Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 32187 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
90 Tauschbörsen-Fahnder im Internet unterwegs
« Antwort #60 am: 14 Juni, 2007, 15:45 »
Deutschlands Musikbranche geht massiv gegen das illegale Herunterladen von Musik im Internet vor. Allein in diesem Jahr seien gegen 25.000 meist jugendliche Nutzer Strafanzeigen erstattet worden, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft, Stefan Michalk, dem "Westfalen-Blatt" vom Mittwoch. Am Ende stünde meist die Zahlung von Schadenersatz von bis zu 20.000 Euro, sagte er weiter.
   
Fahnder im Netz

90 Ermittler fahnden im Internet derzeit nach illegalen Downloads. Finden sie die so genannte IP-Adresse des Computer, teilen sie diese der Staatsanwaltschaft mit. Über die Strafanzeige werde anschließend nach der Adresse des Computer-Nutzers gefahndet. Danach würden mit den Eltern der Täter meist außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen. Die Höhe richte sich nach der Datenmenge und den persönlichen Verhältnissen.

Michalk bewertete das Vorgehen als erfolgreich. Die Zahl der illegalen Downloads sei von 600 Millionen im Jahr 2003 auf 374 Millionen im Jahr 2006 zurückgegangen, sagte er dem Blatt. Täter, die einmal erwischt worden seien, würden nicht wieder rückfällig. Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Lieder heruntergeladen worden, nicht einmal ein Zehntel der illegalen Downloads. Diese gibt es bei Online-Shops für Preise von etwa einem Euro.

Quelle : www.onlinekosten.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Beweismittel Arbeitsspeicher
« Antwort #61 am: 16 Juni, 2007, 18:09 »
Auf den ersten Blick könnte man die Details des vor kurzem verkündeten Urteils im Prozess zwischen Torrentspy und der Medienindustrie für einen verspäteten Aprilscherz oder einen Schildbürgerstreich halten: Magistrate Judge Jacqueline Chooljian aus Los Angeles in den USA kommt dort aber tatsächlich zu dem Schluss, dass der Zustand des Hauptspeichers eines PC oder Servers ein für das Gericht wichtiges Beweismittel sei. Im Urteil heißt es: Der Angelagte habe den Arbeitsspeicher (RAM) seines Servers jederzeit willentlich verändern können. Außerdem sei es dem Angeklagten nicht gelungen nachzuweisen, dass es unzumutbar schwer sei, den Zustand des RAM zu sichern, um ihn vor Gericht als Beweis vorzulegen. Eine juristische Begründung für das anhaltende Fehlverhalten sei ebenfalls nicht erkennbar.

Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research, kommentierte, er habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis. Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen. Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline _Immer_Intl_

  • ±Eine einfache Kombination!±
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 786
  • Tripping.The.Rift!
Re: Beweismittel Arbeitsspeicher
« Antwort #62 am: 17 Juni, 2007, 11:13 »
...
Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research, kommentierte, er habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis. Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen. Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste.

Quelle : www.heise.de

Ein kleines Tool sollte solch ein Problem doch schnell und "zeitnah" lösen lassen, alle IPs bekommen einen Zufallsfaktor addiert...    ;D
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

Offline Chrisse

  • Schau lieber zweimal hin..
  • Mega-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 232
  • Manches löst sich von selbst...
Re: IsoHunt.com, TorrentSpy.com und Co. geht es an den Kragen
« Antwort #63 am: 18 Juni, 2007, 11:56 »
Wie jeder weiß kann man das Problem mit dem platzsparenden Abspeichern durch konsequentes Exclusivverodern sämtlicher Bytes auf ein Byte reduzieren. Führt man diese Prozedur jede Sekunde durch braucht man im Jahr nur 30 MB an Speicher  ;D.

Das Rückrechnen des Speicherinhaltes übernimmt dann einer der Juristen / Kaufleute, die sich ja sowieso wesentlich besser mit der Technik auskennen als die Techniker  ::). Wie sonst können die Jungens und Mädels Dinge so bewerten das der Techniker stets der gelackmeierte ist?   

GC
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: IsoHunt.com, TorrentSpy.com und Co. geht es an den Kragen
« Antwort #64 am: 18 Juni, 2007, 17:30 »
Ich finde, ein freundlicher Techniker sollte imstande sein, den Anwälten der MPAA auf Anfrage einen Streifen RAM zur forensischen Beweissicherung zur Verfügung zu stellen.
Natürlich mit dem freundlichen Hinweis, auf dem, und nur auf dem, müssten nach bestem Wissen und Gewissen die fraglichen Daten zwischengespeichert gewesen sein.

Etwas EDO kann doch wohl jeder entbehren  ;D
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
US-Bürgerrechtler unterstützen TorrentSpy vor Gericht
« Antwort #65 am: 21 Juni, 2007, 12:59 »
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) will die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy im Gerichtsverfahren gegen die US-Filmindustrie unterstützen. Das geht aus einem TorrentSpy-Blog-Eintrag hervor, der auf einen CNet-Artikel verweist. Demnach hat EFF-Anwalt Fred von Lohmann die Prozessbeteiligten darüber informiert, mit einer freiwilligen Sachverständigeneingabe dafür argumentieren zu wollen, dass die Entscheidung der Bundesrichterin Jacqueline Chooljian rückgängig gemacht wird, nach der TorrentSpy Daten über Besucher der Seite aufzeichnen müsse.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) hatte TorrentSpy im Februar 2006 verklagt, da die Suchmaschine der Film-"Piraterie" Vorschub leiste. Vor knapp zwei Wochen hatte Chooljian die Aufzeichnung von Benutzerdaten angeordnet, diese Anordnung bis zum 12. Juni ausgesetzt, um eine Einspruchsmöglichkeit einzuräumen. Diese hat TorrentSpy inzwischen wahrgenommen.

Als problematisch sehen Kritiker an, dass der Richterspruch den Server-RAM als gerichtsrelevanten Beweisträger ansieht. Sollte die Entscheidung Schule machen, könne es passieren, dass Beklagte in einem Zivilverfahren dazu verpflichtet werden, die auf ihrem RAM enthaltenen Daten zu übergeben. Dafür müssten sie große Datenmengen anhäufen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Richter bremst US-Musikindustrie auf der Suche nach Musiktauschern
« Antwort #66 am: 21 Juni, 2007, 17:18 »
Richter Lorenzo F. Garcia vom Bezirksgericht New Mexico hat einen Antrag des Verbands der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA abgelehnt, mit dem sie die Preisgabe der Identität von 16 Internetnutzern erreichen wollte. Der Internet-Rechtsexperte Ray Beckerman hat nun auf seiner Website die bereits im vorigen Monat ergangene Entscheidung veröffentlicht. Das Begehren der Musikindustrie richtete sich an die Universität von New Mexico, unter deren Obhut sie die Musiktauscher vermutet.

Die Herausgabe von Log-Dateien durch die Universität als Internet-Provider könnte bedeuten, dass auch hochsensible Daten der Internetnutzer herausgegeben werden. Diese mögliche Verletzung der Privatsphäre wog für Richter Garcia schwerer als die von der Musikindustrie vorgebrachten möglichen weiteren finanziellen Schäden, falls den unbekannten Beschuldigten nicht das Handwerk gelegt werde. Da die Beschuldigten nicht feststehen, könnten diese nicht über die mögliche Offenlegung ihrer Daten informiert werden, infolgedessen dazu keine Stellung beziehen oder Einspruch erheben.

Daher hat Richter Garcia die Musikindustrie und die Universität dazu angehalten, eine Prozedur zu finden, die es ermöglicht, die betroffenen Internetnutzer vor der Offenlegung ihrer persönlichen Daten zu informieren. Falls sich die Parteien nicht einigen können, werde eine Gerichtssitzung einberufen, auf der das weitere Vorgehen besprochen werde. In seiner Urteilsbegründung hat Garcia der Musikindustrie mit auf den Weg gegeben, eine von ihr verlangte "Ex Parte Application", bei der die Gegenseite eines Verfahrens – wie zum Beispiel hier die Wahrung der Privatsphäre – nicht angehört und ihre Interessen nicht berücksichtigt werden, dürfe nicht zur Regel werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline _Immer_Intl_

  • ±Eine einfache Kombination!±
  • Premium-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 786
  • Tripping.The.Rift!
Re: US-Musikindustrie hat Verstorbene des Dateitauschs bezichtigt
« Antwort #67 am: 21 Juni, 2007, 19:41 »
So, jetzt hat die RIAA ja den Beweis geliefert:

Es gibt ein Leben nach dem Tod.

Wem das bloss nützt??????????      :o
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

Offline Chrisse

  • Schau lieber zweimal hin..
  • Mega-Cubie
  • ****
  • Beiträge: 232
  • Manches löst sich von selbst...
Re: US-Musikindustrie hat Verstorbene des Dateitauschs bezichtigt
« Antwort #68 am: 21 Juni, 2007, 21:38 »
Naja, nachdem ja feststeht, dass es wesentlich mehr Tote als Lebende gibt.....

 ;D ;D ;D

auch hier gilt wer früher stirbt ist länger tot  :o  :o

Wäre doch ein neuer Geschäftszweig für Banken: Das Konto für posthume Verpflichtungen, willst Du nicht im Grab rotieren musst Du uns Dein Geld spendieren...am besten noch per Gesetz eine Verpflichtung dazu so ein Konto anzulegen, Einlage mindestens 1/10 des Lebenseinkommens...

und da sag nochmal einer der Tod würde nur das Leben kosten  ;D   ;D   ;D
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Filmindustrie sucht nach undichten Stellen
« Antwort #69 am: 23 Juni, 2007, 11:26 »
Moderne Piraten wüten nicht in der Karibik, sondern im Internet und auf der Straße. Dort vertreiben die digitalen Freibeuter Filme oder Musik und treiben damit zwei stolze Industrien in den Ruin. So zumindest tönt es seit Jahren aus Hollywood und den PR-Abteilungen der Big Four.

Ob der nicht wegzudiskutierende Umsatzrückgang aber ausschließlich mit illegal verbreiteten Kopien begründet werden kann, wird derzeit in den USA wieder heiß diskutiert. In der Sommer-Saison, die klassische Kinozeit in Amerika, starten die großen Blockbuster und Familienfilme. Das Wall Street Journal berichtet von den Bemühungen der Filmbranche, einer neuen Piraterie-Welle Herr zu werden. Gleich drei Filme, in die hohe Erwartungen gesetzt werden, sind schon vor dem Kinostart im Netz und auf dem Schwarzmarkt aufgetaucht. Die Industrie sucht jetzt nach den Quellen der illegalen Kopien.

Der Dokumentarfilmer Michael Moore sieht die Vorab-Premiere seines neuen Werkes "Sicko" (über das Gesundheitswesen) in den P2P-Netzen als willkommene Verbreitung seiner Botschaft. Moore hält die Urheberrechte für zu restriktiv und den Ansatz der Industrie, die Filesharer auf dem Rechtsweg zu verfolgen, für falsch. Die Verleiher des Films, der am 29. Juni in die US-Kinos kommen soll, sehen das anders. Sie haben jetzt Ermittler beauftragt, die Quelle des online veröffentlichten Materials zu enttarnen.

Die kann bei noch nicht offiziell angelaufenen Filmen eigentlich nur innerhalb der Industrie selbst liegen. Außer der Panne bei "Sicko" deutet auch im Fall zweier anderer derzeit zirkulierender Filme – Disneys Animationsfilm "Ratatouille" und der Horror-Schocker "Hostel 2" – alles in diese Richtung. Eine mögliche Quelle sind die zahlreichen Testvorführungen, bei denen die Studios ihre Filme mit Hilfe von Fragebögen und Fokusgruppen bis zur allerletzten Minute auf die Publikumserwartungen trimmen. Das führt nicht nur zu immer formelhafteren Filmen, sondern auch zu einem Sicherheitsproblem.

Innerhalb der Filmindustrie glaubte man allerdings, das in jüngster Zeit besser in den Griff bekommen zu haben. Strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschen an den Produktionsstätten und bei Vorabvorführungen; auch Journalisten müssen bei Presse-Screenings nicht nur ihre Jacke abgeben. Doch scheint es weiter Lücken zu geben. Disney hat "Ratatouille" vor dem Kinostart am 29. Mai rund 800-mal in so genannten Sneak Previews gezeigt. Experten schätzen laut WSJ, dass die im Netz verbreitete Kopie auf einer dieser "Sneaks" aufgezeichnet worden sein könnte.

Im Fall von "Sicko" und "Hostel 2" stammt das Ausgangsmaterial wohl direkt aus dem Produktionsprozess, offenbar von Arbeitskopien. Die Macher des zum noch jungen Genre "Torture Porn" zählenden Streifens "Hostel 2" machen denn auch die Piraterie gleich für das enttäuschende Einspielergebnis zum Start verantwortlich. Während "Hostel" als Low-Budget-Produktion (rund 5 Millionen US-Dollar) bereits am ersten Wochenende das Vierfache seiner Produktionskosten einspielte, blieb das Startergebnis des Nachfolgers hinter seinem Budget von etwa 10 Millionen US-Dollar zurück. Das, so halten Filmkritiker dagegen, könne allerdings auch daran liegen, dass "Hostel 2" einfach ein schlechter Film ist.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Tanya Andersen aus dem US-Bundesstatt Oregon hat eine Klage gegen eine Reihe von Plattenfirmen, den Branchenverband RIAA (Recording Industry Association of America) sowie die Firmen MediaSentry und Settlement Support Center eingebracht (PDF-Dokument). Die belangten Labels sind Atlantic Recording, Priority Records, Capitol Records, UMG Recordings und BMG Music. Zunächst war Andersen verklagt worden, weil sie Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Ihr konnte die Tat jedoch nicht nachgewiesen werden, die Musikindustrie musste ihre Klage mit Rechtswirkung zurückziehen. Nun schlägt Andersen zurück.

Andersen war als Inhaberin eines Telefonanschlusses verklagt worden, über den angeblich illegal Musik getauscht worden war. Die RIAA geht bei diesen Verfahren immer nach dem gleichen Muster vor: Ihre Experten oder eine Software liefern eine IP-Adresse, über die ein Musikstück in ein Filesharing-Netz gelangt ist. Mit einer Klage gegen Unbekannt erwirkt die Musikindustrie einen Beschluss, der den jeweiligen Provider zur Herausgabe des zu der IP gehörenden Anschlusses zwingt. Der Anschlussinhaber wird dann verklagt. In diesem Fall war das Tanya Andersen. 2005 hatte die RIAA Klage erhoben und warf der alleinerziehenden Mutter vor, unter anderem Gangsta Rap wie "Hoes in my Room" heruntergeladen zu haben. Andersen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und, anstatt den angebotenen Vergleich zu akzeptieren, schließlich Gegenklage eingereicht. Die RIAA wollte Andersens 10-jährige Tochter vorladen, sie sollte ihre Mutter vor Gericht belasten. Schließlich ergab eine Untersuchung ihrer Festplatte durch einen Experten der Anklage keine Hinweise.

Nachdem die RIAA ihre Klage "with prejudice" zurückzog, ist Andersen von jeglichen Zweifeln befreit und braucht seitens der RIAA keine neuen Angriffe zu fürchten. Darüber hinaus versetzt ein solches dismissal with prejudice die Beklagte in die Lage, ihre Verfahrenskosten von der RIAA einzuklagen. Die alleinerziehende Mutter möchte aber nun nicht nur ihre direkten Prozesskosten ersetzt bekommen, sondern verlangt auch Schadenersatz und Bußgeld für die erlittene persönliche Unbill. Andersen wirft MediaSentry vor, wissentlich illegale, nachlässige und fehlerhafte Untersuchungen gegen sie selbst und tausende andere Amerikaner durchgeführt zu haben und durchzuführen. Dabei würden die Privatsphäre verletzt und eine Reihe von Gesetzen gebrochen. Anschließend werde von den Beklagten organisiert versucht, von vermeintlichen Tätern Zahlungen über jeweils Tausende Dollar zu bekommen. Dafür würden Methoden wie Zwangsausübung, Einschüchterung, Demütigung und Drohung eingesetzt. Dabei werde nicht klar gestellt, dass die behaupteten Beweise entweder nicht existierten oder fehlerhaft sein könnten.

In ihrem Fall sei sie auch dann noch belästigt worden, als ihre Unschuld bereits festgestanden und ein Mitarbeiter des Settlement Support Centers dies auch bestätigt habe. Der gesamte Fall habe nicht nur zu materieller Belastung, etwa für die Untersuchung ihres Computers, sondern auch zu großem psychischen Stress geführt. Daher habe sie nicht, wie geplant, wieder zu arbeiten beginnen können, sondern vielmehr erneut ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Dafür möchte die Frau nun entschädigt werden. Gegenüber US-Medien hat die RIAA Stellungnahmen zum Fall abgelehnt.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Schweden will ThePirateBay sperren
« Antwort #71 am: 08 Juli, 2007, 13:03 »
Einer Mitteilung der schwedischen Piratenpartei zufolge wollen die schwedischen Behörden die Torrent-Suchmaschine ThePirateBay im eigenen Land sperren. Die umstrittene Tauschbörsen-Website, die tausende Torrent-Tracker mit urheberrechtlich geschütztem Material verzeichnet, solle als Seite eingestuft werden, die Kinderpornographie verbreitet. Die schwedischen Internetprovider sollen ThePirateBay daher auf ihre Sperrlisten setzen.

Bereits im Mai 2006 hatte die schwedische Polizei ThePirateBay geschlossen und zeitweise Server beschlagnahmt, um sie nach illegalem Material zu durchsuchen. Die Rechtsmittel reichten aber nicht aus, um die Seite zu verbieten, sodass sie wenige Wochen später den Betrieb wieder aufnahm .

Der Vorsitzende der schwedischen Piratenpartei Rick Falkvinge bezeichnet die aktuelle Aktion als einen erheblichen Vertrauensbruch zwischen der Polizei und der Internetgemeinde. Nachdem der letzte Versuch der Schließung gescheitert sei, versuche man es nun auf diesem Wege. Doch das sei Missbrauch: Die Möglichkeiten, kinderpornografische Seiten zu sperren, würden nun genutzt, um unerwünschte, jedoch nicht gesetzeswidrige Seiten zu sperren. Das sei Zensur und stelle Schweden auf die gleiche Stufe mit Ländern wie China oder Saudi-Arabien.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Harvard-Professoren an RIAA: "Verzieht euch"
« Antwort #72 am: 10 Juli, 2007, 18:07 »
Verzieht euch: Diese pointierte Antwort auf ihre Aufforderung, Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an Studenten weiterzugeben, erhielt der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) von den Harvard-Professoren Charles Nesson und John Palfrey. Nesson, der Gründer und einer der Direktoren des Berkman Center for Internet and Society an der Harvard Law School, und sein Kollege empfahlen den betroffenen US-Universitäten in einem Beitrag für die Juni-Ausgabe des Instituts-Magazins The Filter eine gemeinsame klare Linie gegen die Begehrlichkeiten der RIAA.

Der Präsident der Recording Industry Association of America, Cary Sherman, hatte die Universitätsverwaltung in einem Schreiben aufgefordert, sie solle nicht weiter den passiven Mittelsmann für die Musikdownloads der Studenten spielen. "Wir stimmen zu", antworten die Professoren. "Harvard und die anderen 22 Universitäten, die von der RIIA 'vorgerichtliche Mahnschreiben' erhalten haben, sollten vielmehr gemeinsam deutliche Maßnahmen ergreifen und der RIAA mitteilen, sie soll sich verziehen".

Rund 1200 Abmahnungen habe die RIAA an verschiedene US-Universitäten gesandt, und weitere angekündigt. Nach dem bei der RIAA üblichen Verfahren wird darin jeweils eine IP-Adresse aufgeführt, gegen deren jeweiligen Benutzer die Industrie vorgehen möchte. Von den Unis verlangt die RIAA, die Schreiben an die Studierenden weiterzuleiten, die hinter den IP-Adressen steckten. Damit spart sich der Verband den gesetzlich vorgesehenen – und nicht immer erfolgreichen – Gang vor Gericht. Erst nach einer Klage gegen Unbekannt kann die RIAA versuchen, mit einer gerichtlichen Anordnung die Herausgabe der Nutzerdaten zu erzwingen.

"Die Universitäten haben keine rechtliche Verpflichtung, die Briefe der RIAA weiterzuleiten. Das sollten sie nur dann tun, wenn sie glauben, dass das mit ihrer Aufgabe vereinbar sei." Genau das aber glauben Nesson und Palfrey nicht. Die Universitäten hätten mit diesen Verfahren nichts zu schaffen. Sie dürften nicht den Anschein erwecken, bestimmtem wirtschaftlichen Interessen zu entsprechen. Das widerspräche dem offenen Geist, der auf einem Campus herrsche. Zudem würde die RIAA mit der alten Taktik des Schulhofschlägers gegen Schwächere ins Feld ziehen. Statt des normalen gerichtlichen Verfahrens wolle die Industrie die Universitäten dabei zu ihren Wasserträgern machen, schreiben Nesson und Palfrey. Statt der Drohgebärden fordern sie von der RIAA, über die eigentlichen Probleme zu diskutieren und sich dazu selbst auf dem Campus zu stellen. Am Berkman Center arbeitet eine eigene Arbeitsgruppe an dem Thema.

Nicht alle Universitätsleitungen reagieren aber wie die Harvard-Profs. Die Universität von Washington kündigte kürzlich an, sie werden die Briefe an die ebenso weiterleiten wie die Namen der betroffenen Studenten an den Verband. Die RIAA bietet darin den Studierenden einen Vergleich an, für den die Studierenden allerdings 3000 bis 5000 Dollar hinlegen müssen. Die Rechtslage bleibt dabei unklar. Ein Richter in New Mexico hatte kürzlich entschieden, er werden keine einstweiligen Verfügungen ausstellen, solange die Identität der Studierenden nicht bekannt und sie nicht in der Lage seien, Einsicht in die Verfahren zu nehmen. Gleichzeitig gibt es bereits erste Konter-Klagen gegen die RIAA wegen falscher Beschuldigungen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Pirate Bay wird offenbar doch nicht gesperrt
« Antwort #73 am: 10 Juli, 2007, 20:31 »
Die Torrent-Suchmaschine "The Pirate Bay" wird nun offenbar doch nicht auf eine schwarze Liste der Behörden gesetzt, mit der schwedische Provider Websites mit kinderpornografischen Inhalten blockieren. Das teilt die Pirate Bay auf ihrem Blog mit. Das für diese Woche erwartete Update der Liste werde die Pirate Bay nicht enthalten, heißt es in dem Eintrag. Unklar ist allerdings, ob dies auch für zukünftige Updates der Liste gilt. Die schwedischen Behörden hatten zunächst angekündigt, den Torrent-Tracker auf die Sperrliste zu setzen.

Die Betreiber der Website hatten die Vorgehensweise der Polizei scharf kritisiert und den Verdacht, an der Verbreitung von Kinderpornografie beteiligt zu sein, zurückgewiesen. Sie werfen den Behörden vor, nach der erfolglosen Polizeiaktion mit Razzia und zeitweiliger Stilllegung des Angebots nun zu jedem denkbaren Mittel zu greifen, um die ungeliebte Piratenbucht trocken zu legen. Jetzt werde überlegt, gegen die Verantwortlichen bei den Behörden Klage wegen Rufschädigung oder Fehlverhalten im Amt einzureichen, heißt es weiter.

Unterdessen hat das schwedische Justizministerium am Montag einen neue Gesetzesinitiative vorgelegt, nach der die Inhaber von Urheberrechten erweiterte gerichtliche Unterstützung bei der Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen erwarten können. Wie die englischsprachige Nachrichtenseite The Local berichtet, könnten die Provider durch ein entsprechendes Gesetz gerichtlich gezwungen werden, die Identitäten hinter mutmaßlich illegalen Filesharings den Rechteinhabern preiszugeben.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 190069
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Musikindustrie kämpft gegen Filesharer und Imageprobleme
« Antwort #74 am: 25 Juli, 2007, 18:32 »
Die Musikindustrie leidet unter Verlusten. Verbände und Labels weltweit machen das Filesharing maßgeblich für die wirtschaftliche Krise der Branche verantwortlich. Über mögliche weitere Gründe wird selten geredet, unter der Hand räumen Branchenvertreter allerdings längst auch andere Ursachen ein. In der Öffentlichkeit muss dennoch weiter der Filesharer als alleiniger Buhmann herhalten, nicht selten auch vor Gericht. Ein Vertreter des Verbands der US-Musikindustrie RIAA hat im Gespräch dem US-Nachrichtenportal TG Daily zwar eingeräumt, dass die Prozesswelle gegen Filesharer (und damit potentielle Kunden) nicht die alleinige Antwort auf die Probleme der Industrie sein kann. RIAA-Sprecher Jonathan Lamy verteidigte die Prozesse allerdings als einen "notwendigen Teil einer größeren Gleichung". Die wichtigsten Strategien gegen den nichtzahlenden Downloader seien eine aggressive Lizenzierung und damit attraktive legale Alternativen. Das wird auch bei seinen Kollegen auf der anderen Seite des Atlantiks so gesehen.

Doch hat die Musikindustrie ihrem aggressiven Vorgehen gegen mutmaßliche Filesharer und potenzielle Kunden auch ein wachsendes Imageproblem zu verdanken. Für die Klagewellen fängt sich vor allem der Verband der US-Majors eine zunehmend negativ gestimmte Berichterstattung ein. Es gebe "Reibung und Schlagzeilen", räumt auch der RIAA-Sprecher ein. Doch fühlt sich die Branche dabei auch ungerecht behandelt. Von keiner anderen Industrie wird erwartet, tatenlos dabei zuzusehen, wie ihre Produkte kostenlos und illegal vertrieben werden.

Trotzdem ist die Branche an der schlechten Stimmung nicht ganz unschuldig. Da sind auf der einen Seite die immer noch enormen Profite, die unter dem zunehmenden Einfluss von Investmentfonds noch weiter steigen sollen. Musik- und Filmbranche wandeln sich von einstmals bewunderten Kreativindustrien zu herkömmlichen Massenherstellern, die ihre potenziellen und tatsächlichen Kunden mit aggressiven Aufklärungskampagnen unter Generalverdacht stellen, die angekündigten legalen Alternativen (wie das DRM-freie Musikangebot von EMI bei iTunes) aber nur zögerlich entwickeln. Und schließlich greifen beide Branchen zu mitunter höchst umstrittenen Methoden, um ihre berechtigten Interessen zu vertreten. Eine Milliardenindustrie, die Kinder vor Gericht zwingen will, gegen ihre Mutter auszusagen und oder sogar gegen Tote prozessiert, hat ein Problem.

Kritikern, die folglich wenig schmeichelhafte Begriffe wie "Schleppnetztaktik" oder "Schulhofschläger" in die Debatte werfen, hält die Industrie trotzig entgegen, es sei ihr gutes Recht, gegen Urheberrechtsverletzungen auch gerichtlich vorzugehen. Das stimmt, doch steckt die Musikbranche damit in einem Dilemma. Eigentlich will sie zumindest einen Teil der Filesharer als zahlende Kunden gewinnen, wohl wissend, dass die Hardcore-Downloader es wahrscheinlich nie werden. Doch den gelegentlichen P2P-Nutzer mit einem Restbestand an Unrechtsbewusstsein, der vielleicht später einmal wieder das Portemonnaie zückt, wenn er wirtschaftlich etabliert ist, gilt es bis dahin nicht zu verprellen. Das scheint derzeit nicht zu funktionieren, das Bild, das die Zielgruppe von der Branche hat, könnte besser sein.

Diesen Balanceakt wollen auch die deutschen Labels und ihre Vertreter meistern. Wie die Amerikaner setzt die deutsche Musikindustrie deshalb auf eine Kombination von Aufklärung und Abschreckung. Dazu tingeln Industrievertreter zum Beispiel durch Schulen, um der jungen Generation den Wert von Musik neu zu vermitteln, für den sie angeblich jedes Gefühl verloren hat. Parallel werden auch die Gerichte beschäftigt. Die deutsche Phonoindustrie geht dabei in ihrer Eigenwahrnehmung nicht so rabiat vor wie die US-Kollegen, soll seit Jahresbeginn aber 25.000 Strafanzeigen gestellt haben. Das ist schon mehr, als der RIAA seit 2003 zugeschrieben werden. Doch soll das nicht von den anderen Zielen ablenken. "Wir haben kein Interesse daran, die Leute zu verklagen", erklärt der Sprecher der Deutschen Phonoverbände (IFPI), Stefan Michalk, gegenüber heise online. Der Verband will vor allem – wie seine internationalen Pendants auch – die Zugangsanbieter mit in die Verantwortung nehmen; in den USA gehören dazu auch die Universitäten.

Kritiker werfen der Musikindustrie gerne vor, die Entwicklung des digitalen Musikzeitalters verschlafen zu haben und den Status Quo nun mit allen Mitteln verteidigen zu wollen, ohne selbst zur Weiterentwicklung fähig zu sein. Doch sollte man das nicht als reine Abwehrgefechte missverstehen, denn eigentlich ist das Filesharing-Problem einigermaßen unter Kontrolle. Die Branche kämpft offensiv um ihre Interessen, wenn die Urheberrechte im digitalen Zeitalter neu verhandelt werden. Manchmal geht sie dabei offenbar zu weit, und manchmal trifft sie auf Leute wie Harvard-Professor Charles Nesson, die ihr sagen, sie solle sich verziehen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )