Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 32181 mal)

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Bundesjustizminsterin warnt vor "Begehrlichkeiten" bei Web-Sperren
« Antwort #60 am: 24 April, 2009, 09:31 »
Nach der Verständigung auf ein Gesetz zur Blockade von Kinderpornografie im Internet hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor weiteren Beschränkungen des Datennetzes gewarnt. Gegenüber dem Hamburger Abendblatt wies sie zwar den Vorwurf der Zensur zurück, meinte aber, auch es sei zutreffend, dass die Internetfirmen gezwungen werden, eine Technik anzubieten, mit der sich beliebig Seiten sperren lassen. "Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen", erklärte Zypries.

Es sei daher dringend notwendig, über die sich ändernde Bedeutung des Internet zu diskutieren. Man müsse sich in Deutschland zunächst darüber klar werden, wie man mit dem Internet generell umgehen wolle. "Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Deshalb bleibt es bei der Begrenzung auf die Sperrung von Kinderpornografie", erklärte Zypries.

Quelle : www.heise.de

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Internet-Sperrgesetz - Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich
« Antwort #61 am: 24 April, 2009, 18:03 »
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu den umstrittenen Internetsperren ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, meinen Juristen.

Nachdem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zunächst auf eine rein vertragliche Basis für die staatliche Internetzensur setzte, hat die Bundesregierung am Mittwoch doch noch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Internetprovider zwingen soll, Webadressen einer vom BKA geführten schwarzen Liste zu sperren. Während Bürgerrechtler kritisieren, dass Internetsperren das Problem des Kindesmissbrauchs nicht bekämpfen und möglicherweise gar verstärken, sehen Juristen weitere Schwachstellen im Gesetzentwurf. So schreibt der Strafrechtler und Kriminologe Prof. Dr. Henning Ernst Müller von der Universität Regensburg im beck-blog, dass der Gesetzentwurf keine Angaben dazu macht, wer genau die Sperrliste führt. "Probematisch ist dennoch, dass mit diesem geplanten Gesetz dem BKA, also nicht näher bestimmten Polizeibeamten ohne juristische oder Gremienkontrolle ermöglicht werden soll, die Seiten auszuwählen, die dann von den Providern durch Umleitung auf ein Stopp-Schild gesperrt werden sollen. Irgendeine Bestimmung darüber, wer mit welcher Ausbildung und nach welchen Kriterien beim BKA bestimmen soll, welche Seiten auf die Sperrliste gehören, ist im Entwurf nicht enthalten", so der Jurist. Da auch beabsichtigt sei, Seiten zu sperren, die auf Kinderpornografie verlinken, sei unklar, "ob etwa wikileaks betroffen wäre, wenn dieser Anbieter etwa aus politischen Gründen auf eine Sperrliste verlinkt, um zu zeigen, dass diese tatsächlich nur wenige Webseiten mit Kinderpornographie enthält." So könne dem BKA ermöglicht werden, "Kritik an seiner Tätigkeit zu unterbinden".

Von einer anderen Sichtweise aus argumentiert dagegen der Jurist und Telemedicus-Blogger Simon Möller.  Er kritisiert, dass das Gesetz insgesamt nur "sehr laxe Vorgaben" macht. Der aktuelle Gesetzentwurf schreibe den Providern vor, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen" zu ergreifen, definiert allerdings nicht, was "geeignet" und "zumutbar" konkret bedeutet. "Nach der Wesentlichkeitstheorie ist der Gesetzgeber nämlich verpflichtet, alle für die Grundrechtsausübung wesentlichen Fragen selbst zu entscheiden. Dabei muss es umso genauer regeln, desto intensiver Grundrechte betroffen sind", kommentiert der Jurist die technisch offene Vorschrift. Speziell bei Internetsperren wird laut Telemedicus allerdings gleich in vier Grundrechte eingegriffen: Das Telekommunikationsgeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit des Providers. Dies spreche dafür, dass der Gesetzgeber die Pflicht hat, klare Regeln zu setzen.

Ein weiterer Kritikpunkt des Bloggers ist, dass es für die Betreiber von Internetseiten kein effektives Schutzverfahren gibt. "Wieso sind diese starken Eingriffe nicht durch ein bürokratisches Verfahren abgesichert? Hier stellt sich die Frage nach der Verfahrensgarantie der Grundrechte." Die "einzig denkbare Überprüfung" sei eine Klage durch einen betroffenen Seitenbetreiber. "Dies dürfte allerdings in der Praxis wenig bis gar nicht vorkommen - betroffene Anbieter dürften das Stigma, mit Kinderpornographie in Verbindung gebracht zu werden, so sehr scheuen, dass sie auch in Fällen, in denen das BKA rechtswidrig sperren ließ, lieber nachgeben."

Möller sieht in dem Gesetzentwurf zusätzlich eine weitere Angriffsfläche. Das Telemediengesetz (TMG), das für die Sperrvorschrift geändert werden soll, ist eigentlich nicht für Vorschriften dieser Art gedacht, da das Telemediengesetz lediglich Regelungen zum Trägermedium macht.

"Die Sperrung von Kinderporno-Seiten geschieht aber im Bereich der Telekommunikation - und diese ist an sich im TKG geregelt. Alternativ bietet sich an, die Gesetzesänderung entsprechend dem Tatbestand einzuordnen. Dieser knüpft an die Inhalte der gesperrten Webseiten an - entsprechend wäre also eine Regelung auf Inhaltsebene sinnvoll. Dies würde verlangen, die Regelung in einem Inhaltsgesetz (z.B. dem JMStV) oder in einem eigenen Gesetz zu verorten." Möller vermutet, dass sich dies daraus ergibt, dass die Bundesregierung ein Gesetz durchbringen will, das eigentlich in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, die für die Regulierung von Medieninhalten zuständig sind. Die Bundesregierung gibt jedoch an, mit dem Zensurgesetz die Wirtschaft, konkret die Internet Service Provider, zu regulieren. Diese Argumentation ist laut Möller jedoch "zumindest wacklig".

Quelle : http://www.gulli.com

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Gegen alle Einwände von Experten setzt das Bundesfamilienministerium die Kinderpornografie-Sperren durch. Die Argumente sind so löchrig wie der geplante Sichtschutz für illegale Inhalte. Obwohl alle Provider das wissen, werden sie mitmachen – aus Angst, in die böse Ecke gedrängt zu werden.

Die Sperrung von illegalen Webinhalten scheint in Deutschland wieder en vogue zu sein. Neu ist sie nicht. Bereits 2001 hatte der Regierungspräsident der Düsseldorfer Bezirksregierung eine bundesweit einheitliche Kontrolle des Internet gefordert, die solche Sperren erlaubt. 2002 ließ er in Nordrhein-Westfalen tätigen Providern Verfügungen zustellen, um den Zugang zu zwei Neonazi-Seiten im Ausland zu sperren.

Einige Provider klagten dagegen, bis 2005 schließlich das zuständige Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Sperrverfügungen bestätigte. Eine Analyse der Sperrmaßnahmen ergab allerdings, dass alle Provider zu viel filterten und viele gleichzeitig zu wenig. Außerdem ließ sich die Sperre technisch einfach umgehen. Sie sei „eigentlich schwachsinnig“ und treffe höchstens „Fritzchen Doof“, meinte der Techniker eines Providers damals. Die Idee bundesweiter Internet-Sperren schien vom Tisch.

Bis Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sie im vergangenen November wiederentdeckte, diesmal zur Bekämpfung von Kinderporno-Webseiten. Der juristisch einigermaßen sichere Weg über Verfügungen durch Aufsichtsbehörden oder Gerichte erscheint ihr zu lang. Sie will das Bundeskriminalamt (BKA) ermächtigen, ermittelte Kinderporno-Seiten unmittelbar durch Eintrag in eine Liste sperren zu lassen, die werktäglich an Provider übermittelt wird.

Dieses Vorgehen scheint auf den ersten Blick in Ordnung, schließlich darf die Polizei zur Gefahrenabwehr ohne richterliche Anordnung tätig werden. Doch normalerweise muss danach eine Prüfung stattfinden, die im Falle der Internet-Sperren nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Da die Liste Links auf Kinderpornografie enthält, muss sie geheim bleiben. Weder Privatpersonen noch Verbraucherschützer oder Journalisten dürfen nach gesperrten Seiten suchen oder die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen.

Niemand kann kontrollieren, ob die gesperrten Seiten nach Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden. Ein derart undurchsichtiger, unkontrollierbarer Mechanismus ist bedenklich, weil die Sperrmaßnahmen Grundrechte wie Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte berühren.

Wenig Belastbares

Dass bei einem sensiblen Thema wie dem Kampf gegen Kinderpornografie eine sachliche, an belastbaren Tatsachen orientierte Debatte geführt werden sollte, liegt auf der Hand. Dass jeder vernünftige Bürger diesen Kampf befürwortet und grundsätzlich mitträgt, ebenso. Seltsam finden aber viele, dass das Problem nach Jahren des Nichtstuns plötzlich in die ersten Ränge der politischen Agenda rückt. Den Bürgern wird suggeriert, dass sich die Lage massiv verschlimmert hat. Stimmt das?

Ministerin von der Leyen nennt stets dieselben angeblichen Fakten, um die Dringlichkeit ihres Vorhabens zu belegen. Danach habe das BKA bei der Verbreitung von Bildern und Videos, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, von 2006 auf 2007 einen Zuwachs von 111 Prozent festgestellt. Diese Information klingt brisant, doch beruht sie vornehmlich auf einer falschen Interpretation der BKA-Statistik durch das Bundesfamilienministerium.

Zwar registrierte das BKA von 2006 auf 2007 bei der Besitzverschaffung von Kinderpornografie durch das Internet tatsächlich einen Fallzahlenzuwachs von 111 Prozent (von 2936 auf 6206 Fälle). Dabei geht es aber lediglich um die Menge der eingeleiteten Ermittlungsverfahren und nicht etwa wie dargestellt um Verurteilungen.

Auf Nachfrage bestätigte uns das BKA, dass in die registrierte Steigerung die bis dato größte Ermittlungsaktion „Operation Himmel“ teilweise einfloss, bei der just Ende 2007 12 000 Verfahren wegen des Zugriffs auf dieselben Inhalte eines Servers eröffnet wurden. Nach c't-Recherchen sind aber hochgerechnet mindestens die Hälfte dieser Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften wieder eingestellt worden, weil der Verdacht fallen gelassen wurde. So hat die Staatsanwaltschaft Köln alle diesbezüglichen Verfahren eingestellt, die Staatsanwaltschaft Berlin hat bisher 400 von 500 „Himmel“-Fälle wegen mangelnder Verdachtsmomente nicht weiter verfolgt. Dennoch trägt ein Teil dieser im Sande verlaufenen Verfahren zu der angeblichen Steigerung des Kinderpornobesitzes um 111 Prozent bei. Eine BKA-Sprecherin sagte c't dazu lapidar: „Wie unsere Zahlen im politischen Raum genutzt werden, entzieht sich unserem Einfluss.“

Das Ministerium bleibt bei seiner Interpretation der Steigerungsrate. Es handele sich um „nicht zu widerlegende Fakten“, ließ uns Pressesprecher Jens Flosdorff wissen. Dass Ermittlungen wieder eingestellt wurden, belege zwar nicht zwangsläufig, „dass die Taten nicht begangen worden sind, allerdings auch nicht das Gegenteil“. Es sei, fügte er hinzu, nicht auszuschließen, „dass die Zahlen der Polizeikriminalstatistik auch durch verbesserte Ermittlungsmethoden oder ein verändertes Anzeigeverhalten in der Bevölkerung beeinflusst“ würden. Im Klartext: Das Ministerium zieht als Hauptargument „unwiderlegbare Fakten“ heran, die niemand belegen kann.

Versiegender Geldfluss?

Nach Argumentation von der Leyens treffen Internet-Sperren „die Anbieter empfindlich, weil weniger Geld eingeht“. Wir fragten nach Belegen für diese These. Das Familienministerium verwies auf die Aussage eines Experten von jugendschutz.net. Dieser habe in der Anhörung des Unterausschusses Neue Medien am 12. Februar 2009 geschätzt, „dass wir bis zu 70 oder 80 Prozent der potenziellen Täter durch die Stoppmeldung abhalten können“. Die Zugangserschwerung werde folglich potenzielle Täter treffen „und sich demzufolge auch finanziell auf die Anbieter kinderpornografischer Inhalte auswirken“, gab sich Sprecher Flosdorff überzeugt.

Ein spezialisierter Ermittler des Landeskriminalamts Niedersachsen schilderte uns die Szene so: Die Erzeuger harter Kinderpornografie beliefern ihre zahlenden Kunden in der Regel über den Postweg. Das Internet dient zwar zur Kommunikation, nicht aber als Transportmedium. Das Material sickert erst später ins Internet durch, etwa wenn die Kunden untereinander tauschen. Dann tauchen die Dateien zumeist im Usenet oder in Tauschbörsen auf. Für kommerziellen Handel über Webserver fielen ihm aus seiner langjährigen Berufspraxis nur zwei Beispiele ein.

Rechtsanwalt Udo Vetter hat häufig Personen vertreten, bei denen die Polizei Kinderpornografie gefunden hat. Er betont: „Alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post.“ Dafür bezahlt habe aber kein einziger. Der Rechtsanwalt bezweifelt sogar, dass es überhaupt eine Kinderpornoindustrie gibt. Nach seiner Schätzung handelt es sich bei 98 Prozent um Bilder und Filme, die schon seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten in Umlauf sind. Bei neuem Material weise vieles darauf hin, dass es sich um Missbrauch im privaten Umfeld handle, beispielsweise wiederholten sich die Kulissen nicht und die Qualität entspreche dem Niveau von Hobbyfilmern.

Der spezialisierte Kriminalbeamte stößt hingegen gelegentlich auf neues, professionell erstelltes Material. In der Masse der Fälle, die ihm vorliegen, erwiesen sich die Beschuldigten jedoch als „Jäger und Sammler“, die altes Material angehäuft haben. Auch diese Gruppe der Pädokriminellen bedient sich nicht im Web, sondern in den anderen genannten Diensten. Es bleibt also unklar, wo sich der „Sumpf“ befindet, der durch Web-Sperren finanziell ausgetrocknet werden soll.

Die Jugendschützerin und Medienwissenschaftlerin Dr. Korinna Kuhnen analysiert in ihrem Buch „Kinderpornografie und Internet“ sehr sachlich dieses kriminelle Phänomen. Ihrer Beobachtung zufolge exponiert sich die kommerzielle Kinderpornoszene nicht im Web, sondern entzieht sich der Verfolgung durch zunehmende Abschottung. Von offener Präsenz des einschlägigen Materials für Außenstehende könne längst keine Rede mehr sein. Nur bei „klarer Intention dürfte es für die Täter möglich sein, fündig zu werden.“

Verflixte Technik

Vor diesem Hintergrund erscheint es unsinnig, ausgerechnet das öffentliche Web ins Visier zu nehmen. Allerdings lassen sich Sperren hier recht einfach installieren, etwa durch DNS Poisoning. Das Domain Name System (DNS) übersetzt Servernamen wie porno.domain.xx in die zugehörigen IP-Adressen, die der Browser benötigt, um Seiten abzurufen. Da jeder Provider eigene DNS-Server betreibt, kann er diese so manipulieren, dass sie für zu sperrende Server falsche IP-Adressen liefern, über die der Browser eine Seite mit Hinweisen zur Sperrung lädt.

Das ist jener Mechanismus, den der eingangs zitierte Techniker als Sperre für Fritzchen Doof bezeichnet hatte. Um sie zu umgehen, muss man nur im Browser die IP-Adresse eingeben oder im Betriebssystem einen ausländischen DNS-Server eintragen. Wie das geht, zeigt ein Video, das derzeit im Netz kursiert – es ist gerade mal 27 Sekunden lang.

Die DNS-Sperre ist gar nicht so einfach zu setzen. Denn zu einer IP-Adresse gibt es oft verschiedene Namen, im einfachsten Fall domain.xx und www.domain.xx, oft aber sogar unterschiedliche Domains. Andererseits verbieten sich Sperren wie *.domain.xx, die alle Server und Subdomains einschließen. Denn damit erwischt man auch saubere Seiten. Wenn es sich beispielsweise um die Domain handelt, unter der ein großer DSL-Provider seinen Kunden eine Homepage anbietet, können mit der Sperre einer Seite tausend andere verschwinden, die nichts mit Kinderpornografie zu tunhaben.

Die andere Möglichkeit wäre, den Zugriff auf die IP-Adresse des Kinderporno-Servers zu sperren. Das könnte man durch Packet Dropping in den Routern bewirken, die dann Daten mit dieser Zieladresse nicht weiterleiten. So einfach wie durch den Wechsel des DNS-Servers ließe sich diese Sperre nicht umgehen. Da jedoch unter einer IP-Adresse oft sehr viele Websites erreichbar sind (Shared Webhosting), würden unweigerlich haufenweise saubere Seiten gesperrt.

Eine Sperre, die sich nur auf kinderpornografische Inhalte bezieht, müsste diese anhand ihrer URL identifizieren. Dies könnte ein Zwangsproxy erledigen, der die URL von jedem Bild und jedem Video während des Ladens mit der Liste abgleicht. Dies mit ausreichender Performance für jeden DSL-Zugang und möglichst ausfallsicher, also redundant, umzusetzen, würde einen gigantischen Hardware-Aufwand bedeuten.

Deshalb setzt British Telecom bereits seit einigen Jahren ein Hybridsystem namens CleanFeed ein. Es gleicht im ersten Schritt die IP-Adressen ab und leitet die Treffer auf einen Proxy um, der dann die URLs auswertet und Kinderporno-Dateien sperrt. Allerdings ist auch dieses System nicht perfekt: Es lässt sich etwa durch VPN-Tunnel, Anonymisierungsdienste oder Rewebber austricksen.

Auf die löchrige DNS-Sperre setzen skandinavische Länder wie Finnland, Schweden und Dänemark, die von den deutschen Sperrbefürwortern gerne als funktionierende Beispiele herangezogen werden. In Schweden etwa würden täglich durchschnittlich 50 000 Klicks auf Kinderporno-Seiten verhindert, behauptet von der Leyen oft.

Das bringt Michael Rotert, den Vorstandsvorsitzenden des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco), auf die Palme. Auch diese Aussagen seien völlig unbewiesen in den Raum gestellt: „Es gibt keinerlei statistisches Material, das besagt, welcher Art diese Klicks sind. Das war eine unserer Forderungen, dass das untersucht wird, wenn man hier eine gesetzliche Regelung schafft.“ Man müsse sich die Frage stellen, welche Qualität diese Klicks auf Kinderpornografie hätten. „Der größte Teil dieser Klicks, die dort gezählt werden, sind die vielen Suchmaschinen“, hält Rotert – ebenfalls unbewiesen – dagegen.

Fakt ist: Es gibt keine belastbaren Zahlen zur Erfolgsquote aus den skandinavischen Ländern. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Focus.

Aus den Augen …

In den letzten Monaten sind mehrere Sperrlisten aus verschiedenen Ländern im Internet aufgetaucht. Die Echtheit der Listen wurde bislang von keiner Seite bestritten, höchstens die Aktualität. Analysen von Bürgerrechtlern ergaben, dass sich sowohl auf der dänischen als auch auf der finnischen URL-Liste mehrheitlich Adressen befanden, die sich bei näherer Betrachtung nach dem jeweils geltenden Strafrecht nicht als Kinderpornografie-Links klassifizieren ließen.

Untersucht man, wo die gesperrten Seiten gehostet werden, ergibt sich ein erstaunliches Bild: Auf der finnischen Sperrliste etwa sind größtenteils in den USA gehostete Inhalte geführt, gefolgt von Australien, den Niederlanden und Deutschland. Von c't befragte Ermittlungsbeamte betonten, dass gerade in diesen Ländern das Stilllegen von Kinderpornografie-Sites besonders schnell und einfach funktioniert. In den USA dauert es bei stichhaltigem Verdacht ein bis drei Tage, bis das Angebot vom Netz ist.

Vor diesem Hintergrund machte jüngst die Kinderschutzorganisation Carechild ein aufschlussreiches Experiment. Sie verwendete dazu 20 Adressen aus der im Netz aufgetauchten dänischen Sperrliste. 17 der Seiten waren in den USA gehostet, jeweils eine in den Niederlanden, Südkorea und England. Carechild schrieb an die Abuse-Mail-Adressen der Hostingprovider und bat um Entfernung der Inhalte. Das Ergebnis: acht US-amerikanische Provider haben die Domains innerhalb der ersten drei Stunden nach Versand der Mitteilung abgeschaltet. Innerhalb eines Tages waren 16 Adressen nicht mehr erreichbar, bei drei Websites teilte der jeweilige Provider laut Carechild glaubhaft mit, dass die Inhalte nach augenscheinlicher Prüfung keine Gesetze verletzen oder der Betreiber für die abgebildeten Personen entsprechende Altersnachweise vorlegen konnte.

Geht man davon aus, dass die Inhalte zuvor längere Zeit auf der Sperrliste standen, führt dieses Experiment die Argumentation des Familienministeriums ad absurdum: Die dänischen Strafverfolgungsbehörden setzten anscheinend illegale Inhalte lieber auf eine Sperrliste, als sich darum zu bemühen, sie aus dem Netz zu verbannen. So sind die Inhalte für den unbedarften Teil der Bevölkerung vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso besser und länger.

Grundrechtsschonend

Nachdem ein Arbeitsentwurf für das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie vorliegt, sollte man meinen, von der Leyen habe ihr Ziel erreicht. Doch sie kämpft weiterhin energisch und gegen den Widerstand der Justizministerin für ihre Idee eines Vertrags von Providern mit dem BKA. Nach Meinung von Justizministerin Brigitte Zypries würde das BKA mit Sperranordnungen seine Kompetenzen überschreiten. Daher sei zunächst eine Änderung des BKA-Gesetzes notwendig.

Darüber hinaus hält die Justizministerin aber auch den Eingriff in die Grundrechte, den die Sperrung von Websites darstellt, für problematisch: „Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich auch im Internet frei zu bewegen“, gab Zypries zu bedenken. Das Problem lasse sich nur durch ein neues Gesetz lösen.

Ihre Kollegin von der Leyen sorgt sich offenbar weniger um die Verfassung und will die Provider unabhängig von der Gesetzgebung zwingen, den Vertrag mit dem BKA zu unterzeichnen. Dabei nennt sie Provider, die sich sträuben, namentlich und droht, man werde diese im zweiten Schritt mit dem angestrebten Gesetz zwingen, „Seiten, die Vergewaltigungen zeigen, zu sperren“. Damit stellt sie die Wahrheit auf den Kopf, denn von Zwang kann keine Rede sein – diese Provider fordern vielmehr eine gesetzliche Regelung. Die Reaktionen aus den Provider-Verbänden lassen aber annehmen, dass aufgrund des rufschädigenden Drucks aus dem Familienministerium zumindest die Mehrzahl der Mitglieder den Vertrag trotz aller juristischen Bedenken auch ohne vorherige Gesetzesänderungen unterzeichnen wird.

Vertrag und Gesetzentwurf sehen DNS-Sperren, also die schwächste aller technischen Lösungen vor. Der Gesetzentwurf spricht zwar von geeigneten und zumutbaren technischen Maßnahmen, aber in der Begründung heißt es, diese „technologieneutrale Ausgestaltung“ gehe davon aus, dass „möglichst grundrechtsschonend“ die DNS-Sperre eingesetzt werde. Im Vertrag steht, dass das BKA eine Liste mit vollqualifizierten Domainnamen (VDN) an die Provider liefert, und weiter: „Die Sperrmaßnahmen erfolgen mindestens auf Ebene des VDN.“

Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings zwischen den beiden Ansätzen: Nach dem aktuellen Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes soll die Sperrliste Webseiten enthalten, die Kinderpornografie anbieten und in Drittländern außerhalb der EU liegen. Das würde zumindest verhindern, dass in Europa Kinderporno-Seiten gesperrt statt entfernt werden.

Außerdem schreibt der Gesetzentwurf vor, dass das BKA Unterlagen vorhalten muss, die beweisen, dass gelistete Seiten zum Zeitpunkt der Sperrung Kinderpornografie enthalten haben. Leider fehlt aber ein entscheidender Punkt, nämlich dass diese Unterlagen zeitnah einem Richter zur Prüfung vorgelegt werden, der entscheidet, ob es bei der Sperrung bleibt oder ob sie aufgehoben wird. Und selbst dann wäre noch fraglich, inwieweit sich eine geheime Sperrliste mit dem Prinzip unseres Rechtsstaates verträgt.

Woran offenbar niemand gedacht hat, ist die Behandlung einmal gesperrter Seiten. Das BKA wird nicht verpflichtet, in der Folge zu prüfen, ob die Begründung für eine Sperre weiterhin besteht. Es sind auch keine Verfahren vorgesehen, über die Betreiber betroffener Seiten informiert werden oder aktiv werden können. Wie soll sich jemand verhalten, auf dessen Server etwa Hacker Kinderpornografie abgelegt haben oder dessen Website aufgrund von Verlinkungen über mehrere Ecken gesperrt wurde? Das Prinzip scheint zu lauten: einmal Kinderporno, immer Kinderporno.

Fazit

Es erstaunt, dass Ministerin von der Leyen kompromisslos an ihren Plänen festhält und Bedenken von Experten beiseite wischt, ohne darauf sachlich zu antworten. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags etwa bescheinigt dem Sperrvorhaben, weitgehend wirkungslos und gleichzeitig grundrechtsgefährdend zu sein. Solche Aussagen hält die Ministerin für „unterirdisch“. Die Gesellschaft für Informatik (GI), also die größte Ansammlung von Fachkompetenz im deutschsprachigen Raum, plädierte Anfang April fast schon verzweifelt für eine effektivere Strafverfolgung. Die geplanten Sperrungen dagegen seien wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich.

Bei nüchterner Betrachtung scheint es kaum möglich, dass Ministerin Ursula von der Leyen wirklich daran glaubt, durch Websperren den Handel mit Kinderpornografie spürbar eindämmen oder gar den Missbrauch von Kindern verhindern zu können. Zu offensichtlich läuft diese Aktion in eine falsche Richtung. Und damit taugt sie noch nicht einmal als gesellschaftliches Signal. Denn das würde lauten: Wir starten einen dilettantischen Versuch, das Problem zu verdecken, tun aber nichts dagegen.

Die Beispiele aus Skandinavien zeigen, dass die Sperren schädlich sein können: Wenn nämlich Server zwar auf der Liste landen, sich aber niemand die Mühe macht, sie vom Netz zu nehmen. Mit „aus den Augen, aus dem Sinn“ ist den Kindern nicht geholfen. Ebenso wenig kann es die Ministerin ernst mit der Behauptung meinen, Zufallsfinder, die im Web über Kinderpornos stolpern, würden „angefixt“. Schließlich geht es hier um eine sexuelle Veranlagung und nicht um Drogenkonsum.

Was steckt also wirklich hinter all diesen Hirngespinsten? Wenn es nicht die Bekämpfung von Kinderpornos ist, dann kann es nur um die Installation der Sperren selbst gehen. Das würde bedeuten, dass hier mit einem Vorwand eine geheime Liste eingeführt wird, die man nach und nach um weitere strafbare und unliebsame Inhalte erweitern kann. Die viel gelobten skandinavischen Länder zeigen bereits die Richtung: In Schweden versuchte die Polizei 2007 auf Lobbydruck hin, Adressen der Tauschbörsen-Suchmaschine Pirate Bay auf die Kinderporno-Sperrliste zu heben. Ähnliches ereignete sich 2008 in Dänemark.

Und in Deutschland stehen die Interessensgruppen bereits in den Startlöchern. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: „Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.“ Das ist die mühsam verklausulierte Forderung, unliebsame P2P-Linkseiten auf die Sperrliste zu hieven.

Längst wurden sogar Forderungen laut, nach denen auf die Liste auch gewaltverherrlichende Inhalte und Glücksspielangebote gehören. Es dürfte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch radikale politische Aussagen ausgeblendet werden sollen. Dann fehlt nur noch ein Gesetz, das jedes Umgehen der technischen Sperre unter Strafe stellt, und die Machthabenden hätten ein perfektes Zensurwerkzeug.

Quelle : www.heise.de

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Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.

Diese Planungen kommen überraschend, denn im Gesetzgebungsverfahren war bislang von keiner Seite die Rede davon, dass ein Echtzeitzugriff auf die von Providern geloggten Nutzer-IP-Adressen zu Strafverfolgungsmaßnahmen möglich sein soll. Im Gegenteil versuchte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor rund einem Monat noch die Wogen zu glätten, indem sie beispielsweise gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezüglich des geplanten Gesetzes behauptet hatte: "Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Justizministeriums-Pressesprecher Staudigl erläuterte heise online auf Nachfrage, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am vergangenen Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetzgebungsverfahren lediglich angedeutet hatte: Laut Gesetzentwurf ist es Staudigl zufolge den Strafverfolgungsbehörden nicht immer möglich, "retrospektiv auf gespeicherte Daten zugreifen, sodass nur eine sogenannte Echtzeitüberwachung in Betracht kommt". Die funktioniere dann "ähnlich wie bei einer inhaltlichen Telekommunikationsüberwachung. Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet". Eine solche Maßnahme könne aber nur durch richterlichen Beschluss angeordnet werden, betonte er.

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen".

Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: "Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können."

Während Staudiegl heise online am gestrigen Freitag Abend diese Klarstellung zukommen ließ, erklärte Familienministerin von der Leyen im Interview mit dem Berliner Sender radioeins die Folgen ihrer Gesetzesinitiative gänzlich anders: "Der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar. Sonst müsste jeder, der eine Spam-Mail bekommt oder etwas falsches eingibt, sich sofort strafbar machen."

Auf die Nachfrage der Moderatorin, ob es denn geplant sei, IP-Adressen zu speichern und für die Strafverfolgung auszuwerten, erläuterte die Ministerin: "Es gibt eine DNS-Sperre, da wird nichts gespeichert." Nochmals fragte die Moderatorin nach, ob nicht IP-Adressen bei den Stoppschild-Servern gespeichert und von Strafverfolgungsbehörden verwendet würden. Von der Leyen antwortete: "Das Gesetz, das jetzt im Bundestag ist, lässt grundsätzlich offen, dass, wenn kompliziertere Sperrtechniken verwendet werden, und die obersten Strafbehörden, zum Beispiel die Staatsanwaltschaft, das brauchen, grundsätzlich Spuren verfolgt werden könnten."

Im vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ist von einer derartigen Einschränkung auf "komplizierte Sperrtechniken" allerdings nichts zu lesen. Ganz im Gegenteil bezieht sich die Befugnis für die Provider, Zugriffs-IP-Adressen am Stoppschild-Server zu speichern und zu Ermittlungszwecken weiterzugeben, unmissverständlich auch auf die nach von-der-Leyen-Lesart unkomplizierte DNS-Sperre. Die aktuellen Äußerungen der Bundesfamilienministerin führen folglich gleich in mehreren Punkten in die Irre.

Quelle : www.heise.de

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Medienrechtsforum: Forderungen nach Ausweitung von Internetsperren
« Antwort #64 am: 25 April, 2009, 20:30 »
Auf dem Kölner Forum Medienrecht haben Vertreter des Buchhandels und der hessischen Landesregierung Access-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspiel-Anbieter gefordert. Zuvor hatten sich Gegner und Befürworter der von der Bundesregierung geplanten Access-Blockade von Kinderporno-Seiten einen heftigen Schlagabtausch geliefert.

Heinrich Sievers, Leiter des Referats Glücksspiel im Hessischen Innenministerium, kritisierte die Internet-Provider scharf, die allein Access-Blockaden gegen Kinderpornografie einrichten wollen. Für Sievers kommt das Internet damit einem "rechtsfreien Raum" gleich. Um mögliche grundrechtliche Bedenken auszuräumen, empfiehlt Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass sie ungesetzliches Verhalten unterbinden können.

Sievers widersprach der gängigen Interpretation eines umfassenden Telekommunikations-Geheimnisses: "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt." So sei erst ab dem Einloggen auf einer Webseite eine individuelle Kommunikation gegeben, alle Schritte davor seien eher mit dem Rundfunk vergleichbar. Der Lotterie-Staatsvertrag biete eine ausreichende Grundlage, um Sperrverfügungen auszustellen.

Den Providern wirft Sievers Irreführung vor: Er habe ihnen bereits vorgeschlagen, freiwillig 25 Seiten zu sperren – das sei unter Verweis auf technische Probleme abgelehnt worden. Nur wenig später hätten jedoch einige Provider Verträge zu Access-Blockaden unterschrieben. Auch den Bundesverband deutscher Banken habe er um Hilfe ersucht – die Geldinstitute seien aber nur bereit gewesen, inländische Konten zu sperren, wenn diese gemeldet würden.

Christian Sprang, Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, plädierte für Access-Blockaden gegen Angebote, die das Urheberrecht verletzen. Er warf den Providern eine bewusste Zusammenarbeit mit rechtsverletzenden Angeboten vor, weil sie dort Werbung schalten könnten. Die Internetwirtschaft könne ihren guten Willen zeigen, indem sie auf Werbung auf Angeboten wie Rapidshare verzichteten, sagte Sprang.

Da der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Filesharing-Benutzer mittlerweile Wirkung zeige, verlagerten sich die Urheberrechtsverstöße auf One-Click-Hoster, erläuterte Sprang. Dieselben Anbieter, die Kinderpornografie verbreiten und mit Phishing arbeiten würden, betrieben auch Server mit urheberrechtswidrigen Inhalten. Diese "Internet-Mafia" finanziere sich unter anderem durch Werbung für Flatrate-Angebote der Provider und für pornografische Angebote. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", sagte Sprang. Die Kosten sollten an die Kunden der Provider weitergereicht werden.

Stefan Engeln von United Internet wies den Vorwurf der Mittäterschaft zurück. Zwar tauche ab und zu Provider-Werbung bei Download-Angeboten auf, die Provider hätten aber kein Interesse daran, gezielt Kunden solcher Angebote zu werben: "Solche Kunden sind für uns absolut unrentabel."

Dass die Provider künftig für jeden illegalen Inhalt im Internet in Anspruch genommen werden sollen und das Haftungsprivileg abgeschafft werden soll, gehe mit einer kompletten Änderung des Geschäftsmodells einher, meint Engeln. Dann stelle sich ihnen die Frage, ob sie nur noch mit zertifizierten Inhalteanbietern sprechen sollten. Die Rechnung für die anfallenden Kosten würden die Provider dann nicht nur auf die Kunden abwälzen, sie würden auch vom Buchhandel Geld für die Zuführung legalen Traffics verlangen. Er nehme an, dass die Befürworter solcher weitergehenden Verantwortung der Provider die Konsequenzen ihrer Forderungen überdacht haben, sagte der Jurist.

Quelle : www.heise.de

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Telekom : Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich
« Antwort #65 am: 26 April, 2009, 11:03 »
Die von der Bundesregierung initiierte Sperrung kinderpornografischer Internet-Seiten wird sich um etliche Monate verzögern. Die Deutsche Telekom machte im Nachrichtenmagazin Focus technische Hürden dafür verantwortlich. Telekom-Sprecher Ralf Sauerzapf sagte: "Wir müssen eine Software entwickeln, die es bis dato noch gar nicht gibt, und diese auf einigen hundert Servern testen und installieren." Die Entwicklung und Umsetzung dieses vollautomatischen Verfahrens koste mehr Zeit als gedacht. "Die Sperre kann daher voraussichtlich erst in einem halben Jahr aktiviert werden", so Sauerzapf.

Quelle : www.heise.de

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Von der Leyen: "Nur versierte Nutzer können Sperren umgehen"
« Antwort #66 am: 26 April, 2009, 16:57 »
Sperren sollen Massengeschäft mit Kinderpornografie weniger lukrativ machen

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geht davon aus, dass rund 20 Prozent der Internetnutzer die geplanten Internetsperren gegen Kinderporngrafie umgehen können. Das setze aber einen versierten Umgang mit dem Internet voraus.
"Wir wissen, dass bei den vielen Kunden, die es gibt, rund 80 Prozent die ganz normalen User des Internets sind. Und jeder, der jetzt zuhört, kann eigentlich sich selber fragen, wen kenne ich, der Sperren im Internet aktiv umgehen kann. Die müssen schon deutlich versierter sein. Das sind die 20 Prozent. Die sind zum Teil schwer Pädokriminelle. Die bewegen sich in ganz anderen Foren. Die sind versierte Internetnutzer, natürlich auch geschult im Laufe der Jahre in diesem widerwärtigen Geschäft", erklärte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen dem Berliner Radiosender Radio Eins leicht missverständlich.

Kritiker der geplanten Internetsperren weisen immer wieder darauf hin, wie leicht die geplanten DNS-Sperren, die von der Leyen schlicht als "etwas Technisches" bezeichnet, zu umgehen sind. Es bedarf keines großen technischen Wissens, um die Sperren zu umgehen, müssen Nutzer dazu doch nur einen alternativen DNS-Server nutzen, wofür es unabhängig von den Sperren zum Teil gute Gründe gibt.

Von der Leyen betont weiter, es gehe darum, das Massengeschäft mit Kinderpornografie mit den Sperren einzudämmen und dadurch weniger lukrativ zu machen. Zudem gehe es darum, durch das geplante Stoppschild aufzuklären.

Quelle : www.golem.de

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Offline berti

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Re: Von der Leyen: "Nur versierte Nutzer können Sperren umgehen"
« Antwort #67 am: 26 April, 2009, 19:30 »
und wieder einmal hat ein politiker (eine politikerin in diesem falle) bewiesen, das politiker keine ahnung von dem haben, worüber sie so gerne schwafeln. :embarassed:
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Deutsche Netzsperren - Rapidshare soll auf die Liste
« Antwort #68 am: 27 April, 2009, 16:36 »
Ging es nach den Vorstellungen einiger Sprecher - so würde man die Sperren gegen Webseiten mit Kinderpornos inhaltlich deutlich ausweiten. So wurden kürzlich Forderungen nach Blockaden gegen Urheberrechtsverletzer und ausländische Glücksspielangebote im Web laut. Die Begehrlichkeiten der Rechteinhaber betreffen auch den populären schweizer Sharehoster.

Es war eigentlich keine Frage, ob es eintreten würde, sondern lediglich wann. Die Zensur von Websites mit kinderpornografischen Inhalten ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, schon werden die nächsten Ziele ausgewählt.

Heinrich Sievers, der Leiter des Referats Glücksspiele im hessischen Innenministerium, kritisierte auf dem Kölner Forum Medienrecht die gegenwärtige Situation aufs schärfste. Er, sowie Vertreter des Buchhandels forderten Zugriffs-Blockaden gegen Urheberrechtsverletzungen und ausländische Glücksspielangebote. Die von den Internet-Providern eingerichteten Blockaden, welche sich nur gegen Kinderpornografie richten, seien nicht ausreichend. Dadurch werde das Internet zu einem "rechtsfreien Raum", so Sievers auf der Veranstaltung. Zur Beseitigung möglicher grundrechtlicher Bedenken rät Sievers den Providern, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, dass rechtswidrige Taten unterbunden werden können. Besonders bemerkenswert war dabei die Äußerung Sievers, in Bezug auf das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist. "Ich gehe davon aus, dass das Fernmeldegeheimnis nur für die Kommunikation zwischen Menschen und nicht für die Kommunikation zwischen Maschinen gilt", erklärte der Referatsleiter.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Christian Sprang, setzte sich insbesondere für eine Zugriffssperre gegen Angebote ein, welche die Urheberrechte verletzen. Die Provider würden bewusst mit rechtsverletzenden Angeboten zusammenarbeiten, da man dort Werbung schalten könne. Durch den Verzicht auf Angebote wie Rapidshare könne die Internetwirtschaft ihren "guten Willen" zeigen, erläuterte Sprang. Die Urheberrechtsverstöße würden sich nach und nach auf Filehoster verlagern, da der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Tauschbörsennutzer bereits Wirkung zeige. "Wenn man an solche Angebote herankommen will, die im Ausland sitzen, sehe ich keinen anderen Weg als Access-Sperren", erklärte Sprang.

Wie viele Beobachter bereits befürchtet haben, scheint nun die Tür zu weit reichenden Blockaden offen zu stehen. Und jeder Vertreter der Industrie, der genügend rechtfertigende Einwände einbringt, kann einen Fuß in eben diese stellen.

Firebird77 von gulli meint:

Es war eigentlich nicht anders zu erwarten, und dennoch hatte man vielleicht nicht so früh damit gerechnet. Fraglich ist bislang wohl nur, wie man an "die Angebote herankommen" will, wenn man diese schlicht blockiert.

Quelle : http://www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Re: Deutsche Netzsperren - Rapidshare soll auf die Liste
« Antwort #69 am: 28 April, 2009, 00:35 »
[scharzmalmodus]
Es wird sicher ncht lange dauern, bis Religionsgemeinschaften, politische Parteien, Arbeitgeberverbände und andere Lobbyisten aller Art darum wetteifern werden, wessen eigene Interessen noch unbedingter und sofortiger zu Filtersperren führen "müssen".
So wären Sperren gegen die Darwin'sche Evolutionslehre in mancher Leute Augen wünschenswert, oder gegen die Darstellung von Frauen ohne Kopftücher, überhaupt gegen alles, was einen religiösen Fundamentalisten stören könnte. Oder gegen unliebsame politische Richtungen, oder gegen Gewerkschaftsaktivitäten, oder gegen Gentechnik-Kritiker...

Verfassungsfeinde greifen von allen Seiten an.

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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äussern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ... Eine Zensur findet nicht statt.




« Letzte Änderung: 28 April, 2009, 10:58 von Jürgen »
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Re: Freie Netze zwischen Anarchie und Hierarchie
« Antwort #70 am: 28 April, 2009, 01:43 »
Sehr, sehr coole neue Signatur hast du da Jürgen.....gefällt mir...

Einen mini-Rechtschreibfehler gilt es zu finden ... da fehlt ein "t"  ;D

Aber ich sollte momentan auch nicht mit Steinen werfen..die Kommaregeln hab ich fast ganz vergessen...und naja...je mehr man schreibt, umso mehr wächst einem das Ganze auch über die Ohren hinaus....
--
Korrektur : Es fehlen (mindestens) zwei "t".....fällt mir da gerade auf...  ;)
« Letzte Änderung: 28 April, 2009, 02:28 von Hesse »

Offline Jürgen

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Re: Freie Netze zwischen Anarchie und Hierarchie
« Antwort #71 am: 28 April, 2009, 11:04 »
Das Zitat aus dem Grundgesetz gehört (noch) nicht zu meiner Sig.
Inflationäre Verwendung dürfte m.e. dessen Wirkung abträglich sein.

Zugegeben, gelegentlich brauche ich wohl eine neue Tastatur.
Der Cordless Desktop hat vor Jahren 14.95 gekostet, und so langsam hakt's nun doch zuviel.
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KiPo-Sperren - Internetzensur kommt EU-weit
« Antwort #72 am: 29 April, 2009, 09:42 »
Internetsperren gegen Kinderpornographie sollen nun auch von der EU-Ebene aus verpflichtend gemacht werden.

Der EU-Ministerrat will im Rahmen des "Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie", für den nun ein Entwurf veröffentlicht wurde, alle EU-Länder verpflichten, Netzsperren zu implementieren. Diese sollen neben anderen Maßnahmen stehen, die von Kinderschützern als durchaus sinnvoll und geeignet erachtet werden.

Nach Artikel 18 des Entwurfs soll jeder Mitgliedstaat verpflichtet werden, die "erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um Internetsperren von Seiten, die "Kinderpornographie enthalten oder verbreiten" zu realisieren. Dabei sind Art und Umfang der geplanten Maßnahmen bisher fraglich. Vordergründig sieht es so aus, als würde man moderater vorgehen als beispielsweise in Deutschland und zusätzliche Kontrollmechanismen gegen einen Missbrauch dieser Maßnahme treffen. So heißt es, dass "insbesondere [...] sichergestellt werden" soll, "dass die Sperrung auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können."

Auffällig ist allerdings, dass dieser Entwurf, wie auch das geplante deutsche Gesetz, "technikoffen" formuliert ist, das heißt, dass die Sperren durch beliebige technische Mittel realisiert werden können. Unter Umständen könnte die Formulierung sogar auch die Nutzung der sogenannten Deep Packet Injection (DPI) bewusst mit einschließen. Kritiker der geplanten Internetsperren werden daher außer der nationalen Gesetzgebung in nächster Zeit auch die diesbezüglichen Verhandlungen der EU aufmerksam verfolgen müssen.

Quelle : http://www.gulli.com

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Kinderporno-Sperren: "An Populismus kaum zu überbieten"
« Antwort #73 am: 04 Mai, 2009, 12:09 »
Ende April wurde der Gesetzentwurf zum Sperren von Kinderpornografie-Webseiten im Bundeskabinett beschlossen, am Mittwoch dieser Woche soll er bereits im Bundestag behandelt werden. Im Vorfeld äußerte sich nun die Opposition sehr kritisch zu dem Vorhaben, das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vorangetrieben wurde.

"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, gegenüber der Berliner Zeitung. Er kritisierte den Gesetzentwurf zu Websperren als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit". Die Bundesregierung wolle vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall: "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist", betonte Beck und forderte gleichzeitig stärkere Anstrengungen bei der internationalen Strafverfolgung von Kinderpornografie.

Beck warnte ähnlich wie zuvor schon Brigitte Zypries, als Bundesjustizministerin Kabinettskollegin der Familienministerin, vor Begehrlichkeiten nach ausgedehnteren Websperren: "Keiner weiß, welche Seiten das BKA künftig noch auf seine Liste setzt", meinte Beck. Schon jetzt werde über die Sperrung von Musik-Tauschbörsen, Internetlotterien und Gewaltvideos diskutiert. Die Grünen hatten bereits zuvor das mit den Webseiten-Sperren verbundene Überwachungsvorhaben der Regierung kritisiert. Es sei im Sinne des Datenschutzes nicht hinnehmbar, dass Informationen über IP-Adressen und versuchte Webseiten-Zugriffe, die über die bei gesperrten Seiten eingeblendete Stopp-Seite generiert werden, zu Ermittlungszwecken an das BKA weitergeleitet würden.

Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz äußerte zudem Bedenken, ob der Bund ein Gesetz zum Sperren von Web-Seiten in der vorgesehenen Form überhaupt beschließen dürfe: "Es ist fraglich, ob der Bund ein Gesetz verfassungsgemäß erlassen kann, welches die Sperrung von Internet-Seiten nach inhaltlichen Kriterien zum Gegenstand hat", meinte Piltz und verwies dabei darauf, dass das BKA durch das Gesetz neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten soll, indem es Daten nicht nur sammele und auswerte, sondern auch den Polizeibehörden zur Verfügung stelle. Die Gefahrenabwehr liege aber in der Kompetenz der Länder, nicht des Bundes. Der Bund sei lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren befugt, so wolle es das Grundgesetz, betonte Piltz. Zudem liege die Regelung von Medieninhalten alleine in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Die FDP-Politikerin hatte zuvor schon ebenso wie Datenschützer kritisiert, dass das BKA die Sperrlisten zusammenstellen solle und damit zu einer Art "Zensurbehörde" werde. "Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass legale Angebote betroffen sein können", hatte Piltz gewarnt. Die FDP fürchtet, dass durch ein Gesetz mit der Einführung von Sperrlisten die "Zensur des Internets durch die Hintertür" ermöglicht werde; zumindest aber bestehe die Gefahr eines Missbrauchs der Sperrlisten.

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Sachsen-Anhalts Justizministerin warnt vor mehr Netzsperren
« Antwort #74 am: 04 Mai, 2009, 19:41 »
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) fürchtet, dass die von der Bundesregierung geplanten Zugangshürden fürs Web nicht auf kinderpornographische Angebote beschränkt bleiben. Sie sehe "Gefahren der Ausweitung", sagte die SPD-Politiker am heutigen Montag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig und schloss sich damit Bedenken aus den Reihen der Oppositionsparteien und anderer Gegner von Websperren an. Die Politik neige generell dazu, "Probleme mit Verboten zu lösen". Daher könne der Druck wachsen, auch andere Inhalte auf die Filterliste zu setzen.

Für umso wichtiger hält Kolb die am Mittwoch im Bundestag beratene gesetzliche Grundlage für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene Zugangserschwernis für Kinderporno-Seiten. Der Gesetzgeber müsse auf diesem Weg "Eingriffe in die Grundrechte" klar mit dem Nutzen der Maßnahme abwägen. Zudem könne die Regelung dann vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Persönlich plädierte die Justizministerin dafür, "Access Blocking auf diesen einen Bereich schwerer Kriminalität zu begrenzen".

Noch nicht vorstellen kann sie sich in diesem Zusammenhang, wie die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ins Feld geführte "Echtzeit-Überwachung" von Nutzern der anvisierten Stopp-Seite rechtsstaatlich erfolgen soll. Falls es ihrer Parteikollegin wirklich darum gehe, bei jedem Versuch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wäre das wohl viel Arbeit für die Justiz. Die Lösung des Problems des Kindesmissbrauchs würde damit nicht vorankommen. Generell befürworte sie die Bundesinitiative, um Gelegenheitsnutzern kinderpornographischen Materials "den Einstieg in die Szene" zu erschweren. "Hardcore-Nutzer" könnten dagegen nicht von den Blockaden abgehalten werden.

Für Lutz Donnerhacke vom Jenaer Provider IKS geht eine Debatte über Umgehungsmöglichkeiten aber auch angesichts der Möglichkeiten, eine Webdomain in Minutenfrist zu wechseln, am Thema vorbei. Technisch sei auch eine tatsächlich greifende Sperre zu realisieren, wobei allerdings die bestehende Internetstruktur geändert werde. Die Politik habe der Internetwirtschaft aber bislang keine nachvollziehbaren Fakten vorgelegt, die derart drastische Einschnitte in die Kommunikationslandschaft rechtfertigen würden. Die vielfach ins Feld geführte Steigerung der Abrufe kinderpornographischen Materials und dessen Verbreitung sei "aus der Luft gegriffen". Einen "kommerziellen Massenmarkt" in diesem Bereich gebe es nicht.

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