Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 32407 mal)

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Chaos Computer Club geht "Zensursula" besuchen
« Antwort #45 am: 15 April, 2009, 14:21 »
Proteste gegen Internetsperren der Bundesfamilienministerin

Der Chaos Computer Club ruft für den 17. April 2009 zu Protesten gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren auf. An diesem Tag werden sich fünf der größten deutschen Internetanbieter im Beisein von Familienministerin Ursula von der Leyen verpflichten, Kinderpornosites auf ausländischen Servern zu blockieren.
Unter dem Motto "Zu Besuch bei Zensursula" ruft die Hackervereinigung Chaos Computer Club (CCC) am 17. April 2009 zu Protesten gegen Internetsperren auf. "Wir wollen dabei und präsent sein, wenn die größten deutschen Internetprovider händchenhaltend mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Vertrag unterzeichnen werden, mit dem sie sich ohne jegliche gesetzliche Grundlage verpflichten, unliebsame Inhalte nach Gutdünken des Bundeskriminalamtes (BKA) zu sperren und zu filtern", heißt es in dem Aufruf.

Bei den Internetsperren soll es vorerst nur um die Erschwerung des Zugangs zu strafbaren Inhalten gehen. Die Erweiterung des Systems auf die Zensur beliebiger anderer Webseiten sei aber durch eine Anpassung der geheimen Filterliste des BKA jederzeit möglich, mahnt der Hackerclub.

Die Provider würden dabei "knallhart erpresst", da sie im Falle einer Weigerung in einem Atemzug mit Kinderschändern erwähnt werden. Von der Leyen hatte wörtlich erklärt, wer ihrem Plan widerspreche, wolle "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern zeigen lassen". Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen hatte Golem.de erklärt, dass das Unternehmen die Absicht habe, am 17. April 2009 den Vertrag zur Sperrung von Kinderpornografie-Seiten zu unterzeichnen. "Aktuell werden noch die letzten Vertragsdetails mit dem Bundesfamilienministerium geklärt", sagte er. Deutsche-Telekom-Sprecher Frank Domagala wollte sich nicht äußern und verwies auf das zuständige Ministerium.

Der CCC führt an, dass Kindesmissbrauch nicht mit geheimen BKA-Sperrlisten bekämpft werden könne. Denn "die Verbreitung von Bildern und Filmen missbrauchter Kinder ließe sich einfacher verhindern: Ginge es ihr wirklich darum, könnte Zensursula die Betreiber der Server mit den Mitteln des Rechtsstaats belangen". Die Strafverfolgungsbehörden könnten die Anbieter und Produzenten von Kindesmissbrauchsvideos zwar effektiv verfolgen, täten dies aber nicht. Auch sei keine bessere Ausstattung und Zusammenarbeit der Ermittler geplant.

Treffpunkt am 17. April 2009 um 09:00 Uhr ist das Presse- & Besucherzentrum der Bundesregierung in Berlin-Mitte.

Quelle : www.golem.de

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Fünf Provider unterzeichnen Vertrag zu Kinderporno-Sperren
« Antwort #46 am: 17 April, 2009, 11:37 »
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat ihr in mehreren Monaten in zähen und harten Verhandlungen immer wieder mit Nachdruck verfolgtes Ziel erreicht: Am Freitagvormittag haben fünf große deutsche Internetprovider Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, mit dem sie den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten erschweren wollen. Die Vereinbarung zeige den gemeinsamen Willen von Politik und Wirtschaft, "diese Verbrechen zu blocken", freute sich die CDU-Politikerin über das "Signal" für ganz Europa. Es könne nicht angehen, dass "dieser schwere Missbrauch von Kindern scheinbar folgenlos abrufbar ist". Mit an Bord sind die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland.

Über die genauen Inhalte der öffentlich nicht zugänglichen Verträge haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Der Chaos Computer Club (CCC), der einem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur angehört und mit rund 250 Vertretern anderer zivilgesellschaftlicher Organisationen vor der Bundespresseamt gegen das Vorhaben protestierte, hatte im Vorfeld bereits einen Entwurf publiziert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und Experten bei einer Anhörung im Bundestag hatten erhebliche grundrechtliche Bedenken gegen den Ansatz vorgebracht, der als leicht umgehbar wenig effektiv im Kampf gegen Kinderpornographie gilt. BKA-Chef Jörg Ziercke verriet allein, dass die "Sperrung" wie geplant über das Domain Name System (DNS) erfolgen solle. Auch die Einrichtung eines Stopp-Servers sei geplant, der eine abschreckende Wirkung auf Gelegenheitstäter haben solle. "Da ist das Massengeschäft", meinte Ziercke. "Ignorieren ist keine Lösung."

Telekom-Chef René Obermann betonte, dass die Telekom die Datenschutzprobleme aufwerfende Stopp-Seite genauso wie Kabel Deutschland erst im Rahmen der von der Bundesregierung parallel verfolgten gesetzlichen Regelung angehen werde. Wichtig erschien ihm auch, dass der bis Ende 2010 befristete und mit einem Kündigungsrecht von drei Monaten versehene Vertrag "Handlungsspielraum" bei der Auswahl geeigneter Sperrtechnologien lasse. "Wir waren uns im Ziel einig", ergänzte Vodafones Politikchef Thomas Ellerbeck. Die Industrie habe nun gezeigt, dass sie rasch handlungsfähig sei und eine "Allianz für die Werte in einer Gesellschaft" mittrage. Es handle sich um einen "klar abgrenzbaren Tatbestand", sodass "wir uns nicht als Internet-Polizei sehen". Eine umfangreiche Kontrolle des Internet werde nicht angestrebt.

Der Regulierungsexperte von Hansenet, Eric Heitzer, räumte ein, dass der gewählte Weg "nicht der effektivste" sei. Wenn er aber nur dazu führe, "dass Angebot minimal kleiner wird, scheint uns das bei Abwägung der Interessens ausreichend." Ausschlaggebend für die Unterzeichnung des "angreifbar bleibenden" Vertrags seien "nicht rein rechtliche Überlegungen" gewesen, sondern vielmehr die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.

Von der Leyen sprach von einem "Gerücht, dass Seiten gesperrt würden, die nichts mit Kinderpornographie zu tun haben". Das BKA werde die Filterliste sorgfältig ermitteln und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Bei Bedenken werde auf der als "roter Ampel" fungierenden Stopp-Seite ein Ansprechpartner bei der Polizeibehörde genannt. Eine sich die Hände in Unschuld waschende "Pontius-Pilatus-Haltung" dürfe es bei der Schwere der im Internet gezeigten Missbrauchsfälle nicht geben. Die Tür bleibe daher offen für andere Zugangsanbieter, die sich aus den Gesprächen ausgeklinkt hätten. Die betroffenen Provider betonen ihrerseits, immer an Verhandlungen interessiert gewesen, jedoch von vornherein auf eine gesetzliche Lösung gedrängt zu haben. Für die tägliche Aktualisierung der Sperradressen plant das BKA die Einrichtung von vier bis sechs neuen Stellen.

Quelle : www.heise.de

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Rund 250 Bürger demonstrieren gegen "Scheuklappen fürs Internet"
« Antwort #47 am: 17 April, 2009, 12:57 »
Bei einer Mahnwache unter dem Motto "Keine Scheuklappen fürs Internet" haben am heutigen Freitag in Berlin vor dem Bundespresseamt rund 250 besorgte Bürger gegen Netzsperren in einer freien Gesellschaft protestiert. Sie folgten einem Aufruf zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen einschließlich eines Vereins von Opfern sexuellen Missbrauchs und wandten sich konkret gegen die zeitgleich in dem Gebäude stattfindende Unterzeichnung von Verträgen durch fünf große Provider zum Erschweren des Zugangs zu kinderpornographischen Webseiten mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Die Demonstranten trugen dabei Schilder mit dem Konterfei von Bundesministerin Ursula von der Leyen mit dem Untertitel "Zensursula". Die CDU-Politikerin hatte die heftig umstrittene Vereinbarung monatelang mit Nachdruck eingefordert.


Andere Plakate sprachen sich für ein Sonderkündigungsrecht für die Nutzer der beteiligten Zugangsanbieter sowie "wirksamen Kinderschutz" aus. Viele der Mitwirkenden erinnerten zudem an das Grundgesetz und das Zensurverbot. "Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornographie sind wirkungsloser Aktivismus zu Wahlkampf-Zeiten", erklärte Alvar Freude vom Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) in einem Positionspapier des "Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur". Auf den bekannten Sperrlisten aus den skandinavischen Ländern, der Schweiz und Australien seien mehrere Dutzend Webseiten zu finden, deren Server in Deutschland stünden und die genau lokalisiert werden könnten. Das BKA müsse sich fragen lassen, warum es nicht konkret gegen diese vorgehe. Es sei auch naiv zu glauben, dass einmal eingeführte Sperrsysteme in Zukunft nicht für andere von einzelnen Interessensgruppen unerwünschte Inhalte genutzt würden.


Christian Bahls aus dem Vorstand des Vereins MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (MOGIS) betonte, dass sich gerade Betroffene sexueller Kindesmisshandlungen nicht "als Galionsfiguren einer schleichenden Einführung einer Internetzensur missbrauchen lassen". Kein einziges Kind werde durch die leicht umgehbaren Blockaden weniger missbraucht, während die zu erwartenden Einschränkungen der Rezipientenfreiheit und des Fernmeldegeheimnisses doch erheblich seien. Andy Müller-Maguhn, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), ergänzte, dass die "tatsächliche Strafverfolgung der Täter viel zu kurz kommt". Die nun von großen Providern in den kommenden Monaten umgesetzte "Ausblendung problematischer Inhalte" bedeute, dass die Taten und die Täter nur der Wahrnehmung und der Strafverfolgung entzogen würden. Eine statistische Auswertung kursierender Filterlisten habe ergeben, dass sich mehr als 96 Prozent der dort gesperrten Server in westlichen Ländern befänden. Anstatt das Übel an der Wurzel zu packen, werde eine Zensurinfrastruktur geschaffen.


Von der Leyen stellte den Kritikern entgegen, dass das Internet "kein rechtsfreier Raum ist". Wer die Freiheit als hohes Gut verstehe, dürfe andere damit nicht verletzen. Das Netz werde sich wie jeder andere Kommunikationsraum auch Regeln geben müssen für den Umgang mit "Grenzsituationen". Der Weg in die schwere pädophile Szene erfolge über das Internet. Auch wenn die ersten Schritte "harmlos" erscheinen könnten, werde das "Suchtverhalten" gesteigert. Es müsse daher schwerer werden für Gelegenheitsnutzer, kinderpornographische Bilder auf dem heimischen PC anklicken zu können.

Quelle : www.heise.de

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BKA zensiert das Web
« Antwort #48 am: 17 April, 2009, 14:41 »
Ein Sieg im Kampf gegen Kinderpornografie? Familienministerin Ursula von der Leyen feiert die Unterzeichnung des Sperrlisten-Vertrags zwischen BKA und Internet-Providern. Kritiker werten das Abkommen ganz anders: Als Wahlkampf, Augenwischerei und potentiell schädlich.

Berlin - Der Vertrag ist in trockenen Tüchern, die Rechtsbasis dafür soll erst am nächsten Mittwoch geschaffen werden - Ursula von der Leyens Projekt, den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte über das Internet zu erschweren, scheint auf bestem Wege. In spätestens sechs Monaten sollen Internet-Surfer beim Anwählen von Web-Seiten, die sich auf den vom Bundeskriminalamt definierten Sperrlisten finden, stattdessen ein Stoppschild präsentiert bekommen - außer, sie "umfahren" es.

In Berlin unterzeichneten Deutschlands fünf größte Internet-Anbieter am Freitagmorgen einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA). Darin verpflichten sich die Provider, die täglich vom BKA zugelieferte Liste mit Web-Adressen umgehend zu sperren. Damit, so das Familienministerium, könnten täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf Kinderporno-Web-Seiten verhindert werden. Denn die Sperrliste werde "mindestens tausend" Web-Seiten umfassen.

Experten fragen sich unter anderem, wo die herkommen sollen. Denn auch unter Fahndern gilt als Konsens, dass es so etwas wie eine kommerzielle Kinderporno-Szene zumindest im WWW, das nun gefiltert werden soll, gar nicht mehr gibt: Die Vertriebswege laufen längst anders.

Die Sperre ist nur eine simulierte Sperrung

Davon völlig abgesehen gilt die Maßnahme der Web-Seiten-Sperrung vielen Experten nicht als adäquates Mittel: Die Sperrung basiert auf einem Eingriff ins sogenannte DNS-System, der dazu führt, dass die "WWW-Adresse" der Seite nicht mehr in die dahinterliegende IP-Adresse übersetzt wird.

Sie ist damit äußerst leicht zu umgehen, für Informierte praktisch wirkungslos und ihr Außerkraftsetzen auch technisch nicht Vorgebildeten in weniger als einer Minute zu erklären. Seit Wochen kursieren Videos im Internet, die genau das tun. Die kürzesten kommen mit weniger als 30 Sekunden Laufzeit aus.

Als seltsam empfinden Kritiker dagegen, dass in Deutschland stehende Web-Server mit angeblich kinderpornografischen Inhalten zwar in den vom Familienministerium als Vorbild zitierten skandinavischen Sperrlisten zu finden sind, aber immer noch laufen: "Die Bundesregierung und das BKA", meint dazu Alvar Freude, Sprecher des Fördervereins Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (FITUG), "müssen sich fragen lassen, warum es ihnen trotz Kenntnis bisher nicht gelungen ist, diese abzuschalten."

Das genau ist der häufigste Vorwurf gegen die Sperrlisten: Es ist, als schlösse man die Augen vor dem Übel, statt es auszumerzen. Der Chaos Computer Club etwa hält die geplante Sperrung für nutzlos. "Solche Filtermaßnahmen lassen sich leichtestens umgehen", sagte Matthias Mehldau vom CCC am Freitag dem Audiodienst der dpa. Zudem würden sich diejenigen, die damit am Zugang gehindert werden sollten, neue Konzepte und Mechanismen überlegen. "Hier wird ein großes Katz-und- Maus-Spiel aufgemacht", sagte Mehldau.

Sinnvoller als - wie geplant - Stoppschilder an Kreuzungen im Internet aufzustellen, sei es, bei den Internet-Anbietern anzusetzen, wo die Inhalte liegen. Dort müssten die Angebote offline geschaltet werden, forderte Mehldau.

Zensur durch die Hintertür?

Die größte Gefahr, die Kritiker sehen, liegt aber in der Sperrliste selbst und der Art, wie diese zusammengestellt wird.

Denn dies soll nun beim BKA geschehen, in Verantwortung der Fahnder und ohne ein Verfahren, die Zusammenstellung der Liste zu kontrollieren. Das BKA wird damit zu einer Zensurbehörde, gegen deren Entscheidungen betroffene Web-Seiten-Betreiber sich nur noch gerichtlich wehren können.

Die Gesetzesvorlage, die das Kabinett am 22. April verabschieden will, trägt dem mit einem Passus Rechnung, der gewährleistet, dass der Staat die Schäden durch Klagen gegen eventuelle versehentliche oder fehlgeleitete Sperrungen ausgleichen werde. Die Provider hatten dies zur Bedingung gemacht. Wer aber wird wirtschaftliche Schäden der gesperrten Web-Seiten-Betreiber kompensieren?

Und wer garantiert dafür, dass in die Sperrlisten nicht noch ganz andere Adressen einfließen? P2P-Verteilerseiten und Suchdienste, markenrechtlich beanstandete Angebote, politisch missliebige Web-Seiten? In Berlin demonstrierten anlässlich der Vertragsunterzeichnung rund 150 Bürgerrechtler und Internet-Aktivisten, die genau diese Fragen umtreiben: Wer schaut dem BKA auf die Finger, wer hat Einfluss auf die Zusammenstellung der Listen, wer wacht über die polizeilichen Wächter des WWW?

Die Kritik ist sachlich

"Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", hatte die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz im Vorfeld gewarnt. Die Liberalen fürchten, dass gerade durch die gesetzliche Legitimierung der Sperrlisten durch eine Änderung des Telemediengesetzes statt durch ein dezidiertes Anti-Kinderporno-Gesetz die Einführung einer umfassenderen Zensur des Internet durch die Hintertür ermöglicht wird. Zumindest aber bestehe die Gefahr eines Missbrauchs der Sperrlisten.

Schon die Zahlenbasis, mit der von der Leyen die Notwendigkeit der Sperrlisten rechtfertigt, gilt als fragwürdig. Ihre Argumentation basiert auf BKA-Statistiken, die aber keineswegs Fallzahlen erfassen, sondern nur einen Anstieg der Ermittlungsverfahren in den letzten Jahren dokumentieren. Einige waren spektakulär, erfassten fünfstellige Zahlen von Verdächtigen - und erbrachten wenig Konkretes. Aus der so viel zitierten "Aktion Himmel" etwa resultierte keine einzige bisher bekannte Verurteilung. Die meisten Ermittlungsverfahren aus dieser international koordinierten Polizeiaktion sind inzwischen eingestellt worden. Von der Leyen zählt mehrere tausend entlastete ehemals Verdächtige in Deutschland keck weiterhin als Täter.

Das ist typisch, wenn es um das Angstthema Kinderpornografie geht. Die Schätzung von täglich 450.000 kinderpornografischen Web-Seiten-Zugriffen in Deutschland basiert beispielsweise auf der proportionalen Hochrechnung der in Skandinavien beobachteten Zugriffe auf gesperrte Seiten. Sie ist damit eine imaginäre Zahl, eine reine Vermutung, die trotzdem kaum in Frage gestellt wird: Niemand weiß zurzeit wirklich, wie viele Menschen in Deutschland auf solche Angebote zugreifen.

Trotzdem: Auch wenn die zitierten Zahlen wohl eher zu hoch gegriffen sein dürften, gibt es ohne Frage viel zu viele Kinderporno-Server.

Denn kein vernünftiger Mensch wird generell etwas dagegen haben, gegen das Verbrechen der Kinderpornografie vorzugehen. Das will von der Leyen augenscheinlich mit ihren Sperrlisten. Warum es nicht funktioniert, hat niemand besser zusammengefasst als Holger Bleich und Axel Kossel von der "c't": Der Verlag Heise hat uns den Artikel als Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.

Den jedoch vielleicht irritierensten Aspekt der Strategie, den Zugang zu illegalen Inhalten durch Stoppschilder zu erschweren, die man nahezu ohne Aufwand einfach umfahren kann, brachte am Freitag CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn auf den Punkt: "Da die Server erst dann auf die BKA-Sperrlisten gelangen können, wenn sie den Ermittlern bekannt sind, gibt es keine Ausrede der Strafverfolger, nicht unmittelbar gegen die Betreiber vorzugehen."

Zumindest in Bezug auf die Server, die in Deutschland und anderen westlichen Ländern stehen, hat er da - entsprechende internationale Kooperationen vorausgesetzt - völlig recht. Das aber sei laut einer Analyse der skandinavischen Sperrlisten nicht etwa eine Minderzahl der Server, sondern 96 Prozent, die sich vor allem in den "USA, Australien, Kanada und den Niederlanden" befänden.

Maguhn: "Dass man mit Sperrverfügungen und dem Ausblenden von problematischen Inhalten hier versucht, eine Lösung des Problems zu simulieren, ist bloßer Populismus. Es handelt sich um eine Täuschung der Öffentlichkeit mit dem Ziel der Errichtung einer Zensurinfrastruktur, die einer Demokratie unwürdig ist."

Der letzte Punkt ist eine Unterstellung, aber selbst die Gefahr einer schleichenden Zensur rechtfertigt die Kritik an der Initiative von der Leyens. Viel stichhaltiger als jedes Gegenargument aber ist, dass es kaum Argumente für die Sperrlisten gibt, die einer sachlichen Prüfung standhalten: Sie sind nicht wirksam. Sie verbergen verbrecherische Inhalte, statt sie zu eliminieren. Enthalten sie wirklich kinderpornografische Inhalte, werden sie im Falle eines Lecks zu einer Art Katalog für Pädophile (die skandinavischen Listen sind bereits im Umlauf). Enthalten sie auch Adressen, die als legal zu werten sind, untergraben sie Bürgerrechte und üben Zensur. Unter dem Strich wirken sie wie eine verfehlte Maßnahme gegen eine bekämpfenswerte Internet-Unkultur.

Quelle : www.spiegel.de

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FoeBuD - Anti-Zensur-DNS-Server eingerichtet
« Antwort #49 am: 17 April, 2009, 17:37 »
Im Kampf gegen Internetsperren hat der FoeBuD e.V. einen eigenen öffentlich zugängigen zensurfreien DNS-Server eingerichtet.

Der Verein sieht das Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation als eine Grundvoraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaft an. Der FoeBuD hat sich deshalb zu einer praktischen Gegenmaßnahme entschlossen und betreibt seit heute einen eigenen öffentlichen zensurfreien DNS-Server.

Wer sich diesen als eigenen DNS-Server anstelle des vom Provider gelieferten Servers einträgt, kann damit die Internetsperren einfach umgehen. Die IP-Adresse lautet: 85.214.73.63. Eine ausführliche Anleitung findet sich in Kürze auf der FoeBuD-Webseite.


Der geplanten Zensur widerspricht der FoeBuD sowohl aus technischen, als auch aus politischen Gründen. Denn technisch betrachtet ist die von der Bundesregierung angestrebte DNS-Sperrung wenig sinnvoll, da sie bereits mit wenig Aufwand und ein wenig technischem Verständnis umgangen werden kann. Was als bahnbrechende Maßnahme öffentlichkeitswirksam propagiert wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als ein populistischer, rein symbolischer Schritt heraus. Am Missbrauch der Kinder kann dies nichts ändern, vielmehr wird das Problem aus dem Blickfeld der Bevölkerung wegzensiert. Kindesmissbrauch ist zweifellos ein Problem, dem die Regierung mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, jedoch ist Internetzensur hierfür nicht das geeignete Mittel. Geeigneter wäre eine bessere finanzielle als auch personelle Ausstattung der zuständigen Polizeibehörden sowie eine Verbesserung der Betreuungs- und Therapieangebote sowohl für Täter als auch Opfer.

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagte in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung dazu: "Die von Frau von der Leyen initiierte Vertragsunterzeichnung zwischen dem Bundeskriminalamt und den größten deutschen Internetanbietern ist ein fragwürdiger Ansatz im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet, denn er geht weitgehend ins Leere. Die entsprechenden Seiten werden damit nicht gelöscht und der Missbrauch von Kindern wird nicht verhindert. (...) Signale allein reichen nicht aus. Die Hinterleute müssen gefasst werden, die Verfolgungs-- und Ermittlungsbehörden dafür personell wir organisatorisch besser ausgestaltet werden und endlich verpflichtende internationale Abkommen durchgesetzt werden. Auch sollten die von vielen Seiten geäußerten Bedenken, dass in einem Rechtsstaat ohne gesetzliche Grundlage Sperrlisten erstellt und ohne richterliche Entscheidung Internetseiten gesperrt werden, nicht einfach beiseite gewischt sondern ernst genommen werden, dies haben auch die Protestaktionen heute vor Vertragsunterzeichnung noch einmal deutlich gemacht. (...)"

"Die Existenz einer nicht öffentlichen Zensurliste ist unvereinbar mit dem Gebot der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit", so Rena Tangens vom FoeBuD e. V. Denn auch wenn zunächst nur kinderpornographische Inhalte von der Sperre betroffen sein sollen, so gibt es doch keine Garantie dafür, dass die Zensurliste in Zukunft nicht ausgeweitet werden wird, z. B. auf Webseiten von politischen Organisationen, Gewerkschaften, BitTorrent-Tracker oder von allzu kritischer Presse. Aufgrund der Tatsache, dass die Liste der gesperrten Inhalte nicht öffentlich zugänglich ist, bleibt zu befürchten, dass die Rechtmäßigkeit der Sperrung keinerlei Überprüfung unterliegen wird. Das bedeutet: Allein das BKA entscheidet, was den Filter passieren darf. Wie bereits gesagt: Mit den Möglichkeiten wachsen meist auch die Begehrlichkeiten.Der eigene DNS-Server ist zumindest eine Möglichkeit, um derartige Pläne zu torpedieren und gleichzeitig dagegen zu protestieren.

Quelle : http://www.gulli.com

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CCC: Kunden von "Zensurprovidern" sollen klagen
« Antwort #50 am: 17 April, 2009, 20:05 »
Der Chaos Computer Club (CCC) will gegen die fünf Provider mobil machen, die auf Basis eines Vertrags mit dem BKA "mit der Internetzensur beginnen wollen". Deren Kunden sollten Klage erheben, sagte Andreas Bogk von der Hackervereinigung der taz. Der CCC hält die geplante, auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene Zugangserschwernis genauso wie andere Bürgerrechtsorganisationen für eine Alibi-Maßnahme. Damit solle "Akzeptanz für Zensur" geschaffen werden, während die zunächst ins Visier genommenen kinderpornographischen Webseiten nur den Blicken unbedarfter Surfer entzogen würden.

Im Bundestag, der sich demnächst mit einem für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Websperren gegen Kinderpornographie beschäftigen muss, übte die Opposition scharfe Kritik am Vorstoß von der Leyens. Die Ministerin "präsentiert hier einen Erfolg mit erheblichen Schattenseiten", monierte Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Web-Blockaden seien leicht zu umgehen und "in dieser Form rechtlich bedenklich". Die CDU-Politikerin habe "durch perfiden Druck auf die einzelnen Provider zudem die Branche entzweit". Nicht-Unterzeichner seien "als schwarze Schafe in die Ecke gestellt" worden.

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, ergänzte, dass der jetzige Aktionismus inszeniert wirke und sich die beteiligten Provider für Wahlkampfzwecke benutzen ließen. Die von vielen Seiten geäußerten Bedenken, dass in einem Rechtsstaat ohne gesetzliche Grundlage Sperrlisten erstellt und ohne richterliche Entscheidung Internetseiten blockiert würden, sollten nicht einfach beiseite gewischt werden.

Die FDP meldete ebenfalls schwere Bedenken an. "Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", warnte die Innenexpertin der Liberalen, Gisela Piltz. Auch die vom Bundeswirtschaftsministerium in den Raum gestellte Änderung des Telemediengesetzes für die Verankerung einer Zugangserschwernis könne "einer generellen Zensur im Internet Tür und Tor öffnen". Eine Sperre verhindere nicht den Missbrauch von Kindern. Ähnlich äußerte sich Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Linken. Die Aktion helfe nicht Kindern, sondern allein der "Profilneurose" der Ministerin.

Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte dagegen auf der Plattform Abgeordnetenwatch: "Es handelt sich bei diesen Inhalten um ein so schweres Verbrechen, dass gegenüber den aktuell diskutierten staatlichen Gegenmaßnahmen jede Rede von 'Zensur' oder 'Freiheitsbeschränkung' pervers ist." Die ganze "pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten", man müsse um jeden Preis ein "unzensiertes Internet" verteidigen, sei "juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen."

Die Kinderrechtsorganisation Save the Children begrüßte die getroffene Vereinbarung als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Sie rief die Internetnutzer dazu auf, kritisch zu hinterfragen, "ob ihre Provider sich aktiv gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet einsetzen". Auch Unicef Deutschland fand lobende Worte: Mit der Vereinbarung schließe Deutschland zu international fortschrittlichen Standards auf und erschwere das "Massengeschäft" mit Kinderpornographie.

Quelle : www.heise.de

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Laut einem Kompromissvorschlag für die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung soll der Grundrechtsschutz der Internetnutzer nur noch in abgeschwächter Form sowie als nicht einklagbarer Erwägungsgrund in das umfangreiche Gesetzesvorhaben aufgenommen werden. Ein entsprechendes Papier, das heise online vorliegt, hat die für die Zugangsrichtlinie zuständige Berichterstatterin im EU-Parlament, Catherine Trautmann, in Abstimmung mit ihren Schattenberichterstattern dem Ministerrat vorgelegt. Dem gehen die deutlichen Zugeständnisse bei dem seit langem heftig umstrittenen Punkt aber noch immer nicht weit genug. Nun soll zunächst der Industrieausschuss des Parlaments am morgigen Dienstag sein Votum abgeben.

Die Abgeordneten hatten in der 1. Lesung des Telecom-Pakets mit Änderungsantrag 138 auf einen eigenen Gesetzesartikel bestanden, demzufolge Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung verhängt werden dürften. "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" dürften nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen, hatten die Volksvertreter damals bestimmt.

Der Vorstoß Trautmanns will dagegen nur im Vorspann des eigentlichen Gesetzestextes die wichtige Bedeutung der "praktischen Ausübung der Meinungsfreiheit und des Zugangs zu Informationen und Ausbildung" über das Internet anerkennen. Einschränkungen der Ausübung dieser Grundrechte sollten laut dem im Raum stehenden Erwägungsgrund von der Entscheidung eines "unabhängigen und unparteiischen Tribunals" abhängig gemacht werden, das auf einer gesetzlichen Grundlage basiert. Juristen müssten dann vermutlich klären, ob unter die Formulierung etwa auch eine Verwaltungsbehörde im Stil der von der französischen Regierung vorgeschlagenen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) fällt. Diese soll in Frankreich nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen ohne Richterbeschluss das Kappen von Internetverbindungen anordnen dürfen.

Daniel Cohn-Bendit, Co-Vorsitzender der Grünen im EU-Parlament, sieht die Kursänderung mit großer Sorge. Er appellierte an Trautmann, nicht auf Druck des Rates einen "blassen Ersatz" des ursprünglichen Korrekturvotums der Abgeordneten zu akzeptieren. Das Ausklammern des Änderungsantrags würde ihm zufolge "ein schlechtes Signal an die Mitgliedsstaaten und insbesondere an Frankreich senden". Dort habe die französische Nationalversammlung den HADOPI-Gesetzesentwurf zwar zuletzt abgelehnt, das Projekt bleibe aber auf der Tagesordnung der französischen Regierung. Jeglicher Kompromiss müsse daher als eigener Artikel gefasst sein und Eingriffe in die Grundrechte von einem Gerichtsbeschluss abhängig machen.

Auch bei der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net läuteten die Alarmglocken. Sie fordert alle um die Informations- und Rezipientenfreiheit besorgten EU-Bürger auf, heute oder spätestens morgen Vormittag ihre im Industrieausschuss des EU-Parlaments sitzenden Abgeordneten anzurufen und auf die Beibehaltung der Linie aus der 1. Lesung zu drängen. Der beschlossene Änderungsantrag dürfe nicht "neutralisiert" werden. Beispielsformulierungen für Telefonate sowie eine Liste der in Frage kommenden Volksvertreter hat die Vereinigung mit veröffentlicht.

Ebenfalls noch umkämpft ist in den Verhandlungen mit dem Rat eine Klausel zur Aufteilung der sogenannten digitalen Dividende, also der bei der Abschaltung des analogen Fernsehens frei werdenden Funkfrequenzen. Auch hier sieht der Kompromiss Trautmanns nur noch einen Erwägungsgrund vor. Dieser soll angesichts der unterschiedlichen Situationen in den Mitgliedsstaaten allein darauf hinweisen, dass die Spektrumsverfügbarkeit vergrößert wird. Auflagen für die Verteilung der Funkwellen etwa zum Schließen "weißer Flecken" bei der Versorgung mit Breitband-Internet sind nicht vorgesehen.

Abgestimmt zwischen Vertretern des Rats und des Parlaments ist inzwischen die Fassung der geplanten neuen europäischen Regulierungsbehörde. Demnach sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass ihre nationalen Regulierungseinrichtungen ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen haben, um ihnen eine aktive Beteiligung an der Brüsseler Körperschaft namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) zu erlauben. Gemeinsam mit der Kommission wird der Institution ins Stammbuch geschrieben, den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt im Blick zu behalten und gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten in einem detailliert aufgeschlüsselten Verfahren mit möglichen öffentlichen Anhörungen Sanktionen für regelwidriges Verhalten zu verhängen. Die Kommission soll dabei vor dem Erlass einer Entscheidung die BEREC-Meinung ganz genau in Betracht ziehen.

Quelle : www.heise.de

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Internetsperren - Und schon geht es weiter
« Antwort #52 am: 20 April, 2009, 22:02 »
In Sachen Internetsperren kommen die Neuerungen nun Schlag auf Schlag: Bereits am nächsten Mittwoch soll die neue Beschlussvorlage der Bundesregierung vom Bundeskabinett verabschiedet werden und diese hat es in sich.

Mit dem Beschluss sollen auch Provider, die bisher die Sperrlisten nicht umsetzen, zur Umsetzung verpflichtet werden (wovon allerdings, beispielsweise für sehr kleine Provider, Ausnahmen gelten). Laut dem IT-News-Portal heise online, das angibt, den neuen Entwurf vorliegen zu haben, soll die neue Vorlage in vielen Punkten von dem bisherigen Arbeitsentwurf abweichen. Die meisten dieser Neuerungen dürften Gegner der Internetsperren eher noch weiter auf die Barrikaden treiben.

Wichtigste Neuerung gegenüber dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25. März: Die Provider sollen die Sperrseiten (das "Stoppschild") nicht nur selbst hosten, sondern auch Zugriffe darauf mitloggen. Diese wären auf Anfrage der Ermittlungsbehörden herauszugeben. Bei den bisherigen, freiwilligen Sperrverpflichtungen hatte man immer wieder betont, keine Zugriffe mitzuloggen.

Zudem sollen nicht mehr, wie bisher, nur außereuropäische Seiten auf den Listen auftauchen. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten". Ebenfalls neu ist, dass man die Idee der "Verlinkungskette" weitertreibt: Nach dem neuen Entwurf sollen nicht nur kinderpornographische Websites gesperrt werden können, sondern auch Angebote, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Wie heise schreibt, könnten damit bei entsprechender Auslegung "auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen" werden. Dann, so befürchtet man, könnten "auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten."

Annika Kremer von gulli meint:

Es war abzusehen, dass man nun die Verabschiedung eines Gesetzes, das alle Provider zur Umsetzung der Internetsperren verpflichtet, vorantreiben würde. Dass dies allerdings so schnell und mit so vielen problematischen Neuerungen geschehen würde, dürften nur ausgesprochene Pessimisten vorher erahnt haben. Um so trauriger, dass diese nun recht behalten.

Viele Benutzer sind bereits jetzt schockiert über die Einschränkung der Informationsfreiheit im Internet. Dieser Zustand dürfte durch den neuen Entwurf eher noch verschlimmert werden. Vor allem die Aufnahme von Seiten, die auf kinderpornographische Darstellungen lediglich verweisen, ist brandgefährlich. Wohin das führen kann, hat der Fall der indirekten Verlinkung auf Wikileaks, die dem verantwortlichen Blogger eine Hausdurchsuchung einbrachte, bereits angedeutet. Man will nicht zu schwarz malen und doch könnte es, wenn Wikileaks dann einmal nicht mehr erreichbar ist, mehr sein, als nur ein dummes Missverständnis.

Durch den Termin in bereits wenigen Tagen lässt man Gegnern der Maßnahmen zudem kaum Zeit zum reagieren. Auch die sich gerade formierende Protestbewegung wird Mühe haben, so etwas wirksames auf die Beine zu stellen. Das Bild, das einem hierzu einfällt, ist, wieder einmal, das eines DDoS-Angriffs: Eines DDoS-Angriffs auf die Aufmerkamkeit, die Zeit, die Ressourcen der politischen Gegner. Man kann nur hoffen, dass diese zäher und erfindungsreicher sind, als angenommen, und auch unter diesen Umständen noch konstruktiv, konsequent und ohne sich selbst ins Unrecht zu setzen ihre Meinung vertreten.

Quelle : http://www.gulli.com

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Kinderporno-Sperren: Provider sollen Nutzerzugriffe loggen dürfen
« Antwort #53 am: 21 April, 2009, 11:44 »
Der jüngste, heise online vorliegende Entwurf für eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zum Sperren kinderpornographischer Webseiten enthält im Vergleich zum vorherigen Arbeitsentwurf gravierende Änderungen. Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Sie dürfte bei Datenschützern für neuerlichen Unmut sorgen: Selbst auf dem stilisierten Stopp-Schild, welches das Bundesfamilienministerium bisher für die heftig umstrittene vertragliche Blockadelösung mit fünf Providern vorgesehen hat, ist bislang nachzulesen, dass vom federführenden Bundeskriminalamt (BKA) keine IP-Adressen oder andere Identifizierungsdaten aufbewahrt werden sollen.

Nicht mehr enthalten ist in dem überarbeiteten Dokument zudem die zunächst geplante Beschränkung der Sperrliste auf außereuropäische Webseiten. Vielmehr ist im Entwurf für einen neuen Paragraphen 8a Telemediengesetz (TMG) nun die Rede von "vollqualifzierten Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten". Einbezogen werden sollen zudem nicht nur kinderpornographische Darstellungen an sich, sondern auch Webseiten, "deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen". Falls nach Inkrafttreten der Regelung auch Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks.org aufgrund der bereits wiederholt erfolgten Veröffentlichung von Sperrvorgaben anderer Länder von Anfang an auf die schwarze Liste aufgenommen würde, könnten somit auch Nutzer dieser Seiten auf dem Umweg über die Provider ins Visier der Strafverfolger geraten.

Dazu kommt die Anforderung einer anonymisierten Statistik. Hierzu sollen die Diensteanbieter eine Aufstellung anfertigen, in der die Anzahl der Zugriffsversuche jeweils bezogen auf einen einzelnen Eintrag der Sperrliste zusammengefasst über jede Stunde der zurückliegenden Woche angegeben wird. Die Aufstellung wird einmal pro Woche dem BKA zu übermitteln sein.

Neu ist auch das Anerkenntnis, dass die im Raum stehende Maßnahme in Grundrechte der Surfer eingreifen könnte. Allerdings glaubt die Bundesregierung, dem Grundgesetz mit dem "Zitiergebot" des insbesondere betroffenen Fernmeldegeheimnisses Genüge zu tun. Im Entwurf heißt es dazu lapidar, dass der entsprechende Artikel 10 der Verfassung eingeschränkt wird.

Der Kreis der zur Sperrung verpflichteten Provider soll nunmehr auf "privatrechtliche Anbieter" begrenzt werden, die den Zugang zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer oder andere Nutzungsberechtigte ermöglichen. Außen vor bleiben sollen demnach – augenscheinlich aus Kostengründen – bewusst "alle staatlichen Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten oder Schulen". Ausgerechnet dort soll also der Entwurfsbegründung zufolge nicht gesperrt werden. Die von Gegnern des Vorhabens vielfach ins Feld geführte leichte Umgehungsmöglichkeit der "Zugangserschwernis" wird damit noch einmal deutlich vor Augen geführt.

Zur Verteidigung gegen diese Kritik schreibt das Kabinett klipp und klar, dass "die Vorschrift auf eine Handlungspflicht ausgerichtet ist, nicht auf einen Erfolg". Es sei schließlich nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht auszuschließen, "dass der Zugang zu kinderpornographischen Inhalten trotz der Sperrmaßnahmen der Anbieter nicht vollständig verhindert werden kann". Es sei aber "bereits viel erreicht, wenn solche Angebote nicht ohne Weiteres zugänglich sind".

Konkret wird weiterhin zumindest eine Sperre auf der Ebene des Domain Name Systems (DNS) auf Basis vollqualifizierter Webadressen verlangt. Den Diensteanbietern bleibe es jedoch "unbenommen, sich für eine andere Sperrtechnik mit größerer Eingriffstiefe zu entscheiden". In Kraft treten soll das Gesetz schon am Tage nach seiner Verkündung. Die sonst übliche Übergangsklausel für die Anpassung von Geschäftsprozessen entfällt.

Zur allgemeinen Begründung des Vorstoßes beruft sich die Bundesregierung einmal mehr vor allem auf die Polizeiliche Kriminalstatistik, wonach bei der Besitzverschaffung von Kinderpornographie über das Internet von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 Prozent zu verzeichnen sei. Bilder im Internet würden zunehmend Gewaltausübungen gegen Kleinkinder oder sogar Kleinstkinder zeigen, "die schwer missbraucht und misshandelt werden". Der Großteil der Kinderpornographie im Web werde mittlerweile über kommerzielle Server verbreitet, die in Drittländern außerhalb der EU lägen. Die zuletzt genannte These sowie die Belastbarkeit der genannten Zahlen werden von Experten aber stark in Zweifel gezogen, wie c't in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Quelle: www.heise.de
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Der schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert übt scharfe Kritik an den Plänen zu Kinderporno-Websperren. Im aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch beschließen will, erkennt er eine "völlig neue Überwachungsdimension". Werde das Speichern der Zugriffsversuche und die Weitergabe etwa von IP-Adressen an die Polizei gestattet, könnte eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung erfolgen, "die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde".

Letztlich, fürchtet Weichert, könnte sich beim Inkrafttreten der Verpflichtung jeder Kunde eines größeren Providers der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen. Schließlich könne der Nutzer beim Aufruf einer ihm unbekannten Webadresse nicht wissen, ob diese auf der vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellten Sperrliste verzeichnet sei oder auf ein entsprechendes Angebot automatisch weiterleite. Die Aufnahme in das Filterverzeichnis durch eine "Verwaltungsbehörde" schaffe zugleich "nicht ansatzweise" echte Rechtssicherheit, ob eine Webseite tatsächlich kriminelle Inhalte enthalte.

Weichert sieht in dem neuen Gesetzentwurf einen "Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet", zumal das Blockieren von Netzangeboten an sich bereits ein grundrechtliches Problem darstelle. Der Datenschützer rät eindringlich von "Schnellschüssen bei Internetzensur und -kontrolle" ab, da diese eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung für die Bürgerrechte, die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und die gesamte Gesellschaft entfalten könnten.

Massive Bedenken gegen die Initiative gibt es auch in Providerkreisen. Ein Gesetzesvorhaben sei gegenüber der bislang von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebenen Vertragslösung zur Zugangserschwernis zwar ein "Schritt in die richtige Richtung", war zu vernehmen. Um der "komplexen Fragestellung" mit ihren zahlreichen rechtlichen Problemen gerecht zu werden, sei aber ein Spezialgesetz erforderlich. Die Bundesregierung verfolgt dagegen hauptsächlich eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Zudem müsse das Verfahren verbessert werden, mit dem Webseiten auf die Sperrliste wandern. Eine Aufnahme auf das Verzeichnis müsse "Ultima Ratio" bleiben, wenn alle Mittel der Strafverfolgung ausgeschöpft seien. Angebote aus Ländern, die das Cybercrime-Abkommen des Europarats unterschrieben hätten, müssten außen vor bleiben, da dort Kinderpornographie unter Strafe zu stellen sei.

Weiter vermissten Juristen aus der Internetwirtschaft eine Regelung zur Kostenerstattung und haben Bauchschmerzen bei der geplanten Verpflichtung zum Betrieb der Stopp-Seiten durch die Zugangsanbieter. Ein virtuelles Warnschild sei aufgrund der zwangsweise anfallenden Nutzerinformationen wohl kaum datenschutzkonform zu betreiben. Insgesamt handle es sich um einen "mit heißer Nadel gestrickten Entwurf", der offenbar in Wahlkampfzeiten rasch durchs Parlament geschleust werden solle.

Unterdessen ist bekannt geworden, dass es einen eigenen Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion für eine gesetzliche Regelung von Web-Blockaden entgegen früherer Ankündigungen doch nicht geben wird. Die Opposition dürfte aber noch eine Expertenanhörung verlangen.

Quelle : www.heise.de

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EU-Parlamentsausschuss sieht bei Internetsperren Diskussionsbedarf
« Antwort #55 am: 22 April, 2009, 05:57 »
Der umstrittene neue Rechtsrahmen für die europäischen Telekommunikationsmärkte (Telecom-Paket) ist noch nicht unter Dach und Fach. Diskussionsbedarf besteht nach Angaben eines Sprechers des Industrieausschusses des EU-Parlaments in Straßburg noch über den französischen Vorschlag, Internetsperren bei Copyright-Verstößen ohne richterliche Anordnung vorzunehmen. Der Ausschuss hat während seiner Sitzung am Abend diese Forderung mit überwältigender Mehrheit zurückgewiesen und kehrte stattdessen zur Formulierung der ersten Lesung zurück, wonach der Internetzugang nur auf richterliche Anordnung hin gekappt werden kann.

Einigkeit bestand hingegen darüber, Breitbandnetze für Wettbewerber offen zu lassen. Die Deutsche Telekom, die Milliarden Euro in ihre neuen Breitbandnetze investiert hat, kann jedoch Verträge mit Mitbewerbern schließen, um das Investitionsrisiko zu teilen. Auch über die umstrittene Reform der Regulierung und Branchen-Aufsicht gab es eine Einigung. Demnach soll die bestehende Gruppe der nationalen Regulierer formal zu einer neuen europäischen Agentur umgebaut werden (Body of European Regulators for Electronic Communications/Berec).

Das Parlamentsplenum soll in der ersten Maiwoche über das Paket abstimmen. Dies wäre die letzte Möglichkeit, das ambitionierte Rechtswerk noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Anfang Juni finden Europawahlen statt. Die zuständigen EU-Minister sollen das Paket am 12. Juni endgültig verabschieden. Scheitert eine Einigung, müsste im Herbst der Vermittlungsausschuss einberufen werden.

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Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren
« Antwort #56 am: 22 April, 2009, 13:20 »
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch ihre heftig umstrittene Gesetzesinitiative zur "Zugangserschwernis" für kinderpornografische Webseiten verabschiedet. Dem Entwurf für ein Gesetz "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" nach sollen alle großen Internetprovider die vom Staat gewünschten Stopp-Seiten selbst betreiben, darauf zugreifende IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolger weitergeben. Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bezeichnete den Beschluss als "wichtiges Signal", das die Entschlossenheit der Politik im Kampf gegen Kinderpornografie unterstreiche.


"Es ist das schiere Grauen, das man hier konstatieren muss", betonte der CSU-Politiker. Ihm sei zwar klar, dass es sich bei der "nun endlich" beschlossenen Maßnahme "um kein Allheilmittel handelt". Sie sei aber ein ganz wesentlicher Baustein und ein "geeigneter Anknüpfungspunkt" im Rahmen der Gesamtstrategie, Kinder zu schützen, und den "Markt für Kinderpornografie auszutrocknen". Nun würden "alle großen Internetzugangsanbieter" verpflichtet, auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts (BKA) den Zugang zu kinderpornografischen Maßnahmen zu erschweren. Da man gesetzliches Neuland betrete, solle die Regelung in zwei Jahren überprüft werden. Eine Internetzensur sei nicht beabsichtigt, aber die Meinungsfreiheit eben auch nicht grenzenlos.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen betonte, dass das Gesetz bei der Frage der Technik der Sperren über die zunächst mit fünf Providern am Freitag abgeschlossenen Verträge hinausgehe. So werde nun "mindestens" eine Zugangserschwernis über das Domain Name System (DNS) vorgesehen. Generell sei der Entwurf aber "technikoffen" formuliert, sodass Provider auch zusätzliche Sperrmethoden einsetzen könnten. Zudem werde die Stopp-Seite zwingend für alle betroffenen Zugangsanbieter. Es bleibe ferner "als Option offen, dass eine Täterermittlung erfolgen kann". So sei etwa "festzustellen, ob jemand wiederholt einschlägige Seiten aufzurufen versuche". Damit könne sich ein "Puzzle" zusammensetzen. Die CDU-Politikerin freute sich zudem, dass die Diskussion um Entwicklung der "freiwilligen" Vereinbarungen zu einem Umdenkensprozess in der Wirtschaft geführt habe. So seien nun auch Versatel und United Internet nebst 1&1 bereit, "die Verträge so, wie sie vorliegen, zu unterzeichnen". Es werde daher bei der Umsetzung des gesetzlichen Verpflichtungen keine Übergangsfristen geben.
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Als "Wermutstropfen" bezeichnete es die Familienministerin, dass im Rahmen einer Abwägung von Aufwand und Nutzen nur kommerzielle Anbieter mit mehr als 10.000 Kunden erfasst werden sollen. Dies entspreche dann "97 Prozent" des Marktes. Ausgenommen seien auch Behörden und Universitäten mit eigenem Netz. Diese hätten aber ganz klare interne Regelungen, was die Internetnutzung angeht. Sie hoffe, dass der Vorstoß an diesem Punkt vom Parlament noch verschärft werde.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zunächst schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vertragliche Lösung ins Feld geführt hatte, räumte ein, dass mit dem Vorhaben Kommunikationsströme im Internet im großen Stil kontrolliert werden müssten. Aber es gehe um einen so hohen Wert, dass die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewahrt bleibe. Verbindungsdaten und IP-Adressen seien zudem vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sodass ein Eingriff hier "nur auf Basis eines Gesetzes" erfolgen dürfe. Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren.

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Proteste gegen Regierungsentwurf für Kinderporno-Sperren
« Antwort #57 am: 22 April, 2009, 16:50 »
Die scharfe Kritik am Vorstoß der Bundesregierung für ein Gesetz zu Websperren im Kampf gegen Kinderpornografie reißt nicht ab. Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren etwa sprach gegenüber heise online von einer "Sauerei", dass es nun doch um die Aufzeichnung von IP-Adressen gehe. Noch vor einer Woche habe das Bundesfamilienministerium das Gegenteil versichert. Die Erfassung personenbezogener Daten bezeichnete der Rechtsprofessor als "schweren Eingriff ins Fernmeldegeheimnis", dem nicht durch ein reines "Zitieren" der entsprechenden Normen zur Einschränkung von Grundrechten Genüge getan werden könne.

Die Eile bei dem Vorstoß erklärt Hoeren nicht nur mit der näher rückenden Bundestagswahl im Herbst und den verbleibenden wenigen Sitzungswochen, sondern auch mit der von der EU vorgegebenen dreimonatigen Frist zur Vorlage von Gesetzen rund um die Informationsgesellschaft. Diese Abstimmung mit Brüssel habe Berlin offensichtlich noch nicht eingeleitet, da sich der Gesetzesentwurf noch nicht auf den entsprechenden EU-Servern finde. Möglicherweise gehe es der Bundesregierung so nur noch darum, das Papier in den Bundestag einzubringen und ansonsten auf die vertragliche Sperrvereinbarung zwischen dem BKA und großen Providern zu setzen.

Die Blogger von Spreeblick sind unterdessen anlässlich des Kabinettsbeschlusses (PDF-Datei) für ein entsprechendes Gesetz am heutigen Mittwoch in einen "demonstrativen Streik" mit einer schwarzen Startseite getreten. Sie bezweifeln, dass die Bekämpfung von Kinderpornographie der wahre Grund für die angekündigten Blockaden sind. Internetsperren seien abzulehnen, da sie "ob ihrer Intransparenz und technischen Zweifelhaftigkeit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland sein könnten". Weiter heißt es in dem Protest: "Wir fühlen uns durch die von Fachleuten wiederholt in Frage gestellten Zahlen und Fakten, die das Familienministerium kommuniziert, als wählende Bürger belogen."

Der Branchenverband Bitkom begrüßte es indes, dass die Sperrung von kinderpornographischen Webseiten nun gesetzlich geregelt werde. "Zugangshürden sind eine wichtige Maßnahme gegen solche Verbrechen", befand der Präsident der Lobbyvereinigung, August-Wilhelm Scheer. Die beschlossene Variante, die Blockaden im Telemediengesetz (TMG) zu regeln, sei aber nicht optimal.

Oppositionsparteien betrachten die Initiative skeptisch. Die Bundesregierung "läuft ins Leere", bemängelt etwa Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, die "Symbolpolitik". Dass Nutzerinformationen, die über die Stopp-Seite generiert werden, zu Ermittlungszwecken an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergegeben werden dürften, sei unter datenschutzrechtlichen Aspekten "nicht hinnehmbar". Diese Bestimmung wäre besonders problematisch, falls auch Seiten wie die Whistleblower-Plattform Wikileaks auf die Sperrliste wandern würden, die lediglich mittelbar auf Angebote mit kinderpornographischen Inhalten verweisen. Ferner solle das BKA mit Kompetenzen ausgestattet werden, die über dessen Aufgabenbeschreibung hinausreichen würden. Spitz rief die Regierung dazu auf, besser konsequent und wirkungsvoll gegen Kinderpornographie vorzugehen.

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1&1 hält Vertrag zu Kinderporno-Sperren weiter für unzureichend
« Antwort #58 am: 23 April, 2009, 10:32 »
Die 1&1 Internet AG hat die Behauptung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zurückgewiesen, ähnlich wie fünf große andere Zugangsanbieter einen Vertrag zum "freiwilligen" Sperren kinderpornographischer Seiten unverändert unterschreiben zu wollen. Bei dieser Ansage handle es sich um eine "gewagte Interpretation der Ministerin", erklärte ein Sprecher des Providers aus Montabaur gegenüber heise online. Man habe das Ressort vielmehr gebeten, eine der unterzeichneten Vereinbarungen zuzusenden, um diese prüfen zu können. Selbstverständlich könne man keinen Vertrag unterzeichnen, solange dessen Inhalt nicht bekannt sei. Die Anbieter, die von der Leyen bereits ins Boot geholt hat, haben über den Inhalt der Selbstverpflichtungen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) Stillschweigen vereinbart.

In einem Schreiben von 1&1 an das Familienministerium ist davon die Rede, dass der Provider eine entsprechende Vereinbarung "wenn möglich" kurzfristig unterschrieben zurücksenden wolle. Der inzwischen vorgelegte Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Zugangserschwernis kinderpornographischer Inhalte in Kommunikationsnetzen hat den Anbieter nach eigenen Angaben aber in seiner Auffassung bestärkt, dass eine rein vertragliche Lösung nicht ausreichend sein könne.

Heftige Kritik an der Vereinbarung hat auch der Online-Vorstand von Freenet, Eric Berger, gegenüber den "Kieler Nachrichten" geübt. "Um die geplante Sperre durchführen zu können, müssen wir den gesamten Internetverkehr, den unsere Kunden produzieren, scannen, filtern und anschauen, um danach technisch eine Entscheidung zu treffen, ob es sich um erlaubten oder nicht erlaubten Traffic handelt", betonte der Manager. "Dieses Verfahren steht heute im Widerspruch zu den existierenden Gesetzen." Ein zusätzliches Gefahrenpotenzial drohe durch die im Kabinettsentwurf vorgesehene Möglichkeit, zusätzlich Zugriffsdaten aufzuzeichnen.

Laut dem Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur initiiert der Berliner Vorstoß eine "grundgesetzwidrige Internet-Zensur-Infrastruktur unter Kontrolle des BKA". Die Sperr-Regelungen würden allein dem Telemediengesetz (TMG) angefügt, sodass sie leicht auf andere Inhalte ausgedehnt werden könnten. Die geheime Filterliste der Polizeibehörde unterliege ferner keiner rechtsstaatlichen Kontrolle. Kriminellen böten sich ganz neue Möglichkeiten, Unschuldige in den Verdacht des Konsums kinderpornographischer Darstellungen zu bringen. Im Internet kursierten bereits Anleitungen, wie böswillige Netzbürger anhand des Regierungsvorstoßes unbedarfte Surfer als vermeintlichen Kinderporno-Nachfrager abstempeln könnten. Dafür sei es nur nötig, einen verklausulierten Link auf die geplante Stopp-Seite zu verbreiten und damit eine mögliche Aufzeichnung der Nutzerspuren anzustoßen.

Indymedia meldet unterdessen, dass in Belgien die Staatsanwaltschaft die Seite "Stopkinderporno.be" dicht gemacht hat. Über das Angebot konnten Interessierte gebührenpflichtig ein Verzeichnis mit Privatadressen verurteilter Kinderschänder erwerben und auskundschaften, ob in ihrer Nachbarschaft Pädophile leben. Zuvor war berichtet worden, dass die Seite versehentlich auf der Filterliste der belgischen Polizei gelandet sei.

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Polizei fehlt Rüstzeug für Internet-Ermittlungen
« Antwort #59 am: 23 April, 2009, 16:22 »
Im Kampf gegen Kinderpornografie fehlt der Polizei nach Ansicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) noch das notwendige Rüstzeug. Die geplante Blockade von kinderpornografischen Inhalten im Internet sei zwar ein richtiger Schritt, doch müssten jetzt weitere folgen, forderte der BDK-Bundesvorsitzende Klaus Jansen heute auf einer Konferenz in Suhl. "Wir müssen sehen, dass wir an die Täter rankommen." Verdeckte Ermittlungen im Netz seien derzeit noch mit großen rechtlichen Problemen behaftet. So könnten sich Ermittler zum Beispiel nicht in geschlossene Kinderpornografie-Tauschbörsen einschleusen, ohne sich selbst strafbar zu machen.

Staat und Polizei seien derzeit kaum im Internet präsent, kritisierte Jansen. Neben rechtlichen Befugnissen fehle qualifiziertes Personal, um Tatorte im Internet sichern zu können. "Wir brauchen Computer-Spezialisten und müssen diese auch bezahlen können." In keinem Bundesland gebe es ausreichend Fachkräfte auf diesem Gebiet. Bei 42 Millionen Internetnutzern in Deutschland und nur rund 60.000 erfassten Internet-Delikten im vergangenen Jahr sei eine hohe Dunkelziffer von Straftaten zu vermuten, die zum Großteil nicht angezeigt würden.

Quelle : www.heise.de

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