Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30572 mal)

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Druck auf EU-Parlament wegen Speicherung von Telefon- und Internetdaten
« Antwort #75 am: 12 Oktober, 2005, 18:44 »
Die Justiz- und Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten konnten bei ihrem Treffen am heutigen Mittwoch in Luxemburg erneut keine Einigung über die Verabschiedung eines Rahmenbeschlusses des EU-Rates zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten erzielen. Sie erwärmten sich stattdessen größtenteils für einen Vorschlag der britischen Ratspräsidentschaft, die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung mithilfe einer Richtlinie möglichst bald in der EU zu verankern. Einen entsprechenden Entwurf hat die dabei federführende EU-Kommission im September präsentiert. Den Rahmenbeschluss wollen die Minister aber parallel weiter vorantreiben, falls sich das bei der Richtlinie beteiligte EU-Parlament quer legen sollte. Die Briten fassen notfalls eine Sonder-Ratssitzung im Dezember ins Auge. Prinzipiell geht es bei den Plänen von Rat und Kommission um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mithilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Obwohl die Briten Druck gemacht und im Juni das Herbsttreffen als letzten Termin für den Erlass der pauschalen Überwachungsmaßnahme fest ins Auge gefasst hatten, blieben bei einer Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) vergangene Woche viele grundsätzliche Fragen offen. Bedenken gab es vor allem, ob mit dem schon vor anderthalb Jahren lancierten Vorstoß der Länder Frankreich, Großbritannien, Irland, Spanien und Schweden im Rat eine akzeptable Harmonisierungsebene erreicht werde, ob der Beschluss Auswirkungen auf Staatszuschüsse habe und ob er den Mitgliedsstaaten nicht zu enge Fesseln im Bereich der Strafverfolgung angesichts neuer EU-weiter Aufsichtsmethoden anlege.

Liest man das Protokoll (PDF-Datei) der jüngsten COREPER-Treffen, zeigt sich das Ausmaß der Auseinandersetzungen. Sie fangen bei der Frage an, ob die Telekommunikationsfirmen entschädigt werden sollen oder ihren nationalen Beitrag zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung aus der eigenen Tasche zahlen müssen, und hört bei Einzelheiten zum Datenaustausch oder zur Aufbewahrung auch von Chat-Daten nicht auf. Insbesondere Deutschland und Österreich setzten hinter viele schon abgehandelt scheinende Punkte Fragezeichen. Der deutsche Justiz-Staatssekretär Hansjörg Geiger erklärte zudem in Luxemburg, die "Höflichkeit" gebiete es, zunächst mit dem frisch gewählten Bundestag zumindest über die Dauer der Datenspeicherung zu sprechen. In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Abgeordneten Pläne zur pauschalen Bespitzelung strikt abgelehnt. Politiker der Union forderten jedoch im Juli vehement eine sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung. Auch die Gewerkschaft der Polizei macht Dampf in dieser Angelegenheit.

Zu denken gegeben haben dem britischen Innenminister Charles Clarke, der als größter Befürworter der raschen Einführung einer Vorratsdatenspeicherung gilt, die erneuten Verweise des Juristischen Dienstes des Rates, denen zufolge die Kommission und das Parlament die tief in wirtschaftliche Angelegenheiten eingreifende Maßnahme behandeln müssen. Die Rechtsexperten warnen nämlich auch davor, dass der Europäische Gerichtshof diese für nichtig erklären und jeder Betreiber Schadensansprüche geltend machen könnte.

Clarke pocht nun darauf, dass das Parlament den Vorschlag der Kommission bereits in 1. Lesung Mitte Dezember ohne lange Debatten absegnen soll. Dabei ist das Papier von Justizkommissar Franco Frattini nicht weniger umkämpft als der Rahmenbeschluss. Tony Bunyan von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch legt den Abgeordneten daher ans Herz, sich nicht zur Eile treiben zu lassen. Man könne nicht so tun, als ob die von Rat und Kommission beabsichtigte Rundum-Überwachung der 450 Millionen EU-Bürger eine "unkontroverse Maßnahme" sei. Grundsätzliche Bedenken hat auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx angemeldet.

Die Briten haben einen Katalog (PDF-Datei) mit vier Anforderungspunkten als Basis für Verhandlungen mit dem Parlament aufgestellt. Demnach soll sich das Ausmaß der Datensammlung unbedingt auch auf Internetzugangsdaten sowie Informationen über nicht erfolgreiche Anrufe beziehen. Gegen die letzte Bestimmung läuft die Wirtschaft Sturm, weil diese Daten zumindest hierzulande bislang nicht vermerkt werden. Das Papier sieht daher eine Übergangsfrist von zwei Jahren in diesem Bereich vor. Bei der Speicherdauer schwenkt die Ratsführung auf den Vorschlag der Kommission ein mit einer sechsmonatigen Frist für Internet- und 12 Monaten für Telefondaten. Mitgliedsstaaten soll es aber zusätzlich erlaubt sein, maximal zwei Jahre Datenhaltung anzuordnen. Eine Entschädigungspflicht für die betroffenen Betreiber wollen die Briten nicht, diese heikle Frage soll "auf nationaler Ebene" entschieden werden. Bei der Überarbeitung der Liste der zu speichernden Daten geben sie sich gesprächsbereit: diese soll nach heftigen Protesten von Bürgerrechtlern nicht mehr vom Rat eigenständig erfolgen dürfen, sondern soll nach fünf Jahren im Rahmen einer allgemeinen Evaluationsklausel überdacht werden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64844
« Letzte Änderung: 12 Oktober, 2005, 18:46 von SiLencer »

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Kritik an E-Mail-Überwachung: Hohe Kosten, wenig Nutzen
« Antwort #76 am: 13 Oktober, 2005, 17:57 »
Die Zahl der Anfragen zur E-Mail-Überwachung in Deutschland ist nach Aussagen verschiedener Internet-Provider gering. Bei einigen Unternehmen ging seit Ende der in der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) vorgesehenen Übergangsfrist am 1. Januar 2005 gerade mal eine Anfrage ein, bei den meisten aber unter drei, teilte auf Anfrage von heise online der Anbieter einer der verschiedenen kommerziellen Lösungen mit. Seit dem 1. Januar müssen E-Mail-Provider allerdings trotz des geringen Bedarfs die laut technischer Richtlinie (TR TKÜV) festgelegte Standardschnittstelle zur Ausleitung von E-Mail an die Strafverfolgung bereithalten. In den Unternehmen wird daher die Frage nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen wieder laut.

"Aus unserer Sicht besteht schon ein Missverhältnis", sagte Rene Wienholtz, Technik-Vorstand bei Strato. Dort hat man sich für die vom Provider Netuse angebotene Lösung entschieden und insgesamt rund 200.000 Euro plus sechs Mann-Monate für die Implementierung investiert. Doch seit der Einführung des Systems wurde nicht mehr als eine einzelne Testanfrage darüber abgewickelt und das auch noch mit Empfangsschwierigkeiten bei der Gegenstelle.

Die Handvoll der Anfragen, bei denen Strafverfolger auf richterliche Aufforderung E-Mail-Daten erhielten, wurden dagegen, meint Wienholtz, "klassisch abgewickelt". Es wurden also schlicht CDs mit den geforderten Daten gebrannt und per Kurier verschickt. Nicht zuletzt mit Blick auf kleinere Provider müsse man die Frage stellen, ob der Aufwand für die Bereithaltung der Abhörschnittstelle zu rechtfertigen sei.

Auf Kosten der Provider wurde etwa bei der Wahl der für die Verschlüsselung und die sichere Übertragung über VPN gewählte SINA-Box nicht eben gespart. Als "teuersten Linuxrechner, den man sich je hingestellt habe", bezeichnen Provider diese Box, zu der es nach wie vor kein offizielles Alternativ-Produkt gibt. Integriert ist die Sina-Box in der Mietlösung der United Internet-Tochter InternetX, die mit einer Monatsmiete von 99 Euro derzeit wohl eine der billigsten Lösungen anbietet.

Ingesamt haben laut der zuständigen Bundesnetzagentur inzwischen neun Hersteller ein Typmuster für ihre Lösungen erhalten, acht Anbieter bieten die Überwachungsmaßnahmen als Dienstleistung an. Zur Auslastung der Systeme werde es frühestens im kommenden Jahr Zahlen geben. Bis zum 15. Februar müssen die Unternehmen die Zahl der E-Mail-Überwachung zurückmelden, teilte ein Sprecher mit. Ob dabei spezifiziert wird, nach welchem System die Daten übergeben wurden, ist unklar.

Die Kosten-Nutzen-Frage im Fall TR TKÜV lasse sich auch auf die Brüsseler Debatten zur Vorratsdatenspeicherung übertragen, meint Wienholtz. Dort genüge es auch nicht, dass Daten in großen Mengen angehäuft würden. Es müssten vielmehr auch Analysetools vorhanden sein. Dass diese tatsächlich zur Verfügung stünden, sei zu bezweifeln. "Wozu sollen die Provider aber dann sammeln?"

Diese Frage haben sich kleinere Provider laut Auskunft von Insidern offenbar auch schon bei der TR TKÜV gestellt und erst einmal abgewartet, ob überhaupt eine Anfrage zur E-Mail-Überwachung eintrudelt. Noch verstoßen die Unternehmen damit gegen das Gesetz. Aber das kann morgen anders werden, denn dann könnte die Bagatellgrenze mit der TKÜV-Novelle noch einmal angehoben werden: von 1000 auf 20.000 Teilnehmer.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64897

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Vorratsspeicherung von TK-Verbindungsdaten: Drei Monate sollen reichen
« Antwort #77 am: 18 Oktober, 2005, 16:22 »
Erste Stimmen aus dem EU-Parlament machen sich für umfassende Änderungen am heftig umstrittenen Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten stark. So sieht der Entwurf für eine Stellungnahme der Abgeordneten aus dem mitberatenden Industrieausschuss, der heise online vorliegt, insbesondere eine generelle Verkürzung der Fristen zur Vorhaltung der begehrten Verbindungs- und Standortdaten auf drei Monate vor.

Prinzipiell geht es bei den Plänen von Rat und Kommission um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Die Kommission hatte eine einjährige Speicherfrist im Telefon- sowie eine sechsmonatige Frist im Internetbereich ins Spiel gebracht. Zudem soll die Liste der zu archivierenden Daten verkürzt werden. Für eine nachträgliche Änderung des Katalogs hält das Papier im Gegensatz zur Kommissionsvorlage eine erneute Befassung des Parlaments unbedingt für erforderlich.

Generell begrüßt die Verfasserin der Änderungsanträge, die Ausschussberichterstatterin Angelika Niebler, zwar den Vorstoß zu einer Richtlinie, da hierbei die Abgeordneten im Gegensatz zum ebenfalls noch im Raum stehenden entsprechenden Rahmenbeschluss des EU-Rates ein Mitspracherecht haben. Aus Sicht der CSU-Politikerin gibt es jedoch "eine Reihe von gewichtigen Kritikpunkten". Diese seien insbesondere vom Industrieausschuss aufzugreifen, "um den besonderen Aspekten der Kommunikations- und Informationsgesellschaft" im Gesetzgebungsverfahren gerecht zu werden.

Mit Argusaugen beobachtet Niebler vor allem, dass die Kommission ähnlich wie die Mitgliedsstaaten "nur sehr pauschal" einen Nachweis führt, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Verbrechens- und Terrorbekämpfung kommen würde. Die einem schweren Eingriff in die Grundrechte gleichkommende Vorratsspeicherung aller Informationen über Ort, Zeitpunkt, Dauer und Gesprächspartner von Telefongesprächen, Fax, E-Mail, SMS sowie anderen übers Internet-Protokoll abgewickelten Diensten und die davon verursachten "erheblichen Auswirkungen und Belastungen für Bürger und Unternehmen" seien so nur schwer zu rechtfertigen.

Für die betroffenen Unternehmen bedeutet der Vorschlag laut Niebler, "dass sie verpflichtet werden, eine unvorstellbare Menge an Daten abzuspeichern." Um das Volumen zu archivieren und nutzbar zu machen, seien teure Systemanpassungen notwendig. In der Praxis der Strafverfolgung zeige sich aber, dass die durch die Sicherheitsbehörden abgefragten Daten in der Regel nicht älter als drei Monate sind. "Daher sollten die gesetzlichen Speicherungsfristen den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend angepasst werden", begründet Niebler ihren Kernvorschlag. Längere Aufbewahrungsperioden seien unverhältnismäßig und praxisfremd.

Vor dem gleichen Hintergrund sei auch der Umfang der zu speichernden Daten zu reduzieren. Hier stemmt sich die Berichterstatterin hauptsächlich gegen die Aufzeichnung erfolgloser Verbindungsversuche, da diese zu erheblichen Mehraufwendungen führen würde, ohne die Verbrechensbekämpfung zu verbessern. Ähnliches gelte für die Speicherung der Handy-Gerätekennung IMEI, der MAC-Adresse von Netzwerk-Karten von PCs oder die Standortdaten während beziehungsweise bei Beendigung eines Mobilfunktelefonats. Diese Informationen sollen nach dem Willen Nieblers aus dem Katalog der vorzuhaltenden Daten gestrichen werden. Zudem drängt sie darauf, dass den Unternehmen die anfallenden Kosten "vollständig" ersetzt werden, während der Kommissionsentwurf allgemeiner gefasst ist.

Generell sind die Vorschläge weit von den Forderungen der britischen Ratspräsidentschaft entfernt, die diese kürzlich als Vorbedingung für Verhandlungen mit dem Parlament ausgegeben hat. Über dem ganzen von der Kommission eingeleiteten Verfahren schwebt so weiter das Damoklesschwert, dass der Rat doch an der Verabschiedung seines -- allerdings auch in den eigenen Reihen umstrittenen -- Rahmenbeschlusses festhalten könnte. Auf einem Lobby-Abend der European Internet Foundation in Brüssel fiel in diesem Zusammenhang vergangene Woche von EU-Abgeordneten bereits das Wort "Erpressung". Niebler hält nun fest, "dass sich das Parlament in dieser für den Bürger sehr sensiblen Frage nicht drängen lassen darf". Auch wenn der Wunsch, das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell abzuschließen, verständlich sei, müsse Wert auf sorgfältige Beratungen gelegt werden. Im "Interesse der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union" gelte es eine Situation zu vermeiden, in der "gleichzeitig an zwei fast inhaltsgleichen Rechtsakten mit gleicher Intention gearbeitet wird", liest die Vertreterin der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) dem Rat die Leviten.

Über das weitere Vorgehen und die tatsächlich einzubringenden Änderungsanträge entscheidet nun der federführende Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres unter seinem Berichterstatter Alexander Alvaro. Der FDP-Politiker hatte den Entwurf für einen Rahmenbeschluss bislang scharf kritisiert und dürfte die Vorschläge aus dem Industrieausschuss größtenteils befürworten. Noch ist jedoch unklar, ob sich die Abgeordneten überhaupt auf den engen, vom Rat diktierten Zeitplan mit einer Verabschiedung der Richtlinie noch in diesem Jahr einlassen.

Auf einer Behandlung der Überwachungsmaßnahme mit ruhiger Hand pocht auch die Gesellschaft für Informatik (GI): "Wir erwarten bei einem solch sensiblen Thema eine sorgfältige Abwägung zwischen den Strafverfolgungsinteressen der Staaten und dem Grundrechtsschutz der Bürger", betont GI-Präsident Matthias Jarke. Seiner Ansicht nach ist eine über drei Monate hinaus gehende Speicherfrist abzulehnen. Aufenthalts- und Inhaltsdaten dürften generell nicht erfasst werden. Darüber hinaus warnt Jarke vor einer Verteuerung der Telekommunikation durch eine ausufernde Vorratsdatenspeicherung: "Auch wenn das Papier der Kommission eine Kostenerstattungsklausel enthält, werden diese doch auf den Nutzer oder den Steuerzahler abgewälzt."

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe auch:

    * Druck auf EU-Parlament wegen Speicherung von Telefon- und Internetdaten
    * EU-Parlament lehnt Plan des EU-Rates zur Vorratsdatenspeicherung endgültig ab
    * EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Kommissionsplan zu Vorratsdatenspeicherung
    * Wirtschaft und Datenschützer lehnen Pläne der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung ab
    * EU-Kommission legt Entwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor

    * Ratsbeschluss zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten steht auf der Kippe
    * Terrorabwehr vs. Grundgesetz, Wie viel Überwachung verträgt der freiheitliche Rechtsstaat?, c't 17/05, S. 62
    * Schily: Terrorabwehr funktioniert in Deutschland gut
    * EU-Kommission besteht auf eigenem Vorschlag zur Telefondatenspeicherung
    * Unterschriftenkampagne gegen verdachtsunabhängiges Datensammeln

    * Heftige Proteste gegen Brüsseler Pläne zur pauschalen Überwachung der TK-Nutzer in c't aktuell
    * EU-Kommission will Speicherung von TK-Verbindungsdaten massiv ausweiten
    * Speicherung von Telefon- und Internetdaten soll im Herbst beschlossen werden
    * Britischer Innenminister: Alle Bürgerrechte müssen auf den Prüfstand
    * Terrorabwehr stellt EU-Balance von Sicherheit und Freiheit in Frage

    * LKA-Chef Kolmey: Internet-Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern
    * Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten
    * Internet-Verband kritisiert Pläne zur Vorratsspeicherung von TK-Daten
    * US-Provider gegen EU-weite Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
    * EU-Parlament stimmt gegen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten

    * EU-Rat will Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten vorziehen
    * FDP: "Keine Vorratsdatenspeicherung durch die europäische Hintertür"
    * EU-Rat gibt Gas bei Vorratsspeicherung von TK-Daten
    * "Albtraum Vorratsdatenspeicherung"
    * Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten

    * Bundesregierung rüstet weiter für die Vorratsdatenspeicherung
    * Brüssel steuert auf Eklat bei der Vorratsdatenspeicherung zu
    * Speicherung der TK-Verbindungsdaten: Wer bietet weniger?
    * Absprachen über Vorratsdatenspeicherung lösen Empörung aus
    * Neuer Überwachungsanlauf -- Berliner Hinterzimmergespräche zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, c't 8/05, S. 54

    * Vorratsdatensspeicherung in Irland, noch nicht in Europa
    * EU-Justizminister legen sich bei Telekommunikationsüberwachung nicht fest
    * Proteste gegen geplante europaweite Vorratsdatenspeicherung
    * Neue Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung
    * Berlin und Brüssel auf Datenjagd -- Der Streit um die pauschale Nutzerüberwachung bei der Telekommunikation spitzt sich zu, c't 23/04, S. 58

    * Neuer Anlauf zur Verbindungsdatenspeicherung auf EU-Ebene


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65051

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Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf einer Sondersitzung am heutigen Freitag in Brüssel entschieden gegen das Vorhaben der EU-Kommission und des EU-Rates gestellt, über eine Richtlinie die elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger pauschal aufzuzeichnen und auf Vorrat zu speichern. Die Hüter der Privatsphäre, die in der EU in der so genannten Artikel-29-Gruppe organisiert sind, weisen in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf der Kommission auf die "historischen Dimension" der Einführung der heftig umstrittenen pauschalen Überwachungsmaßnahme. "Die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern", gab der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als Vorsitzender der Datenschützergruppe zu bedenken.

Bei den Plänen von Rat und Kommission geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Telefondaten sollen laut der Kommission zwölf, Internetdaten sechs Monate gespeichert werden. Die Datenschützer weisen nun darauf hin, dass die vorgesehene obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung tief in das an sich unverletzliche Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation eingreife. "Jede Einschränkung dieses Rechts darf nur auf Grund einer dringenden Notwendigkeit erfolgen, sie sollte nur in Ausnahmefällen gestattet sein und sie muss angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterliegen", stellt Schaar klar. Im Interview mit heise online hatte er zuvor bereits darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung hierzulande gegebenenfalls im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu überprüfen sei.

Die Datenschutzgruppe hat in ihrer Empfehlung auch das Risiko berücksichtigt, das terroristische Bedrohungen für eine demokratische Gesellschaft bedeuten. Sie bezweifelt aber, dass die bislang vorgebrachten Begründungen für eine generelle obligatorische Vorratsdatenspeicherung überzeugend sind. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf die vorgeschlagenen Fristen. Die Gesetzgeber müssten auch berücksichtigen, dass es Methoden wie das auch in den USA praktizierte "Quick Freeze"-Verfahren gebe, die weniger stark in die Privatsphäre eingreifen.

Sollten sich gleichwohl grundsätzlich Mehrheiten für die Einführung der Überwachungsmaßnahme finden, müssten spezielle Schutzmaßnahmen getroffen werden, fordern die Datenschützer. Sie verweisen vor allem auf enge Voraussetzungen für den Zugang und zur Nutzung der Daten, die Notwendigkeit von Genehmigungen und Kontrollen sowie Maßnahmen zur Datensicherheit. Die betroffenen Datenkategorien und deren Aktualisierung sollten ihrer Ansicht nach exakt festgelegt werden. Es sei auch zu gewährleisten, dass Inhaltsdaten nicht erfasst werden. Die Speicherfristen sollten "so kurz wie möglich" und für alle Mitgliedsstaaten bei der Höchstgrenze verbindlich sein. Die Geltungsdauer einer Richtlinie will die Gruppe auf drei Jahre begrenzt wissen.

Im EU-Parlament sollen die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in den kommenden Monaten nun als Schlüsselthema mit Symbolcharakter behandelt werden. Der für die Richtlinie zuständige Berichterstatter, der Liberale Alexander Alvaro, sieht zumindest hier die Möglichkeit "einen Präzedenzfall zu schaffen, der für die Zukunft sicherstellt, dass das Europäische Parlament an den wichtigsten innenpolitischen Entscheidungen beteiligt wird". Bislang haben die Mitgliedsstaaten bei Beschlüssen im Bereich Innere Sicherheit die Abgeordneten nur angehört, mussten sich nach deren Ansichten aber nicht richten.

Am gestrigen Donnerstag hat die Runde der Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament entschieden, dem Gesetzgebungsverfahren rund um die pauschale Überwachungsmaßnahme hohe Priorität einzuräumen. Gleichzeitig haben sie den Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres als federführend in den Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat bestätigt. Alvaro selbst legte ebenfalls gestern seine Änderungsanträge für die Kommissionsvorlage vor, welche die im Raum stehende Rundumüberwachung der Bürger deutlich entschärfen würden. Der FDP-Politiker bekräftigte jetzt, dass "der am Ende erzielte Kompromiss kein politischer Kuhhandel sein darf". Bisher seien die Verhandlungen mit den anderen Brüsseler Institutionen aber "produktiv" verlaufen. Gleichzeitig will er erreichen, dass der Rat "wesentliche Bestandteile der Innen- und Rechtspolitik" in die Mitentscheidung des Parlaments überführt.

Quelle , Links und mehr : http://www.heise.de/newsticker/meldung/65216

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In einem Schreiben an alle deutschen EU-Abgeordneten hat jetzt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in den heftigen Streit um den Plan der EU-Kommission und des EU-Rates eingegriffen, über eine Richtlinie die elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger pauschal aufzuzeichnen. Bei der kritischen Speicherfrist der Telekommunikationsdaten macht sich die SPD-Politikerin in dem Brief, der heise online vorliegt, für eine sechsmonatige Verpflichtung der Anbieter sowohl im Internet- als auch im Telefonsektor stark. Damit würden "schätzungsweise deutlich über 90 Prozent der Bedarfsfälle abgedeckt", begründet sie ihr Anliegen. Die bisherigen Änderungsanträge aus dem EU-Parlament sehen maximal eine dreimonatige Archivierungsdauer vor. Die von der Kommission und vom Rat fast gleich lautend geforderte Liste der konkret zu speichernden Daten ist Zypries noch zu umfassend.

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Derlei Überlegungen zur Aufnahme klarer Vorgaben für die "Bedarfsträger" hält Zypries jedoch "für problematisch und im Ergebnis nicht zielführend". Die Daten müssten nicht nur für Strafverfolgungszwecke zur Verfügung stehen, sondern würden auch zur "polizeilichen Gefahrenabwehr sowie für Zwecke der Dienste (Verfassungsschutz etc.)" benötigt. Zudem gelte es im Rahmen der Strafverfolgung "eine erhebliche Anzahl von — nicht besonders schweren — Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden und die deshalb ohne Rückgriff auf Verkehrsdaten von vornherein nicht aufgeklärt werden könnten". Die SPD-Politikerin denkt dabei etwa an Computer- und Internetkriminalität, Drohanrufe oder "Stalking". Auch heute ist die Aufklärungsrate solcher Verbrechen ohne eine Zwangsverpflichtung zur Datenspeicherung aber schon recht hoch.

Der von Parlamentariern und der Kommission geforderten Kostenerstattungsklausel für die betroffenen Unternehmen steht Zypries skeptisch gegenüber. Eine verbindliche Entschädigungspflicht bringt ihrer Ansicht nach "Folgeprobleme" etwa bei der Abgrenzung zu ohnehin betriebsbedingt entstehenden Kosten mit sich. Die Mitgliedsstaaten sollten besser selbst über entsprechende Erstattungsregeln entscheiden. Weiter stellt sich die Justizministerin auf Grund des hohen zusätzlichen Investitionsaufwand für die Wirtschaft gegen die von Rat und Kommission bisher als nötig erachtete Erfassung von Standortdaten am Ende einer Mobilfunkverbindung sowie gegen die Aufzeichnung erfolgloser Verbindungen. Nicht belegt sei derzeit ferner die Notwendigkeit, die MAC-Adressen von PC-Netzwerkkarten zu erfassen. Sollten ihre Bedenken nicht aufgegriffen werden, betont Zypries, könne sie einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch im Ministerrat nicht zustimmen.

Im EU-Parlament selbst zeichnete sich bei einer ersten Besprechung der bereits vorliegenden Änderungsanträge auf einer Sondersitzung des federführenden Ausschusses für Bürgerrechte, Justiz und Inneres am gestrigen Montag in Straßburg noch keine Einigkeit über die weitere Linie ab. "Vor allem bei der Speicherdauer tendieren einige Abgeordnete zu sechs, einzelne gar zu zwölf Monaten", berichtet Alvaro. Auch seine Empfehlung, Internetverbindungsdaten nicht zu erfassen, sei umstritten. "95 Prozent der Kollegen fehlt leider das technische Verständnis um zu begreifen, was in diesem Bereich alles gespeichert werden müsste", schätzt der Berichterstatter. Viele könnten sich keine Vorstellung davon machen, was etwa beim Archivieren von Verbindungen über das Web-Protokoll http alles anfalle.

Auch bei Standortdaten hat Alvaro mit seinem Antrag, diese nicht für vorbeugende Zwecke der Verbrechensprävention aufzubewahren, noch einen schweren Stand. Viele Abgeordnete seien zwar gegen eine Profilerstellung schon im Vorfeld möglicher Straftaten, der Rat sowie Parlamentarier aus Spanien und Großbritannien sähen die Sache aber anders. Allgemein mitgetragen im Ausschuss würden Forderungen nach einer vollen Mitbestimmung des Parlaments bei einer Änderung der Liste zu speichernder Daten sowie nach Schutzvorschriften für den Zugriff auf die Bytehalden.

Generell sieht Alvaro die Gefahr, dass angesichts der vom Rat verordneten Eile "Fehler im Gesetzgebungsverfahren nicht auszuschließen sind". Das Parlament bemühe sich zwar redlich, bei dem vorgegebenen Tempo mitzuhalten, doch schon die Übersetzungsdienste kämen bei den Änderungsanträgen nicht nach. Für die fachliche Debatte vor der noch im Dezember gewünschten 1. und einzigen Lesung der Richtlinie würde kaum Zeit bleiben. Für nicht ausgeschlossen hält es der Liberale unter diesen Umständen, dass die großen Koalitionen im Plenum letztlich ohne Sensibilität für das heikle Thema einen Kompromiss auf Teufel komm raus mit dem Rat und der Kommission suchen, wobei inhaltliche Fragen dann nur sekundär eine Rolle spielen würden.

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Datenschützer fordern Taten
« Antwort #80 am: 28 Oktober, 2005, 20:20 »
An kritischen Datenschutzthemen war bei der am heutigen Freitag zu Ende gegangenen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kein Mangel. Angesichts einer immer stärkeren Überwachung erklärte die Konferenz: "Der Weg in eine freiheitliche und demokratische Informationsgesellschaft unter Einsatz modernster Technologie zwingt alle Beteiligten, ein verstärktes Augenmerk auf den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu legen. Ohne wirksameren Datenschutz werden die Fortschritte vor allem in der Informations- und der Biotechnik nicht die für Wirtschaft und Verwaltung notwendige gesellschaftliche Akzeptanz finden." Die Konferenz bekräftigte damit insbesondere ihre Forderung, in der kommenden Legislaturperiode die seit Jahren angekündigte grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts voranzutreiben. Notwendig sei neben einer Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes die Schaffung von Rechtsgrundlagen zum Datenschutzaudit, zur Gendiagnostik und zum Arbeitnehmerdatenschutz.

Ausdrücklich wiederholte die Konferenz in ihrer Presseerklärung ihre "harsche Kritik" an den europäischen Plänen zur Vorratsdatenspeicherung, die angeblich im Vertrag für die schwarz-rote Koalition festgelegt werden soll und die die Datenschützer bereits 2002 grundsätzlich ablehnten. Dies würde "zur Totalkontrolle der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung führen, was gegen Grundregeln unserer demokratischen Gesellschaft verstößt". Die Sicherheitsüberprüfung der Tausende von Beschäftigten, Helfern und sämtlichen akkreditierten Journalisten bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland durch Polizei und Verfassungsschutz sei ebenfalls unverhältnismäßig. Und während die Politik derzeit offen eine Lockerung des Datenschutzes fordert, um vermuteten Betrug bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern aufzudecken, beklagten die Datenschützer im Umgang mit diesen erhebliche Mängel in der Datenverarbeitung.

In insgesamt sieben Entschließungen bezogen die öffentlich bestellten Datenschützer diesmal Stellung:

    * Eine moderne Informationsgesellschaft braucht mehr Datenschutz
    * Keine Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation
    * Gravierende Datenschutzmängel beim Arbeitslosengeld II endlich beseitigen
    * Telefonbefragungen von Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld II datenschutzgerecht gestalten
    * Telefonieren mit Internettechnologie (Voice over IP VoIP)
    * Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei verdeckten Datenerhebungen der Sicherheitsbehörden
    * Unabhängige Datenschutzkontrolle in Deutschland gewährleisten


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Hinter den Kulissen des EU-Parlaments wird heftig um eine einheitliche Position im Streit um die pauschale Telekommunikationsüberwachung der 450 Millionen EU-Bürger gerungen. Hintergrund ist das Vorhaben von EU-Kommission und EU-Rat gestellt, über eine Richtlinie die elektronischen Spuren Nutzer auf Vorrat zu speichern. Im federführenden Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres sind insgesamt 237 Änderungsvorschläge auf über 150 Seiten zum Kommissionsentwurf eingegangen. Sie werden momentan vom Büro des zuständigen Berichterstatters, Alexander Alvaro, auf Doppelungen sowie in sich widersprüchliche Vorschläge überprüft. Eine Reihe der Korrekturanträge trägt das Vorhaben des FDP-Politikers mit, nur Telefondaten drei Monate lang zu speichern. Standortdaten im Mobilfunk und Verbindungsdaten aus dem Internetbereich wollen Alvaro und seine Unterstützer außen vor halten.

Bei den Plänen von Rat und Kommission geht es um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Telefondaten will die Kommission zwölf, Internetdaten sechs Monate aufbewahrt wissen. Für so lange Fristen machen sich im Ausschuss aber allein dessen französischer Vorsitzender, der Liberale Jean-Marie Cavada, sowie sein britischer Kollege Bill Newton Dunn stark. Während Alvaro in der eigenen Fraktion so noch der Rückhalt fehlt, weiß er die schwedische Christdemokratin Charlotte Cederschiöld, die Parlaments-Vizepräsidentin und PDS-Abgeordnete Sylvia-Yvonne Kaufmann sowie die niederländische Grüne Kathalijne Buitenweg bei der Dreimonatsfrist hinter sich. Der CDU-Abgeordnete Herbert Reul, mehrere Sozialdemokraten und die britische Liberale Sarah Ludford halten eine sechsmonatige Speicherung für angemessen.

Einig sind sich die Parlamentarier in ihrer Ablehnung des Vorhabens der Kommission, die konkrete Liste der aufzubewahrenden Datentypen mit dem Rat ohne Absprache mit den Abgeordneten verändern zu dürfen. Den Anforderungskatalog wollen sie zudem nicht in einem Anhang, sondern im Hauptteil der Richtlinie verankert sehen. Inwieweit Standort- sowie Internetdaten herausfallen oder gesondert behandelt werden sollen, beurteilen die Änderungsvorschläge noch äußerst unterschiedlich. Viele wollen die Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auf die Datenberge an gesonderte Straftatenkataloge gebunden sehen. Auch hier macht der Brite Newton Dunn mit seiner Forderung nach einer Blankovollmacht zur Dateneinsicht auch bei leichten Verbrechen eine Ausnahme. Auf eine einheitlichere Linie wollen sich die Ausschussmitglieder am 14. November verständigen, bevor sie dem Plenum spätestens Anfang Dezember ihre konkrete Empfehlung für die 1. Lesung der Richtlinie noch vor Weihnachten mitgeben sollen.

Vertreter der Kommission versuchen gleichzeitig, mit Erläuterungen zu technischen Einzelheiten ihres Vorschlags die Abgeordneten in ihr Fahrwasser zu bringen. Die verlangten Datentypen seien "die essenziellen Elemente für die Effektivität des Vorschlags", werben sie in einem aktuellen Papier (PDF-Datei) für die pauschale Überwachungsmaßnahme. Die Auswahl sei nach "langen Diskussionen" mit Arbeitsgruppen des Rates sowie in Rücksprache mit Sicherheitsbehörden und der Wirtschaft getroffen worden. Die Industrie hält den Datenkatalog aber nach wie vor für deutlich zu weit gestrickt. Die Kommissionsexperten weisen zudem darauf hin, dass die Daten auch zwischen unterschiedlichen Strafverfolgungsstellen ausgetauscht werden dürften, ein solches Verfahren aber nicht mit der Abfrage von Flugpassagierdaten durch die US-Behörden zu vergleichen sei. Zur Nutzerkennung führen sie aus, dass sich diese allein auf den Internetzugang beziehen soll, nicht etwa auf E-Mail-Kennungen.

Das Kommissionspapier geht zudem davon aus, dass die Anbieter zur Identifikation des Ziels einer Kommunikation "nur" die geschäftsmäßig erfassten Informationen über Abonnenten oder Nutzer heranzuziehen haben. Auf Nachfrage seien die Telcos aber verpflichtet, zu einer angerufenen Nummer auch die dahinter stehenden Kundendaten herauszurücken. Der ganze Komplex der mit berührten "Zielwahlsuche" schlägt den Anbietern schon seit langem auf den Magen, weil sie Rasterfahndungsmethoden anwenden müssen. Die Erläuterung gesteht ferner ein, dass auch mit der Vorratsdatenspeicherung etwa bei öffentlichen WLAN-Hotspots nicht in jedem Fall eine genaue Nutzeridentifikation möglich sei.

Hierzulande geht der Forderungsreigen rund um die Vorratsdatenspeicherung munter weiter. Nachdem sich die Innenpolitiker der geplanten schwarz-roten Koalition bereits auf eine mindestens sechsmonatige Vorhaltungsfrist verständigt haben, plädierte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, nun auf der Herbst-Tagung seiner Behörde in Wiesbaden "aus polizeilicher Sicht" für eine mindestens einjährige Speicherdauer. Zur Begründung gab er an, dass Terroristen und kriminelle Organisationen ihre Straftaten länger als drei oder sechs Monate planen würden. Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Patrick Breyer wies in einem Schreiben an EU-Abgeordnete dagegen darauf hin, dass auch eine dreimonatige Aufbewahrung der Telekommunikationsdaten einem zu tiefen Einschnitt in die Privatsphäre gleichkomme, Geheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten in ihrer Berufsausübung gefährde und Terrorakte nicht verhindern könne.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe auch:

    * Schwarz-Rot nimmt Kurs auf Vorratsspeicherung von TK-Verbindungsdaten
    * Bundesjustizministerin für sechsmonatige Speicherung von TK-Verbindungsdaten
    * EU-Datenschützer: Tiefer Eingriff in Privatsphäre durch Vorratspeicherung von TK-Daten
    * Parlamentskoordinator gegen Vorratspeicherung von Internetverbindungsdaten
    * Drei Monate sollen reichen

    * Druck auf EU-Parlament wegen Speicherung von Telefon- und Internetdaten
    * EU-Parlament lehnt Plan des EU-Rates zur Vorratsdatenspeicherung endgültig ab
    * EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Kommissionsplan zu Vorratsdatenspeicherung
    * Wirtschaft und Datenschützer lehnen Pläne der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung ab
    * EU-Kommission legt Entwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor

    * Ratsbeschluss zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten steht auf der Kippe
    * Terrorabwehr vs. Grundgesetz, Wie viel Überwachung verträgt der freiheitliche Rechtsstaat?, c't 17/05, S. 62
    * Schily: Terrorabwehr funktioniert in Deutschland gut
    * EU-Kommission besteht auf eigenem Vorschlag zur Telefondatenspeicherung
    * Unterschriftenkampagne gegen verdachtsunabhängiges Datensammeln

    * Heftige Proteste gegen Brüsseler Pläne zur pauschalen Überwachung der TK-Nutzer in c't aktuell
    * EU-Kommission will Speicherung von TK-Verbindungsdaten massiv ausweiten
    * Speicherung von Telefon- und Internetdaten soll im Herbst beschlossen werden
    * Britischer Innenminister: Alle Bürgerrechte müssen auf den Prüfstand
    * Terrorabwehr stellt EU-Balance von Sicherheit und Freiheit in Frage

    * LKA-Chef Kolmey: Internet-Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern
    * Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten
    * Internet-Verband kritisiert Pläne zur Vorratsspeicherung von TK-Daten
    * US-Provider gegen EU-weite Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
    * EU-Parlament stimmt gegen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten

    * EU-Rat will Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten vorziehen
    * FDP: "Keine Vorratsdatenspeicherung durch die europäische Hintertür"
    * EU-Rat gibt Gas bei Vorratsspeicherung von TK-Daten
    * "Albtraum Vorratsdatenspeicherung"
    * Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten

    * Bundesregierung rüstet weiter für die Vorratsdatenspeicherung
    * Brüssel steuert auf Eklat bei der Vorratsdatenspeicherung zu
    * Speicherung der TK-Verbindungsdaten: Wer bietet weniger?
    * Absprachen über Vorratsdatenspeicherung lösen Empörung aus
    * Neuer Überwachungsanlauf -- Berliner Hinterzimmergespräche zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, c't 8/05, S. 54

    * Vorratsdatensspeicherung in Irland, noch nicht in Europa
    * EU-Justizminister legen sich bei Telekommunikationsüberwachung nicht fest
    * Proteste gegen geplante europaweite Vorratsdatenspeicherung
    * Neue Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung
    * Berlin und Brüssel auf Datenjagd -- Der Streit um die pauschale Nutzerüberwachung bei der Telekommunikation spitzt sich zu, c't 23/04, S. 58

    * Neuer Anlauf zur Verbindungsdatenspeicherung auf EU-Ebene


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Länder mit Polizeigesetzen weiter auf verfassungswidrigem Kurs
« Antwort #82 am: 04 November, 2005, 09:32 »
Datenschützer und Wirtschaftsverbände warnen vor der Verabschiedung neuer "präventiver" Überwachungsklauseln in Bayern und Schleswig-Holstein. In beiden Ländern sollen momentan die Polizeigesetze überarbeitet werden. Dabei planen die jeweiligen federführenden Unionspolitiker deutliche Verschärfungen der bestehenden Rechtslage. Im hohen Norden soll etwa eine automatische Kfz-Kennzeichenerfassung eingeführt sowie die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausgeweitet werden. Im Süden der Republik steht darüber hinaus der Ausbau der "präventiven Überwachung" der Telekommunikation und von Wohnräumen auf der Agenda. Hier hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren mit richtungsweisenden Urteilen zum Großen Lauschangriff sowie zur vorbeugenden Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz der Legislative eigentlich deutliche Grenzen gesetzt. Dies scheint die Landespolitiker von CSU und CDU jedoch nicht von ihren Plänen abzuhalten.

Der Branchenverband Bitkom macht denn auch "gravierende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der geplanten Änderungen" im Polizeiaufgabengesetz Bayerns geltend. Die könnten auch nicht dadurch beseitigt werden, führt der Verband in einer aktuellen Stellungnahme aus, dass die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag nach dem jüngsten Karlsruher Grundsatzurteil zum Telefonabhören geringfügige Korrekturen am ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung in München eingebracht habe. Ein Dorn im Auge ist dem Bitkom insbesondere, dass der über den Einsatz präventiver TK-Überwachungsmaßnahmen bestimmende Straftatenkatalog künftig sogar bloße Vergehen umfassen soll. Dass die CSU den Einsatz der Abhörkeule zumindest an "konkrete Vorbereitungshandlungen" knüpfen will, erscheint dem Verband nicht ausreichend. Der Zusatz lasse die vom Bundesverfassungsgericht monierte "hohe Ambivalenz" eines "unterschiedlich deutbaren Geschehens" unberührt. Bayern steuere damit "gewarnt und sehenden Auges" auf eine "eigene verfassungsrechtliche Niederlage" zu.

Bedenken hat der Bitkom überdies angesichts einer vorgesehenen Klausel, der zufolge die Sicherheitsbehörden Kommunikationsverbindungen unterbrechen oder verhindern dürfen. Eine solche Störung der Telekommunikation könne "ihrerseits nicht vorhersehbare und unkalkulierbare Gefahren für Leben oder Gesundheit einer Person hervorrufen", etwa bei der Verhinderung eines Notrufs. Was eine ferngesteuerte Zündung von Sprengstoffen mit einem Mobiltelefon beträfe, so könne diese nicht nur durch dessen Anwählen ausgelöst werden, sondern auch umgekehrt durch die plötzliche Beendigung einer Funkversorgung. Die "gegebenenfalls großflächige, grundsätzlich zeitlich unbefristete Möglichkeit zur Unterdrückung der Telekommunikation" dürfte nach Einschätzung des Bitkom ferner "zu Umsatzeinbußen, Kundenunzufriedenheit und einem erhöhten Beschwerdeaufkommen führen" und einen "schweren Eingriff in die Erwerbstätigkeit der Anbieter" darstellen.

Ein Dorn im Auge ist den Wirtschaftsvertretern ferner, dass Mobilfunkunternehmen den Polizeibehörden Auskunft über Geräte- und Kartennummern (IMEI und IMSI) erteilen sollen. Diese Informationen würden nicht durchgehend in den Netzen erhoben und insoweit nicht immer vorliegen. Sollten mit der vorgesehenen Verpflichtung zur Herausgabe von "Berechtigungskennungen" zudem PIN und PUK gemeint sein, stoße dies auf Schwierigkeiten, da diese Bestandsdaten getrennt etwa von den gewünschten Verbindungsdaten aufbewahrt würden. Generell sei der bayerische Anforderungskatalog zu bestimmten Daten nicht kompatibel mit dem Telekommunikationsgesetz. Der Bitkom fürchtet allgemein eine deutliche Kostensteigerung für die betroffenen Unternehmen, eine weitere Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses sowie einen Vertrauensverlust der Kunden.

Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, meint derweil, der jüngst präsentierten Entwurf zur Novelle des Polizeirechts in seinem Bundesland müsse noch genau erörtert werden. Er beklagt eine besonders drastische "Wende" im Bereich der präventiven Befugnisse der Sicherheitsbehörden bei der geplanten "undifferenzierten Kfz-Kennzeichenerfassung". Damit würden alle Menschen "im Vorfeld" erfasst, die eine überwachte Straße benutzen. Die Datenaufzeichnung bleibe zudem in der Regel unbemerkt. Gelöscht werde nur, prognostiziert Weichert, "was die Polizei nicht interessiert". Angesichts der Möglichkeit zur Aufnahme der Daten in elektronische Fahndungsbestände dürfte dieses Desinteresse sich in Grenzen halten. Technische Unzulänglichkeiten würden ferner "zwangsläufig zu Belastungen Unbeteiligter führen".

Der Landesdatenschutzbeauftragte hat somit Zweifel, ob die geplanten Vorschriften den hohen Anforderungen aus Karlsruhe für derartige "informationelle Eingriffe" entsprechen. Die Voraussetzungen für eine "Schleierfahndung" müssten vom Gesetzgeber eindeutig definiert werden. Der Regelungsvorschlag stelle aber pauschal auf "polizeiliche Lageerkenntnisse" ab. Weichert erinnert in diesem Zusammenhang an eine Entschließung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche. Sie hält fest, dass der durch die Menschenwürde garantierte unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung im Rahmen aller verdeckten Datenerhebungen der Sicherheitsbehörden uneingeschränkt zu gewährleisten ist. Der Kurs der neuen schleswig-holsteinischen Landesregierung hatte bei Weichert schon Anfang der Woche Erstaunen ausgelöst, nachdem diese beschloss, die bis zum Ende des Jahres gesetzlich befristete Rasterfahndung zur Ermittlung "terroristischer Schläfer" ohne eine dringend erforderliche Evaluation fristlos zu verlängern.

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat ringt um Kurs zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten
« Antwort #83 am: 18 November, 2005, 16:12 »
Auch die Bundesländer wollen in der hitzigen Debatte um die in Brüssel geplante pauschale Aufzeichnung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger ein Wörtchen mitreden. Unter der Federführung des EU-Ausschusses haben eine Reihe von Fachgremien des Bundesrates daher Empfehlungen für eine Stellungnahme der Länderkammer entwickelt (PDF-Datei). Über sie soll am kommenden Freitag in der Plenarsitzung abgestimmt werden. Einig sind sich die Fachpolitiker bislang aber nur, dass sie eine Pflicht zur Übernahme der bei den betroffenen Unternehmen anfallenden Zusatzkosten verhindern wollen. Über den grundsätzlichen Sinn einer gesetzlichen Regelung der massiven Überwachungsmaßnahme auf EU-Ebene sowie eventuelle Fristen für die Vorhaltung der begehrten Telekommunikationsdaten laufen die Meinungen dagegen noch weit auseinander.

Bei dem Vorhaben von EU-Rat und EU-Kommission geht es um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Telefondaten will die Kommission laut ihrem Richtlinienentwurf zwölf, Internetdaten sechs Monate aufbewahrt wissen. Der EU-, der Innen- und der Rechtsausschuss des Bundesrates begrüßen nun zunächst die Intention der Direktive, da damit die erfassten Daten "zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten wie Terrorismus und Organisierter Kriminalität zur Verfügung" stünden.

Demgegenüber plädiert der Wirtschaftsausschuss dafür, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischer Ebene "auch weiterhin nachdrücklich für eine restriktive Handhabung der Vorratsdatenspeicherung" eintreten sollte. Im Verlauf der Beratungen zum neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) seien die mit der Vorratsdatenspeicherung verbundenen Probleme eingehend diskutiert und die Maßnahme abgelehnt worden. An dieser Haltung sei festzuhalten.

Die EU- und Wirtschaftsexperten der Länder pochen zudem angesichts des tiefen Grundrechtseingriffs bei der pauschalen Nutzerbeschnüffelung auf eine Begrenzung der Speicherfrist von maximal drei Monaten, falls sich die Maßnahme nicht komplett verhindern lasse. Zudem sollen nur Daten vorrätig gehalten werden, die von den Anbietern schon heute für Geschäftszwecke vorübergehend gespeichert werden dürfen. Abzulehnen sei vor allem eine Überwachung der Standorte von Handy-Nutzern. Insbesondere der Rechtsausschuss hat dagegen Bedenken, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt per Richtlinie eingeführt werden kann. Ihm scheint die Verabschiedung eins Rahmenbeschlusses des Rates plausibler, was aber in Brüssel heftig umstritten ist. Ferner äußern die Rechtspolitiker verfassungsmäßige und datenschutzrechtliche Einwände. Betroffen würden durch die Maßnahme nämlich nicht nur potenzielle Straftäter, "sondern alle, mit denen diese in dem betreffenden Zeitraum Telekommunikationsverbindungen nutzen." Dazu könnten Personen gehören, die in keiner Beziehung zu einer möglicherweise zu verhütenden oder später zu verfolgenden Straftat stehen.

Ganz andere Forderungen soll der Bundesrat gemäß dem Innenausschuss aufstellen: Ihm zufolge ist eine "Speicherfrist von mindestens zwölf Monaten für alle ermittlungsrelevanten Verkehrsdaten unerlässlich", vor allem auch eine Aufbewahrung von Informationen über die Internet-Nutzung. Dazu wollen die Innenpolitiker fehlgeschlagene Verbindungen sowie Daten aus dem "Stand by"-Betrieb von Telekommunikationsgeräten erfasst wissen. Nur so sei eine Verflechtung in kriminellen oder terroristischen Netzwerken lückenlos feststellbar. Mehrere Ausschüsse wollen ferner verhindern, dass die Sicherheitsbehörden Statistiken über die Zugriffe auf die potenziell anfallenden Datenberge führen müssten. Dies sei "mit erheblichem Aufwand verbunden" und könne von den Verwaltungen nicht geleistet werden.

Von Seiten der Industrie kommt zwar Lob für einige Empfehlungen insbesondere des Wirtschaftsausschusses. Den vorgeschlagenen Wegfall der Kostenerstattungsklausel bezeichnete Michael Rotert, Präsident des Vereins der deutschen Internetwirtschaft eco, jedoch gegenüber heise online als "Schlag ins Gesicht" der Telekommunikationsanbieter. Er sei "schwer enttäuscht" über derlei Überlegungen, zumal Mitglieder der Bundesregierung immer wieder versichert hätten, auch den Bedürfnissen der Unternehmen Rechnung tragen zu wollen.

Gemeinsam mit grundsätzlichen Vorbehalten gegen ein EU-weites Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung wollte Rotert seinen Einspruch am heutigen Freitag auch in einem Gespräch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geltend machen. Die SPD-Politikerin hatte sich jüngst ebenfalls skeptisch gezeigt, ob die immensen Kosten für die Einführung der pauschalen Telekommunikationsüberwachung vom Staat getragen werden könnte. Laut Rotert kommen auf die Provider pro Unternehmen Anfangsinvestitionen in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro zu, während sich die Folgekosten auf jährlich rund zehn Millionen Euro belaufen dürften.

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat macht Druck bei der TK-Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #84 am: 25 November, 2005, 14:15 »
Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag mehrheitlich dafür ausgesprochen, die elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger mindestens zwölf Monate lang zu konservieren. Insbesondere liegt der Länderkammer dabei an der Speicherung von Informationen über die Internet-Nutzung. Die weltweite Struktur des Datennetzes von Kriminellen werde gezielt missbraucht, "um Straftaten unter Einbeziehung von Rechnern im Ausland zu begehen", sorgt sich der Bundesrat. Daher stoße selbst eine zwölfmonatige Speicherfrist an Grenzen, "weil Tatverdächtige beispielsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt werden können". Zudem drängen die Länder darauf, dass auch Daten über fehlgeschlagene Verbindungen oder aus dem "Stand by"-Betrieb vernetzter Geräte in die in Brüssel geplante pauschale Überwachungsmaßnahme einbezogen werden. Nur so sei "eine Verflechtung in kriminellen oder terroristischen Netzwerken lückenlos feststellbar".

Die Empfehlungen der Länderkammer sind zunächst an die Bundesregierung gerichtet, die sie in die weiteren Verhandlungen um die Einführung einer Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene einbringen soll. Bei dem Vorhaben von EU-Rat und EU-Kommission geht es um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden. Telefondaten will die Kommission laut ihrem Richtlinienentwurf zwölf, Internetdaten sechs Monate aufbewahrt wissen. Die Bundesregierung selbst hat sich bereits – entgegen dem bislang letzten offiziellen Votum des Bundestags -- für eine sechsmonatige Speicherfrist der Daten aus beiden Bereichen ausgesprochen.

Im Bundesrat konnten sich mit dem Votum vor allem die Innenpolitiker durchsetzen. Die Länderkammer begrüßt nun den Richtlinienvorschlag der Kommission prinzipiell, fordert aber Verschärfungen und Korrekturen. Eine umfangreiche Pflicht für die Sicherheitsbehörden zur Erstellung von Statistiken mit einer Vielzahl von Einzelinformationen über die Nutzung der gewünschten Datenhalden lehnt sie etwa genauso ab, wie die von der Kommission vorgesehene "weit gehende Kostenerstattungspflicht". Providervertreter hatten angesichts dieser sich bereits abzeichnenden Haltung des Bundesrates von einem "Schlag ins Gesicht" der betroffenen Unternehmen gesprochen.

Am liebsten wäre es den Ländern zudem, wenn die Überwachungsmaßnahme über einen Rahmenbeschluss des Rates eingeführt würde. Damit hätte das EU-Parlament kein Mitspracherecht mehr. Der federführende Ausschuss dort hat gerade eine Reihe von Änderungen an der Gesetzesvorlage angemahnt, laut denen etwa Verbindungsdaten bei E-Mail oder bei der Internet-Telefonie nicht zu erfassen wären. Dies ist dem Bundesrat ein Dorn im Auge. So ließen die Landespolitiker mehrere Empfehlungen ihres Wirtschaftsausschusses fallen, die unter anderem für eine Begrenzung der Speicherfristen auf drei Monate plädiert hatten. Mit der entscheidenden Plenarabstimmung der EU-Abgeordneten wird Mitte Dezember gerechnet.

Auch anderweitig hielten sich die Länderfürsten auf Überwachungskurs. So haben sie in allgemeinem Konsens einen eilbedürftigen Gesetzesentwurf der alten Bundesregierung für gut geheißen, mit dem die umstrittenen Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation um weitere zwei Jahre verlängert werden sollen. Bürgerrechtler sehen in der unkorrigierten Beibehaltung des Gesetzes einen klaren Verstoß gegen die Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum Großen Lauschangriff den Kernbereich der Intimsphäre für sakrosankt erklärt und wenig später eine – bislang nur provisorisch erfolgte – Reform der Überwachungsregeln für den Zoll für unabdinglich erklärt. Die Meinung des Bundesrates in dieser Angelegenheit wird nun zurück an die Bundesregierung geleitet, bevor sich dann auch der Bundestag mit der geplanten Gesetzesverlängerung befassen muss.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66648

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RLKW-Maut: Minister will offenbar Fahndung mit Mautdaten erlauben
« Antwort #85 am: 26 November, 2005, 14:45 »
Die Bundesregierung erwägt anscheinend, der Polizei bei der Fahndung nach Terroristen und Kapitalverbrechern künftig auch die Daten der Maut-Erfassung von Toll Collect zur Verfügung zu stellen. Nach Informationen der "Bild" prüfe der neue Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung. Unmittelbarer Anlass der Überlegungen ist offenbar ein Fall aus Baden-Württemberg, in dem ein LKW-Fahrer anscheinend absichtlich einen Parkwächter überfahren hatte und unerkannt über die Autobahn entkommen konnte.
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Die Forderung nach Zugriff auf die Maut-Daten hatte gestern einmal mehr der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) aufgestellt; die Bundesregierung solle das Autobahnmautgesetz ändern, um Fälle wie den des getöteten Parkplatzwächters besser aufklären zu können.

Ins derzeit gültige Mautgesetz sind seinerzeit explizit Sicherungen zur Zweckbindung der Daten eingebaut worden, die die polizeiliche Nutzung der Mautdaten ausdrücklich untersagen: "Diese Daten dürfen ausschließlich zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden." (Detlef Borchers) (uh/c't)
Quelle und Links:
 http://www.heise.de/newsticker/meldung/66676

..soviel zu Zweckbindung von Daten  >:(

Einmal erhoben, werden alle Daten früher oder später Dritten zugänglich gemacht. Hierzulade früher...

Der Terrorist wird, wie andere Schwer-Kriminelle, sicher wissen, wie Maut-Erfassung zu vermeiden ist. Oder es wird ihm egal sein, ob man nach einem Gross-Schadens-Ereignis a la 9/11 seine Spuren finden wird...

Aber eine irgendwann sicher aufkommende PKW-Maut wird die entsprechende Schnüffel-Infrastruktur bereits vorfinden, vermutlich, wenn über dieses Thema schon genug Gras gewachsen ist :o

Jürgen  
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Offline lucky

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Re:RLKW-Maut: Minister will offenbar Fahndung mit Mautdaten erlauben
« Antwort #86 am: 26 November, 2005, 15:29 »
..soviel zu Zweckbindung von Daten  >:(

Hierzulade früher...

Erhebt nur Daten und noch mehr Daten und speichert diese lang und länger, ihr müsst noch mehr zusammen raffen - nur darin besteht die Chance für die Bürger, dass ihr an deren Auswertung selbst erstickt.
Ist nicht das "DDR" MfS geanu daran kaputt gegangen?

lucky
« Letzte Änderung: 26 November, 2005, 15:32 von lucky »

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Offline Jürgen

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Datenschützer warnen vor Aufhebung der Mautdaten-Zweckbindung
« Antwort #87 am: 28 November, 2005, 17:34 »
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat davor gewarnt, die strikte Zweckbindung von LKW-Mautdaten per Gesetz aufzuheben. Entsprechende Pläne des neuen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) waren am Wochenende publik geworden. Demnach will Schäuble über eine Gesetzesänderung erreichen, dass die bislang ausschließlich für Abrechnungszwecke erhobenen Maut-Daten künftig auch für Fahndungszwecke genutzt werden können.
-/-
Von staatlichen Auskunftsrechten auf Mautdaten wären alle im System erfassten Verkehrsteilnehmer betroffen, insbesondere auch unbeteiligte Dritte und solche Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.

"Zu befürchten ist, dass die nun beabsichtigte Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird", führte Bizer weiter aus. "Heute sollen die Mautdaten nur zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der Organisierten Kriminalität verwendet werden, morgen werden sie dann wohl auch zur Verfolgung von Fällen einer 'mittleren Kriminalität' verwendet. Und warum nicht auch zur Verhinderung von 'Sozialmissbrauch', 'Schwarzarbeit' oder zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen sowie – natürlich nur aus Sicherheitsgründen – auch zur Verkehrslenkung bei Großveranstaltungen?" (pmz/c't)
Der ganze Artikel mit Links

Quelle: www.heise.de
Mir scheint, Lausch-Otto hat einen nicht minder entsetzlichen Nachfolger gefunden...
Wann kommt die drahtlose Überwachung von Rad- und Rollstuhl-Fahrern und Fussgängern ? ? ?
Wann kriegen wir alle zwangsweise einen Transponder injiziert?
Wäre ja weniger unschön und besser auslesbar als die bekannte tätowierte Nummer auf dem Unterarm...  :o
Jedenfalls sehe ich keinen grundsätzlichen Unterschied in der Motivation der Mächtigen.

Jürgen
« Letzte Änderung: 28 November, 2005, 17:41 von Jürgen »
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Vorratsspeicherung von TK-Daten: Die großen Fraktionen knicken ein
« Antwort #88 am: 01 Dezember, 2005, 16:07 »
Der Streit um die Überwachung der elektronischen Spuren der Telekommunikationsnutzer in Brüssel hat Mitte der Woche eine überraschende Wende genommen: Bei einem Gespräch zwischen den Fraktionsspitzen der christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP), der Sozialdemokraten und der Liberalen mit dem britischen Innenminister Charles Clarke kamen die Vertreter der beiden großen Parteiblöcke den Wünschen des Londoner Verhandlungsführers am Dienstag deutlich entgegen. So stimmten sie etwa einer geplanten Verpflichtung der TK-Anbieter zu einer bis zu zweijährigen Speicherung von Telefondaten zu. Der zunächst auch von Abgeordneten der schwarzen und roten Parlamentsblöcke sowie den Fraktionsvorsitzenden selbst mitgetragene Kompromiss zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten ist damit schon nach kurzer Zeit zerbrochen.

Alexander Alvaro, der sich als parlamentarischer Berichterstatter für die Überwachungsmaßnahme seit über einem Jahr für einen sachgemäßen Interessensausgleich bemüht, sprach gegenüber heise online von einem "Skandal" angesichts der jüngsten Entwicklungen. Er hätte nicht erwartet, dass die großen Fraktionen dermaßen einknicken würden. "Der Kompromiss ist komplett aufgeweicht worden", betonte der FDP-Politiker, der an den von Hans-Gert Poettering (CDU) und Martine Rour (Sozialisten) geleiteten Hinterzimmergesprächen nicht beteiligt war. Sollten Sozial- und Christdemokraten bei ihrem nach eigenen Angaben "letzten Angebot" an die britische Präsidentschaft des EU-Rates bleiben, "werde ich dies nicht mittragen können", machte Alvaro klar. Er kündigte für diesen Fall an, seinen Namen von einer entsprechenden Gesetzesvorlage zurückzuziehen und eine abweichende Stellungnahme bei der für Mitte Dezember angesetzten entscheidenden Lesung abgeben zu wollen.
-/-
Eine noch verbleibende gravierende Differenz zum aktuellen Ratspapier bestünde damit in den Zugriffsmöglichkeiten der Sicherheitsbehörden auf die Datenhalden. Die Minister drängen hier auf eine Blanko-Befugnis bei der Verfolgung sämtlicher krimineller Vergehen, wofür sich auch die Musik- und Filmindustrie stark macht. Den Parlamentariern zufolge sollen die Ermittler dagegen nur bei schweren Verbrechen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kreditkartenbetrug oder Kinderpornographie in den Datenbergen schürfen dürfen. Der vorgeschlagene Straftatenkatalog orientiert sich an den Regelungen zum Europäischen Haftbefehl.

Sollten die Justiz- und Innenminister der EU auf ihrer Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel an dem neuen Angebot aus dem Parlament Gefallen finden, dürfte der Gesetzesvorschlag mit den von EVP und Sozialisten gut geheißenen Änderungen angesichts der Mehrheitsverhältnisse Mitte Dezember in 1. Lesung abgesegnet werden.
-/-
Auch wenn der Brüsseler Kuhhandel rasch abgeschlossen würde, hat Alvaro Zweifel daran, ob die Einführung der pauschalen Überwachungsmaßnahme nach der Umsetzung ins nationale Recht in Deutschland Bestand hätte. "Wir müssen hier auch Karlsruhe in Betracht ziehen", verwies er auf eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die seiner Ansicht nach unverhältnismäßige Bespitzelung der Bürger. Aktuelle Gespräche mit Vertretern des Obersten Gerichtshofs in Israel hätten ihm erneut gezeigt, dass außerhalb Europas selbst in stark terrorgefährdeten Ländern nicht einmal annähernd über die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nachgedacht werde.
-/-
(Stefan Krempl) / (jk/c't)
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Kontroverse: Zypries wirbt für Datenspeicherung
« Antwort #89 am: 02 Dezember, 2005, 15:52 »
Brigitte Zypries weiß, wie man die heftig umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten schmackhaft macht: Indem man sie gegen Dinge anwendet, die den Bürger mächtig nerven. Damit wird aus dem Schreckgespenst Vollüberwachung eine Maßnahme, die man einfach wollen muss.

Eigentlich hat es niemand gern, wenn Telekommunikationsunternehmen das Telefon- und Internetverhalten protokollieren und speichern, Polizei- und andere Behörden auf diese Informationen Zugriff bekommen. Genau das wünschen sich aber die Justiz- und Innenminister in der EU und begründen dies seit einigen Jahren damit, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ein notwendiges Instrument gegen den Terror sei.

Für viele Kritiker ist das ein Totschlagsargument, das seit dem 11. September 2001 immer dann gezückt wird, wenn man unpopuläre sicherheitspolitische Entscheidungen durchboxen will, ohne dass sich der Bürger zu sehr darüber aufregt. Vehemente Kritik an den Vorstößen von EU-Kommission und Ministerrat hatten die EU- und zahlreiche Landes-Datenschützer geübt.

Bisher brauchte es einen begründeten Anfangsverdacht, bevor das Kommunikationsverhalten eines Bürgers beobachtet und protokolliert werden darf. Künftig wünschen sich EU-Kommission und Ministerrat eine generelle präventive Rundumarchivierung der Kommunikationsdaten aller Bürger. Dass der Entschluss noch nicht durch ist, hat bisher nur das EU-Parlament verhindert.

Jetzt trommelt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für die Datenspeicherung und wirbt um Unterstützung. Sie wolle die in der EU geplante Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten nicht nur zur Überführung von Terroristen nutzen, sagte sie der Presse in Brüssel vor den Beratungen zum Thema mit ihren EU-Minister-Kollegen. Der Zugriff auf diese Daten solle auch dann möglich sein, wenn es sich um Straftaten handelt, die über Telefon oder Internet begangen worden seien. Solche Straftaten seien beispielsweise das sogenannte Tele-Stalking - die Belästigung und Verfolgung von Menschen per Telefon - und die Verbreitung von Kinderpornografie. Voilà: Eine gute Sache, diese generelle Speicherung aller Kommunikationsdaten aller Bürger.

"Vorschläge kommen deutschen Vorstellungen entgegen"

Die hat tatsächlich wieder verbesserte Aussichten, nachdem die britische EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag einen neuen Kompromissvorschlag vorlegte, der einige der Schärfen aus dem ursprünglichen Plan herausnahm. Das sieht auch Zypries so und darum gute Chancen: So gibt es dem neuen Vorschlag zufolge nicht mehr die Pflicht, Daten auch über nicht zustande gekommene Anrufe zu speichern. Flexibler geregelt ist auch die Dauer der Speicherung: Zwischen 6 und 24 Monaten erlaubt der Kompromissvorschlag, Deutschland wolle sich laut Zypries an 6 Monaten orientieren.

Überhaupt ersetzt der britische Kompromissvorschlag einige Soll- durch Kann-Bestimmungen. So muss demnach "nicht zwingend" festgehalten werden, wo sich ein Anrufer aufhält. Zudem sei in dem Vorschlag nicht geregelt, wer die Kosten tragen muss. An dieser Frage hatte sich auch erheblicher Widerstand der Wirtschaft entzündet, der der erste Richtlinienvorschlag einfach die Kosten für die Speicherung aufdrückte. Die Klärung dieser wichtigen Frage vertagt der Kompromissvorschlag auf ein nicht näher definiertes "später".

Zypries zeigte sich in Brüssel zufrieden mit den meisten Kompromissvorschlägen. Gegen die Forderung, den bloßen, misslungenen Versuch, jemanden zu erreichen, zu protokollieren, hatte sie sich lange gewehrt - und zwar gegen ihren eigenen Kollegen, Ex-Innenminister Otto Schily, der zu den vehementesten Befürwortern dieser Forderung zählte. Der war damit allerdings nicht nur in Brüssel und im Bundestag, sondern sogar innerhalb der eigenen Partei gescheitert.

Zypries: Vorlage wird an uns nicht scheitern

Die Forderungen des Bundestags nach Abmilderungen des ursprünglichen Vorschlags würden mit dem britischen Vorschlag jedenfalls erfüllt, sagte Zypries. Im Falle einer Einigung würden die Abgeordneten in Berlin aber noch einmal mit den Vorschriften befasst.

Zypries signalisierte Zustimmung zur Forderung des Europaparlament, bei den Vorschriften mitentscheiden zu dürfen, was von den EU-Regierungen zunächst abgelehnt worden war. Das sei zwar eine "schwierige" Frage, allerdings lege eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahe, das EU-Parlament daran zu beteiligen. Zudem sei die niederländische Regierung an die Vorgabe des heimischen Parlaments gebunden, den EU-Abgeordneten die Mitentscheidung zuzugestehen. "Wenn wir da blockieren, passiert gar nichts, das kann auch in niemandes Interesse sein", sagte Zypries.

Die dänische Justizministerin Lene Espersen zeigte sich unzufrieden mit den britischen Vorschlägen. Gegenüber dem, was in den vergangenen sechs Monaten im Ministerrat diskutiert wurde, seien die Vorschläge aus London "sehr verwässert", sagte Espersen vor dem Treffen. So sollten demnach viele Vorschriften nicht mehr verpflichtend sein.

Zugleich rief sie die anderen Minister und das Europaparlament auf, schnell zu einer wirksamen Einigung zu kommen. Sollte ein Beschluss auf EU-Ebene nicht mehr in diesem Jahr gelingen, werde sie in Dänemark Vorschriften nach nationalem Recht vorlegen, "weil ich dann keine Geduld mehr mit meinen europäischen Kollegen habe", sagte Espersen.

Quelle : www.spiegel.de

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