Autor Thema: Bundesnetzagentur ...  (Gelesen 3921 mal)

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Bundesnetzagentur ruft zum erneuten Speedtest auf
« Antwort #30 am: 24 Juli, 2013, 19:15 »
Die Bundesnetzagentur will eine zweite, bundesweite Geschwindigkeits-Messung durchführen, bei dem Nutzer die Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse testen können. Auf der Website www.initiative-netzqualitaet.de kann laut Mitteilung jeder einen individuellen Test der Internet-Verbindung durchführen. Die Tests sollen bis Ende des Jahres möglich sein, die Ergebnisse sollen dann in eine zweite Studie zur Dienstequalität in Deutschland einfließen.

Im April dieses Jahres hatte Behörde die Ergebnisse ihres ersten Speedtests vorgelegt. Dabei kam heraus, dass deutsche Internetprovider oft nicht das einhalten, was sie ihren Kunden versprechen. Unabhängig von Anbieter oder Zugangstechnik hätten die die teilnehmenden Nutzer häufig nicht die Bandbreite gemessen, die der Anbieter als maximal mögliche Bandbreite nannte. Zahlreiche Kundenbeschwerden über Abweichungen von der vertraglich vereinbarten "bis zu"-Bandbreite wurden damit bestätigt.

Mit der neuen Test-Kampagne will die Bundesnetzagentur ebenfalls wieder solche Abweichungen ermitteln und hofft dabei auch auf mögliche Verbesserungen zum ersten Test. Jochen Homann, Präsident der Behörde, bittet laut Mitteilung um rege "Beteiligung der Internetnutzer".

Quelle : www.heise.de

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Bundesnetzagentur billigt Routerzwang
« Antwort #31 am: 24 September, 2014, 20:04 »
In einem geänderten Entwurf der Transparenzverordnung öffnet die Bundesnetzagentur ein Schlupfloch, mit dem Provider ihren Kunden doch einen Zwangsrouter vorschreiben könnten. Das widerspricht den bisherigen Plänen der Bundesregierung.

Eigentlich sollte der Routerzwang, den manche Provider auf ihre Nutzer ausüben, im Herbst 2014 wegfallen - dem widerspricht nun aber die Bundesnetzagentur. In der gut gemeinten so genannten "Transparenzverordnung", die Golem.de in einer neuen Fassung vorliegt, findet sich eine verhängnisvolle Passage. Demnach müssen Internetprovider ihre Kunden vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". In einer früheren Fassung der Empfehlung heißt es noch, es müsse einen: "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben.

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Quelle : www.golem.de

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Offline Micke

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Re: Bundesnetzagentur: Frequenzauktion...
« Antwort #32 am: 30 Oktober, 2014, 08:49 »
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Zwangsrouter: Bundeswirtschaftsministerium plant Klarstellung
« Antwort #33 am: 07 Dezember, 2014, 11:25 »
Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen. Zwangsrouter soll es aber nicht mehr geben.

Die Bundesregierung treibt die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung des Routerzwangs für Internet-Anwender wieder voran. Noch im Dezember werde das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg bringen, verlautete am Freitag. Die konkrete Umsetzung soll Versuche von Telekommunikationsunternehmen und Kabelbetreibern zurückweisen, das Gerät für den Internet-Zugang (z. B. Router oder auch Modem) als Teil der technischen Infrastruktur zu definieren, die von den Anwendern nicht verändert werden dürfe.

Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen, sodass diese
keine beliebige Routerbox an ihrem Anschluss betreiben können. Die Provider begründen diese umstrittene Geschäftspolitik mit niedrigeren Wartungskosten.

Internetteilnehmer kritisieren viele Punkte. Besonders auffällig darunter ist, dass vorgeschriebene Geräte hinsichtlich der Ausstattung und der Sicherheit nicht aktuell sind, Verbraucher aber dennoch haften müssen, falls Dritte ihren Anschluss für kriminelle Zwecke missbrauchen. Außerdem seien Sicherheitsaktualisierungen oft nur verspätet erhältlich.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Router-Branche begrüßt Gesetzesentwurf zur freien Gerätewahl
« Antwort #34 am: 25 Februar, 2015, 16:59 »
Auch der Verbund der Tk-Endgerätehersteller atmet hörbar auf, nachdem das BMWi einen ersten Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der Zwangsrouter abschaffen soll. Der Verbund moniert jedoch unter anderem fehlende Sanktionen.

Der Verbund der Tk-Endgerätehersteller begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Abschaffung des Routerzwangs. Mit der Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt passiv sein muss, bestätige der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze an der Dose an der Wand enden, meint der Verbund, an dem über 20 Unternehmen beteiligt sind. "Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem Anwender ihre Telekommunikations-Endgeräte anschließen können, unabhängig davon, ob es ein Router, ein Modem oder ein anderes für den Anschluss entwickeltes Endgerät ist. Künftig entscheiden die Anwender frei, welches Endgerät sie an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen."

Mit der Herausgabe der Zugangsdaten werde sichergestellt, dass die Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben können. Die neue Regelung sei technologieneutral und lasse sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und auch für künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gelte jetzt endlich auch für das Festnetz durchgängig, was für den Mobilfunk von Anfang an gilt, nämlich eine vollständige Wahl- und Anschlussfreiheit.

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In der neuen Version des Gesetzesentwurfs zur freien Modem- und Routerwahl präzisiert das Ministerium seine Absicht, gegen einen abgeschotteten Markt vorgehen zu wollen. Das dürfte beispielsweise Nutzern von VoIP-Diensten zu Gute kommen.

Die Bundesregierung hat wie angekündigt ihren Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeraten" bei der EU notifziert. Das inzwischen auch öffentlich einsehbare Dokument trägt das Datum vom 2.4.2015. Mit dem Gesetztesentwurf wendet sich die Bundesregierung, wie während der Koalitionsverhandlungen angekündigt, gegen eine Abschottung des Endgerätemarkts.

Bisher können Netzbetreiber Verbrauchern vorschreiben, welche Geräte sie am Anschluss betreiben sollen, ob Modem oder Router mit integriertem oder externem Modem. Sie nutzen dafür Unschärfen in der bisherigen Regelung und behaupten, dass auch Kommunikationsendgeräte zum Netz des Betreibers gehören können. Daher sind sie bisher auch nicht verpflichtet, Zugangsdaten zu eigenen Dienste wie der Telefonie an Kunden herauszugeben. An solcher Weigerungshaltung scheitert dann der Einsatz fremder Geräte an den jeweiligen Anschlüssen.

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Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Router-Markt liberalisieren soll. Wird das Gesetz beschlossen, dürfen Netzbetreiber künftig keine Zwangsrouter mehr vorschreiben.

Kunden werden künftig ihren Router selbst aussuchen können, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit und setzt damit eine Ankündigung vom Frühjahr dieses Jahres um. Das Bundeskabinett verabschiedete am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs. Das Gesetz für Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) soll künftig gewährleisten, dass alle Arten von Endgeräten, also Router oder auch Kabelmodems, von der Liberalisierung erfasst sind.

Der Entwurf stellt zudem durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) klar, dass der Netzabschlusspunkt passiv ist, vor dem Router liegt und zum Anschluss des aktiven Endgeräts, also des Routers, dient. Einige Netzbetreiber hatten den Router selbst als aktiven Abschlusspunkt definiert und daraus das Recht abgeleitet, diesen dem Kunden vorschreiben zu können.

Netzbetreiber dürfen auch weiterhin ihren Kunden Endgeräte anbieten, der Kunde kann dieses Angebot künftig aber ausschlagen und Geräte nach eigenem Gusto verwenden. Das führt auch dazu, dass die Anbieter ihren Kunden die Zugangsdaten für Internet- und VoIP-Dienste mitteilen müssen, damit diese den Zugang mit einem beliebigen Gerät herstellen können; der Gesetzentwurf schreibt eine kostenlose und unaufgeforderte Mitteilung dieser Daten bei Vertragsschluss vor.

Einige Anbieter, etwa die Kabelnetzbetreiber oder O2, enthalten ihren Kunden diese Zugangsdaten bislang vor. Sie verweisen auf eine automatische Konfiguration durch den Netzbetreiber, bei der der Kunde keine Informationen über die Zugangsdaten erhält. Dies ist nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nicht mehr zulässig.

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Das wird ja echt mal Zeit ...

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Offline Jürgen

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Das sehe ich ganz genau so.

Und ich kann es überhaupt nicht nachvollziehen, warum der zahlende Nutzer einen angeblichen "aktiven Abschlusspunkt" des Providers mit eigenem Strom versorgen muß.
Ohnehin sind es nicht die einzelnen Provider, die Schnittstellen und Standards definieren.
Die "letzte Meile", also meist der Zweidraht in's Haus, gehört ja auch fast nie einem der fraglichen Provider mit Zwangsroutern, sondern ist nur gemietet bzw. vom Netzbetreiber überlassen.
Die ADSL- bzw. VDSL-Schnittstelle ist für mich regelmäßig die erste TAE-Dose, an der die Rechte der Provider enden, wie schon ewig lange (bzw. noch) bei'm klassischen Telefon.
Bei Zugang über's Kabelnetz wäre das der Hausübergabepunkt oder spätestens die (erste) Antennendose.

Überhaupt ist es absolut nicht einzusehen, dass etliche zahlende Nutzer noch nicht einmal ihr W-LAN oder die Zuweisung von Rufnummern zu Apparaten verwalten können, z.B. um auf eventuelle Sicherheitsprobleme wenigstens irgendwie reagieren zu können, und das bloß, weil man ihnen den Konfigurationszugang verweigert.
Solche Kriterien waren für mich stets maßgeblich für Providerwahl und -empfehlung.

Jürgen
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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Routerzwang: So geht es weiter mit dem Gesetz zur freien Routerwahl
« Antwort #38 am: 30 September, 2015, 13:51 »
Der Bundesrat hat deutliche Bedenken gegen die Regelungen zur freien Routerwahl kundgetan. Für Verbraucher ist das keine gute Nachricht, denn obwohl es für Gegner des Gesetzes langsam eng wird, haben sie weiterhin Chancen, es zu verwässern.

Ende Februar 2015 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Verbrauchern die freie Geräteauswahl für ihren Breitband-Internet-Anschluss ermöglichen sollte – ganz so, wie es beispielsweise im Mobilfunk seit Jahrzehnten der Fall ist. Auslöser sind Netzbetreiber und Provider wie Unity Media oder Telefónica, die an ihren Anschlüssen ausschließlich eigene Router zulassen und so mittelbar Leistung, Funktionsumfang und Sicherheit der Geräte bestimmen. Zusätzlich wollte das BMWi mit dem Gesetzentwurf auch die Bündelung von Anschlüssen und Endgeräten entkoppeln und so den Wettbewerb stärken.

Nun befindet sich der Gesetzentwurf auf dem Weg durch die Instanzen. Die EU und zuletzt auch das Bundeskabinett haben ihn passieren lassen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme hingegen Kernpunkte des Entwurfs in Zweifel gezogen, indem er einer Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses folgte. Dabei gibt der Ausschuss weitgehend ungeschminkt die Auffassung von Kabel- und Glasfaseranschlussanbietern wieder, die sich gegen die freie Routerwahl stellen.

Warum alle Anschlussarten gleich sind

Mit dem ersten Punkt zweifelt der Bundesrat an, ob für den Anschluss von Teilnehmergeräten an die Betreibernetze überhaupt weitergehende gesetzliche Anforderungen erforderlich seien – damit stellt er ein wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs in Frage. Im zweiten Punkt bezweifelt der Bundesrat auf Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses, ob die Definition eines passiven Netzabschlusspunkts überhaupt für Glasfaser- und Kabelnetzanschlüsse sinnvoll sei oder nicht vielmehr erweitert werden müsse.

Dass der Bundesrat oder einer seiner Ausschüsse einen Gesetzentwurf kritisiert, verwundert nicht. Die anscheinend wenig reflektierte Übernahme von schwachen Argumenten aus dem Lager der Kabelbetreiber gibt aber zu denken. Denn die europäische TK-Rechtssprechung unterscheidet nicht nach Netztopologien oder Anschlussarten, sondern gilt im Interesse der Teilnehmer einfach für alle (Richtlinie 2008/63/EG). Andernfalls könnten sich Betreiberunternehmen durch geschickte Wahl einer Netztopologie und Anschlussart aus der Regulierung herauswinden.

In seiner Begründung kritisiert der Ausschuss des Bundesrats hauptsächlich, dass der neue Entwurf für den Paragraph 3 des FTEG Aspekte der Sicherheit, Integrität und Funktionalität außer acht lässt. Doch Netzbetreiber und Hersteller definieren seit jeher selbst Sicherheitsstandards, die Störungen durch Betreiber-Elemente oder Endgeräte schon konzeptionell verhindern. Gesetzliche Änderungen an dieser Praxis, die seit Jahrzehnten an Analog-, ISDN- und DSL-Anschlüssen und auch im Mobilfunk umgesetzt wird, hat bisher kein Netzbetreiber eingefordert. Und frei am Markt erhältliche Router kämen nicht aus der Bastelkiste, sondern vom selben Herstellerkreis, von dem schon die Netzbetreiber die Teilnehmergeräte beziehen – die sie dann selbst an ihre Teilnehmer weitermieten oder verkaufen.

It's not over, until it's over

Bei solch schwachen Argumenten könnte man annehmen, dass es Gegner der geplanten Regelung schwer haben würden, das Gesetz aufzuhalten. Formal haben sie über den Bundesrat kaum Handhabe dagegen, denn der Bundestag braucht für diesen Entwurf die Zustimmung der Länder nicht. Die Gegner der freien Routerwahl sind aber offenbar weiter darauf aus, das Gesetz inhaltlich zu ihren Gunsten abzuschwächen. Ein erster Hebel dazu kann ein Prüfauftrag an das federführende Ministerium sein, in diesem Fall das BMWi. Eine Steigerung des Widerstands wäre prinzipiell in Form eines Änderungsauftrags denkbar. Nun kommt es zunächst auf eine sachkundige und fundierte Einlassung des federführenden Ausschusses beim BMWi an.

Auf dem Terminkalender stehen ab Mitte Oktober bis Anfang November Lesungen des Gesetzentwurfs im Bundestag an, danach die zweite Lesung im Bundesrat. Im Januar lässt der Plan sogar Zeit für einen Vermittlungsausschuss, bevor das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann. Welcher Gesetzes-Inhalt dann in Kraft treten wird, ist jedoch noch nicht mit letzter Sicherheit abzusehen.

Beispielsweise kann jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der zweiten Lesung Änderungsanträge stellen. Das Gesamtpaket braucht dann in der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Die Einwände des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats, die nun als Prüfauftrag vorliegen, erscheinen daher als Materialsammlung und Argumentationshilfe, die eine Verwässerung des Gesetzentwurfs ermöglichen sollen.

Der Bundesverband IT-Mittelstand kritisiert die Stellungnahme des Bundesrats. So drohe das Gesetz gegen den Routerzwang ausgebremst zu werden. BITMi Präsident Dr. Oliver Grün warnt: "Sollte das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss aufgeweicht oder verschleppt werden, geht das zu Lasten der Allgemeinheit".

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Gesetz gegen Routerzwang im Bundestag
« Antwort #39 am: 15 Oktober, 2015, 16:11 »
Das von der großen Koalition versprochene Gesetz gegen den Zwang, nur vom Provider gestellte Geräte an dessen Netz anschließen zu dürfen, geht im Bundestag in die Ausschüsse.

Internet-Provider in Deutschland sollen ihre Kunden nicht länger zwingen können, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Das sieht ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition vor, der am Donnerstag im Bundestag ohne eine öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der Abschaffung des sogenannten Routerzwangs setzen die Regierungsparteien ein Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung um.

Widerstand aus den Ländern

Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.

Gegen das Vorhaben der Bundesregierung hat sich allerdings Widerstand im Bundesrat gebildet. Die Länderkammer muss dem Gesetz zwar nicht zustimmen, versucht aber trotzdem das Gesetzgebungsverfahren noch zu beeinflussen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats lesen sich wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollen. Dabei überwiegen wirtschaftliche Argumente, technisch lässt sich der Zwang zu bestimmten Geräten schwerlich begründen.

Anfang 2016 in Kraft

Während der Beratung in den Ausschüssen und der Lesung im Bundestag gibt es noch Gelegenheit, die Regelung zu verwässern. So kann jeder Bundestagsabgeordnete im Rahmen der zweiten Lesung Änderungsanträge stellen. Das Gesamtpaket braucht dann in der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Abgeordneten. Geplant ist, dass das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten kann.

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Bundestag schafft den Routerzwang ab
« Antwort #40 am: 06 November, 2015, 04:40 »
Das Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Kunden von Internetprovidern freie Wahl lassen will beim Anschluss von Telekommunikationsendgeräten. Alle Fraktionen stimmten für die Initiative.

Der Routerzwang steht kurz vor dem Aus. Der Bundestag hat am Donnerstagabend einstimmig einen Regierungsentwurf ohne weitere Aussprache beschlossen. Die Abgeordneten änderten den Vorstoß für die freie Auswahl und den Anschluss von "Telekommunikationsendgeräten" nur noch formell mit einer Fußnote zur erfolgten Begutachtung durch die EU-Staaten, wie es die große Koalition vorab verabredet hatte.

Provider dürfen ihre Kunden laut dem Gesetz nicht länger zwingen, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Dafür wird die Anschlussdose an der Wand künftig als "Netzabschlusspunkt" definiert, sodass die daran angeschlossenen Router oder vergleichbare Endgeräte wie Kabelmodems nicht mehr der Hoheit der Zugangsanbieter unterstehen. Diese müssen ihren Kunden auch die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit die Nutzer ihre eigene Hardware für den Internetanschluss zum Laufen bringen können.

Netzpolitischer "Lichtblick"

Sprecher der CDU/CSU-Fraktion gehen davon aus, dass das Vorhaben zu einem erweiterten Angebot an Endgeräten und so zu einem "verstärkten Wettbewerbsdruck" führen wird. Da sich folglich die "besten Produkte" durchsetzten, wirke dies auch "der Gefahr flächendeckender Sicherheitslücken" entgegen und erhöhe den Verbraucher- und Datenschutz. Der grüne Netzexperte Konstantin von Notz begrüßte, dass die Verbraucherrechte mit dem Vorhaben deutlich gestärkt würden. Dies sei angesichts anderer negativer netzpolitischer Ziele der Regierung ein "Lichtblick".

Bevor die neue Regel in Kraft treten kann, muss sie noch einmal den Bundesrat passieren. Die Länderkammer hatte im September versucht, die Initiative mit "Prüfbitten" an die Bundesregierung ins Trudeln zu bringen. Die Einwände aus dem Wirtschaftsausschuss lasen sich dabei wie die Argumente der Netzbetreiber, die den Routerzwang gerne beibehalten wollten. Zustimmungspflichtig ist der Bundesrat aber nicht, sodass er das Vorhaben höchstens noch verzögern könnte.

Viele Verbände haben sich hinter den Vorstoß gestellt. Ihnen zufolge ist es im Hinblick auf den Datenschutz, die IT-Sicherheit sowie die Unabhängigkeit der Anwender unerlässlich, dass diese "eindeutig und zu jeder Zeit die Hoheit über die Endgeräte in ihrem privaten Netz besitzen". Prinzipiell hatte Schwarz-Rot das Vorhaben bereits in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben.

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Bundesrat winkt Gesetz gegen Routerzwang durch
« Antwort #41 am: 27 November, 2015, 18:50 »
Die Länderkammer gibt ihren Widerstand gegen die freie Routerwahl auf. Das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz kann damit im kommenden Sommer in Kraft treten.

Der Bundesrat hat seinen Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs aufgegeben und das dafür vom Bundestag verabschiedete Gesetz durchgewinkt. In ihrer Sitzung am Freitag verzichtete die Länderkammer drauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Regelung soll ein gutes halbes Jahr nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten, voraussichtlich also Mitte 2016.

Der Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung Anfang November beschlossen. Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) wird damit so geändert, dass Provider ihre Kunden nicht mehr die Nutzung eines bestimmten Endgerätes vorschreiben können. Zu diesem Zweck definiert das Gesetz die Anschlussdose in der Wand als Netzabschlusspunkt.

Störfeuer der Netzlobby

Netzbetreiber hatten dagegen argumentiert, an das Netz angeschlossene Router oder Kabelmodems bildeten diesen Netzabschlusspunkt und unterlägen daher ihrer Hoheit. Der Bundesrat hatte sich diese Argumentation zu eigen gemacht und mit einem Prüfantrag an die Bundesregierung versucht, die Definition des Netzabschlusspunkts im Gesetz noch zu ändern.

Hintergrund des Störfeuers aus dem Bundesrat war offenbar die Lobbyarbeit großer Netzbetreiber auf Länderebene. In der Begründung der Prüfaufträge bezieht sich die Länderkammer mehrfach auf ungenannte Branchenverbände und verweist wie die Unternehmen “auf Aspekte der Sicherheit, der Netzintegrität, der Übertragungsqualität und der Funktionalität”.

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