verband kritisiert insbesondere die Voreinstellungen in dem Netzwerk. "Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden", erklärte der VZBV. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer erfolgt "keine bewusste Einwilligung, wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Häkchen gesetzt ist".

Facebook hatte in den vergangenen Monaten die Beschwerden stets zurückgewiesen. Das Netzwerk verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Giganten wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.

Facebook "überrascht"

Außerdem zeigte sich Facebook "überrascht", dass sich der VZBV auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiere, "die seit 10 Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind".

Der VZBV klagt inzwischen zum dritten Mal gegen Facebook. Gegen das erste Urteil des Kammergerichts Berlin, bei dem es unter anderem um den Import von Einträgen aus den Adressbüchern der Anwender ging, hat Facebook Revision eingelegt. Die Sache wird vermutlich im Januar 2016 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In dem zweiten Verfahren hatte das Landgericht Berlin festgestellt, dass Nutzer in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert werden. Nachdem Facebook hier Berufung eingelegt hat, soll dieses Thema zu einem noch unbekannten Termin vor dem Kammergericht Berlin verhandelt werden.

Quelle : www.heise.de