Autor Thema: Ein Platz auf der Wolke  (Gelesen 21310 mal)

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Wuala: Pro-Features nun für alle Benutzer kostenlos
« Antwort #60 am: 23 Mai, 2011, 16:26 »
Neues aus dem Hause Wuala – ihr wisst schon, dem anderen Cloud-Dienst nach Dropbox, über den ich nicht selten schreibe. Der Wuala-Client hat nämlich nicht nur ein neues Outfit verpasst bekommen, die Schweizer beglücken ihre Benutzer auch mit zwei Features, die bisher nur Pro-Mitgliedern zugänglich waren: Backup und Synchronisation.



Backup sichert automatisch und lädt diese in die Cloud, die Synchronisation sorgt für “Datengleichstand” auf allen PCs.

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SugarSync: Geräte via Web betanken
« Antwort #61 am: 14 Juni, 2011, 12:42 »
Es soll sie ja tatsächlich geben, die Dropbox-Verweigerer und Dafür-SugarSync-Benutzer. Diese können bald ihre iPhones oder iPads via Web betanken. Heisst, wenn ihr das Gerät mal nicht am Mann habt, dann könnt ihr trotzdem via Web diese Dateien auf das Gerät pushen. Vor dem Download der Daten werdet ihr allerdings noch einmal via Push-Notification informiert. Diese Funktion wird auch bald für Android verfügbar sein. Hier das Ganze einmal in Videoform:


Finde ich persönlich bislang nicht soooo spannend, was sicherlich daran liegt, dass ich Dropbox nutze und Dateien nur lade, wenn ich sie brauche.

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Microsoft zündet den Nachbrenner für SkyDrive
« Antwort #62 am: 21 Juni, 2011, 13:08 »
Wer in Microsofts Online-Speicher SkyDrive gespeicherte Fotos anklickt, könnte sich über das ungewohnte Tempo wundern, mit dem der Webdienst diese Inhalte neuerdings ins Browserfenster befördert. Wie in einem Blogbeitrag verkündet, verwenden die Server hinter dem Dienst ab sofort den Webstandard HTML5 sowie das Stylesheet-Protokoll CSS3. Laut Microsofts Projektmanager Omar Shahine verkürzen sich die Antwortzeiten damit von vormals bis zu neun Sekunden auf nunmehr 100 bis 300 Millisekunden.

Nach eigenen Tests mit dem Internet Explorer 8 und Opera 11 unter Windows 7 sowie Firefox 3.6 unter Linux können wir die Geschwindigkeits-Steigerungen bestätigen. Und das, obwohl der Internet Explorer 8 die neue HTML-Variante scheinbar nur sehr lückenhaft unterstützt und laut der Testsuite HTML5Test nur bescheidene 32 von 400 erreichbaren Punkten erzielt.

Als weitere Neuerung setzt SkyDrive zudem auf CSS3-Stylesheets und baut Thumbprints der abrufbaren Fotos mit dem maßgeblichen Höhe-Breiteverhältnis in seine Übersichtsseite ein. Dabei bringt es die Bildchen so gut wie möglich auf der verfügbare Fläche unter. Wenn man die Abmessungen des Browserfensters verändert, passt sich das Arrangement der Thumbprints automatisch an.

Anfang Juni hatte Microsoft SkyDrive außerdem um die Fähigkeit erweitert, ohne Bedarf an zusätzlich installierbaren Browsererweiterungen auch mit hochgeladenen Videos umzugehen und Fotos etwa von einem Windows-Smartphone aus per E-Mail sowie Instant Messenger zu veröffentlichen. Auf Android-Smartphones machen sich die beschriebenen Neuerungen nicht bemerkbar; auf dem iPhone ist SkyDrive nach wie vor nicht nutzbar.

Quelle : www.heise.de

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Dropbox: AGB geändert, Richtlinien nicht
« Antwort #63 am: 04 Juli, 2011, 13:52 »
Dropbox hat seine AGB verändert: Sie sollen jetzt verständlicher und transparenter sein. An seinen Sicherheitsrichtlinien hat der Dienst aber nichts geändert. Nach wie vor bleibt die Verwaltung der Schlüssel bei Dropbox.

Der Onlinespeicherdienst Dropbox hat seine AGB umgeschrieben: Anwender sollen genauer über die Verschlüsselung sowie die Verwaltung der Schlüssel informiert werden als bisher. Dropbox war in die Kritik geraten, nachdem Sicherheitsexperte Christopher Soghoian zusammen mit dem EFF moniert hatte, die Schlüssel lägen nach wie vor bei Dropbox. Mitarbeiter des Dienstes könnten jederzeit die von den Kunden als sicher erachteten Dateien anschauen, lautete die Kritik.

Benutzer nicht angemessen informiert

Außerdem forderte Soghoian, dass Dropbox seine Kunden in seinen AGB angemessen informiert. Dann könnten sie selbst für Verschlüsselungsschutz sorgen, zu anderen Diensten wechseln oder ganz auf Cloud-basierte Backups verzichten. Für Soghoian sind die Versprechungen von Dropbox ein klarer Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln und müssten deshalb von der Federal Trade Commission überprüft werden.

Dropbox hat nun reagiert und seine AGB entsprechend geändert. Eine E-Mail ist an die Benutzer des Dienstes versendet worden, in der auf die Änderungen hingewiesen wird. Zudem begründet Dropbox, warum die Verwaltung der Benutzerschlüssel durch den Dienst unerlässlich ist.

Entscheidende Dienste nur mit Benutzerschlüssel möglich

Dropbox argumentiert, dass entscheidende Funktionen des Onlinedienstes nicht verfügbar wären: Dazu gehören laut Dropbox das Teilen von Dateien mit anderen, der Zugang zu den Daten über die Webseite und das Erstellen von Dateivorschauen. Wer den Inhalt seiner Dateien verbergen möchte, könne dies weiterhin mit der Software von Drittanbietern tun, etwa Truecrypt.

Sollte ein Anwender den Dienst nicht mehr verwenden wollen, versucht Dropbox, dessen Daten so schnell wie möglich zu löschen. In einigen Fällen sei das nicht möglich, etwa wenn Dateien auch von anderen Benutzern verwendet werden oder rechtliche Dispute das Löschen der Dateien verhindern. Außerdem sammele Dropbox Informationen zu Benutzern, um seinen Dienst zu verbessern. Welche Daten ausgewertet werden, hat der Dienst ebenfalls in den Privacy Policies beschrieben. Ein weiterer Grund für die Schlüsselverwaltung durch Dropbox sei die Deduplizierung von Dateien.

Benutzerfeedback bei der Formulierung der AGB erwünscht

Zudem habe Dropbox kürzlich eine Funktion in seine mobilen Apps integriert, die Daten von und nach Dropbox verschlüsselt überträgt. Nicht alle mobilen Mediaplayer unterstützen jedoch verschlüsselte Streams. Dropbox hat einen entsprechenden Passus in seiner Security Overview eingefügt.

Nach Feedback zu den veränderten AGB hat Dropbox nochmals einige Passagen abgeändert. Dropbox betont wiederholt in dem Blogeintrag, dass Anwender die Rechte an ihren Daten behalten, wenn sie diese bei Dropbox lagern.

Eine Reaktion seitens Christopher Soghoian und dem EFF steht noch aus. Ob damit die Klage bei der FTC hinfällig wird, ist ebenfalls noch nicht bekannt.

Quelle : www.golem.de

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sideCLOUDload: Daten per URL in die Dropbox schieben
« Antwort #64 am: 04 Juli, 2011, 18:54 »
Kleiner Tipp, der heute von Frank per Mail bei mir in der Mail aufploppte: sideCLOUDLoad. Dieser Dienst verbindet sich mit eurer Dropbox und erlaubt es, reine Download-Adressen zu übergeben. Diese Adressen werden dann von sideCLOUDload genutzt um den Download durchzuführen und diesen in eure Dropbox zu schieben. So könntet ihr bei Schmalspur-Internet einen großen Download einfach übergeben und den fertigen Download dann zuhause direkt aus eurer Dropbox ziehen.



Großes Aber: sideCLOUDload benötigt zur Zeit euren Dropbbox-Usernamen und das Passwort. Für mich schon Grund genug, den Dienst nicht zu nutzen. Aber es scheint, als wolle man in Zukunft zumindest die Dropbox OAuth unterstützen, dabei würde der externe Dienst nur autorisiert, bekommt aber keine Zugangsdaten direkt.

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Ubuntu One jetzt mit 5 GB Online-Speicher
« Antwort #65 am: 29 Juli, 2011, 00:10 »
Ubuntu One ist ein Cloud-Dienst der Ubuntu-Leute. Bislang bekam man 2 GB, seit heute dicke 5 GB für seine Dateien. Wo ist der Haken? Bei der Windows-Version prangt ein “Coming soon”. Aber – es gibt eine Betaversion. Wir haben also: Windows- und Linux-Client, des Weiteren gibt es eine Android-App und eine iPhone-Version.



Aber: iOS-Version ist momentan nur für das Musik-Streaming zu bekommen – kostet monatlich. Auch das Streaming auf dem Androiden kostet – dafür bekommt man noch 20 GB Speicher.

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John, der CEO von Min.us hat eine Mail rausgeschickt, deren Inhalt die vielen Neuigkeiten des Filesharing-Dienstes Minu.us erklärt, den ich euch schon einmal vorgestellt habe. Minu.us – das war bisher einfach & schnelles Sharen von Dateien, die neuen Features lassen sich aber sehen – ich hoffe, dass die Warez-Szene Min.us nicht für sich entdeckt, denn gemessen an Features haben wir dort ein neues Schlaraffenland.


Jeder Account hat nun 10 GB Online-Speicher. Kostenlos. Jede Datei kann maximal 2 GB groß sein. Jeder Benutzer bekommt eine eigene URL in Form von http://minus.com/user. Des Weiteren gibt es ein sexy Dashboard – inklusive Follower- & Co-Funktion. Auch per Twitter oder Facebook kann nun connected werden. Das wohl Interessanteste: es gibt auch Apps. Windows. Mac. Linux. Android. iOS. Browser. Wie gesagt: Falls ihr Dropbox & Co verweigert, aber mal schnell Daten sharen wollt, dann schaut euch Min.us an – geht ja auch ohne Anmeldung.

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Microsoft SkyDrive kennt ihr, oder? Microsofts Angebot eines Onlinespeichers. Kostenlos stehen euch satte 25 GB für Fotos und Co zur Verfügung. Angeblich soll das Angebot erweitert werden: unlimitierter Speicher für Dokumente und Fotos. Ob überhaupt und vor allem wie der aufgebohrte SkyDrive daher kommt, ist unbekannt.

Bislang bietet zum Beispiel Google unlimitierten Speicherplatz für Bilder, sofern man eine Kantenlänge von 2048 Pixel nicht überschreitet. Microsoft könnte punkten, sofern man die Webseite optisch mal auf den Stand 2011 bringt und mobile, als auch lokale Anwendungen für Windows und Mac OS X auf den aktuellen, brauchbaren Stand bringt.

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Microsoft zeigt SkyDrive unter Windows 8
« Antwort #68 am: 14 September, 2011, 12:42 »
Das war abzusehen: kaum gibt es die Developer-Version von Windows 8, tauchen auch schon weitere Infos zu Microsofts neuen System auf. Microsoft hat bereits jetzt die Webseite zu Skydrive überarbeitet und zeigt SkyDrive mit Windows 8 im Einsatz.


Auf der Webseite sieht man in der Sneak Peak übrigens ein Tablet mit Windows 8, keinen PC. Die Zukunft ist mobil – und das sehen die Freunde von Microsoft scheinbar auch so…

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Neuer Speicherdienst verspricht Platz ohne Limits
« Antwort #69 am: 19 September, 2011, 13:07 »
Festplatten werden zwar ständig größer, doch immer mehr Multimedia-Daten sorgen dafür, dass deren Kapazität gleich wieder zur Neige geht. Eine mögliche Lösung für das Problem will nun das amerikanische Start-up Bitcasa einführen: Die Firma verspricht Kunden unendlich viel Speicherplatz in ihrer Server-Cloud im Internet, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.

Bitcasa befindet sich derzeit in einer eingeschränkten Betaphase – Nutzer, die bereits mitmachen dürfen, zahlen 10 Dollar im Monat für Speicherplatz ohne Limit. Die Software läuft derzeit auf Apple-Rechnern, eine Windows-Version befindet sich aber genauso in Entwicklung wie Varianten für Smartphones und Tablets. "Der Nutzer soll unendlich viel Platz für seine Daten haben und von überall aus zugreifen können", sagt Bitcasa-Mitbegründer Tony Gauda. "Mit Bitcasa braucht man sich nie wieder eine neue Festplatte zu kaufen."

Sobald eine Datei aus der Bitcasa-Cloud geöffnet wird, wird sie so schnell wie möglich heruntergeladen. "Das Netzwerk ist heute gut genug, dass es zur Festplatte werden kann", meint Gauda. Tests der Firma hätten gezeigt, dass es Nutzern mit einem ordentlichen Breitbandanschluss gar nicht mehr auffalle, ob sie nun einen Film aus dem Netz per Streaming betrachteten oder ihn von der lokalen Festplatte abspielten.

Dazu bedient sich Bitcasa allerdings einiger Tricks. So wird ständig sichergestellt, dass die neuesten Dateien lokal vorliegen, damit die Auswirkungen von Netzwerkproblemen oder Verbindungsausfällen so klein wie möglich sind. "Wir analysieren, wie Daten verwendet werden. Wir schauen uns an, wie alt eine Datei ist, wann sie zuletzt benutzt wurde. Davon ausgehend entscheiden wir dann, was in der Cloud landet. Man kann aber auch bestimmte Ordner auswählen, die dann immer lokal gespeichert bleiben." Urlaubsfotos, die ein paar Jahre alt sind, würden dann beispielsweise standardmäßig auf dem Bitcasa-Server liegen. Ein letzte Woche angelegtes Dokument gehört dagegen eher auf die lokale Festplatte.

Mehr zum Thema in Technology Review online:

    Die unendliche Festplatte

Quelle : www.heise.de

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Google Drive: Kommt. Wirklich jetzt. Nur wann?
« Antwort #70 am: 25 September, 2011, 11:45 »
Ach ja – der Google Drive. Auch als GDrive bekannt. Das Thema zieht sich seit Jahren durch das Netz. Es gibt viele Menschen, die meinen: Google müsste einen eigenen Speicher wie Dropbox anbieten. Dann gab es damals noch Möglichkeiten, mit Zusatzsoftware den vorhandenen Google-Speicher in einen GDrive umzuwandeln. Das alles klappte eher schlecht als recht. Nun soll der Google Drive aber wirklich kommen, er wird angeblich auch bereits intern von Mitarbeitern genutzt.


Jau, das Foto sieht sicherlich aus wie eines der typischen Täterfotos aus einer großen Boulevardzeitung (verwischt, im vorbei laufen), doch die nicht ganz Blinden werden es sicherlich erkennen können. Man sieht eine Weboberfläche mit Rechteverwaltung wie bei den Google Docs.

Die Sache ist: ist ein GDrive ohne zusätzliche Synchronisationssoftware für Android, iOS, Win, Mac OS & Linux wirklich spannend? Sollte eine solche Software aber kommen, dann könnten Dienste wie Dropbox ins Stolpern kommen, ist Googles Zusatzspace ja relativ günstig. So kosten 20 GB Speicherplatz bei Google momentan 5 lumpige Dollar (siehe Preisliste). Lassen wir uns also überraschen, vielleicht sehen wir ja noch 2011 den GDrive.

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Tja, ob es das mit dem Erfolg von Wuala war? Bei Wuala sind wohl schwerwiegende Änderungen vorgenommen worden. Über Wuala, den Onlinespeicherdienst hatte ich ja schon mehrfach berichtet. Neukunden bekamen 1 GB kostenlos und konnten sich Speicher hinzu verdienen, indem sie Festplattenplatz als Cloudspeicher für andere zugänglich machten.

Dazu musste der eigene Rechner immer eine bestimmte Anzahl an Zeit im Internet verbringen. Damit ist nun Feierabend. Speichertausch ist nicht mehr möglich. Wuala schenkt jedem Kunden 2 GB Speicherplatz auf der Online-Festplatte, zusätzlicher Speicher muss käuflich erworben werden. Neue Features sollen laut Forum zum Beispiel Dateigrößen bis 100 GB und parallele Up- und Downloads sein. Damit dürfte für viele Benutzer Wuala uninteressant werden.

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Amazon rüstet Verschlüsselung für Cloud-Speicher nach
« Antwort #72 am: 05 Oktober, 2011, 18:50 »
Kunden von Amazons Cloud-Speicher S3 können in Zukunft ihre Daten auf dem Server transparent ver- und entschlüsseln. Zusätzliche Kosten fallen dafür nicht an. Die Verschlüsselung wird durch eine eigene HTTP-Header-Zeile eingeschaltet, die bei den zum Speichern verwendeten PUT- und POST-Requests angegeben sein muss.

Beim Lesen per GET entschlüsselt S3 die Daten automatisch. Dazu verwendet es den beim Speichern vom Dienst erzeugten Schlüssel, den ein Master-Key schützt. Als Krypto-Algorithmus kommt AES-256 zum Einsatz. Alle beteiligten Schlüssel bleiben auf den Amazon-Servern. Die Verschlüsselung greift nur auf den S3-Servern selbst, während der Übertragung von und nach dort sind die Daten dadurch nicht geschützt.

Ganz unumstritten ist Amazons Methode der serverseitigen Verschlüsselung nicht. Zwar verwendet Amazon für jedes zu verschlüsselnde Objekt einen eigenen Schlüssel, der im Anschluss über einen Masterkey ebenfalls verschlüsselt wird – jedoch werden diese Schlüssel gänzlich von Amazon verwaltet. Wenn das Schlüsselmanagement ausfällt oder kompromittiert wird (oder vielleicht vom Blitz getroffen), dann ist ein Zugriff auf die verschlüsselten Daten nicht mehr möglich. Zumindest schützt das System davor, dass Einbrecher in Amazons Serverfarm Zugriff auf die Daten bekommen könnten. Jeff Bar, Web Services Evangelist für Amazon, weist darauf hin, dass die verwendeten Schlüssel keinesfalls "einfach so herumliegen" würden.

Quelle : www.heise.de

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Experten streiten über Datensicherheit in der Cloud
« Antwort #73 am: 18 Oktober, 2011, 13:04 »
Davide Perilli von der European Privacy Association hält das europäische Datenschutzsystem für unvereinbar mit dem gängigen Modell der Datenverarbeitung in den Wolken. Nach Ansicht der EU-Datenschutzbeauftragten sei der Cloud-Dienstleister auch der eigentliche Datenverarbeiter mit allen damit einhergehenden Sicherheitsauflagen und Haftungsverbindlichkeiten, erklärte der Abgesandte der Vereinigung am Montag auf einer Lobby-Veranstaltung in Berlin. Der derzeitige Ansatz von Anbietern wie Amazon, Google oder Microsoft teile die Kontrollpflicht über die abgegebenen Informationen dagegen auf. In einer ersten Phase im Vorfeld der eigentlichen Datenverarbeitung in der Cloud erklärten sie die Inhaber der Bits und Bytes für deren Sicherheit verantwortlich. Erst nach dem erfolgten Transfer in ihre eigenen Rechenzentren sähen sie sich selbst zuständig. Dies sei nicht im Sinne der EU-Datenschutzrichtlinie.

Von einer staatlichen Regulierung von Cloud Computing riet Jörn Kruse, Volkswirtschaftler an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr in Hamburg, angesichts solcher Spitzfindigkeiten und rechtlicher Fallstricke derzeit generell ab. Der Markt erledigt seiner Ansicht nach Probleme mit dem Datenschutz allein: "Wer keine sicheren Leistungen anbietet, wird keine Kunden bekommen." Um dem Nutzer Anhaltspunkte für seine Anbieterwahl zu geben, seien spezielle ISO-Zertifizierungen und Gütesiegel aber sinnvoll. Als nicht sonderlich wichtig aus ökonomischer Sicht bezeichnete es der Abgesandte des Europäischen Forums für Nachhaltigkeit und Entwicklung (EFNE), ob die Cloud-Rechenzentren in Europa, den USA oder etwa Asien stehen. Entscheidender sei, "was damit an Wertschöpfung generiert wird". Dies habe der langjährige Wettlauf um die besten Standorte für die Chipentwicklung gezeigt. Die Siliziumbauteile seien längst zur Massenware geworden, ihre Fertigung mache sich volkswirtschaftlich kaum bemerkbar.

Anderer Meinung war Bernd Becker, Vorsitzender der Branchenvereinigung EuroCloud. Ihm zufolge gibt es in Europa zwar außer SAP keinen Global Player in den Bereichen IT und Cloud. Die großen einschlägigen US-Anbieter verfügten zudem über Rechenzentren, die "17 Fußballfelder groß seien" und die Datenverarbeitung in den Wolken so fast zum Nulltarif anbieten könnten. Kein europäischer Mittelständler sei in der Lage, preislich dagegen anzustehen. Wer seine Daten einem solchen anvertraue, sei jedoch rechtlich auf der sichereren Seite. Mit schierer Größe könnten europäische Cloud-Betreiber nicht mithalten; sie könnten aber mit Zuverlässigkeit und dem Datenschutzniveau punkten.

Ein deutscher Auftraggeber einer externen Datenverarbeitung unterliegt Becker zufolge der Verpflichtung im Bundesdatenschutzgesetz, einen vertrauenswürdigen Dienstleister dafür zu finden. Die übergegeben Informationen müssten zudem im EU-Gebiet gespeichert werden. Microsoft etwa betreibe daher ein Rechenzentrum in Dublin und eine Ausfalleinrichtung in Amsterdam. Trotzdem könnten die Redmonder nicht ausschließen, dass die US-Behörden auf Basis des Anti-Terror-Gesetzes Patriot Act auf Daten von Europäern zurückgreifen dürften. Sein Verband empfehle Kunden daher immer mindestens eine europäische Alternative zu den großen US-Anbietern. Er vergebe zudem bereits Gütesiegel, bei dem die Dienstleistungsverträge Punkt für Punkt den jeweiligen nationalen Rechtsrahmen der Auftraggeber gegenüber gehalten würden.

Als prekär bezeichnete der EuroCloud-Vertreter den Trend, dass Amazon, Google und Co. Entwicklern verstärkt besonders kostengünstige oder gar kostenlose "Developer-Clouds" als Experimentierstätten anböten. Dabei entstehende Anwendungen würden dann auch im Rahmen der Kommerzialisierung weiter in diesen Umgebungen betrieben, die "nicht zwangsläufig in Europa" stünden. Damit drifte die Wertschöpfung eben doch weg. Die Bundestagsabgeordnete Nadine Schön (CDU) räumte ein, dass "die rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht stimmen". Die Technologie sei wieder einmal weiter als die Politik. Über Änderungen und eventuell nötige gesetzliche Anpassungen müsse daher zunächst auf EU-Ebene und später weltweit nachgedacht werden.

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25 Gigabyte kostenloser Speicherplatz: bei Microsofts SkyDrive schon seit langer Zeit Standard. Doch SkyDrive gefiel vielen Benutzern nicht. Frickeliges Einstellen irgendwelcher Freigaberechte, nerviger Upload und vieles andere störte auch mich. Doch bei Microsoft hat man Feedback entgegen genommen und den SkyDrive ein wenig aufgebohrt. HTML5-Upload-Funktionen, einfacheres Freigeben von Dateien und deren Verwaltung. Würde Microsoft diese Gangart weiter verfolgen und die Möglichkeit des Synchronisierens, bzw. die Clients für Windows und Mac noch aufbohren, die Beschränkung von 5 GB fallen lassen, dann wäre wohl für viele SkyDrive eine perfekte Lösung.


Aber auch bereits machen die Änderungen Spaß und es ist klasse zu sehen, dass auch die Freunde von Microsoft am Cloudspeicher feilen. Gerade Menschen, die Dateien in Form von Fotos teilen, dürften die 25 Gigabyte von Microsoft gefallen: Bilderordner (oder Ordner  generell) können einfach freigegeben werden und vom Gegenüber auch heruntergeladen werden. Alle Infos zu den Neuerungen findet ihr hier. Guter Job soweit Microsoft, wenn auch nicht perfekt!

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )