Autor Thema: Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert  (Gelesen 30568 mal)

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"Albtraum Vorratsdatenspeicherung"
« Antwort #30 am: 03 Mai, 2005, 16:09 »
Die Pläne des EU-Rates, Telekommunikationsanbieter zur pauschalen Überwachung sämtlicher Datenspuren ihrer Nutzer über Monate und Jahre hinweg zu verpflichten, stießen am heutigen Dienstag im EU-Parlament in Brüssel auf heftigen Widerstand. Bei einer Anhörung der liberalen Fraktion sprachen sich Vertreter der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft entschlossen gegen das heftig umstrittene Vorhaben aus, bei dem es um die Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten geht, die bei der Abwicklung von Diensten im Bereich Sprachtelephonie und Internet anfallen. Das "wirtschaftspolitische Thema allererster Güte" betreffe nicht nur die Unternehmen, "sondern auch und insbesondere die Nutzer von Telekommunikationsdienstleistungen", stellte etwa Christiane Eichele im Namen des Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Union of Industrial and Employers' Confederations of Europe (UNICE) klar. Der mit der Überwachung einhergehende Vertrauensverlust berge die Gefahr, "dass die Weiterentwicklung der Informationsgesellschaft nachhaltig gehemmt wird".

Die Frage des "Ob" einer Vorratsdatenspeicherung ist für Eichele noch lange nicht entschieden. Der Ministerrat und das Parlament haben ihrer Ansicht nach "das Recht und die Pflicht, erst nach einem demokratisch legitimierten Diskussionsprozess" über die Einführung der kostspieligen Maßnahme zu entscheiden. Auch der EU-Kommission, die momentan an einem eigenen Gesetzgebungsvorschlag arbeitet und mit einer einjährigen Speicherpflicht liebäugelt, warf die Industriegesandte vor, noch keine solide "Rechtsfolgenabschätzung" durchgeführt zu haben. Ein "ausführlicher und konkreter Dialog mit allen Beteiligten" habe noch gar nicht stattgefunden. Generell würde eine Vorratsdatenspeicherung laut Eichele "neue, die Wirtschaft belastende, Maßnahmen" mit sich bringen. Von einer "Harmonisierung" in der EU könne dagegen keine Rede sein, da noch kein Mitgliedsland eine entsprechende umfassende Verpflichtung fest implementiert habe.

Fabian Fahr vom Branchenverband Bitkom ging auf die "mysteriöse deutsche Liste" ein, die als "Kompromisspapier" aus Verhandlungen einer Handvoll größerer Telcos mit der Bundesregierung hervorgegangen sein soll. "Die Industrie hat zu gar nichts zugestimmt", betonte er. Allein die Strafverfolger hätten sich in einem Dokument mit der halbjährlichen Speicherung eines begrenzten Umfangs von Verbindungs- und Standortdaten zufrieden gegeben, gegenüber dem sich die Wirtschaft aber ebenfalls noch reserviert gezeigt habe. Sollte eine Vorratsdatenspeicherung trotzdem weiter politisch gewünscht werden, dürfte sie 180 Tage nicht überschreiten und müsste mit einer "vollen Entschädigung" der betroffenen Firmen einhergehen. Die Lagerung von Informationen über fehlgeschlagene Anrufversuche, der IP-Datenkommunikation im Internet sowie von Standortdaten dürfte zudem auf keinen Fall verlangt werden.

Scharfe Kritik übte auch Klaus Landefeld, Vorstandmitglied im europäischen Providerverband EuroISPA. Er wies auf zahlreiche Unklarheiten im aktuellen Entwurf für einen Rahmenbeschluss hin. So sei im Zusammenhang mit der geforderten Datenspeicherung einmal von allen "öffentlich verfügbaren elektronischen Kommunikationsdiensten" unter der Aufführung sämtlicher Internetdienste von E-Mail über ftp bis hin zu VoIP die Rede. An anderer Stelle würden "Dienste der Informationsgesellschaft" aber ausgenommen. Zudem wies er auf technische Probleme für die Provider hin: Angesichts der Wunschliste bräuchte schon ein mittlerer Netzanbieter unter Berücksichtigung der Zunahme des Datenverkehrs "300 oder 600 mal" mehr Speicherkapazität als heute, um den Auflagen Folge zu leisten. Angesichts der Datenmengen würden die Kosten dafür disproportional in die Höhe wachsen und den Providern bis zu "1200 mal" höhere Rechnungen bescheren. Es handle sich zudem um Rohdaten, die zunächst allein maschinenlesbar seien.

Gus Hossein von Privacy International malte zudem auf Basis einer Stellungnahme zahlreicher Bürgerrechtsorganisation ein dunkles Bild des Überwachungskomplexes, in den sich die EU mit der Beschattung sämtlicher Bewegungen der Nutzer elektronischer Medien verwandeln würde. Ähnlich bezeichnete auch Andreas Gebhard vom Newthinking Network in Berlin die Vorratsdatenspeicherung als "Albtraum der Zivilgesellschaft". Als "Horrorvorstellung" empfindet er es insbesondere, dass trotz der breit aufgestellten Front gegen die Maßnahme Rat und Kommission weitgehend unbekümmert die Gesetzgebung weiter vorantreiben. Dies werfe kein gutes Licht auf die demokratische Entwicklung der EU. Alexander Alvaro, Berichterstatter für den Rahmenbeschluss im EU-Parlament und Mitglied der Liberalen, hat den Ministerrat bereits offiziell aufgefordert (PDF-Datei), seinen Vorstoß zurückzuziehen. Doch davon wollen die Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten bislang nichts wissen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59255

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Offline Jürgen

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Re:"Albtraum Vorratsdatenspeicherung"
« Antwort #31 am: 04 Mai, 2005, 01:32 »
Sollte all' dieser Bockmist wahr werden, wird kein einziger Terrorist mehr gefasst.
Es gibt nämlich genug Handys mit Anmeldung auf Strohmänner, sowie öffentliche Terminals und nicht zuletzt Telefonzellen und Briefkästen.
Dafür wären die Zeiten kostenloser E-Mail und billiger CbC-Provider vorbei, für Alle würde zudem der alte Spruch aktueller denn je:
Der Feind hört mit!

Wollen die Betroffenen solcher Wahn-Ideen wirklich in die Zeit zurück?
Nichts aus der Geschichte gelernt?
Gar nichts ? ? ?

Wer dem ganzen Volk misstraut, soll sich, verdammt nochmal, ein anderes suchen !!!
Geht mit Schill, aber geht!
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Re:"Albtraum Vorratsdatenspeicherung"
« Antwort #32 am: 04 Mai, 2005, 14:52 »
Bravo Jürgen,

am schlimmsten finde ich nach wie vor, das unsere Gesellschaft für 2% vorgegaugelter Rabatte mit Kundenkarten sämtliche Daten Preis geben. Da wundert nicht, das die Gesetzgeber das weiter auskosten und den gläsernen Bürger wollen.

Aber das ist ja so in der Welt. In manchen Ländern gibt es eine ID Karte, die die Identität bezeugt. Viele Länder kennen das nicht, da gibt es nur auf Verlangen einen Reisepass, falls man ihn brauchén sollte.
In der BRD gibt es einen Personalausweis, der weist nach, das auch sie zum Personal der BRD gehören.
Alles klar?
Und schönen Feiertag
lucky ;D

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Heftige Kritik am Telemediengesetz-Entwurf
« Antwort #33 am: 11 Mai, 2005, 19:07 »
Der Entwurf für ein Telemediengesetz (TMG) des Bundeswirtschaftsministeriums zur Neufassung der Datenschutz- und Haftungsregeln im Internet stößt bei Experten auf zahlreiche Einwände. Das Papier "scheitert vor den wirklichen Herausforderungen", konstatiert Johann Bizer, stellvertretender Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Es werde "kein konsistentes Modell vorgelegt, welches den Datenschutz bei der Telekommunikation und bei Telemedien leistungsfähig integriert". Auf die Konvergenz der Technik sollte der Gesetzgeber auch mit einem konvergenten Datenschutzrecht reagieren -- und zwar "auf inhaltlich hohem Niveau".

Im Einzelnen kritisiert Bizer, dass die Anbieter von Tele- und Mediendiensten im Rahmen der Rechtsverfolgung mehr Daten über ihre Kunden sammeln und Auskünfte darüber an "berechtigte Stellen und Personen erteilen" dürfen beziehungsweise etwa bei Urheberrechtsverletzungen voraussichtlich müssen. Bizer sieht in den entsprechenden Passagen eine "unbestimmte Ermächtigung, für private und öffentliche Zwecke personenbezogene Daten zu sammeln." Es werde ein "Einfallstor" für einen Auskunftsanspruch gegen Provider geschlagen. Bizer spricht von einer "Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Auftrag der Verfassung, normenklare und bestimmte Regelungen zu treffen". Letztlich solle "eine Art Vorratsdatenspeicherung" eingeführt werden, "die Auskünfte gegenüber Privaten provoziert".

Auch Patrick Breyer, Rechtswissenschaftler an der Uni Frankfurt, ist die "eBay-Klausel" ein Dorn im Auge, der zufolge Diensteanbieter bei Verdacht auf Rechtsbrüche Kunden bespitzeln könnten. Es sei mit der Verfassung nicht zu vereinbaren, Firmen "im Wege der Selbstjustiz eine eigenmächtige Kontrolle und Überwachung des Nutzerverhaltens zu gestatten". Abzulehnen sei auch, dass Anbieter von Internet-Zugang, Internet-Telefonie und E-Mail ihre Kunden ohne Einwilligung mit Spam überziehen dürften. Irritiert hat Breyer auch die Streichung einer Bestimmung, wonach Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Im Teledienstegesetz oder im Teledienstedatenschutzgesetz, die vom TMG genauso wie der Mediendienstestaatsvertrag der Länder ersetzt werden sollen, sind derlei Obergrenzen noch vorgesehen. Mit der neuen Regelung könnten nur noch Bußen bis zu 1000 Euro verhängt werden.

Verhängnisvoll wäre es laut Breyer zudem, falls die Anbieter einschränkungslos zur Herausgabe von Bestandsdaten wie Name und Anschrift von Kunden an Sicherheitsbehörden in einem manuellen Auskunftsverfahren verdonnert würden. Derlei Informationen über die Nutzung von Telemediendiensten könnten "weit reichende Rückschlüsse auf politische, finanzielle, sexuelle oder sonstige persönliche Interessen zulassen". Verbraucher würden dagegen erwarten, "dass sie im virtuellen Leben ebenso anonym und überwachungsfrei handeln können wie im wirklichen Leben". Gemeinsam mit einer Reihe Bürgerrechtsorganisationen hatte Breyer zudem in einem alternativen Gesetzesvorschlag angemahnt, Sperrungsverfügungen gegen Provider nur noch bei der Übermittlung eigener Inhalte zuzulassen.

Bedenken gegen den TMG-Entwurf hat auch Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom. Ihm zufolge droht eine Doppelregulierung etwa von Zugangs- oder E-Mail-Providern, da diese sowohl dem Telekommunikations- als auch dem TMG unterstehen würden. Kitz bemängelt zudem, dass der Gesetzgeber aus dem Zusammenwachsen von Fernsehen und Internet-Angeboten die falschen Schlüsse ziehe. Immer mehr Inhalte der neuen Dienste würden einer ebenso intensiven Inhaltsregulierung unterzogen, wie dies früher beim Rundfunk der Fall war.

Quelle : www.heise.de

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Trotz des Verdachts illegaler Kopien von Musikstücken und deren möglicher Verbreitung über einen FTP-Server müssen Zugangsprovider nicht die Daten ihres Kunden, wie Name und Anschrift, mitteilen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden und damit eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg kassiert.

Laut OLG fehle es für das Informationsverlangen unter anderem an einer rechtlichen Grundlage. Dies könnte sich allerdings demnächst ändern, da der Gesetzgeber neue Auskunftsregelungen plant. Voraus gegangen war der Entscheidung des Oberlandesgerichts eine Offensive der Musikindustrie. Im Kampf gegen Raubkopien hatte sie gleich mehrere gleichlautende Verfahren angestrengt, um an Kundendaten zu gelangen, denen zu konkreten Zeitpunkten bestimmte dynamische IP-Nummern zugewiesen waren, da der Verdacht der rechtswidrigen Verbreitung geschützter Songs bestand. Im Hamburger Fall ging es um einen FTP-Server, über den nach Auffassung des Musiklabels die Titel "Zwitter" und "Rein Raus" vom Album "Mutter" der Band Rammstein kostenlos herunter geladen werden konnten. Das Landgericht gab dem Auskunftsbegehren statt und stützte sich dabei auf eine entsprechende Anwendung von Paragraf 101 a Urheberrechtsgesetz (UrhG). Auch wenn genannte Norm den Inhabern von Urheberrechten, wie beispielsweise Musikunternehmen, nicht unmittelbar einen Auskunftsanspruch gebe, so seien dennoch Access-Provider zur Herausgabe von Kundendaten verpflichtet. Begründung: Paragraf 101 a UrhG diene der "effektiven Bekämpfung von Verletzungen immaterieller Schutzgüter".

Anders nunmehr das Oberlandesgericht: In seiner sehr detaillierten Begründung kommt es zu dem Ergebnis, dass der im Urheberrechtsgesetz geregelte Auskunftsanspruch nur denjenigen zur Auskunft über Herstellung und Verbreitung von Raubkopien verpflichte, der selbst an der Handlung beteiligt ist. Daran fehle es aber beim Access-Provider, da dieser lediglich den Zugang zum Web bereit stelle. Entgegen der Auffassung des Landgerichts könne ein Provider auch deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden, weil er aufgrund der Bereitstellung des Internetzugangs als so genannter Mitstörer an der Rechtsverletzung mitwirke. Daran ändere auch die gesetzliche Regelung in Paragraf 8 Absatz 2 Teledienstegesetz (TDG) nichts, wonach Access-Provider nach den allgemeinen Gesetzen trotz einer gewissen Haftungsprivilegierung zur "Entfernung und Sperrung" rechtswidriger Inhalte verpflichtet sind. Schließlich heiße "entfernen" und "sperren" eben gerade nicht, auch Auskunft erteilen zu müssen, so das OLG. Mit seiner Entscheidung liegt das OLG Hamburg auf der gleichen Linie wie das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Auch die hessischen Richter verneinen einen Auskunftsanspruch gegenüber Access-Providern, da der Anspruch der Aufdeckung und Trockenlegung von Quellen und Vertriebswegen von Plagiaten diene und zur Auskunft nur derjenige verpflichtet sei, der als Täter oder Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen beteiligt ist.

Ob die beiden Urteile auch in Zukunft Bestand haben werden, ist fraglich. Schließlich plant der Gesetzgeber im Rahmen des neuen Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 12 Absatz 3 eine Auskunftsregelung, wonach Diensteanbieter "Auskunft über personenbezogene Daten an berechtigte Stellen und Personen" erteilen dürfen.

Juristen befürchten, dass es nicht bei einem "Dürfen" bleibt, sondern ein ausdrücklicher Auskunftsanspruch zu Gunsten von Urheberrechtsinhabern statuiert wird. Auch aus Sicht des Datenschutzes wird die schwammige Formulierung der Auskunftsregelung scharf kritisiert. So spricht beispielsweise der stellvertretende Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Johann Bizer, von einer "Kapitulation des Gesetzgebers vor dem Auftrag der Verfassung, normenklare und bestimmte Regelungen zu treffen".

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59573

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EU-Rat gibt Gas bei Vorratsspeicherung von TK-Daten
« Antwort #35 am: 26 Mai, 2005, 16:35 »
Der Rat der Europäischen Union hat sein Vorhaben, Telekommunikationsanbieter zur pauschalen Überwachung sämtlicher Datenspuren ihrer Nutzer zu verpflichten, erneut überarbeitet. Der jüngste Gesetzesentwurf vom 24. Mai, der heise online vorliegt, wartet erstmals mit einer mehrseitigen Begründung der heftig umstrittenen Initiative auf. Zudem hat die luxemburgische Präsidentschaft die "Wunschliste" der deutschen Strafverfolger als Basis der anzufordernden Daten das Papier eingebaut, über die das Bundesinnen- und Bundesjustizministerium im ersten Quartal mit einer Handvoll Branchengrößen in Geheimrunden diskutierte. Obwohl sowohl in der federführenden Ratsarbeitsgruppe zur Kooperation in Kriminalangelegenheiten als auch im Ausschuss der Ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) essenzielle Fragen der tief in die Bürgerrechte einschneidenden Maßnahme weiter offen blieben, sollen jetzt die Justiz- und Innenminister letzte Hand an das Gesetz legen.

Der aktuelle Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, bei der es allgemein um die Speicherung sämtlicher bei der Abwicklung von Diensten im Bereich Sprachtelephonie und Internet anfallender Daten geht, ist nach wie vor von vielen Widersprüchen gezeichnet. So behaupten die Ratsvertreter, dass sich ihr Vorschlag für einen Rahmenbeschluss "nicht auf Inhaltsdaten beziehe". Doch sowohl bei den verlangten Verkehrsdaten bei SMS als auch bei den "Internetdiensten" käme es schon auf Protokollebene zwangsweise zur Verknüpfung mit Kommunikationsinhalten, eingebunden etwa in eine spezifische IP-Adresse und die dahinter liegende URL. Nötig sei "nur" eine Speicherung "gewisser Datentypen, die bereits für Abrechungs-, Werbungs- oder sonstige legitime Zwecke verarbeitet und gespeichert werden", heißt es in den Erwägungsgründen auch. Die gewünschten dynamischen und statischen IP-Adressen inklusive Nutzernamen sowie Informationen zur Identifizierung "des Routing und des Ziels einer Kommunikation" etwa werden von Providern jedoch momentan in der Regel nur wenige Stunden oder Tage aufbewahrt.

Ebenfalls auf wackeligem Boden stehen die Regierungsvertreter, wenn sie eine Harmonisierung nationaler Datenspeichervorschriften vorantreiben wollen, "um eine effektive Kooperation von Polizei und Justiz in kriminellen Angelegenheiten sicherzustellen". Denn in Artikel 4 wird zwar eine zwölfmonatige Speicherfrist allgemein empfohlen, abweichend davon sollen Mitgliedsstaaten in begründeten Fällen aber auch eine Archivierung von bis zu 48 Monaten oder von mindestens sechs Monaten beschließen dürfen. Nur Großbritannien und Tschechien sind an dieser Stelle der Ansicht, dass für manche Datentypen selbst eine halbjährige Speicherpflicht zu lang sei. Deutschland und Österreich setzen sich zudem noch dafür ein, dass sich die Datenaufhäufung im Telefonbereich nur auf erfolgreiche Anrufe beziehen soll. Neu ist, dass die nationalen Regierungen bei der Implementierung des Rahmenbeschlusses angehalten werden, "die Industrie angemessen zu konsultieren."

Nicht gelöst ist vor allem der Streit um die rechtliche Grundlage des Rahmenbeschlusses. Die EU-Kommission, das EU-Parlament sowie selbst der rechtliche Dienst des Rates gehen allesamt davon aus, dass die Festlegung der Datentypen sowie die Speicherdauer gemäß der EU-Verträge nicht ins Aufgabenfeld der Regierungsvertreter fällt. Allein in der Frage, wer Zugang zu den Datenlagern haben soll und mit wem Informationen daraus ausgetauscht werden dürfen, gilt der Ministerrat als zuständig. Die Verfasser des überarbeiteten Entwurfs kommen aber nur zu der Schlussfolgerung, dass Coreper und die Minister hier möglichst rasch entscheiden sollen. Im Hinterkopf sei dabei zu behalten, dass der Rat in seiner Erklärung zur Bekämpfung des Terrorismus nach den Anschlägen von Madrid gefordert habe, dass die Vorratsdatenspeicherung bis zum Juni zu verabschieden sei.

Gegenwind kommt weiter nicht nur aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft, sondern auch aus dem EU-Parlament. Dort hat der Innnen- und Bürgerrechtsauschuss am heutigen Donnerstag mit großer Mehrheit einen Bericht des Liberalen Alexander Alvaro angenommen. Darin erhebt der FDP-Politiker erhebliche Zweifel sowohl an der Wahl der Rechtsgrundlage als auch an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Darüber hinaus weist er auf die Möglichkeit einer Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention hin, wonach Eingriffe in die Privatsphäre "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" sein und zentralen legitimen Zielen dienen müssen.

Alvaro betont in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliedsstaaten etwa zur Bekämpfung des Terrorismus "nicht jede Maßnahme beschließen dürfen, die sie für angemessen halten". Allein das Datenvolumen, das ein großer Internetprovider bereits bei heutigen Verkehrsaufkommen aufbewahren müsste, würde "ungefähr 4 Millionen Kilometer gefüllter Aktenordner" entsprechen. Der Berichterstatter verlangt daher von den Mitgliedsstaaten, dass sie den Vorschlag zurückziehen. Sie sollten stattdessen eine Studie vorlegen, welche "die Notwendigkeit der geplanten Vorratsdatenspeicherung unzweifelhaft belegt."

Unterstützung erhält Alvaro auch aus dem Industrieausschuss, in dem die CDU-Abgeordnete Angelika Niebler als Berichterstatterin fungiert. Ihr zufolge "stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der vorgeschlagene Rahmenbeschluß wirklich geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen." Im Vorschlag werde "an keiner Stelle plausibel nachgewiesen, dass es durch die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Verbrechens- und Terrorbekämpfung kommt." Diese Begründung sei jedoch Grundvoraussetzung, "um die erheblichen Auswirkungen und Belastungen für Bürger und Unternehmen zu rechtfertigen." Die Kritik der Abgeordneten muss nun noch im Parlamentsplenum Anfang Juli abgesegnet werden. Der Rat braucht diese allerdings nur zur Kenntnis nehmen. Alvaro will in diesem Fall den Gang vor den Europäischen Gerichtshof prüfen.

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Re:EU-Rat gibt Gas bei Vorratsspeicherung von TK-Daten
« Antwort #36 am: 27 Mai, 2005, 02:05 »
Da muss man sich langsam fragen, ob's nicht sinnvoll wäre, wieder über andere Arten der Vernetzung nachzudenken, notfalls auf Privatinitiative, wie früher mit Akustik-Koppler & Co. ...
Zumindest für gewisse Distanzen käme da z.B. WLAN in Betracht, notfalls mit Kaffeedosen-Antennen.
Mir scheint nämlich, bestimmte Kreise wollen das Internet mit extremen Kontroll-Auflagen nicht nur total überwachen, sondern auch erheblich verteuern. Das Ergebnis könnte letzlich sein Internet nur für Wohlhabende, ich sehe schon einige elitäre und machtgeile Promi-Fratzen und Heuschrecken hässlich grinsen...
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Verfassungsschutz: Telefon-Verbindungsdaten zwölf Monate speichern
« Antwort #37 am: 05 Juni, 2005, 11:52 »
Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hat sich dafür ausgesprochen, Telefon-Verbindungsdaten künftig zwölf Monate lang zu speichern. Zurzeit sind etwa drei Monate zulässig. "Wenn wir terroristische Netzwerke aufklären wollen, brauchen wir Informationen, wann ein Verdächtiger mit welchen Personen in Kontakt getreten ist", sagte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz der Bild am Sonntag. "Wir können bereits auf Telefonverbindungsdaten zurückgreifen, die bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert sind. Für die Arbeit des Verfassungsschutzes wäre es wichtig, die Speicherdauer auf zwölf Monate zu erhöhen." Zugleich lobte Fromm die Kooperation von Nachrichtendiensten und Polizei in dem neuen Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum in Berlin. Sie habe sich "schon jetzt sehr bewährt".

Bei einem Treffen der EU-Justizminister in Luxemburg war am Donnerstag deutlich geworden, dass Probleme mit den Kosten und der Technik den umstrittenen EU-Plan zur jahrelangen Speicherung aller Verbindungsdaten im Internet bremsen. Greifbarer erschien dagegen ein Beschluss zur Speicherung von Telefondaten noch in diesem Jahr. Auch dafür müssen aber noch offene Fragen zur Rechtsgrundlage und zum Datenschutz geklärt werden.

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Offline van_suck

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  • Pay TV ? Da sah ich schwarz ...
Ich werde den Verdacht nicht los, dass der Anti-Terror-Kampf nur der Vorwand ist, um uns alle jederzeit ausspionieren zu können.
Wieviel Angst müssen die "Machthaber" leiden, wenn sie zu solchen Mitteln greifen müssen ?

... und ...

Wovor haben sie solche Angst ?

... oder...

Was haben sie zu verbergen ?

... und ...

lebt Erich Mielke eigentlich noch ? Der wäre doch ein erstklassiger Organisator für eine "Rund-um-Überwachung" ...


... in diesem Sinne ...
Grüsse von Van Suck
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Ich frage mich zudem, wie man unsere Verfassung schützen will, wenn man alle enthaltenen oder abzuleitenden Freiheitsrechte abschafft oder unterläuft...
Mir schwant, die wahren Feinde unserer Grundrechte sitzen in Amt und Würden.
Kriminelle und Terroristen werden sich solcher Überwachung, wie immer, zu entziehen wissen, aber der gesetzestreue Bürger wird immer weiter kontrolliert und unterdrückt   >:(
Kann man den Parteien nicht irgendwie den Missbrauch von Begriffen wie "Sozial", "Frei", "Christlich", "Demokratisch" usw. verbieten?
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Das EU-Parlament hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Dienstag den vom EU-Rat vorangetriebenen Plänen zu einer Vorratsspeicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten eine klare Absage erteilt. Bei der pauschalen Überwachungsmaßnahme geht es um die Verpflichtung der Anbieter zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten über Monate und Jahre hinweg, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen. Einstimmig haben die Abgeordneten den entscheidenden und auch hierzulande kontrovers diskutierten Vorstoß zu dem Vorhaben aus Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden für einen EU-Rahmenbeschluss abgelehnt.

Die Parlamentarier folgten einer Vorlage (DOC-Datei) des Liberalen Alexander Alvaro, der in weiten Teilen den EU-Rat rechtlich nicht für das Verabschieden eine entsprechenden europaweiten Gesetzes zuständig sieht und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme anzweifelt.
-/-
Der FDP-Politiker sieht die Vorratsdatenspeicherung auch nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er geht davon aus, dass die angeführten Ziele bereits mit der Umsetzung der umstrittenen Cybercrime-Konvention erfüllt werden könnten. Alvaro kritisierte auch, dass die Bundesregierung trotz eines gegenteiligen Bundestagsbeschlusses die Ratspläne in Brüssel unterstütze. Der Rat muss bei der gewählten Rechtsgrundlage das Parlament nur anhören.
-/-
 (Stefan Krempl) / (jk/c't)
Der ganze Artikel mit Links

Quelle: www.heise.de
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Innenminister wollen einjährige Speicherung von Verbindungsdaten
« Antwort #41 am: 25 Juni, 2005, 12:06 »
Die Innenministerkonferenz hat sich auf ihrer unter dem Motto "Mit Sicherheit was los" stehenden Tagung am gestrigen Freitag in Stuttgart für eine mindestens zwölfmonatige Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten durch die Telekommunikationsanbieter ausgesprochen. Die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme halten die Sicherheitsexperten insbesondere im Cyberspace für nötig. Wirklich erfolgreich könne die Bekämpfung von Kriminalität im Internet nur sein, wenn Ermittler die aufgenommene Spur bis zu dem Anschluss verfolgen könnten, von dem aus der Zugriff aufs Internet erfolgt sei, unterstrich der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech. "Ohne Speicherung von Verbindungsdaten führt die digitale Spur ins Leere", fürchtet der CDU-Politiker. Den an Bundesinnenminister Otto Schily herangetragenen Wunsch der Ressortchefs sieht er daher als "berechtigt" an.

Bedenken von Bürgerrechtlern, dass mit der Vorratsdatenspeicherung die komplette elektronische Kommunikation der Menschen überwacht und die Nutzer unter einen unverhältnismäßigen Generalverdacht gestellt würden, wies Rech zurück. Der Begriff des "gläsernen Bürgers" ist seiner Meinung nach "überstrapaziert". Es gehe auch nicht darum, jede Verbindung permanent zu überwachen. Vielmehr sollten die Strafverfolger im Einzelfall bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können. Dazu komme, dass die Polizei nur mit richterlicher Genehmigung die Daten erhalten solle. Dass die bei den Providern anfallenden gigantischen Bithalden mitsamt den darin enthaltenen sensiblen persönlichen Informationen wiederum bevorzugte Angriffspunkte für Cybergauner darstellen könnten, thematisierten die Innenminister nicht.

Besorgt stimmte Rech und seine Kollegen dagegen, "dass das Internet neben seinem sehr positiven Nutzen auch immer mehr zur Plattform für Kriminelle wird". Es enthalte jugendgefährdende Inhalte, Pornographie, Drogenangebote, Gewaltverherrlichung, Darstellungen von Kindesmissbrauch und Tötungsdelikten sowie extremistische und rassistische Beiträge, listeten die Ressortchefs eine Palette an Verbrechensherden auf. Von "weiteren präventiven und repressiven Maßnahmen" wie der Vorratsdatenspeicherung erhoffen sich die Innenminister einen Beitrag dazu, das Internet sicherer zu machen. Das Netz dürfe "nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen", erklärte Rech unter Bezugnahme auf die oft geäußerte Angst der Sicherheitspolitiker vor angeblich unregulierten Online-Gefilden.

Schily selbst sind in der Frage der Vorratsdatenspeicherung hierzulande die Hände gebunden, weil sich der Bundestag wiederholt einstimmig gegen die auch von der Wirtschaft bekämpfte Maßnahme ausgesprochen hat. Der SPD-Politiker verwies in Stuttgart aber auf die Pläne zur pauschalen Überwachung der Nutzer, welche die nationalen Regierungsvertreter in Brüssel über den EU-Rat unter Missachtung des EU-Parlamentes gerade vorantreiben. Dabei geht es um die Verpflichtung der Anbieter zur Aufbewahrung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten über Monate und Jahre hinweg, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen.

Da Großbritannien an der Vorratsdatenspeicherung großes Interesse habe, hofft Schily trotz der Widerstände auf eine schnelle Verabschiedung des entsprechenden Rahmenbeschlusses unter der britischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2005. In Brüssel wird momentan -- wie von den Innenministern der Länder -- eine einjährige Frist zur Datenspeicherung als Norm bevorzugt. Nationale Abweichler sollen ihre Provider aber auch zur Archivierungszeiträumen zwischen sechs und 48 Monaten anhalten dürfen. Weiter forderte die Innenministerkonferenz eine Verstärkung "anlassunabhängig" agierender Internetstreifen, die auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten bereits präventiv tätig werden. Provider riefen sie auf, den "Porno-Scanner" Perkeo häufiger einzusetzen.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, siehe auch: Hier

Quelle : www.heise.de

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Verhindert mehr Überwachung Terror?
« Antwort #42 am: 11 Juli, 2005, 17:16 »
Dass die Sprengstoff-Anschläge von London in der vergangenen Woche von zahlreichen Politikern umgehend als Rechtfertigung für neue Antiterror-Maßnahmen -- in Deutschland oder Großbritannien etwa die Einführung von Ausweisen mit biometrischen Merkmalen -- genutzt werden, ist inzwischen klar. Nach Einschätzung des Netz-Magazins Telepolis lehren die Bomben in London aber gerade, dass die meisten Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen (einschließlich der Biometrie) entschlossene und einigermaßen intelligente Terroristen, auch wenn sie mit wenig ausgeklügelten Strategien und relativ primitiven Mitteln vorgehen, nicht daran hindern können, Anschläge im öffentlichen Raum von Städten auszuführen.

Würden sich beispielsweise Hinweise bestätigen, al-Qaida könne "weiße Söldnerterroristen" für den Anschlag beauftragt haben, schreibt Telepolis, würde nicht einmal mehr das übliche Profil für die Täter zutreffen, nämlich dass die Täter jüngere männliche Muslime aus den arabischen Ländern oder Nachkommen von Einwanderern aus diesen Ländern sind. Möglicherweise habe man Muslime aus dem Balkan dafür ins Land gebracht, die bislang noch nie im terroristischen Kontext aufgefallen sind. Damit würde die Angst vor den muslimischen "Schläfern", die sich unauffällig in eine Gesellschaft eingenistet haben, übergehen in eine Angst, die sich gegen jeden richten kann, der gegen Geld bereit sein könnte, Anschläge auszuführen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61574

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Politiker fordern mehr Überwachung zur Verhinderung von Terror
« Antwort #43 am: 11 Juli, 2005, 20:50 »
Größerer Schutz durch biometrische Ausweise, Überwachungskameras, Sensoren zur Sprengstofferkennung, Gen-Datei oder Speicherung der Verbindungsdaten?

Der Anschlag in London hat zu den üblichen Verurteilungen und Gesten der Einheit im Kampf gegen den Terrorismus sowie zu den erwartbaren Forderungen nach erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und neuen Gesetzen geführt. Gerechtfertigt werden schon beschlossene Antiterror-Maßnahmen, beispielsweise in Deutschland oder Großbritannien die Einführung der Ausweise mit biometrischen Merkmalen. Aber die Bomben in London lehren vermutlich gerade, dass die meisten Sicherheits- und Überwachungsmaßnahmen entschlossene und einigermaßen intelligente Terroristen, auch wenn sie mit wenig ausgeklügelten Strategien und relativ primitiven Mitteln vorgehen, nicht daran hindern können, Anschläge im öffentlichen Raum von Städten auszuführen. Um das Risiko wirklich zu minimieren, wäre schon ein Überwachungsapparat Orwellscher Dimension oder ein Repressionsregime notwendig, wie man es etwa in Nordkorea findet.

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Datenschutzbeauftragter warnt vor übereilten Gesetzen
« Antwort #44 am: 11 Juli, 2005, 21:43 »
Nach den Terroranschlägen von London hat Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose eindringlich vor übereilten Forderungen nach schärferen Gesetzen in Deutschland gewarnt. "Die Anschläge eignen sich nicht, um hektisch und aktionistisch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu beschließen", sagte von Bose heute in Magdeburg. Sicherheitslücken seien nicht erkennbar. Teile der CDU/CSU, aber auch Kriminalisten hatten nach den Anschlägen schärfere Gesetze und mehr Ermittlungsrechte gefordert.

Von Bose rief die Politik dazu auf, sich stärker mit den Ursachen des Terrorismus zu beschäftigen. "Sicherheit, die allein auf Polizei, Verfassungsschutz und weitere Sicherheitsdienste abstellt, wird nicht zum Ziel führen." Im Kampf gegen Terror dürften nicht die Wurzeln des Rechtsstaats beschädigt werden. Der Kern des Privatlebens müsse vor staatlichen Eingriffen verschont bleiben. Daher müsse auch bei der geplanten Änderung des Verfassungsschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt behutsam vorgegangen werden.

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