Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 32071 mal)

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Dependent Records unfreiwillig bei Torrent-Tracker The Pirate Bay
« Antwort #105 am: 13 Februar, 2008, 13:00 »
Stefan Herwig, Gründer des inzwischen geschlossenen Gelsenkirchener Plattenlabels Dependent Records, ist sauer. Auf Leute, die seine Musik lieber illegal herunterladen oder legal kopieren, anstatt zu kaufen, auf die Bundesregierung, weil sie das Urheberrecht nicht so modifiziert, "dass es auch heute den mit der Musik handelnden Personen eine Grundlage bietet, davon zu leben", und derzeit besonders auf einen Unbekannten. Dieser hat nämlich die gesamte bei Dependent Records erschienene Musik ins Netz gestellt und dafür gesorgt, dass auf The Pirate Bay die entsprechenden Torrent-Dateien bereitstehen.

Soweit wäre das noch nicht ungewöhnlich, wenn sich der Unbekannte im Begleitschreiben zu den Torrent-Dateien nicht als Stefan Herwig ausgeben und wie folgt ausführen würde: "Ich habe mein Plattenlabel Dependent Records für immer geschlossen. Aber weil ich möchte, dass meine Musik von den Leuten da draußen gehört wird, ist alles, was ich je veröffentlicht habe, jetzt auf The Pirate Bay zugänglich. Dies ist ein LEGALER Torrent!" Auf der Website von Dependent Records wird das als "Ente" bezeichnet. Ein Blog-Autor, der auf den Text hereingefallen war, und weitere Medien, die die Mitteilung weiterverbreiteten, werden von dem Label-Gründer kritisiert.

Herwig hatte sein Label vergangenes Jahr geschlossen. "Wir sind keineswegs pleite, aber nach einer langen Zeit der Frustration haben wir uns trotzdem zu diesem Schritt entschlossen", heißt es in einer Mitteilung, die zunächst in einem CD-Booklet abgedruckt und dann auch online veröffentlicht wurde. "Es geht nicht um Geld, das ging es nie. Es ging immer darum, Musik zu veröffentlichen, von der wir meinten, dass man sie fördern sollte." Allerdings sei die Veröffentlichung von CDs zu einem finanziellen Risiko geworden. "Insgesamt schätzen wir, dass auf jede verkaufte CD von Dependent mittlerweile drei bis fünf illegale Downloads kommen. (...) In letzter Konsequenz jedoch machen wir nicht aufgrund der Existenz von Piratenseiten zu, sondern weil sie von zu Vielen benutzt werden, die unsere Bands und Songs zwar schätzen, dafür aber nichts bezahlen wollen." Die Gruppe jener, die Musik zunächst herunterladen und später kaufen würden, sei eine Minderheit.

Quelle : www.heise.de

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US-Musikindustrie stellt Klagen gegen illegale Internet-Downloads ein
« Antwort #106 am: 19 Dezember, 2008, 22:35 »
Neue Strategie gegen Raubkopien

Filesharing: verbotene Downloads
(dpa/ar) Die US-Musikindustrie will laut einem Zeitungsbericht im Kampf gegen die ausufernden Raubkopien die bisherige Taktik von Massenklagen gegen Verbraucher aufgeben.

Stattdessen wolle sie künftig auf die Zusammenarbeit mit den Internet-Providern setzen, berichtete das "Wall Street Journal" am Freitag. Mit den großen Anbietern von Internet-Zugängen habe der US- Branchenverband RIAA bereits provisorische Abkommen ausgehandelt. Dem Bericht zufolge verklagte die US-Musikindustrie seit 2003 rund 35.000 Menschen. Die Klagen hatten zum Teil für ein negatives Image der Branche gesorgt, wie zum Beispiel der Fall, in dem eine alleinerziehende Mutter eine Strafe von mehr als 200.000 US-Dollar aufgebrummt bekam.

Nach der neuen Vorgehensweise würde die Musikindustrie nun zum Beispiel einen Internet-Diensteanbieter über Urheberrechtsverstöße bei dessen Kunden informieren, schrieb die Zeitung. Das weitere Vorgehen läge bei dem Internet-Unternehmen. Es könnte den Kunden verwarnen und bei Wiederholung der Vergehen auch den Netzzugang kappen. Die RIAA behalte sich zwar weiterhin das Recht vor, besonders hartnäckige Musikpiraten vor Gericht zu bringen. Die Zahl der Klagen solle aber auf ein Minimum reduziert werden.

Deutscher Musikverband begrüßt Schulterschluss mit Providern

Der Bundesverband Musikindustrie begrüßte die geplante Vereinbarung. Nach Frankreich und England gingen jetzt auch die USA zu einer effizienten Bekämpfung von Internetpiraterie mit Warnhinweisen über. Massenverfahren seien aber eine Notwehrlösung, sagte der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny. Ohne die Bereitschaft von Politik und Providern in Deutschland, den Versand von Warnhinweisen zumindest zu testen, bleibe dem Musikverband keine Alternative zur juristischen Verfolgung von Internetpiraterie.

Allein 2007 und 2008 seien in Deutschland rund 60.000 Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen bei Musik gestellt worden. Hinzu kamen geschätzte 50.000 bis 100.000 Strafverfahren, die von der Film- und Buchbranche eingeleitet worden seien. Seit Beginn der intensiven Verfolgung 2004 sei die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von mehr als 600 Millionen auf 312 Millionen im Jahr 2007 zurückgegangen.


Quelle: http://satundkabel.magnus.de/
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Morgen ist der erste Termin für den Prozess gegen den 24-jährigen Studenten Joel Tenenbaum, welchem vorgeworfen wird, sieben Songs via KaZaA zur Verfügung gestellt zu haben. Hierfür möchte man eine gerade fantastische Schadensersatzsumme zugesprochen bekommen. Vertreten wird der Student vom Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson, welcher der Recording Industry Association of America mit aller Härte entgegentreten will.

Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über den anstehenden Prozess gegen Joel Tenenbaum, der von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen der Verbreitung von sieben Tracks via KaZaA belangt wird.

Der erste Prozesstermin findet morgen statt, vertreten wird Tenenbaum hierbei von dem Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson, welcher sich selbst das Ziel gesetzt hat, als Sieger aus diesem Prozess hervorzugehen. Vergeblich hatte die RIAA versucht, den Prozess gar nicht erst stattfinden zu lassen. Dies jedoch nicht wegen der vorherigen Ankündigung, man möchte nicht mehr gegen "einfache Filesharer" juristisch ins Feld ziehen. Vielmehr dürften die Juristen der RIAA eine Niederlage befürchten.

Eine erste Anhörung, welche Mitte Dezember stattfinden sollte, musste bereits verschoben werden. Ausschlaggebend hierfür war, dass Professor Nesson nicht gestattet wurde, als Verteidiger von Joel Tenenbaum aufzutreten, da man eine Befangenheit der Richter befürchtete. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung wurde bereits eingelegt, wenngleich hier noch kein Ergebnis vorliegt. Bis dahin wird ein Jurist aus Rhode Island in Zusammenarbeit mit Nesson den Angeklagten vertreten. Professor Nesson brachte dieses Spiel der RIAA sehr treffend auf den Punkt: "Dies unterstreicht wieder einmal nur, wie unglaublich unfair es ist den mächtigen Goliath-RIAA [...] gegen den schwachen David-Joel vorgehen zu lassen."

RIAA, SchadensersatzVoller Spannung wird man abwarten können, ob Nesson schlussendlich doch als Verteidiger die Vertretung von Tenenbaum gestattet wird. Auch sein Antrag auf eine Ausstrahlung des Prozesses via Webstream wurde bislang nicht beantwortet. Ob hier eine lobbyistische Macht ihre Finger im Spiel hat?


Quelle: http://www.gulli.com/news/riaa-1-05-mio-us-dollar-2009-01-06/
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Offline Hesse

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Nun rechnen wir mal : 1 Song hat einen Wert von ca. 1 Euro. Also insgesamt 7 Euro.
Gehen wir "nur" von 1 Mio. gefordertem Geld aus (damit sich das besser rechnet), so hätten die 7 Songs : 142857 Mal allesamt vollständig und nachweisbar von diesem Account heruntergeladen sein müssen um die Schadenssumme überhaupt erst ergeben zu können.

Möglich, aber relativ unwahrscheinlich...würde ich mal sagen  ???

Gut, ich hab die Euro-Dollar Umrechnung vergessen (ausgelassen), aber trotzdem, so mal im Groben...das halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich.

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Sowas sollte mit max. 700 Euro Strafe belegt sein. Ist es dagegen gewerblich, will also jemand Kohle für illegale Downloads, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Dagegen hab auch ich was.

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fordern kann man alles was man will, ob einem recht gegeben wird ist eine andere frage.

ebenso wissen wir nicht, um welche lieder es hier geht, vielleicht waren es ja welche, die noch gar nicht veröffentlicht waren.
dass ein lied 150 000 mal heruntergeladen sehe ich als nicht so unwahrscheinlich an, das ist selbst bei "aktuellen" torrents mit mehreren GB größe keine seltenheit.

da man aber keinen einzigen upload beweisen kann, nicht mal diesen einen an die RIAA beauftragten, ist somit das ganze meiner ansicht nach hinfällig.

es geht hier um schadenersatz, also die RIAA möchte den schaden den sie trägt ersetzt haben, da kann man schlecht eine obergrenze festsetzen.
eine strafe kann darüber hinaus erfolgen.

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Filesharing-Verfahren live im Internet
« Antwort #110 am: 15 Januar, 2009, 15:42 »
Eine Anhörung in einem Filesharing-Verfahren vor einem US-Bundesgericht am kommenden Donnerstag wird live im Internet übertragen. Die vorsitzende Richterin Nancy Gertner gab einem entsprechenden Antrag des Beklagten Joel Tenenbaum statt. Der 25-jährige Student der Boston University muss sich wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung in einem der zahlreichen, von der Musikindustrie gegen Internetnutzer angestrengten Verfahren verantworten. Tenenbaum wird von Harvard-Professor Charles Nesson und einem Team von Jura-Studenten vertreten. Die Verteidigung hatte im Dezember beantragt, in dem Verfahren die Übertragung ins Internet zuzulassen.

Dem Antrag hat Richterin Gertner mit Entscheid vom gestrigen Mittwoch stattgegeben. "In diesem Fall geht es in vielerlei Hinsicht um die sogenannte Internet-Generation", schreibt Gertner in ihrer Begründung (PDF-Datei). Diese Generation sei mit Computern und dem Internet aufgewachsen, sie lese angeblich keine Zeitung oder schaue die Abendnachrichten. "Sie beziehen ihre Informationen zumeist, wenn nicht ausschließlich, aus dem Internet." Zudem habe der Fall im Netz bereits einige Aufmerksamkeit erregt.

Eine Übertragung sei deshalb im öffentlichen Interesse, folgert Gertner. Die Prozessordnung erlaube dem Gericht explizit, das Übertragungsverbot aufzuheben. Die Vorgänge im Gericht seien nach dem ersten Verfassungszusatz wenn möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Zeitalter des Internets – und insbesondere in diesem Fall – habe "Öffentlichkeit" eine neue Dimension. Unter den gegebenen Umständen sei eine Übertragung an die interessierte Öffentlichkeit über deren bevorzugtes Medium angebracht.

Gertner geht auch auf die Argumente des klagenden Labels ein, dessen Anwälte die Übertragung mit einem Gegenantrag verhindern wollten. Die Gegenwehr der Musikindustrie findet Gertner "merkwürdig". Die Kläger hätten in diesem und anderen Fällen stets auf den Publicity-Faktor und das Abschreckungspotenzial der Klagekampagne gesetzt. Eine Übertragung an die Zielgruppe sollte also der Strategie der Musikindustrie entsprechen. Allerdings räumt Gertner ein, dass die RIAA nach ihrer angeblichen Abkehr von den Massenklagen diese Strategie geändert haben könnte.

Entgegen Nessons Antrag, der sich auf das gesamte Verfahren erstreckte, erlaubt Gertner nur die Übertragung der Anhörung am 22. Januar. Darin geht es vor der Eröffnung der Hauptverhandlung um verschiedene Anträge der Prozessgegner, unter anderem die erweiterte Gegenklage Tenenbaums, die Erwiderung der Musikindustrie und den Antrag Nessons, die RIAA offiziell mit in die Liste der Kläger aufzunehmen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung ist für den 30. März angesetzt.

Bei der Anhörung am 22. Januar wird das Unternehmen CVN einen Livestream auf der Website des von Nesson geleiteten Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School bereitstellen. Die Kosten übernimmt die Universität. Der Beginn der Anhörung ist für 14 Uhr (Ortszeit) angesetzt. Für Zuschauer in Deutschland beginnt die Übertragung um 8 Uhr früh.

Quelle : www.heise.de

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DE-CIX: Internetverkehr hat sich 2008 verdoppelt
« Antwort #111 am: 15 Januar, 2009, 16:26 »
Spitzenwerte von über 600 GBit/s im Dezember 2008

Der Internetverkehr am zentralen deutschen Internet-Knotenpunkt DE-CIX in Frankfurt am Main hat Ende 2008 mit 600 GBit/s eine neue Rekordmarke erreicht. Im Vergleich zum Jahresanfang 2008 hat sich der Traffic verdoppelt.

Der DE-CIX ermöglicht über eine verteilte und ausfallsichere Switch-Infrastruktur den Austausch von IP-Verkehr, das sogenannte Peering zwischen Providern. Mittlerweile nutzen rund 280 große Carrier und ISPs aus mehr als 30 Ländern den Knoten zum Austausch.


Der Traffic am DE-CIX erreichte im Dezember 2008 eine neue Rekordmarke von über 600 GBit/s, eine Verdopplung im Vergleich zu Ende 2007. Vor zwei Jahren lag dieser Wert noch bei rund 100 GBit/s.

Für das Wachstum sorgt auch der Anschluss neuer Teilnehmer aus dem Ausland: "Allein 2008 haben wir 62 neue Netze an den DE-CIX angeschaltet", sagt Frank Orlowski, Marketingchef des DE-CIX. Hinzu kommt die Zunahme an Videoinhalten: "Rund die Hälfte des Internet-Traffics am Frankfurter Netzknoten ist Datenverkehr zu den Endkunden. Da macht sich eine stärkere Breitbandnutzung natürlich bemerkbar", so Orlowski.

Angesichts eines unverändert boomenden Breitband-Markts auch in Osteuropa geht man in Frankfurt von weiterem Wachstum aus. 2009 soll sich der Traffic am DE-CIX nochmals verdoppeln. Er soll dann in den Spitzen bei mehr als einem TBit/s liegen.

Quelle : www.golem.de

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"Tauschbörsen nicht für Verluste verantwortlich"
« Antwort #112 am: 17 Januar, 2009, 14:21 »
Lange Zeit behaupteten die amerikanischen Verbände der Musik- und Filmindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America), dass die Verluste der Musik- und Filmindustrie durch Musik- und Videotauschbörsen verursacht würden.

Deswegen sollten die Benutzer von Tauschbörsen wie Kriminelle behandelt werden, die sich des Diebstahls und der Urheberrechtsverletzung schuldig machen. Rückenwind bekam diese Argumentation in dem Augenblick, als der Ex-Administrator von Elite Torrents, Daniel Dove, wegen Konspiration und schwerer Urheberrechtsverletzung von einer Jury zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige. Menschen, die Musik und Videos ohne Bezahlung aus dem Internet saugten, würden dieselben Produkte nicht unbedingt auch käuflich erwerben, weil sie ihnen einfach zu teuer seien. Er glaube nicht, dass jemand sieben oder gar 19 Dollar für etwas bezahlen würde, das er umsonst bekommen könne.

Quelle : www.heise.de

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Anwälte des US-Verbands der Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) setzen alle Hebel in Bewegung, um die von einer Richterin in der vergangenen Woche angeordnete Live-Übertragung einer Anhörung in dem Filesharing-Prozess gegen Joel Tenenbaum noch zu verhindern. In einem am Freitag beim zuständigen Berufungsgericht eingereichten Dringlichkeitsantrag fordern die klagenden Labels eine Verfügung gegen die von Richterin Nancy Gertner genehmigte Online-Übertragung der Anhörung am kommenden Donnerstag.

Gertner hatte in der vergangenen Woche dem von Tenenbaums Verteidigung gestellten Antrag auf Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal teilweise stattgegeben und die Kameras für den Anhörungstermin am 22. Januar zugelassen. Tenenbaum muss sich in einem der zahlreichen von der Musikindustrie angestrengten Verfahren wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung verantworten. Die Klageschrift wirft dem 25-jährigen Studenten die Verbreitung von sieben geschützten Songs über ein Filesharing-Netzwerk vor.

Mit ihrer Genehmigung der Übertragung habe Gertner gegen die für den US District Court von Massachusetts geltende Prozessordnung verstoßen, argumentieren die RIAA-Anwälte. Darüber hinaus widerspreche die Zulassung den allgemeinen Regeln der US-Bundesgerichte. Die Prozessordnung verbietet grundsätzlich Aufnahmen und Übertragungen aus dem Gerichtssaal. Gertner stützt sich in ihrer Entscheidung auf den Nebensatz "außer bei Anordnung durch das Gericht". Damit wird dem vorsitzenden Richter ihrer Ansicht nach die Entscheidung überlassen, eine Übertragung unter Umständen zuzulassen.

Das sei eine Fehlinterpretation, meinen dagegen die RIAA-Anwälte in der Begründng ihres Antrags an das Berufungsgericht (PDF-Datei). Der mit dieser Formulierung geschaffene Entscheidungsspielraum des Gerichts bezieht sich nach Auslegung der Kläger auf bestimmte, im weiteren Text der Prozessordnung näher erläuterte Ausnahmen, etwa der Aufzeichnung oder Übertragung von Untersuchungsverfahren oder Einbürgerungszeremonien. Damit folge die Prozessordnung den Vorgaben der Richterkonferenz. Das Berufungsgericht soll nun anordnen, dass Gertner die Genehmigung zurückzieht und die Übertragung verbietet. Mindestens aber solle Gertners Anrodnung ausgesetzt werden, bis ein Richterausschuss darüber befunden habe.

Um das Eingreifen der Berufungsinstanz in einer so frühen Phase des Verfahrens – noch vor Eröffnung des eigentlichen Prozesses, der erst Ende März beginnen soll – zu rechtfertigen, müssen die Kläger nachweisen, dass ihnen aus der Anordnung Gertners ein Schaden entsteht. Den sehen die RIAA-Anwälte darin, dass mit Übertragung der Anhörung die Position der Verteidigung begünstigt werde. So werde die Übertragung ausschließlich auf der Seite des Berkman Center zugelassen, des von Tenenbaums Verteidiger Charles Nesson geleiteten Harvard-Instituts.

Während Nesson und sein Team aus Jura-Studenten in einer ersten Stellungnahme (PDF-Datei) nicht auf die prozeduralen Argumente der Gegenseite eingehen, zeigen sie sich – wie schon Richterin Gertner – ob des Wunsches der RIAA nach weniger Öffentlichkeit verwundert. Schließlich habe die Musikindustrie bei den Massenklagen erklärtermaßen auch auf den Erziehungseffekt gesetzt und die Klagekampagne auch als PR-Instrument gesehen. "Wir arbeiten daran, dass das Berkman Center nicht der alleinige Verteiler bleibt und begrüßen die Hilfe der RIAA, weitere Websites zu finden, auf denen die Anhörung zu sehen sein kann."

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Ray Beckerman, der eigene Erfahrungen mit RIAA-Prozessen hat, scheuen die RIAA-Anwälte das Licht der Öffentlichkeit. "Meiner Meinung nach ist der Hauptgrund für ihre Taktik, dass sie weitgehend das Informationsmonopol über ihre Fälle halten wollen", schreibt Beckerman in einem Gastbeitrag für IPTVe.

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Die zur Live-Übertragung per Internet-Stream vorgesehene Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen den US-amerikanischen Studenten Joel Tenenbaum wird verschoben. Die Vorsitzende Richterin Nancy Gertner gab einem entsprechenden Antrag der klagenden US-Musikindustrie am gestrigen Dienstagabend statt. Die ursprünglich für den morgigen Donnerstag angesetzte Anhörung wird um einen Monat auf den 24. Februar verschoben. Damit soll die von den Klägern eingeschaltete Berufungsinstanz genug Zeit erhalten, über den Verfügungsantrag gegen die zuvor von Richterin Gertner angeordnete Live-Übertragung der Anhörung ins Internet zu entscheiden.

Die Anwälte des US-Verbands der Musikindustrie (RIAA) hatten am vergangenen Freitag das Berufungsgericht angerufen, um die Live-Übertragung noch zu verhindern, und gleichzeitig einen Aufschub für die Anhörung beantragt. Tenenbaums Verteidigung um Harvard-Professor Charles Nesson hatte diesem Antrag nicht widersprochen. Richterin Gertner gab dem Antrag nun teilweise statt. So erhält die RIAA nicht den gewünschten unbegrenzten Aufschub, sondern nur einen Monat. Das sei angemessen und auch zulässig, zumal die Anhörung selbst keinerlei Dringlichkeit habe, begründet Gertner ihre Entscheidung.

Gegenüber Vorschlägen der Kläger zur Änderung der Vorgehensweise – etwa eine parallele Übertragung auch auf die Website der RIAA – zeigt sich Gertner offen. In dem Disput geht es nach Ansicht der Richterin weniger um die grundsätzliche Frage, ob es eine Live-Übertragung geben darf, sondern wie und auf welche Websites die Sitzung übertragen wird.

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Prozess gegen Pirate Bay läuft live im Internet
« Antwort #115 am: 11 Februar, 2009, 18:01 »
Der TV-Sender SVT will den mit Spannung erwarteten Prozess gegen das schwedische Internet-Unternehmen The Pirate Bay (TPB) direkt und komplett im Internet ausstrahlen. Mit dem am 16. Februar beginnenden Verfahren wollen unter anderem Filmgesellschaften durchsetzen, dass TPB für das Ermöglichen von kostenlosem, illegalem Herunterladen von Kinofilmen bestraft wird.

Nur Tonübertragung

Wie SVT mitteilte, wird von dem Gerichtsverfahren lediglich der Ton, aber kein Bildmaterial, direkt auf der Internetseite des Kanals "24 Direkt" ausgestrahlt, wie es das schwedische Recht zulässt. In der Vergangenheit hatten Rundfunk- und TV-Sender bei stark beachteten Gerichtsverfahren wie etwa nach der Ermordung von Ministerpräsident Olof Palme 1986 und Außenministerin Anna Lindh 2003 zeitversetzt und in Auszügen ausgestrahlt.

Material später auch per Download

Nie zuvor aber ist in Schweden ein komplettes Verfahren direkt übertragen worden. Schwedens öffentlich-rechtlicher TV-Sender SVT will das komplette Material anschließend auch zum Herunterladen auslegen.

TPB hatte selbst vergeblich versucht, sich das Recht auf eine Live-Übertragung des Verfahrens zu sichern. Mit den als "BitTorrent- Tracker" bezeichneten Internetseiten wie TPB ist es möglich, unter anderem Musik und Filme auf anderen Computern zu finden und kostenfrei herunterzuladen. Dies gilt als akut geschäftsgefährdend nicht zuletzt für die US-Filmindustrie. In mehreren Ländern sind die Internetseiten des schwedischen Unternehmens gesperrt.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Studie zeigt Schwachstelle im Bittorrent-Netz auf
« Antwort #116 am: 13 Februar, 2009, 12:33 »
Das P2P-Tauschbörsennetz Bittorrent gilt als zuverlässiger Verteiler für Daten aller Art. Eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung von Raynor Vliegendhart von der TU Delft zeigt jedoch eine mögliche Schwachstelle des Netzwerks auf, die beim Ausfall von nur acht schwedischen Servern zum Zusammenbruch des Bittorrent-Netzes führen könnte.


Der Wissenschaftler sammelte die Daten von 283.032 Torrents und den damit verbundenen 52.634.797 Peers (Bittorrent-Clients). Bei über der Hälfte aller Torrents arbeiteten Pirate-Bay-Server in Schweden als Tracker. Gut 5 Millionen Peers nutzen nur Pirate Bay, der Rest arbeitet immerhin mit weiteren Trackern. Diese Dominanz des immer wieder von der Medienindustrie und Rechteinhabern  angegriffenen Trackers könnte nach Ansicht von Vliegendhart zu einem Zusammenbruch der gesamten Tracker-Infrastruktur führen: Fallen die schwedischen Server aus, wechseln die Peers auf die anderen Tracker, was diese überlasten könnte und schließlich zu einem Zusammenbruch des gesamten Bittorrent-Netzes führen kann.

Als Alternative kommen "trackerlose" Torrents in Frage, die Distributed Hash Tables (DHT) nutzen. DHT wird mittlerweile zwar von vielen Bittorrent-Clients unterstützt, doch ist das Verfahren laut Johan Pouwelse nicht sonderlich schnell und effektiv. Es gebe zwar auch andere Ideen, doch seien diese noch nicht nutzbar. Pouwelse gehört zu den Gründern des auf Bittorrent aufsetzenden P2P-TV-Client-Projekts Tribler, das als Open Source entwickelt wird.

Quelle : http://www.heise.de/netze/Studie-zeigt-Schwachstelle-im-Bittorrent-Netz-auf--/news/meldung/132501

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Showdown zwischen Pirate Bay und Medienindustrie
« Antwort #117 am: 13 Februar, 2009, 18:32 »
Ein Hauch von Showdown weht über dem Gerichtsgebäude am Stockholmer Kungsholmen, wenn dort ab dem kommenden Montag (16. Februar) die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay" gegen Hollywood, Musikkonzerne und den Staatsanwalt antreten. Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts lautet die Anklage gegen Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi and Carl Lundström. Den Beklagten droht eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis.

Das Interesse an dem bis März anberaumten Verfahren ist riesig: Zum ersten Mal in Schwedens Geschichte wird ein Gerichtsverfahren live übertragen. Der öffentlich-rechtliche Sender SVT darf allerdings keine Bilder, sondern lediglich den Ton der Verhandlung auf der Webseite seines Programms 24 Direkt streamen.

Die Vorwürfe gehen zurück auf eine Razzia im Jahr 2006, bei der die schwedische Polizei die Pirate-Bay-Server beschlagnahmt hatte. Gleichzeitig verhandelt das Gericht zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Filmstudios und Musiklabels in Höhe von insgesamt 13,1 Millionen Euro.

Sowohl die Piraten wie auch ihre Kontrahenten aus der Medienindustrie sehen das Verfahren als wegweisend im weltweiten Kampf um Filesharing. "Wir sind die größten Vermittler von Kultur und Medien auf der Welt", behauptet Fredrik Neij gegenüber dpa. Juristisch fühlen sich die Betreiber auf der sicheren Seite: Die Piratenbucht sammle lediglich Links, biete aber selbst keine Inhalte auf ihren Servern an, was nach schwedischem Recht legal sei.

Staatsanwalt Hakan Roswall widersprach Anfang 2008 gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: "Es ist das klassisches Beispiel für Beihilfe, wenn man als Mittelsmann zwischen Gesetzesbrechern fungiert – gleichgültig, ob in der physischen oder der virtuellen Welt."

Vertreter der Musiklabels versuchen unterdessen, die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen: "Dieser extrem detaillierte Fall wird die versteckten Abläufe hinter der Pirate Bay offenlegen", versicherte Verbandssprecher Jo Oliver der Londoner Times. Während sich die Macher der Seite öffentlich als Web-Freiheitskämpfer darstellten, würden sie in Wirklichkeit an der Verletzung der Rechte Dritter Geld verdienen – über Werbebanner auf ThePirateBay.org.

Seit der Gründung im Jahr 2003 hat sich die Seite zum weltgrößten BitTorrent-Tracker mit geschätzten 25 Millionen Nutzern entwickelt. Klagedrohungen der Software- und Unterhaltungsindustrie ließen die Betreiber jahrelang völlig kalt, eine Auswahl der Abmahnungen haben sie veröffentlicht. Ihre Server haben sie angeblich in mehreren Ländern verteilt, die Stockholmer Richter können die Seite also nicht im Alleingang aus dem Netz nehmen lassen.

Quelle : www.heise.de

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Pirate Bay entgeht voller Breitseite
« Antwort #118 am: 17 Februar, 2009, 15:57 »
Überraschende Wende im Stockholmer Prozess gegen die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay": Staatsanwalt Håkan Roswall hat heute Morgen seinen schwerwiegendsten Vorwurf fallengelassen.



Roswall wirft den vier Angeklagten nun nicht mehr die Mittäterschaft bei der "Vervielfältigung" urheberrechtlich geschützten Materials vor. Bestehen bleibt der Vorwurf der Komplizenschaft bei der "Bereitstellung" von Raubkopien. Die neue Anklageschrift mit den entsprechend abgeschwächten Formulierungen will der Staatsanwalt dem Gericht morgen zustellen.

Dem britischen Online-Dienst The Register zufolge musste Roswall seine Klageschrift zurechtstutzen, weil er am ersten Prozesstag nicht beweisen konnte, dass seine als Beweismaterial gesammelten Beispiel-Downloads durch den Pirate-Bay-Tracker ermöglicht wurden.

Die Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström sowie ihre Anwälte zeigten sich zuversichtlich, einen Freispruch erstreiten zu können.

Quelle : www.heise.de

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Traffic-Analyse: P2P verliert Anteile, Web holt auf
« Antwort #119 am: 19 Februar, 2009, 16:54 »
Der Leipziger Traffic-Management-Spezialist Ipoque hat wie in den beiden vorigen Jahren eine Studie vorgelegt, die Rückschlüsse auf die Anteile verschiedener Übertragungsprotokolle am Internet-Traffic erlaubt. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ, da nur ausgewählte Ipoque-Kunden – drei Universitäten und ein Provider – ihre Daten zur Verfügung gestellt haben. Die Studie unterscheidet unter anderem zwischen den Protokollklassen "Web" (alle Webseiten), "P2P" (zum Beispiel BitTorrent und eDonkey), "Streaming" (zum Beispiel Flash- und Quicktime-Videos), "VoIP" und "Instant Messaging".

Im Jahr 2008 waren 53 Prozent des untersuchten deutschen Traffics der Untersuchung zufolge P2P-Daten, im Vorjahr lag deren Anteil noch bei 69 Prozent. Der Anteil des Web-Traffics kletterte von 14 Prozent auf 26 Prozent, Streaming stagnierte bei 7 Prozent – trotz der Beliebtheit von YouTube & Co. VoIP und Instant Messaging dümpeln weiter bei unter einem Prozent. Höhere P2P-Anteile maß Ipoque in Osteuropa, Südamerika und Südafrika, in Nordamerika erhob das Unternehmen keine Daten.

Auf der Ebene der einzelnen Protokolle verursachten BitTorrent-Nutzer mit 37 Prozent den meisten Traffic in Deutschland, gefolgt von HTTP (15 Prozent) und eDonkey (13 Prozent). Deutschland sei die einzige untersuchte Region mit einem nennenswerten Usenet-Anteil (4 Prozent), hebt Ipoque hervor. Die Ipoque-Trafficmanager beobachten durchrauschende Datenpakete und können angeblich mit einer Trefferquote von mehr als 99,9 Prozent die Art der Anwendung feststellen.

Quelle : www.heise.de

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