Autor Thema: Grooveshark  (Gelesen 4025 mal)

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Streamingdienst Grooveshark gibt nach Niederlage vor Gericht auf
« Antwort #30 am: 01 Mai, 2015, 12:43 »
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie und zwei schweren Schlappen vor Gericht hat Groveshark einen Vergleich geschlossen – und schaltet sich ab.

Der US-Streamingdienst Grooveshark hat nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Musikindustrie die Segel gestrichen. Im Rahmen eines Vergleichs vor Gericht hat Betreiber Escape Media die Website am Mittwoch vom Netz genommen und den klagenden US-Major-Labels übergeben. Auch Apps und weitere Software wandern nun in den Giftschrank der Musikindustrie.

Millionen Nutzer

Grooveshark war 2007 an den Start gegangen. Die Plattform war ein Streamingdienst, dessen Nutzer ihre eigenen Musiksammlungen hochladen konnten. Abonnenten konnten die Musik kostenlos auf verschiedene Geräte streamen, das Geschäftsmodell des Unternehmens baute auf Werbung auf. Der Katalog umfasste rund 15 Millionen Titel, auf die rund 20 Millionen Nutzer zugreifen. Vom deutschen Markt hatte sich Grooveshark Anfang 2012 zurückgezogen, nachdem dem Unternehmen offenbar die GEMA-Gebühren zu hoch waren.

Lizenzen für das Streaming hatte das Unternehmen zunächst nicht. Grooveshark berief sich auf eine Schutzklausel im US-Copyright, die Plattformbetreiber unter bestimmten Bedingungen von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern freistellt. Zu spät schloss das Unternehmen Lizenzverträge mit einzelnen Labels, die nach Streitigkeiten über die Konditionen zum Teil aber wieder gekündigt worden waren.

Schlappen vor Gericht

Die Musikbranche ging mehrfach gegen Grooveshark vor Gericht, wo das Unternehmen zwar ein paar Teilerfolge erringen konnte, insgesamt aber schlechte Karten hatte. Ein Gericht hielt es für erwiesen, dass Mitarbeiter des Unternehmens – darunter auch CEO Samuel Tarantino und Technikchef Joshua Greenberg – selbst Musiktitel hochgeladen haben, ohne dafür die nötigen Rechte zu besitzen. Damit war Grooveshark für Urheberrechtsverletzungen haftbar.

In einem anderen Verfahren wurde Grooveshark ebenfalls direkt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, weil das Unternehmen weiter Songs von EMI streamte, obwohl das Label seine Lizenz zurückgezogen hatte. Nach Ansicht des Gerichts konnte sich Grooveshark deshalb nicht auf die Copyright-Schutzklausel berufen. Damit war das Unternehmen direkt für Rechtsverletzungen auch durch seine Nutzer haftbar.

Majors triumphieren

Zwar hatten die Richter in den beiden Verfahren den Schadensersatz noch nicht festgelegt. Das hätte in die hunderte Millionen Dollar gehen können, weshalb sich das Unternehmen zu einem Vergleich gezwungen sah. Der sieht die sofortige Einstellung des Betriebs, Löschung aller Songs und die Übergabe des Betriebsvermögens an die Major-Labels Universal Music Group, Sony Music und Warner Music Group vor, wie der US-Branchenverband RIAA mitteilte.

"Das ist ein wichtiger Sieg für Künstler und die gesamte Musikbranche", jubelt die RIAA und zeigt selbst in der Stunde des Sieges wenig Größe: Der Vergleich zwingt Greenberg und Tarantino auch dazu, sich öffentlich zu entschuldigen. "Wir haben schwere Fehler begangen", müssen die Gründer auf der Website erklären. Keine Lizenzen für die Musik zu erwerben sei ein Versäumnis gewesen. "Das war falsch. Wir bitten um Entschuldigung."

Quelle : www.heise.de

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Kaum geschlossen, schon wieder da: Grooveshark feiert 'Comeback'
« Antwort #31 am: 06 Mai, 2015, 13:12 »
Der Filesharing-Dienst Grooveshark hat am vergangenen Wochenende dichtgemacht, dem war ein jahrelanger Rechtsstreit mit der Musikindustrie zuvor gegangen. Doch nach wenigen Tagen feiert der Dienst ein Comeback. Diese Rückkehr ist aber nicht "offiziell", es ist eher ein "Klon", der aber (künftig) die gleiche Funktionalität wie das umstrittene Vorbild bieten will.

90 Prozent der Inhalte

Vor wenigen Tagen hat Grooveshark seine Pforten geschlossen, seit einigen Stunden ist der Musikdienst aber "zurück", wenn auch unter einer anderen Adresse: Grooveshark.io (und nicht mehr .com) will seinen Besuchern dasselbe Erlebnis bieten wie der Vorgänger, also Streaming sowie das Suchen und Herunterladen von Musik.

Der Macher des Nachfolgers, der unter dem Pseudonym Shark auftritt, behauptet, dass er rund 90 Prozent der Grooveshark-Inhalte klonen konnte. Das wurde begonnen, nachdem Shark erste Vermutungen hatte, dass der Dienst offline gehen könnte. Außerdem will er ein Team rekrutiert haben, das die Features von Grooveshark, darunter Playlists und Favoriten, zurückbringen soll.

Grooveshark hat jahrelang in einer Art Graubereich des Filesharing gearbeitet: So konnte man auf dem Dienst zahlreiche Urheberrechtsverstöße finden, die Macher konnten dabei stets ihren Hals aus der Schlinge ziehen, da die Uploads von Usern durchgeführt worden sind. Inhalte konnten von den Rechteinhabern per Digital Millennium Copyright Act (DMCA) beanstandet werden, was Grooveshark auch prompt befolgte.

Die Legalität des Dienstes ist bis heute rechtlich umstritten, zum Problem wurde für die Macher aber vor allem der Umstand, dass über interne Mails aufflog, dass man eigene Mitarbeiter anstiftete, als Nutzer aufzutreten und Songs hochzuladen.

Bereit für "Achterbahnfahrt"

Auch bei Grooveshark.io weiß man, dass man es nicht leicht haben wird: "Es wird eine Achterbahnfahrt werden, aber wir sind bereit dazu", sagte Shark gegenüber Boy Genius Report. Und derzeit versucht man auch, eindeutig zu signalisieren, dass man die Regeln befolgt: So gibt es keine Nutzer-Uploads und zahlreiche Disclaimer, wonach man nichts Illegales herunterladen sollte. Denn im Moment tritt die Seite in erster Linie als Suchmaschine auf und durchforstet "nur" Drittseiten nach Inhalten. Behauptet man jedenfalls.

Quelle: www.winfuture.de

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Grooveshark: Musikindustrie blockiert Zugriff auf neue Domain
« Antwort #32 am: 16 Mai, 2015, 15:29 »
Die Betreiber der wiederauferstandenen Musiksuchmaschine wollen sich nicht von Klage beeindrucken lassen: Sie ziehen einfach um und bauen sogar ihren Dienst aus.

Nur wenige Tage nachdem der Musikstreaming-Dienst Grooveshark seinen Dienst einstellen musste, tauchte er unter gleichem Namen, aber unter der .io-Toplevel-Domain als Musiksuchmaschine wieder auf. Diese offenbar von einem ehemaligen Mitarbeiter geplante Aktion provozierte nach Angaben von Torrentfreak nun ein Unterlassungsklage gegen den Betreiber.

Die Plattenfirmen werfen dem neuen Grooveshark-Betreiber Fälscherei, Copyright-Verstöße sowie Cybersquatting vor und erwirkten die Abschaltung der neuen Adresse. Das entsprechende Schreiben an den Grooveshark-Hoster NameSheap hat Torrentfreak veröffentlicht.

Allerdings zeigt sich der Betreiber der Grooveshark-Reinkarnation von diesem "juristischen Feuerwerk" wenig beeindruckt: Derzeit führe er das Angebot unter den Toplevel-Domains .vc und .li fort. Gegenüber Torrentfreak sagte er, dass die feindliche Übernahme ihn nicht stoppen könne und er sich nicht bevormunden lasse. Stattdessen will er dagegen halten, Grooveshark weiter betreiben und ausbauen. Dazu habe er bereits weitere Entwickler angeworben.

Quelle : www.heise.de

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