Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 32179 mal)

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Filmindustrie zwingt Bittorrent- Suchmaschine isoHunt in die Knie
« Antwort #45 am: 19 Januar, 2007, 21:41 »
Provider dreht nach Druck die Seite ab - MPAA war bisher mit Klagen nicht erfolgreich

Seit mehr als einem Jahr versuchen Musik- und Filmindustrie die Bittorrent-Suchmaschine isoHunt in die Knie zu zwingen - bisher allerdings mit geringem Erfolg. Nun scheint man aber doch einen Weg gefunden zu habe: Das Angebot von isoHunt ist derzeit nicht mehr zu erreichen.

Laut einer Stellungnahme der Betreiber der Seite, hat der primäre Provider ohne vorherige Benachrichtigung den Zugang abgedreht. Hinter der Aktion vermutet man den Druck der Filmindustrie.

Suche

Entgegen klassischen File-Sharing-Seiten stellt sich die Situation bei isoHunt deutlich komplexer - und für die Kläger schwieriger - dar. isoHunt bietet selbst keine Downloads an, auch die zum Bittorent-Tausch nötigen Tracker-Dateien befinden sich nicht auf den Servern des Projekts. Statt dessen versteht man sich lediglich als Suchmaschine, ähnlich wie es auch Google ist. Verklagt man isoHunt könne man genau so gut Google verklagen, immerhin ließen sich auch hier zahlreiche Dateien mit zweifelhaftem rechtlichen Hintergrund aufspüren.

Umsiedeln

Unterdessen will sich isoHunt auch weiterhin nicht geschlagen gegeben. Derzeit ist man dabei das Angebot auf einen neuen Server umzusiedeln, die Betreiber hoffen schon bald wieder online zu sein.

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ThePirateBay.org bleibt vorerst auf dem Trockenen
« Antwort #46 am: 23 Januar, 2007, 16:50 »
Wahrscheinlich liegt es in der Natur eines jeden "Piraten" nach einem rechtsfreien Raum für seine anderswo illegalen Aktivitäten zu suchen. Auch beim weltgrößten BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org ist dies nicht anders und so startete man vor einigen Wochen den Versuch, die Seeplattform "Sealand" zu kaufen.

Doch bereits kurz nachdem die Betreiber der "Piratenbucht" ihr Vorhaben der Öffentlichkeit präsentiert hatten, kamen Zweifel auf. Neben dem Problem, dass die Plattform mittlerweile in den Hoheitsgewässern Großbritanniens liegt, hieß es seitens des Maklers, dass man "Sealand" nicht an jemanden verkaufen werde, der möglicherweise Unternehmungen anstellt, die gegen britisches Recht verstoßen.

Nun ist der Versuch offenbar gänzlich gescheitert, da die derzeitigen Besitzer der Plattform mitgeteilt haben, dass sie nicht an ThePirateBay.org verkauft werden soll. Michael Bates, der sich selbst als "Prinz von Sealand" und dessen Erbe bezeichnet, sagte, dass man nicht an die Tracker-Betreiber verkaufen wolle, da diese internationale Gesetze missachten.

Bates sagte weiter, dass er ein Buch geschrieben habe, das von einem Hollywood-Studio verfilmt werden soll. Ein Verkauf der Plattform an ThePirateBay.org wäre deshalb ein Fehler, weil die Filesharing-Mannen so ihr Treiben ungestört fortführen könnten. Als Filesharing-Unternehmung sei ThePirateBay.org als möglicher Käufer nicht qualifiziert.

Die Betreiber des BitTorrent-Trackers sind auf eine Ablehnung ihres Kaufinteresses nach eigenen Angaben vorbereitet. Wahrscheinlich wollen sie die von ihren Unterstützern gesammelten Spenden nun für eine andere Insel aufbringen, die dann für unabhängig erklärt werden soll.


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Grundsatzurteil zu Massenklagen der Musikindustrie erwartet
« Antwort #47 am: 02 Februar, 2007, 18:30 »
Der Ärger für den 16-jährigen Robert Santangelo begann vor fünf Jahren. Damals soll über eine bestimmte IP-Adresse urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet worden sein. Weil es sich dabei um Musik handelte, interessiert sich die Musikindustrie brennend für den Fall. Der IP-Adresse wurde ein Telefonanschluss zugeordnet und der Anschlussinhaber, wie in tausenden ähnlich gelagerten Fällen zuvor auch, verklagt: Santangelos Mutter Patti. Doch die 42-Jährige weigerte sich, den von der Musikindustrie standardmäßig angebotenen Vergleich zu akzeptieren. Als sie das Verfahren ausfechten wollte, ließ die Musikindustrie die Klage im Dezember 2006 wie eine heiße Kartoffel fallen. Und nahm stattdessen ihre beiden Kinder ins Visier.

Während sich seine Schwester nicht rührte und zu einer Geldstrafe von 30.750 US-Dollar verurteilt wurde, wehrt sich auch Robert Santangelo nun mit einer Gegenklage. Er will den Fall vor einer Jury verhandeln lassen und wählt damit einen Weg, der schon in anderen Fällen erfolgreich war. Sein Verteidiger fährt schweres Geschütz auf, er wirft der Industrie Kartellbildung und Verschwörung vor. Aber vielleicht ist der ganze Spuk ja bald vorüber: In einem anderen Fall brütet ein New Yorker Richter gerade über einer Entscheidung, die wegweisend für viele ähnlich gelagerte Verfahren sein könnte. Dabei war der Fall zunächst kein besonderer: Ein großes Plattenlabel, vertreten durch den Verband RIAA, verklagt eine Schwesternschülerin aus der Bronx. Bewaffnet sind die Ankläger wie immer mit einer IP-Adresse, einer Telefonnummer und ein paar Songs. Tenise Barker, die Beklagte, widerspricht den Anschuldigungen. Auch sie hat einen umtriebigen Anwalt. Ray Beckerman kennt alle diese Fälle und führt ein Blog über die Klagewelle, mit der die Musikindustrie ihre Kunden überzieht. Und er rührt ordentlich die Trommel für diesen Fall.

Inzwischen geht es bei Elektra vs. Barker längst nicht mehr um ein paar getauschte Songs. Es geht um die Schlüssigkeit der Argumentationskette der Musikindustrie, um die Auslegung des US-amerikanischen Urheberrechts – und Berufsskeptiker sorgen sich sogar schon um die Zukunft des Internets. Ein Urteil wird zumindest Auswirkungen auf andere Fälle dieser Art haben. Deshalb will sich der zuständige Richter Kenneth Karas seine Entscheidung gut überlegen und nicht einfach einem anderen Urteil folgen. Er scheint, im Unterschied zu einigen seiner Kollegen, etwas vom Internet zu verstehen. Karas muss zunächst entscheiden, ob er den Prozess überhaupt weiterführt, denn Beckerman hat die Abweisung der Klage beantragt. Sein Argument: Die Musikindustrie kann eine Urheberrechtsverletzungen nicht nachweisen. Alles was sie habe, sei eine IP-Adresse, der dazugehörige Telefonanschluss und Hinweise darauf, dass in einem Tauschordner auf dem Rechner der Beklagten irgendwann mal ein paar Songs gelegen haben. Nach Beckermans Rechtsauffassung will das Gesetz es genauer wissen: Wann, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit hat seine Mandantin welche Songs angeboten, und wurden sie auch heruntergeladen?

So genau müsse sie das gar nicht beweisen, meint die Musikindustrie und führt ihr entscheidendes Argument ins Feld: Allein, dass die Daten zugänglich gemacht worden seien, bedeute eine Verbreitung im Sinne des Urheberrechts (DMCA) und eine Verletzung desselben. Sollte diese Auslegung Schule machen, fürchten zahlreiche Organisationen um die Zukunft des Netzes, denn dadurch werde das Urheberrecht unkontrollierbar und viele derzeit legale Praktiken würden kriminalisiert. Schon ein simpler Hyperlink, mit dem Informationen zugänglich gemacht werden, wäre nach dieser Auslegung ein Vergehen. Angesichts der Brisanz haben sich zahlreiche Organisationen in Form von Gerichtseingaben schriftlich zu der Sache geäußert. Der Verband der Internetwirtschaft ist ebenso besorgt wie der Verband der Computerindustrie und die Electronic Frontier Foundation EFF. Auf der anderen Seite gibt sich die Filmbranche solidarisch. Sogar das US-Justizministerium hat sich zu dem Fall geäußert, Washington beobachtet die Vorgänge mit Interesse.

Die Standpunkte sind ausgetauscht, die Entscheidung liegt nun bei Richter Karas. Das kann dauern, sagt Beckerman. "Es könnte ein paar Wochen dauern, oder auch Monate", erklärte der Anwalt. "Der Richter versteht, wie wichtig es ist, dass er das Richtige macht. Er wird nichts übereilen." In welche Richtung Karas tendiert, wissen auch Prozessbeobachter nicht genau zu sagen. Dass der Jurist versteht, worum es geht, hat er dagegen demonstriert. Er soll den RIAA-Anwalt gefragt haben: "Wenn ich hier ein paar Papiere liegen lasse und Sie autorisiere, diese zu nehmen, habe ich sie dann auch erfolgreich an Sie verteilt, wenn Sie sie nicht genommen haben? Müssten Sie sie dafür nicht tatsächlich an sich genommen haben?"

Quelle : www.heise.de

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Neuer Rückschlag für die US-Musikindustrie
« Antwort #48 am: 09 Februar, 2007, 18:23 »
Es sind schwere Zeiten für die Musikindustrie. Das durchsichtige Anti-DRM-Manöver von Apple-Chef Steve Jobs wird die Big Four wahrscheinlich nicht so erschüttern, wie es eine Reihe von Rückschlägen vor US-Gerichten vermögen. Auf der anderen Seite des Atlantiks steht gerade die in den vergangenen Jahren gefahrene Strategie der Plattenlabels der massiven Klagen gegen Privatpersonen ernsthaft auf dem juristischen Prüfstand. Während in New York ein Richter noch über einer möglicherweise Präzedenz setzenden Entscheidung brütet, ist weiter westlich bereits ein wegweisendes Urteil ergangen. In dem Verfahren mehrerer Labels (unter anderem Capitol Records) gegen eine allein erziehende Mutter aus dem Bundesstaat Oklahoma hatte sich der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) zurückgezogen, nachdem sich Deborah Foster gegen die Vorwürfe gewehrt und dem üblichen Vergleich verweigert hatte. Das US-Recht sieht in solchen Fällen keine automatische Übernahme der Anwaltskosten vor. Deshalb hatte der Richter erneut zu entscheiden, diesmal über einen Antrag Fosters auf Übernahme ihrer Unkosten durch die Kläger.

Der Richter hat dem jetzt zugestimmt. Am vergangenen Dienstag veröffentlichte das Gericht die Entscheidung, in der der Richter einige interessante Schlüsse zieht. Für einige Prozessbeobachter ist die Begründung von Richter Lee R. West der erste Sargnagel für die Klagekampagne der Musikindustrie. Der offensichtlichen Annahme der Plattenlabels, dass sich auch der Besitzer eines Internetzugangs über den illegal Musik getauscht wurde mindestens der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar mache, widerspricht West klar und deutlich. Das Urheberrecht selbst kenne solche Beihilfe gar nicht, argumentiert der Richter. Doch auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen könne eine Beihilfe nicht alleine aus der Bereitstellung des Mittels konstruiert werden. Darüber hinaus hält der Richter das Urheberrecht nicht für ein Schutzinstrument der Inhalteanbieter, vielmehr sei das Gesetz gedacht, den Zugang der Öffentlichkeit zu kreativen Werken zu regeln.

Der Richter verdonnerte die Labels auch zur Übernahme von Fosters Prozesskosten, weil der US Supreme Court darauf hingewiesen habe, dass die Grenzen des Urheberrechts so klar wie möglich definiert werden müssten. Dafür seien auch Prozesse wie Capitol vs. Foster geeignet. Es sei dem Gesetz und der Allgemeinheit in diesem Sinne nicht förderlich, wenn sich eine Partei angesichts möglicher horrender Prozesskosten auf einen Vergleich einige und die eigentliche Anschuldigung nicht endgültig geklärt werde.

Während die Entscheidung für Foster eine große Erleichterung sein dürfte (ihre Anwältin schätzt die Kosten bisher auf über 50.000 US-Dollar), stellt sie für die Plattenfirmen ein echtes Problem dar: Die Prozesskosten kann die Millionen-Industrie in Einzelfällen zwar verschmerzen, es geht auch weniger ums liebe Geld. Vielmehr steht das Urteil im Widerspruch zur zentralen Strategie der Labels, sich in möglichen Fällen von Urheberrechtsvergehen an die Anschlussinhaber zu halten. Darüber hinaus kann die Ansicht von Richter West Präzedenz setzen. Das wäre ein schwerer Rückschlag für die Industrie, der Beobachter unterstellen, mit den Massenklagen Präzedenzfälle durch die Hintertür etablieren zu wollen. Die Labels können aber noch in Berufung gehen.

Quelle : www.heise.de

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Musikindustrie will 10-Jährige als Zeugin vor Gericht zitieren
« Antwort #49 am: 25 März, 2007, 19:11 »
Capitol Records, BMG Music und drei weitere Plattenfirmen wollen beim Bezirksgericht in Oregon erreichen, dass ein 10-jähriges Mädchen im Verfahren um angebliche Copyright-Verletzungen gegen ihre Mutter aussagt. Diese namens Tanya Andersen ist in den Kreisen, die die juristischen Aktivitäten der Musikindustrie beobachten, keine Unbekannte. Die alleinerziehende Mutter konterte eine Klage wegen unautorisierten Musiktauschs im Oktober 2005 mit einer Gegenklage wegen angeblichen Betrugs, Eingriffs in die Privatsphäre, Rechtsmissbrauchs und elektronischen Hausfriedensbruchs. Sie will nun erreichen, dass die Aussage ihrer Tochter per Videokonferenz oder Telefon eingeholt wird, um sie vor den Belastungen einer persönlichen Vernehmung zu schützen, geht aus einer Eingabe ihres Anwalts bei Gericht hervor.

Die Recording Industry Association of America (RIAA), die in dem Verfahren die fünf Plattenfirmen vertritt, besteht auf eine persönliche Vorladung. In ihrer Eingabe bezeichnet sie die Tochter, die zum Zeitpunkt der angeblichen Copyright-Verstöße sieben Jahre alt war, als "wichtigen Zeugen". Die Tochter habe den Computer in den Wohnung ebenfalls genutzt und sei die einzige Person, die in dem fraglichen Zeitraum anwesend gewesen sei.

Andersen wird vorgeworfen, über die Tauschbörse Kazaa 1288 Musikdateien bereit gestellt zu haben. Dies habe ein Ermittler im Mai 2004 festgestellt. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Andersen sei nicht bei Kazaa aktiv gewesen. Es sei erwiesen, dass sich die Vorwürfe der RIAA gegen einen anderen Internet-Nutzer richten müssten. Unter den angeblich von ihr unautorisiert über Kazaa getauschten Stücken befanden sich auch welche der Stilrichtung "Ganster-Rap". Die 42-jährige Andersen wies weit von sich, diese Musik zu mögen.

Quelle : www.heise.de

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US-Universitäten zeigen RIAA die kalte Schulter
« Antwort #50 am: 26 März, 2007, 11:39 »
RIAA will Universitäten als Postverteiler nutzen

Seit Ende Februar fordert die Recording Industry Association of America (RIAA), die Lobby-Organisation der großen Plattenfirmen, US-Hochschulen auf, Briefe an Studierende weiterzuleiten, die mit Hilfe von Tauschbörsen Urheberrechte verletzen. In den Schreiben wird den Studierenden angeboten, sich außergerichtlich mit der RIAA zu einigen. Nun hat die Universität Wisconsin dieser Aufforderung als erste eine deutliche Absage erteilt, die Universität Nebraska verlangt sogar von der RIAA, angefallene Kosten zu erstatten.

Seit Beginn der Briefaktion der RIAA gibt es lautstarke Kritik an dem Vorgehen. Es gehe der RIAA darum, den üblichen Rechtsweg zu umgehen, um auf einfache Art Druck auf Studenten auszuüben, so die Kommentatoren. Denn normalerweise kennt die RIAA nur die IP-Adresse der Nutzer, die sich in Tauschbörsen aufhalten, und müsste eine gerichtliche Verfügung erwirken, um die Universitäten dazu zu zwingen, die Identität dieser Nutzer zu enthüllen. Stattdessen schickt sie massenhaft Briefe an Hochschulen mit der Aufforderung, sie an die entsprechenden Studierenden weiterzuleiten, damit diese sich mit der RIAA außergerichtlich einigen können. Wenn die Universitäten mitspielen, ersparen sie der RIAA den Gang vor Gericht.

Die Universität Wisconsin hat der RIAA nun deutlich gemacht, dass sie dieses Vorgehen nicht mitmachen wird. In einer E-Mail an Studierende schreibt Ken Frazier, Chief Information Officer (CIO) der Universität: "Vor kurzem wurde die Universität Madison, ebenso wie andere Hochschulen, darauf hingewiesen, dass sie Aufforderungen zu Vergleichen erhalten wird, die an Empfänger weitergeleitet werden sollen, von denen die Absender annehmen, dass sie Urheberrechtsverletzungen begehen. In Übereinstimmung mit unseren Regeln für das Netzmanagement und unserem Verständnis des Gesetzes, hat die Universität Wisconsin nicht die Absicht, diese Briefe direkt an Nutzer des Campus-Netzes weiterzuleiten. Selbstverständlich werden wir uns aber gültigen gerichtlichen Verfügungen beugen."

In der universitätsunabhängigen Campus-Zeitung "The Badger Herald" kritisiert Brian Rust, Sprecher der Abteilung für Informationstechnologie, das Vorgehen der RIAA: "Diese Aufforderungen zu Vergleichen sind der Versuch, den üblichen Rechtsweg zu umgehen und die Universitäten zu Hilfspolizisten zu machen." Nach Rusts Angaben treffen bei der Universität 10 bis 20 Unterlassungsaufforderungen täglich ein, die die Verwaltung an die Betroffenen weiterleiten muss. Aber die Vergleichsaufforderungen der RIAA seien bedrohlicher. Die angebotenen Einigungssummen lägen meist bei 700,- US-Dollar pro Fall, könnten aber bis zu 3.500,- US-Dollar betragen. "Man kann sich vorstellen, dass einige Leute die Website aufgerufen und ihre Kreditkarte gezückt haben, um zu bezahlen", so Rust, "Damit wollen wir nichts zu tun haben, wir sind nicht der Rechtsvertreter der Plattenindustrie und wollen das auch nicht sein."

Chief Information Officer Ken Frazier geht in einer Erklärung auf seiner Website noch einen Schritt weiter: "Wir sind der Ansicht, dass die RIAA mit ihren Möglichkeiten durchaus in der Lage ist, gerichtliche Verfügungen zuzustellen und Vergleiche zu erzielen – ohne die Hilfe der Universität. Stattdessen dienen wir unseren Nutzern besser, indem wir ihre Privatsphäre schützen und sie darauf hinweisen, welche ernsten Folgen es haben kann, Urheberrechte zu verletzen. Wir ermutigen sie, die Rechte am geistigen Eigentum der Platten- und Filmindustrie zu respektieren, indem sie ihre Musik und Filme nicht an andere Internetnutzer weitergeben. Die Folgen können für sie teuer sein."

Die Universität Nebraska leitet die Briefe zwar weiter, verlangt aber von der RIAA, die Kosten für ihre Arbeit zu erstatten – und geht dabei von 11,- US-Dollar pro Brief aus. "Wir geben hier Steuergeld aus, um die Probleme der RIAA zu lösen", wird Walter Weir, Chief Information Officer der Universität, im Omaha World-Herald zitiert. Weir weiter: "Sind wir ein Vertreter der RIAA? Warum bezahlen sie uns nicht für so etwas?"

An der Universität Nebraska ist das Computersystem so konfiguriert, dass IP-Adressen dynamisch vergeben werden. Protokolle, welche IP-Adresse welchem Computer zugewiesen ist, werden nur einen Monat lang aufbewahrt. Jenni Engebretsen, Sprecherin der RIAA, kritisierte die Universität gegenüber dem Omaha World-Herald dafür, die Daten nicht länger aufzubewahren, mit deren Hilfe es möglich wäre, Urheberrechtsverletzer aufzuspüren: "Man möchte meinen, dass die Universitäten verstehen, wie notwendig es ist, diese Dateien aufzubewahren."

Im viel gelesenen US-Weblog Techdirt wird diese Aussage mit den Worten kommentiert: "Diese Beschwerde ist lächerlich. Die Universität hat keinen Bedarf daran, diese Daten aufzubewahren und es gibt keinen Grund, sie aus irgendeiner Verpflichtung gegenüber der RIAA aufzubewahren. [...] Wenn dieses ganze Hin und Her vertraut vorkommt, dann deshalb, weil es sehr daran erinnert, wie die RIAA vor einigen Jahren versucht hat, die Zugangsprovider dazu zu bringen, ihre Nutzerdaten preiszugeben. Zum Glück haben die Provider Rückgrat gezeigt und der RIAA gesagt, sie solle sie in Ruhe lassen. Zu dumm, dass sie daraus nichts gelernt hat."

Quelle : www.golem.de

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PirateBay-Razzia hat keine Konsequenzen für schwedische Behörden
« Antwort #51 am: 03 April, 2007, 16:40 »
Die parlamentarische Kontrollinstanz für Justiz in Schweden (Justitieombudsmännen, JO) hat ihren Untersuchungsbericht zur umstrittenen Razzia gegen den Torrent-Tracker The Pirate Bay und dessen Hoster PRQ vorgelegt. Danach verzichtet JO auf rechtliche Schritte gegen die Ermittlungsbehörden und sprach den damaligen Justizminister Thomas Bodström und einen Staatssekretär des Justizministeriums von dem Verdacht frei, unrechtmäßig Einfluss auf die Ermittlungen genommen zu haben. Bei der aufsehenerregenden Polizeiaktion gegen die Pirate Bay hatten die schwedischen Behörden Ende Mai vergangenen Jahres 186 Server bei dem Webhoster und Housinganbieter beschlagnahmt, der auch den Pirate-Bay-Server beheimatete. Dabei wurden auch die Server zahlreicher anderer Unternehmen und Privatpersonen vom Netz genommen.

Zunächst eingereichte Beschwerden gegen unverhältnismäßiges Vorgehen von Staatsanwalt und Polizei waren im Sande verlaufen, nachdem ein Gericht kein Fehlverhalten der Behörden erkennen konnte. Die Beschlagnahme sämtlicher bei PRQ vorgefundener Server sei angesichts der Umstände gerechtfertigt gewesen. Diese Einschätzung bestätigte nun auch der JO-Bericht. Die Entfernung der Server sei gerechtfertigt gewesen, um die Rechner einfacher auf ihre Inhalte untersuchen zu können. Dem Argument der Ermittler, dass die Beschlagnahme auch gegen nachträgliche Manipulation der Platteninhalte über das Netz schützen sollte, konnte JO allerdings nicht folgen. Zudem rügt der Bericht die verzögerte Rückgabe der Server an die Eigentümer.

Die Razzia hatte in Schweden auch eine politische Debatte darüber ausgelöst, ob die internationalen Verbände der Film- und Musikindustrie (MPA, IFPI) und die US-Botschaft Druck auf schwedische Ministeriale ausgeübt hatten, gegen die damals größte Sammlung von Bittorrent-Links vorzugehen. Der JO-Bericht erwähnt zwar die aktive Lobbyarbeit der Verbände, spricht das Justizministerium aber von unzulässiger Einflussnahme auf die Behörden frei. Bodström muss sich in dieser Sache noch vor den Verfassungsausschuss des Parlaments verantworten. Auch der Justizkanzler will sich mit den Vorgängen und möglichen Schadensersatzansprüchen der Betroffenen beschäftigen.

Wenig zufrieden mit dem JO-Bericht zeigt sich der Chef der schwedischen Piraten-Partei, Rickard Falkvinge. "Ich finde es erstaunlich, dass die Untersuchung des JO all das außer Acht lässt, was eine krasser Verstoß gegen die Verfassung war", sagte Falkvinge gegenüber dem schwedischen Nachrichtenportal The Local. Er betonte, dass die Server Eigentum des Piratenbüros (Piratbyrån) seien. Mit der Beschlagnahme hätten die Behörden auch gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Die Piraten-Partei erwägt nun, den Fall vor den europäischen Gerichtshof zu bringen.

Quelle : www.heise.de

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ThePirateBay.org - Rechtspopulist finanziert Internet-Tauschbörse
« Antwort #52 am: 04 Mai, 2007, 11:54 »
Das weltweit größte Verzeichnis illegaler und legaler Tauschbörseninhalte ist in Schweden noch immer online: Pirate Bay triumphiert. Jetzt kommt heraus: Der schwedische Rechtspopulist Carl Lundström finanziert die Piratenseite.

Das Schiff bäumt sich auf dem Kamm einer Welle hoch, die Gischt spritzt, der Wind bläht das Piratenzeichen auf dem Hauptsegel auf - es geht vorwärts. Dieses Symbol des weltweit größten Portals für die Tauschbörse Bittorent sieht man im Netz noch immer. Vor fast einem Jahr hat die schwedische Polizei in Stockholm die Server von Pirate Bay beschlagnahmt. Doch bis heute hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben.

Pirate Bay ist längst wieder online. Nach wie vor findet man dort Links zu Kinofilmen, Fernsehserien, Musik und Software - Microsoft Office 2007, Spiderman 3, die Alben der Red Hot Chili Peppers? Alles da. Ermöglicht hat das der schwedische Rechtspopulist Carl Lundström. Er finanziert Server und Internetanbindung von Pirate Bay.

Gerüchte über die Unterstützung von Lundström kamen in Schweden schon im vorigen Jahr auf. Ende April hat sie Pirate-Bay-Sprecher Tobias Andersson im schwedischen Fernsehen bestätigen müssen. In der Talk Show Bert auf dem Sender TV8 konfrontierte ihn der Moderator Bert Karlsson - Anfang der 90er Rechtpopulist, dann Musikproduzent und Erfinder der schwedischen DSDS-Variante "Fame Factory" - mit Beweisen für die Unterstützung durch Lundström.

"Ohne Lundström kein Pirate Bay"

Andersson gab vor laufenden Kameras zu: "Ja, er hat uns die Server und die Webanbindung gesponsert." Auf YouTube kursiert ein Ausschnitt dieses Geständnisses. Ein entscheidendes Detail unterschlägt die englische Übersetzung aber - Andersson sagt in dem Tumult auch: "Ohne die Unterstützung von Carl Lundström hätte Pirate Bay nicht starten können."

Der Moderator Bert Karlsson wirft Pirate Bay eine noch viel größere Abhängigkeit von Lundström vor: Der habe die Piraten-Gruppe mit Millionensummen unterstützt. Weder Vertreter von Pirate Bay noch der aus der Gruppe hervorgegangenen Piraten-Partei wollen dazu Stellung nehmen. Mikael Viborg, Anwalt von Pirate Bay, sagte SPIEGEL ONLINE: "Carl Lundström ist ein Unterstützer freier Kultur." Lundström gehöre aber nicht zu den Gründern von Pirate Bay.

Ihm gehöre eine Telekommunikationsfirma, er habe Pirate Bay "Dienstleistungen erbracht, für die er bezahlt wurde, so weit ich weiß". Viborg könnte damit die Bannerwerbung für Lundströms Firma "Rix Telecom" meinen. Die lief tatsächlich einmal auf dem Portal. Allerdings will Viborg das ausdrücklich als private Aussage verstanden wissen, er spreche nicht offiziell für Pirate Bay.

Lundström finanziert rechtsextreme Parteien

Der Pirate-Bay-Financier Carl Lundström ist in Schweden nicht unbedingt als Verfechter einer "freien Kultur" bekannt. Die angesehene Wirtschaftszeitung "Ekonomi Nyheterna" nennt ihn einen "Rechtsextremen". Lundström, einer der Erben des Knäckebrot-Imperiums Wasabröd, habe in der Vergangenheit zahlreiche rechts-populistische oder rechts-radikale Bewegungen und Splitterparteien finanziert.

So zum Beispiel die Sverigedemokraterna, die Nationaldemokraterna, die Framstegspartiet und die Bewegung "Bevara Sverige Svenskt" (Haltet Schweden Schwedisch). Laut "Ekonomi Nyheterna" wurde Carl Lundström 1988 wegen eines tätlichen Angriffs auf drei Ausländer in Stockholm verurteilt. Das alles ist den Pirate-Bay-Machern bekannt. Tobias Andersson verteidigte sich im Fernsehen so: "Es ist besser, wenn er uns das Geld gibt als Sverigedemokraterna."

Seit diesem Fernseh-Interview äußert sich die Gruppe hinter Pirate Bay nicht mehr zu ihrer Finanzierung. Sie haben es so bislang tatsächlich geschafft, die Geschichte nicht aus Schwedens herausdringen zu lassen. In einem Gespräch mit der Los Angeles Times vorige Woche konnte Pirate-Bay-Programmierer Peter Sunde ohne lästige Zwischenfragen zu Lundström von einer angeblich unknackbaren Tauschbörse schwärmen, die die Gruppe programmiert.

Pirate Bay kann weitermachen

Obwohl die schwedische Polizei im vorigen Mai die Server von Pirate Bay beschlagnahmt hat, kann die Gruppe mit neuer Technik weitermachen wie zuvor. Bis zum 1. Juni muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Der Anwalt der Gruppe Mikael Viborg ist zuversichtlich: "Meiner Meinung nach, ist es nach schwedischem Urheberrecht unmöglich, eine Anklage gegen Pirate Bay zu erheben."

Auch die Musikindustrie ist vorsichtig mit Einschätzungen. Nach einem Triumphschrei im vorigen Mai, halten sich die Vertreter des internationalen Musikverbands IFPI nun bedeckt. Magnus Mårtensson, Rechtsanwalt bei IFPI Schweden sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Die Ermittlungen laufen, die Polizei untersucht die beschlagnahmten Server, das ist aus technischer Sicht sehr kompliziert."

Der Musikindustrie hat die Razzia nichts gebracht

Tatsächlich hat die Razzia gegen Pirate Bay im vorigen Jahr der Musikindustrie gar nichts gebracht. Mårtensson: "In Schweden sind Bittorrent und Direct Connect nach wie vor sehr populär." Und anders als seine IFPI-Kollegen in anderen Staaten will Mårtensson den geschätzten Schaden durch Pirate Bay nicht beziffern: "Das wären Schätzungen, sehr riskante Schätzungen."

Profitiert hat von der Polizei-Aktion bislang vor allem die schwedische Piraten-Partei, die aus Pirate Bay hervorgegangen ist: Sie gewinnt Mitglieder. Fragen zur Verbindung mit Pirate Bay und Carl Lundström hat die Partei SPIEGEL ONLINE nicht beantwortet. Fest steht: Die Partei will sich nicht ins Links-Rechts-Schema pressen lassen. Sie verzichtet auf politische Aussagen zu anderen Themen als dem Urheberrecht.

Damit hat sie viele potentielle Wähler: 1,2 der 9 Millionen Schweden gaben bei einer Umfrage der Markforschungsfirma Mediavision im vorigen Sommer an, Musik aus Tauschbörsen geladen zu haben. Bislang hat die Piraten-Partei diese Chancen bei Wahlen nicht nutzen können. Aber sie hat inzwischen nach eigenen Angaben fast 9000 Mitglieder. Zum Vergleich: Die schwedischen Grünen haben 9550 Mitglieder.

Quelle : www.spiegel.de

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Pirate Bay weist Vorwürfe rechtsextremer Verbindungen zurück
« Antwort #53 am: 04 Mai, 2007, 17:28 »
Das schwedische Piratbyran (Piratenbüro) hat Vorwürfe gegen den Torrent-Tracker The Pirate Bay (TPB) zurückgewiesen, die Filesharing-Site sei von einem schwedischen Rechtspopulisten mitfinanziert worden. TPB soll von dem schwedischen Unternehmer Carl Lundström, dem Verbindungen zu zahlreichen rechtsgerichteten und rechtsradikalen Organisationen nachgesagt werden, finanziell unterstützt worden sein.

Die 2004 gegründete TPB gilt als der weltgrößte Torrent-Tracker und ist Thema auf höchster politischer Ebene. Im vergangenen Jahr machte die Piratenbucht international Schlagzeilen, als die schwedische Polizei die Server des neuen Providers PRQ in einer spektakulären Razzia beschlagnahmte. Danach waren in Schweden Vorwürfe laut geworden, die Regierung habe sich auf Druck der USA in die Ermittlungen eingemischt. Eine Untersuchung hatte jedoch kein Fehlverhalten der Beteiligten erkennen können. TPB musste sich in der Vergangenheit aber auch schon Vorwürfe aus den Szene gefallen lassen, dass die Betreiber mit dem Server längst mehr Geld verdienen als die reinen Betriebskosten.

Spekulationen um eine mögliche Verbindung zwischen Pirate Bay und dem Rechtspopulisten Carl Lundström gibt es schon länger. Ende März gab ein Sprecher des Piratenbüros, Tobias Andersson, in einer Fernsehsendung des schwedischen Senders TV8 schließlich zu, dass Lundström dem Piraten-Unternehmen mit Servern und Bandbreite auf die Beine geholfen hatte.

Spiegel Online griff die Geschichte am heutigen Freitag auf und enthüllt die angeblichen finanziellen Verbindungen des Piraten-Servers zur rechten Szene. Von "Millionen Kronen" (Hunderttausenden Euro) ist die Rede, die der rechtslastige Unternehmer den Piraten habe zukommen lassen. Das behauptet zumindest Bert Karlsson, der Moderator der Fernsehsendung, ohne das allerdings näher zu erläutern. Magnus Eriksson von Piratbyran, der erklärt, von Spiegel Online nicht direkt kontaktiert und befragt worden zu sein, meint in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber heise online, das ganze sei ein "großes Missverständnis".

Eriksson gibt zu, dass der Piraten-Server zu Beginn von Lundström profitiert habe. TPB wurde aus dem Kreis des Piratenbüros gegründet, beide sind sich immer noch freundschaftlich verbunden. Als die Piraten erstmals in Schweden vor Anker gegangen seien, habe der damalige Administrator der Site bei dem Provider Rix Telecom gearbeitet. Sein damaliger Chef sei der Wasa-Erbe Carl Lundström gewesen, der auch heute noch Anteile an dem Unternehmen hält. Lundström habe gestattet, dass der Administrator sein Privatprojekt im Rechenzentrum des Providers unterbringt. Das seien in der Branche übliche Vergünstigungen für Angestellte bei ISPs. Inzwischen werde TPB längst nicht mehr bei Rix gehostet. "Eine andere Verbindung hat es nie gegeben", bekräftigt Eriksson. Das stimmt allerdings nicht ganz: Auch der neue Hoster hat geschäftliche Verbindungen zu Lundströms Unternehmen.

Der Piratenbüro-Sprecher habe im Fernsehen unkorrekterweise den Anschein erweckt, als sei tatsächlich Geld geflossen, meint Eriksson. Andersson hatte in der Fernsehsendung gesagt, es sei doch besser, Lundström gebe sein Geld der TPB und nicht einer rechtsextremen Partei. Moderator Karlsson hatte den Vertreter des Piratenbüros vor laufender Kamera in die Zange genommen. Dem Talkmaster unterstellt das Piratenbüro dabei auch persönliche Motive. "Bert hat persönliches Interesse daran, die TPB schlecht zu machen. Er verdient sein Geld mit dem Verkauf von Musik." Karlsson, der im Laufe seiner Karriere unter anderem für eine populistische Partei im Parlament saß, führte ein Plattenlabel und ist im Fernsehgeschäft aktiv, unter anderem mit der schwedischen Variante der Talentshow Pop Idol. Die behaupteten "Millionen Kronen" Unterstützung seien Karlssons persönliche Spekulation, meint Eriksson. "Soweit ich weiß, hat er bisher nicht versucht, die Zahlen irgendwo zu belegen."

Allerdings ist man sich im Piratenbüro der heiklen Verbindung zu Lundström offenbar von Anfang an bewusst gewesen. "Aber das Ausmaß seiner Aktivitäten war damals noch nicht so bekannt", erklärt Eriksson. "Natürlich hat uns das nicht gefallen. Aber Rix ist ein großes Unternehmen mit Kunden wie der Schwedischen Liberalen Partei. Wir hatten nicht das Gefühl, dass unsere Erlaubnis, TPB bei Rix zu hosten, in irgendeiner Weise Lundströms private Aktivitäten unterstützte." Inzwischen sei TPB bei dem eigenen Hostingunternehmen PRQ der beiden Administratoren beheimatet. Allerdings setzt auch der PRQ offenbar weiter auf die Infrastruktur von Rix Port80: Die Server stehen unter anderem in einem von RixPort80 gemieteten Rechenzentrum. Lundström ist inzwischen nicht mehr CEO bei Rix, hält aber immer noch wesentliche Anteile des Unternehmens.

Quelle : www.heise.de

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Staatsanwalt Hakan Roswall plant laut schwedischen Medienberichten die Betreiber des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org zu bestrafen. Er wirft ihnen Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verstoß gegen das Urheberrecht durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vor.

Der Sprecher des Piratenbüros, Tobias Andersson, gibt sich derweil aber gelassen. "Wir haben damit gerechnet und glauben kaum, dass die Justiz damit Erfolg haben wird." Es sei offensichtlich, dass auf der Webseite keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material zu finden sei, sondern lediglich Links zu anderen Seiten. "Wie auch immer der Streit enden wird, wir werden weiter machen. Sollten wir in Schweden am Ende geächtet sein, machen wir eben woanders weiter. Es gibt keinen Stillstand."

Roswall hat von den Gerichten bis 1. Juni Zeit bekommen, um zu entscheiden, ob er die Betreiber von PirateBay belangt. Der Staatsanwalt hat indes angedeutet, dass er mehr Zeit benötigen könnte, bevor er dem Gericht eine Anklageschrift vorlegen kann. Gegen welche und wie viele Personen Vorwürfe erhoben werden, ist noch nicht bekannt. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, da noch einige Personen befragt werden müssten, erklärte Roswall.

Ein April gewählter Ombudsmann der Justiz erinnerte indes daran, dass im Zuge der Ermittlungen, die Ende Mai 2006 zu einer Razzia der schwedischen Polizei führte, zwischenzeitlich Firmen und Privatpersonen unter Umständen versehentlich ins Visier der Justiz geraten sind. Ob diese unschuldigen Opfer eine Entschädigung erhalten, ist bislang noch nicht geklärt.

Quelle : www.heise.de

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"ThePirateBay" gehackt
« Antwort #55 am: 14 Mai, 2007, 13:34 »
Am Freitag vergangener Woche haben Unbekannte einen Server der Torrent-Tracker-Seite ThePirateBay.org gehackt und dabei die Nutzer-Datenbank kopiert. In einem Blog-Eintrag bestätigen die Betreiber der Seite sowohl den Hack als auch, dass dabei die Datenbank ausgelesen wurde.

Zwar seien in der Datenbank Daten wie Passwörter und E-Mails kryptographisch gesichert, dennoch raten die Betreiber dazu, ein neues Passwort zu setzen. Die Lücke, über die die Angreifer eingedrungen seien, habe sich in der Blog-Software befunden und sei inzwischen geschlossen. Nähere Angaben machen die PirateBay-Betreiber nicht.

Die nach eigenen Angaben größte Torrent-Tracker-Seite der Welt sorgt immer wieder für Schlagzeilen: Zuletzt wollte der Staatsanwalt die Betreiber der Seite für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich machen.

Siehe dazu auch:

    * User data stolen but not unsecured, Blog-Eintrag bei ThePirateBay.org -> http://thepiratebay.org/blog/68
« Letzte Änderung: 14 Mai, 2007, 15:12 von SiLæncer »

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Pirate Bay plant angeblich Videostreaming-Angebot
« Antwort #56 am: 20 Mai, 2007, 12:27 »
Die Betreiber des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org wollen angeblich ein Videostreaming-Angebot starten. Dies bestätigte PirateBay-Mitgründer Peter "brokep" Kopimi im Blog der Website. Das Projekt sei in Arbeit und werde "ein wenig der für Pirate Bay typischen Mentalität" verkörpern. Momentan ist TheVideoBay.org nur für Entwickler und Betatester zugänglich. Wann der Dienst der Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist unklar. Wie das Blog NewTeeVee berichtet, werden zu Testzwecken derzeit vorwiegend Musik- und Pornovideos gestreamt, die die PirateBay-Gründer Fredrik Neij und Peter Kopimi selbst hochgeladen haben sollen.

Sollte The Pirate Bay es mit dem Videodienst tatsächlich ernst meinen, wäre dies ein weiterer Schlag ins Gesicht der Rechteinhaber. Denn ein von den Pirate-Bay-Machern initiierter Videodienst wird im Unterschied zu YouTube & Co. kaum Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen nachgheen und entsprechendes Material entfernen. Anfang Mai kündigte der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall rechtliche Schritte gegen The Pirate Bay an. Er wirft den Betreibern Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verstoß gegen das Urheberrecht durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vor. Die Pirate-Bay-Macher sind indes der Ansicht, dass die von ihnen gehosteten Torrent-Dateien nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, sodass der Vorstoß des Staatsanwalts zum Scheitern verurteilt sei. Man darf gespannt sein, wie man sich im Falle von The Video Bay aus der Affäre ziehen will – gesetzt den Fall, der Streaming-Dienst geht tatsächlich online.

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Torrent-Suchmaschine muss Besucherdaten loggen
« Antwort #57 am: 09 Juni, 2007, 16:48 »
Die kalifornische Bundesrichterin Jacqueline Chooljian hat in einem Verfahren gegen die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy entschieden, dass der Betreiber fortan Benutzerdaten über Besucher der Seite aufzeichnen müsse. Die Richterin setze den Erlass am Freitag aus, um dem Beklagten bis zum 12. Juni die Möglichkeit auf Einspruch einzuräumen.

Der Betreiber erklärt auf der Webseite unter "Privacy Policy", dass er keine Daten über Benutzer der Suchmaschine an Dritte weitergebe. TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken erklärte, es sei wahrscheinlicher, dass TorrentSpy US-Nutzern den Zugang entziehen würde, als dass die Daten tatsächlich geloggt würden. Die Entscheidung ziehe vermutlich nach sich, dass Webseitenanbieter gezwungen werden könnten, Nutzerdaten aufzuzeichnen und weiterzugeben.

Die Motion Picture Association of America, welche unter anderem das Filmstudio Columbia Pictures vertritt, hatte TorrentSpy im Februar 2006 verklagt, da die Suchmaschine der Film-Piraterie Vorschub leiste. Anwalt der Electronic Frontier Foundation Fred von Lohmann vermutet, die Entscheidung könne zu einem Rückgang der Besucherzahlen von E-Commerce- und Unterhaltungsseiten führen.

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Musikindustrie erstattete angeblich 25.000 Strafanzeigen
« Antwort #58 am: 13 Juni, 2007, 10:01 »
Deutschlands Musikindustrie hat nach einem Zeitungsbericht seit Anfang dieses Jahres 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich Musik heruntergeladen haben und diese illegal im Netz anbieten. Damit liegt die Musikindustrie über den eigenen Zielvorgaben: Anfang des Jahres hieß es, man wolle im Jahr 2007 pro Monat mindestens 1000 Strafanzeigen gegen illegale Nutzer von Tauschbörsen stellen. An den Musik-Genres lasse sich erkennen, dass ein Großteil der Tatverdächtigen Jugendliche seien, sagte Stefan Michalk, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft in Berlin, dem Westfalen-Blatt.

Im Auftrag der Plattenindustrie folgten 90 Ermittler im Internet den Spuren illegal heruntergeladener Musikstücke, erklärte Michalk: "Sie finden irgendwann die IP-Adresse des betreffenden Computers, und die teilen wir der Staatsanwaltschaft mit.". Mit den Eltern würden dann oft außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen. Je nach Datenmenge und persönlichen Verhältnissen liegen diese zwischen einigen hundert und 20.000 Euro, erklärte Michalk.

Er bewertete das massive Vorgehen als Erfolg im Interesse der Künstler und der Plattenfirmen: "2003 gab es in Deutschland 600 Millionen illegaler Downloads, 2006 waren es nur noch 374 Millionen. Nach unserer Erfahrung werden Täter, die einmal erwischt worden sind, nicht rückfällig." Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Titel heruntergeladen worden, die meisten zu Preisen zwischen 99 Cent und 1,30 Euro.

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Härtere Gangart gegen "Musik-Piraten" auch in Deutschland
« Antwort #59 am: 13 Juni, 2007, 20:26 »
Im Kampf gegen "Internet-Piraterie" hat die Musikindustrie auch in Deutschland inzwischen eine härtere Gangart gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen eingelegt. Allein im vergangenen halben Jahr verfolgte die Industrie mit 25.000 Strafanzeigen Musikfans, die im Internet Songs vermutlich illegal heruntergeladen oder vertrieben haben. Von dem strafrechtlichen Vorgehen verspricht sich die Plattenindustrie ein wirksames Mittel gegen den illegalen Musiktausch. Doch die Methoden sind auch hier zu Lande schon vielfach in die Kritik geraten.

In den USA geht der Verband RIAA (Recording Industry Association of America) im Auftrag der Musikindustrie seit geraumer Zeit mit zum Teil drakonischen Schritten und hohen Geldstrafen gegen vermeintliche "Raubkopierer" vor. Dabei trifft es allerdings nicht immer Nutzer, die die Musik im großen Stil herunterladen und professionell vertreiben. Oft sind es auch Privatpersonen, die zu Recht oder auch Unrecht ins Visier der Musikindustrie geraten. Das rief auch schon Verbraucherschutzorganisationen wie die amerikanische EFF (Electronic Frontier Foundation) auf den Plan. Sie steht den beklagten Privatpersonen in manchen Fällen juristisch und finanziell zur Seite.

Vor rund vier Jahren brachte der amerikanische Verband der Plattenindustrie zum Beispiel ein damals zwölfjähriges Mädchen vor Gericht, das insgesamt 1000 Songs auf den heimischen Rechner herunter geladen haben soll. Von seiner Forderung von zunächst 150.000 Dollar pro Song als Schadenersatz rückte der Verband schließlich ab und einigte sich mit der Mutter des Kindes außergerichtlich auf eine Zahlung von 2000 Dollar.

Auch in Deutschland kommt es meist zu außergerichtlichen Einigungen – gerade wenn Kinder an den Downloads beteiligt waren. Denn nach Angaben des Karlsruher Rechtsanwalts Michael Rosenthal ist die Rechtslage im Fall von Minderjährigen hier immer noch unklar. Es gebe noch keine einheitliche Rechtsprechung oder obergerichtliche Urteile, nach denen sich künftige Entscheidungen richten könnten, sagte der Anwalt.

Dennoch zeigen nach Angaben des Bundesverbandes der Fonografischen Wirtschaft die verstärkte Strafverfolgung bereits Wirkung: Von 2005 auf 2006 war die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von 412 auf 384 Millionen Stück zurück gegangen. Den meist jugendlichen Tauschbörsen-Nutzern mangelt es nach Meinung der Musikindustrie immer noch an Unrechtsbewusstsein beim illegalen Musiktausch.

Die Filmindustrie will nicht die gleichen Fehler wie die Plattenfirmen machen und versucht schon seit einiger Zeit, potenzielle illegale Kopierer frühzeitig abzuschrecken. Vor etwas mehr als drei Jahren startete sie eine umstrittene Werbe-Aktion unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher". Ziel dieser und ähnlicher Aktionen ist es, die Strafbarkeit von der Verbreitung und dem Tausch solcher Kopien ins Bewusstsein zu rücken. Viele Verbraucherorganisationen kritisieren die Aktionen allerdings als eine unverhältnismäßige Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten.

Die Musikindustrie-Verbände in den USA und in Deutschland gehen bei der Verfolgung von illegalem Musiktausch ganz ähnlich vor. Die Ermittler forschen bei Verdacht im Internet auf Tauschbörsen und gegebenenfalls über die Internet-Provider nach den IP-Adressen der auffällig gewordenen Computer. Darüber lassen sich die Nutzer beziehungsweise Eigentümer eindeutig identifizieren. Diese Informationen werden dann für die Strafverfolgung an die Staatsanwalt übergeben. Für eine effektivere Fahndung befürworten die Verbände deshalb auch die aktuellen Pläne des Bundesrates. Danach könnten gespeicherte Verbindungen bei den Internet-Providern auch zu zivilrechtlichen Zwecken verwendet werden.

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