Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 32179 mal)

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Petition gegen Netzsperren
« Antwort #75 am: 04 Mai, 2009, 20:05 »
Bis zum 16.6.2006 kann man eine Petition gegen Internetsperren online unterzeichnen.

Sollten 50.000 Unterschriften zusammen kommen, muss der Petitionsausschuss darüber beraten. Das sollte angesichts der im Internet bereits kursierenden Proteste gegen die Internetzensur problemlos möglich sein. Der Text der Petition lautet folgendermaßen:

"Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel - Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage - im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder."

Es scheint ganz so, als ob das Werkzeug der "Online-Petition" so langsam als demokratisches Möglichkeit eingesetzt wird, um medial organisiert seiner Haltung Ausdruck zu verleihen. Gerade die virale Qualität des Internets, in Kombination mit anderen Medien, sorgte schon vor wenigen Wochen dafür, dass der Petitionsserver unter der Last des Traffics zusammengebrochen ist. Natürlich wird dies nur bei Themen möglich sein, die die Bürger auch tatsächlich bewegen. Sollte eine kritische Masse eine jeweilige Petition unterzeichnet haben, so muss sich der Petitionsausschuss der Sache widmen. Unklar ist jedoch die Frage, welche Auswirkungen dies konkret haben wird, und inwiefern diese Möglichkeit die politische Willensbildung beeinflussen kann. Jedenfalls sollte man in diesem Fall von dieser Möglichkeit gebrauch machen, sofern man gegen die Netzsperren ist. Zur Petition geht es hier.

Quelle : http://www.gulli.com

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16.000 unterschreiben Petition gegen Netzsperren am 1. Tag
« Antwort #76 am: 05 Mai, 2009, 17:20 »
Server teilweise überfordert - gegnerische Petition hat 100 Befürworter

Eine Petition, mit der Menschen den Bundestag aufrufen, sich gegen den Gesetzentwurf zu Internetsperren zu wenden, findet massenhafte Zustimmung. Über 16.000 Unterzeichner legten am ersten Tag den Petitionsserver teilweise lahm.
In einem Tag hat eine öffentliche Onlinepetition gegen Internetsperren an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über 16.000 Unterzeichner gefunden. Das gaben die Organisatoren, der Arbeitskreis gegen Internetsperren (AK Zensur), bekannt. Der Petitionsserver kam teilweise zum Erliegen. Inzwischen liegt die Zahl der "Mitzeichner" auf dem immer noch stark ausgelasteten Server bei über 20.000.

Ziel der Petition ist die Ablehnung eines Gesetzesentwurfs des Bundeskabinetts, der das BKA ermächtigt, geheime Sperrlisten mit Internetadressen anzulegen, die die Internet Service Provider blockieren müssen.

"Es ist das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und sowohl Missbrauch als auch die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern. Dies ist in unser aller Interesse", so die Hauptpetentin Franziska Heine. "Die geplanten Sperrmaßnahmen sind nach Aussage von Experten nicht dazu geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Sie errichten aber eine gefährliche Internet-Zensurinfrastruktur."

Da die meisten Inhalte zu Kindesmissbrauch aus westlichen Ländern einschließlich Deutschland verbreitet würden, "wäre es einfacher und effektiver, die Inhalte an der Quelle zu entfernen", fordert Heine. Christian Bahls von MOGIS (Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren) kritisierte, dass 1.500 Adressen, die zu Servern in den USA, den Niederlanden, Kanada und Deutschland führen, nicht geschlossen würden. Damit wäre 90 Prozent der weltweit mit einem Browser erreichbaren Kinderpornografie nicht mehr verfügbar, erklärte er.

Schon durch eine einfache Änderung in den Browsereinstellungen zum DNS-Eintrag lassen sich die Sperren außerdem aushebeln.

Eine gegnerische Onlinepetition von Sperrenbefürwortern hat nach rund zwei Wochen 100 Unterstützer.

Quelle : www.golem.de

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Das EU-Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung in Straßburg am heutigen Mittwoch überraschend gegen den umstrittenen Kompromiss mit dem EU-Rat zu Internetsperren bei wiederholten Rechtsverletzungen ausgesprochen. Bei der Abstimmung im Rahmen der 2. Lesung des EU-Telecom-Pakets votierte eine Mehrheit von 405 Abgeordneten auf Antrag der Oppositionsfraktionen für die Fassung aus der 1. Lesung . Demnach sollen Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Das Ergebnis ist erneut ein klares Signal vor allem gegen den Vorstoß der französischen Regierung, ein Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz gesetzlich zu verankern.

Aufgrund der Ablehnung des mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelten Kompromisses muss das gesamte Paket zur Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes nun noch einmal mit dem Rat in einem Vermittlungsverfahren besprochen werden. Eine einfache Befürwortung des Ergebnisses der 2. Lesung durch das Ministergremium ist nicht zu erwarten, sodass es zu komplizierten Nachverhandlungen kommen dürfte. Da das Parlament Anfang Juni neu gewählt wird, können diese wohl erst nach der Neukonstituierung der Volksvertreter im Herbst starten.

Der Abstimmung war eine kurze, aber turbulente Debatte über Verfahrensfragen vorausgegangen. Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament, hatte eine Änderung der Wahlliste beantragt. Zur Begründung führte sie an, dass nicht zuerst der "bedenkliche" Kompromissantrag aufgerufen werden dürfe, da mit diesem die Grundrechte der Nutzer zu stark einschränkt werden könnten. Die Fraktion der Liberalen befürwortete das Begehr der Grünen und gab zugleich bekannt, sich von dem Kompromiss komplett zurückzuziehen. Es gehe um das Recht auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft. "Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", sagte der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro. Die für die entsprechende Rahmenrichtlinie zuständige Berichterstatterin und Verhandlungsführerin, die französische Sozialistin Catherine Trautmann, und die konservative Schattenberichterstatterin Angelika Niebler sprachen sich dagegen für die Beibehaltung der Abstimmungsreihenfolge aus. Eine Begrenzung der Nutzerrechte stehe nicht zur Disposition.

Stein des Anstoßes war eine Verwässerung der bisherigen Linie des Parlaments in der Kompromissklausel. Statt den Justizbehörden sollte demnach nur noch ein "unabhängiges und unparteiisches Tribunal" über die Grundrechte der Nutzer etwa auf Privatsphäre sowie Informations- und Meinungsfreiheit achten. Vielen Abgeordneten schien es angesichts dieser schwammigen Formulierung unklar, ob sie sich auch auf die französische Verwaltungsbehörde HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) beziehen könnte, die nach mehrmaligen Warnungen über das Kappen von Netzzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen entscheiden soll. Harms sprach nach dem Votum gegenüber heise online von einem "überwältigenden Sieg für die Bürgerrechte".

Weiterer Knackpunkt bis zum Schluss waren Vorschriften zur Einhaltung der Netzneutralität. Mit diesem Prinzip soll eigentlich die unterschiedslose Übermittlung von Daten übers Internet sichergestellt werden. Angaben, woher Informationen stammen oder welche Anwendungen Datenpakete erzeugt hat, spielen dabei keine Rolle. Die Linie der Abgeordneten aus der 1. Lesung, wonach "der Zugang der Nutzer zu bestimmten Arten von Inhalten oder Anwendungen nicht in unzumutbarer Weise beschränkt" werden sollte, hat die mit dem Rat ausgehandelte und vom Parlament in 2. Lesung angenommene Variante nun aber schier ins Gegenteil verkehrt. Demnach müssen Anbieter die Nutzer nur noch über eingesetzte Verfahren zum "Verkehrsmanagement" informieren. Vor zu starken Begrenzungen einzelner Applikationen wie zum Beispiel Filesharing oder Internet-Telefonie soll vor allem der Markt die Verbraucher bewahren. Zudem können die nationalen Regulierer Mindestanforderungen an die zu erbringende Dienstequalität aufstellen. Die Abgeordneten lehnten zudem dieses Mal eine Bestimmung ab, wonach Zugangsanbieter die Verbreitung "rechtsmäßiger Inhalte" fördern sollten. Bürgerrechtler und Oppositionsparteien fürchten trotzdem um die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte der Nutzer auch in diesem Sektor.

Der Berichterstatter für die Zugangsrichtlinie, der britische Konservative Malcom Harbour, hat die Entscheidung verteidigt: Auf EU-Ebene könne der Gesetzgeber nur verlangen, "dass die Nutzer von den Internet-Providern darüber informiert werden, welche Websites ihnen weshalb vorenthalten werden". Zugangsbeschränkungen würden zudem generell in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen und Behörden fallen.

Quelle : www.heise.de

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Bundestag streitet über Kinderporno-Sperren
« Antwort #78 am: 06 Mai, 2009, 19:50 »
Bei der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Sperrung kinderpornographischer Seiten am heutigen Mittwoch im Bundestag verteidigten Vertreter der Regierungsparteien das maßgeblich von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Vorhaben gegen die von Oppositionspolitikern erneut vorgebrachte scharfe Kritik. Für eine Ausweitung des Entwurfs trat die SPD-Abgeordnete Renate Gradistanac ein. "Wir halten es für sinnvoll, Jugendpornographie mit einzubeziehen", sagte die Sozialdemokratin im Namen der Jugendpolitiker ihrer Fraktion und forderte "konsequente Gesetzgebung". Nach der UN-Kinderrechtskonvention gelte jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind und pornographische Darstellungen Minderjähriger seien hierzulande allgemein unter Strafe gestellt. Nach dem Entwurf müssten Webseiten mit entsprechenden Bildern aber nicht blockiert werden.

Vertreter der Opposition bekräftigten ihre bereits im Vorfeld der Debatte geäußerten Vorbehalte gegen die Initiative. Einschlägige Webseiten müssten konsequent gelöscht, die Täter verfolgt werden, betonte Max Stadler von der FDP-Fraktion. Der Liberale zweifelte die Zuständigkeit des Bundes an, da die Abwehr von Straftaten Ländersache sei. Sorgen bereitet dem FDP-Politiker, dass mit dem Bundeskriminalamt (BKA) allein eine Polizeibehörde Vorgaben für schwere Eingriffe in die Grundrechte machen solle. Um eine Seite auf die Sperrliste zu nehmen, "braucht es mindestens einen Richtervorbehalt". Der FDP fehle zudem der Glaube, dass eine Ausweitung der Blockaden auf andere Zwecke nicht beabsichtigt sei. Unterdessen bereitet die FDP-Fraktion auf Basis eines vom AK Zensur zusammengestellten Fragenkatalogs eine kleine Anfrage an die Bundesregierung vor.

Jörn Wunderlich von der Linken bemängelte, dass der Vorstoß "nur einen löchrigen Sichtschutz" gegen Kinderpornos aufstelle. Der Bundesregierung warf er unter Hinweis auf einen c't-Artikel vor, nur vermeintlich "unwiderlegbare Fakten" zur Begründung der Maßnahme heranzuziehen. Zu 90 Prozent stünden gar keine kinderpornographischen Seiten auf skandinavischen Sperrlisten. So bleibe die "Sorge vor Zensur und Internetüberwachung". "Das Gesetz fällt in dieser Form durch den Rechtsstaat-TÜV", meinte Wolfgang Wieland von den Grünen. Wer tatsächlich Stopp mache bei der Blockade, dessen IP-Adresse stünde "perverserweise für die Strafverfolgung zur Verfügung". Er sei "sehr bestürzt", dass so eine "ständige Beschlagnahmemöglichkeit für die Polizei" geschaffen würde.

Sprecher der Bundesregierung und der großen Koalition verteidigten die Initiative. "Das Internet leistet den traurigen Dienst, manchmal allein über die technischen Möglichkeiten die gewerbsmäßige Verbreitung von Kinderpornographie zu unterstützten", erklärte Hartmut Schauerte, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, zum Auftakt der Debatte. Die Sperrmaßnahmen seien in anderen Ländern längst "gesellschaftlich akzeptiert". Daher würden nun auch in der Bundesrepublik "alle großen Internetzugangsanbieter" verpflichtet, den Zugang "zu strafbaren, insbesondere kinderpornographischen Inhalten" zu erschweren. "Wir gehen mit Festigkeit und Vorsicht an dieses Thema heran", sagte Schauerte.

"Verschwörungstheoretiker" würden behaupten, der Entwurf wäre der Anfang der Ende von der Internetfreiheit, wies die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll die Kritik als "Unterstellungen" zurück. Eine "Black Box" wolle niemand. Ihr Parteikollege Ingo Wellenreuther warf Gegnern vor, "die Wertmaßstäbe verloren" zu haben. Wer den vorgeschlagenen Ansatz mit chinesischer Zensur vergleiche, "ist vollkommen auf dem falschen Dampfer". Weltweit seien 11,5 Milliarden kinderpornographischer Bilder im Internet im Umlauf. Dahinter stünden 120.000 vergewaltigte Kinder.

Unterdessen hat eine Online-Petition gegen den Gesetzesvorschlag mittlerweile über 35.000 Unterzeichner und brachte Anfang der Woche den Server teils zum Erliegen. Das zugehörige Diskussionsforum haben die Moderatoren inzwischen unter Hinweis auf angebliche Regelverstöße geschlossen. Hauptpetentin Franziska Heine begründet ihren Vorstoß damit, dass die geplanten Maßnahmen nicht dazu geeignet seien, Kinder vor Missbrauch zu schützen oder die Verbreitung von Kinderpornographie zu verhindern. Ein Antrag von Sperr-Befürwortern hat nach über zwei Wochen erst knapp über 100 Unterstützer.

Ferner hat sich die Gütersloher Beratungsstelle "Trotz Allem", die sich an Frauen richtet, die als Kinder Opfer sexualisierter Gewalt wurden, am Dienstag in einem offenen Brief (PDF-Datei) an die Bundesfamilienministerin gewandt. Darin bemängelt die Vereinigung, dass der vorgeschlagene Weg "nicht zur Lösung des Problems und schon gar nicht zum Schutz der Opfer führt". Das Gesetz könne man sich sparen, erklärte auch eine Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC) auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig. Die eigentlich geheime Filterliste werde schon bald im Internet zu finden sein – damit hätten Kinderporno-Konsumenten eine perfekte Anleitung.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-streitet-ueber-Kinderporno-Sperren--/meldung/137408

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Netzsperren-Petition - Ärger wegen Störerhaftung
« Antwort #79 am: 06 Mai, 2009, 22:22 »
Die Petition gegen die geplanten Netzsperren ("Zensursula-Petition") erfreut sich im Netz einer extremen Beliebtheit. Das dazugehörige Diskussionsforum allerdings ist momentan Mittelpunkt einer äußerst unschönen Kontroverse.

Dabei geht es noch nicht einmal, wie man annehmen sollte, um inhaltliche Fragen zum derzeit heftig umstrittenen Gesetzesentwurf oder zur Petition. Statt dessen ist es die in den letzten Jahren viel diskutierte Störerhaftung, die für Probleme sorgt.

Aufgrund dieser nämlich ist es im Forum verboten, externe Quellen zu verlinken. Das erklären die Betreiber damit, dass sie sonst alle Links einzeln prüfen müssten, weil sie im Sinne der Störerhaftung für diese verantwortlich wären. Dies stellt nach Ansicht der Verantwortlichen zuviel Aufwand dar, weswegen sie kurzerhand sämtliche Verlinkungen untersagen.

An diese Vorschrift hielten sich jedoch nicht alle, die im Forum über die Zensursula-Petition diskutierten. Unter anderem wurde ein Artikel des Computermagazins ct verlinkt, der sich sehr kritisch über den geplanten Gesetzesentwurf äußert. Diese Verlinkung zog die Aufmerksamkeit der Moderatoren auf sich, die kurzerhand damit drohten, bei weiteren Verstößen gegen die Richtlinie, keine Links zu setzen, das ganze Forum zu schließen.

Zudem sollen "aus Gründen der Übersichtlichkeit" keine neuen Themen mehr eröffnet werden.

Gerade Gegner der Netzsperren sind über diese Vorgänge erbost, da sie ihre Möglichkeiten, im Sinne der Demokratie und Meinungsfreiheit über den Gesetzesentwurf zu diskutieren, über Gebühr eingeschränkt sehen.

Quelle : http://www.gulli.com

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Der Münchner Internet-Provider SpaceNet gründet ein Forum "Provider gegen Kindermissbrauch im Internet". Es soll die Polizei finanziell und mit Expertenwissen unterstützen. Dazu müssen die teilnehmenden Provider eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, abhängig von ihrem Umsatz einen finanziellen Beitrag zu leisten. Spacenet legt dabei vor und gibt ein Promille eines Jahresumsatzes der Vereinigung zur Verfügung.

Von den dem Forum bereitgestellten Mitteln will die Organisation dann technische Ausrüstung anschaffen und der Polizei zur Verfügung stellen – ein etwas ungewöhnliches Privat-Sponsoring der Ermittlungsbehörden. Außerdem sollen die Provider etwa in Workshops und durch feste Ansprechpartner die Ermittler unterstützen, schulen und auf neue Entwicklungen aufmerksam machen. Bislang sei SpaceNet das einzige Mitglied, doch zwei weitere Provider im Raum München stünden kurz vor dem Beitritt, erklärte eine Sprecherin gegenüber heise online.

Das Forum ist eine Reaktion auf den Gesetzentwurf für Internet-Sperren, den die Bundesregierung vorgelegt hat. SpaceNet hält die Sperren für eine sinnlose Maßnahme gegen Kinderpornografie und eine riskante dazu: Die gewöhnlich gut organisierten Täter umgingen die Sperren. Sie blieben unerkannt, unverfolgt und setzten ihr Tun unbehelligt fort. Unterdessen höhle man Bürgerrechte durch die pauschale Sperrung von Internet-Seiten aus.

In einem Interview mit der Süddeutschen hatte SpaceNet-Vorstand Sebastian von Bomhard bereits im März eine bessere Ausstattung der Polizei gefordert. Bei Anfragen stelle er oft fest, wie gering das Wissen über das Internet dort ist. Und auch die technische Ausrüstung sei häufig veraltet. Das Forum wolle die Polizei dabei unterstützen, Täter dingfest zu machen und damit diese Verbrechen gegen Kinder zu verhindern.

Außerdem soll die Polizei im Internet für die Täter sichtbar und spürbar werden. "Wir sind dafür, zu verfolgen statt auszublenden", betont von Bomhard. "Denn wenn alle deutschen Internet-Provider einfach nur Seiten sperren, kann kein Polizist mehr Täter verfolgen und kein Staatsanwalt kann Beweise sichern. Nur die Täter sind geschützt und können unbehelligt weitermachen."

Weiterer Protest gegen die Internet-Sperre formiert sich derweil sehr erfolgreich in Form einer Online-Petition, die den Bundestag zur Ablehnung des geplanten Gesetzes auffordert. Dieser Forderung haben sich bereits über 43.600 Unterzeichner angeschlossen. Da die Petition noch bis zum 16. Juni läuft, dürfte sie mühelos genügend Unterzeichner finden, sodass sie in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses behandelt wird. Obwohl die Moderatoren das Forum zur Petition wegen angeblicher Regelverstöße eingeschränkt haben, läuft die Diskussion dort auf Hochtouren.

Quelle : www.heise.de

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Zypries wirft Google Urheberrechtsverstöße im großen Stil vor
« Antwort #81 am: 07 Mai, 2009, 16:52 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Google als eine der großen Gefahren für das Urheberrecht im Internetzeitalter ausgemacht. Bei der Eröffnung einer internationalen Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts in Berlin warf sie dem Suchmaschinenprimus vor, im Rahmen seines umkämpften US-Angebots "Book Search" Bücher ohne Einwilligung der Rechteinhaber "im großen Stil" eingescannt und online gestellt zu haben. "Erst anschließend fängt man an, mit den Autoren über eine Vergütung zu verhandeln", bemängelte die SPD-Politikerin. "Um es ganz deutlich zu sagen: So geht es nicht!" Sie teile daher die Kritik von deutschen Autoren und Verlagen an Google und unterstütze insoweit deren umstrittenen "Heidelberger Appell".

Das Beispiel zeigt für die Ministerin, "wie notwendig ein starkes Urheberrecht ist". Gerade im Printbereich gebe es noch Nachholbedarf, da hier noch kein eigenes "Leistungsschutzrecht" für Verlage bestehe. Die Schließung dieser Lücke sollte in der nächsten Legislaturperiode ernsthaft diskutiert werden. Generell seien "neue Antworten" nötig, wie die Rechte an immateriellen Gütern im digitalen Zeitalter "wirksam" zu schützen seien. Dabei sind laut Zypries vorab noch dringende Fragen zu klären, etwa, ob die internationalen und europäischen Rahmenbedingungen noch zeitgemäß sind. Beleuchtet werden müsse auch, "wie es mit der Sozialbindung des geistigen Eigentums heute aussieht". Eigentum solle schließlich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

Angesichts der "zahlreichen Verletzungen des geistigen Eigentums im Internet" fragte sich die Ministerin auch, ob beispielsweise eine stärkere Regulierung des Netzes erforderlich ist. So werde es die Politik sicher "die nächsten Jahre beschäftigen", was aus den geplanten Sperren kinderpornographischer Seiten "folgen wird", schloss sie eine Ausweitung auf illegale Angebote geschützter Werke zumindest nicht komplett aus. Eventuell sinnvoll sei zudem eine "partielle Einschränkung der Anonymität im Internet", um etwa "Schüler in Chat-Räumen" besser zu schützen.

Weiter skeptisch zeigte sich die Ministerin gegenüber dem in Frankreich geplanten Modell der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen, die Warnhinweisen und eine zeitweiligen Kappung von Internetzugängen vorsieht. "In Deutschland haben wir eine andere Tradition hinsichtlich der Bedeutung des Datenschutzes", hielt Zypries dem entgegen. Für den "3 Strikes"-Ansatz sei eine enorme Datenspeicherung nötig, um wiederholte Verstöße festzustellen. Doch sie kenne kein anderes europäisches Land, in dem es Demonstrationen gegen die Vorratsdatenspeicherung gegeben habe und tausende Menschen Verfassungsbeschwerde gegen die Protokollierung der Nutzerspuren eingereicht hätten, verwies sie auf die "extreme Mobilisierung" durch den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: "Das ist auch gut so." Zugleich erwähnte sie sichtlich zufrieden, dass die französische Regierung mit ihrem Vorstoß in der Nationalversammlung "erst mal grandios gescheitert ist".

Zurückhaltend äußerte sich Zypries auch zu der von den Grünen neu entfachten Debatte über die Einführung einer Kulturflatrate, um eine pauschale Vergütung für die private Vervielfältigung einzuführen und das Anbieten geschützter Werke zur allgemeinen Nutzung über das Internet zu legalisieren. Das entspreche zwar der alten Überlegung, zu schützen, was man könne, und zu vergüten, was nicht zu schützen sei. Sie wisse aber nicht, "ob wir uns jetzt einen Gefallen tun", wenn die private Vermarktung von Werken mit Hilfe von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) "quasi von vornherein ad absurdum" geführt werde. Zudem könnte es verfassungsrechtliche Probleme geben, wenn die schon Rundfunkgebühren zahlenden Nutzer mit weiteren Pauschalgebühren für den Informationszugang belastet würden.

Generell soll es laut der Ministerin bei der Konferenz darum gehen, "das große Ganze in den Blick nehmen". Die Interessen der Beteiligten des urheberrechtlichen Schöpfungs- und Verwertungskreislaufes seien in unterschiedlichen Bereichen dabei oft ganz verschieden. Gefordert seien daher "differenzierte Lösungen".

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Netzsperren - Die Bundestagsdebatte vom 6. Mai
« Antwort #82 am: 08 Mai, 2009, 06:04 »
Die Bundestagsdebatter über das sogenannte "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetz" am vergangenen Mittwoch wurde von den beteiligten Abgeordneten sehr kontrovers geführt.

Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Petition, die stetig an Mitzeichnern gewinnt, war diese Debatte wohl für einige Beobachter von besonderem Interesse. Wie erwartet argumentierten die Befürworter der Netzsperren wie gewohnt sehr vehement und teilweise auch sehr emotional für ihre Position. Allerdings kamen auch die Gegner der Sperren zu Wort und konnten einige Argumente anbringen.

Der erste Redebeitrag kam von Hartmut Schauerte (CDU), dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Dieser argumentierte sehr entschieden zugunsten des geplanten sogenannten "Kinderpornographie-Bekämpfungsgesetzes". Schauerte nannte, wie es auch Familienministerin Ursula von der Leyen oft tut, andere Länder, in denen derartige Sperren schon länger existieren, als Vorbilder: "In vielen Ländern ist es längst gängige Praxis, dass die Internetzugangsvermittler Sperrmaßnahmen vornehmen. Diese Länder wurden schon oft genannt: Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, die Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan. Mir ist nicht bekannt, dass es in diesen Ländern Diskussionen darüber gibt. Im Gegenteil: Die Sperrmaßnahmen sind gesellschaftlich akzeptiert." Schauerte betonte, Vorwürfe, man wolle einer Internetzensur Vorschub leisten, würden "nicht ansatzweise" der Realität entsprechen. Statt dessen, so betonte er, sei der Schutz der Kinder das oberste Ziel des Gesetzes.

Dagegen stand Dr. Max Stadler (FDP), der als nächster redete, dem geplanten Gesetz deutlich skeptischer gegenüber. Über dokumentierten Kindesmissbrauch im Internet sagte er: "Die Täter müssen konsequent verfolgt und die Straftaten geahndet werden. Kinderpornografische Seiten im Netz müssen, wo immer das möglich ist, gelöscht werden. Es reicht nicht, nur den Zugang zu erschweren." Neben inhaltlichen Bedenken zweifelte Stadler auch die Zuständigkeit des Bundes für ein derartiges Gesetz und damit dessen Gesetzgebungskompetenz an. "Hier geht es [...] um die Abwehr von Straftaten, also um Prävention und Gefahrenabwehr. Das ist nach unserer Verfassungsordnung Ländersache. Darüber muss man in den weiteren Beratungen ernsthaft reden," erklärte der FDP-Politiker. Daneben zog er die Wirksamkeit der Sperren in Zweifel und berief sich auf Computerexperten, die diese Sperren als leicht umgehbar einstufen. Dann kam er auf den Bürgerrechtsaspekt zu sprechen: "Ich komme zu einem weiteren Punkt, der uns Sorgen macht. Wollen wir wirklich, dass eine Polizeibehörde, und zwar nur sie, einen Eingriff in ein Grundrecht, nämlich die Informationsfreiheit, formuliert und dafür Vorgaben macht? Ist das der richtige Weg, oder braucht man nicht zumindest einen Richtervorbehalt?" Er zweifelte sogar an, dass die Regierung sich an die Ankündigung, die Internetsperren nicht auf andere problematische Inhalte auszuweiten, halten wird. Am Beispiel der heimlichen Online-Durchsuchungen erklärte Stadler, dass derartige Maßnahmen oft über den vorgesehenen Verwendungszweck hinaus und zunehmend häufiger eingesetzt werden, wenn sie einmal grundsätzlich legitimiert sind. "Sie verfolgen mit Ihrem Gesetzentwurf eine gute Absicht. Kinderpornografie muss bekämpft werden; das ist auch die Position der FDP. Aber über die Ausführung, die Sie vorschlagen, werden wir in den Ausschüssen noch sehr gründlich diskutieren müssen. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen," schlussfolgerte Stadler.

Als nächster hatte Martin Dörmann (SPD) das Wort. Dörmann betonte zunächst die positiven Errungenschaften des freien Internets. Dann jedoch zeigte er auf, dass auch der Freiheit im Internet Grenzen (vor allem gesetzlicher Natur) gesetzt sind. Er betonte die seiner Ansicht nach stetig schlimmer werdende Situation in Bezug auf Kinderpornographie: "Heute geht es um ein besonderes Problem. Was nützen all die Erfolge bei der Strafverfolgung in Deutschland, wenn die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Ausland von Tag zu Tag dramatisch zunimmt? Selbst dann, wenn es durch die Anwendung von Rechtshilfeabkommen gelingt, die Täter im Ausland ausfindig zu machen und an sie heranzukommen - das ist allerdings nur in einigen Ländern möglich -, stellt man häufig fest, dass diese bereits andere Adressen haben. Kapitulieren wir vor diesem Umstand?" Zudem sah er auch Kinder und Jugendliche, die beim Surfen im Internet auf derartiges Material stoßen, gefährdet. Daraus schlussfolgerte er: "Ich glaube, es ist vor diesem Hintergrund eine staatliche Verpflichtung, im Fall der Kinderpornografie - das ist ein besonderer Fall - dafür zu sorgen, dass der Zugang zumindest erschwert wird. Wir wissen, dass wir den Zugang niemals vollständig unterbinden können, weil es immer technische Umgehungsmöglichkeiten geben wird. Wir dürfen aber nicht tatenlos zusehen, dass die Hemmschwelle im Internet immer mehr gesenkt wird. Vielmehr kommt es darauf an, die Hemmschwelle wieder heraufzusetzen. Dem dienen die im Gesetzentwurf vorgesehene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten und die Umleitung auf die Stoppseite, auf der entsprechende Warnhinweise gegeben werden. Das erhöht die Hemmschwelle." Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei darüber hinaus, im Gegensatz zur reinen Vertragslösung, Rechtssicherheit geschaffen und dem Rechtsstaat Genüge getan. Auch Dörmann betonte noch einmal, dass es nicht um Zensur gehe, sondern darum, den Markt für kinderpornographische Darstellungen "auszutrocknen". "Der Einsatz für ein freies Internet wird nicht dadurch gewonnen, dass man in Kauf nimmt, dass kinderpornografische Inhalte verbreitet werden. Im Gegenteil: Es besteht die Gefahr, dass so auf Dauer das Internet insgesamt diskreditiert wird." Der Kinderschutz und die Rechte der Internetnutzer schlössen sich nicht aus, so Dörmann. Man sei vielmehr als Regierung in der Pflicht, beiden gerecht zu werden.

Nächster Redner war Jörn Wunderlich (DIE LINKE). Wie schon Stadler betonte auch Wunderlich noch einmal die geringe Wirksamkeit der Sperren und berief sich auf ein viel verlinktes YouTube-Video, das zeigt, wie man die derzeit geplanten DNS-Sperren in 27 Sekunden umgeht. "Im Übrigen werden die Seiten nicht aus dem Netz entfernt. Es gibt praktisch nur einen löcherigen Sichtschutz. Die Regierung muss sich fragen lassen, warum man nicht gezielt gegen die Anbieter vorgeht," kritisierte Wunderlich außerdem. Er warf der Bundesregierung außerdem zu, in ihrer Argumentation auf fehlerhafte Zahlen zurückzugreifen. Außerdem zweifelte Wunderlich die Darstellung an, dass durch die Netzsperren die Händler kinderpornographischen Materials nennenswerte finanzielle Verluste erlitten, da derartiges Material ohnehin meist auf anderen Wegen, beispielsweise per Post, gehandelt würde. Sogar auf die laufende Petition nahm Wunderlich Bezug und schloss sich der Sichtweise der Petenten weitgehend an: "Inzwischen liegt eine Petition mit etwa 35 000 Unterschriften vor, welche fordert, dass der Bundestag eine Änderung des Telemediengesetzes ablehnt, da die Sperrung der durch das BKA indizierten Seiten zu undurchsichtig und unkontrollierbar sei und damit das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährde. [...] In diesem Punkt haben die Petenten recht: Die Listen der zu sperrenden Seiten sind geheim und können nicht überprüft werden. Im Gesetzentwurf steht ausdrücklich, dass durch dieses Gesetz auf alle Fälle das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt wird. Inwieweit Art. 5 des Grundgesetzes tangiert wird, wäre dann noch zu prüfen. Es bleibt die Sorge gegenüber Zensur und Internet- überwachung, für die die Union aber auch selbst sorgt. In der Pressemeldung vom 25. März 2009 der Kollegen Börnsen und Dr. Krings wird insbesondere klargestellt, dass es nicht um Kinderpornografie alleine geht. Erst heute hat die SPD in der Berliner Zeitung gewarnt, dass es schon Forderungen nach Sperrung von Webseiten mit Killerspielen oder Lotteriespielen gibt und damit die Gefahr besteht, dass das freie Internet in Gefahr ist. Bereits am 22. April 2009 hat der Rheinische Merkur die Meldung gebracht, dass der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, eine staatliche Kontrolle des Internets gutheißt, da dazu auch der Schutz des geistigen Eigentums gehöre. Ob die Regierung die Sorge um die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses ausräumen will, bezweifle ich. In der Regierungsbefragung in der letzten Woche ist Frau von der Leyen [...] mir die Antwort auf meine diesbezügliche Frage schuldig geblieben. Eine Absichtserklärung reicht uns jedenfalls nicht." Wunderlich forderte eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei, um bessere Aufklärung und Strafverfolgung zu ermöglichen, statt "verpuffende Maßnahmen ohne Hilfe für die Opfer als Riesenerfolg zu feiern und zugleich Herrn Schäuble Tür und Tor zu öffnen." Er berief sich dabei auch auf den Bund Deutscher Kriminalbeamter und Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei, die eine ähnliche Sichtweise vertreten. Anstatt entsprechende Materialien "unsichtbar zu machen", müssten diese aus dem Netz entfernt und die Täter verfolgt werden. "Ich kann nur wiederholen: Wir sollten an die Opfer denken und nicht an die nächsten Wahlen," schloss Wunderlich mit einem deutlichen Angriff gegen die Netzsperren-Befürworter in der Großen Koalition.

Ebenfalls eher zur Sichtweise der Netzsperren-Gegner tendierte Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der nächste Redner. Er betonte, dass Kindesmissbrauch und die Herstellung entsprechender Dokumentationen ein schweres und für die Opfer sehr traumatisches Verbrechen seien. Dies dürfe jedoch nicht zu unverhältsnismäßigen Reaktionen verleiten: "Wir sagen ganz deutlich: Kinderpornografie im Internet ist mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Der Rechtsstaat ist nicht wehrlos. Das gilt auch hier. Aber im Rechtsstaat gilt nicht der Satz: Not kennt kein Gebot. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er transparente und nachvollziehbare Regularien hat. Wenn ich dies als Maßstab an den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf anlege, dann muss ich leider sagen: Der Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung fällt durch den Rechtsstaat-TÜV. So geht es nicht." Anschließend wiederholte er einige auch schon von Stadler und Wunderlich gegen die Netzsperren vorgebrachten Kritikpunkte. Zudem betonte er die Gefahr, auch Unschuldige mit dem neuen Gesetz zu kriminalisieren: "Wenn man um die begrenzte Wirkung weiß, muss man umso genauer sehen, wie viele Daten von Unbeteiligten, von Zufallsnutzern, gleichzeitig miterfasst werden. [...] Werden die Daten derjenigen, die an dem Stoppsignal stoppen, sich keine Umgehungssoftware besorgen und nicht weitermachen, etwa ignoriert? Nein, sie werden es perverserweise nicht. Sie stehen zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung. Im Grunde wird aus der Stoppseite, auf die umgeleitet wird, eine Art Fahndungsinstrument gemacht. Das kann es wirklich nicht sein; das halten wir für völlig unmöglich." Auch Wieland sah die Rolle des Bundeskriminalamts im neuen Gesetzentwurf äußerst kritisch: "Einen Satz im Gesetzentwurf muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: 'Die Ausgestaltung - gemeint ist die Umleitung der Nutzeranfragen - bestimmt das Bundeskriminalamt.' Wer ist denn hier Gesetzgeber? Ist das BKA Gesetzgeber, oder sind wir es, der Deutsche Bundestag? Seit wann überlasse ich die Gestaltung von Vorgängen einer Polizeibehörde? All das ist erschreckend; das muss ich Ihnen so sagen." Er betonte: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum."

Michaela Noll (CDU/CSU) dagegen argumentierte von Anfang an entschieden für die Einführung von Netzsperren, wobei sie teilweise sehr emotional auf das Leid der missbrauchten Kinder Bezug nahm. Kritiker, die in Netzsperren die Schaffung einer Zensur-Infrastruktur sehen, bezeichnete Noll als "Verschwörungstheoretiker" und "Bedenkenträger". "Die Unterstellung, wir wollten tatsächlich etwas anderes erreichen und nicht nur Kinderpornografie verfolgen, ist für mich unerträglich," betonte die CDU-Politikerin. Sie zog andere Länder, in denen weniger "gemeckert" würde, als Vorbild heran und betonte die Bedeutung der Netzsperren als Präventionsmaßnahme. Noll sprach sich für eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Kinderpornographie aus. Sie dankte den Providern, die sich schon früh zur Umsetzung der Sperren bereiterklärten, und ihrer Parteifreundin Ursula von der Leyen, "souverän" geblieben sei und "der Entrüstung standgehalten" habe, anstatt einen "Rückzug anzutreten". "Wenn durch das Sperren von Internetseiten auch nur ein einziger Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes verhindert wird, dann hat es sich für mich gelohnt," betonte Noll.

Christoph Waitz (FDP) erklärte, er sähe bei dem vorgelegten Gesetzentwurf noch erheblichen Klärungsbedarf. Unter anderem warf er die Frage auf, wie die Weitergabe der Daten versuchter Zugriffe an die Ermittlungsbehörden mit Datenschutz-Erwägungen vereinbar sei. Es fehle in dem Entwurf zudem "eine Widerspruchsregelung für die Fälle, in denen jemand zu Unrecht auf der geheimen Sperrliste des BKA gelistet wird. Wir haben heute schon von einem Richtervorbehalt gesprochen. Dabei kann eine irrtümliche Sperrung und Umleitung auf die BKA-Sperrseite auch nur für wenige Stunden oder einen Tag schnell das wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen oder zumindest den Rufmord einer Person bedeuten. Solche Fälle sind aus dem Ausland schon bekannt." Er betonte, "angesichts der Tragweite des potenziellen Schadens" weise der Gesetzentwurf in diesem Punkt "eine gravierende Lücke auf".

Renate Gradistanac (SPD) bezeichnete die Internetsperren als "einen einzelnen Baustein gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Darstellung auf den Internetseiten." Sie forderte, wie sie betonte im Einklang mit anderen Familienpolitikern, dass auch Jugendpornographie auf die Sperrlisten aufgenommen wird. Außerdem betonte sie, die geplanten Maßnahmen müssten gründlich geprüft und evaluiert werden.

Weniger vorsichtig äußerte sich Ingo Wellenreuther (CDU/CSU). Wellenreuther, der sich selbst viel mit dem Thema Kinderpornographie befasst hat (unter anderem im Rahmen seiner Richtertätigkeit), griff gleich zu Beginn seiner Ausführungen die Gegner des Gesetzentwurf heftig an: "Wer sich gegen eine solche gesetzlich normierte Handlungspflicht der Internetprovider wendet, der hat meines Erachtens entweder völlig die Wertemaßstäbe verloren oder weiß nicht, worum es bei dem Thema Kinderpornografie geht." Angesichts der Tragweite des Problems begrüße er es außerordentlich, dass man den Ermittlungsbehörden "mit dieser gesetzlichen Maßnahme ein Instrumentarium an die Hand gebe," welches zwar "die Kinderpornografie im Internet nicht verhindern, aber den Zugang wesentlich erschweren" könne, so Wellenreuther. Jedes Kind, das durch diese Maßnahmen geschützt werden könne, rechtfertige das Vorgehen der Regierung. Wer die Netzsperren mit der chinesischen Zensur vergleiche, sei "vollkommen auf dem falschen Dampfer". Vielen Kritikern warf Wellenreuther vor, sich "am Rande von Verschwörungstheorien" zu bewegen. Manche Gegner würden der Bundesregierung "schon mal geheimstaatliche Methoden und Allmachtsfantasien" vorwerfen, kritisierte der CDU-Politiker. Begründete Kritik nehme man allerdings ernst. Man habe "kein Interesse daran, über das Ziel hinauszuschießen und chinesische Verhältnisse zu schaffen".

Mit dem Beitrag Wellenreuthers war die Anhörung und damit der Austausch für und gegen Netzsperren in Deutschland beendet. Interessanterweise stieg die Anzahl derjenigen, die sich online an der Petition gegen den Gesetzentwurf beteiligten, während der Anhörung spürbar an.

Quelle : http://www.gulli.com

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ePetition - 50.000 und wie geht es weiter?
« Antwort #83 am: 08 Mai, 2009, 13:50 »
Am 8. Mai 2009 um 01:15:05 MESZ war es soweit, Nummer 50.000 machte sein Kreuz unter der Petition.

Damit hat die Petition Geschichte geschrieben und Rekorde gebrochen. Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten brauchte gerade mal fünf Tage für die 50.000er Marke. Man mobilisierte täglich 10.000 Menschen, die sich für die Freiheit des Internets einsetzen. Nun hat man zunächst einmal eine Öffentlichkeit, die die Diskussion um die Sperren von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt endlich auf eine andere Ebene heben muss und diese gilt es argumentativ zu nutzen.

1. Die Netzbewohner sind keine Freunde der Kinderpornographie. Es darf nicht der Eindruck entstehen, man hat nun die ganzen Schmuddelbrüder unter einem Hut zusammengetrommelt und diese merkwürdigen Nerds und Geeks verteidigen diese widerlichen Seiten. Das Wort "Netzbewohner" ist in diesem Zusammenhang nicht dienlich, es hört sich so an, als lebe derjenige in einem anderen Land und außerhalb der Gesellschaft. Aber das Gegenteil ist der Fall, hier werden die Grundpfeiler einer freien Gesellschaft verteidigt: Die Informationsfreiheit. Auch von "Zensursula" und anderen Aktionen muss man sich in diesem Falle verabschieden, die Humorlosigkeit der Gegenseite sorgt maximal für ein Weghören und das Aufbauen einer Kältefront.

2. Die Argumentation muss immer lauten, hat der Staat die technischen Möglichkeiten geschaffen und erst mal das eine verboten, dann geht man über zum nächsten Verbot und zum nächsten... Dazu hat Thomas Wiegold, der für den Focus schreibt, schon in seinem Artikel "Augen geradeaus" angemerkt, dass es entscheidend für ihn als Journalist sei "..., dass hier ein System etabliert wird, mit dem auch andere Inhalte gesperrt werden könnten. Wenn es politisch durchsetzbar ist. Und das war schon bei allen angeblich zweckgebundenen Gesetzen, Vorkehrungen, technischen Einrichtungen so: wenn sie erst einmal da sind, wächst die Begehrlichkeit, sie für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen. Das haben weit wichtigere Journalisten als ich, darunter mein Chefredakteur, auch schon beim BKA-Gesetz bemängelt." Oder mit den Worten von Franziska Heine "Es werden Strukturen geschaffen, die dazu geeignet sind, elementarste Grundrechte zu beschneiden." In diesem Zusammenhang kann man auf das BKA und deren Gebrauch des Schnüffel-Gesetzes verweisen.

3. Die Reaktion der Medien gelassen hinnehmen. Die herkömmlichen Medien werden sich der Sache auf ihre Weise annehmen, reißerisch: BILD wird wahrscheinlich titeln "50.000 schwer Pädokriminelle versuchen Regierung zu stürzen" (Zitat: shodanv2-3). Auch wenn man nicht so weit geht, entsteht schnell ein Verdacht. Wie einfach es geht, einem die Argumentation im Munde herumzudrehen, das zeigt das Interview der Petentin Franziska Heine auf RadioEins. Man gewinnt schnell den Eindruck (vor allem, wenn man sich mit dem Thema nicht beschäftigt), Franziska Heine würde es gut finden, wenn die Kinderpornographie nicht verschwinden würde.


Während sich die Petentin Franziska Heine bei SaschaLobo im Interview gut verkaufen kann und ihre Argumente ankommen, zeigt das Interview auf Radio Eins, was nun kommen wird. Es droht eine öffentliche Demontage von Franziska Heine und der Petitions-Absicht. Die 29-jährige Berlinerin wird schlagartig zur Zielscheibe für die einen und zur Hoffnungsträgerin für die anderen. Es hilft nur die Argumentationslinie herunterzubeten und bloß nicht auf den Fragenden einzugehen, diese werden ihre rethorischen Möglichkeiten einsetzen, um ihre mediale Aufgabe der Sensation zu nutzen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie zum Beispiel DIE ZEIT ONLINE, sie sachlich bleibt, die Meldung aber glücklicherweise bringt.

4. Die Gesellschaft muss über offline-Aktionen weiter informiert werden. Aufklärung durch Mundpropaganda, Plakate, Handzettel, Flyer. Ein Anfang ist gemacht, aber 50.000 sind lange nicht genug, um die alte Leier zu stoppen. Es braucht einer noch größeren Öffentlichkeit, um der Forderung Gewicht zu verleihen. Wie schräg und wenig fundiert die Politiker mit dem Thema derzeit noch umgehen, kann man auch genauer im Artikel zur Bundestagsdebatte vom 6. Mai von Annika Kremer nachlesen.

Quelle und Links : http://www.gulli.com/news/epetition-50-000-und-wie-geht-2009-05-08/

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"Unehrliche" Manöver bei Nein zu Internetsperren kritisiert
« Antwort #84 am: 09 Mai, 2009, 09:59 »
Der französische EU-Abgeordnete Jacques Toubon hat das Scheitern des umstrittenen Kompromisses zum EU-Telecom-Paket scharf kritisiert. Den Gegnern der mit dem EU-Rat ausgehandelten Fassung warf der Vertreter der konservativen französischen Regierungspartei UMP am heutigen Freitag auf der Urheberrechtskonferenz des Bundesjustizministeriums in Berlin "terroristische" und "unehrliche" Manöver im Rahmen der 2. Lesung des umfassenden Gesetzesvorhabens vor. Der letztlich mit knapper Mehrheit angenommene Text, der identisch ist mit dem Votum des EU-Parlaments aus der 1. Lesung, stehe zudem der Rechtsordnung der Gemeinschaft entgegen.

Laut dem Beschluss der EU-Abgeordneten sollen Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Das Ergebnis gilt als klares Signal vor allem gegen den Vorstoß der französischen Regierung, ein Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße gesetzlich zu verankern. Laut der von Toubon mit entworfenen Kompromissformel sollte statt den Justizbehörden nur noch ein "unabhängiges und unparteiisches Tribunal" zu einem unbestimmten Zeitpunkt auf die Einhaltung von Bürgerrechten achten.

Durch eine Richtlinie könne kein Grundrecht auf Internetzugang geschaffen werden, begründete der frühere französische Justizminister seine Einwände. Die Polizei müsste demnach auch bei jeder Präventionsmaßnahme zum Richter gehen. "Ich kenne ihre Debatten um Datenschutz", wandte sich Toubon an das vorwiegend deutsche Publikum der Tagung. Die Sicherung der Privatsphäre müsse aber "irgendwann" auch in einen Ausgleich gebracht werden mit anderen Rechts- und Schutzgütern. Er bedauere sehr, dass sich das Parlament für ein rein politisches Signal entschieden habe, wo es doch im Prinzip um einen Rechtsrahmen für die milliardenschwere Telekommunikationsindustrie und auch mehr Verbraucherrechte gegangen sei.

Quelle : www.heise.de

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Der Branchenverband Bitkom macht sich in einer umfangreichen Stellungnahme für massive Korrekturen am Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Angeboten stark. Laut dem 16-seitigen Papier, das heise online vorliegt, zieht der IT-Branchenverband bereits die Zielsetzung des Vorstoßes in Frage. Soweit im Kabinettsbeschluss davon die Rede sei, den "kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie im Internet empfindlich zu stören", steht die Lobbyvereinigung dem skeptisch gegenüber. Eine relevante Beeinträchtigung des weltweiten kommerziellen Angebots für entsprechende Inhalte sei durch die geplanten Zugangshürden "nicht zu erwarten".

Prinzipiell hält es der Bitkom nach wie vor für dringend geboten, die im Raum stehenden Web-Blockaden über ein Spezialgesetz zu realisieren. Damit könne deren "Ausnahmecharakter" unterstrichen und deutlich gemacht werden, dass es sich wirklich um eine abschließende Regelung ohne die vielfach geforderten Möglichkeiten für Ausweitungen etwa auf Seiten mit illegalen Glücksspielen oder rechtswidrig angebotenen urheberrechtlich geschützten Werken. Die gewählte Verankerung im Telemediengesetz (TMG) führe dagegen zu Systembrüchen und lasse aufgrund dessen "Querschnittscharakter" befürchten, "dass das Instrument künftig für weitere Inhaltskategorien fruchtbar gemacht werden soll".

Durch die Verwendung schwammiger Begriffe wie "Zieladressen" oder "vollqualifizierte Domainnamen" lasse der Entwurf ferner offen, "ob nur ein Host oder eine ganze Domain zu sperren ist". Eine Blockade ganzer Server wäre aber unverhältnismäßig und sollte ausgeschlossen sein. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass die vom Bundeskriminalamt (BKA) zu erstellende Sperrliste sogar Inhalte aufführen dürfte, die auf deutschen Servern vorgehalten werde. Dies könnte den "extrem kontraproduktiven Eindruck" vermitteln, dass künftig selbst dort, wo ein Zugriff auf die eigentlichen Angebote und ihre Löschung möglich wäre, stattdessen das als "Ultima ratio" angelegte Instrument der Zugangserschwernis greifen solle. Ausdrücklich klarzustellen sei zudem, dass Listeneinträge, die nicht mehr auf die inkriminierten Inhalte verweisen, sofort vom BKA von dem Filterverzeichnis zu löschen seien.

Gravierende Einwände hat der Bitkom gegen die geplante Befugnis für die Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgern zu übermitteln. Damit unterstelle die Politik faktisch, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstellt. "Das ist sachwidrig und rechtlich bedenklich, da es viele Methoden gibt, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und ohne dass es ihm bewusst wird, zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen." Diese lägen dann im Browser-Cache und könnten bei einer Hausdurchsuchung als "Beweismittel" herangezogen werden.

Böswillige Dritte wären so imstande, Unbeteiligte etwa durch gezieltes Verbreiten entsprechender Links in öffentlichen Online-Foren in die Bredouille zu bringen. Auch die Übermittlung statistischer Zugriffsdaten in anonymisierter Form bringe wenig. Sie würde etwa keine Aussagen darüber zulassen, in welchem Maß die Abrufe durch automatisiert generierte Anfrage beispielsweise durch Suchmaschinen-Crawler oder Bot-Netze verursacht würden.

Generell sei angesichts der möglichen Weiterreichung von Zugriffsdaten nicht mehr erklärlich, warum das BKA die Stopp-Seite nicht selbst betreibe. Technisch sei die Umleitung auch gar nicht so einfach zu garantieren, da bereits das verschlüsselte HTTPS-Verfahren genau gegen solche Umlenkungen schützen solle. Mit den kommenden Regelungen über die Signatur von Datenbanken des Domain Name System (DNS) und die damit verknüpfte Sicherung der DNS-Auflösung gegen Manipulationen sei das Stoppseitenverfahren ferner nicht zu vereinbaren.

Weiter vermisst der Verband die Festlegung eines formalisierten Beschwerdeverfahrens, mit dem ein Seitenbetreiber oder ein sonst Betroffener die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erzwingen kann. Angesichts der komplexen technischen Fragen bei der Implementierung der Zugangserschwernisse bedürfe es auch einer mindestens sechsmonatigen Umsetzungsfrist. Nicht zuletzt setzt sich der Bitkom für eine Nachbesserung der Klauseln zur Evaluierung sowie zur Haftungsfreistellung ein und ruft nach einer Regelung zur Entschädigung des Kostenaufwands der Provider.

Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg zeigte sich unterdessen "sehr betroffen" über den regen Zuspruch zu einer Petition gegen die Initiative. Dadurch könne "pauschal der Eindruck entstehen", dass es Menschen gebe, "die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben", sagte der CSU-Politiker in der Tagesschau. Es handle sich dabei doch "um wirklich eines der wichtigsten Vorhaben in vielerlei Hinsicht".

Das Bundesfamilienministerium reagierte mit einem ähnlichen Hinweis: "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann." Das Bürgerbegehren, das vom Petitionsausschuss des Bundestags voraussichtlich erst nach den Neuwahlen im Herbst und der vorher geplanten Verabschiedung des Gesetzes behandelt wird, stehe aber auch für das legitime Anliegen, "ob und wie eine Kontrolle der Inhalte der Liste mit den zu blockenden Seiten erfolgen kann". Dieses Thema sei bereits Gegenstand der parlamentarischen Debatten. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Gesetzgebungsverfahren werde durch die Petition "nicht beeinträchtigt". Zwar sei es "das gute Recht" eines jeden, Bürgerbehren einzureichen. Die Maßstäbe der Internet-Gemeinde seien aber "teilweise undifferenziert".

Quelle : www.heise.de

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Three-Strikes Frankreich - Erster Gegner mundtot gemacht
« Antwort #86 am: 09 Mai, 2009, 14:59 »
Es war auch nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments wenig verwunderlich, als Frankreich erklärte, man wolle weiter an einem Three-Strikes-Gesetz festhalten. Jedoch sind nicht alle damit einverstanden.

Bei der Person handelt es sich um Jérôme Bourreau-Guggenheim, der für eines der größten französischen TV-Netzwerke TF1 tätig ist, und dort den Web-Bereich leitet.

Das Szenario nahm bereits am 19. Februar seinen Anfang, wie das französische Nachrichtenportal Ecrans berichtet. Jérôme entschloss sich, eine E-Mail an seinen Abgeordneten im französischen Parlament zu senden. Er wollte ihm seine persönliche Meinung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz mitteilen, um ihn davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz dem Volk nicht dienlich sein würde. Eine E-Mail mit dem Betreff "HADOPI" (die Behörde, die über die Durchführung des Gesetzes wachen soll) ging an den Abgeordneten. "Ich habe viel zu diesem Thema gelesen, da es mich beunruhigt. Zum einen, weil es mein Job ist, zum Zweiten weil ich eine gewisse Leidenschaft für das Netz habe", erklärte Jérôme in der Mail. Er beschrieb, wieso die Einführung dieses Gesetzes zu einem Desaster führen würde und bat den Abgeordneten darum, gegen das Gesetz zu stimmen.

Am 16. April wurde Jérôme Bourreau-Guggenheim gekündigt, mit der Begründung, dass es erhebliche Differenzen zwischen ihm und der Strategie von TF1 gäbe. Wie es dazu kam, zeigt erschreckend, welche Macht die Urheberrechtslobby offensichtlich bereits inne hat. Das französische Kultusministerium hatte die E-Mail erhalten und an den Arbeitgeber von Jérôme weitergeleitet. "Wir betrachten diese Position als einen Akt des Widerstands gegen die Strategie der TF1-Gruppe", steht in der Mitteilung. Kurz darauf folgt die Feststellung, dass das HADOPI-Gesetz unglaublich wichtig für die französischen Fernsehsender sei.

Jérôme hat inzwischen einen Anwalt mandatiert, um gegen die Kündigung vorzugehen. Was bleibt ist die Frage sind einige Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind. Auch in Frankreich darf jeder seine politische Meinung frei äußern und dafür nicht benachteiligt werden. Wie kam es also, dass Jérôme Bourreau-Guggenheim gekündigt wurde? Viel wichtiger dürfte jedoch sein, wie die E-Mail an seinen Abgeordneten in die Hände des Kultusministeriums gelangen konnte, welche diese wiederum an TF1 weiterleitete.

Dies ist nach wie vor unklar. Auch die Tatsache, dass TF1 so rasch mit einer Kündigung reagiert, wirkt verwunderlich. Dies legt sich jedoch, sobald man sich darüber klar wird, dass der Chef von TF1 ein enger Freund des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy ist. Es dürfte kein Geheimnis sein, dass Sarkozy nicht nur ein Three-Strikes-Gesetz vehement unterstützt sondern außerdem die richtigen Kontakte im Medienbereich innehat.

Quelle : http://www.gulli.com

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Oberösterreichs Landtag fordert Kinderporno-Sperren
« Antwort #87 am: 09 Mai, 2009, 18:48 »
Der oberösterreichische Landtag fordert einstimmig, dass die österreichische Bundesregierung Verträge mit Internet Providern (ISP) schließt, um Sperren von "Seiten mit kinderpornografischem Inhalt" zu erreichen. In einem zweiten Schritt soll eine gesetzliche Grundlage für verpflichtende Zugangssperren geschaffen werden. Die Resolution wurde von allen 25 ÖVP-, drei der fünf Grünen und einem der 22 SPÖ-Abgeordneten als dringlicher Antrag eingebracht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

In seiner Wortmeldung im Landtag sprach sich der ÖVP-Landesparteisekretär Mag. Michael Strugl, MBA, dafür aus, "insbesondere kinderpornographische Angebote im Internet zu sperren und darüber hinaus auch Strafausmaß für die Straftatbestände" zu erhöhen. Welche weiteren Angebote im Internet er zensiert sehen möchte, führte er nicht aus. Er verwies auf Webfilter in Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und der Schweiz sowie auf die Diskussion in Deutschland.

Die SPÖ-Abgeordnete Dr. Kordula Schmidt sagte: "Vom Gedanken der Prävention her halten wir es für wichtig, dass eben die Zugangssperren gemacht werden und dass damit das Geschäft der Kinderpornographie letztendlich auch eingedämmt wird. Nur wenn Seiten nicht aufgerufen werden, werden sie auch nicht produziert. (Die Sperren) ... sollten möglichst rasch geschehen."

Die FPÖ-Abgeordnete Helga Moser betonte die Unterstützung ihrer Fraktion für den Antrag, auch wenn sie ihn nicht unterschrieben hätten, weil er "zu wenig straff formuliert" sei. "Ich glaube zwar, und das mag jetzt sehr pessimistisch klingen, dass wir mit einem Verbot, also dem Sperren dieser Seiten, leider die Kinderpornographie nicht ausrotten werden, weil man einfach genug andere Medien hat, das weiterzugeben. Es ist aber, glaube ich, primär ein Zeichen, dass wir uns distanzieren, als Gesellschaft und als Abgeordnete."

"Man muss klar sagen, dass die Verfügbarkeit von kinderpornographischen Darstellungen im Internet gestiegen ist", äußerte sich der Grüne Klubobmann (Fraktionsvorsitzender) Gottfried Hirz, "Wir sind sicherlich in der Situation, dass wir einem überbordenden und auch ungeregelten kinderpornographischen Markt gegenüberstehen. Ich glaube, dass wir von der Politik nicht zusehen dürfen." Die ISP müssten in die Verantwortung genommen werden. Die deutsche Bundesregierung sei auf dem richtigen Weg. Das Kappen des Zugangs mache den Markt für das organisierte Verbrechen weniger interessant. Videostreams der Wortmeldungen gibt es online im Windows-Media- und Real-Media- Format.

In Oberösterreich, wo im September Landtagswahlen stattfinden werden, besteht eine Koalition von ÖVP und Grünen. Aufgrund des von der Landesverfassung vorgegebenen Systems einer Konzentrationsregierung stellt die SPÖ vier der neun Landesregierungsmitglieder.

Quelle : www.heise.de

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Familienministerium beharrt auf Netzsperren
« Antwort #88 am: 10 Mai, 2009, 05:22 »
Die Online-Petition gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie erweist sich bereits jetzt als voller Erfolg. Trotzdem hält das Bundesfamilienministerium am Gesetzentwurf fest.

Dabei argumentiert das Ministerium vor allem, auf zum Teil sehr emotionale Art und Weise, mit dem Leid der missbrauchten Kinder. "Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann", teilte das Ministerium am Freitag in Berlin mit, "Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder."


Um eine Beschäftigung mit der Petition wird man allerdings dennoch nicht herum kommen: Da diese längst die nötigen 50.000 Unterschriften zusammen hat, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages jetzt in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag beschäftigen. Nach Angaben des Ausschusses könnte die Verhandlung möglicherweise noch vor der Sommerpause stattfinden. Wahrscheinlicher sei aber ein späterer Termin.

Daran, das Gesetz durch ihre Petition aufhalten zu können, glaubt auch die Initiatorin der Online-Petition nicht. Sie hofft allerdings, ein Zeichen setzen zu können und ihrer Kritik mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. "Wir können der Politik klarmachen, dass sie nicht im Sinne des Volkes handelt", sagte Franziska Heine der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Nun hofft sie, dass das Engagement der Netzsperren-Gegner nicht auf das Internet beschränkt bleibt, sondern diese auch außerhalb des Netzes aktiv werden und für ihre Überzeugungen und ihre Rechte eintreten.

Quelle : http://www.gulli.com

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Netzsperren - Verträge bleiben geheim
« Antwort #89 am: 10 Mai, 2009, 10:31 »
Die Verträge zwischen Bundesregierung und Internet-Providern bezüglich Netzsperren gegen Kinderpornographie werden weiterhin unter Verschluss gehalten.

Ein Bundesbürger stellte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) den Antrag, die die Verträge zwischen BKA und den bereits sperrenden Internet-Providern einzusehen. Dieser Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Begründet wird diese Ablehnung, wie aus dem Antwortschreiben des BKA hervorgeht, mit einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" beim Offenlegen der Dokumente. Nach einer Erläuterung der von der Bundesregierung angenommenen Bedeutung von Netzsperren als Mittel zur Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet heißt es: "In den diesbezüglich zwischen dem Bundeskriminalamt und verschiedenen ISPs geschlossenen Verträgen werden Prozesse festgehalten, beispielsweise in welchen Zeiten und mit welchen technischen Abläufen die Listen den Providern zur Sperrung zugänglich gemacht werden. An Hand dieser Informationen könnten mögliche Täter ihre kriminellen Handlungen ausrichten, womit die öffentliche Sicherheit gefährdet wird."

Zudem, so die Argumentation, stellten die Verträge "geistiges Eigentum des BKA und der Vertragspartner" dar und sind als solches geschützt. Außerdem sei "mit den einzelnen ISP Vertraulichkeit vertraglich vereinbart."

Insbesondere Gegner der Netzsperren fragen sich angesichts dieser Unwilligkeit, Transparenz zu beweisen, ob das BKA möglicherweise mehr zu verbergen hat, als es zunächst den Anschein hat. Konkrete Hinweise gibt es darauf nicht; es ist durchaus möglich, dass man auf Seiten der Behörden von den vorgelegten Argumenten wirklich überzeugt ist. Überprüfen aber wird man dies vorerst nicht können. Wahrscheinlich werden viele Bürgerrechtsaktivisten darauf hoffen, dass die Verträge bald auf inoffiziellen Wegen doch noch ans Licht der Öffentlichkeit kommen.

Quelle : http://www.gulli.com

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