Autor Thema: Verbraucherschützer ...  (Gelesen 5137 mal)

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Verbraucherschützer ...
« am: 29 Oktober, 2004, 09:34 »
Die deutsche Tochter der schwedischen Tele2-Konzerns startet heute den neuen Internet-by-Call-Tarif 24Profi, der Internetsurfen für 0,89 Cent pro Minute rund um die Uhr ohne weitere Anmelde- und Einwahlgebühr ermöglicht. Die Nummer, unter der sich Surfer einwählen können, lautet 0193-6844, Benutzername und Passwort "24profi". Kunden, die für TELE2 Preselection oder Call-by-Call angemeldet sind, erhalten eine gemeinsame Rechnung für ihren Internet-Zugang und ihre Telefonanrufe. Für alle, die den Internet-Tarif ohne Anmeldung für sich nutzen, erfolgt die Abrechnung wie beim offenen Call-by-Call über die Rechnung der Deutschen Telekom.

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Offline Jürgen

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Re:Tele2 startet neuen 24-Stunden-Internet-Tarif
« Antwort #1 am: 31 Oktober, 2004, 15:46 »
Man muss allerdings wohl Tele2-Kunde sein, um den Zugang nutzen zu können, wie mir scheint. Egal, ob per Modem oder Telephon angewählt, gibt's sonst nur eine Ansage a la "Die angewählte Rufnummer ist über Tele2 nicht erreichbar, bitte wählen sie 01033 vorweg...".
Zumindest habe ich das so festgestellt, mit meinem Telefonanschluss bei der Telekom, ohne irgendwelche Preselection (wegen CbC).
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Verbraucherzentrale: T-Com auf Kundenfang für Optionstarife
« Antwort #2 am: 30 November, 2004, 13:57 »
Kunde wider Willen bei der T-Com
[/b]

So mancher Kunde der Deutschen Telekom kann sich derzeit nicht erklären, weshalb die T-Com ihm Leistungen in Rechnung stellt, die er gar nicht vereinbart hat, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen. Auf der Telefonrechnung der Betroffenen tauche plötzlich zusätzlich zum monatlichen Grundbetrag für den Telefonanschluss ein monatlicher Grundpreis für eine Tarifoption auf, wie zum Beispiel für AktivPlus, für Calltime 120 oder den XXL-Tarif. Manchen Verbrauchern flattert zuvor eine Auftragsbestätigung ins Haus für einen Auftrag, den sie nach eigenem Bekunden gar nicht ausgelöst hatten.

Etliche Betroffene erinnern sich nach Angaben der Verbraucherschützer dunkel an einen Anruf, in welchem die T-Com ihnen die neuen Optionstarife schmackhaft machen wollte. Aber sie hatten entweder dankend abgelehnt oder, um nicht unhöflich zu sein, lediglich gestattet, dass man ihnen Informationsmaterial zusendet.

"Offensichtlich wurden einige Kunden trotzdem auf einen anderen Tarif umgestellt. Das muss man nicht hinnehmen", rät Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. Solchermaßen getäuschte Verbraucher sollten unverzüglich per Einschreiben an die T-Com klarstellen, dass kein Vertrag abgeschlossen wurde. Wenn bereits ein monatlicher Grundbetrag für eine Tarifoption auf der Telefonrechnung auftaucht, sollte die Telefonrechnung um diese Summe gekürzt und auch dies der T-Com schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Falle obliegt es der T-Com, den angeblichen Vertragsschluss wie auch die daraus folgenden Zahlungsansprüche nachzuweisen, wenn sie Geld dafür haben will.

Die sächsischen Verbraucherschützer beobachten mit Sorge, dass sich insbesondere hochbetagte Verbraucher kaum in der Lage sehen, sich gegen die Marketing-Methoden der T-Com wie auch anderer Anbieter am Telefon und an der Haustür erfolgreich zur Wehr zu setzen. Oft kommen dann die Angehörigen oder die Nachbarn zu den sächsischen Verbraucherschützern, um Rat und Hilfe zu holen. "Mit solch rüden Methoden gewinnen die Firmen ganz gewiss keine begeisterten Kunden" meinte Evelin Voß. "Im Gegenteil, damit wird ihr Ruf geschädigt und Misstrauen auch gegen ihre Produkte geweckt."

Quelle : www.golem.de

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Verbraucherzentrale kritisiert Kosten für Anrufe ins Leere
« Antwort #3 am: 28 April, 2005, 13:20 »
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehren sich dort Kundenbeschwerden über einen neuen Anruf-Service des Mobilnetzbetreibers O2. Ist das Handy eines O2-Kunden ausgeschaltet oder befindet es sich in einem Funkloch und zugleich die Mailbox deaktiviert, erhält der Handynutzer Kurzmitteilungen mit den Rufnummern verpasster Anrufe, sobald sein Handy wieder ins Netz eingebucht ist. Die Verbraucherzentrale bemängelt, dass für diesen Service diejenigen bezahlen sollen, die versuchen, ein Handy anzurufen. So kostet etwa ein Anruf im Vodafone-Prepaid-Vertrag CallYa-Club zu einer O2-Nummer ganztägig 79 Cent je Minute -- beziehungsweise je erfolglosem Anrufversuch.

Den Informationsdienst für Anrufe in Abwesenheit startete O2 bei seinen Kunden mit Laufzeitverträgen seit Ende März, ab 17. Mai soll der neue Service auch generell für Prepaid-Kunden geschaltet werden. Gegenüber heise online erklärte ein O2-Sprecher, dass sein Unternehmen diesen Dienst für alle Kunden einführe, "da wir wissen, dass unter unseren Kunden die Nachfrage nach diesem Service vorhanden ist." Für O2 ist der neue Service, bei dem der erfolglose Anrufer eine Bandansage hört, dass das Handy derzeit nicht ereichbar ist, aus Sicht des Anrufers genauso zu betrachten, als ob eine Verbindung -- zum Handy oder zur Mobilbox -- zustandekommt. Insoweit sei es auch naheliegend, dass der Anrufer etwas bezahlt.

Wer öfter versuchen muss, häufig ausgebuchte Handys mit deaktivierter Mobilbox anzurufen, kann durch Vorwählen von #31# seine Rufnummer unterdrücken und so eine Kostenfalle umgehen. Wie hoch die Kosten für vergebliche Anrufversuche ausfallen, hängt natürlich vom Telefontarif des Anruffenden ab: Gerade bei Prepaid-Mobilfunkverträgen können beim Übergang in fremde Mobilfunknetze erhebliche Kosten entstehen.

O2 Laufzeit-Kunden, die den neuen Service nicht wünschen, können ihn per kostenlosem Anruf mit ihrem Handy an die 01 79/55 222 abschalten lassen. Prepaid-Kunden werden voraussichtlich dafür zahlen müssen (Hotline für Loop-Kunden 01 79/55 282, für Tchibo 01 79/64 242). Nicht nur bei O2 werden Anrufer ungefragt für die Anrufinfo per SMS zur Kasse gebeten - auch erfolglosen Anrufern bei Vodafone-Kunden entstehen die ungewollten Kosten. Wesentlich kundenfreundlicher sind hier T-Mobile und E-Plus. Sie bieten diese Netzfunktion für beide Seiten kostenlos.

Die Verbraucherschützer kritisieren weiter, dass nicht nur O2, sondern auch Vodafone D2 erfolglose Anrufer ungefragt für die Anrufinfo per SMS zur Kasse bittet. Auch hier wird pro erfolglosem Anruf eine Gesprächseinheit (gemäß Tarif des Anrufenden) fällig. Wesentlich kundenfreundlicher seien die Netzbetreiber T-Mobile und E-Plus, die diese Netzfunktion für beide Seiten kostenlos anböten.

Quelle : www.heise.de

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Re:Verbraucherzentrale kritisiert Kosten für Anrufe ins Leere
« Antwort #4 am: 29 April, 2005, 04:40 »
Das ist ein dringender Fall für die RegTP.
Es kann nicht sein, dass für überhaupt nicht zustandegekommene Gespräche kassiert wird. Vor Allem, wenn die Anrufer das garnicht erfahren, da sie die AGB des Handy-Inhabers nicht kennen können.
Auch ist die Handy-Nummer ja nicht mehr eindeutig einem Provider zuzuordnen.
Insofern sind Erkenntnisse nur über solche Abrechnungen nur deutlich später aus der Telefonrechnung zu ziehen, falls man nicht zustandegekommene Gespräche dann überhaupt noch nachvollziehen kann.
Wer aber der Provider des Angerufenen ist, geht auch daraus nicht hervor.

Im Grunde kann davon ausgegangen werden, dass der Anrufer hier ahnungslos ist, einen Auftrag zu irgendeinem Informationsdienst hat der nicht erteilt, weil er den nicht kennen kann...
Insofern kann er eigentlich überhaupt nicht zahlungspflichtig sein. Solche Beträge sollte man, falls möglich, einfach nicht bezahlen.  

Für mich riecht das ganz stark nach übler Abzocke!
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Re:Verbraucherzentrale kritisiert Kosten für Anrufe ins Leere
« Antwort #5 am: 30 April, 2005, 15:38 »
o2 kündigt Anruf-Info per SMS an
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Nach Schelte durch Verbraucherschützer geht o2 in die Offensive

Am Donnerstag dieser Woche klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über einen neuen Anruf-Service bei o2. Gehen Anrufe ein, wenn das Handy nicht erreichbar ist, werden o2-Kunden über die Rufnummer per SMS informiert - zahlen müssen aber die Anrufer. Nun geht o2 mit dem "Dienst" offensiv in die Öffentlichkeit.

Seit März 2005 bietet o2 den Dienst "Anruf-Info per SMS" bereits an. Wird ein Kunde von o2 angerufen, dessen Mailbox nicht aktiviert ist und dessen Handy nicht ins Mobilfunknetz eingebucht ist, so erhält er eine SMS-Benachrichtigung über den entgangenen Anruf und ein Rückruf ist später problemlos möglich. Die SMS enthält die Rufnummer sowie Zeit und Datum des Anrufs.

Für den Kunden von o2 ist der Dienst kostenlos, der Anrufer zahle lediglich so viel wie bei einem kurzen Anruf auf der Mailbox, verkauft o2 seinen Dienst. Anrufern, die nicht wollen, dass eine Nachricht gesendet wird und für sie Kosten entstehen, könnten schließlich ihre Rufnummernübertragung unterdrücken, so o2.

Die eigenen Kunden müssten dazu nur vor der Rufnummer "#31#" eingeben. Immerhin können die Kunden von o2, die eine Anruf-Info per SMS nicht wünschen, den Dienst per Hotline-Anruf oder per E-Mail kostenlos abschalten lassen.

Bis Ende Juni 2005 soll die Anruf-Info nun für alle Kunden von o2 sukzessive frei geschaltet werden.

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Verbraucherschützer kritisieren DSL-Anbieter
« Antwort #6 am: 28 Juni, 2006, 18:29 »
Anbieter von DSL-Internetanschlüsse treiben wechselwillige Kunden nach Angaben von Verbraucherschützern oft an den Rand der Verzweiflung. Die Beschwerden über endlose Warteschleifen, teure Bandansagen und dreistes Abwimmeln häuften sich, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Düsseldorf. Oft seien Verbraucher wochenlang ohne Internet und Telefon, weil die Abstimmung zwischen den Anbietern und dem Netzbetreiber nicht funktioniere.

Über elf Millionen DSL-Anschlüsse gibt es inzwischen bundesweit. So rasant das Tempo auf der Datenautobahn sei, so langwierig sei es, den Anbieter zu wechseln. Namentlich nannten die Verbraucherschützer das Unternehmen 1&1. Dieses habe in einem Fall wochenlang den Anschluss eines Kunden blockiert, der wegen nicht eingehaltener Zusagen zu einem anderen Anbieter wechseln wollte.

Oft schöben sich die DSL-Anbieter die Schuld gegenseitig in die Schuhe, kritisierte die Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale, Anke Kirchner. Für die Kunden sei das Kompetenz- Gewirr kaum zu durchschauen. Firmen wie Arcor würden ihren Kunden inzwischen immerhin keine festen Termine mehr versprechen und sie mit Gutscheinen entschädigen, wenn die Schuld für eine Verzögerung beim eigenen Unternehmen liege.

Siehe zu dem Thema auch:

    * Der ganz normale Wahnsinn, DSL-Kunden in der Warteschleife, c't 17/05, S. 80
    * Vorsicht Kunde! – Warten auf den DSL-Anschluss, Sendung von c't magazin.tv vom 10.9.2005

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/74831

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Verbraucherschützer warnen vor Vertragsabschlüssen am Telefon
« Antwort #7 am: 07 Februar, 2007, 08:59 »
Verbraucherschützer haben davor gewarnt, Verträge am Telefon mit Call-Center-Mitarbeitern abzuschließen. "Viele Firmen ignorieren ganz bewusst das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das das Anbahnen von Vertragsabschlüssen am Telefon gegen den Willen der Menschen verbietet", sagte die Telekommunikations- und Haushaltsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Brigitte Sievering-Wichers, in einem dpa-Gespräch. "Dass Firmen ihre Bestellungen oder Informationsdienste auslagern, ist ja in Ordnung. Es gibt bei diesem zunehmenden Trend aber auch erhebliche Schattenseiten."

Die Call-Center-Mitarbeiter würden oftmals nicht klar machen, dass sie lediglich im Auftrag einer Firma arbeiten. Außerdem arbeiteten viele Beschäftigte auf Provisionsbasis, erklärte Sievering-Wichers. "Da ist für Manche die Versuchung offenbar schon sehr groß, zu schummeln." Die Verantwortung liege aber eigentlich bei den Unternehmen. "Für viele Firmen ist das ein leichter Weg, zu neuen Kunden zu kommen", sagte die Expertin. Beim Rechtsbewusstsein der Unternehmen müsse daher der Hebel angesetzt werden, sich mit diesen Telefonaktionen nicht einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Als Sanktionsmöglichkeit könne die Verbraucherzentrale eine Abmahnung aussprechen, erklärte Sievering-Wichers. Den Verbrauchern rät die Expertin, einfach den Hörer bei sich anbahnenden Vertragsgesprächen aufzulegen. Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb dürfen so genannte Wettbewerbsverhandlungen nicht vorgenommen werden, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen.

Quelle : www.heise.de

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Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
« Antwort #8 am: 16 Februar, 2007, 19:02 »
Verbraucherschützer haben den Telekommunikationsanbieter Tele2 wegen unlauterer Telefonwerbung ins Visier genommen. Die Beschwerden von Kunden wegen unerbetener Werbeanrufe häuften sich, erklärten Sprecher der Verbraucherzentralen von Nordrhein-Westfalen und Bayern am Freitag. Kein anderer Anbieter sei im vergangenen Jahr so negativ mit Telefonwerbung aufgefallen wie Tele2, hieß es in München.

Bei einem dieser Werbeanrufe hatten die Telefonwerber ausgerechnet den Juristen der bayerischen Verbraucherschützer am anderen Ende der Leitung. Der zog vor das Düsseldorfer Landgericht und erwirkte gegen Tele2 eine Unterlassungsverfügung (Aktenzeichen: 38 O 145/06). "Das Unternehmen ist hier ein Dauerkunde und schon häufiger abgemahnt worden", sagte ein Gerichtssprecher. Im vorliegenden Fall hatte sich Tele2 darauf berufen, das Direktmarketing nicht selbst durchzuführen. Zudem habe der Kläger an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei sein Einverständnis für Telefonwerbung erklärt.

"Solche Klauseln im Kleingedruckten von Gewinnspielen reichen nicht aus für ein generelles Einverständnis", befand dagegen das Gericht. "Wenn Tele2 das aggressive Marketing fortsetzt, werden wir auch weitere Fälle konsequent verfolgen", kündigte die Verbraucherzentrale Bayern an. Betroffene sollen sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden.

Tele2 wies darauf hin, dass Werbeanrufe nicht an sich rechtswidrig seien. Im vorliegenden Fall habe Tele2 die Adressdaten von einem renommierten Adress-Lieferanten. Dieser habe vertraglich zugesichert, dass für jede Adresse eine wirksame Einwilligungserklärung des Verbrauchers vorliege, ihn telefonisch kontaktieren zu dürfen. Da sich die Erklärung im Fall als unwirksam erwiesen habe, müsse nun der Adressbroker mit Konsequenzen rechnen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
« Antwort #9 am: 17 Februar, 2007, 02:34 »
In Wirklichkeit ist deren Verhalten noch dreister.
Noch vor kurzem haben die sich angemasst, Leute anzurufen, bloss weil die 'mal deren Vor-Vorwahl genutzt haben. Die sich also niemals sonst irgendwie mit denen befasst haben, weder telefonisch, noch über's Web...
Auf Nachfrage haben die einfach behauptet, dass allein durch Nutzung derer Call-by Call-Dienste eine Geschäftsbeziehung zustandegekommen sei, die per se Anrufe zur Kundenpflege erlaube. Man möge doch vor jeder Nutzung solcher Dienste deren AGB sorgfältig lesen...  >:(

Mir fällt dazu noch ein, dass erstens AGB für Endverbraucher keinerlei überraschenden Klauseln enthalten dürfen, und zweitens ganz sicher viele Telefon-Kunden immer noch gar kein Internet nutzen, sondern die Einwahl-Nummer schlicht aus der Zeitung oder dem Videotext haben.
Somit müssten die Anbieter die (aktuellen) AGB eigentlich allgemein verfügbar machen, nicht nur für Internet-Nutzer und ganz bestimmt nicht sonst nur z.B. auf ein Anschreiben hin.
Höchste Zeit, dass der Gesetzgeber dazwischengeht, oder zumindest die Regulierungsstellen!
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Tele2 geht gegen ZDF-Beitrag vor
« Antwort #10 am: 21 Februar, 2007, 20:57 »
Nachdem Verbraucherschützer den Telekommunikationsanbieter Tele2 in der vergangenen Woche wegen unlauterer Telefonwerbung an den Pranger gestellt hatten, war das Thema "Cold Calls" – also der Abschluss von Verträgen nach Initiativ-Anrufen durch Unternehmen – am Montag auch dem ZDF-Verbrauchermagazin Wiso einen Beitrag wert. Das TV-Magazin griff den Fall eines Ehepaares auf, das vor der Kamera angab, Tele2 habe ihren Telefonanschluss ohne Auftrag auf die Vorwahl 01013 umgestellt.

Tele2 teilte am heutigen Mittwoch nun aber mit, der Wiso-Bericht basiere auf falschen Aussagen, da in dem geschilderten Fall nachweislich ein Auftrag vorliege. Als Beweis verschickte das Unternehmen den Link zu einer MP3-Datei, die Ausschnitte eines Gesprächs zwischen der Ehefrau und einer Call-Center-Mitarbeiterin enthalte. Dieser Tonbandmitschnitt beweise deutlich, dass die Ehefrau ihr explizites Einverständnis zur Voreinstellung des Telefonanschlusses auf Tele2 gegeben habe, heißt es in einer Erklärung.

Zu hören ist in dem Ausschnitt tatsächlich, wie die Ehefrau auf die Frage, ob die eigene Telefonnummer künftig über Tele2 geführt werden soll, mit einem deutlichen "Ja" antwortet. Gegenüber heise online wollte sich das Ehepaar aus Oberbayern dazu jedoch nicht äußern. Man wisse nichts von dem Tonbandmitschnitt, erklärte der Ehemann. Er jedenfalls habe mit Tele2 keinen Vertrag abgeschlossen. Bevor ihm der Mitschnitt nicht auf postalischem Weg zugestellt worden sei, sage er dazu gar nichts.

"Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu verantworten haben", erklärte der Geschäftsführer von Tele2-Deutschland, Hermann Riedl. "Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt sind." Die Vorwürfe des Ehepaares, keinen Auftrag erteilt zu haben, trotzdem aber auf die Tele2-Vorwahl voreingestellt worden zu sein und grundlos Rechnungen von Tele2 erhalten zu haben, seien falsch. Man habe bereits rechtliche Schritte gegen das Verbrauchermagazin Wiso eingeleitet und auch das Ehepaar abgemahnt.

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Verbraucherschützer warnen vor "Schuldnerverzeichnis"
« Antwort #11 am: 04 Juli, 2007, 13:01 »
Verbraucherschützer warnen vor einer Masche, bei der mit einem "Schuldnerverzeichnis" offensichtlich Druck ausgeübt werden soll. Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einem Fall, in dem ein Inkasso-Unternehmen einem Mann mitgeteilt hatte, er sei im Internet in einem solchen Verzeichnis eingetragen worden. Zuvor hatte der Mann von einem dubiosen Internetanbieter eine Rechnung bekommen, die er auf Anraten der Verbraucherschützer nicht beglichen hatte.

Der Eintrag im Verzeichnis, so habe die Firma weiter mitgeteilt, sei Anbietern aus dem "Internet- und Teledienstbereich" einsehbar. Nach Recherchen der Verbraucherschützer ist dies aber eine inhaltslose Drohung: Vielmehr sehe es danach aus, als solle mit dem an die Schufa erinnernden Verzeichnis lediglich zusätzlicher Druck auf den Verbraucher ausgeübt werden, die ausstehende Rechnung zu begleichen.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb allen Verbrauchern, die ein vergleichbares Schreiben erhalten, dem Listeneintrag "unter Hinweis auf die rechtlich unbegründete Forderung" zu widersprechen. Damit verbundenen Aufforderungen zur Zahlung sollte nicht Folge geleistet werden.

Quelle : www.heise.de

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Verbraucherzentrale wirft T-Com "dreistes Verhalten" vor
« Antwort #12 am: 04 Juli, 2007, 16:51 »
Umstrittene Vertragsänderungen bei der Telekom haben die Verbraucherzentrale Bayern auf den Plan gerufen. Schilderungen von Verbrauchern zufolge versuche die Festnetzsparte T-Com mit fraglichen Methoden, Verlängerungen von Vertragslaufzeiten für Festnetzanschlüsse durchzusetzen, sagte die Rechtsexpertin Petra von Rhein heute. T-Com wies dies zurück. Man versuche nicht, Kunden gegen deren Willen Vertragsänderungen aufzuzwingen, betonte Unternehmenssprecher Frank Domagala.

Wie die Verbraucherzentrale unter Berufung auf die Schilderung Betroffener ausführte, werden Kunden zunächst von Vertriebsmitarbeitern der T-Com angerufen. Auch wenn sie sich am Angebot nicht interessiert zeigten, sende man ihnen eine "Auftragsbestätigung" für eine Tarifumstellung zu. Damit verbunden sei eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten statt bisher 12 Monaten.

Die Festnetzsparte T-Com hat im vergangenen Jahr mehr als zwei Millionen Kunden verloren. Möglicherweise solle nun versucht werden, Kunden länger an das Unternehmen zu binden, vermutete von Rhein. Offenbar hoffe T-Com, dass Betroffene die Änderung nicht bemerkten oder sich nicht wehrten. Das Unternehmen versuche zudem, die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen zu umgehen, indem es den angeblichen Auftrag sofort ausführe.

Von Rhein sprach von einem "dreisten Verhalten". Die Verbraucherschützerin empfahl betroffenen Kunden, Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs zu erstatten. Der T-Com gegenüber sollten Betroffene darauf hinweisen, dass sie nie einen Vertrag abgeschlossen haben. Ein Widerruf sei nicht notwendig, da man nur einen abgeschlossenen Vertrag widerrufen könne. Telekom sei beweispflichtig für das Zustandekommen eines Vertrags.

T-Com-Sprecher Domagala sagte dagegen: "Das ist nicht Praxis der Deutschen Telekom." Die angebotene Tarifumstellung bedeute eine Verbesserung für den Kunden, da damit eine Internet-Flatrate verbunden sei. In umstrittenen Einzelfällen liege möglicherweise ein "Missverständnis" vor, das man bedaure, sagte der Unternehmenssprecher. "Wir versuchen auch im scharfen Wettbewerb nicht, die Kunden über den Tisch zu ziehen."

Deshalb werde man auch bei nachträglichem Widerruf im Sinne des Kunden entscheiden und den Auftrag zurücknehmen. Nach Domagalas Worten werden Vertriebsmitarbeiter der Telekom oder von beauftragten Call Centern nicht nach der Zahl der Abschlüsse bezahlt. Mitarbeiter, bei denen es besonders viele Stornierungen gebe, schaue man sich sogar besonders genau an. "Bei einer hohen Storno-Quote kann etwas nicht stimmen", sagte er.

Quelle : www.heise.de

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Strafe für Tele2
« Antwort #13 am: 07 Juli, 2007, 16:11 »
Der schwedische Telefonie- und Internet-Provider Tele2 ist vom Landgericht Düsseldorf zu einem Ordnungsgeld von 100.000 Euro verpflichtet worden (Aktenzeichen 38 O 145/06). Das Unternehmen steht wegen seiner Telefonakquise ("Cold Calls") seit geraumer Zeit in der Kritik, da nach Ansicht von Verbraucherschützern oft kein Einverständnis des Angerufenen zum Akquisegespräch vorliegt.

Nach mehreren einschlägigen Abmahnungen erwischten die Tele2-Mitarbeiter ausgerechnet den Juristen der Verbraucherzentrale Bayern, Markus Saller. Dessen Kontaktdaten hatte Tele2 von einem Adresshändler gekauft. Saller erwirkte am 2. Februar vor Gericht ein Verbot ungebetener Werbeanrufe durch Tele2. Das Gericht stellte fest, dass ein allgemeines Einverständnis, das etwa im Kleingedruckten eines Gewinnspiels eingeholt wurde, keine Werbeanrufe durch Drittfirmen rechtfertigt.

Nachdem sich seit Februar nachweislich mehr als 70 Fälle häuften, in denen Tele2 mit Cold Calls Leute belästigte, setzten die Verbraucherschützer das Ordnungsgeld wegen permanenter Missachtung des Urteils durch. Tele2 konnte in keinem einzigen Fall eine gültige Einverständniserklärung zu den Werbeanrufen nachweisen. Saller begrüßte die Entscheidung, hätte sich aber ein noch höheres Ordnungsgeld gewünscht.

Das aggressive Telefonmarketing von Tele2 hatte auch deshalb schon häufig gerichtliche Konsequenzen, weil der Telco-Konzern Anschlüsse umstellte, ohne dass die Angerufenen ihrer Ansicht nach einen Vertrag mit Tele2 geschlossen hatten.

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Re: Verbraucherschützer werfen Tele2 unlautere Telefonwerbung vor
« Antwort #14 am: 08 Juli, 2007, 11:30 »
Arcor ist da nicht besser oder schlechter.

Da ich mal deren Vorwahl benutzt hatte bekam ich neulich (ca. 1 Woche später) einen Anruf:
O-TON:
"Ich bin Frau xxx von Arcor und ich möchte ihren Telefonanschluß jetzt ganz schnell auf ARCOR umstellen, am Besten sofort."

Ich habe sofort wieder aufgelegt!    :P  :-E
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...