Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30572 mal)

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Offline Jürgen

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Re:Verhindert mehr Überwachung Terror?
« Antwort #45 am: 12 Juli, 2005, 03:40 »
Mich beschleicht der Verdacht, manchen der Mächtigen ist der Terror nur ein willkommenes Argument, den eigenen Bürgern alle Rechte, die Würde und ihre Privatsphäre zu nehmen und ein letztlich totalitäres Regime zu errichten, das nur nioch mehr schlecht als recht auf demokratisch und freiheitlich geschminkt ist.
Ein Gesellschaftssystem muss sicher wehrhaft sein, um auf Dauer bestehen zu können. Aber unangemessene ständige Kontrolle aller Bürger wird sich als kontraproduktiv erweisen, denn den Terror kann keine Überwachung dieser Welt verhindern, aber das Vertrauen der Bürger in "ihren" Staat ist schnell zerstört. Das hat selbst die StaSi schliesslich erleben müssen. Deren Fehler dürfen wir nicht sinnlos wiederholen!
Übrigens frage ich mich, warum die Entstehung von Parallelwelten a la Kalifats-Staat oder der Harburger Zelle und das Treiben von Hasspredigern, religiösen Fanatikern und Kriegshetzern hierzulande offensichtlich eher geduldet wird, als die Kandidatur eines sicher harmlosen deutschen Krimi-Darstellers für eine halblinks, sozial und demokratisch orientierte Liste...
Dieses Land scheint sich selbst zerstören zu wollen  :'(
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Terrorabwehr stellt EU-Balance von Sicherheit und Freiheit in Frage
« Antwort #46 am: 12 Juli, 2005, 17:54 »
Engländer haben den Satz "My home is my castle" geprägt. Ausgerechnet die britische EU-Ratspräsidentschaft schickt sich nun an, die geschützte Privatsphäre der Bürger in ganz Europa für Terrorfahnder zu öffnen. Beim Sondertreffen der europäischen Innen- und Justizminister an diesem Mittwoch in Brüssel will der britische Ressortchef Charles Clarke massiv für seinen Plan werben, Verbindungsdaten von Telefongesprächen und E-Mails monate- oder gar jahrelang zu speichern. Datenschützer sehen das mühsam austarierte Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit gefährdet.

Im öffentlichen Raum ist die Überwachung schon weiter fortgeschritten, als dies vor einigen Jahren denkbar erschien: Nach den tödlichen Anschlägen auf Bus und U-Bahn in London werten die Fahnder von Scotland Yard die Bilder zahlreicher Überwachungskameras auf nützliche Hinweise aus. Doch die Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die seit gut einem Jahr auf EU-Ebene diskutiert wird, ginge noch einen Schritt weiter: Auf Vorrat, also ohne konkreten Verdacht, sollen Angaben zu Abermillionen Verbindungen auch aus dem Privatleben der Bürger festgehalten werden.

Wie häufig hat Minister Clarkes Vorgänger David Blunkett, der sein Amt wegen einer Liebesaffäre aufgeben musste, mit seiner verheirateten Gespielin telefoniert? Die Antwort auf solche Fragen wäre in den gespeicherten Datenmassen ebenso zu finden wie die Absender jener Hass-Mails, die nach den Londoner Attentaten muslimischen Einrichtungen Vergeltungsakte schworen. Allerdings: Schon die Benutzung einer Telefonzelle oder eines Internet-Cafés könnte reichen, um die Spur zu verwischen. "Wir fangen dann nur die dummen Terroristen", spottet ein Fachmann aus der Telekommunikationsbranche.

"Starke Zweifel" am Sinn der Datensammlung auf Vorrat hegt auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx. "Wenn die Überwachung bestimmter Personen oder genau definierter Gruppen schon jetzt möglich ist, brauchen wir dann eine Routinespeicherung für alle von uns?", fragt Hustinx. Der Datenschützer warnt: "Wir müssen sehr vorsichtig sein, die Grenze des Notwendigen nicht zu überschreiten." Die Industrie will zudem wissen, wer für die Millionenkosten der Datenspeicherung aufkommen soll: Die Anbieter und damit letztlich die Kunden, oder der Staat und damit der Steuerzahler?

Innenminister Clarke muss sich auch auf kritische Fragen gefasst machen, wenn er -- wenige Stunden vor dem Sondertreffen des Rats -- im Europa-Parlament die Ziele der britischen Präsidentschaft in der Innenpolitik darlegt. "Für mich ist entscheidend, ob Charles Clarke uns neben den Kosten der Maßnahme auch plausibel deren Notwendigkeit darlegen kann", sagt der FDP-Abgeordnete Alexander Alvaro. Wie Datenschützer Hustinx warten auch die Parlamentarier ungeduldig auf einen Gesetzesvorschlag von EU-Justizkommissar Franco Frattini, um endlich eine schriftliche Grundlage für die Debatte zu haben.

Deutsche, Finnen und Österreicher betrachten die Daten-Pläne im Ministerrat eher mit Skepsis. Und es waren Engländer, die die mögliche Bandbreite eines Beschlusses abgesteckt haben: Irgendwo zwischen dem Heim als geschützter Burg und dem Schreckensbild von "Big Brother" im totalen Überwachungsstaat, das der britische Autor George Orwell in seinem Roman "1984" zeichnete. Londons Außenminister Jack Straw versuchte am Dienstag in Brüssel zu beschwichtigen: "Wir werden nicht tun, was die Terroristen wollen: Nämlich einen Polizeistaat zu schaffen", sagte Straw im EU-Parlament.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61624

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Re:Verhindert mehr Überwachung Terror?
« Antwort #47 am: 12 Juli, 2005, 18:55 »
Überwachung und Speicherung auf Schritt und Tritt, einschliesslich der privatesten Bereiche, und die darauf fussende Erstellung von Bewegungsprofilen Aller sowie die Konfrontation damit, u.U.  Jahre später a la McCarthy-Kommisssion, ist meiner Ansicht nach STAATSTERR0R. Das schreit nach zivilem Ungehorsam und notfalls Widerstand gem. Art. 20 (4) GG.
« Letzte Änderung: 12 Juli, 2005, 18:56 von Jürgen »
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Baden-Württemberg verstärkt Überwachungsmaßnahmen
« Antwort #48 am: 13 Juli, 2005, 09:56 »
Das baden-württembergische Innenministerium will auf Grund der allgemeinen Gefährdungslage nach den Terroranschlägen von London die Sicherheitsmaßnahmen im Land verstärken. Bereits intensiviert worden seien etwa Telefonüberwachungsmaßnahmen, sagte Innenminister Heribert Rech (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Außerdem soll ein dritter Oberservierungstrupp beim Landesamt für Verfassungsschutz mittelfristig aufgebaut werden. "Wegen der latenten terroristischen Bedrohung sind langfristige personalintensive Überwachungsmaßnahmen erforderlich", sagte Rech weiter.

Eine mögliche Motivation für Anschläge in Deutschland könne sich zum Beispiel aus dem deutschen Engagement in Afghanistan ergeben, sagte Rech. Konkrete Anhaltspunkte, die auf unmittelbar bevorstehende Anschläge in Deutschland oder Baden-Württemberg hindeuteten, gebe es jedoch nicht. In Deutschland sei weiterhin von einer hohen und besonderen Gefährdung für Einrichtungen der USA, Großbritanniens, Israels und für jüdische Gebäude auszugehen.

Landesweit seien derzeit rund 160 Polizeibeamte ausschließlich mit Aufgaben des Objektschutzes beschäftigt. Dies seien 60 Beamte mehr als vor den Terroranschlägen in der britischen Hauptstadt. Insgesamt seien für Personen- und Objektschutzmaßnahmen aktuell inzwischen 220 und 270 Polizeibeamte im Einsatz.

Bei den Anschlägen auf mehrere U-Bahnen und einen Bus waren am vergangenen Donnerstag in London mindestens 52 Menschen ums Leben gekommen und etwa 700 verletzt worden. Die britische Regierung rechnete damit, dass sich die Zahl der Todesopfer noch erhöhen werde. Unter den Verletzten befänden sich auch zwei deutsche Staatsangehörige, teilte das Innenministerium weiter mit. Erkenntnisse über getötete deutsche Staatsangehörige liegen bislang nicht vor. Nach den Anschlägen tauchte im Internet ein Bekennerschreiben auf, welches die dänische und die italienische Regierung vor weiteren Terroranschlägen warnte. Diese Erklärung wurde als authentisch eingestuft.

Quelle : www.heise.de

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In einer hitzigen Debatte mit dem Bürgerrechts- und Innenausschuss des EU-Parlamentes machte der britische Innenminister Charles Clarke am heutigen Mittwoch deutlich, dass zur Bekämpfung des Terrorismus weitere tiefe Einschnitte in die Freiheitsrechte nötig seien. "Die Botschaft von Madrid und London lautet: Wir müssen die Menschen überzeugen, dass wir unser Bestes getan haben", erklärte der Labour-Politiker. Als "wichtigste Aufgabe" des EU-Parlamentes bezeichnete er es, dass die Abgeordneten nun "jedes Instrument zum Sammeln von Aufklärungsinformationen" gesondert betrachten und die davon betroffenen Bürgerrechte mit möglichen Sicherheitsgewinnen abwägen müssten. Im Einzelnen nannte er den Ausbau der Videoüberwachung, die Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf Vorrat, die Einführung biometrischer Merkmale in Ausweise und Pässe sowie die Zusammenführung von Informationen von Geheimdiensten und Polizeien.

Als allgemeine Begründung gab Clarke an, dass "Aufklärungsinformationen die beste Waffe" im Kampf gegen den Terrorismus seien. London werde nach der Übernahme der Präsidentschaft beim EU-Rat mit dem Parlament zusammenarbeiten, gelobte er. Gleichzeitig stellte er aber gegenüber den Abgeordneten klar: "Das erfordert es, dass Sie akzeptieren, dass wir bestimmte Dinge tun müssen." Andererseits würde die Bevölkerung auf die Regierungen blicken und sie fragen, was sie getan hätten, um weitere Terroranschläge zu vermeiden. Nach Ansicht von Experten könnte höchstens ein Big-Brother-Staat Orwellschen Ausmaßes Anschläge auf öffentliche Verkehrsmittel verhindern, wie sie sich am Donnerstag in London ereigneten. Zumal wenn diese, wie sich momentan im Fall der Terroranschläge in der britischen Hauptstadt abzeichnet, von Selbstmordattentäter verübt werden. Clarke wies Beschuldigungen der Parlamentarier, die perfekte Überwachungsgesellschaft in Europa begründen zu wollen, jedoch von sich. Er beharrte darauf, dass die in London schon fast flächendeckende Videoüberwachung hilfreich sei: "Die Polizei hat bereits 2500 Bänder analysiert", betonte er. Es sei mehr als wahrscheinlich, dass auch die Terroristen darauf gefilmt worden seien. Bei Selbstmordanschlägen hilft aber auch die spätere Identifizierung der Attentäter mithilfe der Aufzeichnungen nicht mehr viel.

Keinen Zweifel ließ Clarke zudem daran, dass der Ministerrat in seiner heutigen Sondersitzung insbesondere das umstrittene Instrument der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten weiter vorantreiben will. Bei den Gesetzgebungsplänen, die Großbritannien gemeinsam mit Irland, Schweden und Frankreich nach den Madrider Anschlägen vor mehr als einem Jahr angestoßen hat und die seitdem mehrfach überarbeitet wurden, geht es um die Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 48 Monaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Das EU-Parlament hatte sich im Juni strikt gegen die Maßnahme ausgesprochen und auf einen Richtlinienvorschlag der EU-Kommission gedrängt, bei dem die Abgeordneten im Gegensatz zu dem vom Rat angestrebten Rahmenbeschluss Mitentscheidungsrechte hätten. Die Kommission selbst ist noch gespalten und sieht teilweise wenig Sinn in dem Vorhaben.

"Wir wollen hier einen Beschluss erzielen und diese Sache bekämpfen", erklärte Clarke dagegen mit Verweis auf die Anschlagserie. "Es gab Angriffe, die nicht passiert wären, wenn wir bessere Aufklärungsinformationen gehabt hätten", lehnte sich der Innenminister für die pauschale Überwachungsmaßnahme weit aus dem Fenster. Pikanterweise hat die britische Ratspräsidentschaft im letzten Vorschlag für den Rahmenbeschluss von Ende Juni allerdings den Passus "Verhinderung" terroristischer Anschläge aus dem Katalog der anvisierten Ziele gestrichen. Die "Kommunikationsdaten" seien auch bei den Londoner Untersuchungen momentan "ein handfester Faktor", berichtete Clarke weiter. Sie würden etwa genutzt, um die Beziehungen zwischen den möglichen Attentätern und ihres "weiteren Netzwerks" herauszufinden. Generell ist sich der Brite sicher, dass "Bürger Einschnitte in ihre Freiheitsrechte respektieren, wenn diese in einem transparenten Verfahren erfolgen". Schließlich würden die Terroristen die Demokratie als solche und die freie Marktwirtschaft zerstören wollen, wogegen "wir geschlossen vorgehen müssen".

Zahlreiche Abgeordnete äußerten trotz der Beschwörungen Skepsis gegenüber dem vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog. "Blinden Gehorsam von unserer Seite wird es nicht geben", sagte Alexander Alvaro, Berichterstatter zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Letztlich stünden die Bürgerrechte zum Führen eines privaten Lebens auf dem Spiel, "für das die Franzosen in ihrer Revolution gekämpft haben". Gemeinsam mit Kathalijne Buitenweg von den Grünen betonte der FDP-Politiker, dass nicht die Parlamentarier die Freiheitsrechte der Bürger, sondern die Vertreter der Regierungen und der Sicherheitsbehörden die Einschnitte rechtfertigen müssten. "Statt Millionen von Websites zu speichern, könnte das Geld für besser zugeschnittene Ermittlungen ausgegeben werden", betonte Buitenweg. Auch die Londoner Liberale Sarah Ludford konnte der geplanten "allgemeinen Massenüberwachung" nicht abgewinnen bei der sinnvollen, spezifischen Bekämpfung des Terrorismus. Absolut unverständlich sei, warum die Regierungsvertreter den Rat der Abgeordneten ignorieren und statt auf eine "offene Debatte und Partnerschaft weiter auf geheime Absprachen im Rat" setzen würden.

Scharfe Kritik an der nun gezeigten Eile bei der Vorratsdatenspeicherung üben auch Bürgerrechtsorganisationen. Die "European Digital Rights"-Initiative und Privacy International etwa haben einen offenen Brief an die Minister geschickt, in dem sie auf die besondere Bedeutung der Menschenrechte gerade in Krisenzeiten aufmerksam machen. Der Vorschlag zur Rundumüberwachung der elektronischen Kommunikation sei dagegen eine "ernsthafte Verletzung des Rechts auf ein privates Leben". Tony Bunyan von Statewatch moniert ferner, dass mit dem Beschluss "jeder in der EU unter Überwachung gestellt würde". Dies könnte auch für die "gesellschaftliche und politische Kontrolle" missbraucht werden.

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Trotz heftiger Bedenken im EU-Parlament, in der Wirtschaft und bei Datenschützern bestehen die Innenminister der EU auf der raschen Verabschiedung des geplanten Rahmenbeschlusses zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten sowie auf einem Bündel anderer Antiterrormaßnahmen. Entsprechende Einigkeit herrschte am heutigen Mittwoch rasch bei einem von der britischen Ratspräsidentschaft eilig anberaumten Sondertreffen in Brüssel nach den Londoner Anschlägen vom Donnerstag. Die umstrittene pauschale Überwachung der elektronischen Kommunikation soll demnach im Oktober verabschiedet werden. Bei dem nun greifbaren Vorhaben geht es um die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Die vorgeschlagenen Zeiträume liegen zwischen sechs und 48 Monaten.

Laut Bundesinnenminister Otto Schily sprechen inzwischen alle Argumente für die gigantische Datensammlung. Die für die Wirtschaft besonders wichtige Kostenfrage werde momentan in "vernünftigen Gesprächen" geklärt. Die britische Ratsführung hat in ihren jüngsten Vorschlag erstmals einen Erwägungsgrund eingebaut, wonach die Mitgliedsstaaten die "finanziellen Bürden" der Industrie im Auge behalten sollten. Schwere Vorbehalte hatten auf den vergangenen Ratssitzungen vor allem noch Niederländer, Finnen und Tschechen erhoben. Die Kritiker in den eigenen Reihen sollen ihre Bedenken unter dem Eindruck der jüngsten Terrorattentate allerdings größtenteils fallen gelassen haben. Hierzulande drängt die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag momentan unisono mit den Innenministern der Bundesländer vehement auf die Durchführung der EU-weiten Pläne zur Vorratsdatenspeicherung.

Für Alexander Alvaro, den zuständigen Berichterstatter im EU-Parlament, macht der Großangriff auf die Privatsphäre nach wie vor keinen Sinn. "Wir haben mit Strafverfolgern gesprochen", erläuterte der FDP-Politiker die Bedenken der Abgeordneten gegenüber heise online. "Dort hören wir immer wieder, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht essenziell ist für die Ermittlungsarbeit." Der Großteil der Fälle würde auch ohne das Eintauchen in unbeherrschbare Datenarchive gelöst. Alvaro sieht keine Kompromissmöglichkeit gegenüber dem Rat: Wie von den Parlamentariern einstimmig beschlossen, müssten sie bei einem derart weit reichenden Beschluss im Gegensatz zu der von den Ministern gewählten Rechtsgrundlage im Rahmen eines Richtlinienvorschlags der EU-Kommission in die Entscheidung einbezogen werden. Zudem sei zunächst eine Notwendigkeitsanalyse vorzulegen. Andernfalls sei die Drohung der Abgeordneten, im Streit um die Überwachungsmaßnahme den Europäischen Gerichtshof anzurufen, ernst zu nehmen.

Die Kommission hat die Vorlage einer Gesetzesinitiative wiederholt verzögert. Sollte der Vorschlag zunächst vor der Sommerpause erfolgen, kündigte Justizkommissar Franco Frattini diesen nun für September an. Er erklärte, man habe eine "Einigung in der Substanz" bei der Datenspeicherung erzielt. Gleichzeitig kündigte er parallel eine weitere Datenschutzrichtlinie an, um eine Balance bei den Grundrechten zu wahren. Der Generaldirektor für das Kommissariat Informationsgesellschaft, Fabio Colasanti, hält das Vorhaben jedoch angesichts der anfallenden enormen Datenmengen für unrealistisch. Seiner Ansicht nach würden Terroristen schnell neue Wege finden, um miteinander zu kommunizieren. Die meisten Anfragen von Strafverfolgungsbehörden nach den begehrten "Verkehrsdaten" würden zudem binnen der ersten zwei bis drei Monate gestellt werden, in denen zumindest die Telefongesellschaften diese für Abrechnungszwecke in der Regel eh vorhalten.

Kritik an den EU-Plänen kommt auch aus dem Bundestag, der sich wiederholt geschlossen gegen die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte."Der Ruf nach immer weiteren Anti-Terror-Gesetzen sowie die unangemessene Ausdehnung öffentlicher Kameraüberwachung und die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist nicht sinnvoll", hält etwa Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem britischen Innenminister Charles Clarke entgegen. Die Innenminister müssten "die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit ihrer geplanten Maßnahmen für ein Mehr an öffentlicher Sicherheit nachweisen". Die ersten Fahndungsergebnisse nach den Anschlägen in London würden auf britische Bürger pakistanischer Herkunft als Täter verweisen, ergänzte die Bürgerrechtssprecherin der Liberalen. Der Terror sei so offenbar "strukturell" in der britischen Gesellschaft angekommen. "Ursachen dafür sind auch der Irak-Krieg, Koran-Schändungen und Abu Ghraib", vermutet sie. "Solange diese in der Form weiter bestehen, wird staatliche Überwachung terroristische Handlungen nicht verhindern."

Die EU-Innenminister verständigten sich ferner auf einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Europol, der Staatsanwaltschaftsbehörde Eurojust sowie Geheimdiensten, einen beschleunigte Einführung des Schengen- und Visa-Informationssystems, auf einen verbesserten Schutz kritischer Infrastrukturen, die vereinfachte Weitergabe von Flugpassagierdaten und die Ausarbeitung eines Beschlusses zur EU-weiten Einführung biometrischer Ausweise. In Berlin zerbröckelte derweil der Widerstand in der rot-grünen Fraktion gegen einen Gesetzesvorschlag Schilys zur Einrichtung einer bundesweiten Anti-Terrordatei. In der von der Regierungskoalition geplanten Index-Datenbank sollen der Name und wichtige persönliche Daten des Verdächtigen gespeichert und mit weiteren Erkenntnissen verknüpft werden. Die Union fordert eine umfassendere Volltextdatei.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe auch: http://www.heise.de/newsticker/meldung/61677

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Juristen fordern Anpassung der Grundrechte an die digitale Welt
« Antwort #51 am: 19 Juli, 2005, 21:17 »
Die Entwicklung einer europäischen Informationspolitik stellt die europäischen Gesetzgeber vor eine besondere Herausforderung, besonders auch in den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) haben sich Juristen aus Deutschland und Osteuropa über Schwierigkeiten mit der Implementierung europäischer Gesetze in den neuen EU-Mitgliedsstaaten verständigt. Jetzt legten sie eine Reihe von Empfehlungen vor.

Kernpunkte dabei sind eine Beteiligung nicht allein des nationalen Gesetzgebers, sondern auch der Wirtschaft und anderer Interessenvertreter der Informationsgesellschaft und die richtige Ausbalancierung unterschiedlicher Rechtsansprüche. Priorität sollten dabei gerade auch die Gewährleistung und Verbesserung der Ausübung von Grundrechten haben, wie etwa das Recht auf Privatsphäre und auf Meinungsäußerung. Die Grundrechte müssten für die digitale Welt neu überdacht und erweitert werden, vor allem das Recht auf Privatsphäre und Informationsfreiheit.

Die unterschiedlichen Regelungen zum Datenschutz einerseits und zur Herausgabe von Daten an Rechteinhaber oder zur möglichen Vorratsdatenspeicherung andererseits, "sind allerdings ganz schön widersprüchlich", sagt der litauische Anwalt und Juraprofessor Mindaugus Kiskis. "Was wir bräuchten, wäre eine kristallklare Grenze, ab wann Kundendaten herausgegeben werden müssen und wie Rechteinhaber ihre Ansprüche nachweisen müssen. Das erscheint fast unmöglich. Kiskis kritisierte, wenn der Schutz von Urheberrechten sogar über das Schutzniveau materieller Güter hinausgehe, sei das überzogen. Mehr Flexibilität bei der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten sei angebracht.

Bei der Umsetzung von Richtlinien litten Länder wie das seine auch daran, dass unklare Rechtsbegriffe eingeführt würden. "Die litauischen Gerichte haben drei Jahre gebraucht, um festzustellen, was 'kommerzieller Nutzen' bei Urheberrechtsverletzungen eigentlich ist." Das oberste litauische Gericht entschied kürzlich in einem Fall, dass ein Restaurant, das Musik aus dem Radio spielte, einen kommerziellen Nutzen habe und Verwertungsgebühren an das litauische GEMA-Pendant, die LATGA-A zu zahlen habe, für die es laut GEMA-Informationen sogar eine eigene Polizeieinheit gibt.

Vor der Verabschiedung von neuen EU-Gesetzen sollten viel mehr Daten zum jeweils konstatierten Problem erhoben werden, um die Notwendigkeit für eine EU-weite Regulierung nachzuweisen, findet Kiskis. "Die Existenz von Unterschieden in der sozio-ökonomischen Entwicklung allein sollte kein Grund für eine Regelung sein", heißt es in den Empfehlungen. Nur in Bereichen, in denen unterschiedliche Regelungen eben gerade die "Grundprinzipien der Europäischen Union gefährdet, sollte Harmonisierung zwingend vorgesehen sein". Neben dem Datenschutz listen die Empfehlungen dabei klarere Regelungen zur Verantwortlichkeit von Providern auf.

In dem Punkt, so sagte DGRI-Vorstandsmitglied Mitglied Irini Vassilaki, gibt es auch im alten Mitgliedsland Deutschland derzeit vermehrt Fälle, in denen bestehende Regelungen erodieren oder im Zeichen von mehr Überwachung in Frage gestellt werden. Die Empfehlungen gehen dennoch erst einmal an die neuen Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission. Kiskis meint, sie hätten durchaus noch härter ausfallen können.

Quelle : www.heise.de

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Re:Juristen fordern Anpassung der Grundrechte an die digitale Welt
« Antwort #52 am: 20 Juli, 2005, 03:09 »
Wie es scheint, wollen hierzulande Gesetzgebung und Exekutive diese Anpassung auch, und zwar auf dem absoluten Nullpunkt.
Laut MoPo vom Montag wurden bislang 19 Deutsche auf Grundlage des EU-Haftbefehls ohne Rechtsschutz und Verfahren an andere Länder ausgeliefert, was - wie wir jetzt wissen - verfassungswidrig war und auf Grundlage eines nichtigen Gesetzes vollzogen wurde. De facto wurde da ein Grundrecht abgeschafft.

Wer ist denn nun der Verfassungsfeind???
Sicher dieselben, die Brief-, Fernmelde-, Beicht- und Steuergeheimnis, das Geheimnis des vertraulich gesprochenen Worts an sich und die Privatsphäre insgesamt der vollkommenen Willkkür sämtlicher Staatsbediensteter unterwerfen wollen.

Es wird höchste Zeit, um unsere Grundrechte zu kämpfen, wenn wir wieder nicht in einem totalitären Polizei- und Unrechts-Staat leben wollen.

Die ausufernde Überwachung aller Bürger wird Terrorismus niemals verhindern, aber uns das Leben zunehmend zur Hölle machen.
Nicht einmal Hassprediger, Wirtschaftskriminelle, Menschen- oder Drogenhändler oder andere wirklich verabscheuungswürdige Monstren wird das schrecken, die wissen sich im Allgemeinen stets optimalen "Rechtsschutz" zu verschaffen, bis zur Verfassungsklage.
Aber dem normalbürger stehen solche Wege oft nicht mehr offen.
Denn wenn man z.B. widerrrechtlich abgeschoben wurde und irgendwo (wegen dann automatisch angenommener Fluchtgefahr) in der Haft verschimmelt, oder dank Hartz4-Pannen nicht nur ohne jedes Bargeld, sondern auch ohne Miete und Krankenversicherung und - da das Null-Einkommen ohne ablehnenden Bescheid noch nicht einmal nachweisbar ist -  sogar ohne Armenrecht dasteht, sind all' die schönen Bürgerrechte praktisch wertlos.

Auf das Verfassungsgericht ist nur bedingt Verlass, auch dessen Entscheidungen sind von den Irrungen des Zeitgeists nicht völlig unbeeinflusst.

Denk' ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht...

Die Grundrechte dürfen nicht weiter eingeschränkt, sondern müssen auf die neuen Technologien erweitert werden! E-Mail muss ebenso vertraulich sein, wie der unverschlüsselte aber verschlossene Brief es lt. GG immer war, Datenabfrage im Rahmen von Amtshilfe und Datenspeicherung müssen im Einzelfall begründet und belegt werden.
Freizügigkeit und freie Berufswahl müssen gewährleistet bleiben, Zwangsarbeit und Arbeit ohne Bezahlung oder zu Dumping-Tarifen gehören verboten und unter Strafe gestellt!
Dieser Staat muss endlich wieder lernen, die Rechte seiner Bürger zu schützen, statt diese und alle folgenden Generationen den globalen Heuschrecken, Sklavenhaltern und anderen Schindern zum Frass vorzuwerfen. Heutzutage wird ja gleich nach dem Minister-Schwur der Inhalt dessen sofort vergessen...

Die Väter unserer Verfassung waren nicht dumm und Erfahrung mit Terror und Massenelend hatten die wahrlich genug!
Das haben unsere heutigen Polit-Laien, Bimbes-Anbeter und Selbstdarsteller offensichtlich in ihrem Wahn vollkommen verdrängt...
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EU plant verschärfte Überwachung im Schengen-Raum
« Antwort #53 am: 20 Juli, 2005, 21:32 »
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag (PDF-Datei) für eine gemeinsame Entscheidung mit dem EU-Rat ausgearbeitet, mit der die Befugnisse der Strafverfolger zur Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs innerhalb des Schengen-Raums deutlich ausgeweitet werden sollen. Das Kommunique sieht eine umfassende Ergänzung des Schengener Übereinkommens zur Sicherung der Außengrenzen der angeschlossenen EU-Länder vor. Ziel der verschärften Überwachungsmaßnahmen ist laut Kommission die Verbesserung "des Sicherheitsniveaus der Bürger in der Europäischen Union". Dazu sollen sich nationale Polizei-, Zoll- und Geheimdienstbehörden mit Hilfe des umstrittenen Schengen-II-Informationssystems verstärkt austauschen. Auch sollen gemeinsame Teams zur Verfolgung Verdächtiger gebildet werden.

Gemäß der lancierten Vereinbarung der Mitgliedsstaaten sollen Polizeien künftig auf Nachfrage eine ganze Reihe von Informationen austauschen dürfen: Die Liste wird angeführt von Angaben zu Fahrzeugpapieren, Führerscheinen oder sonstigen Identifikationsunterlagen von Fahrern oder den Führern von Booten und Flugzeugen, geht weiter über Wohnorts- und Reiseinformationen sowie die "Kennungen von Telekommunikationsabonnenten (Telefon, Fax und Internet)" bis hin zu freiwilligen Angaben der Reisenden. Übertragen werden sollen ferner Hinweise aus Strafregistern. Weiter vorgesehen ist die Planung und Koordinierung von Durchsuchungsmaßnahmen und die Rückverfolgung auffälliger Güter wie Waffen oder ramponierter Autos. Gemeinschaftliche Hilfe erfolgen soll zudem bei "operationellen Aktionen, die grenzüberschreitende Überwachung und Verfolgung" einschließen, bei der "kontrollierten Lieferung" von Dossiers sowie bei "verdeckten Operationen".

Um grenzüberschreitende Aktionen unabhängig von den "Kompetenzen gerichtlicher Behörden" durchführen zu können, soll die "Vorbereitung, Harmonisierung und Implementierung operationeller Planungen und Aktivitäten" vorangetrieben werden. Als Beispiele nennt der Kommissionsvorschlag Beschattungen, Durchsuchungen und "Kriminalitätspräventionsmaßnahmen einschließlich der Handhabung öffentlicher Demonstrationen und der entsprechenden Ressourcenbereitstellung". Dazu soll auch die "Interoperabilität" der benötigten Ausrüstung insbesondere bei der Überwachungstechnologie gewährleistet werden. Alle ausgetauschten Daten müssen dem Papier zufolge nach den allgemeinen Bestimmungen des Schengener Übereinkommens zum Schutz der Privatsphäre verarbeitet werden. Ein gesondertes Komitee soll die Einhaltung der Verfahrensregeln prüfen.

Großbritannien und Irland, die bislang nicht komplett an das Schengen-System angeschlossen sind, werden gemäß der Planungen den Beschluss mit umsetzen. Da die Briten momentan die Ratspräsidentschaft innehaben und unter den Eindrücken der Anschläge auf den Nahverkehr in London momentan fast täglich neue Ideen zur Terrorismusbekämpfung EU- und weltweit voranzubringen versuchen, dürfte das Kommunique zügig von den EU-Ministern behandelt und verabschiedet werden. Scharfe Kritik an dem unter der Führung Großbritanniens, der EU und der G8-Staaten geplanten "Antiterror-Regime" kommt aber von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Statewatch. In einem aktuellen Report (PDF) warnen die britischen Bürgerrechtler davor, dass bislang als "drakonische Ausnahmen" gehandelte Überwachungsmaßnahmen zur Norm werden sollen.

Ein Dorn im Auge sind Statewatch vor allem die verstärkten Versuche der Regierungen, Ermittler bei ihrer Arbeit der richterlichen Kontrolle zu entledigen. Dazu käme der erweiterte Einsatz "spezieller investigativer Methoden" wie dem Großen Lauschangriff, Bestechungen und verdeckt arbeitender Agenten. Zudem werde daran gearbeitet, Geheimdienstinformationen von undurchsichtigen und "geschützten" Quellen als Belastungsmaterial vor Gerichten anerkennen zu lassen. Die Tendenz gehe ferner dahin, Bürger schon vor dem Begehen von Straftaten zu kriminalisieren.

Keinerlei Rechtsgrundlage sieht Statewatch für den von den EU-Innenministern bereits gutgeheißenen britischen Vorschlag, nicht nur Pässe, sondern auch Personalausweise mit biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücken technisch hochzurüsten. Die EU befindet sich laut Tony Bunyan von Statewatch gegenwärtig in einem "entscheidenden Moment in ihrer Antwort auf den Terrorismus". Er gibt zu bedenken, dass in einer Demokratie, in der die Rechte und Freiheiten einer Minderheit beschnitten werden, dies gleichzeitig für alle Bürger genauso gelte.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61910
« Letzte Änderung: 20 Juli, 2005, 21:33 von SiLencer »

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Datenschutz: "Meinungsfreiheit ist massiv gefährdet"
« Antwort #54 am: 22 Juli, 2005, 14:34 »
Industrie und Datenschützer wehren sich gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. Sie haben rechtliche Einwände, fürchten aber auch finanzielle Risiken. Allerdings lassen sich einige Große der Telekommunikations-Branche ihre Zusammenarbeit mit der Polizei schon heute bezahlen.

"Die Vorratsdatenspeicherung würde enorme Kosten verursachen", so Volker Kitz vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Eine Erhebung unter Mitgliedern des Verbandes habe ergeben, dass die Kosten für die Bereitstellung von Technik und Personal im Bereich der Sprach-Telefonie allein im ersten Jahr bei "rund 200 Millionen Euro" lägen, "und dies nur bei den großen Firmen und auf der Basis einer Verpflichtung zu sechs Monaten Speicherung", so Kitz.

Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries unterstützen den Vorschlag ihres britischen Innenministerkollegen Charles Clarke, Telekommunikationsdaten künftig für mindestens ein Jahr, möglicherweise auch länger, speichern zu lassen. Schon im vergangenen Jahr, nach dem Terroranschlag in Madrid, starteten die Briten eine EU-Gesetzesinitiative - unterstützt von Frankreich, Schweden und Irland. Der EU-Ministerrat unter dem Vorsitz der Briten verspricht sich von der geplanten Neuerung Verbesserungen bei der Fahndung nach Terrorverdächtigen und bei der Bekämpfung der Internetkriminalität wie Kreditkartenbetrug, Hehlerei in Tauschbörsen oder auch Kinderpornografie. Beratungen mit den Kollegen hätten ergeben, dass die Mitgliedsstaaten "die Datenspeicherung generell wollen", so Justizministerin Zypries.

Bisher dürfen in Deutschland Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider die Daten ihrer Kunden höchstens sechs Monate lang speichern. Diese Regelung des deutschen Telekommunikationsgesetzes wurde erst im Februar dieses Jahres vom Bundestag ausdrücklich bestätigt. In der Praxis speichern die Unternehmen die Daten sogar nur für 80 bis 90 Tage. Die Herausgabe von Kundeninformationen ist an einen Gerichtsbeschluss gebunden, zudem dürfen generell nur solche Daten gespeichert werden, die für die Abrechnung relevant sind, alles andere muss gelöscht werden.

Eine wichtige Einschränkung, wie sich an einem aktuellen Urteil des Darmstädter Amtsgerichtes zeigt. Ein T-Online-Kunde war wegen einer satirischen Äußerung in einem Internet-Forum verklagt worden und konnte von den Ermittlungsbehörden identifiziert werden - weil der Provider die IP-Adresse des Users gespeichert hatte. Allerdings war der 32-jährige ein Flatrate-Kunde, der eine monatliche Pauschale für die Internet-Nutzung zahlt, dessen Rechnung somit nicht von der Dauer seines Aufenthaltes im Netz abhängt. Der Darmstädter Richter erklärte die Speicherung der Kundendaten für unzulässig.

Datenschützer: "Europäische Hintertür"

Da es bisher in vielen Ländern der Europäischen Union kein Gesetz gibt, das vorsieht, Kundendaten auf Verdacht zu speichern, werfen Kritiker dem Ministerrat vor, etwas "durch die europäische Hintertür" durchsetzen zu wollen, wofür es national offenbar keine Mehrheiten gebe, wie Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, betont.

Außerdem sei "weitgehend ungeklärt", so Schaar, "welche Daten zu welchem Zweck und wie lange" gespeichert werden sollen. Wären nicht nur Verbindungs-, sondern auch Nutzungsdaten betroffen, also beispielsweise Informationen darüber, auf welchen Websites sich ein Nutzer zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgehalten hat, wären "nicht nur der Datenschutz, sondern auch die Meinungsfreiheit massiv gefährdet." Dies ginge in Richtung "Vollerfassung des Verhaltens unschuldiger Bürger" und wäre "ohne Beispiel", so Schaar.

Ralf Sauerzapf, Pressesprecher von Branchenprimus T-Online, sieht zudem finanzielle Risiken auf die Wirtschaft zukommen: "Der Kostenfaktor wäre hoch, der Aufwand riesig." Wenn es nur um die reinen Verbindungsdaten gehe, also die Informationen, wann sich jemand von welchem Rechner aus im Netz aufgehalten hat, halte er die verlängerte Speicherung für "gerade noch machbar." Müssten aber auch Nutzungsdaten gespeichert werden, wäre die "Datenflut nicht beherrschbar, von Datenschutzproblemen mal ganz abgesehen."

Die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden sei "schon jetzt gut", so Oliver Schwartz, Pressesprecher von web.de, "außerdem wird vermutlich die anfallende Datenmenge von Polizei und Politik unterschätzt." Martin Seeger von der Kieler NetUse AG teilt diese Einschätzung: "Ich führe durchschnittlich etwa 70 Telefongespräche am Tag, im gleichen Zeitraum haben meine Rechner etwa 50.000 Kontakte zu anderen Systemen im Internet." Jedes einzelne dieser Ereignisse benötige etwa den gleichen Speicherplatz.

Datenspeicherung: Ein Jobrisiko?

Und während die Branchenführer den finanziellen Aufwand einer wesentlich längeren Speicherdauer womöglich noch bewältigen können, stoßen die kleinen und mittleren Unternehmen vermutlich schnell an ihre Grenzen. "Wir haben 50 Mitarbeiter und machen 6,5 Millionen Euro Umsatz im Jahr", so Seeger, "bei einer vorgeschlagenen Speicherung von 36 Monaten würden die Speicherkosten und das dann notwendige Investitionsvolumen unseren derzeitigen Jahresgewinn um ein Vielfaches überschreiten und nicht nur bei uns die Arbeitsplätze gefährden."

Harald Summa, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (Eco) sieht die "Schmerzgrenze" für eine bindende Speicherung von Verbindungsdaten "bei sechs Monaten". Allerdings seien die beiden wichtigsten Fragen überhaupt noch nicht geklärt: "Was muss gespeichert werden und wie lange?" Klar ist für Summa allerdings, dass die Telekommunikations- und Internetfirmen für ihre höheren Kosten eine Aufwandspauschale erhalten müssten.

Es gibt allerdings schon heute Unternehmen, die sich die Unterstützung der Ermittlungsbehörden bezahlen lassen und Rechnungen für die Preisgabe von Kundeninformationen ausstellen. Die Aufwandsentschädigung liege bei 10 bis 15 Euro pro Auskunft und sei bei einigen großen Unternehmen inzwischen die Regel, so ein Beamter eines Landeskriminalamtes. Zwar sei die Zusammenarbeit mit den Unternehmen "generell gut", so der Ermittler, allerdings werden manchmal auch erfahrene Fahnder von der Kreativität der Internet-Branche überrascht.

Als ein LKA-Beamter bei einem "großen Provider" mit einem Gerichtsbeschluss um Informationen über einen Beschuldigten bat, wurde er von einem freundlichen Mitarbeiter an eine andere Telefonnummer verwiesen. Der Ermittler stutzte, als er sich die Ziffern notierte.

Es war eine kostenpflichtige 0190er-Hotline.

Quelle : www.spiegel.de

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Die EU-Kommission will im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus stärker als bisher bekannt Daten auf Vorrat speichern lassen, berichtet die Tageszeitung Die Welt in ihrer Montagausgabe. Bei dem Vorhaben ging es bislang bereits um die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Die vorgeschlagenen Zeiträume lagen bislang zwischen sechs und 48 Monaten; bis zum Oktober sollen entsprechende Verordnungen nach dem Willen der EU-Innenminister, die nach den Terroranschlägen in London das Vorgehen forcierten, verabschiedet werden,

In einem 17-seitigen, bislang unveröffentlichten Papier der Kommission, das der Zeitung vorliegt, wird nun gefordert, dass Benutzer von Telefon, Handy und Internet von der ersten Sekunde bis zum Ende der Nutzung beobachtet werden sollen, um bis ins Detail festzuhalten, wie sich die Person in den Kommunikationsnetzen bewegt. Laut der vorgeschlagenen von EU-Parlament und EU-Rat sollen nicht nur Nummer, Name und Adresse des Nutzers gespeichert werden, sondern auch Ziel, Datum, Zeit und Zeitdauer der Gespräche beziehungsweise der Internetnutzung sowie die Art und Mittel der Kommunikation -- also ob es sich beispielsweise um ein Gespräch, eine SMS oder eine Konferenzschaltung gehandelt hat. Schließlich strebe die EU-Kommission das Anfertigen von Bewegungsprofilen an, schreibt die Zeitung weiter. Der Ortswechsel des Handy-Benutzers werde nach den Plänen beispielsweise ebenso miterfasst werden, wie die Frage, ob der Zugang zum Internet von einem festinstallierten PC oder einem transportablen Laptop erfolgt.

Bei der umstrittenen Kostenfrage, die bereits zur weitgehenden Ablehnung der bisherigen Pläne durch die betroffenen Firmen unter den Providern und Carriern geführt hat, sieht das Kommissionspapier eine "angemessene" Entschädigung vor. Dies stößt nicht gerade auf Begeisterung beim eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft -- und das nicht nur weil unklar sei , was "angemessen" bedeute: "Wir haben Zweifel, ob der zusätzliche technische, personelle und finanzielle Aufwand im richtigen Verhältnis zum tatsächlichen Sicherheitsgewinn steht und den Sicherheitsbehörden mehr Erfolg bringt", sagte Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung beim eco gegenüber der Zeitung. In der Vergangenheit seien die bereits vorhandenen Möglichkeiten kaum genutzt worden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62020

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Datenschützer: Hände weg von den Verbindungsdaten
« Antwort #56 am: 25 Juli, 2005, 14:33 »
Umfassende Verbindungsdatenerfassung nach deutschem Recht verfassungswidrig

Alarmiert reagiert der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, auf Meldungen, wonach nicht nur der Europäische Rat, sondern auch die EU-Kommission eine umfassende Überwachung der Telekommunikations-Verbindungsdaten fordert.

Die Tageszeitung "Die Welt" hatte über ein internes Papier der EU-Kommission berichtet, nach dem Daten zu Benutzern von Telefon, Handy und Internet über die gesamte Zeit der Kommunikation erfasst werden sollen, einschließlich Nummer, Name und Adresse sowie aller zur Lokalisierung des Nutzers dienenden Daten (Standort und Ortsnetz) samt Ziel, Datum, Art und Mittel des Dienstes. Nach parallel verfolgten Initiativen sollen diese Daten bis zu drei Jahre lang gespeichert bleiben. Damit öffne die Kommission die Tür für die TK-Vorratsdatenspeicherung, die von Sicherheitspolitikern seit Jahren gefordert und nach den Terroranschlägen in London wieder verstärkt diskutiert wird, so Weichert.

"Die umfassende Verbindungsdatenerfassung ist ebenso wie die längerfristige Speicherung dieser Daten nach deutschem Recht verfassungswidrig. Es würde sich um eine Rundumüberwachung ins Blaue hinein handeln. Diese kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass im Glücksfall hierdurch vielleicht einmal ein Terroranschlag aufgeklärt werden kann. Selbst das Ziel der Bekämpfung schrecklicher Verbrechen kann es nicht rechtfertigen, das Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung zu 100 Prozent elektronisch zu erfassen und zur Rasterung bereit zu halten", kritisiert Weichert die Pläne.

Der jüngste Vorstoß der EU-Kommission sei ein erneuter Versuch des "Policy Laundering" (der "Politikwäsche"): "Über europäische Regelungen soll das an Überwachung durchgesetzt werden, was auf nationaler Ebene nicht akzeptiert würde. Diese Strategie setzt Europa als freiheitliche und demokratische Wertegemeinschaft aufs Spiel", so Weichert weiter.

Quelle : www.golem.de

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Proteste gegen EU-Überwachungspläne
« Antwort #57 am: 25 Juli, 2005, 16:09 »
Das Vorhaben der EU-Kommission, Provider zur monatelangen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten bei der elektronischen Kommunikation zu verpflichten, um bis ins Detail festzuhalten, wie sich die Person in den Kommunikationsnetzen bewegt, stößt bei Wirtschaft und Datenschützern auf heftige Ablehnung. Die jüngsten Brüsseler Pläne schießen nach Ansicht von Juristen, Datenschützern und Providervertretern über das Ziel hinaus.

Die kühnsten Träume der Ermittler würden festgeschrieben, empört sich Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Datenschützer wie Thilo Weichert vom ULD kritisieren die "Rundumüberwachung ins Blaue hinein". Prinzipielle Einwände hat etwa der Frankfurter Jurist Patrick Breyer: "Man setzt hier sehr sensible Daten staatlichen, aber auch missbräuchlichen Zugriffen Privater aus", fürchtet er. "Wenn wir den Strafverfolgern alles geben, was sie für ihre Arbeit für nützlich halten, haben wir am Ende den totalen Überwachungs- und Polizeistaat und doch keine Sicherheit."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62049

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Präventive Telefonüberwachung verstößt gegen Grundgesetz
« Antwort #58 am: 27 Juli, 2005, 11:35 »
Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass Niedersachsens Sicherheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Laut dem Sicherheitsgesetz sollte die Polizei die Möglichkeit erhalten, ohne konkreten Tatverdacht Telefone abzuhören. Die vorbeugende Telefonüberwachung ist nach der Entscheidung des Gerichts (Az.: 1 BvR 668/04) nur noch unter strengen Auflagen möglich.

Zur Begründung führten die Richter an, dass die in Niedersachsen vorgesehenen Bestimmungen unverhältnismäßig in das Fernmeldgeheimnis eingegriffen hätten. Zudem sei die polizeiliche Ermächtigung unbestimmt und es fehlten Vorkehrungen, dass Gespräche im Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht abgehört beziehungsweise unmittelbar gelöscht werden. Außerdem habe Niedersachsen in die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes eingegriffen, da mit der Telefonüberwachung auch Strafverfolgung bezweckt werde. Nach dem Karlsruher Urteil ist ein präventive Telefonüberwachung nur dann legal, wenn ein konkreter Hinweis auf die Vorbereitung oder Planung einer Straftat vorliegt.

Ein Oldenburger Richter hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2003 in Kraft getretene Abhörmöglichkeit eingelegt. Er sieht darin eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, weil auch unbescholtene Bürger überwacht werden dürften. Nach der Vorschrift hätte Niedersachsens Polizei auch ohne konkreten Tatverdacht Telefongespräche abhören sowie Verbindungsdaten, Standortkennungen von Handys, E-Mail- und SMS-Verkehr auswerten dürfen. Nach der Karlsruher Entscheidung ist eine präventive Telefonüberwachung allerdings nicht ganz unmöglich -- es muss allerdings unter anderem ein konkreter Verdacht auf Planung einer Straftat vorliegen.

[Update]:
Die Entscheidung bewege sich "im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit", erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei Verkündung des Urteils. Es gebe keine Freiheit, wenn nicht auch Sicherheit herrsche. "Aber Sicherheitsgesetze, die staatliche Eingriffe erlauben, beschränken zugleich die Freiheit und können die Bürger im Extremfall eher verunsichern."

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Offline Jürgen

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Re:Präventive Telefonüberwachung verstößt gegen Grundgesetz
« Antwort #59 am: 27 Juli, 2005, 12:00 »
Wieder einmal zeigt sich, dass die wahren Verfassungsfeinde in den Regierungen sitzen, versteckt hinter ihrer selbstgewährten Abgeordneten-Immunität...

Immerhin geht's hier um elementares Grundrecht, das eben nicht zum Gegenstand der "Tagespolitik" nach Massgabe der Blöd-Zeitung werden darf.

Die besondere Bedeutung der Grundrechte lernt man sogar auf der "Baumschule", Schulpflicht gilt auch in Niedersachsen, sogar für Dorftrottel, deren fehlender Intellekt ihnen wohl keine Wahl lässt, als Berufs-Politiker zu werden...
Unkenntnis ist also keine geeignete Ausrede.
Die wahren Gründe für solche Politik sind offenschtlich Menschenhass, elitärer Herrenmenschen-Dünkel, Machtgeilheit mit dem perversen Trieb zum Erniedrigen des "einfachen Volks" und völlige Skrupellosigkeit.

Es steht jedem der Beteiligten frei, dass Gegenteil zu beweisen...

Die Abgeordneten, die für dieses schändliche Gesetz gestimmt haben, sollen sich gefälligst ein neues Volk wählen!

Möge der Zorn des Wählers die Verantwortlichen in den Ausguss der Geschichte spülen!


Jürgen
« Letzte Änderung: 27 Juli, 2005, 12:01 von Jürgen »
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