Autor Thema: Telekom-Regulierung ...  (Gelesen 2401 mal)

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Telekom wegen Wettbewerbsbehinderung bei Preselection verurteilt
« Antwort #30 am: 06 August, 2009, 16:39 »
Die Telekom hat vor dem BGH eine Schlappe erlitten. Der BGH wies die Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurück (Az. I ZR 119/06). Es ging um den Anschluss eines Kunden, der sich für eine Preselection auf den Anbieter freenet City Line entschieden hatte. Ein weiterer Anbieter hatte den Kunden abgeworben, der Kunde widerrief den an der Haustür abgeschlossenen Auftrag jedoch innerhalb der zweiwöchigen Frist. Trotzdem gab der neue Anbieter einen Auftrag an die Telekom, die Preselection des Kunden zu ändern. Der Kunde seinerseits beauftragte die Telekom umgehend, den alten Zustand wiederherzustellen. Stattdessen stellte die Telekom seinen Anschluss jedoch auf das eigene Netz um, was der Kunde erst nach einigen Monaten bemerkte.

Der BGH entschied nun, dass die Telekom wettbewerbswidrig gehandelt hat, indem sie den Auftrag bewusst falsch ausführte, sodass statt der Dienstleistungen eines anderen Anbieters die eigenen in Anspruch genommen wurden. Ein Versehen konnte das Gericht bei dem Vorgehen der Telekom nicht erkennen. Es bestätigte damit das Urteil des vorinstanzlichen OLG Köln. Im ersten Rechtszug hatte das LG Köln die Klage zuvor abgewiesen, wogegen freenet City Line erfolgreich in Berufung gegangen war. Das Urteil basiert noch auf dem alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil der Vorfall vor dessen Neufassung am 8. Juli 2004 geschah.

Quelle : www.heise.de

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TAL-Entgelte - VG Köln hebt Entgeltentscheidung auf
« Antwort #31 am: 31 August, 2009, 16:30 »
Das Verwaltungsgericht Köln hat die 2001 von der Bundesnetzagentur festgelegten TAL-Entgelte (Teilnehmeranschlussleitung) aufgehoben. Damit haben sich einige Konkurrenten der Telekom mit einer Klage gegen den Exmonopolisten durchgesetzt.

Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für die Inanspruchnahme der sogenannten letzten Meile bis zum Kunden bezahlt. Doch nach Ansicht der Telekom-Konkurrenten wurden die Preise falsch berechnet, was nun das Verwaltungsgericht Köln bestätigte.

Das VG Köln hatte bereits Ende 2008 bei der Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahre 1999 festgestellt, "dass sich das Berechnungsmodell damals - und damit aus unserer Sicht erst recht heute - stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren muss. Es darf nicht allein eine theoretische Wiederbeschaffung zur Kalkulationsbasis haben", kommentierte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil. Wenn in Wahrheit nicht weiter in Kupfernetze investiert werde, müsse das auch zwingend berücksichtigt werden.

Der VATM kritisiert, dass auch bei der TAL-Entscheidung im März 2009 weiterhin das alte Berechnungsmodell zugrunde gelegt worden ist. Sollten die Urteile des VG Köln aus dem Jahre 2008 und das vom 28. August 2009 rechtskräftig werden, müsste die Bundesnetzagentur das monatliche Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln. Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Telekom als auch die Bundesnetzagentur haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

Quelle : www.golem.de

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Regulierer will Preisfestlegung bei entbündeltem DSL lockern
« Antwort #32 am: 21 Oktober, 2009, 18:31 »
Behördenchef Kurth will die Telekom künftig zunächst selbst entscheiden lassen, welche Preise sie für entbündeltes DSL aufruft. Die Wettbewerber sehen darin ein gefährliches Spiel.

Der Bundesnetzagentur will das Preisfestsetzungsverfahren für entbündeltes DSL (IP-Bitstrom) lockern, das die Telekom ihren Konkurrenten anbietet. Statt der bisherigen Vorab-Regulierung könne zu einer nachträglichen Kontrolle der Bitstromentgelte übergegangen werden. "Die Vorabgenehmigungspflicht könnte künftig entfallen", so die Behörde. Gegebenenfalls würde nachträglich eingegriffen.

"Wir wollen der Deutschen Telekom hier die Chance eröffnen, in ihrer Preisgestaltung flexibler zu sein. Mehr Freiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Auch eine nachträgliche Kontrolle ist keine Kontrolle zweiter Klasse. Wir werden sorgfältig darauf achten, dass keine Diskriminierung der Wettbewerber erfolgt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Der Behördenchef ruft dazu auf, innerhalb eines Monats zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur werde dann entscheiden, ob ihr Entwurf einer Regulierungsverfügung, der der EU-Kommission vorgelegt wird, geändert wird.

"Das ist ein gefährliches Spiel. Woher nimmt Kurth den Optimismus, dass das funktionieren kann?", kommentierte Jürgen Grützner, Chef des Telekom-Wettbewerberverbands VATM. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass der Bonner Konzern bis heute keine konsistenten Marktpreise anbieten wolle. Über vier Jahre habe es keine Einigung mit dem Markt gegeben.

Eine Aussage der Regulierer zu der wichtigen Frage, wie Bitstromprodukte im Glasfasernetz der Zukunft behandelt werden, suche man in der Vorlage zudem vergeblich, beklagte Grützner.

Quelle : www.golem.de

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Telekom scheitert mit Eilantrag gegen Regulierer
« Antwort #33 am: 16 November, 2009, 17:03 »
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Eilantrag der Deutschen Telekom gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zurückgewiesen. Das Gericht habe den Antrag der Telekom auf einstweiligen Rechtsschutz am vergangenen Freitag abgelehnt, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber heise online und bestätigte damit eine Mitteilung der Bundesnetzagentur vom heutigen Montag. Eine schriftliche Begründung der Tenorentscheidung der Kammer liege noch nicht vor (Az. 21 L 941/09).

Die Telekom hatte Ende Juni gegen die Regulierungsverfügung beim VG Köln geklagt. In dem Verfahren geht es um die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom März dieses Jahres, laut der die Telekom ihren Konkurrenten den Zugang zur TAL (die sogenannte "letzte Meile") über sogenannte Schaltverteiler gewähren soll. Der Schaltverteiler wird im Netz der Telekom zwischen dem Hauptverteiler der Vermittlungsstelle (HVt) und dem Kabelverzweiger (KVz) – dem grauen Kasten an der Straßenecke – aufgestellt. Bisher habe die Telekom selbst nur wenige dieser Verteiler im Einsatz, erklärt ein Sprecher auf Anfrage: "In den meisten Fällen brauchen wir die nicht".

Laut der Regulierungsverfügung kann ein Wettbewerber die Einrichtung eines Schaltverteilers fordern, wenn die Entfernung des Hauptverteilers von den einzelnen Teilnehmeranschlüssen so groß ist, dass die Bandbreite am Anschluss die 1 MBit/s-Marke nicht schafft. Es geht also um Regionen, die mit DSL eher unterversorgt sind. Mit dem Zugriff auf den Schaltverteiler können Telekom-Wettbewerber dort die TAL verkürzen und so auch höhere Bandbreiten anbieten. Zudem erschließt ein Schaltverteiler mehrere Kabelverzweiger und die daran hängenden Haushalte. Der Wettbewerber kann so mit einer Zuführung an den Schaltverteiler gleich mehrere Haushalte erreichen.

Dagegen haben die Bonner auch nichts einzuwenden, wie der Sprecher erklärt. Es gehe grundsätzlich darum, was die Regulierung darf. Die Entscheidung zwinge die Telekom,  Verteilerkästen aufzubauen, die sie selbst nicht benötige, ohne aber die Kostenübernahme zu garantieren. Denn die entstehenden Kosten bekomme die Telekom unter Umständen nicht in voller Höhe zurück, weil der Regulierer für die Erstattung eine Kappungsgrenze vorsehe. Das führe dazu, "dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wie es Finanzvorstand Tim Höttges formulierte. Die Telekom hält das für "rechtswidrige Verpflichtung". Nach diesem Prinzip "wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich", befürchtet der Sprecher.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung: "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannten weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen." Der Chefregulierer hofft, dass die Telekom die Regulierungsentscheidung "nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt". Ein Hoffnung, die auch die Wettbewerber teilen. "Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren", fordert Jürgen Grützner vom Branchenverband VATM. "Wir sind optimistisch, dass die Telekom diesen Prozess nicht weiter verzögert", sagt Stephan Albers vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).

Die Telekom betont, dass das Kölner Gericht lediglich den Eilantrag abgewiesen hat, ohne in der Sache zu urteilen. Diese Entscheidung wird nun im weiter laufenden Hauptsacheverfahren fallen. Nach dem Scheitern des Eilantrags ist der Konzern bis auf Weiteres verpflichtet, die Schaltverteiler auf Nachfrage zu errichten. "Das waren wir übrigens auch schon bisher", sagt der Sprecher. "Konkrete Anträge gab es bei uns aber bisher kaum."

Quelle : www.heise.de

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VDSL: EU-Gericht kippt Sonderstellung der Telekom
« Antwort #34 am: 03 Dezember, 2009, 17:47 »
Das VDSL-Netz der Deutschen Telekom darf nicht von der Regulierung ausgenommen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und fügte dem Konzern und der Bundesregierung damit eine Niederlage zu.

Die Auseinandersetzung um die so genannten Regulierungsferien für die Telekom laufen schon seit Jahren. Der Konzern hatte betont, dass man Milliarden in den Ausbau der Infrastruktur stecke und die Regierung den Bereich im Gegenzug aus der staatlichen Regulierung heraushalten soll.

Dies tat die Bundesregierung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die damit umgesetzte Einschränkung der Aufsicht der Bundesnetzagentur als Wettbewerbshüter in dem Bereich sei aber unzulässig, entschied der EuGH nun aber in seinem Urteil.

Dieses führt zwar nicht direkt dazu, dass die Änderung am TKG unwirksam wird, die Bundesregierung muss aber auf die Entscheidung reagieren. Ansonsten könnte die EU-Kommission in dem Fall ein Verfahren gegen Deutschland anstrengen, das hohe Bußgelder zur Folge haben könnte.

Der EuGH berief sich in seiner Entscheidung auf eine EU-Rahmenrichtlinie, die die Aufsicht über die Infrastrukturen ehemaliger Staatsmonopolisten an die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden übergibt. Ein Eingriff des Gesetzgebers in den Prozess der Schaffung eines funktionierenden Wettbewerbes sei dabei nicht vorgesehen.

Quelle : http://winfuture.de

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Telekom öffnet ersten Schaltverteiler für die Konkurrenz
« Antwort #35 am: 07 Mai, 2010, 17:47 »
Über ein Jahr nach der entsprechenden Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur  hat die Telekom  in dieser Woche in Düren den ersten Schaltverteiler an einen Wettbewerber übergeben. Chefregulierer Matthias Kurth freute sich bei einer Besichtigung, dass nun "endlich ein erster Schaltverteiler aufgebaut" worden ist. Zugleich gab die Bundesnetzagentur neue Entgeltregelungen für den Zugang zum Schaltverteiler bekannt.

Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im März 2009 per Verfügung dazu verdonnert, ihren Wettbewerbern den Zugang zum Endkunden wenn nötig auch über sogenannte Schaltverteiler zu gewähren. Wenn etwa die Entfernung vom Hauptverteiler zum Kunden zu groß ist und sich eine Bandbreite von 1 MBit/s auf der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht realisieren lässt, kann ein Schaltverteiler, der mehrere Kabelverzweiger erschließt, die TAL zu den angeschlossenen Kunden deutlich verkürzen. Der Wettbewerber kann so mit einer Zuführung an den Schaltverteiler mehrere Haushalte versorgen.

In einer Entgeltentscheidung hat die Bundesnetzagentur auch die Gebühren für den Schaltverteilerzugang neu geregelt. Danach werden bisher nach Aufwand individuell abzurechnende Leistungen künftig mit Pauschalentgelten vergütet. "Pauschalentgelte erlauben den Wettbewerbsunternehmen eine bessere Kalkulation der für die Errichtung des Schaltverteilers nötigen Investitionen und somit eine größere Planungssicherheit", erklärte Kurth laut Mitteilung der Regulierungsbehörde.

Zudem plant die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Standardangebot für den Schaltverteilerzugang. Ein solchermaßen in Leistung und Preis klar beschriebenes Vorprodukt soll allen Wettbewerbern ermöglichen, die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom auf Basis eines "Mustervertrags" ohne aufwendiges Regulierungsverfahren beantragen zu können. Die Schaltverteiler sollen nach Ansicht der Regulierungsbehörde beim Breitbandausbau auf dem Land und dem Schließen "weißer Flecken" helfen.

Auch für die Telekom-Konkurrenz ist der Zugang zum Schaltverteiler "von zentraler Bedeutung für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten". Doch sehen die im Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) organisierten Unternehmen hier "Licht und Schatten". Zwar begrüßte der Breko die neuen Pauschalentgelte, deren Einführung er selbst gefordert hatte. Doch bemängelt der Verband die damit einhergehende "teilweise signifikante Preissteigerung" als "herben Rückschlag".

Die Telekom hatte gegen die Regulierungsverfügung geklagt, weil sie sich dadurch gezwungen sah, Schaltverteiler an Stellen ihres Netzes aufzubauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben selbst nur wenige dieser Verteiler im Einsatz. Mit dem Eilantrag gegen die Verfügung war der Bonner Konzern im November 2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln allerdings abgeblitzt.

Quelle : www.heise.de

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Letzte Meile - Deutsche Telekom erhält Vorgabe zur weiteren Öffnung
« Antwort #36 am: 30 November, 2010, 18:04 »
Die Telekom muss ihre Verträge zum Zugang der Konkurrenz zum Schaltverteiler fairer abfassen. Die Konkurrenten hoffen, dass die "Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende" hat und die Beseitigung der weißen Flecken auf dem Lande schneller vorangeht.

Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, den Zugang von Konkurrenten auf der letzten Meile zu verbessern. Der Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler der Telekom muss geändert werden, was den Breitbandausbau auf dem Lande beschleunigen könnte.

Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August 2010 vorgelegt. Nach der Prüfung werde der Telekom nun vorgegeben, "klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen", gab die Bundesnetzagentur am 30. November 2010 in Bonn bekannt. Zudem müssten mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.

"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf", sagte Behördenchef Matthias Kurth. Zeitaufwendige Verhandlungen zwischen Telekom und Wettbewerbern würden so überflüssig. Die Telekom müsse die Vorgabe "im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten" jetzt zügig umsetzen, erklärte Kurth. Dafür habe der Konzern bis Ende Januar 2011 Zeit, dann werde der Text von der Bundesnetzagentur diktiert, sagte Kurth.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat die Regulierungsentscheidung begrüßt. Die Nutzung der Schaltverteiler sei ein wichtiger Baustein bei der Schließung der weißen Flecken auf dem Lande. "Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Es bleibt abzuwarten, was die Telekom aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörde als geänderten Standardvertrag im Januar vorlegt - und wie konsequent die Bundesnetzagentur dann handelt", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Unternehmen hofften, dass die "Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende" habe. Im VATM sind unter anderem Vodafone, Telefónica Deutschland, Versatel, Hansenet, EWE TEL und QSC organisiert.

Quelle : www.golem.de

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Diskussion um künftige Preise für die "letzte Meile"
« Antwort #37 am: 19 Dezember, 2010, 16:10 »
Im März 2011 wird die Bundesnetzagentur neu festlegen, welche Monatsmiete die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern für die Überlassung sogenannter Teilnehmeranschlussleitungen (TALs) verlangen darf. Diese auch "letzte Meile" genannte und meist aus Kupferkabel bestehende Leitung stellt die Verbindung zwischen der Ortsvermittlungsstelle im Telefonnetz und der Anschlussdose beim Endabnehmer her. Derzeit müssen Telekommunikationsanbieter pro Monat 10,20 Euro für eine solche Leitung berappen.

Bei der nun anstehenden, turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindenden Neufestsetzung der Miete fordert der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) eine Absenkung um rund 30 Prozent: Sie sei die vierthöchste im europäischen Vergleich; der Durchschnitt und damit ein angemessener Preis läge bei etwa 7 Euro. Das derzeitige Entgelt orientiere sich "an einem Kostenmodell, das völlig zu Unrecht allein auf Neubaukosten basiert. Und das, obwohl das über Jahrzehnte errichtete alte Kupfernetz der Telekom weitestgehend abgeschrieben ist und eben nicht mehr neu gebaut oder ersetzt wird“, erklärte VATM-Präsident Gerd Eickers.

Das sieht der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS ) naturgemäß völlig anders: Die Forderung des VATM sei gerade im Hinblick auf den dringend erforderlichen flächenmäßigen Breitbandausbau in Deutschland völlig kontraproduktiv; der daraus resultierende Trend zur Entwertung von Telekommunikationsinfrastruktur hätte fatale Folgen für die Investitionsbereitschaft in den dringend erforderlichen Ausbau in neue Netze. Der Preisverfall bei Telekommunikationsdienstleistungen sei vor allem auf ein ruinöses Preisdumping im DSL-Endkundenmarkt zurückzuführen.

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Telekom will Miete für "letzte Meile" erhöhen
« Antwort #38 am: 21 Januar, 2011, 17:28 »
Die Deutsche Telekom hat bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der regulierten Miete für die "letzte Meile" zum Kunden beantragt. Wie das Unternehmen am Donnerstag in Bonn mitteilte, will die Telekom für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von Wettbewerben künftig 12,90 pro Monat verlangen. Ende März läuft die Genehmigung für das aktuell gültige Entgelt von 10,20 Euro ab. Bis dahin muss die Regulierungsbehörde über neue Entgelte entscheiden.

Die Telekom fordert denselben Preis wie zur letzten Entgeltrunde vor zwei Jahren und sieht darin "ein Zeichen für Stabilität". Im Sinne des politisch gewünschten Breitbandausbaus "brauchen wir eine moderne Regulierung, die sich nicht weiter auf die Absenkung von Preisen konzentriert", argumentiert Deutschland-Chef Niek Jan van Damme. "Nur so können die Bereitstellung und der Betrieb einer flächendeckenden Infrastruktur vor allem auch im ländlichen Raum finanziert werden."

Um die von der Bundesnetzagentur regulierten Entgelte entsteht turnusmäßig ein rituelles Tauziehen in der Branche. Die Verbände VATM und Breko, in denen zahlreiche Konkurrenten der Telekom organisiert sind, trommeln traditionell für eine Absenkung der Entgelte. Sie bemühen dabei das gleiche Argument: "Das richtige Signal für raschen Glasfaserausbau auch und gerade in der Fläche ist eine deutliche Absenkung der TAL-Entgelte", sagte Breko-Präsident Ralf Kleint im Dezember. Der VATM fordert eine Absenkung um 30 Prozent.

Neu an der Tarifrunde 2011 ist, dass die Telekom nicht mehr alleine mit ihrer Meinung ist. Der vor knapp zwei Jahren formierte Bundesverband Glasfaser (Buglas) stellt sich dem Bonner Konzern zur Seite. Eine Absenkung der TAL-Miete sei im Hinblick auf den Breitbandausbau "völlig kontraproduktiv", tönt es aus Köln. Die Interessenvertretung war von Netcologne und M-Net gegründet worden, nach dem die Unternehmen aus dem Breko ausgetreten waren – im Streit um die Positionen des Breitband-Verbands zur TAL-Miete.

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Telekom will Miete für "letzte Meile" erhöhen [Update]
« Antwort #39 am: 21 Januar, 2011, 17:46 »
Für "sachlich nicht begründbar" hält VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den Antrag der Telekom laut einer Mitteilung des Verbands vom Freitag. "Die beantragten Entgelte liegen deutlich über den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung." Es dürfe keinesfalls dazu kommen, dass der Preis für die "Mutter aller Vorprodukte" weiterhin künstlich hoch gehalten werde. Mit 12,90 Euro wäre Deutschland das Land mit dem höchsten TAL-Preis in der gesamten EU. "Wir müssen auf einen guten europäischen Durchschnittspreis kommen", betonte Grützner. Höhere Entgelte würden die Wettbewerbsfähigkeit der darauf angewiesenen Unternehmen "insbesondere auch gegenüber den Kabelnetzbetreibern" schwächen.

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Netzagentur kürzt Mietpreis für Telekomleitungen um 12 Cent
« Antwort #40 am: 31 März, 2011, 17:48 »
Die Deutsche Telekom darf ihren Wettbewerbern für angemietete Telefonleitungen bis zum Endkunden künftig nur noch 10,08 Euro pro Monat abknöpfen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wird der Mietpreis für die "letzte Meile" (Teilnehmeranschlussleitung, TAL) um 12 Cent gekürzt. Das vorgeschlagene Entgelt biete Gewähr für stabile Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt, erklärte der Präsident der Behörde Matthias Kurth. Es werde vorläufig zum 1. April 2011 genehmigt.

Über die Höhe der sogenannten TAL-Miete gibt es zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten unterschiedliche Vorstellungen. Während der Bonner Ex-Monopolist einen Mietpreis von 12,90 Euro verlangte, forderte der Verband VATM eine Senkung auf rund 7 Euro. Die Wettbewerber der Telekom, die in der Regel keinen direkten Zugang zu den Endkunden haben, sind auf der letzten Meile abhängig von der Infrastruktur der Telekom. Sie müssen deshalb die Telekom-Leitungen zwischen Hauptverteiler beziehungsweise Kabelverzweiger und dem Endkunden anmieten. Die Telekom streicht so jährlich eine Summe von rund 1,2 Milliarden Euro aus den vermieteten Leitungen ein.

Der Deutschland-Chef der Telekom, Niek Jan van Damme, kritisierte die Entscheidung der Bundesnetzagentur: "Die erneute Absenkung ist ein falsches Signal für alle Unternehmen, die in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investieren wollen." Hierdurch würden Investitionen in ländlichen Regionen zusätzlich erschwert. Deutschland riskiere, beim Breitbandausbau weiter zurückzufallen, sagte van Damme.

Kritik kam auch vom VATM, dem Branchenverband der Telekom-Wettbewerber, allerdings in die andere Richtung: Mit 0,12 Euro oder 1,2 Prozent sei die Kürzung viel zu niedrig ausgefallen. Damit habe die Bundesnetzagentur "leider die Chance vertan", die dringend notwendigen Impulse für den Wettbewerb und den Breitbandausbau in Deutschland zu setzen, erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

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Entgelt für "Letzte Meile" genehmigt
« Antwort #41 am: 18 Juni, 2011, 16:57 »
Die Bundesnetzagentur hat ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Telekom Deutschland GmbH, der sogenannten "letzten Meile", bekannt gegeben. Demnach gilt rückwirkend ab dem 1. April 2011 ein Entgelt in Höhe von 10,08 Euro monatlich für die Anmietung der TAL durch Wettbewerber. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) – das sind die grauen Kästen am Straßenrand – gilt das monatliche Überlassungsentgelt von 7,17 Euro.

Die TAL-Entgelte waren Ende März 2011 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2013 befristet.


Quelle
Produktiv:
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BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

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