Autor Thema: Ende der Gratiskultur im Netz? Es wird ernst!  (Gelesen 6572 mal)

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Offline SiLæncer

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Nu isser geleakt, der zweite Entwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger http://post.ly/8Waqt  oder direkt http://bit.ly/O8go9U  (PDF)

Quelle : Anonymous

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Offline Jürgen

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Sehr heikel, denke ich.

Da von "beliebigen Trägern" die Rede ist, nicht nur von gedruckten Materialien, könnten auch alle elektronischen Veröffentlichungen der Presseverleger eingeschlossen sein, samt Webseiten, Fernsehsendungen und Videotext-Meldungen.
Für alle diese Medien würde dann nur das eingeschränkte und rechtlich nicht klar umrissene allgemeine Zitier-Recht gelten, was das Risiko für jeden erhöht, der solche Zitate verwendet.
Kann dann, wie vorgesehen, der Presseverleger vereinfacht gegen den vermeintlichen Verletzer vorgehen, wird es wohl auch sogleich heftige Forderungen hageln, nicht "nur" die leidigen Abmahnungen.

Weshalb Suchmaschinenbetreiber besonders erwähnt werden, erschließt sich mir nicht, weil die selbst normalerweise nur äußerst kurze Zitate rund um den gefundenen Suchbegriff zeigen, dann üblicherweise klar erkennbar direkt auf die Quelle verlinken.
Zumindest hierzulande ist der Google Cache ja schon länger nicht mehr verfügbar.
BTW, die wayback machine und ähnliche Dienste kämen in arge Bedrängnis, müssten intensiv nach Quelle und Zeit filtern, auch in vorhandenen Beständen.

Wieder einmal scheint sonnenklar, "unsere" Abgeordneten dienen nicht dem Volke, sondern allein den Mächtigen und Reichen.
Das ist undemokratisch, verfassungs- und bürgerrechtsfeindlich und einfach unanständig.
Bei der nächsten Wahl gibt's Saures...

Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

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Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Leistungsschutzrecht bleibt Zankapfel
« Antwort #92 am: 30 Juli, 2012, 20:30 »
Auch der neue, auf Suchmaschinen eingegrenzte Referentenentwurf für Leistungsschutzrecht von Presseerzeugnissen im Internet gilt in Koalitionskreisen als noch nicht ausgereift. Die Einschränkung erscheine "recht willkürlich", monierte Unionsfraktionsvize Günter Krings gegenüber heise online. Zumindest müssten auch News-Aggregatoren, die ganze Artikel und Zeitungsseiten kopierten und Nutzern gewerblich anböten, erfasst werden.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Initiative für den besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet beschlossen. Betroffen sein sollen von dem geplanten neuen Leistungsschutzrecht neben gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen auch News-Aggregatoren. Wörtlich ist in diesem Zusammenhang im Regierungsentwurf die Rede von Anbietern, "die Inhalte entsprechend aufbereiten" wie Online-Suchdienste.

Geschützt werden sollen die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften so vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistung, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Das Geschäftsmodell von Suchmaschinen und vergleichbaren Diensten sei in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auf diese verlegerische Produktion zurückzugreifen. Eine gerade veröffentlichte Studie des Hamburger Beratungsunternehmens TRG bestreitet diese These aber in weiten Teilen. Erfasst werden laut dem Regierungsbeschluss explizit auch entsprechende Dienste, die unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche davon. Dies beziehe sich etwa auf News-Aggregatoren, "soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen".

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Keine Einigung im "Tagesschau"-App-Streit: Gericht muss ran
« Antwort #94 am: 30 August, 2012, 16:15 »
Die Zeit für eine friedliche Einigung ist zwar noch nicht ganz verstrichen, doch eine einvernehmliche Lösung im Streit um die "Tagesschau"-App wird es wohl nicht mehr geben. Nun soll das Gericht entscheiden, dabei machte der Vorsitzende Richter bereits mehrfach klar, dass ein Urteil das Problem nicht lösen wird.

Der Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App muss nun doch vom Gericht mit einem Urteil entschieden werden. Zwar hatten die gegnerischen Parteien - acht Zeitungsverlage und die ARD - noch bis zum Donnerstagabend um 24 Uhr Zeit, sich gütlich zu einigen, doch wurde damit gerechnet, dass diese Frist ungenutzt verstreichen würde. "Wir erwarten das Urteil", sagte am Donnerstag Anja Pasquay, die Sprecherin des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die ARD-Pressestelle teilte mit: "Wir waren und sind auch weiterhin gesprächsbereit und in Kontakt. Leider haben wir bislang noch keine aus Sicht aller Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden."

Die Verleger betrachten die "Tagesschau"-App als unfaire Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot und haben dagegen geklagt. Das Landgericht Köln hatte die beiden Parteien jedoch aufgefordert, sich bis zum 30. August untereinander zu einigen. Andernfalls hat das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt. Es will dann seinen Gesamteindruck zur "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 darlegen.
 
Das werde aber nicht viel bringen, hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl während der letzten Verhandlung im Juli mehrfach betont: "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?" Die Sache lasse sich von einem Gericht nicht aus der Welt schaffen.
 
Die "Tagesschau"-App mit über vier Millionen Nutzern bringt Inhalte des Internet-Angebots Tagesschau.de auf Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger werfen der ARD vor, ihnen mit der kostenlosen App den Markt zu verderben. Die ARD argumentiert, dass sie auch im Internet voll präsent sein müsse.
 
Das Gericht hatte beide Seiten schon vergangenes Jahr aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Dies gelang aber nicht. Nach BDZV-Angaben war die ARD nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt. BDZV-Präsident Helmut Heinen hatte sich im Juli nach der zweiten Gerichtssitzung zwar gesprächsbereit gezeigt, jedoch auch deutlich gemacht: "Wir werden nicht hinter die im Februar gemeinsam mit den Intendanten von ARD und ZDF ausgehandelte Vereinbarung zurückgehen."

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Tagesschau-App von 2011 durch Gericht verboten
« Antwort #95 am: 27 September, 2012, 17:20 »
Lange wurde gestritten, nun gibt es ein Urteil: Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag die Tagesschau-App in der Version vom 15. Juni 2011 verboten. Wie viel dieses Urteil wert ist, ist indessen strittig, denn die App als solche konnte vom Gericht nicht verboten werden. Beide Partien signalisierten erneute Gesprächsbereitschaft für eine endgültige Lösung.

Damit darf die Tagesschau-App auch weiter angeboten werden. Das Urteil vom Landgericht Köln betreffe lediglich die Version der App vom 15. Juni 2011. Die App letztendlich verbieten, wie es die acht klagenden Verlage gern gesehen hätten, konnte das Gericht mit seinem Urteil am Donnerstag also nicht - die App habe bereits den laut Rundfunkänderungsstaatsvertag von 2009 notwendigen Drei-Stufen-Test durchlaufen und sei dadurch genehmigt worden. Trotzdem konnten die klagenden Verleger einen Teilsieg einfahren, denn im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass die öffenlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Aktivitäten in den Telemedien auf die für sie vorgesehenen Bereiche beschränken müssten, um keine unlautere Wettbewerbsverzerrung zu verursachen.

Damit entsprach der Richter in der Grundaussage der Position der klagenden Verleger, dass die Tagesschau-App zu viel Textinhalte habe und damit ein gebührenfinanziertes Konkurrenzprodukt zur restlichen Verlagswirtschaft darstelle. Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger freute sich über das Urteil. Die ARD dürfe seiner Meinung nach natürlich eine Tagesschau-App anbieten - diese dürfe aber keine "öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet" sein.
 
Nach Ansicht von Monika Piel habe das Urteil nur begrenzt Aussagekraft: Die ARD-Vorsitzende betonte, das Urteil sei lediglich für eine alte Version der App geltend. Jedoch sehe sie sich darin bestätigt, dass die Auseinandersetzung nicht juristisch zu lösen sei, sondern im Dialog mit den Zeitungsverlegern geklärt werden müsse. Bereits im Vorfeld hatte Piel Gesprächsbereitschaft für die Zeit nach dem Urteil des Landgerichts Köln angekündigt. Auch Heinen signalisierte nach dem Ende der Verhandlung am Donnerstag die Bereitschaft für neue Gespräche vonseiten der Verleger. Die ARD prüft unterdessen ihre Möglichkeiten auf eine Berufung.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Paywall: Die Welt ab morgen kostenpflichtig
« Antwort #96 am: 11 Dezember, 2012, 16:50 »
Der Axel-Springer-Verlag führt seine erste Paywall für das Onlineangebot der Tageszeitung Die Welt ein. Doch Artikel, auf die von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder anderen Seiten verlinkt wird, können weiter frei gelesen werden.

Der Axel-Springer-Konzern hat für den 12. Dezember 2012 eine Paywall für das Onlineangebot der Tageszeitung Die Welt angekündigt. Zuvor hatte Konzernchef Mathias Döpfner schon erklärt, dass die Onlineausgaben der Zeitungen Die Welt und Bild kostenpflichtig werden. Kommendes Jahr plant Springer, bei der Bild-Zeitung mit den zahlungspflichtigen Angeboten zu starten. Für das Gesamtjahr 2012 erwartet Springer Umsätze mit zahlungspflichtigen Inhalten im mittleren einstelligen Millionenbereich. "Natürlich ist die Basis noch relativ klein. Wir wissen nicht, ob es funktionieren und wie es funktionieren wird", räumte Döpfner ein.

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Quelle : www.golem.de

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Schleswig-Holstein will Leistungsschutzrecht blockieren
« Antwort #97 am: 25 Januar, 2013, 18:45 »
Der schleswig-holsteinische Landtag hat auf Initiative der Piraten einen Antrag (PDF-Datei) gegen das geplante Leistungsschutzrecht angenommen. Falls der Bundestag den Regierungsentwurf zum Schutz der Verlegerinteressen im Internet beschließt, wird die Kieler Landesregierung aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband damit aufgefordert, im Bundesrat gegen Gesetz Einspruch zu erheben. Da das Gesetz aber nicht zustimmungspflichtig ist, müsste eine Mehrheit der Länderkammer dieses Votum mittragen. Tritt dies ein, müssten beide Seiten versuchen, im Vermittlungsausschuss einem Kompromiss zu finden.

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"Lex Google": Bundestag beschließt neues Leistungsschutzrecht
« Antwort #98 am: 01 März, 2013, 13:42 »
Der Bundestag hat am Freitag den bis zuletzt heftig umkämpften Regierungsentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger samt der vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderung nach einer turbulenten abschließenden Lesung verabschiedet. Für das im Koalitionsvertrag geplante Vorhaben, dessen Auswirkungen nach wie vor unklar sind, stimmte ein Großteil von Schwarz-Gelb. Die Opposition votierte geschlossen dagegen. Bei drei Enthaltungen gab es 293 Ja-Stimmen, 243 Abgeordnete votierten dagegen. Am Brandenburger Tor fand parallel eine kleine "Abmahnwache" auf Einladung des Vereins "Digitale Gesellschaft" statt.

Mit dem Gesetzentwurf, gegen den der Bundesrat noch Einspruch erheben könnte, möchte das Parlament den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet verbessern und die Stellung der Verleger gegenüber gewerblichen Betreibern von Suchmaschinen verbessern. Betroffen sein sollen auch Dienste, die Inhalte "entsprechend aufarbeiten" wie etwa News-Aggregatoren. Geschützt werden sollen die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften so vor "systematischen Zugriffen" auf ihre Leistung.

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Bundesrat winkt Leistungsschutzrecht durch
« Antwort #99 am: 22 März, 2013, 16:54 »
Wie zuletzt erwartet, hat der Bundesrat keinen Einspruch gegen das Leistungsschutzrecht erhoben, obwohl Schwarz-Gelb in der Länderkammer in der Minderheit sind. Das SPD-geführte Nordrhein-Westfalen hatte am gestrigen Donnerstag angekündigt, den Vermittlungsausschuss nicht anrufen zu wollen. Auch Hamburg, wo die SPD alleine regiert, hatte sich zuvor dagegen ausgesprochen. Für einen Vorstoß von Schleswig-Holstein, das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zu verweisen gab es damit keine Mehrheit.

Einen Widerspruch der Länderkammer hätte der Bundestag überstimmen können. Der Verweis an den Vermittlungsausschuss wäre deswegen nur ein Spiel auf Zeit gewesen; hätte es aber bis zur Bundestagswahl keine Einigung gegeben, wäre das Gesetz verfallen. Nun wird es in einem Entschließungsantrag lediglich als "handwerklich schlecht" kritisiert. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte für den Fall eines Wahlsiegs angekündigt, seine Partei werde dann ein "neues, taugliches Gesetz" auf den Weg bringen.

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Bildzeitung wird auch im Internet kostenpflichtig
« Antwort #100 am: 27 Mai, 2013, 19:54 »
Deutschlands größte Tageszeitung "Bild" wird von ihren Lesern im Internet für exklusive Inhalte künftig Geld verlangen. Nutzer können vom 11. Juni an zwischen Monatsabos von 4,99 bis 14,99 Euro wählen. Die Spanne reicht von Angeboten für Internet, Smartphone und Tablet bis hin zu einem Paket mit Kiosk-Gutscheinen für die gedruckte "Bild"-Zeitung. Das kündigte das Medienhaus Axel Springer am Montag in Berlin an. Große Teile von Bild.de bleiben aber für die Leser weiterhin kostenlos.

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Quelle : www.onlinekosten.de



Nochn Schmierblatt welches ich nicht vermissen werde ;)

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Google News sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab
« Antwort #101 am: 21 Juni, 2013, 16:48 »
Online-Medien, deren Nachrichten auch in Zukunft von Google News verbreitet werden sollen, müssen künftig dem Nachrichtenaggregator explizit ihr Einverständnis erklären. Google will sich damit vor den rechtlichen Unklarheiten des Leistungsschutzrechts schützen. Dieses auf Betreiben einiger großer Presseverlage entworfene Gesetz hat trotz heftiger Kritik aus der Netzgemeinde alle rechtlichen Hürden genommen und wird am 1. August in Kraft treten.

Google ist der Ansicht, das News auch ohne Einwilligung der Urheber nicht gegen das neue Gesetz verstößt, möchte aber "vor dem Hintergrund der Diskussion sichergehen, dass Sie weiterhin mit der
Aufnahme der Inhalte Ihrer Website in Google News einverstanden sind", so Gerrit Rabenstein von Google Deutschland in einer Mail an die betroffenen Verlage.

Google News wertet nach eigenen Angaben über 700 deutschsprachige Quellen aus. Diejenigen, die bis zum 1. August nicht hier ihr Einverständnis erklärt haben, wird Google nicht mehr in den Aggregator aufnehmen. Technische Voraussetzung ist es, sich zuvor mit den Webmaster Tools als Eigentümer der Website auszuweisen. Nähere Informationen geben die FAQ und eine Seite über die technischen Details.

Das am 1. März vom Bundestag verabschiedete und drei Wochen später vom Bundesrat durchgewunkene Leistungsschutzrecht für Presseverleger räumt diesen das ausschließliche Recht ein, ihre Inhalte gewerblich im Internet zu verbreiten; ausgenommen bleiben nur "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte". Weil das Gesetz die Länge solcher "Snippets" nicht genau regelt, sehen Kritiker der als "Lex Google" verspotteten und auch von manchen Nutznießern nicht unterstützten Regelung darin eine Einnahmequelle für Abmahnanwälte. Auch andere Online-Dienste haben bereits Konsequenzen aus dem Leistungsschutzrecht gezogen.

Quelle : www.heise.de

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