Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30573 mal)

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Vorratsdatenspeicherung: Lange Liste, manche Lücke
« Antwort #120 am: 23 Februar, 2006, 13:42 »
Nach der Absegnung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten durch den Ministerrat herrscht noch viel Unsicherheit, welche Informationen über die Nutzung von Telekommunikationsdiensten konkret zu speichern sind. Der Gesetzgeber in Brüssel hat in der Direktive (PDF-Datei) selbst eine Kategorisierung der Daten vorgenommen, die von den Telekommunikationsfirmen künftig ohne konkrete Verdachtsmomente auf tatsächlich begangene Straftaten erfasst werden müssen. Diese bietet allerdings manchen Interpretationsspielraum und lässt technische Detailfragen gerade im Internetsektor offen. Dort werden bislang die begehrten Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken nur sehr unregelmäßig erfasst.

c't aktuell hat die Anforderungen und den Klärungsbedarf zusammengestellt. Daraus ergeben sich auch Hinweise, welche Lücken das künftige Fahndungsnetz bieten wird und welche Datenschutzmöglichkeiten etwa durch den Einsatz von Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken erhalten bleiben. Seit langem bekannt ist zudem, dass Nutzer, die den Gang zur Telefonzelle, ins Internet-Café oder zu ausländischen Anbietern von E-Mail oder Prepaid-Mobilfunkkarten nicht scheuen, mit dem Instrument der Vorratsdatenspeicherung nicht zu überwachen sind.

Der Hintergrundreport zur Vorratsdatenspeicherung ist online nachzulesen bei c't aktuell:

    * Fragen und Fakten zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

    * Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/69996

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Vorratsdatenspeicherung vs. parlamentarische Aufgaben
« Antwort #121 am: 02 März, 2006, 12:33 »
Ein Gutachten für das Kieler Parlament warnt vor Gefahren für die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern durch die in Brüssel jüngst abgesegnete automatische Vorhaltung von Telefon- und Internetdaten. "Angesichts der zwingenden Vorratsdatenspeicherung erscheint eine Beeinträchtigung der Abgeordnetenschutzrechte des Schleswig-Holsteinischen Landtags in den Bereichen Zeugnisverweigerungsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung denkbar", heißt es in dem 25-seitigen Papier, das heise online vorliegt. Die vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags auf Antrag der FDP-Fraktion erstellte Analyse geht davon aus, dass die Brüsseler Richtlinie zur Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kaum in Einklang zu bringen sei. Den Stab über die Überwachungsmaßnahme habe aber primär der Europäische Gerichtshofs (EuGH) zu brechen.

Die Gutachter verweisen darauf, dass die Richtlinie Einschränkungen der Datenspeicherung für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen nicht vorsieht. Erfasst würden so auch die Daten von Personen, deren Kommunikation mit Dritten durch eine besondere Vertraulichkeit gekennzeichnet ist und daher durch das deutsche Recht in spezifischer Weise geschützt wird. Zu diesen so genannten Berufsgeheimnisträgern zählen neben Abgeordneten etwa Rechtsanwälte, Ärzte oder Geistliche. Vor allem betroffen sieht der Wissenschaftliche Dienst das Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten einschließlich des Beschlagnahmeverbots, das nach neuerer Auffassung auch E-Mail einschließe. Bei der verdachtsunabhängigen Überwachung handle es sich dagegen gewissermaßen schon um eine "Beschlagnahme auf Vorrat".

"Inhaltlich bezieht sich das Zeugnisverweigerungsrecht auf die Abgeordneten anvertrauten Tatsachen sowie die Identität der Personen, die mit Abgeordneten kommunizieren und Informationen austauschen", schreiben die Gutachter. Die näheren Umstände der Mitteilung wie etwa Ort oder Zeit seien ebenfalls dann mitgeschützt, wenn diese Rückschlüsse auf die Person beziehungsweise den Inhalt der betreffenden Mitteilung zulassen würden. Durch die Vorratsdatenspeicherung werde aber eine Identitätsfeststellung der an der vertraulichen Nachrichtenübermittlung beteiligten Personen jederzeit möglich. Die Vertraulichkeit der Information scheine daher betroffen. Letztlich stehe auch die Funktionsfähigkeit des Parlaments und die demokratische Willensbildung auf dem Spiel, da die Schutzrechte einer "Stärkung des freien Mandas sowie insbesondere der Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Abgeordneten" dienen würden.

Die Tatsache, dass die Daten durch private Anbieter gespeichert werden sollen, füge dieser Bedrohung noch den Aspekt eines möglichen Missbrauchs der Informationen hinzu. Das im Auftrag des Staates bei den Telekommunikations- und Internetanbietern geschaffene "fremde Geheimwissen" könne möglicherweise einen abschreckenden Effekt auf die vertrauliche Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern entfalten. Dem könnte der nationale Gesetzgeber höchstens begegnen, indem er ein Verwertungsverbot der gespeicherten Daten festsetze. Der vom Bundestag beschlossene schwarz-rote Antrag zur Umsetzung der Richtlinie geht bislang aber nur pauschal davon aus, "dass die Verfassungsgrundsätze und insbesondere das Berufsgeheimnis" gewahrt bleiben.

Die Gutachter halten dagegen, dass im Hinblick auf die beschriebenen Einschüchterungseffekte "eine umfangreiche Speicherung personenbezogener Daten zu unbestimmten Zwecken" auch "angesichts der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nur schwer zu rechtfertigen" sei. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich klargestellt, dass eine gesetzliche Grundlage nur dann diesem Recht genügt, wenn der Gesetzgeber den Verwendungszweck der erhobenen Daten bereichsspezifisch und präzise bestimmt hat. Auch die Wahrung der Verhältnismäßigkeit erachten die Autoren der Studie vor der Entscheidung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung durch das niedersächsische Polizeigesetz als äußerst fraglich. Bei Grundrechtseingriffen in Situationen der "Vorfeldermittlung", wie sie die Vorratsdatenspeicherung darstellt, müsse der Gesetzgeber nämlich die Anforderungen an Tatsachen, die auf die künftige Begehung hindeuten, so bestimmt umschreiben, dass das Risiko einer Fehlprognose verfassungsrechtlich noch hinnehmbar sei.

Andererseits halten die Autoren der Studie den Spielraum für die Karlsruher Richter angesichts der Brüsseler Vorgaben zunächst für begrenzt. Normal bleibe für die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts nur Raum bei Vorkehrungen, die im Umsetzungsermessen der Mitgliedsstaaten liegen. Insgesamt entscheidend sei die Rechtsprechung des EuGH. Die dürfte den Gutachtern zufolge anders ausfallen als in Karlsruhe. Ein ausdrückliches Zeugnisverweigerungsrecht für Abgeordnete, wie es in Deutschland gelte, lasse sich in Europa nämlich nur selten feststellen. Die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) enthalte genauso wenig ein entsprechendes Schutzrecht wie die europäische Charta der Grundrechte. Maßgeblich werde damit, ob etwa durch das in Artikel 8 der Charta gewährleistete "Recht auf Schutz personenbezogener Daten" oder durch die von Artikel 8 der EMRK geforderte "Achtung des Privatlebens" Rechte im Sinne der informationellen Selbstbestimmung abgeleitet werden könnten.

Anders als das Bundesverfassungsgericht erkenne der EuGH aber in der bloßen Speicherung personenbezogener Daten noch keinen Grundrechtseingriff, sondern erst in ihrer Weitergabe an nationale Behörden. Als eine Folge solcher Differenzen skizziert das Gutachten, "dass künftige Einschränkungen der Abgeordnetenrechte durchaus denkbar seien". Es sei aber auch möglich, dass sich Karlsruhe nach erfolgter Rechtsprechung des EuGH der Sache annehme. Dazu müsste "die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des EuGH unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken" sein.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/70256

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FDP: Kein Vorratsdatenzugriff bei Urheberrechtsverletzung
« Antwort #122 am: 29 März, 2006, 08:55 »
Bürgerrechte sollen beim Schutz des geistigen Eigentums geachtet werden

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, betonte anlässlich der Diskussion um die Urheberrechtsnovelle, dass die künftig im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung von den Telekommunikationsunternehmen zu speichernden Informationen nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen eingesetzt werden dürften.

Bereits heute sieht das Urheberrecht einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Geplant sei, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, beispielsweise Internet Provider. Frau Leutheusser-Schnarrenberger hob hervor, dass die FDP es aber grundsätzlich unterstützt, die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte weiter zu verbessern.

Der Auskunftsanspruch müsse aber unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten erfolgen. Die Pflicht zur Auskunftserteilung könne nur so weit gehen, wie die Auskunftserteilung überhaupt rechtlich möglich ist, so die rechtspolitische Sprecherin der FDP.

"In dem Maße, wie die Speicherung von Verkehrsdaten durch Provider unzulässig ist, werden dem Auskunftsbegehren deshalb Grenzen gesetzt sein. Ebenso können diejenigen Daten nicht zur Verfügung stehen, die künftig ausschließlich zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung aufbewahrt werden müssen. Der Auskunftsanspruch gegen Dritte darf kein Einfallstor für eine Vorratsdatenspeicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche sein", so Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Daten zu Telekommunikationsverbindungen für sechs Monate gespeichert werden müssen. Die Inhalte werden nicht gespeichert, wohl aber, wer wann mit wem telefoniert hat und welche Webseiten besucht wurden. Datenschützer und Bürgerrechtler kritisieren die Richtlinie als verfassungsfeindlich. Die Speicherung geschieht, ohne dass ein konkreter Verdacht oder Hinweise auf eine bevorstehende Gefahr vorliegen.

Quelle : www.golem.de

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Noch viele Fragen offen bei der TK-Vorratsdatenspeicherung
« Antwort #123 am: 04 April, 2006, 14:27 »
Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetverkehrsdaten führt weiter zu heftigen Diskussionen – und das auch nach der grundsätzlichen Positionierung des Bundestags zur Übernahme der Vorgaben aus Brüssel "mit Augenmaß". Unklar erscheint vielen Beteiligten etwa, welche Datentypen die Telekommunikationsanbieter überhaupt vorhalten sollen und wer auf die Informationshalden Zugriff erhält. Dies machte eine Diskussionsrunde auf dem Forum zur Kommunikations- und Medienpolitik des Branchenverbands Bitkom am heutigen Dienstag in Berlin deutlich. Weiter gediehen scheint die Meinungsbildung auch in der Bundesregierung dagegen schon in der für die Wirtschaft wichtigen Frage der Einführung einer Entschädigung für die Hilfssheriffstätigkeiten der Telcos. Der Bundestag habe die Regierung aufgefordert, zeitnahe eine Regelung für eine "angemessene" Kostenerstattung sicherzustellen, erklärte Georg Bröhl, Unterabteilungsleiter im Bundeswirtschaftsministerium. "Wir wollen dies tun." Dabei werde sich sein Haus auch dafür einsetzen, eine Gleichzeitigkeit zum Inkrafttreten der Entschädigungsregelung mit dem Gesetz zur Richtlinienimplementierung herzustellen.

Der ganze Artikel

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USA wollen Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungssdaten der EU
« Antwort #124 am: 09 April, 2006, 23:56 »
Die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hat noch vor ihrer Umsetzung in den Mitgliedsstaaten Begehrlichkeiten auf der anderen Seite des Atlantiks geweckt. Laut einem Protokoll über ein informelles Treffen zur inneren Sicherheit zwischen hochrangigen EU-Vertretern und Mitgliedern der US-Regierung Anfang März in Wien zeigte die amerikanische Seite dabei Interesse daran, in den bald von Telekommunikationsanbietern in der EU vorzuhaltenden Datenbergen schürfen zu dürfen. Die US-Teilnehmer hätten zu erkennen gegeben, heißt es in dem von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichten Papier (PDF-Datei), dass man erwäge, "die einzelnen Mitgliedsstaaten zu ersuchen, die auf der Basis der vor kurzem angenommen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten auch für sie zugänglich zu machen".
-/-
Die anwesenden Vertreter der EU-Kommission sowie der derzeitigen österreichischen und der kommenden finnischen Ratspräsidentschaft hatten dem Plan der US-Seite jedoch wenig entgegen zu setzen. Laut dem Protokoll antworteten sie, dass die auf Vorrat gehaltenen Telekommunikationsverbindungsdaten den USA im gleichen Rahmen zur Verfügung stehen würden wie alle von bestehenden multilateralen Strafverfolgungsabkommen erfassten Daten. Die Kommission wolle zu diesem Thema, das am Rande von Gesprächen über gemeinsame Strategien zur Bekämpfung der Nutzung des Internet durch Terroristen und andere Extremisten zur Sprache kam, aber noch ein Expertentreffen durchführen. In den USA selbst gibt es bislang keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Dortige Provider praktizieren stattdessen in Absprache mit Ermittlern das "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsdaten nur in konkreten Verdachtfällen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.
-/-
(Stefan Krempl) / (jk/c't)
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Quelle: www.heise.de

Wundert sich noch irgendjemand?
Sind demnächst alle Nicht-Cowboys terrorverdächtig, weltweit :o

Jürgen
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EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung in Kraft getreten
« Antwort #125 am: 15 April, 2006, 06:16 »
Die EU hat die heftig umstrittene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten veröffentlicht. Am Donnerstag erschien der Text zur verdachtsunabhängigen Überwachung der elektronischen Nutzerspuren im Amtsblatt der EU (PDF-Datei). Damit beginnen die Fristen für Nichtigkeitsklagen beziehungsweise zur Umsetzung der Vorschriften.
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Zwei Wochen lang besteht die Möglichkeit, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Direktive Einspruch zu erheben. Irland etwa hatte bereits bei der Verabschiedung der Richtlinie angekündigt, auf diesem Weg gegen das Gesetz vorzugehen. Der Regierung in Dublin behagt die von Brüssel gewählte Rechtsgrundlage nicht, da dabei das EU-Parlament ein Mitspracherecht hatte. Findet sich kein Kläger, müssen die Vorschriften für den Telefonbereich von den Mitgliedsstaaten bis zum 15. September 2007 in das nationale Recht aufgenommen werden. Für die Aufbewahrung der verlangten Internet-Daten besteht eine ausgeweitete Frist bis zum 15. März 2009. Diese gilt aber nur für Länder wie Deutschland, die bei der formalen Bestätigung der Richtlinie im EU-Rat eine entsprechende Absichtserklärung abgaben.
-/-
Datenschützer haben die Bestimmungen wiederholt als schweren und größtenteils ungerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte der 450 Millionen EU-Bürger kritisiert. Für sie zeichnet sich ein Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung ab, da künftig prinzipiell jeder Nutzer verdächtig sei. Angesichts zahlreicher Umgehungsmöglichkeiten für ernsthafte Schwerverbrecher herrschen auch Zweifel an der Effektivität der Überwachungsmaßnahme.
-/-
Der Elmshorner Jurist Patrick Breyer hält die gegenwärtigen deutschen Zugriffsregelungen von der Richtlinie für "nicht gedeckt". Für sämtliche der darin genannten Verbindungs- und Standortdaten sei "eine Vorratsspeicherung zu den in Artikel 1 Absatz 1 der genannten Richtlinie aufgeführten Zwecken ausdrücklich vorgeschrieben". Bereits aus den deutschen Grundrechten, aber auch aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot sei herzuleiten, dass nur ausnahmsweise zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten in die vertrauliche Telekommunikation der Bürger eingegriffen werden darf. Dies gelte gleichermaßen für Inhalte, Umstände von und Beteiligte an einer Kommunikation, denn die "technische Differenzierung von Inhalts-, Verkehrs- und Bestandsdaten" sei "ohne Bedeutung für ihre Nutzungs- und Verwendungsmöglichkeiten". Generell sei die Richtlinie als "Dammbruch" in Richtung eines Orwellschen "Sicherheitsstaates" abzulehnen. (Stefan Krempl) / (ghi/c't)
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Quelle: www.heise.de

Ich bin entsetzt.
Die halten uns alle offensichtlich für potentielle Terroristen und wollen uns auch so behandeln.
Wer so schlecht vom gemeinen Volk denkt, soll sich gefälligst ein neues suchen.
Wer hat die eigentlich ermächtigt ? ? ?
Es gibt genug andere Bananenrepubliken, Willkür-Regime und Polizeistaaten auf der Welt, hier brauchen wir sowas ganz sicher nicht!

Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand'

Jürgen
« Letzte Änderung: 15 April, 2006, 06:17 von Jürgen »
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Proteste gegen ungebremste Zunahme der Telekommunikationsüberwachung
« Antwort #126 am: 29 April, 2006, 19:44 »
Oppositionspolitiker und Datenschützer fordern angesichts der ungebremsten Zunahme der Telekommunikationsüberwachung eine grundlegende Überarbeitung der Abhörgrundlagen. "Egal ob Internetzugang, Festnetzanschluss oder E-Mail, trotz fallender Kriminalitätsentwicklung steigt die Anzahl der Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden 'zum Hörer' greifen und Beschuldigte wie unbeteiligte Dritte abhören", empört sich Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion. Deutschland sei Weltmeister im Belauschen seiner Bürger. Gegen die immer weiter steigende "Überwachungsflut" müssten endlich "Dämme" errichtet werden, fordert Montag. Eine grundlegende Reform der Telekommunikationsüberwachung sei von Nöten.

Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, zeigt sich "erschrocken" über den "massiven Anstieg" der Zahlen beim Kleinen Lauschangriff. Dieser Anstieg müsse "sofort gestoppt werden". Die Liberalen schlagen dazu vor, die Voraussetzungen für gerichtliche Anordnungen zum Abhören stärker einzugrenzen. Insbesondere das Verfahren der richterlichen Anordnung sei zu verbessern. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die Betroffenen auch tatsächlich von der Überwachung nach deren Abschluss informiert werden und dadurch die Rechtmäßigkeit der Maßnahme rechtzeitig überprüfen lassen können.

Laut Bundesnetzagentur kletterte die Zahl der Anordnungen für strafprozessuale Überwachungsmaßnahmen im Telekommunikationsbereich 2005 im Vergleich zum Vorjahr um rund 24 Prozent auf 42.508. Die Anzahl der tatsächlich betroffenen Bürger liegt bei einer Vielzahl der ausgestellten Abhörberechtigungen, über ihre genaue Höhe lässt sich nur spekulieren. Laut einem Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht gerieten bereits durch die 21.974 Anordnungen im Jahr 2002 mehr als 1,5 Millionen Bürger in die Netze der Lauscher.

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Saarländischer Datenschützer gegen neues Polizeigesetz
« Antwort #127 am: 06 Mai, 2006, 11:35 »
Ähnlich wie Schleswig-Holstein soll auch das Saarland ein neues Polizeigesetz bekommen. Ein Referentenentwurf für dieses Gesetz ist unter heftigen Beschuss durch den saarländischen Landesdatenschützers Roland Lorenz geraten. Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die "anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen", mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.

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Bund hält an Neufassung des Telekomgesetzes fest
« Antwort #128 am: 18 Mai, 2006, 10:38 »
Die Bundesregierung hält trotz massiver Kritik der EU-Kommission an der Neufassung des Telekomgesetzes fest, das auch den Aufbau des schnellen Glasfasernetzes der Deutschen Telekom regelt.

Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage des Wirtschaftsministeriums. Darin ist geregelt, dass das VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz der Telekom für eine befristete Zeit nicht der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegt. Wettbewerber könnten das neue Netz dann mehrere Jahre nicht mitnutzen. Verbraucherschützer und Telekom-Konkurrenten warnen vor dem Aufbau eines neuen Monopols bei Zukunftstechnologien. Die EU- Kommission kündigte rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung an.

Deutschland begebe sich auf "einen gefährlichen, wettbewerbsfeindlichen Sonderweg", warnte die Kommission. Dieser schaffe Rechtsunsicherheit und gefährde langfristig Investitionen in der Branche. "Sollte der deutsche Gesetzgeber dem Vorschlag der Bundesregierung folgen, bin ich fest entschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten", sagte EU-Medienkommissarin Viviane Reding in Brüssel.

Europa könne es sich nicht leisten, aus kurzfristiger politischer Opportunität neue Monopole zu fördern. Ein Brüsseler Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags kann in letzter Konsequenz zu einer Klage der EU-Kommission gegen die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen.

Brüssel kritisiert, dass die vorgeschlagene Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) der Deutschen Telekom und ihrem VDSL-Netz im nationalen Alleingang eine vorteilhafte Sonderstellung einräume. Die Bedenken der Kommission seien nicht berücksichtigt worden. Ein Sprecher von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) wies die Kritik zurück: "Wir sind nach wie vor fest davon überzeugt, dass die TKG-Neufassung europarechtlichen Regelungen entspricht."

Die Deutsche Telekom will drei Milliarden Euro in das Hochgeschwindigkeitsnetz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde stecken. Europas größter Telekomkonzern argumentiert, ohne Investitionssicherheit könne diese enorme Summe nicht aufgebracht werden. Insgesamt sollen 50 Großstädte angeschlossen werden. Mit VDSL will der Bonner Konzern seine Netze für Triple-Play- Angebote aufrüsten, die Internet, Telefonie und Medieninhalte bündeln.

Quelle : www.pcwelt.de

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft die Bundestagsabgeordneten auf, einem Antrag zur Klage gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten im Telekommunikationsbereich zum Durchbruch zu verhelfen. Die Bürgerrechtler fordern alle Parlamentarier auf, die Nacht zum Freitag zur "Nacht der Kommunikationsfreiheit" zu machen. Sie sollen "zahlreich ihre Stimme abgeben" und parteiübergreifend für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) votieren. Die Bürger ermuntert der Arbeitskreis, die Volksvertreter ihres Wahlkreises zur Stimmabgabe gegen die Vorratsdatenspeicherung aufzufordern. Ein Musterbrief findet sich auf der Website der Bürgerrechtler.

Die Grünen hatten Mitte Mai einen Gruppenantrag initiiert, der inzwischen von 118 Abgeordneten auch aus anderen Oppositionsfraktionen unterstützt wird. Ihnen zufolge kam die Annahme der weit gehenden Maßnahme zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage zustande. Da es sich um eine reine Angelegenheit der Strafverfolgung handle, hätte der EU-Rat einen entsprechenden Rahmenbeschluss treffen müssen. Der Weg über eine Richtlinie hätte nicht eingeschlagen werden dürfen. Die oppositionellen Parlamentarier wollen daher die Bundesregierung auffordern, Klage gegen die Direktive beim EuGH zu erheben. Ihre Auffassung hatten jüngst mehrere Abgeordnete der Großen Koalition sowie im vergangenen Jahr auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geteilt.

Noch ist es den Initiatoren des Antrags aber nicht gelungen, die 1. Lesung ihrer Forderung auf die Tagesordnung für die einzige Plenarsitzung des Bundestags in dieser Woche zu hieven. Im Gespräch war eine Abstimmung am frühen Freitagmorgen, die momentan aber in den Sternen steht. Die besorgten Abgeordneten müssten daher wohl vor Sitzungsbeginn eine entsprechende Änderung der Agenda und eine Abstimmung über den Antrag beantragen. Eine Behandlung ihres Begehrs in einer späteren Sitzungswoche könnte zu spät kommen, da die Frist für die Klageerhebung beim EuGH bereits am 10. Juli abläuft, befürchtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Mit dem Papier wollen die Abgeordneten auch die künftige Gestaltungsbefugnis des Bundestags auf dem Gebiet des Strafrechts wahren. Laut dem Bremer Politikwissenschaftler Ralf Bendrath war das von der EU-Kommission letztlich eingeschlagene Verfahren mit zahlreichen Ungereimtheiten und Widersprüchen behaftet. Voll dahinter hätten nur sechs Mitgliedsstaaten gestanden. Die ursprünglichen Gründe für eine Richtlinie – die Harmonisierung der Speicherfristen und der Kostenerstattung für die Provider zum Vermeiden von Marktverzerrungen – seien weitgehend ausgeklammert worden. Nur diese hätten aber eine Regelung über die Binnenmarkt-Kompetenzen der EU erlaubt.

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die in der Richtlinie vorgesehene "Totalprotokollierung der Telekommunikation" unabhängig von den formalen Fragen für verfassungswidrig. In der Rasterfahndungsentscheidung habe das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche ausdrücklich "das außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat" bekräftigt. Eine allgemeine, verdachtslose Überwachung der Telekommunikation der Bevölkerung aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizei und zur Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspreche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates. Der Jurist erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Bürgerrechtler wie der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen die Umsetzung der Richtlinie angekündigt hätten.

Quelle : www.heise.de

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Der Bundestag hat sich am heutigen Dienstag gegen einen Gruppenantrag ausgesprochen, mit dem die Bundesregierung zur Klageerhebung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die heftig umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten aufgefordert werden sollte. Den Anstoß für die Initiative gab der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag. 133 Oppositionsabgeordnete hatten die Einbringung des Antrags ins Parlament unterstützt. Das Parlamentsplenum lehnte ihn allerdings bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU ab.

Nach dem Begehr der Opposition erfolgte die Annahme der weitgehenden Maßnahme zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der 450 Millionen EU-Bürger auf Basis einer falschen Rechtsgrundlage. Da es sich um eine reine Angelegenheit der Strafverfolgung handle, hätte der EU-Rat einen entsprechenden Rahmenbeschluss treffen müssen. Das von der EU-Kommission letztlich gewählte Richtlinienverfahren sei der falsche juristische Weg gewesen.

Montag erklärte bei der kurzen Beratung im Plenum, zu der er mit einer schwarz-rot-goldenen Krawatte erschienen war, dass es keine originäre EU-Kompetenz für die Vorratsdatenspeicherung gebe. Im Rahmen der langwierigen Auseinandersetzung über die Richtlinie sei deutlich geworden, "dass Kommission und Rat im laufenden Verfahren die Pferde gewechselt haben, der Wagen jedoch der gleiche geblieben ist". Trotz Beteiligung des EU-Parlaments an der Richtlinie müssten die Zuständigkeitsregeln der EU eingehalten werden. Sonst würde "jeder Willkür Tür und Tor geöffnet". Der Schutz der Bürger- und Grundrechte in den nationalen Verordnungen stehe auf dem Spiel.

Der Bundestag hat wiederholt die Auffassung vertreten, dass die pauschale Überwachungsmaßnahme im Bereich der so genannten dritten Säule der EU zu verabschieden sei. Darin werden die Bestimmungen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen vom Rat festgelegt. Die Parlamentarier brachten auch in ihrem Beschluss zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung "mit Augenmaß" auf Antrag der Großen Koalition ihre Zweifel an der gewählten Rechtsgrundlage zum Ausdruck.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte nun, dass es immer einen Konsens gegeben habe, dass sich die Bundesregierung an den Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel beteiligen sollte. Sie bezeichnete es erneut als große Errungenschaft, dass im Rahmen der Gespräche etwa die Speicherdauer der persönlichen Daten begrenzt werden konnte. Den Wechsel der Rechtsgrundlage habe die Bundesregierung "notgedrungen mitgemacht", um die gefundene "materielle Position" nicht zu gefährden. Es wäre aber "unsinnig, den lange erkämpften Verhandlungserfolg" zu beklagen. Nach Ansicht der SPD-Politikerin werden "die Bürgerrechte" trotz des Wegfalls der Unschuldsvermutung in der Strafverfolgung mit der neuen Form der Telekommunikationsüberwachung "nicht beschnitten".

Erst am Samstag hatten in Berlin etwa 250 Bürger gegen die Vorratsdatenspeicherung und den um sich greifenden "Sicherheitswahn" demonstriert. Damit wollten sie auch die Abgeordneten insbesondere von CDU und SPD dazu bewegen, "Rückgrat zu beweisen" und für die Nichtigkeitsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung zu stimmen.

Unbeeindruckt zeigten sich die schwarz-roten Parlamentarier auch von einem Positionspapier (PDF-Datei), welches das Forum Menschenrechte jüngst an Bundesregierung und Bundestag übergeben hatte. Das Netzwerk von über 45 deutschen Nichtregierungsorganisationen kritisiert die geplante Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten bei der Telekommunikation "als völlig unverhältnismäßig und als Angriff auf das Fundament einer freien, demokratischen Gesellschaft". Aus Sicht des Forums verstößt die geplante Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte der Bundestag die Richtlinie umsetzen, schaffe er ein Gesetz, welches das Fernmeldegeheimnis sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde.

Irland und die Slowakei haben bereits Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Luxemburg eingereicht. Ihre Argumentation ist mit der aus dem Gruppenantrag vergleichbar. Der Vorstoß gilt als aussichtsreich, da der EuGH gerade das umstrittene Abkommen zur Übergabe von Flugpassagierdaten zwischen der EU-Kommission und den USA aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für nichtig erklärte. Auch in diesem Fall berief sich die Kommission auf ihre Kompetenz zur Binnenmarktregulierung – nun will sie den Beschluss zur Weitergabe der Flugpassagierdaten unverändert auf Basis einer anderen Rechtsgrundlage durchpauken.

Bürgerrechtler und Datenschützer unterstützten trotz der Klage Irlands und der Slowakei gegen die Vorratsdatenspeicherung den Vorstoß aus der Opposition für eine eigene Klage Deutschlands. Denn die Bestimmungen einer einmal erfolgten Richtlinienumsetzung hierzulande würden ohne ein Veto des Bundesverfassungsgerichts wohl kaum nachträglich wieder rückgängig gemacht.

Quelle : www.heise.de

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Widerstand gegen "Regulierungsferien" für die Telekom wächst weiter
« Antwort #131 am: 29 Juni, 2006, 09:26 »
Brüssel und Branchenvertreter beklagen immer stärker die Pläne der Bundesregierung, im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) der Deutschen Telekom eine Regulierungspause für sein neues Hochgeschwindigkeitsnetz einzuräumen. "Deutschland stand jahrelang für Ordnungspolitik", bemerkte Rudolf Strohmeier,  Kabinettschef der Generaldirektion Informationsgesellschaft bei der EU-Kommission, am heutigen Mittwoch auf dem Deutschen Multimedia-Kongress (dmmk) zu den vorgesehen "Regulierungsferien". Der geplante Schutz des Altmonopolisten vor einer Zugangsverpflichtung auch für Konkurrenten zum schnellen Glasfasernetz für die VDSL-Anschlüsse laufe der bisherigen Linie der Bundesregierung aber nun völlig zuwider und stoße in Brüssel "sehr stark auf Widerstand".

"Gerade im Telekommunikationsbereich haben wir entgegengesetzte Erfahrungen gemacht", konterte Strohmeier die Argumentation der Bundesregierung, mit der Schutzklausel innovative Netzbetreiber belohnen zu wollen. "Investitionen im Breitbandbereich sind gerade dort verstärkt getätigt worden, wo reger Wettbewerb herrschte." Gleichzeitig betonte er, dass in Deutschland bei der Einhaltung des europäischen Rechtsrahmens zur Telekommunikation insgesamt nicht "alles zum Besten steht". So habe die Bundesregierung etwa den so genannten Bitstromzugang für die Telekom-Wettbewerber verzögert. Mit der von der Bundesnetzagentur derzeit vorbereiteten Maßnahme soll die T-Com verpflichtet werden, Konkurrenten diskriminierungsfrei breitbandige Zugänge zum Endkunden bereitzustellen.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll die Telekom mit dem neuen Glasfasernetz, das VDSL-Anschlüsse bei Endkunden mit bis zu 50 MBit/s ermöglicht, unbeschadet von Preisauflagen und Öffnungsklauseln für Konkurrenten an den Start gehen können. Die entsprechende Klausel in Paragraph 9a TKG sieht vor, "neue Märkte" im Netzbereich und die in sie fließenden Investitionen vor Konkurrenten zunächst abzuschotten. Wettbewerber sollen die ausgebaute Datenautobahn im Gegensatz zu den normalen Festnetzleitungen für einen gewissen Zeitraum nicht befahren und ihren eigenen Kunden zur Verfügung stellen dürfen. Der Bundesrat will sich mit Kritik an der umkämpften Passage zurückhalten.

Die möglicherweise Ausgeschlossenen laufen gegen die Klausel weiter Sturm. "Der 9a muss fallen", forderte Charles Fränkl, Chef von AOL Deutschland, auf dem dmmk. Die Branche lebe vom Wettbewerb, weswegen niemand mehr die Signale aus Berlin verstünde und keiner mehr wüsste, wohin die Regierung wolle. Der Branchenverband VATM begrüßte derweil die Pläne von der für die Informationsgesellschaft zuständigen Kommissarin Viviane Reding, eine eigene EU-Regulierungsbehörde aufzubauen und Altmonopolisten notfalls aufzuteilen. "Wenn die Deutsche Telekom es tatsächlich schafft, die ohnehin anstehende Modernisierung ihres Netzes und die lange geplante strategische Ausweitung der Wertschöpfungskette um Medieninhalte und Triple Play als politisch schützenswerte Internet-Innovation zu verkaufen, kann man die Sorgen der Kommission verstehen", kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Äußerungen Redings. Viele Politiker hätten die damit verbundenen "dramatischen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Wirtschaftsstandort Deutschland" bereits im Blick.

Auch für die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) zeigen die Ankündigungen Redings, dass die Kommission "das Ausmaß der Probleme auf den europäischen Telekommunikationsmärkten erkannt hat, wie auch die Gefahren, die von nationalen Sonderwegen und wirtschaftspolitischem Protektionismus ausgehen". Die Industrievereinigung wertet die erneute Kritik aus Brüssel als "eine schallende Ohrfeige" für die deutsche Regulierungspolitik, da sie der Bundesnetzagentur insbesondere beim Thema Bitstrom und Breitband Untätigkeit und Konzeptionslosigkeit vorwerfe.

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Verfassungsbeschwerde gegen das TKG in Teilen abgelehnt
« Antwort #132 am: 24 Juli, 2006, 09:58 »

Bundesverfassungsgericht prüft Identifizierungspflicht für Telefonanschlüsse

Im Juni 2006 haben zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbieter Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie drängten auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen, doch das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Thema zunächst nicht befassen.
   golem.de
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) mit Beschluss vom 21. Juni 2006 in weiten Teilen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kläger müssten sich mit konkreten Anliegen an die zuständigen Fachgerichte wenden.

Mit der Verpflichtung zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses will sich das Gericht aber befassen. Die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerde gegen die §§ 95 Abs. 3 ("Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen. § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend"), 111 (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden), 112 (Automatisiertes Auskunftsverfahren) und 113 aus.

Die Vorschriften sehen eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vor, auch etwa beim Kauf von Prepaidkarten. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die eine Vielzahl staatlicher Stellen Zugriff hat, darunter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste.


mehr: http://www.golem.de/0607/46681.html
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Re: Verfassungsbeschwerde gegen das TKG in Teilen abgelehnt
« Antwort #133 am: 24 Juli, 2006, 17:59 »
Update:

Verfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen TK-Überwachung teilweise ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherungs- und Abhörvorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der sich daraus ableitenden Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) zum Teil zurückgewiesen. Die Karlsruher Richter begründen die Ablehnung der Überprüfung einiger der angegriffenen Normen in ihrem jetzt veröffentlichten Beschluss (PDF-Datei) mit dem Hinweis, dass die Kläger zunächst die untergeordneten Gerichtsinstanzen mit ihrem Anliegen anrufen müssten. Dies ist ein Rückschlag für E-Mail-Provider und Datenschützer, die mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts einen raschen Stopp der ihrer Ansicht nach zu weitgehenden Pflichten zur Beschnüffelung der Nutzer von Telekommunikationsdiensten zu erreichen suchten.

Drei Internet-Unternehmen wollten sich mit der Klage vor allem gegen die heftig umstrittene Auflage in der TKÜV wehren, Abhörboxen für E-Mail ohne Entschädigung auf eigene Kosten vorhalten zu müssen. Dabei monierten sie vor allem den Aufbau einer teuren Überwachungsinfrastruktur, die Sicherheitsbehörden anfangs nur ein bis zwei Mal im Jahr nutzten. Den Richtern an der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts war es hier in keiner Weise ersichtlich, wieso die Beschwerdeführer nicht zunächst "wenigstens indirekt fachgerichtlichen Rechtsschutz" vor der Inanspruchnahme als Hilfssheriffs zu erlangen versuchten. In Österreich hatte eine vergleichbare Beschwerde vor dem dortigen Verfassungsgericht dagegen bereits 2003 Erfolg.

Die Kläger hierzulande hatten weiter auf eine Überprüfung einschlägiger Artikel im TKG gebeten, die eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vorsehen, auch etwa beim Kauf von Prepaid-Karten im Mobilfunkbereich. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die staatliche Stellen wie Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste Zugriff haben. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurde die Datenbank im vergangenen Jahr 3,4 Millionen Mal abgefragt. Dies entspricht rund 9.000 Auskunftsersuchen pro Tag. Die Zahl der Abfragen hat sich bislang alle drei Jahre verdoppelt. Die Verfassungsrichter wollen gemäß ihrer Teilentscheidung die entsprechenden Abschnitte des Paragraphen 95 Absatz 3, 111, 112 und 113 des TKG einer weiteren Prüfung unterziehen.

Die Verfassungsbeschwerde moniert an diesem Punkt, dass eine Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer unverhältnismäßig sei. Wenn Personen wie Journalisten, Organisatoren staatskritischer Demonstrationen oder Vertreter von Wirtschaftsunternehmen nicht mehr anonym telefonieren können, müsste auf den Austausch sensibler Informationen mittels Telekommunikation zunehmend verzichtet werden. Die Kläger rügen zudem, dass die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten zu weit gehen, da keinerlei einschränkende Voraussetzungen vorgesehen seien.

Darüber hinaus gehende Einwände etwa gegen eine entgeltfreie Auskunftspflicht in Paragraph 92 TKG, eine Möglichkeit zur bis zu sechsmonatigen Speicherung von Abrechnungsdaten in Paragraph 97 oder zur Datenerhebung zur "Missbrauchsbekämpfung" und Störungsbeseitigung in Paragraph 100 hielten die Richter in der Beschwerde für zu ungenau gefasst. Im Prinzip sei es den Klägern auch hier zumutbar, im Fall der Betroffenheit von den Überwachungsmaßnahmen die Fachgerichte anzurufen. Die Beschwerdeführer hätten zwar teilweise vorgebracht, dass sie von solchen Bespitzelungsaktionen überhaupt nicht benachrichtigt würden. Ihrer Beschwerde lasse sich aber nicht entnehmen, dass sie eine solche Benachrichtigung "auch nicht im Wege eines Auskunftsanspruchs" erreichen und anhand der mitgeteilten Informationen dann gegebenenfalls Rechtsschutz vor den Fachgerichten suchen könnten.


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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat generell verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit der von Brüssel beschlossenen verdachtsunabhängigen Überwachung von Telekommunikationsnutzern. Er will daher die vom Bundestag prinzipiell bereits befürwortete Umsetzung der EU-Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telefon- und Internetverkehr verzögern. "Ich halte ein Moratorium für nötig, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat", erklärte Schaar im Gespräch mit der Berliner Zeitung. Ansonsten halte er es für wahrscheinlich, dass eine nationale Regelung zu der pauschalen Protokollierung der so genannten Verkehrsdaten sämtlicher Telekommunikationskunden und Internetnutzer vom Bundesverfassungsgericht kassiert werde.

Der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger schließt sich damit Appellen des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix sowie von Bürgerrechtsorganisationen wie dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an. Sie sind der Ansicht, dass Deutschland vor einer Entscheidung über die tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschneidende Maßnahme der Ausgang einer Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen die Richtlinie abzuwarten sei.

Die Bundesregierung forderte Schaar konkret auf, sich nach der Entscheidung des EuGH zu den Passagierdaten für einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Die Luxemburger Richter hatten ein Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierinformationen an die USA für nichtig erklärt, da sie dafür keine geeignete Rechtsgrundlage gegeben sahen. Ähnlich verhält es sich laut Kritikern auch bei dem Brüsseler Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung. Sollte die entsprechende Richtlinie vom EuGH wider Erwarten nicht beanstandet werden, muss laut Schaar zumindest gewährleistet sein, dass die europäischen Vorgaben möglichst datenschutzfreundlich umgesetzt werden.

Angesichts verstärkter Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger durch Strafverfolger und Geheimdienste nach den Ereignissen des 11. September 2001 sowie einer wachsenden Datensammelwut in der Privatwirtschaft will der Bundesdatenschutzbeauftragte zwar nicht von einer "bewussten Planung zur Einführung eines Überwachungsstaates" sprechen; das wäre ein autoritäres Konzept, um den Bürger zu kontrollieren. "Wir sind aber auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft", warnte Schaar. In vielen Fällen würden Daten des Einzelnen erhoben und genutzt, ohne dass er dies erfährt oder bemerkt. Möglich mache es eine "sich rasant entwickelnde Technologie mit immer ausgefeilteren Methoden, um große Datenmengen zu erschließen." Die unkontrollierte Anhäufung von Daten Unverdächtiger dürfe aber nicht zum Prinzip werden. Dem müsse mit der lange geplanten, aber schon unter Rot-Grün ins Stocken gekommenen Modernisierung des Datenschutzrechts entgegengewirkt werden.

Quelle : www.heise.de

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