Autor Thema: Kino.to & Co. - Streams anschauen legal  (Gelesen 11800 mal)

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Offline Jürgen

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Re: kino.to – Hauptsache irgendetwas geschrieben
« Antwort #75 am: 16 Februar, 2012, 01:12 »
Zuallererst betone ich, solche Dienste noch nie genutzt zu haben.

Allerdings wundert mich, was das Betrachten eines Streams mit der Festplatte zu tun hat.
Wenn ich hier etwas von der Du-Röhre oder den ö-r Mediatheken betrachte, bliebt die HDD-LED chronisch dunkel.
Und selbst wenn auf einem Rechner mit viel zuwenig RAM eifrig ausgelagert würde, wäre der so gepufferte Inhalt dennoch ohne vorherige Anwendung spezieller Werkzeuge nur als hochgradig flüchtig anzusehen, definitiv nicht zur Speicherung bestimmt.
So kann von einer bei / von mir gespeicherten Kopie eines Werks überhaupt nicht die Rede sein.

Anders wäre das sicherlich bei Torrent-Downloads, weil da typischerweise eine komplette Datei auf die lokale Festplatte geladen wird, die zudem bei diversen Diensten standardmäßig auch gleich wieder zur Weiterverbreitung bereitgestellt wird.
Und das schon ab dem ersten eingegangenen Fragment, wenn ich mich nicht irre.

Streaming ist aber noch etwas  völlig anderes, nämlich eine in gewissen Kreisen verbreitete Methode, einmal zunächst per Abo empfangene Inhalte quasi in Echtzeit unberechtigt und gegen Bezahlung als IP-TV Stream an andere Orte bzw. Nutzer weiterzuverbreiten. Da machen sich sicherlich beide Seiten sofort strafbar.

Vielleicht sollten wir uns wieder etwas der Realität zu nähern versuchen.
Soweit ich weiß, ist reines Betrachten ohne eigene Überwindung einer wirksamen Sperre oder Beteiligung daran eventuell verboten, aber nicht strafbewehrt.
Aber das Hochladen ohne entsprechende Rechte sehr wohl. Auch das Wiederverfügbarmachen.

Nur, die Rechteverwerter würden wohl gern schon jeden erschießen oder zumindest in den Schuldturm werfen lassen, der beim Nachbarn gegenüber durch's Fenster zufällig einen Blick auf dessen pay per view erhascht...

Jürgen
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Die Räumlichkeiten mehrerer Verantwortlicher des Filehosters Skyload, der unter anderem als Lieferant für das gebustete Streaming-Portal Kino.to fungierte, wurden letzte Woche in Frankfurt, Rosberg und Chemnitz durchsucht. Die mutmaßlichen Betreiber wurden festgenommen. Die GVU hatte im Zuge der Ermittlungen gegen Kino.to auch Beweise gegen den Anbieter Skyload gesammelt.

Frau Ehlers, die Pressesprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), gab auf Anfrage der Gulli:News bekannt, man habe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Januar 2012 deren gesammelten Erkenntnisse übermittelt. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft im Fall Kino.to sollen aber derzeit noch immer andauern. Pressestaatsanwalt Wolfgang Klein bestätigte vergangenen Freitag, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload sowie ein Betreiber eines Frankfurter ISPs festgenommen wurden. Zudem wurden die in Frankfurt befindlichen Server beschlagnahmt. Der Filehoster ist seit einigen Tagen nicht mehr erreichbar, was auch bei den Streaming-Portalen unverzüglich berücksichtigt wurde.

Nach offiziellen Angaben sollen auf den Servern über 10.000 illegale Kinomitschnitte gespeichert gewesen sein. Den Verdächtigen Maik P. und Marcel E. wird vorgeworfen, massenhaft gemeinschaftlich Urheberrechtsverletzungen begangen oder diese erleichtert zu haben. Laut doubleclick wurden auf Skyload kürzlich noch pro Monat geschätzte 6,2 Million Seitenaufrufe generiert. Diese kamen nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit den Portalen kinox.to und movie2k.to zustande.

Leider ist unbekannt, warum die beiden Skyload-Betreiber nach der Festnahme der Hintermänner von Kino.to im Juni 2011 nicht aus Sicherheitsgründen ihre Tätigkeit eingestellt haben.

Quelle: www.gulli.com

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Kino.to-Drahtzieher angeklagt
« Antwort #77 am: 09 März, 2012, 17:19 »
Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.

Er soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Filme, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.

Ende vergangenen Jahres waren vor dem Amtsgericht Leipzig bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. Insgesamt gibt es in dem Fall laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 20 Beschuldigte.

Quelle : www.heise.de

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Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Focus müssen Tausende Nutzer von Kino.to mit einer Hausdurchsuchung oder einem Strafverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Man habe zahlreiche Anschriften von Kino.to-Nutzern anhand ihrer Zahlungen bei PayPal festgestellt. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs und gulli.com versuchen nun den groben Unsinn, der verbreitet wurde, aufzuklären.

Zahlreiche Newsportale haben vor ein paar Wochen eine Meldung mit komplett falschem Inhalt verbreitet. Focus Online brachte die Meldung am 12. Februar heraus, fast alle anderen Internet-Portale haben den Inhalt der News ohne jede sachliche Prüfung übernommen. Demnach sollen bis zu dessen Schließung im Sommer des Vorjahres über die illegale Streaming-Webseite Kino.to Premium-Accounts verkauft worden sein. Die Nutzer dieser kostenpflichtigen Accounts hätten dann bei Kino.to nach Zahlung eines gewissen Betrages werbe- und barrierefrei auf die angebotenen Kinomitschnitte zugreifen können. Diese Fehlinformation, welche von der GVU sicher billigend in Kauf genommen wird, beruht auf einem Missverständnis der tatsächlichen Umstände wie Kino.to funktionierte beziehungsweise wie dessen Nachfolger beschaffen sind.

Und wieder ging das Schreckgespenst von drohenden Hausdurchsuchungen durch die Berichterstattung. Angeblich soll bald eine Welle von Hausdurchsuchungen auf Deutschland zurollen, um alle zahlenden Empfänger von Streams ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Lassen Sie sich bitte nicht täuschen. Die Aussagen sind in der dargelegten Form schlichtweg falsch! Es gab de facto keine Premium-Dienste, die man bei Kino.to käuflich erwerben konnte. Und auch die Nachfolgeseiten verfügen nach unseren Informationen über keine eigenen werbefreien Zugänge zu Filmmitschnitten. Kino.to verlinkte "nur" auf Dritt-Anbieter, auf welchen dann Daten vorgehalten wurden. Auch movie2k.to oder kinox.to verkaufen selbst keine Premium-Accounts an ihre Besucher. Dieses Angebot wird stattdessen den Zuschauern von den Internet-Dienstleistern (Filehostern) unterbreitet, mit denen die Streaming-Webseiten mehr oder weniger eng zusammenarbeiten. Es ist zwar richtig, dass es teilweise personelle Zusammenhänge zwischen den Hintermännern mancher Streaming-Webseiten und einigen Filehostern gibt. Dies kann der Nutzer jedoch nicht wissen, beziehungsweise ist dies für die Beurteilung ihres Fehlverhaltens irrelevant. Wer einen Premium- Account bei einem Filehoster nutzte oder nutzt um damit Filme anzusehen, der hat je nach Sichtweise (gulli:News berichtete) eine Urheberrechtsverletzung begangen oder eben nicht. Die Urheberrechtsverletzung wird aber nicht dadurch schwerer, nur weil der Nutzer ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch nimmt. Dies ist das erste Missverständnis.

Weiter ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht illegal ist sich einen Premium-Account für einen Filehoster zuzulegen, sondern auch hier ist die konkrete Nutzung entscheidend, welche im Strafverfahren durch den Staatsanwalt nachgewiesen werden muss. Offenbar lagerten die Kundendaten mancher Filehoster auf den zu kino.to zugehörigen Servern, weswegen diese den Ermittlern nun vorliegen. kino.to habe entgegen der selbst getätigten Aussagen auf ihren Servern protokolliert, unter welcher IP-Adresse welche Angebote in Anspruch genommen wurden.

Das mag zwar sein, nur sind diese Daten für die Ermittlungsbehörden viele Monate nach dem Bust von kino.to völlig wertlos. IP-Adressen haben nämlich ein „Verfallsdatum“. Das bedeutet, dass die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Klarnamen nicht ewig sondern nur für wenige Tage möglich ist. Bei der Telekom kann man von bis zu 7 Tagen ausgehen, andere Internet-Provider halten die Daten sogar für eine noch kürzere Zeit vor. Eine entsprechende Auswertung einige Wochen oder sogar Monate später ist damit ausgeschlossen. Wie aber will man (wie beim Focus angekündigt) deutschlandweit Hausdurchsuchungen durchführen, sofern man nicht einmal die Anschlussinhaber der protokollierten IP-Adressen ermitteln kann? Hand auf’s Herz: Hätten die zuständigen Redakteure die Sachlage auch nur oberflächlich geprüft, hätte der dazugehörige Artikel nicht auf der Startseite sondern im Mülleimer der News-Portale landen müssen.

Einer der Gründe, warum überhaupt behauptet wird, dass für kino.to Premium-Accounts verfügbar waren, scheint, dass in dem Fall die Behauptung einer Strafbarkeit einfacher fällt. So leuchtet es zunächst jedem ein, dass eine Webseite wie kino.to auf der ausschließlich urheberrechtlich relevante Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber - über Dritte - zugänglich gemacht werden, durch den Abschluss eines Premium-Accounts unterstützt wird. Daher wird suggeriert, es liege damit eine Art der Beihilfe durch zahlende Nutzer vor. In der Realität ist es aber so, dass die Nutzer der Abonnements lediglich einen Filehoster unterstützten auf dem sich auch urheberrechtlich relevantes Material befand. Diese Filehoster konnten aber auch "legal" genutzt werden. Juristisch gesehen spielt es von daher keine Rolle, ob dies oft oder eher selten geschah.

Auch wie man die Daten von PayPal oder einem anderen Online-Bezahldienst mit dem direkten Konsum der Kinomitschnitte in Einklang bringen will, erscheint höchst fraglich. Nur weil jemand nachweislich ein Angebot der Filehoster in Anspruch nahm, weiß man doch noch lange nicht, welche Filme er konsumiert haben soll. Was bis auf ein paar Zufallsfunde hoffen die Polizeibeamten denn im Fall einer Hausdurchsuchung vorzufinden? Der Stream, der mit oder ohne Premium-Account übertragen wurde, liegt nach dem Konsum nicht mehr auf der Festplatte des Computers vor.

Fazit:

Die Strafbarkeit der Nutzung von Streams ist selbst unter Juristen höchst umstritten. Und selbst wenn dies bereits ein deutsches Gericht festgestellt hätte, was bislang nicht geschah, so müsste die Staatsanwaltschaft beweisen, wer aus der Familie über die festgehaltene IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Und da der Film-Konsum selbst im Fall einer Durchsuchung nicht anhand einer heruntergeladenen Video-Datei nachgewiesen werden kann, erscheint der Nachweis schwierig bis unmöglich zu sein. Dazu kommt, dass nicht jeder Nutzer eines Premium-Accounts automatisch Urheberrechtsverletzungen begeht. Der Vertrag zwischen Filehoster und dem Nutzer des Abos ist an sich legal. Entscheidend ist lediglich, ob darüber Urheberrechte verletzt wurden oder nicht. Das müsste der Staatsanwalt dann noch vor Gericht beweisen, was er aber nicht kann. Der Vertrag kam zudem zwischen dem Filehoster und dem Nutzer, nicht aber zwischen kino.to und dem Nutzer zustande. So stellt sich auch die Sachlache bei kinox.to, movie2k.to und den anderen Anbietern aus dem Graubereich dar. Vom bereits erwähnten schnellen Verfall der Zuordnungsmöglichkeit von IP-Adressen einmal ganz abgesehen. Man sieht: Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird von vielen Rechteinhabern nicht gänzlich ohne Hintergedanken vorangetrieben.

Dazu kommt: Kurz nach dem Bust von kino.to hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, kundgetan, dass man schon aus Zeitgründen nicht vorhabe, die gesamte Nutzerschaft dieses Portals zu „kriminalisieren“. Dies ließ Herr Klein auch beim Telefonat mit der Redaktion von gulli.com anklingen. Der Focus und zahlreiche Medien behaupten nun das genaue Gegenteil. Die aktuelle Kampagne scheint leider nicht der Aufklärung zu dienen. Offenbar sollen damit künftige Konsumenten von Schwarzkopien abgeschreckt und verängstigt werden, um sie von einer weiteren Nutzung der zugegeben illegalen Streaming-Webseiten abzuhalten.

Und wer weiß. Vielleicht können die heutigen Medien das tagtägliche Dauerrauschen nur noch mit Angst schürenden oder übertriebenen Aussagen übertönen, um genügend Aufmerksamkeit zu erzeugen. Es wäre wirklich schade, wenn dabei -wie hier geschehen- zunehmend die Wahrheit auf der Strecke bleibt.

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Hacker knackt Klon von kino.to
« Antwort #79 am: 14 März, 2012, 12:48 »
Eine vergleichsweise unbekannte Nachahmerseite des Streaming-Portals kino.to wurde kürzlich gehackt. Der unbekannte Täter erlangte über eine Subdomain Root-Zugriff auf den Server. Der Redaktion von gulli.com liegen Beweise in Form von Screenshots und Videos vor.

Unter der Domain kinox.so wird sowohl das Aussehen als auch teilweise das Konzept des letzten Sommer von der Polizei geschlossenen Streaming-Portals kino.to nachgeahmt. Im Unterschied zum Vorgänger hat man sich aber hierbei auf Dokumentation spezialisiert. Die Streams stammen von YouTube und anderen legalen Video-Hostern, nicht etwa von den sonst üblichen Anbietern aus dem Graubereich. Hinter der Subdomain scene.kinox.so verbirgt sich das Blog ScenePirat.ws, welches auf Wordpress basiert und seinen Lesern Tests und News aus der Webwarez-Szene offeriert.

Der unbekannte Hacker hatte vor rund einem halben Jahr Zugriff auf eine andere Datenbank erhalten und konnte die dort verzeichneten Passwörter benutzen, um sich Zugang zu verschaffen. Nach dem Root Zugriff hat er nach eigenem Bekunden via Wordpress und der Modifikation von einem Plug-in der Bloggersoftware eine eigene Shell hochgeladen. Mittels blind path gathering war es dann dem Angreifer möglich, auch auf fremde Verzeichnisse zuzugreifen, die sich außerhalb des Blogs befinden. Auf dem gleichen Server befinden sich unter anderem auch die Daten des Streaming-Portals.

Der kino.to Klon konnte von den Betreibern bislang in unveränderter Form fortgeführt werden, weil der Hacker an keiner Veränderung oder Zerstörung der Webseite interessiert ist.

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Prozess gegen Drahtzieher von Kino.to beginnt
« Antwort #80 am: 19 März, 2012, 20:00 »
Neun Monate nach der Razzia bei Kino.to muss sich ab Dienstag der mutmaßliche Hauptverantwortliche des Streaming-Portals vor Gericht verantworten. Am Landgericht Leipzig sind nach dem Prozessauftakt zunächst vier weitere Verhandlungstage eingeplant. Der Angeklagte soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fällen Kopien von urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor.

Die mutmaßlichen Drahtzieher des Portals saßen in Leipzig, sie hatten nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld und große Datenbestände wurden beschlagnahmt. Insgesamt gab es 13 Festnahmen – und inzwischen auch erste Verurteilungen.

Einige der Hintermänner des Portals waren im Dezember zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 33-jähriger Webdesigner wurde rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. Ein Administrator muss für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, ein anderer für drei Jahre. Ein Uploader, der das Portal mit frischer Ware versorgt hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Über die Zulassung einer Anklage gegen einen weiteren Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.

Quelle : www.heise.de

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Programmierer von Kino.to will auspacken
« Antwort #81 am: 21 März, 2012, 12:58 »
Der mutmaßliche technische Leiter des illegalen Filmportals Kino.to, Bastian P., hat zu Beginn seiner Verhandlung ein umfassendes Geständnis angekündigt. Der 29-Jährige soll auch dafür verantwortlich sein, dass Kino.to abgeschaltet wurde.

Vor dem Landgericht Leipzig ist am 20. März 2012 der Prozess gegen Bastian P. eröffnet worden. Der ehemalige Philosophiestudent gilt als einer der Hauptbetreiber des im Juni 2011 von den Strafverfolgungsbehörden geschlossenen Streamingdienstes Kino.to. Der Angeklagte soll der technische Leiter des Dienstes gewesen sein, wie der Staatsanwalt in seiner mehr als einstündigen Verlesung der Anklage laut FTD sagte. Bastian P. werden Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen zur Last gelegt, bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Seit seiner Verhaftung befindet sich der Programmierer in Untersuchungshaft, die ihm nach Angaben seines Anwalts zu schaffen macht. Daher will der Mann am zweiten Verhandlungstag, dem 30. März 2012, umfassend aussagen.


Dem Bericht der FTD zufolge soll er auch maßgeblich dafür verantwortlich sein, dass das Portal geschlossen werden konnte. Bereits im Juni 2011 sagte eine Sprecherin der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU), ein "Tipp aus der Szene" habe zum Ende von Kino.to geführt.

In den Verfahren gegen die Betreiber des Dienstes gab es bisher vier Urteile mit Strafen zwischen 21 Monaten auf Bewährung für einen Uploader und drei Jahren und fünf Monaten Haft für den Betreiber eines Filehosters. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher des gesamten Projekts steht noch aus.

Quelle : www.golem.de

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Chef-Programmierer von Kino.to legt Geständnis ab
« Antwort #82 am: 30 März, 2012, 13:14 »
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to hat am Freitag im Landgericht Leipzig ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Website von 2008 an programmiert zu haben. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue. "Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", sagte der Mann. Er sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von Kino.to, nach dem ebenfalls inhaftierten Leipziger Gründer.

Einige der Hintermänner des Portals waren im Dezember 2011 zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 33-jähriger Webdesigner wurde rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. Ein Administrator muss für drei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, ein anderer für drei Jahre. Ein Uploader, der das Portal mit frischer Ware versorgt hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

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Kino.to: Chef-Programmierer zu knapp vier Jahren Haft verurteilt
« Antwort #83 am: 11 April, 2012, 16:15 »
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der 29-jährige Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Dieses Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".

Der 29-Jährige hatte seit dem vergangenem Jahr in U-Haft gesesessen. Kino.to wurde im Juni 2011 von den Behörden gesperrt. Über die vom Angeklagten programmierte Seite waren 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten.
 
Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten im Internet. Kino.to war von Anfang an illegal - um die nötigen Verwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich die Drahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfrage nach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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Kino.to: Zwei Werbevermittler verhaftet
« Antwort #84 am: 13 April, 2012, 17:30 »
Nach der Zerschlagung des illegalen Filmportals Kino.to nimmt sich die Justiz jetzt das Umfeld vor. Nun wurden auch zwei Werbevermittler der Videoplattform verhaftet.

Am Mittwoch ließ die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zehn Objekte in fünf Bundesländern durchsuchen, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein am Freitag und bestätigte einen Bericht von "Spiegel Online". Zwei Geschäftsleute wurden verhaftet. Laut Klein traten ein 23-Jähriger und ein 47 Jahre alter Mann als Werbevermittler auf. Sie sorgten dafür, dass Werbung bei Kino.to platziert wurde.

Die beiden Männer wurden in Hamburg und Rheinland-Pfalz verhaftet. Sie sitzen in Untersuchungshaft und sollen in nächster Zeit nach Sachsen gebracht werden. Konkret gab es Durchsuchungen in Hamburg, Hessen, Rheinland- Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise Hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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movie2k.to erklärt: Wir sind legal
« Antwort #85 am: 26 April, 2012, 13:35 »
Die Macher vom movie2k.to reagieren anlässlich des heutigen Welttags des "geistigen Eigentums" auf die anhaltenden Ermittlungen gegen jegliche Streaming-Portale. Sie bezeichnen ihr Angebot als legal. Es vernichte keine Arbeitsplätze und diene sogar dem Gemeinwohl. Bei den kino.to-Ermittlungen seien unrechtmäßige Methoden, so etwa das Abhören von Telefonanschlüssen Unbeteiligter, angewendet worden.

Offenbar als Reaktion auf das hohe Strafmaß der letzten Urteile gegen die kino.to-Organisatoren veröffentlichten die Macher von movie2.to (m2k) kürzlich ein eigenes Statement. Nach ihrer Meinung arbeiten sie auf legaler Basis. Auf ihrer Webseite seien lediglich die Links zu den illegalen Kinomitschnitten zu finden, nicht aber die Filme selbst. Sie sehen ihre Aufgabe lediglich darin, den Filminteressierten die Suche nach den gewünschten Inhalten zu erleichtern.

Nach Ansicht der Seitenbetreiber wird primär auf Druck der Filmindustrie und ihrer Interessenverbände und Lobbyisten gegen derartige Portale vorgegangen. Die Filmwirtschaft habe die entsprechenden finanziellen Mittel, um Politik und Justiz entsprechend zur Mitarbeit zu bewegen. "An kino.to soll ein Exempel statuiert werden; leider auf Kosten der Beschuldigten und, weiter noch, der einkommensschwachen Menschen des Landes." Offenbar aufgrund eigener Erkenntnisse wird auch massiv Kritik an der Justiz geübt. Wichtige Ermittlungserfolge seien lediglich aufgrund von unzulässigen Methoden zustande gekommen. "Zu den erlaubten Ermittlungsmethoden gehören Observationen, Telefonüberwachung sowie Postkontrolle. Im konkreten Fall erfolgte unter anderem über Monate die Telefonüberwachung der Eltern und Freunde der Beschuldigten sowie ihrer sämtlicher Werbepartner. Die Festnahme erfolgte in unseren Augen mithilfe fadenscheiniger, strafrechtlicher Anschuldigungen. Keiner der bisher Verurteilten konnte der Bildung einer kriminellen Vereinigung überführt werden. Stattdessen erfolgten Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wobei die Strafmaße an das Gemeinwohl schädigende Taten erinnert."

movie2k.to sieht sich selbst nicht als Konkurrenz, sondern lediglich als Ergänzung zu den Angeboten der Filmwirtschaft an. "Wer einen aktuellen Kinofilm sehen will, guckt möglicherweise bei uns rein, doch geht er anschließend ins Kino, da der Film dort in bestmöglicher Qualität gezeigt wird und ein Kinobesuch zudem ein gesellschaftliches Erlebnis ist, welches wir nicht zu bieten imstande sind." Filmfreunde, so die Argumentation, wollten ihre Lieblingswerke in optimaler Sound- und Bildqualität besitzen, weswegen sie sich diese oftmals als Blu-Ray oder DVD kaufen. Einige der bei m2k gezeigten Fernsehfilme würden hingegen durch die Zahlung der GEZ-Gebühren abgedeckt. Von daher halte sich der Schaden nach Ansicht der Portalbetreiber in jeder Hinsicht in Grenzen.

Im abschließenden Appell werden die derzeit gültigen Urheberrechte als völlig veraltet bezeichnet. Es gehe lediglich darum, dass die Filmwirtschaft ihre bisherigen Gewinne in den kommenden Jahrzehnten erhalten wollen. "Diese Praxis hat die Kriminalisierung von Millionen von Menschen und drakonische Strafen für alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen zufolge. Während den Besuchern von Streaming-Plattformen mit der Androhung von Geld- und Freiheitsstrafen Angst gemacht wird, werden die Betreiber dieser Plattformen wie Schwerverbrecher gejagt und wie Schwerverbrecher verurteilt; kürzlich wurden sogar Werbetreibende verhaftet, die Werbung auf kino.to schalteten - ein beispielloser Vorgang!" Die Besucher von m2k werden gebeten, ihren Unmut öffentlich kund zu tun. Die Parteien sollten lieber die Rechte der Nutzer und Wähler vertreten, nicht nur die der Industrie. Eine Reform des Urheberrechts sei überfällig, weswegen sich der Appell auch an die bundesdeutschen Parteien richtet: "Was die Vorratsdatenspeicherung angeht, so wird von verschiedenen Gruppierungen in der deutschen Parteienlandschaft versucht, den Rechtsstaat umzukehren, indem man jeden Internetnutzer pauschal verdächtigt. Um den Widerstand zu brechen, wird die Gesetzesvorschlag - in altbewährter Weise - über die EU eingebracht, damit die Umsetzung alternativ-los wird; das schäbige Kalkül, die EU-Kommission als Spielball zu benutzen, um Sachzwänge zu konstruieren, bleibt in der Regel unbemerkt und ungesühnt. Wir fordern straffreie Vervielfältigung von Kulturgut, zum Beispiel nach US-amerikanischem Vorbild ("Fair Use"), sofern sie nicht gewerbsmäßig erfolgt. Die Rechtevermarkter hätten immer noch die Möglichkeit, über eine Kulturflatrate oder eigenen, qualitativ hochwertigen Streaming-Diensten Geld zu verdienen."

Quelle: www.gulli.com

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Gründer und Chef von Kino.to kommt vor Gericht
« Antwort #86 am: 06 Mai, 2012, 11:04 »
Fünf Urteile sind im Fall des illegalen Filmportals Kino.to bereits gesprochen worden, von Dienstag an steht nun auch der Gründer und Chef des Film-Streaming-Angebots vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Leipziger die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll am meisten von Kino.to profitiert und über Werbe-Anzeigen Millionen kassiert haben.

Für den Prozess vor dem Landgericht Leipzig sind vier Verhandlungstage anberaumt worden. Der gelernte Bodenleger hatte Kino.to 2008 gegründet. Bereits verurteilte Mitstreiter sagten aus, der Mann habe schnell begriffen, dass mit dem Streamen von Filmen ordentlich Geld zu scheffeln sei. Es gab offenbar genug Werbekunden, die Interesse hatten, in diesem Umfeld Anzeigen zu schalten. Kino.to sei sehr schnell gewachsen. Bis zu vier Millionen Nutzer täglich riefen die Webseite auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren rund 135.000 illegal kopierte Filme, Serien und Dokumentationen über das Portal zu erreichen.

Wie Kino.to funktionierte, ist durch die bisherigen Prozesse vor dem Amts- und Landgericht Leipzig gut dokumentiert. Alle Angeklagten vom Webdesigner bis zum Chef-Programmierer legten Geständnisse ab – mit dem Tenor: Man habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer Grauzone. Einige kamen auch mit dem Robin-Hood-Argument: Kino sei teuer, das könne sich kein Hartz-IV-Empfänger leisten. Deswegen habe man kostenlos Filme zugänglich machen wollen. Nur: Ums Urheberrecht kümmerten sich die Kino.to-Macher nicht.

Die Justiz geht davon aus, dass die Kino.to-Drahtzieher keineswegs aus Nächstenliebe handelten. Amtsrichter Mathias Winderlich stellte in einem der ersten Prozesse klar: "Es ging rein darum, Geld zu machen." Besonders für den Gründer des Portals soll sich das ausgezahlt haben. Nach der Zerschlagung von Kino.to stellten die Ermittler bei ihm Luxuskarossen sicher. Zeitweilig lebte er nach Darstellung seiner Mitstreiter in Spanien. Der 39-Jährige sitzt seit seiner Verhaftung im Sommer vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Landgerichts hat er sich in seinen Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft umfangreich geäußert.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Gründer und Chef von Kino.to kommt vor Gericht
« Antwort #87 am: 06 Mai, 2012, 23:21 »
Zitat
(Der) Amtsrichter ... stellte in einem der ersten Prozesse klar: "Es ging rein darum, Geld zu machen."
Na und?
Man hatte ja auch keinen Antrag auf Gemeinnützigkeit gestellt.
Genausowenig wie ein Briefzusteller, Zeitungsausträger, Gerichtsvollzieher, oder sonst jemand, der regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

Das Gericht hat das Handeln der Beschuldigten nach Recht und Gesetz zu bewerten, nicht durch vorurteilsbehaftete Brandmarkung vor einem Urteilsspruch herabzuwürdigen.
Es soll also klären, ob und ggf. inwieweit dieses Handeln bzw. welcher Teil davon strafbar gewesen sein sollte.

Eine Formulierung wie die zitierte eignet sich meiner Meinung nach trefflich, dem Richter Befangenheit vorzuhalten.

Jürgen
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Kino.to: Portalgründer schweigt zu Vorwürfen - Prozess vertagt
« Antwort #88 am: 08 Mai, 2012, 16:47 »
Als Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nahm ein gelernter Bodenleger aus Leipzig Millionen ein und finanzierte sich so ein Leben in Spanien. Seit Dienstag steht der 39-Jährige wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten vor Gericht. Das Gericht hat den Prozess allerdings zunächst auf den 22. Mai vertagt.

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 39-Jährigen die massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Er soll von allen Kino.to-Machern am meisten profitiert und über Werbeanzeigen mehr als 6,6 Millionen Euro kassiert haben. Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen. Der gelernte Bodenleger hatte das Portal laut Anklage 2008 gegründet und professionell betrieben. Im Jahr 2011 sperrten die Behörden die Webseite, über die mehr als 135 000 illegale Kopien von Kinofilmen, Serien und Dokumentationen erreichbar waren.
 
Mit einem "parasitären Geschäftsmodell" habe der Leipziger mit Kino.to ein völlig neues Medium neben Fernsehen und Kino geschaffen, sagte Staatsanwalt Dieter Blum. Laut Anklage soll er zusammen mit weiteren Drahtziehern täglich bis zu 3000 neue Links zu illegal kopierten Filmen und Serien in das Portal eingestellt haben. Auf diese Weise machten sie Kino.to zu einer der meistgeklickten Webseiten mit bis zu vier Millionen Besuchern am Tag.

Als der Druck der Behörden auf das illegale Portal zunahm, verlegte die Gruppe den Standort der Server von den Niederlanden nach Russland. Um einer dortigen Strafverfolgung vorzubeugen, untersagte der Kino.to-Chef jedoch, russische Filme zu verlinken.
 
Geld verdiente die Gruppe über Werbeanzeigen, die auf der Seite geschaltet wurden. Mehr als 6,6 Millionen Euro sollen zwischen März 2008 und Juni 2011 zusammengekommen sein. Rund 1,6 Millionen Euro zahlte der Angeklagte laut Generalstaatsanwaltschaft an seine Mitarbeiter. Was mit dem übrigen Geld geschehen ist, konnte demnach noch nicht vollständig ermittelt werden. Der Anwalt des Angeklagten sagte, der Leipziger habe sich unter anderem ein Leben auf Mallorca finanziert. Über ein spanisches Konto verwaltete er auch die Einnahmen.
 
Am 22. Mai soll der Prozess gegen den 39-Jährigen vor dem Landgericht fortgesetzt werden. Dieses hatte zuletzt im April einen 29 Jahre alten Hamburger zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte als Chef-Programmierer für Kino.to gearbeitet. Zudem wurden bereits im vergangenen Jahr vier weitere Helfer verurteilt.
 
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet. Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Quelle : www.digitalfernsehen.de

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kino.to: Domain gehackt, Webseite übernommen
« Antwort #89 am: 20 Mai, 2012, 13:30 »
Die beiden anonymen Datenschützer pin3apple und Chomik haben eine schwere Sicherheitslücke in der Administration der Domain kino.to entdeckt. Dadurch ist es möglich, die Domain zu übernehmen und das ehemals so populäre Streaming-Portal mit eigenen Inhalten zu füllen. Die Behörden werden gebeten, zwecks Fehlerbehebung mit den Findern der Lücke in Kontakt zu treten.

pin3apple und Chomik ist es gelungen, die letzten Sommer von der Polizei abgeschaltete Domain kino.to komplett zu übernehmen. Die beiden Datenschützer haben aufgrund eines Fehlers in der Administration der Domain vollen Zugriff auf sämtliche DNS-Funktionen. Momentan wird auf dem Streaming-Portal die altbekannte Warnung der Kriminalpolizei angezeigt. Ein Einbruch in die Server hat nach eigenen Angaben nicht stattgefunden, dies war aufgrund des Bugs auch nicht nötig.

Aufgrund mehrerer Screenshots und weiterer Beweise konnte man uns glaubhaft versichern, tatsächlich derzeit alle Inhalte auf kino.to zu kontrollieren. Die beiden deutschen Hacker verfolgen keine kriminellen Absichten, sondern wollen der Oberstaatsanwaltschaft lediglich dazu verhelfen, die Lücke selber zu schließen. Hätten Cyberkriminelle die Schwachstelle entdeckt, wäre es möglicherweise zu einem Aufleben des noch immer sehr bekannten Streaming-Portals gekommen.

Man hofft, dass die Behörden mit Hilfe der Hinweise der beiden Hacker eine feindliche Übernahme zeitnah unmöglich machen. Zudem hoffen die beiden Hacker, dass die Ermittler ihre freundliche Geste nicht mit einem Strafverfahren oder Ähnlichem erwidern.

Quelle: www.gulli.com

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