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Copyright verkommt zum "Ordnungs- und Verhaltensrecht"

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SiLæncer:
Die umstrittene 2. Stufe der Urheberrechtsreform kommt weiter nicht voran. Hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunke für den so genannten 2. Korb im September noch gehofft, die Novelle bis zur zweiten Hälfte 2005 unter Dach und Fach bringen zu können, dürfte sich jetzt der Bundestag vor dem Sommer wohl kaum noch mit dem Vorhaben beschäftigen. Denn der Kabinettsbeschluss zur Verabschiedung des Regierungsentwurfs lässt weiter auf sich warten. Er sollte ursprünglich bereits Ende vergangenen Jahres erfolgen. Ein konkreter Termin dafür steht aber nach wie vor nicht fest.

Eine offizielle Begründung für die Verzögerungen gibt es nicht. In der Hauptstadt hört man hinter vorgehaltener Hand nur, dass die Bundesregierung erst noch die für Rot-Grün kritische Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai abwarten wolle. Vorher sei eine öffentliche Auseinandersetzung über heikle Punkte wie die künftige Regelung von Vergütungspauschalen, gegen die von Industrieseite insbesondere der Branchenverband Bitkom Sturm läuft, tunlichst zu vermeiden.

Ein "fertiger" Regierungsentwurf für das Reformprojekt kursiert seit über einem Monat in Berlin. Im Unterschied zum zuletzt bekannt gewordenen Papier fürs Kabinett, in dem das Justizministerium überraschend die vorgesehene Klausel zur Straffreiheit privater Nutzer bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen wie dem Download einer kleinen Zahl von Songs aus Tauschbörsen auf die "Versorgung" von Freunden und Bekannten ausweitete, enthält die aktuelle Version nur noch kosmetische Änderungen. Hauptsächlich wurde im Paragraph 52b, der Bibliotheken fürs digitale Zeitalter fit machen will, eine Einschränkung gestrichen. So sollen Bücherhallen künftig mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst.

Der Lobbystreit geht trotz der Verschleppung der Beratung munter weiter. So schießt sich hauptsächlich die Filmindustrie weiter gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Bagatellregelung ein. Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Verbands der Filmverleiher, sprach gegenüber heise online von einem "erneuten Schlag ins Gesicht der Urheber". Die Filmindustrie moniert weiter, dass der umstrittene Paragraph 106 ein europäischer Alleingang wäre. Während die Sozialisten in Spanien gerade einen Aktionsplan gegen Piraterie ins Leben gerufen hätten, gehe Deutschland den entgegengesetzten Weg. Ein Dorn im Auge ist den Filmverleihern zudem, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder auf der CeBIT Gespräche mit dem Bitkom über die Vergütungsregelungen ankündigte, während ihre Interessen nicht vergleichbar ernst genommen würden. Allerdings soll Zypries der Filmwirtschaft bereits signalisiert haben, dass ihr Haus in der parlamentarischen Beratung empfehlen werde, neben Computerprogrammen auch Filmwerke von der Bagatellklausel auszunehmen.

Unterstützung erhalten Hollywood und Co. von Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Geistiges Eigentum im Rechtsausschuss des Parlaments. Ihm gibt die geplante Ausweitung der Bagatellklausel "Anlass zur Besorgnis". Passend zum "Welttag des geistigen Eigentums" am morgigen Dienstag fordert der Jungpolitiker zudem zum wiederholten Male die Bundesregierung auf, "einen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Internetprovider in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen". Anders müsste ein Rechtehalter nach wie vor über die Strafverfolgungsbehörden gehen, um an die persönlichen Daten eines potenziellen Rechtsverletzers zu gelangen.

Kritik grundsätzlicherer Art übt zudem Martin Vogel, Mitglied der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts. Für ihn verbirgt sich im Entwurf für den 2. Korb ein Unterfangen zu einem "in der Geschichte des Urheberrechts einmaligen Abbau von Schutzrechten der Kreativen". Aufhänger des Streits ist auch für Vogel die Vergütungspauschale. Er moniert dabei aber im Gegensatz zum Bitkom, dass für die Urheber nicht genug Geld eingesammelt werde und sich Schriftsteller schon einmal mit Hartz IV anfreunden sollten. Die Ursache sieht er darin, dass das Justizministerium nur noch Geräte, die tatsächlich zur Vervielfältigung benutzt werden, bei der Festlegung der Vergütung heranziehen will. Damit werde den für das Inkasso und die Verteilung zuständigen Verwertungsgesellschaften die Beweislast und folglich die Einholung extrem teurer Gutachten aufgebürdet. Vogel fordert ein Moratorium bei der Novelle, um sich auf ein "starkes, schöpferbezogenes Urheberrecht im Sinne der Verfassung" besinnen zu können.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/58981

SiLæncer:
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch entschieden, dass auch für Drucker urheberrechtliche Abgaben zu zahlen sind. Darauf weist heute der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in einer Mitteilung hin. Bereits Ende vorigen Jahres war das Stuttgarter Landgericht zu dem Urteil gekommen, dass Drucker abgabenpflichtig sind. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) gegen Hewlett-Packard und andere Druckerhersteller. Das Unternehmen werde gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen, teilt Bitkom mit. Die endgültige Entscheidung müsse dann der Bundesgerichtshof treffen.

Mit dem aktuellen Urteil entferne sich Deutschland immer weiter von den Standards in Europa, erklärt Bitkom. "Kein anderes europäisches Land belastet die Hersteller von Druckern mit urheberrechtlichen Abgaben", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Wir brauchen neue Vorgaben des Gesetzgebers, um die Abgaben auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und die Belastung kalkulierbar zu machen."

Die Druckerhersteller halten die von der VG Wort geforderten Abgaben in Höhe von 10 bis 300 Euro pro Drucker für nicht berechtigt. "Drucker sind keine Kopiergeräte und werden von den Verbrauchern nicht zu Kopierzwecken gekauft", sagt auch Rohleder. Das geltende Recht sehe aber nur Abgaben für Geräte vor, die zum Kopieren bestimmt sind. Rohleder schätzt, den Druckerherstellern drohten Zahlungen von rund 350 Millionen Euro, sollte das Urteil der Vorinstanz Bestand haben. "Preiserhöhungen würden dann unvermeidlich."

Quelle : www.heise.de

Jürgen:
Wann kommt eigentlich die Kugelschreiber-Abgabe  >:(
Damit kann man ja auch geschützte Texte abschreiben...
Tinte, Gänsefeder, au weia ::)
Leuchttische, Schreib-, Paus- und Kohlepapier...
Schreibtischlampen (statt Scanner-Röhren) ???
Brille und Lupe?

Ist ein Photoapparat insofern nicht auch zur Kopie geschützter Werke geeignet  :o

Und das menschliche Gedächtnis?

Frag' den Lausch-Otto, wir sind doch sowieso schon alle Terrorismus-verdächtig...

SiLæncer:
EU-Parlamentarier aus dem Rechtsausschuss sehen sich nach einer öffentlichen Anhörung am heutigen Montag in Brüssel gut gerüstet für die 2. Lesung der hart umkämpften Richtlinie über die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" Anfang Juli. "Die Experten haben uns den Rücken gestärkt", erklärte Maria Berger, die für die Sozialdemokraten im Ausschuss sitzt, gegenüber heise online. "Alle haben empfohlen, eine genaue Definition in der Richtlinie vorzunehmen, was patentierbar ist und was nicht", betonte die Österreicherin. Die übereinstimmende Meinung sei auch gewesen, dass das TRIPS-Abkommen (Trade Related Intellectual Property Rights) der Welthandelsorganisation (WTO) keinen Patentschutz für Software an sich verlangt.

In jüngster Zeit hatten Softwarepatentbefürworter insbesondere aus der Großindustrie wiederholt behauptet, dass der Text der 1. Lesung des Parlaments sowie die auf dem Tisch liegenden Änderungsanträge für die 2. Runde mit der internationalen Vereinbarung nicht kompatibel sei. Aus TRIPS könne man tatsächlich viel herauslesen, weiß das grüne Rechtausschussmitglied Eva Lichtenberger. Dem Parlament komme daher aber gerade die entscheidende Rolle zu, die künftige Lesweise des Abkommens mit zu beeinflussen.

Einige Klarstellungen für die Parlamentsversion brachte unter anderem Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, ins Spiel. Demnach sollten die Abgeordneten den für eine Patentierung erforderlichen und am heftigsten diskutierten "technischen Beitrag" genauer fassen, um den Interpretationsraum des Europäischen Patentamtes einzuschränken. Geliefert werden müsste laut Hilty von einer schützenswerten computergestützten Erfindung "eine neue lehrende Erkenntnis über die kausalbedingten Beziehungen bei der Nutzung kontrollierbarer Naturkräfte zum Erzielen eines vorhersagbaren Ergebnisses".

Patente etwa auch auf Verfahrensweisen würden damit zwar zunächst prinzipiell möglich, da letztlich eine Einsicht in physikalische Wirkungen gefordert wird. Um eine "exzessive Patentierungspraxis" aber zu verhindern, schlägt Hilty ähnlich wie bei biotechnologischen Erfindungen vor, dass nur Beiträge zu einer ganz spezifischen Anwendung oder Funktion geschützt werden dürfen. Ferner sollte nach Ansicht des Professors "in machen Fällen" die Herausgabe des entsprechenden Quellcodes Bedingung für die Gewährung eines Patentes sein, um den allgemeinen Veröffentlichungspflichten zu genügen. Laut Hilty soll ferner ein Computerprogramm keine patentierbare Erfindung darstellen, wenn es allein den Einsatz eines Rechners, Netzwerks oder eines programmierbaren Apparates einschließt und jenseits der normalen Interaktionen zwischen diesen Komponenten keinen technischen Effekt hat.

Für Lichtenberger kommt es jetzt darauf an, dass sich die Parlamentarier mit der Masse der 216 Änderungsanträge (PDF) "nicht gegenseitig aus dem Feld werfen". Zu kurz gekommen sind ihr in der Debatte noch die Verbraucherrechte. Die Interoperabilität und Kompatibilität müsse gewährleistet werden, da die Nutzer sonst nicht unterschiedliche Geräte und Programme kombinieren könnten. Dazu bedürfe es gemeinsamer Schnittstellen. "Gerade hier haben große Hersteller wie Microsoft einen Weg entdeckt, um ihre dominante Marktposition zu vergrößern", warnt die Österreicherin vor einer Stärkung dieser Praktiken durch einen zu weiten Patentschutz. Auch für den Mittelstand stelle dies eine Bedrohung dar.

Auch der Ausschuss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper), der die Sitzungen des EU-Rates vorbereitet, beschäftigt sich seit Freitag wieder mit dem heißen Eisen. Die Regierungsvertreter haben eine Prüfung der Parlamentseingaben zu ihrer eigenen Richtlinienversion in Angriff genommen, die sie im März nur mit einer Gewalt-Tour über die Runden brachten. Die Luxemburger Präsidentschaft geht demnach davon aus, dass die Abgeordneten das Konstrukt des Ministergremiums ablehnen und es zu einer Vermittlungsrunde nach der 2. Lesung kommt. Sie könnte sich aber auch für einen inoffiziellen Annäherungsversuch an den Rechtsausschuss vor der Abstimmung rüsten wollen.

Zu einer Demonstration gegen das "Trojanische Pferd" der Ratslinie rufen derweil für den 2. Juni die belgische Association Electronique Libre und OpenStandaarden nach Brüssel. Unterstützt wird die Aktion, die von einer Webdemo mit Bannern begleitet werden soll, unter anderem vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) sowie den Grünen. Mitorganisator Mark Vandenborre hofft auf eine "Mobilisierung quer durch ganz Europa, damit die Patentlobby nicht mit ihrer Desinformationskampagne Erfolg hat."

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59802

SiLæncer:
Käufer von Multifunktionsgeräten wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion müssen künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard (HP) zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut einer heutigen Mitteilung Revision vor dem Bundesgerichtshof zu (Az.: 4 U 19/05). Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte vor zwei Monaten auch im Streit um Abgaben für Drucker zwischen den gleichen Parteien zu Gunsten der VG Wort entschieden.

Der Industrieverband Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) kritisierte das aktuelle Urteil und betonte, dass es bei dem Rechtsstreit um die Höhe der Abgaben gehe. "Wir streiten nicht über das Ob", sagte ein Bitkom-Sprecher in Berlin. Die nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Abgaben von 38,35 bis 613,56 Euro je Gerät seien von der Industrie nicht zu bezahlen. Damit entstünden jährliche Zusatzkosten von 120 Millionen Euro, teilte Bitkom mit. Die Hewlett-Packard GmbH in Böblingen kündigte Revision gegen das Urteil an.

Die Verwertungsgesellschaft Wort, die die Abgaben an Wortautoren und deren Verleger auskehrt, begrüßte das Urteil. Die Höhe der Abgabe ist nach Angaben des Gerichts abhängig von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes. Mit der Pauschale, die jeder Käufer sonstiger Vervielfältigungsgeräte in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis bezahlt, wird das Recht vergütet, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente für private Zwecke zu kopieren. Die VG Wort verwaltet Urheberrechte für mehr als 300.000 Autoren und 7000 Verlage in Deutschland.

"Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgeräte verkauft werden können", sagte HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, die Höhe der Abgabe stehe in keinem Verhältnis zum Preis der Geräte. Er wies darauf hin, dass es in anderen Ländern Gebühren dieser Art nicht gebe und der deutsche Standort geschwächt werde. Kunden könnten die Geräte künftig im Ausland kaufen.

Führende Anbieter wie Brother, Canon, Epson, Lexmark und Xerox sowie Kyocera Mita verlangten in einer gemeinsamen Stellungnahme eine Modernisierung des Urheberrechts. Gerätepreis und Abgaben müssten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, hieß es. Farb-Multifunktionsgeräte würden im Handel bereits für weniger als 100 Euro angeboten. Bestätigt der BGH das Urteil, würden sich die Preise nach Angaben der Hersteller nahezu verdoppeln.

Quelle : www.heise.de

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