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ARD und ZDF im Netz: Umstrittene Expertisen
« Antwort #75 am: 30 Mai, 2009, 07:06 »
Neue Spielregeln für ARD und ZDF: Ab 1. Juni diktiert der neue Rundfunkstaatsvertrag den TV-Sendern, dass sie ihre Online-Angebote in einem Drei-Stufen-Test genehmigen lassen müssen. Kritiker klagen bereits jetzt über allzu senderfreundliche Gutachter - die ARD kontert.

ARD und ZDF stehen auf dem Prüfstand - genau genommen die Texte und Videos, die die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet veröffentlichen. Ab 1. Juni gelten neue Spielregeln, was die Anstaltssender im Netz dürfen und was nicht. Dann soll der neue Rundfunkstaatsvertrag in Kraft treten - und der schreibt vor, dass alle neuen und auch schon vorhandene Online-Angebote in einem sogenannten Drei-Stufen-Test geprüft werden, ob sie im öffentlich-rechtlichem Auftrag zur Information oder Unterhaltung der Internet-Nutzer beitragen dürfen.

Dass es bei den Tests weniger objektiv zugehe, als es wünschenswert wäre, monieren bereits jetzt die Landesmedienanstalten. Und das, obwohl der Großteil der Prüfungen erst ansteht. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender haben für Juni oder später den Beginn von mehr als 30 Drei-Stufen-Tests angekündigt.

Eine von den Landesmedienanstalten eingesetzte Expertenrunde hat sich derweil zwei frühe Drei-Stufen-Tests angesehen - darin geht es um die Online-Mediathek des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und die geplanten Kinderangebote Kikaninchen.de und KiKa.plus. Kritik üben die Experten vor allem an sogenannten medienökonomischen Gutachten, die Rundfunkräte beim Bonner Institut EE&MC und beim Hamburger Medienökonomie-Professor Hardy Gundlach in Auftrag gaben. Diese Gutachten sollten unter anderem bewerten, welche Auswirkungen die öffentlich-rechtlichen Internet-Seiten auf private Angebote haben.

Eine Runde von Experten der Landesmedienanstalten beklagt jedoch handwerkliche Fehler und sieht in den Gutachten auch die Tendenz, mögliche Folgen öffentlich-rechtlicher Internet-Seiten auf die Konkurrenz aus Verlegern und Privatsendern kleinzureden. "Die Ergebnisfindung war einfach nicht nachvollziehbar", sagte ein Mitglied der Expertenrunde zu SPIEGEL ONLINE.

Härtere Worte wählen die Direktoren der Landesmedienanstalten in einem Positionspapier. Manche Schlussfolgerung der Gutachter nennen sie "unseriös", eine andere Argumentationskette stelle "lediglich Behauptungen auf, die keinerlei wissenschaftliche Begründung beinhalten", und eines der monierten Gutachten schaffe ein System von Argumenten, "das dem Auftraggeber ein Höchstmaß an Erfolg verspricht". Überhaupt sei den Expertisen zu entnehmen gewesen, "dass öffentlich-rechtliche Angebote per se als höherwertig einzustufen seien als private Angebote." Insgesamt sei eine "sachlich ausgewogene Ergebnisfindung bei den vorliegenden Gutachten nicht gegeben".

Gutachten als Entscheidungshilfe

Bei den derart zerrupften Expertisen geht es nicht um irgendwelche Papiere, die Gutachter mal über Filme der öffentlich-rechtlichen Sender geschrieben haben. Die Berichte sollen für Rundfunkräte Entscheidungsgrundlage dafür sein, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet präsentieren dürfen - auf Kosten der Gebührenzahler und möglicherweise in Konkurrenz zu privaten Anbietern. Bemerkenswert an der aktuellen Schelte ist jedoch, dass sie von den Landesmedienanstalten kommt. Die sind die Aufsichtsstellen für den privaten Rundfunk, über die öffentlich-rechtlichen Sender haben sie keine Weisungsbefugnis.

Dass ARD und ZDF ein Interesse haben, Angebote ins Web zu stellen oder dort zu belassen, ist offensichtlich - wollen sie doch ihre Position beim Publikum auch im Internet wahren, respektive ausbauen. Der neue Rundfunkstaatsvertrag stellt ihnen aber den Drei-Stufen-Test in den Weg, auf dem die EU-Kommission bestanden hatte, um Wettbewerbsverzerrungen durch die durch Gebühren finanzierten Sender zu verhindern. Während Privatsender sich ihr Geld über Werbung selbst verdienen müssen, fließen ARD und ZDF GEZ-Gebühren in Höhe von derzeit über sieben Milliarden Euro im Jahr zu. Der Drei-Stufen-Test soll verhindern, dass die Anstalten mit ihrer Finanzmacht ihre Position im WWW auf Kosten der Privatkonkurrenz ausbauen.

Deshalb dürfen ARD und ZDF ihre Programme und auf konkrete Sendungen bezogene Inhalte nur bis sieben Tage nach Ausstrahlung der TV-Sendung ins Netz stellen - müssen sie danach aber wieder entfernen. Es sei denn, ein Drei-Stufen-Test hat ergeben, dass es sich lohnt - wohlgemerkt für die Gesellschaft, nicht für den Sender - die Inhalte länger online zu lassen. Davon ist auszugehen, wenn Internet-Projekte durch den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Sender gedeckt sind, zum publizistischen Wettbewerb beitragen und nicht zu teuer geraten.

Für die NDR-Mediathek sah der zuständige Rundfunkrat diese Voraussetzungen gegeben. Mitte April ging die Sammlung von Videos und Beiträgen und mitunter auch kompletten Sendungen online. Bei ihrer Entscheidung hatten die Rundfunkräte die Expertise von Professor Gundlach vorliegen. Dass dessen Gutachten - so die Kritik - auf der Annahme aufbaue, "dass öffentlich-rechtliche und private Angebote unterschiedliche Qualitätsniveaus besitzen", mag mancher dort gern gelesen haben. Zumal die Zahl direkter privater Konkurrenten "runterdefiniert" worden sei - Online-Plattformen von Presseunternehmen zählten nicht mehr dazu, so die Kritiker.

Gundlach weist die Kritik an seiner Arbeit zurück. "Meine Aufgabe war es, die Marktwirkungen der NDR-Mediathek zu beurteilen. Genau das habe ich getan", sagt er. Dass der NDR regional besser als seine Konkurrenten sei, "ergibt sich schon aus den Zuschauerzahlen." Darüber hinaus habe er eine Vielzahl vorliegender Forschungsdaten berücksichtigt. Neue Daten zu erheben - vor allem zur möglichen Konkurrenz zwischen Online-Angeboten der Zeitungen/Zeitschriften und den Online-Angeboten von Fernsehsendern - sei auch aus seiner Sicht wünschenswert. "Solche Untersuchungen sind sehr kostenaufwendig. Wer soll dies bezahlen?", fragt er.

Außerdem legt Gundlach Wert darauf, dass der NDR-Rundfunkrat einigen seiner Empfehlungen - zum Beispiel zur Frage, wie lange Beiträge abrufbar sein sollen - nicht gefolgt sei. Unter anderem habe er angeraten, Sendungen länger im Netz zu belassen, wenn bei Zuschauern die Bereitschaft gering sei, für die Nutzung derartiger Inhalt zu bezahlen. Zu diesem und anderen Empfehlungen hatte der NDR-Rundfunkrat in seinem Beschluss befunden: "Der Rundfunkrat sieht die vom Gutachter vorgeschlagene Ergänzung ökonomischer Kriterien zur Bestimmung der Verweildauer öffentlich-rechtlicher Angebote in der NDR-Mediathek als wenig geeignet an."

"Bestenfalls satirischer Charakter"

Vertreter von Privatsendern haben für die Entscheidung des NDR-Gremiums nur ein Schmunzeln übrig. Tobias Schmid, Vizepräsident des Privatsenderverbands VPRT, sagt, das Verfahren beim NDR habe "bestenfalls satirischen Charakter", es sei ein Beispiel, wie es nicht laufen sollte.

"Klassenziel verfehlt", bewertet Schmid die Arbeit des Rundfunkrats. Das Gremium habe nur beurteilt, ob der NDR eine Mediathek habe solle, nicht aber die wesentliche Frage, "ob die Mediathek in Umfang und Inhalt den Prüfkriterien entspricht". Der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats, Karl-Heinz Kutz, lässt hingegen kurz mitteilen, das Gremium habe sich "gemäß seiner Zuständigkeit bei der Durchführung des Drei-Stufen-Tests zur NDR-Mediathek eng an den Vorgaben des im Juni in Kraft tretenden 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags orientiert."

Auch bei der Expertise für das Kinderangebot Kikaninchen.de, über das der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) im September entschieden werden soll, monieren die Landesmedienanstalten Mängel. Sie kritisieren "falsche und unbegründete Schlüsse". Nicht nachvollziehbar erscheint ihnen, warum eine Wanderung von Nutzern zum neuen Angebot Kikaninchen.de nur geringe Auswirkungen auf die Werbeeinnahmen von privaten Konkurrenten haben soll, obwohl denen ein Nutzerrückgang von mehr als 15 Prozent prognostiziert wird.

"Keine Gefälligkeitsgutachten"

Verantwortlich für das Gutachten, das offiziell noch nicht veröffentlicht, aber dennoch zu den Landesmedienanstalten gelangt ist, ist das Bonner Beratungsunternehmen EE&MC. Einer der Gutachter ist der frühere Chef des Bundeskartellamts, Ulf Böge. Als Gutachter sei er an bestimmte Untersuchungsmethoden gebunden, sagt Böge. "Wir können nur Instrumente nutzen, die auch gerichtsfest sind." Entschieden weist er zurück, etwas aufgeschrieben zu haben, was Senderverantwortliche gern lesen. "Wir machen keine Gefälligkeitsgutachten. Das schließt aber nicht aus, dass das Ergebnis eines Gutachtens einem Auftraggeber nicht schadet."

Mit ähnlichen Worten weist auch die ARD die Kritik zurück. Harald Augter, Chef der Gremienvorsitzendenkonferenz - also der Runde, in der die Spitzen der Aufsichtsgremien aller ARD-Sender zusammenkommen, teilt mit, die Gutachter hätten sich auf wissenschaftlich anerkannte und in der Praxis angewandte Methoden gestützt. Zudem obliege die Bewertung der Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Online-Angebote allein den Rundfunkräten. "Die marktökonomischen Gutachter können hier allenfalls eine Einschätzung aus ihrer Sicht und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben." Insgesamt sei die Kritik der Landesmedienanstalten "völlig unangemessen".

Die Landesmedienanstalten sehen nach ihren Recherchen hingegen die Gefahr, dass sich eine bestimmte Gutachterpraxis einschleift und sich Automatismen für anstehende Drei-Stufen-Tests ausbilden. Und mit ihrer Kritik an dem Testverfahren sind sie nicht allein. Auch VPRT-Vizechef Schmid fordert Korrekturen. Konkurrenten von ARD und ZDF müssten stärker eingebunden werden. Zudem müsse sichergestellt sein, dass auf dem Prüfstand stehende Online-Projekte nicht nur pauschal genehmigt oder zurückgewiesen werden können, sondern auch in Details Korrekturen möglich sind.

Dies sei vor allem wichtig, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender in den kommenden Monaten einen Großteil ihrer bestehenden Angebote in Paketen den Drei-Stufen-Tests unterziehen. Ab Juni laufen die Drei-Stufen-Tests für Angebote von tagesschau.de über br-online.de bis zu sport.ard.de an. Und bei der ARD zeigt man sich für Kritik offen. "Die Gremien sind auch weiterhin gerne bereit, konstruktive, nicht interessengeleitete Anregungen und Vorschläge bei der praktischen Durchführung der Verfahren zu berücksichtigen", sagt Gremienchef Augter. Aus der Expertengruppe der Landesmedienanstalten heißt es auch schon, man wolle als Stichproben weitere Verfahren herauspicken.

Quelle : www.spiegel.de

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ARD und ZDF legen Konzepte für Online-Angebote vor
« Antwort #76 am: 02 Juni, 2009, 11:47 »
Die ARD und das ZDF haben den Bundesländern ihre Konzepte für ihre Online- und Teletextangebote zugeschickt. Darin sind sämtliche Telemedien-Angebote beschrieben, die die Sender bisher bereitgestellt haben und künftig anbieten wollen. Diese werden nun Dreistufentests unterzogen, wie sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurden.

Das ZDF sich laut Mitteilung auf die Neudefinition seiner Online-Aktivitäten vorbereitet. Dazu gehöre auch, dass in den nächsten Monaten das Online-Angebot "deutlich schlanker und konsequent auf Bewegtbilder ausgerichtet werde". Vor kurzem war bereits bekannt geworden, dass das ZDF 80 Prozent der Inhalte seines Internetangebots streichen will. Die ARD beschreibt in ihrem Konzept, wie sie künftig mit Internetangeboten wie ARD.de, DasErste.de, tagesschau.de, sportschau.de und boerse.ARD.de umgehen will.

Die Konzepte enthalten Angaben darüber, welche Inhalte für wie lange zum Abruf vorgehalten werden sollen. Es entspreche zwar nicht dem Wesen des Internets, Inhalte nach einem kalendarischen Muster wieder zu entfernen, schreibt das ZDF, dennoch sei das vorgelegte Konzept schlüssig. Schwer verständlich bleibe für ZDF-Intendant Markus Schächter, warum beispielsweise Rechte für Sportereignisse nur 24 Stunden im Internet genutzt werden dürften. Alle Onlineangebote des ZDF seien frei von Werbung und Sponsoring. Angekaufte Spielfilme und angekaufte Folgen von Fernsehserien, die keine Auftragsproduktionen sind, werden nicht zum Abruf angeboten. Auf den Webseiten der Sender werde es laut "Negativliste" zudem keine Kontakt- oder Tauschbörsen oder Spieleangebote ohne Sendungsbezug geben.

Die Länderchefs hatten sich im Oktober vorigen Jahres nach längerer Diskussion auf neue Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Rolle im Internet geeinigt und den neuen Rundfunkstaatsvertrag im Dezember abgesegnet. Danach müssen TV-Sendungen nach sieben Tagen aus dem Netz verschwinden. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt eine Frist von 24 Stunden. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig. Darüber sollen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem dreistufigen Test daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen, zudem wird die Finanzierung der Angebote geprüft.

Quelle : www.heise.de

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ARD: 15 Prozent weniger Einnahmen
« Antwort #77 am: 16 Juni, 2009, 17:49 »
Die ARD fürchtet für die kommenden Jahre alleine durch den demografischen Wandel Mindereinnahmen von 15 Prozent und mahnt noch engere Kooperationen zwischen den Sendern an. "Das große Sparvolumen ist ausgereizt. Die Lage sieht so aus, dass wir uns in den nächsten zehn Jahren auf drastische Mindereinnahmen einstellen müssen." Dies sagte der Intendant des Südwestrundfunks (SWR) und ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust am Dienstag nach der Tagung der Intendanten in Bremen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten gehen davon aus, dass mit der steigenden Zahl von Rentnern auch die Zahl derer zunimmt, die sich von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreien lassen können, weil ihre (Renten)Einkünfte zu gering sind.


Peter Boudgoust, Intendant des Südwestrundfunks (SWR) (Quelle: SWR)

Man brauche in der ARD strukturelle Veränderungen und eine noch engere Zusammenarbeit. "Das wird das Kernthema der nächsten Jahre", sagte Boudgoust, der nach dem Willen der Intendanten ein weiteres Jahr Vorsitzender bleiben wird. Modelle zur Unterstützung der chronisch unterfinanzierten kleinen Sender Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk würden geprüft und sollten nach der Sommerpause der Politik vorgelegt werden. Der scheidende Radio- Bremen-Intendant Heinz Glässgen sieht indes in einer Verschmelzung kleiner mit großen Sendern keine Lösung. "Wir reden von Kooperationen nicht von Fusionen."

Bundestags-Sondersendungen - neue Serien

Unterdessen kündigte die ARD für die Zeit vor der Bundestagswahl am 27. September Sondersendungen über Kandidaten und politische Aussagen an. Die heiße Phase mit den Sendungen solle Ende August beginnen. Geplant sei neben Porträts der Spitzenkandidaten unter anderem auch ein neues Format "Abgeordnet - der Politiker im Praxistest". Dort soll die Frage aufgeworfen werden, wie wählernah Politiker und wie alltagstauglich ihre Programme sind. Nach Angaben des Programmdirektors Volker Herres will die ARD auch Politikerduelle anbieten.

Für den Sommer gebe es zudem im Abendprogramm zwei neue Serien und und eine neue Staffel von der "Der Dicke" mit Dieter Pfaff. Am Donnerstagabend nach den "Tagesthemen" seien zudem Blockbuster mit Tom Cruise, Robert Redford oder Jennifer Lopez eingeplant. Zudem soll es kommendes Jahr wieder eine Themenwoche geben. Möglich sei diesmal das Thema Armut, das nach Auffassung von Boudgoust die nächsten "Jahre prägen wird". Kritik übten die Intendanten an Unterhaltungsprogrammen anderer Sender. Ein Format wie "Erwachsen auf Probe" sei bei der ARD undenkbar. Die Schamgrenze sei gesunken.

Verabschiedung von Radio-Bremen-Intendant Glässgen

Die Intendanten waren für ihre Tagung in die Hansestadt gekommen, um Radio-Bremen-Intendant Glässgen zu verabschieden. Glässgen stand seit Oktober 1999 an der Spitze des kleinsten ARD-Senders. Sein Vertrag läuft am 30. Juni aus. Nachfolger wird zum 1. August der bisherige Leiter der ZDF-Redaktion "heute journal", Jan Metzger.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
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Usability-Mängel bei Mediatheken von ARD und ZDF
« Antwort #78 am: 24 Juni, 2009, 16:41 »
Eine beispielhafte Untersuchung der Mediatheken von DasErste.de, WDR.de und ZDF.de hat große Verbesserungspotenziale bei solchen Video-Angeboten im Internet offenbart.

Optimierungen sind laut einer Blickregistrierungs-Studie der Fachhochschule Düsseldorf mit Blick auf einige Usability-Regeln wie Navigation und Übersichtlichkeit nötig. Vor allem die Die Navigationskonzepte der Mediatheken sollten auf die Gewohnheiten der Nutzer ausgelegt werden, hieß es.

"Die vertikale Navigationsstruktur, wie sie von zahlreichen Websites bekannt ist, empfiehlt sich auch für Mediatheken" sagte Sebastian Goldstein, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsschwerpunkt Usability. Bei der Bedienung der horizontalen Navigationsstruktur einer der drei untersuchten Mediatheken konnten anhand einer Replay-Analyse zahlreiche Orientierungsprobleme bei Testern festgestellt werden.

Auch fehle vielfach eine visuell erkennbare Trennung von einzelnen Video-Inhalten. Das Angebot vielfältiger Zugangswege durch die Sender kommt dem Interesse der Nutzer nach verschiedenartiger Sortierbarkeit allerdings entgegen: chronologisch (94%), thematisch (72%) und regional (63%). Empfehlungen der Redaktion werden allerdings nur von 6 Prozent der Tester geschätzt.

Die Mehrheit der Probanden nutzte jeweils die globale Navigation der Sender-Website, um die gesuchten Videos zu finden. Andere Nutzer gelangten über die Suchfunktion zu den Inhalten. Der direkte Aufruf der jeweiligen Mediathek fand hingegen nur bei wenigen Nutzern als Navigationsstrategie Verwendung.

Die nutzergesteuerte Aktivierung eines Videos empfiehlt sich statt des Autostarts durch den Video-Player, so die Forscher. Zudem sind Suchfunktionen nicht immer intuitiv bedienbar, Qualität und Darstellung der Suchergebnisse seien optimierungsbedürftig. Thumbnail-Bilder sollten einzelne Sendungen oder Beiträge möglichst aussagekräftig anteasern, sich wiederholende generische Bilder bedeuten einen Informationsverlust für die Mediathek-Nutzer.

Quelle : http://winfuture.de

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Der ZDF-Fernsehrat beschäftigt sich am heutigen Freitag in Mainz unter anderem mit einem "Drei-Stufen-Test" für neue Online-Angebote. Dabei wollen die Aufsichtsgremien prüfen, ob ein neues Angebot mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag vereinbar ist und wie es sich auf den Wettbewerb auswirkt. Der "Drei-Stufen- Test" berücksichtigt entsprechend der EU-Forderungen die Interessen der privaten Konkurrenz und der Verleger. Das ZDF hat angekündigt, dass es seine Online-Seiten um bis zu 80 Prozent reduzieren und künftig stärker auf Videos statt auf Texte setzen will (SAT+KABEL berichtete).

Wegen der anhaltenden Debatte um Nebeneinkünfte von Fernsehmoderatoren wird außerdem erwartet, dass sich der Fernsehrat und ZDF-Intendant Markus Schächter zu diesem Thema äußern. Nach einem Bericht des NDR-Medienmagazins "Zapp" war die Diskussion um die Nebentätigkeiten prominenter Moderatoren in der vergangenen Woche hochgekocht. "Zapp" schilderte darin, das manche Honorare von bis zu 20.000 Euro für eine Moderation außerhalb ihres Wirkungskreises beim Sender verlangten. Die Ergebnisse der Fernsehratsitzung sollen am Mittag auf einer Pressekonferenz vorgestellt werden.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
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Brüssel verschärft Regeln für Rundfunk-Finanzierung
« Antwort #80 am: 02 Juli, 2009, 20:11 »
Brüssel - Die EU-Kommission hat ihre Regeln für die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa verschärft.

So müsse künftig die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages in den Mitgliedstaaten überwacht werden, teilte die Kommission heute in Brüssel mit. Es geht um die sogenannte Rundfunkmitteilung, in der die EU die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk festlegt. Die bisher geltende Regelung stammt aus dem Jahr 2001.
 
Künftig müssen auch "wesentliche neue Dienste" der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten vorab auf ihre Marktauswirkungen überprüft werden, schrieb die Kommission. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhalten jährlich mehr als 22 Milliarden Euro an Gebühren oder direkter staatlicher Unterstützung.

Die EU- Wettbewerbshüter wollen einen fairen Wettbewerb unter den einzelnen Anbietern gewährleisten. Während die Privatsender sich bereits positiv über den EU-Entwurf geäußert hatten, weil er mehr Klarheit über den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender bringe, halten diese eine Überarbeitung für überflüssig.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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ZDF lädt zu Online-Debatte ein
« Antwort #81 am: 17 Juli, 2009, 13:41 »
"Open Reichstag", der gemeinsame Kanal von ZDF und YouTube zur Bundestagswahl 2009, startet am Sonntag die zweite Phase seiner interaktiven Wahlkampfdebatte mit der Aktion "Deine Meinung!".

Dazu stellen Prominente kontroverse Fragen per Videobotschaft im Internet zur Diskussion. Mit dabei sind unter anderem der Moderator und Autor Markus Kavka, ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender sowie die ZDF-Journalisten Claus Kleber und Steffen Seibert, teilte der Sender am Freitag mit. Den Anfang macht Seibert mit der Frage, ob Wahlversprechen einklagbar sein sollten.

Die YouTube-Nutzer sind aufgerufen, darüber abzustimmen und sich mit eigenen Videoantworten oder Kommentaren zu beteiligen. In ZDF-Sondersendungen wie "Illner intensiv" oder den "ZDF-Wahlforen" werden die Videoantworten der YouTube-Nutzer mit Studiogästen diskutiert.



"Deine Meinung!" ist die zweite von insgesamt vier Phasen auf "Open Reichstag". Zum Auftakt hatten sich Spitzenpolitiker von CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mit jeweils einer "Sonntagsfrage" an die YouTube-Nutzer gewandt. Seit Eröffnung des "Open Reichstag" haben laut ZDF rund 300.000 YouTube-Nutzer die Wahlplattform besucht und sich mit mehr als 4.000 Kommentaren und über 200 Videoantworten an den Debatten beteiligt.

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Magazin: ARD muss 90 Millionen Euro Steuern nachzahlen
« Antwort #82 am: 02 August, 2009, 16:55 »
Die öffentlich-rechtliche ARD hat nach einem Bericht des Magazins "Focus" (kommende Ausgabe) schlechte Karten im anhaltenden Streit um eine erhebliche Steuer-Nachforderung der Finanzämter. Wie der Senderverbund dem Magazin "Focus" bestätigte, verlangen die Behörden rund 90 Millionen Euro für die Jahre 2001 bis 2008.


(Quelle: ARD)

Die ARD habe den Betrag bei der letzten Ermittlung der Rundfunkgebührenhöhe durch die Kommission KEF überwiegend nicht angemeldet, hieß es. Die Umsatzsteuerforderungen, denen die Anstalten widersprechen, stehen nach "Focus"-Angaben im Zusammenhang mit aus dem EU-Ausland bezogenen Leistungen – besonders für die Satellitenverbreitung durch das luxemburgische Unternehmen SES Astra. Transpondermieten sind teuer, liegen jährlich bei mehreren Millionen Euro.

Das ZDF erklärte auf Anfrage des Magazins, es führe seit 2001 unter Vorbehalt Umsatzsteuer für die Astra-Leistungen ab, allein in diesem Jahr 3,2 Millionen Euro.

ARD-Anstalten rutschen durch Nachzahlungen ins Minus

Durch die drohenden Zahlungen wird der Norddeutsche Rundfunk im noch nicht veröffentlichten Geschäftsbericht 2008 den Angaben zufolge einen Fehlbetrag von 29,9 Millionen Euro ausweisen. Das Finanzloch wäre damit um 24 Millionen Euro größer als im Wirtschaftsplan erwartet. Das hat NDR-Verwaltungsdirektor Albrecht Frenzel dem Finanzausschuss des Rundfunkrats nach "Focus"-Informationen mitgeteilt. Im Juli hatte bereits RBB-Intendantin Dagmar Reim ein 22-Millionen-Euro-Defizit ihres Senders bis 2012 auch mit solchen Nachforderungen gerechtfertigt.

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ARD/ZDF: Umfrageergebnisse im Dienste der Mediatheken
« Antwort #83 am: 03 August, 2009, 21:24 »
Für die Öffentlich-Rechtlichen ist das Internet ein zweischneidiges Schwert: Links liegen lassen können sie es im Zeitalter der Medienkonvergenz nicht – machen sie zu viel, revoltiert die privatwirtschaftliche Konkurrenz. So wurde im Anfang Juni in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) etwa festgeschrieben, dass alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF zunächst dahingehend überprüft werden müssen, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Informationsauftrag gedeckt sind und ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen; zudem wird die Finanzierung der Angebote untersucht. Aber auch bereits existierende Angebote sollen diesem Drei-Stufen-Test unterzogen werden, darunter die Mediatheken der Sender, über die Verbraucher bereits gesendete TV-Inhalte abrufen können. Hier wurde im Staatsvertrag festgelegt, dass die meisten Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen künftig bereits nach sieben Tagen wieder aus dem Netz verschwunden sein müssen. Für Großereignisse wie Sportveranstaltungen gilt sogar eine Frist von nur 24 Stunden.

Kein Wunder also, dass ARD und ZDF bei der Kommentierung der Ergebnisse ihrer jüngsten Erhebung zur Internet-Entwicklung in Deutschland vor allem das zeitversetzte Anschauen von Fernsehsendungen im Internet in den Mittelpunkt stellen. "Unser Publikum nutzt – häufig Monate später – Audio- und Videobeiträge oder Sendungen, die wir online bereitstellen. Den Erwartungen der Nutzer, jederzeit und überall auf unsere Inhalte zugreifen zu können, kommen wir mit unseren Mediatheken entgegen", erklärt der Intendant des Hessischen Rundfunks und Vorsitzende der ARD/ZDF-Medienkommission, Helmut Reitze. Untermauert wird dieses Statement mit Zahlen aus der ARD/ZDF-Onlinestudie 2009 (PDF-Datei), für die 1806 Erwachsene in Deutschland befragt wurden. 62 Prozent (2008: 55 Prozent) gaben danach an, Videos, "zum Beispiel über Videoportale oder Mediatheken" abzurufen "und live oder zeitversetzt" Fernsehsendungen im Internet anzuschauen.

Konkreter wird da schon ZDF-Intendant Markus Schächter, der berichtet, dass sich "rund ein Fünftel aller Internetnutzer" zeitversetzt Fernsehsendungen in Mediatheken ansehen würde. In der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen sei es bereits über ein Drittel. Die ZDFmediathek sei im ersten Quartal 2009 auf rund 14,5 Millionen "Sichtungen" gekommen – was etwa 160.000 Seitenaufrufen pro Tag entsprechen würde. Folgt man den Angaben in der ARD/ZDF-Onlinestudie, sind regelmäßige Nutzer von Mediatheken allerdings noch eine seltene Spezies, denn nur 7 Prozent der Befragten gaben an, "Video/TV zeitversetzt" mindestens einmal pro Woche zu nutzen. Insgesamt ist der Anteil der Internetnutzer in Deutschland laut Studie auf 67,1 Prozent (2008: 65,8 Prozent) angestiegen. Während das Internet bei den 14- bis 29-Jährigen mit einer Durchdringung von 96,1 Prozent längst zum täglichen Brot gehört, gibt es vor allem bei den Über-50-Jährigen durchaus noch Wachstumspotenziale. Sie kommen laut ARD/ZDF auf knapp über 40 Prozent.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/ARD-ZDF-Umfrageergebnisse-im-Dienste-der-Mediatheken--/meldung/142974

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MDR verschätzt sich bei Kosten für Online-Portal
« Antwort #84 am: 12 September, 2009, 15:12 »
Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat die Kosten für ein neues Internetportal des Kinderkanals Ki.Ka für Vorschulkinder nach Angaben des Magazins Der Spiegel viel zu niedrig angesetzt. "Um ein Portal zu entwerfen, das höchsten medienpädagogischen Ansprüchen gerecht wird, müsste der Ki.Ka eine zweistellige Millionensumme investieren", zitiert die Zeitschrift aus einem Gutachten, das der MDR beim Adolf-Grimme-Institut in Auftrag gegeben habe. Der Sender habe aber nur mit einem Finanzbedarf von 320.000 Euro im Jahr kalkuliert. Eine MDR-Sprecherin teilte auf Anfrage am Samstag mit, der Sender kenne das Gutachten nicht.

Der seit 1. Juni dieses Jahres geltende 12. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die Online-Angebote einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. "Während des laufenden Verfahrens äußern wir uns weder zu beim Rundfunkrat eingegangen Gutachten noch zu Stellungnahmen Dritter", teilte der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Karl-Heinz Ducke, mit. Das Ergebnis der Prüfung werde am 21. September 2009 bekanntgegeben.

Für vergleichbare Online-Angebote privater Kindersender würden von Experten allein 1,5 Millionen Euro Grundkosten angesetzt, schreibt Der Spiegel. Schon die Entwicklung "eines Spiels, das gleichermaßen intelligent wie anspruchsvoll ist", koste laut Grimme-Institut 200.000 Euro. "Wir werden nicht mehr als die beantragte Summe ausgeben und sind sicher, dass das ausreicht", sagte dagegen Ki.Ka-Programmchef Steffen Kottkamp dem Magazin.

Quelle : www.heise.de

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ARD feiert ihren 60. Geburtstag
« Antwort #85 am: 16 September, 2009, 12:00 »
Die ARD wird ihr 60-jähriges Bestehen im kommenden Jahr mit einem Programmschwerpunkt feiern. Das beschlossen die Intendanten der ARD bei ihrer Hamburger Sitzung am Mittwoch.

Das Publikum könne sich auf Höhepunkte aus sechs Jahrzehnten freuen, die es zum Teil per Voting selbst auswählen könne, teilte der Sender am Mittwoch mit. Die konkreten Planungen würden nun die Programmdirektionen übernehmen.

Es sei nicht die Zeit für große Feste, betonte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. "Die ARD hat das politische und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik begleitet und geprägt. Millionen Menschen verbinden mit uns Fernseh- und Hörfunkerlebnisse, an die sie sich heute noch gerne erinnern. Gemeinsam mit ihnen wollen wir Höhepunkte noch einmal aufleben lassen", so Boudgoust.

Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland wurde im Juni 1950 gegründet. Die ersten Mitglieder waren der Bayerische Rundfunk, der Hessische Rundfunk, Radio Bremen, der Süddeutsche Rundfunk, Südwestfunk und der Nordwestdeutsche Rundfunk. Die älteste gemeinsame Sendung ist die "Tagesschau".

Quelle: http://satundkabel.magnus.de

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Mediathek Hessen bietet Angebote hessischer TV- und Radioveranstalter
« Antwort #86 am: 17 September, 2009, 11:08 »
Startschuss für eine neue Online-Plattform: Seit Mittwochabend steht die Mediathek Hessen mit Zugriff auf Sendungen hessischer Fernseh- und Radioveranstalter sowie Bild- und Tondokumente weiterer hessischer Institutionen und Unternehmen im Internet zur Verfügung.

Initiiert wurde die Mediathek durch die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen). Abrufbar sind derzeit Angebote der vier hessischen Offenen Kanäle, der nichtkommerziellen Lokalradios, regionale Informationen von RTL und RheinMainTV sowie Sendungen mehrerer privater Radioveranstalter aus Hessen, teilte der betreiber am Donnerstag mit. Neben den Rundfunksendungen finden sich Inhalte des Flughafenbetreibers Fraport, der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) und des Bistums Fulda.

Die Mediathek Hessen wird im Auftrag der LPR Hessen von der Gesellschaft für Medien Marketing (GMM) betrieben.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de

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ARD erweitert Angebot für Hybrides Fernsehen
« Antwort #87 am: 24 Oktober, 2009, 16:54 »
Die ARD bietet bereits mit der TV-Mediathek und dem Teletext Anwendungen für Hybrides Fernsehen an - zukünftig möchte der Sender das Angebot nach und nach ausbauen.

"Die ARD-Mediathek steht für Fernsehen auf Abruf, also orts- und zeitunabhängiges Fernsehen. Diese vernetzte, informative und zugleich neu anmutende Fernsehwelt wird nach und nach um weitere Anwendungen ergänzt werden", informiert Michael Albrecht, ARD-Koordinator Digital Video Broadcasting.

Voraussetzung dafür sei, dass sich der Standard am Markt in einem relevanten Maß durchsetze. Die kontinuierliche technische Weiterentwicklung von Angeboten der Online-, Fernseh- und mobilen Welt werde dafür zusätzliche Impulse geben. "Unseren Zuschauern werden zukünftig ergänzend zum bisherigen Fernseherlebnis multimediale Inhalte zur Verfügung stehen, die einfach zu navigieren sind und das Beste aus der Welt des Internets und des Fernsehens miteinander verknüpfen", so Albrecht weiter.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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ARD und ZDF erwerben TV-Rechte für Fußball-EM 2012
« Antwort #88 am: 24 Oktober, 2009, 19:12 »
ARD und ZDF haben sich einem "Spiegel"-Bericht zufolge die TV-Rechte an der Fußball-Europameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine gesichert.

Wie das Nachrichtenmagazin am Samstag vorab berichtete, zahlen die beiden öffentlich-rechtlichen Sender dem Vernehmen nach zusammen rund 110 Millionen Euro für die Übertragung der 31 Spiele und damit trotz des internen Sparzwangs nahezu so viel wie für die Europameisterschaft 2008. Der europäische Fußballverband UEFA hatte indes deutlich höhere Preisvorstellungen.

Der Bezahlsender Sky hat sich den Angaben zufolge gar nicht beworben, weil die Ausschreibung nach der Gruppenphase keine exklusiven Rechte für das Abo-Fernsehen vorsah. Mitte September hatte die UEFA bereits einen Vertrag mit der Einkaufsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Sender, EBU, geschlossen, aber die wichtigsten Märkte aus dem Vertrag ausgeklammert. In Deutschland, Frankreich, England, Spanien und Italien wollte der Verband die Rechte lieber einzeln vermarkten, um höhere Einnahmen zu erzielen. Der EBU-Vertrag sorgte für Erstaunen, weil die UEFA damit auf die Dienste von Sportrechteagenturen wie Sportfive verzichtete.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Heftige Kritik an Blutproben beim NDR
« Antwort #89 am: 06 November, 2009, 15:21 »
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die ARD-Rundfunkanstalten am Freitag aufgefordert, die umstrittenen Blutuntersuchungen von Bewerbern für Redaktionsarbeitsplätze abzuschaffen.

Es sei überzogen, dass Journalisten mit dieser Methode auf ihre Eignung für die Redaktionsarbeit getestet würden, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Der Journalistenberuf bringt zwar besondere Verantwortung mit sich, Blut muss dafür aber im Normalfall nicht fließen."



Der DJV-Vorsitzende reagierte damit auf Informationen, nach denen sich Stellenbewerber bei ARD-Anstalten einer Blutuntersuchung durch den Betriebsarzt unterziehen müssen, bevor sie den Arbeitsvertrag erhalten. Auf Nachfrage des DJV hatte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) erklärt, unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht spreche der Betriebsarzt nach der Untersuchung dem Arbeitgeber NDR gegenüber eine Empfehlung aus. Die Untersuchungsergebnisse würden nicht weiter gereicht. Dieses Verfahren werde seit den 70-er Jahren so praktiziert.

Verunsicherung und Misstrauen

"Die Bluttests gehen für die Mehrzahl der Beschäftigten in den Sendern über das rechtlich Zulässige hinaus und schaffen Verunsicherung und Misstrauen bei den Bewerbern gegenüber ihrem künftigen Arbeitgeber", kritisierte Konken. "Arbeitsklima und Kreativität werden darunter leiden, darum muss das schnell aufhören", betonte der DJV-Vorsitzende abschließend. Auch beim Daimler-Konzern in Stuttgart werden ähnliche Blutproben praktiziert.

Das Medienhaus Axel Springer bestätigte am Freitag auf Nachfrage des Branchendienstes "Meedia" ebenfalls, dass im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung teilweise Blut- und auch Urintests durchgeführt würden. Allerdings entscheide nur der Arzt, ob ein solcher Test gemacht wird oder nicht. Eine Einstellungsuntersuchung werde nicht bei allen Bewerbern vorgenommen, sondern erst, wenn man sich für einen Kandidaten entschieden habe, hieß es.

Quelle: SAT+KABEL
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