Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30575 mal)

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Offline Warpi

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Re:Verhindert mehr Überwachung Terror?
« Antwort #60 am: 27 Juli, 2005, 14:23 »
Gut da man wenigstens in Karlsruhe noch denken kann. :)
Bei gewissen Politikern scheint mir das nicht mehr der Fall zu sein. ;D
« Letzte Änderung: 27 Juli, 2005, 14:24 von transwarp »
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Das Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht das niedersächische Polizeigesetz gekippt hat, wird von vielen Boebachtern ähnlich wie die Entscheidung gegen den Großen Lauschangriff als richtungsweisend angesehen. Karlsruhe habe "deutliche Grenzen für eine heimliche Telefonüberwachung durch die Polizei gesetzt", freut sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar über die Bekräftigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger.

Erleichtert reagiert auch der niedersächsische Datenschutzbeauftragte, Burckhard Nedden, auf den Spruch der höchsten deutschen Richter: "Der in letzter Zeit allzu oft beschrittene Weg, Grundrechte zur Disposition zu stellen, um die staatliche Strafverfolgung oder -vorbeugung zu perfektionieren, wird so nicht mehr Bestand haben können". Dass das Urteil weit über Niedersachsen hinaus Wirkungen haben wird, glaubt auch der Erfurter Öffentlichkeitsrechtler Manfred Baldus. Er forderte im Gespräch mit heise online: "Auch vergleichbare Polizei- und Verfassungsschutzgesetze der Länder müssen jetzt überprüft werden".

Auch Bernhard Witthaut, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, begrüßt die "Schaffung von Rechtssicherheit". Der Begriff der "vorsorgenden Strafverfolgung" sei völlig unbestimmt gewesen und hätte die Polizei bei der Bevölkerung als "Oberverdachtsschöpfer" in ein schlechtes Licht rücken können. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft beklagt dagegen, dass "uns die Strafverfolgung im Bereich des Terrorismus deutlich schwerer fallen wird."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62164

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Unterschriftenkampagne gegen verdachtsunabhängiges Datensammeln
« Antwort #62 am: 28 Juli, 2005, 10:47 »
"Daten speichern ist keine Lösung gegen Terrorismus und Verbrechen!" Unter diesem Motto werben die europäische Bürgerrechtsrorganisation European Digital Rights Initiative (EDRI) und der niederländische Provider XS4All für eine Unterschriftenkampagne gegen Brüsseler Pläne zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein Eingriff in die Privatsphäre der 450 Millionen Bürger Europas, warnt EDRI. Sie erweitere das Potenzial, die Bürger in nie da gewesener Weise zu überwachen. Der Vorschlag der EU-Kommission, der bereits heftige Proteste ausgelöst hat, ist laut EDRI ein klarer Verstoß gegen Datenschutzregelungen in Europa und insbesondere den Paragraph 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.


Bei dem Vorhaben ging es bislang bereits um die Verpflichtung von Telekommunikationsanbietern zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Die vorgeschlagenen Zeiträume lagen bislang zwischen sechs und 48 Monaten; bis zum Oktober sollen entsprechende Verordnungen nach dem Willen der EU-Innenminister, die nach den Terroranschlägen in London das Vorgehen forcierten, verabschiedet werden. Nach den jüngsten Plänen sollen nun Benutzer von Telefon, Handy und Internet von der ersten Sekunde bis zum Ende der Nutzung beobachtet werden sollen, um bis ins Detail festzuhalten, wie sich die Person in den Kommunikationsnetzen bewegt. Auch wird das Anfertigen von Bewegungsprofilen angestrebt.

Die EDRI hatte Anfang der Woche diesen jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission veröffentlicht. In vielen Punkten, schreibt die EDRI, gleiche der Kommissionsvorschlag dem hoch umstrittenen Vorschlag im Rat aus dem vergangenen Jahr. Mit der Einbeziehung von Kommunikationsdiensten wie Voice-over-IP gehe die Vorlage sogar noch weiter, warnte Oliver Süme vom Provider-Verband eco. Mobilfunkbetreiber dürften zudem wenig erfreut darüber sein, dass sie SMS- und Lokationsdaten für mindestens ein Jahr zu speichern haben. Allerdings hat die Kommission klar gemacht, dass die Direktive nur unter Beteiligung des Parlaments in einem so genannten Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden kann.

"Die Ratsvorlage ist allerdings noch nicht vom Tisch", sagte Maurice Wessling vom niederländischen Bits for Freedom im Gespräch mit heise online. Laut aktueller Informationen von EDRI will der Rat der Justiz- und Innenminister das Thema am 12. Oktober erneut auf die Tagesordnung setzen. Problem für die Justizminister: Eine Entscheidung muss einstimmig gefällt werden; dem steht ein klares Mandat des niederländischen Parlaments entgegen, das seinen Regierungsvertreter angewiesen hat, nicht zuzustimmen. "Das niederländische Parlament blockiert damit eine Ratsentscheidung", erklärte Wessling, "wie es sich zu einem Mitentscheidungsverfahren stellt, wissen wir allerdings nicht."

Der Berichterstatter des Parlaments Alexander Alvaro hatte angekündigt, das Parlament werde in einem Mitentscheidungsverfahren darauf bestehen, dass Notwendigkeit und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen nachgewiesen werden müssen. Genau dazu aber, meint Wessling, sagt auch der Kommissionsvorschlag nichts Neues. Im Gegenteil, die Kommission räumt vielmehr ein, dass es derzeit praktisch keine wirklich aussagekräftigen Statistiken gebe. Diese sollen vielmehr nach der europaweiten Einführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erst bei den Unternehmen erhoben und zur Evaluation herangezogen werden. "Der Nachweis soll also erst erbracht werden, wenn man die Speicherung schon eingeführt hat", kritisiert Wessling.

In den kommenden beiden Monaten wollen die Bürgerrechtler daher Unterschriften in ganz Europa sammeln, die Kommission und Parlament auffordern, Datenschutz und Grundrechte bei ihren Überlegungen ausreichend zu würdigen. Schon vor dem offiziellen Start der Aktion, der heute beim Auftakt zur Konferenz "What the Hack" erfolgen soll, haben über 1500 Personen die Petition unterschrieben.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62198

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Zwischen der Europäischen Kommission und den 25 EU-Staaten verschärft sich ein Streit um vorgeschlagene Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus. Ein Sprecher von EU-Justizkommissar Franco Frattini bekräftigte heute die Absicht der Brüsseler Behörde, einen eigenen Gesetzesvorschlag zur Speicherung von Telefon- und Handydaten vorzulegen. Die Kommission wolle dem Vorstoß einiger Mitgliedstaaten im September ihr Vorhaben entgegensetzen.

Frattinis Sprecher Friso Roscam Abbing betonte, es gebe "eine Reihe guter Argumente", weshalb der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie besser sei als ein Rahmenbeschluss, wie die Mitgliedstaaten ihn bisher anstreben. Eine Richtlinie sei wegen der Mitentscheidung des Europa-Parlaments demokratischer, die Umsetzung eines solchen EU-Gesetzes sei juristisch leichter durchzusetzen und es enthalte strengere Auflagen in Sachen Datenschutz. Ein Rahmenbeschluss, wie die EU-Staaten ihn bisher anstreben, würde ohne Zutun von Kommission und Parlament im Ministerrat beschlossen.

Unklar ist bisher, ob die Kommission ihren Vorschlag rechtzeitig zum informellen Treffen der Innen- und Justizminister Anfang September im englischen Newcastle vorlegen kann. Auf jeden Fall solle der Entwurf zum regulären Ratstreffen Anfang Oktober fertig sein, sagte der Frattini-Sprecher. Die Kommission hat ihre Arbeit an Maßnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus seit den Anschlägen von London verstärkt. Die Zahl der Beamten, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, wurde auf 25 aufgestockt.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62274

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Niedersachsens Justizministerin fordert "neues Sicherheitskonzept"
« Antwort #64 am: 30 Juli, 2005, 11:47 »
Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus hat Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) eine "neue Sicherheitsarchitektur" gefordert. "Wir brauchen dringend eine engere Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz", sagte Heister-Neumann in einem dpa-Gespräch in Hannover. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Anfang 2004 in Kraft getretene niedersächsische Gesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung gekippt hat, werde das Land noch in diesem Jahr eine überarbeitete Regelung auf den Weg bringen.

"Wir werden das neue Gesetz so wasserdicht machen, wie es irgend möglich ist", sagte die Ministerin. Aber selbst mit den Vorgaben der Karlsruher Richter werde es Niedersachsen möglich sein, eine auch im Kampf gegen den Terrorismus wirksame Regelung zu erarbeiten. Fälle wie der eines Göttinger Castor-Gegners, dessen Telefongespräche abgehört worden waren, weil er im Verdacht stand, bei einem Castor- Transport die Gleise blockieren zu wollen, werde es künftig nicht mehr geben: "So etwas sollte nicht ausgeweitet worden. Das muss wirklich nicht sein", meinte Heister-Neumann.

Konflikte mit dem kleineren Koalitionspartner FDP bei der Überarbeitung des niedersächsischen Polizeigesetzes befürchte sie nicht, sagte Heister-Neumann. In der Diskussion um die Auswirkungen des Karslruher Grundsatzurteils hatte sich FDP-Fraktionschef Philipp Rösler erleichtert gezeigt und den Kurs der CDU kritisiert. "Ich bin dennoch davon überzeugt, dass wir mit der FDP eine gemeinsame Grundlage erarbeiten können", betonte die Ministerin. "Verantwortliche Politik muss vorher nachdenken und nicht erst, wenn etwas passiert ist."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62284

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Polizeigewerkschaft fordert wirksamere Anti-Terrormaßnahmen
« Antwort #65 am: 03 August, 2005, 12:46 »
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die bisher ergriffenen Anti-Terrormaßnahmen als unzureichend kritisiert. "Konkrete Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des islamistischen Terrorismus müssen endlich umgesetzt werden", verlangte der GdP-Bundesvorstand in einem am Mittwoch verabschiedeten "Berliner Appell". Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg warf den politisch Verantwortlichen eklatante Handlungsdefizite vor. Führende Innenpolitiker wiesen seit langem auf die bedrohliche Gefahrenlage hin. Doch es reiche nicht aus, nur darüber geredet zu haben. Anstelle des Wahlkampfgetöses bedürfe es vielmehr einer parteiübergreifenden Anstrengung.

Als Sofortmaßnahmen forderte die GdP die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung, die Einrichtung einer praxisgerechten Anti-Terror-Datei, die Einführung des genetischen Fingerabdrucks als Standardmaßnahme bei der erkennungsdienstlichen Behandlung und die längere Aufbewahrung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Die nötigen Änderungen beim EU-Haftbefehl, den das Bundesverfassungsgericht vorläufig gestoppt hat, müssten schnell umgesetzt werden. Ferner verlangt die GdP, die technische Wohnraumüberwachung praxisgerecht zu gestalten. Nach dem vom Verfassungsgericht erzwungenen neuen Gesetz muss eine Lauschaktion sofort abgebrochen werden, wenn die Gespräche den privaten Bereich betreffen.

Die Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren wies die GdP als gezielte Irreführung der Öffentlichkeit zurück. Freiberg nannte es abenteuerlich, "wie manche Ministerpräsidenten von ihrer knallharten Sparpolitik bei der Polizei ablenken wollen".

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/62407

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Versetzt die mobile Welt dem Datenschutz den Todesstoß?
« Antwort #66 am: 05 September, 2005, 18:04 »
Am Rande der IFA in Berlin forderten Experten auf dem Symposium "Mobile Kommunikation und Datenschutz" (PDF-Datei) angesichts der absehbaren ubiquitären Informationsverarbeitung mit Handhelds, RFID und Sensoren neue Konzepte für den Schutz der Privatsphäre. "Die geltenden Datenschutzrechte sind auf die neuen Anforderungen nicht vorbereitet", betonte Alexander Rossnagel, Professor für öffentliches Recht an der Universität Kassel. Statt dass der Gesetzgeber wie bisher spezifische Schutzbereiche für die Verwendung von Daten im öffentlichen und privaten Bereich festlege, "müssen wir zu ganz anderen Vorstellungen kommen, wie informationelle Selbstbestimmung technisch unterstützt werden kann." Software-Agenten, welche die Datenschutz-Präferenzen ihrer Nutzer gespeichert haben, könnten etwa in die Verarbeitung der persönlichen Informationen "technisch einwilligen" oder eine Warnung bei einer unerwünschten Datenabgabe ausstoßen.

Die Herausforderungen für den Datenschutz, welche die mobile Welt mit allgegenwärtigen Internetzugängen, Foto-Handys, Sensoren und RFID-Chips mit sich bringt, sind gewaltig. Die Frage, wie beim so genannten Ubiquitous Computing das informationelle Selbstbestimmungsrecht aufrecht erhalten werden soll, "kommt in den Hochglanzprospekten der Aussteller auf der Funkausstellung noch erheblich zu kurz", konstatierte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix. Immer mehr elektronische Gadgets sollten möglichst unbemerkt miteinander kommunizieren, wobei bestehende Grundsätze wie eine vorab erfolgende Einwilligung in einen Datentransfer nicht mehr aufrecht zu erhalten seien. Mit den gängigen Ge- und Verboten komme man nicht mehr weiter, zumal mit der Erhebung von immer mehr personenbezogenen Daten das Interesse daran sowohl auf staatlicher als auch auf privater Seite zunehme.

Als Beispiel für die Bedrohungen führte Elliot Maxwell von der Johns Hopkins University in Washington die "Explosion" im Bereich RFID an. Schon heute würden immer mehr mobile IT-Geräte eine eindeutige Kennung erhalten. Ein Trend, der über den Einzug von Funkchips in bisher nicht mit Rechenkraft ausgestatteten Alltagsgegenstände deutlich ausgeweitet werde. Texas Instruments etwa plane, RFID-Tags nicht mehr nur in Medizinbehälter zu implantieren, sondern "in jede einzelne Pille". Generell sei absehbar, dass die Technik immer öfter direkt zur Kontrolle von Kranken, Älteren oder Gefangenen zum Zuge komme. Es sei daher unabdinglich, den Schutz der Privatsphäre bei der kommenden RFID-Chip-Generation schon im Design zu implementieren. Besonders wichtig ist für Maxwell der Einbau einer Option, mit der sich die Tags an- und abschalten lassen. Dies lasse dem Einzelnen die Freiheit, etwa beim Kauf einer teuren Uhr spätere Garantieansprüche zu nutzen, ohne jedoch ständig verfolgbar zu sein. Auch der Passwortschutz und die Verschlüsselung der Kommunikation mit Lesegeräten müsse verbessert und durch eine Funktion ergänzt werden, die unerwünschte Ausleseprozesse der Chips sofort bekannt gebe.

Als weiteres wichtiges Element der Neuausrichtung beim Datenschutz betrachten die Experten eine bessere Möglichkeit für Unternehmen, mit Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Privatsphäre werben zu können. "Ich kann nur appellieren an die Politik, Datenschutz auch als positiven Wettbewerbsfaktor zu sehen", erklärte Dix. Ihm zufolge steht der Gesetzgeber nach der Wahl "in der Pflicht", ein bundesweites Datenschutz-Auditgesetz zu erlassen und darin die entsprechenden Rahmenbedingungen vorzunehmen. Schon seit längerem räche es sich, dass Rot-Grün eine zweistufige Reform des Datenschutzrechts vorgehabt, aber nur einen Teil umgesetzt habe.

Hansjürgen Garstka, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für Datenschutz und Informationsfreiheit, bezeichnete auch den von Brüssel gelegten Rahmen als "ernüchternd". Für die gesellschaftliche Bedeutung der Mobilkommunikation gebe es in EU-Papieren bislang "wenig Raum". Besonders enttäuscht zeigte er sich über den internen Entwurf für eine Direktive der EU-Kommission zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten. "Was die Hardliner im Rat noch nicht durchgesetzt hatten, steht jetzt in der Richtlinie drin", empörte sich Garstka über die Ausdehnung des Anforderungskatalogs an Daten, welche Vertreter der nationalen Regierungen bei den Diskussionen über einen eigenen Rahmenbeschluss zunächst festgezurrt hatten. So poche die Kommission auf der Speicherung aller Zelleninformationen zur Standortbestimmung im Mobilfunk auch während laufender Gespräche zusätzlich zu den generell generierten Verkehrs- und Standortdaten inklusive SMS, MMS, Rufnummern, Nutzeranschriften sowie den Teilnehmer- und Gerätekennungen. Im Ministerrat seien bisher "nur" Angaben über die Anfangs- und Endzellen bei der Mobilkommunikation verlangt worden.

Dix warnte vor einem "Dammbruch zu Lasten des Datenschutzes", falls die Linie der Kommission akzeptiert würde. Provider müssten "das gesamte Bewegungsprofil eines Mobilfunkteilnehmers flächendeckend bei jedem Gespräch ohne Verdacht speichern", gab er zu bedenken. Damit würde sich "das gesamte Überwachungspotenzial der Netze realisieren, vor dem wir immer gewarnt haben". Die Datenschutzbeauftragten hätten schon vor Jahren gesagt, dass die Infrastruktur datenschutzfreundlicher aufzubauen sei. Die Anbieter hätten damals abgewunken, weil sie selbst kein Interesse an den genauen Standortdaten hatten.

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Der britische Innenminister Charles Clarke will im Namen des EU-Rates an seinem umstrittenen Anti-Terrorkurs und einer Verstärkung von Überwachungsmaßnahmen in der EU festhalten. So forderte er in einer dreieinhalbstündigen Plenardebatte im EU-Parlament in Straßburg am heutigen Mittwoch erneut einen verbesserten internationalen Austausch von Flugpassagierdaten, die Aufrüstung aller europäischer Ausweisdokumente und Visa mit biometrischen Merkmalen, den raschen Ausbau des Schengen-Informationssystems sowie die pauschale Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Um Terroristen vor geplanten Anschlägen stoppen zu können, müssten Polizei und Geheimdienste ein klares Bild über die Kommunikationsstränge der Kriminellen haben und die Menschen- sowie Bürgerrechte im Zweifelsfall zurückstehen, begründete der Labour-Politiker den EU-Anti-Terroraktionsplan des Ministerrates.

Viele Abgeordnete quer durch alle Parteien stellten aber insbesondere die geplante Vorratsdatenspeicherung in Frage, bei der es um die Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 48 Monaten geht, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Diese Maßnahme sei keineswegs unabdingbar, betonte der griechische Sozialist Stavros Lambrinidis, da die Terroristen sich rasch auf sie einstellen und ihren Informationsaustausch verstecken oder über öffentliche Telekommunikationseinrichtungen abwickeln würden. Der Vorsitzende der Liberalen, Graham Watson, bezeichnete den bisherigen EU-Ansatz als "unangemessen und kurzsichtig". Als Folge der Handlungen einiger Fanatiker dürfe nicht die gesamte Bevölkerung unter Beobachtung gestellt werden.

Die niederländische Sozialdemokratin Edith Mastenbroek war sich mit Herbert Reul von der CDU einig, dass die Vertreter des EU-Rates und der -Kommission zunächst genauer nachweisen müssen, dass die umstrittenen Maßnahmen erforderlich sind. Clarke habe zwar einzelne Beispiele gegeben, in denen eine Vorratsdatenspeicherung Früchte getragen habe. Damit sei die Pauschalüberwachung aber nicht zu rechtfertigen. Auch sein Parteikollege Elmar Brok setzte sich dafür ein, "nicht immer nur an der Schraube der Inneren Sicherheit zu drehen". Es seien bereits zahlreiche Anti-Terrormaßnahmen in den vergangenen Jahren beschlossen, von den Mitgliedsstaaten aber nur mangelhaft umgesetzt worden. Mehrere grüne Parlamentarier sprachen sich ebenfalls gegen einen Ausbau des "Polizeistaates" aus, während einzelne Vertreter von Liberalen, Sozialisten und der christdemokratischen Volkspartei auch für Clarke und die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung plädierten.

EU-Justizkommissar Franco Frattini, der für den 21. September eine fertige Version für einen Vorschlag der Kommission zur Massenspeicherung der Telekommunikationsdaten plant, will gewährleisten, dass nur gezielte Daten in Zusammenhang mit Terrorismus oder anderen Kapitalverbrechen gespeichert werden. Sein Arbeitsentwurf hat bei Datenschützern allerdings schon herbe Enttäuschung ausgelöst. Alexander Alvaro, der EU-Berichterstatter zur Vorratsdatenspeicherung, sieht schon in der Vorlage eines Richtlinienentwurfs der Kommission dagegen einen "Etappensieg", da im Rahmen eines solchen Gesetzgebungsverfahrens das Parlament im Unterschied zu einem Ratsbeschluss ein Mitspracherecht hat.

Sollten die Innnenminister trotzdem auf ihrer morgen beginnenden Tagung in Newcastle weiter an einer eigenen Vorlage für die umstrittene Überwachungsmaßnahme festhalten, würden sie eine "inter-institutionelle Krise" riskieren. Kompromissbereitschaft zeichnet sich zumindest bei Clarke aber nicht ab: Seinen Kritikern im Parlament warf er unter anderem "Desinformation" vor.

Quelle : www.heise.de

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Die Innen- und Justizminister der EU mussten sich bei einem Treffen am heutigen Donnerstag in Newcastle scharfe Kritik an ihren Plänen anhören, Telekommunikationsanbieter zur Speicherung der elektronischen Spuren ihrer Kunden über Jahre hinweg zu verpflichten. Erstmals waren zu der Zusammenkunft auch Vertreter der Wirtschaft geladen, die seit langem gegen die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten Sturm laufen. In Deutschland bekämpfen die pauschale Überwachungsmaßnahme unter anderem die Branchenverbände Bitkom und eco sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), weil sie diese für ineffektiv, unverhältnismäßig und zu kostspielig halten. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder forderte die Politik nun auf, die Bedenken der Industrie ernst zu nehmen.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nahm die Tagung zum Anlass, erneut vor dem Vorhaben zur Ausweitung der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten zu warnen, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Dies hätte zur Folge, dass Millionen von Datensätzen völlig unschuldiger Nutzer quasi "auf Vorrat" überwacht würden. Höchst sensible und vom Grundgesetz geschützte Daten müssten ohne konkreten Anlass für mögliche künftige Strafverfolgungsmaßnahmen aufbewahrt werden. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) erinnerte daran, dass statt der "uferlosen Speicherung" ein verdachtsbezogenes Dateneinfrieren ("Quick Freeze") über die bisher zulässige dreimonatige Speicherfrist hinaus zu bevorzugen wäre.

Proteste hagelt es auch von den letztlich Betroffenen: Fast jeder zweite Bundesbürger (47 Prozent) ist nach einer repräsentativen Befragung der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag von Colt Telecom nicht damit einverstanden, dass seine Telekommunikationsdaten über einen längeren Zeitraum detailliert gespeichert werden. Gleichzeitig lehnen es 78 Prozent der Befragten ab, die aus der Vorratsdatenspeicherung resultierenden Kosten zu tragen.

Vor allem der britische Innenminister Charles Clarke warb -- wie bereits am gestrigen Mittwoch im EU-Parlament -- für die Rundumüberwachung der Nutzer. Die Vorratsdatenspeicherung sei essenziell, weil sie Strafverfolgern das Sammeln von Beweismaterial gegen Verdächtige etwa bei der Terrorbekämpfung erleichtere. Einwände tat der Labour-Politiker ab: Bei der Kostenfrage seien Entschädigungsregelungen denkbar, wie sie in Großbritannien bereits in Kraft sind. Zudem würden die Betreiber generell schon Verbindungsdaten für Rechnungszwecke vorhalten und jetzt nur gebeten, "dies für etwas länger zu tun".

"Es hält sich hartnäckig das Missverständnis, die Unternehmen müssten ohnehin vorliegende Daten einfach nur länger aufbewahren. Das ist falsch", hält Rohleder im Namen des Bitkom dagegen. Sollten die EU-Pläne Wirklichkeit werden, müssten die TK-Unternehmen auch bislang nicht verarbeitete Daten erheben. Dazu würden Informationen über erfolglose Anrufversuche, Daten über den Standort eines Mobiltelefons während und am Ende eines Gesprächs sowie die Protokollierung aufgerufener Webseiten im Internet gehören. "Diese Informationen sind für die Abrechnung ohne Bedeutung und dürfen daher nach geltendem Datenschutzrecht nicht gespeichert werden", betonte Rohleder. Die Unternehmen müssten die technischen Voraussetzungen für die Erhebung dieser Daten erst schaffen. Die Kosten für die deutsche Telekommunikationsbranche schätzt sein Verband auf weit mehr als 200 Millionen Euro allein im ersten Jahr.

Gegenwind aus dem Rat bläst Clarke etwa aus Deutschland entgegen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Otto Schily sind sich einig, dass das Vorhaben, auch Daten zu erfolglosen Anrufe zu speichern, die zusätzlichen Kosten nicht rechtfertigen würde. Generell setzen sich aber beide SPD-Politiker entgegen eines klaren Votums des Bundestags weiter für die Vorratsdatenspeicherung ein. Zypries will die Pauschalüberwachung auf sechs Monate begrenzen. Dass es ein Interesse der Fahnder daran gebe, wüsste ja jeder, "der regelmäßig Tatort guckt". Der von ihr gewünschte Zeitrum entspreche dem Willen des Parlamentes. Der Bundestag hat sich aber gegen jegliche Mindestspeicherfrist ausgesprochen. Schily beharrt gar auf einer zwölfmonatigen Datenlagerung. Die aktuellen Papiere des EU-Rates sehen Speicherfristen zwischen sechs Monaten und drei Jahren vor.

Angesichts der offenen Fragen geht Zypries nicht mehr davon aus, dass die Minister ihren Zeitplan bei der Verabschiedung des Rahmenbeschlusses halten. Sie hatten nach den Londoner Anschlägen im Juli vor, auf ihrem Treffen im Oktober eine Einigung zu erzielen. Clarke ist dagegen optimistisch, die Gesetzesvorlage in vier Wochen beschlussreif zu haben. Damit wären heftige Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission und dem EU-Parlament programmiert, die auf einem eigenen Gesetzgebungsverfahren pochen und dem Rat die Befugniss absprechen. Zypries hält eine Mitentscheidung der Abgeordneten aber nicht für erforderlich, weil die justizielle Zusammenarbeit Sache der Mitgliedsstaaten sei.

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"Datenschutz ist Menschenrecht"
« Antwort #69 am: 15 September, 2005, 16:27 »
Datenschutzbeauftragte aus 32 Ländern wollen einen Prinzipienkatalog verabschieden, der unabhängig von existierenden nationalen Gesetzen ein Mindestmaß an Datenschutz weltweit standardisiert. Auf der 27. Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten in Montreux wollen die Datenschützer am morgigen Freitag eine Erklärung verabschieden, die laut dem bisher vorliegenden Entwurf die Vereinten Nationen anruft, den Schutz der Privatsphäre rechtsverbindlich festzulegen.

"Wir brauchen eine Stärkung des Verständnisses, dass Datenschutz Menschenrecht ist," sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar beim Auftakt der Konferenz am Mittwoch. Details zu der Frage, wie die geplanten Standards tatsächlich kodifiziert werden sollen -- neben einem UN-Dokument ist auch ein ISO-Standard im Gespräch -- müssen laut Schaar erst noch diskutiert werden.

"Datenparadiese, in denen keinerlei Schutz besteht, schaden letztlich allen", sagte Fernando Argüello Tellez, Anwalt bei der Regulierungsbehörde für den Telekommunikations- und Energiemarkt in El Salvador, Siget. Noch gebe es aber zahlreiche Länder, die keinerlei Datenschutzvorschriften haben. Schaar verwies in diesem Zusammenhang auf "das bevölkerungsreichste Land der Welt". Dort hatte die Weitergabe von Daten durch Yahoo kürzlich zur Inhaftierung eines kritischen Journalisten geführt. Aber auch mit Blick auf die USA wünschte sich Schaar, dass die USA sich "noch weiter in Richtung Fair Information Practices bewegen".

Der US-Anwalt Alan Charles Paul, der als Vizechef des von Präsident Bush neu geschaffenen Privacy Board im Gespräch ist, sagte gegenüber heise online: "Was die Prinzipien angeht, sind wir nicht weit auseinander. Die Unterschiede liegen eher in der Durchsetzung und da sind die USA mit zivilrechtlichen Möglichkeiten nicht schlecht. Ich sehe uns da als die kleinere Schwester." Die USA und China sind beide keine offiziellen Mitglieder der Konferenz der Datenschutzbeauftragten.

Mit der Montreux-Erklärung wollen die Datenschützer auch dem Trend entgegenwirken, die Anti-Terrorbekämpfung über die Sicherung von Grund- und Bürgerrechten zu stellen. "Wir erleben Überwachung in einem Maß und einer Tragweite, die es nie zuvor gegeben hat," warnte Ann Cavoukian, Datenschutzbeauftragte der kanadischen Provinz Ontario. "Der Schutz der Privatsphäre ist in Gefahr." Äußerungen des britischen Innenministers Clark zu möglichen Einschränkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention belegen das ihrer Meinung nach.

Neben der Einführung von Mindeststandards setzen die Datenschützer auch auf eine Stärkung des Datenschutzes im Alltag. Der Rechtswissenschaftler Yves Poullet empfahl in seiner Analyse der vor zehn Jahren verabschiedeten Europäischen Datenschutzrichtlinie -- der er heute die Geburtstagsrede hielt -- insbesondere die Einführung einer Sammelklage im Datenschutzrecht. Solche Sammelklagen, auch von Verbänden wie den bislang seiner Meinung nach zu zurückhaltenden Verbraucherschützern vorgebracht, könnten die Durchsetzung auch in Europa deutlich verbessern.

Ob Europas Datenschutzrichtlinie novelliert werden sollte, dazu gehen die Meinungen auseinander -- auch wenn allseits anerkannt wird, dass die Richtlinie gescheitert ist, was die Harmonisierung der Gesetzgebung in Europa angeht. Bereits die Frage, was überhaupt "persönliche Daten" sind, wird in den Mitgliedsländern nach wie vor sehr unterschiedlich beantwortet. "Vielleicht wäre eine Verordnung mit mehr Eingriffsmöglichkeiten für die Kommission geeigneter", sagte Alfred Büllesbach, Konzerndatenschutzbeauftragter bei DaimlerChrysler. Büllesbach ist allerdings gegen eine rasche Novellierung bevor mehr Erfahrungen mit der Richtlinie gesammelt wurden, die das letzte Mitgliedsland erst im vergangenen Jahr umgesetzt hat. Ohnehin ist ein Novellierungsvorschlag angesichts des derzeitigen Brüsseler Streits um die Vorratsdatenspeicherung mindestens bis Ende des Jahres nicht zu erwarten. Parlament, Kommission und Rat steuern in dieser Frage auf einen institutionellen Konflikt zu, der morgen auch noch einmal die Datenschützer beschäftigen wird.

Quelle : www.heise.de

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Die EU-Kommission hat sich am heutigen Mittwoch auf einen offiziellen Entwurf für eine Richtlinie zur Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung geeinigt. Gemäß dem Papier, das Justizkommissar Franco Frattini in Brüssel vorgestellt hat, müssen Anbieter im Telefonbereich Verbindungs- und Standortdaten ihrer Nutzer künftig pauschal ein Jahr und im Internetsektor sechs Monate aufbewahren. Ähnliche Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung verfolgt der EU-Rat bereits seit langem. Die Kommission geht gemeinsam mit dem EU-Parlament sowie dem Juristischen Dienst des Ministergremiums aber davon aus, dass den Mitgliedsstaaten dafür weitgehend die Berechtigung fehlt. Mit dem Vorschlag der Kommission liegt nun erstmals eine gesetzgeberische Alternative vor, bei der im Gegensatz zu einem Beschluss des Ministerrates die Volksvertreter ein Mitentscheidungsrecht bis hin zur Ablehnung der Initiative haben.

Prinzipiell geht es bei den Vorhaben um die Vorratsspeicherung aller so genannter Verkehrsdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Chatten oder Filesharing anfallen. Die Kommission erhofft sich dadurch bessere Möglichkeiten zur Prävention, Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten, vor allem im Bereich Terrorismus und organisierter Kriminalität. Ein Harmonisierungsbedarf innerhalb der EU sei gegeben, da einzelne Mitgliedsstaaten nationale Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet hätten oder dies planen würden.

Datenschützer halten dagegen jegliche pauschale Speicherung von Nutzerinformationen ohne konkreten Zweck für unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar. Sie zeigten sich enttäuscht über einen ersten Arbeitsentwurf der Kommission, den auch die Wirtschaft scharf kritisierte. Auch das EU-Parlament sah die vorgeschlagene Maßnahme an sich bislang äußerst skeptisch und lehnte den Rahmenbeschluss des Rates ab. Die Kommission hat daher noch etwas nachgebessert an ihrem Entwurf, zu dem die Minister und Abgeordneten nun Stellung nehmen müssen. Leicht entschlackt hat sie etwa die in einem separaten Anhang aufgeführte Liste der Daten, welche Telcos vorhalten sollen. So verzichtet sie nun darauf, dass Mobilfunkanbieter zellgenaue Standortinformationen selbst während eines Gesprächs festhalten und archivieren müssen. Beim Start und beim Ende des Gesprächs sollen entsprechende Datenaufzeichnungen weiter erfolgen.

Ansonsten umfassen die zwei Seiten langen Anforderungswünsche nach wie vor sämtliche Daten, welche die Quelle, das Ziel, die Art und im Mobilfunk den Ort einer Kommunikation bestimmen. Dies können etwa dynamische oder feste IP-Adressen sein, aber auch nähere Angaben zu verschickten SMS. Dabei würden auch die Kommunikationsinhalte erfasst, die laut des Papiers eigentlich nicht gespeichert werden sollen. Bei den zu identifizierenden Kommunikationsgeräten liegen die Interessen nicht nur bei IMSI- und IMEI-Nummern von Handys, sondern auch bei den MAC-Adressen von Netzwerkkarten in Computern. Insgesamt könnten die Daten bei entsprechender Auswertung ein komplettes Profil der elektronischen Kommunikationsnetzwerke eines Nutzers ergeben und somit auch einen begehrten Angriffspunkt für Cybergangster bilden.

Um die Wirtschaft zu besänftigen, enthält das Papier der Kommission eine Klausel zur Kostenübernahme. "Nachgewiesene Zusatzkosten", die mit Befolgen der Richtlinie entstehen, sollen erstattet werden. Die Interessen von Datenschützern, Strafverfolgern und den betroffenen Anbietern seien abgewogen worden, betonte ein Sprecher der Generaldirektion Informationsgesellschaft. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf dagegen bereits die Frage auf, ob eine solche "präventive Strafverfolgungsmaßnahme" in Deutschland im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Verabschiedung der entsprechenden Gesetzgebung überhaupt umgesetzt werden dürfte.

Mit Spannung erwartet wird in Brüssel die Reaktion des Rates, der bislang im Oktober seinen eigenen Rahmenbeschluss verabschieden wollte. Dies wäre angesichts der ungeklärten Rechtsgrundlage jedoch "auch für die Strafverfolger nicht hilfreich", warnte der Kommissionssprecher. Der Europäische Gerichtshof habe erst vor einer Woche den Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht für nichtig erklärt, weil er außerhalb des gemeinschaftsrechtlichen Rahmens erlassen wurde. Die Kommission hatte gegen das eigenständige Vorgehen der Mitgliedsstaaten geklagt und nach drei Jahren Recht bekommen. Ganz ähnlich ist die Lage im Streit um die Vorratsdatenspeicherung. Sollte auch hier der Gerichtshof den im Raum stehenden Ratsbeschluss kassieren, müssten Strafverfahren, die anhand der damit verknüpften Befugnisse geführt wurden, im Nachhinein neu aufgerollt werden.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64132

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Wirtschaft und Datenschützer lehnen Pläne der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung ab

Der als Kompromisspapier ausgegebene Brüsseler Richtlinienentwurf (DOC-Datei) zur pauschalen Überwachung von Telekommunikationsnutzern stößt weithin auf Ablehnung. Die jetzt vorgesehene Kostenentschädigung betrachtet Christiane Eichele, Telekommunikationsexpertin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), zwar als "kleinen Etappensieg". Für die betroffenen Unternehmen sei "das Drops damit aber nicht gelutscht". Zu befürchten sei ein allgemeiner Vertrauensverlust der gleichsam rundum überwachten Bürger mit einer entsprechend geringeren Nutzung von Telekommunikationsdiensten, gibt Eichele zu bedenken. Ihr Kollege vom Branchenverband Bitkom, Volker Kitz, ergänzt, dass die Kostenübernahme für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit in Deutschland generell von der Verfassung her vorgeschrieben sei.

Laut Kitz "würden wir uns mit einer solch umfassenden Überwachung tatsächlich den gläsernen Nutzer nach Europa holen, der bisher immer nur als Schreckgespenst galt." Er appelliert an das EU-Parlament, dem beim Richtlinienverfahren im Gegensatz zu dem nach wie vor im Raume stehenden Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Vorratsdatenspeicherung ein Mitentscheidungsrecht zukommt, diesen Albtraum "im Reich der Fantasie zu lassen". Der Brüsseler Bitkom-Repräsentant Fabian Bahr warnte angesichts der Pläne der EU-Kommission, den Gesetzesvorschlag bereits bis zum Ende des Jahres durch alle Instanzen schleifen zu wollen, vor einem Schnellschuss: "An erster Stelle sollte die Ausarbeitung eines ausgewogenen Entwurfs stehen".

Bei dem von Kommission und Rat mit unterschiedlichen Gewichtungen vorangetriebenen Projekt geht es um die Speicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten im Bereich Sprachtelefonie und Internet anfallen. Unzufrieden ist die Wirtschaft vor allem mit der langen Liste vorzuhaltender Datentypen, die auch das Kommissionspapier vorsieht. So bemängelt Eichele im Bereich Internet "unscharfe Definitionen", weil darunter im Richtlinientext zunächst Daten gefasst werden, die in Beziehung zur elektronischen Kommunikation stehen, die ganz oder hauptsächlich über das Internet-Protokoll abgewickelt werden. Laut dem Anhang sollen jedoch "nur" die Zugangsdaten sowie die Verbindungsdaten bei E-Mails und Internet-Telefonie gespeichert werden. Kritisch sieht der BDI ferner etwa, dass im Mobilfunk die Standortdaten auch am Ende eines Gesprächs aufbewahrt werden müssten. Für die zwölfmonatige Speicherfrist bei Telefondaten sieht Eichele "keine Rechtfertigung", da Sicherheitsbehörden in Gesprächen mit der Bundesregierung und der Wirtschaft eine sechsmonatige Frist für ausreichend ansahen.

Auch für Oliver Süme, Regulierungsexperte beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, lässt die Anforderungsliste noch "zu viel Interpretationsspielraum". Tragbar wäre allenfalls die Speicherung der Abrechnungsdaten bei entsprechend echtem Kostenausgleich, der bisher noch "zu vage" geregelt sei. Proteste muss sich die Kommission zudem über die noch nicht ausreichend berücksichtigen Gegenargumente zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer "Folgenabschätzung" anhören. So bemängelt die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi), dass die Kommission in ihrem "Impact Assessment" (DOC-Datei) die Eingaben von über 100 Bürgerrechtsorganisationen falsch darstelle: angeblich sollen Datenschützer insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Zwecke der Pauschalüberwachung in Frage gestellt haben, während die von EDRi mit initiierte Petition jegliche Form der systematischen Vorratsdatenspeicherung ablehne. Für den Frankfurter Juristen Patrick Breyer ist die Folgenabschätzung "ein Witz". Da bislang nur eine Hand voll Mitgliedsstaaten Vorratsspeicherungspflichten vorsähen, bestünde die beste Harmonisierung darin, stattdessen grenzüberschreitende Zugriffsmöglichkeiten im Einzelfall einzuführen. Ein solches "Quick Freeze"-Verfahren fordert weiterhin auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP).

Ein großer Dorn im Auge ist Kritikern zudem, dass der Kommissionsentwurf es den Mitgliedsstaaten im so genannten Komitologie-Verfahren überlassen will, die Liste der zu speichernden Daten nach Gutdünken zu verändern. Die europapolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hält eine derartige Ermächtigungsgrundlage für "inakzeptabel", da sie dem staatlichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger Tor und Tür öffne.

Quelle : www.heise.de

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Datenschutz in der EU: Datenschützer fordert Nachbesserungen
« Antwort #72 am: 26 September, 2005, 19:28 »
Dass alle Telefonverbindungs- und Internetdaten der EU-Bürger künftig erfasst und gespeichert werden sollen, ist eine ausgemachte Sache. Jetzt aber, meint EU-Datenschützer Peter Hunstinx, müsste zumindest die Höchstdauer der Speicherung vorgeschrieben und klar gemacht werden, wer alles Zugang zu den Daten erhält.

Für die geplante massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten hat der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx strengere Regeln zum Schutz der persönlichen Daten gefordert. Solche EU-Vorschriften berührten ein "unglaublich sensibles Thema", begründete Hustinx am Montag in Brüssel seine Forderung.

Ein gesetzgeberischer Eingriff, der den Datenschutz schwäche, sei nicht nur inakzeptabel, sondern auch illegal, warnt Hustinx. Er sei bislang nicht von der Notwendigkeit der geplanten Vorschriften überzeugt. Dies sei aber eine politische Entscheidung, die EU-Parlament und Ministerrat fällen müssten.

Für die Dauer der Speicherung von so genannten Verkehrsdaten über Festnetz- und Mobilnetztelefonate sowie die Nutzung des Internets müssten EU-weit einheitliche Höchstzeiträume festgelegt werden, forderte Hustinx. Längere Aufbewahrzeiten als zwölf Monate für Telefongespräche und sechs Monate für die Daten zur Internetnutzung seien nicht hinnehmbar.

Der Umfang der zu speichernden Daten müsse dabei klar begrenzt werden. Nach Ablauf der Speicherfristen müssten diese Daten gelöscht werden. Dabei müsse auch für die Zukunft sichergestellt werden, dass es keinerlei Zugriff auf den Inhalt von Gesprächen oder E-Mails geben dürfe.

Hustinx hegte Zweifel daran, dass die geplanten Beschränkungen des Datenzugriffs für den Fall von Ermittlungen terroristischer Straftaten und organisierter Kriminalität ausreichend präzise seien. Dies könne zu unterschiedlichen Praktiken in den Mitgliedstaaten führen. Daher seien genauere Vorschriften notwendig. Der Zugang zu den Daten und deren Verwendung müsse streng kontrolliert und möglichst unter die Aufsicht der nationalen Gerichte gestellt werden. Die bei den Telekommunikationsanbietern zu speichernden Daten müssten bestmöglich vor unbefugtem Zugriff geschützt werden, forderte Hustinx. Angesichts notwendiger Investitionen in neue Technik solle den Netzanbietern ein finanzieller Anreiz geboten werden, unterstützte Hustinx den Vorschlag der EU-Kommission, Netzbetreiber für Mehrkosten zu entschädigen. Der Datenschutzbeauftragte verwies dabei auf Schätzungen der EU-Kommission. Demnach müsste ein einzelnes großes Telekomunternehmen für die Infrastruktur zur einjährigen Speicherung der Daten mehr als 150 Millionen Euro ausgeben und zusätzlich noch einmal mit Betriebskosten von jährlich etwa 50 Millionen Euro rechnen.

Quelle : www.spiegel.de

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Datenschützer: "Wir geben unsere Privatheit ständig auf"
« Antwort #73 am: 27 September, 2005, 16:01 »
"Datenschutz kann nicht existieren, wenn nicht gleichzeitig das Bewusstsein für Privatheit besteht", sagt Spiros Simitis in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Der frühere hessische Datenschutzbeauftragte und ehemalige Vorsitzende der Datenschutzkommission des Europarats meint, dass es in der Bevölkerung heute ein anderes Verständnis von Datenschutz gebe als 1983. Der Streit um die seinerzeit angesetzte Volkszählung sei eine Reaktion auf den radikalen Wandel der Technologie gewesen. "Diese Technologie hat aber heute dazu geführt, dass wir uns tagein, tagaus daran gewöhnt haben, dass wir permanent Daten preisgeben", so Simitis.

Das geschehe durchaus bewusst, ist der Jurist und ehemalige Vorsitzender des Nationalen Ethikrats überzeugt. "Angefangen bei den Kundenkarten in den Geschäften, fortgesetzt über das Handy, mit dem Sie alles hinausposaunen, was Sie über sich selbst und andere zu sagen haben." So verschwinde das Verständnis von Privatheit. Simitis glaubt aber nicht, dass der Bürger freiwillig etwas preisgibt. Das Beispiel Gesundheitskarte zeige, "dass Sie keine Leistungen bekommen, wenn Sie nicht ein Mindestmaß an Informationen weitergeben."

Wenn der Zweck der Datenweitergabe durch abstrakte Begriffe wie "Terrorismus" und "Sicherheit" modifiziert werden könne, dann sei es mit dem Datenschutz vorbei. Solche Begriffe widersetzten sich der von Simitis geforderten "Informationsaskese", die auch vom Bundesverfassungsgericht stets angemahnt worden sei. Abstrakte Begriffe, zu denen auch "öffentliche Sicherheit" gehört, sollen es Behörden ermöglichen, den Spielraum so breit wie möglich anzulegen. Als Beispiel für den Umgang mit dem Wort "Terrorismus" führt Simitis den von der US-Regierung kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in die Welt gesetzten Patriot Act heran. Ein Anknüpfungspunkt für die Suche nach Terroristen seien die Lesegewohnheiten. "Die Chips in den Büchern erlauben es nachzuvollziehen, wer was wann gelesen hat. Der nächste Schritt ist ganz klar: Man erstellt eine 'schwarze Liste' mit Literatur." Auch wendet Simitis ein, dass der heute geachtete ehemalige südafrikanische Präsident Nelson Mandela einstmals als "berühmtester Terrorist der Welt" galt.

Für eine Datenerhebung gebe es immer gute Gründe, aber der Zugang sei entscheidend, meint Simitis. Bei der LKW-Maut sei durch zwei legislative Engriffe die Zweckbindung der Daten gesichert worden. "Kaum war das geschehen, wurde versucht, diese Begrenzung hinwegzuinterpretieren", betont Simitis. Auch zum Vorstoß der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung legt Simitis wert auf den Aspekt der Datennutzung. Der jüngste Vorstoß sei datenschutzfreundlicher als die bisherigen Vorschläge der Innenminister, er reiche aber nicht aus. Es gehe nicht allein um die Dauer der Speicherung, sondern um die Anwendung aller Datenschutzgrundsätze.

Als Grundvoraussetzung für den Datenschutz sieht er nicht nur Transparenz, sondern auch öffentliches Bewusstsein und öffentliche Diskussion. Das sei die wichtigste Aufgabe der Datenschutzbeauftragten, die so also nie überflüssig würden.

Quelle : www.heise.de

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Das EU-Parlament hat am heutigen Dienstag in seiner Plenarsitzung in Straßburg den Vorschlag des EU-Rates zur pauschalen Überwachung der elektronischen Spuren der Telekommunikationsnutzer erneut und endgültig zurückgewiesen. Im Juni hatten die Abgeordneten dem Vorhaben des EU-Rates zur europaweiten Vorratsdatenspeicherung erstmals geschlossen eine deutliche Absage erteilt, woraufhin das Papier noch einmal beraten werden musste. Aber auch bei weiteren Debatten mit der britischen Ratspräsidentschaft und der Kommission hielten die Parlamentarier an ihren prinzipiellen Bedenken gegenüber der Rundum-Beschattung der Nutzer fest. Sie sehen insbesondere keine Berechtigung für das Credo des Rates, eine derart tief in die Wirtschaftsangelegenheiten und Grundrechte einschneidende Maßnahme allein als Strafverfolgungssache zu betrachten.

Im Sicherheitsbereich haben die Abgeordneten bislang noch kein Mitentscheidungsrecht, weshalb ihre wiederholte Ablehnung des Rahmenbeschlusses für die Mitgliedsstaaten nicht bindend ist. Allerdings gehen auch der Juristische Dienst des Rates sowie die EU-Kommission davon aus, dass die Minister keine Befugnis haben, eine Rechtsgrundlage zur Verpflichtung der Anbieter zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten bis zu drei Jahren zu erlassen. Die Kommission hat daher parallel ein eigenes Gesetzgebungsverfahren gestartet, das von Datenschützern und der Wirtschaft jedoch ebenfalls in weiten Teilen abgelehnt wird. Prinzipiell geht es bei den Vorhaben von Rat und Kommission um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen.

Für den zuständigen Berichterstatter Alexander Alvaro hat das EU-Parlament mit seiner Entscheidung "nochmals deutlich gemacht, dass es bei der Frage der Vorratsdatenspeicherung ein Wort mitzureden hat". Er hofft nun, dass der Rat sich "konstruktiv an einer Lösung im Wege des Mitentscheidungsverfahrens beteiligen wird." Der FDP-Abgeordnete sieht allerdings im Vorschlag der Kommission ebenfalls noch nicht das "Gelbe vom Ei". Der Entwurf gehe zwar in die richtige Richtung, "die wesentlichen Fragen sind jedoch noch nicht geklärt. Dies betrifft unter anderem die Speicherfrist der Datensätze und welche Datentypen vorgehalten werden müssen." Die von der Kommission ins Spiel gebrachte einjährige Aufbewahrungspflicht von Telefondaten sei zu lang. Zu der sechsmonatigen Speicherfrist für Internetdaten äußerte sich Alvaro nicht.

Der Berichterstatter will jetzt "in enger Abstimmung mit Datenschützern prüfen, wie der vorliegende Entwurf verbessert werden kann." Darüber hinaus sollte die Richtlinie mit einem Verfallsdatum versehen werden, um sicherzustellen, dass eine zwingende parlamentarische Überprüfung der Maßnahme erfolgt. Prinzipielle Rückendeckung erhielt Alvaro vom Schattenberichterstatter der konservativen Europäischen Volkspartei, Herbert Reul (CDU): "Gravierende Tatbestände, die die Persönlichkeitsrechte der Bürger einschränken könnten, dürfen nicht ohne die Volksvertretung beschlossen werden."

Der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Günter Gloser, rief die Bundesregierung derweil auf, "von der für Oktober 2005 vorgesehenen Verabschiedung des Rahmenbeschlusses Abstand zu nehmen". Einerseits sei dieser mit zu vielen verfahrensrechtlichen Risiken behaftet, andererseits habe der Bundestag einen umfassenden Parlamentsvorbehalt gegen eine gesetzliche Pflicht zur Vorratsspeicherung eingelegt und diese Anfang des Jahres zunächst abgelehnt. Der von der Kommission vorgeschlagene Weg im Rahmen des Binnenmarktes erscheint Gloser angesichts jüngster Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Europäischen Haftbefehl und des Europäischen Gerichtshof zum Umweltstrafrecht auf jeden Fall als "vorzugswürdig". Berlin sollte daher auch in Brüssel darauf dringen, dass die Beratungen zum Rahmenbeschluss komplett aufgegeben werden. Andernfalls könnten die Parlamentarier neben den "möglicherweise berechtigten Interessen der Strafverfolgungsbehörden" nicht die "ebenso berechtigten Interessen der Bürger sowie der Telekommunikationswirtschaft" in das Verfahren einbringen.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe auch:

    * EU-Datenschutzbeauftragter kritisiert Kommissionsplan zu Vorratsdatenspeicherung
    * Wirtschaft und Datenschützer lehnen Pläne der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung ab
    * EU-Kommission legt Entwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten vor

    * Ratsbeschluss zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten steht auf der Kippe
    * Terrorabwehr vs. Grundgesetz, Wie viel Überwachung verträgt der freiheitliche Rechtsstaat?, c't 17/05, S. 62
    * Schily: Terrorabwehr funktioniert in Deutschland gut
    * EU-Kommission besteht auf eigenem Vorschlag zur Telefondatenspeicherung
    * Unterschriftenkampagne gegen verdachtsunabhängiges Datensammeln

    * Heftige Proteste gegen Brüsseler Pläne zur pauschalen Überwachung der TK-Nutzer in c't aktuell
    * EU-Kommission will Speicherung von TK-Verbindungsdaten massiv ausweiten
    * Speicherung von Telefon- und Internetdaten soll im Herbst beschlossen werden
    * Britischer Innenminister: Alle Bürgerrechte müssen auf den Prüfstand
    * Terrorabwehr stellt EU-Balance von Sicherheit und Freiheit in Frage

    * LKA-Chef Kolmey: Internet-Verbindungsdaten mindestens ein Jahr speichern
    * Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten
    * Internet-Verband kritisiert Pläne zur Vorratsspeicherung von TK-Daten
    * US-Provider gegen EU-weite Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten
    * EU-Parlament stimmt gegen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten

    * EU-Rat will Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten vorziehen
    * FDP: "Keine Vorratsdatenspeicherung durch die europäische Hintertür"
    * EU-Rat gibt Gas bei Vorratsspeicherung von TK-Daten
    * "Albtraum Vorratsdatenspeicherung"
    * Ministerium prüft Protokollierung von Verbindungsdaten bei Anonymisierungsdiensten

    * Bundesregierung rüstet weiter für die Vorratsdatenspeicherung
    * Brüssel steuert auf Eklat bei der Vorratsdatenspeicherung zu
    * Speicherung der TK-Verbindungsdaten: Wer bietet weniger?
    * Absprachen über Vorratsdatenspeicherung lösen Empörung aus
    * Neuer Überwachungsanlauf -- Berliner Hinterzimmergespräche zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, c't 8/05, S. 54

    * Vorratsdatensspeicherung in Irland, noch nicht in Europa
    * EU-Justizminister legen sich bei Telekommunikationsüberwachung nicht fest
    * Proteste gegen geplante europaweite Vorratsdatenspeicherung
    * Neue Vorschläge zur Vorratsdatenspeicherung
    * Berlin und Brüssel auf Datenjagd -- Der Streit um die pauschale Nutzerüberwachung bei der Telekommunikation spitzt sich zu, c't 23/04, S. 58

    * Neuer Anlauf zur Verbindungsdatenspeicherung auf EU-Ebene


Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64333

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